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Nebenjob neben dem Studium: Was du zu Ver­dienst, Steuern und Versicherung wissen musst

Ein Nebenjob im Studium bringt Geld und Praxis, ist aber an Regeln gekoppelt. Hier erfährst du, welche Grenzen für Arbeitszeit, Ver­dienst und Sozialversicherung gelten und wie du deinen Job ohne Nachteile für BAföG oder Familienversicherung wählst.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Während der Vorlesungszeit sind für Werkstudierende maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt, ohne den Status zu verlieren.
  • Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat, die jährliche Verdienstgrenze bei 7.236 Euro.
  • BAföG-Empfänger dürfen bis zu 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei dazuverdienen, im Bewilligungszeitraum bis 7.236 Euro.
  • Wer regelmäßig mehr als 603 Euro pro Monat verdient, muss sich in der Regel selbst kranken- und pflegeversichern.

01 · Vergleich

Welche Nebenjob-Arten gibt es für Studierende?

Je nach Stundenumfang, Verdienst und Dauer gelten unterschiedliche Regeln für Steuern und Sozialabgaben. Die Wahl der Beschäftigungsart entscheidet, ob du in der Familienversicherung bleibst oder eigene Beiträge zahlen musst.

Die Beschäftigungsart entscheidet, wie viel du arbeiten darfst und welche Abgaben anfallen. Ein Minijob ist über die Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat definiert, nicht über eine feste Wochenstundenzahl. Bei einer Werkstudierendentätigkeit gibt es dagegen keine feste Verdienstgrenze, dafür gilt während der Vorlesungszeit die 20-Stunden-Regel.

Für beide Beschäftigungsformen gilt: Solange du die jeweiligen Grenzen einhältst, bleibst du in der Regel beitragsfrei in der Familienversicherung. In der Rentenversicherung bist du jedoch versicherungspflichtig, kannst dich bei einem Minijob aber auf Antrag befreien lassen.

  • Ein Minijob eignet sich für Aushilfstätigkeiten in Gastronomie, Einzelhandel oder bei Events, bei denen du flexibel bleiben willst.
  • Eine Werkstudierendentätigkeit bietet sich an, wenn du fachliche Erfahrung in einem Unternehmen sammeln möchtest.
  • Wissenschaftliche Hilfskraftstellen an der Hochschule laufen häufig als Minijob oder Werkstudierendenvertrag.

Die wichtigsten Beschäftigungsformen im Überblick: Beim Minijob liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat, beim Werkstudierendenjob gibt es keine feste Verdienstgrenze, aber dein Verdienst beeinflusst die Versicherung. Während des Semesters darfst du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, beim Minijob gibt es keine feste Stundengrenze, solange der Verdienst passt. In beiden Fällen bleibst du in der Regel beitragsfrei über die Familienversicherung kranken- und pflegeversichert. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Typische Einsatzbereiche sind beim Minijob Gastronomie und Einzelhandel, beim Werkstudierendenjob Unternehmen mit Fachbezug.

Die wichtigsten Beschäftigungsformen im Überblick
MinijobWerkstudierendenjob
Ver­dienstgrenzeBis 603 Euro pro MonatKeine feste Grenze, aber Verdienst beeinflusst Versicherung
Wochenstunden im SemesterKeine feste Grenze, aber Verdienstgrenze beachtenMaximal 20 Stunden
Kranken- und PflegeversicherungIn der Regel beitragsfrei über FamilienversicherungIn der Regel beitragsfrei über Familienversicherung
RentenversicherungVersicherungspflicht, Befreiung auf Antrag möglichVersicherungspflicht, Befreiung auf Antrag möglich
Typische EinsatzbereicheGastronomie, Einzelhandel, EventsFachnahe Tätigkeiten im Unternehmen, HiWi-Stellen

02 · Was gilt

Was gilt für kurzfristige Beschäftigung im Studium?

Kurzfristige Jobs eignen sich besonders für die Semesterferien, weil du in kurzer Zeit viel arbeiten und verdienen darfst. Entscheidend sind die Dauer und die Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist ideal, wenn du in den Semesterferien in kurzer Zeit viel arbeiten willst. Du darfst dabei maximal 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten, ohne dass eine feste Wochenstundengrenze gilt. In dieser Zeit darfst du auch mehr als 603 Euro pro Monat verdienen.

Überschreitest du die 70 Arbeitstage oder arbeitest du länger als 3 Monate am Stück, verlierst du den Sonderstatus. Dann können Nachzahlungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, auch wenn du unter der Einkommensteuergrenze von 12.348 Euro pro Jahr bleibst.

Regeln für kurzfristige Beschäftigung: Erlaubt sind maximal 3 Monate am Stück, maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, Arbeit ohne Wochenstunden-Limit und ein Verdienst über 603 Euro pro Monat in dieser Zeit. Nicht erlaubt sind mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, eine Beschäftigung länger als 3 Monate am Stück ohne Unterbrechung oder eine regelmäßige Beschäftigung das ganze Semester über.

Erlaubt

·Maximal 3 Monate am Stück arbeiten
·Maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr
·Arbeit ohne Wochenstunden-Limit
·Verdienst über 603 Euro pro Monat in dieser Zeit

Nicht erlaubt

·Mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr
·Länger als 3 Monate am Stück ohne Unterbrechung
·Regelmäßige Beschäftigung das ganze Semester über

03 · Kosten

Wie viel darfst du als Student im Nebenjob verdienen?

Die Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat ist die zentrale Orientierung für Minijobs und BAföG. Wer regelmäßig mehr verdient, muss sich mit der eigenen Krankenversicherung auseinandersetzen.

Die zentrale Grenze liegt bei 603 Euro pro Monat. Bleibst du mit deinem regelmäßigen Einkommen darunter, gilt dein Job als Minijob und du bleibst in der Regel beitragsfrei in der Familienversicherung. Die jährliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 7.236 Euro, das entspricht dem Zwölffachen der Monatsgrenze.

Für BAföG-Empfänger gilt dieselbe monatliche Grenze. Der BAföG-Freibetrag im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten liegt ebenfalls bei 7.236 Euro. Zusätzlich wird eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr abgezogen, bevor dein Einkommen angerechnet wird.

Wichtige Verdienstgrenzen 2026: Die Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro pro Monat, die BAföG-Hinzuverdienstgrenze ebenfalls bei 603 Euro pro Monat. Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 Euro pro Monat. Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro pro Jahr. Die jährliche Verdienstgrenze für Minijobs und der BAföG-Freibetrag im Bewilligungszeitraum betragen jeweils 7.236 Euro.

Wichtige Verdienstgrenzen 2026

Minijob-Grenze603 EUR
BAföG-Hinzuverdienstgrenze603 EUR

04 · Grundlagen

Was bedeutet der Midijob für Studierende?

Ein Midijob beginnt, wenn dein regelmäßiger Verdienst über der Minijob-Grenze von 603 Euro liegt. Für Studierende ist das relevant, weil dann die beitragsfreie Familienversicherung enden kann.

Für Studierende bedeutet das in der Regel den Wechsel in die eigene studentische Krankenversicherung, weil die beitragsfreie Familienversicherung endet. Die studentische Krankenversicherung kostet derzeit 87,50 Euro im Monat, hinzu kommt ein Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse.

Im Midijob zahlst du eigene Beiträge zur Sozialversicherung. Als Werkstudent bleibst du bei maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit von der Arbeitslosenversicherung befreit. Kinderlose Studierende ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 35,91 Euro monatlich in die Pflegeversicherung.

Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat. Für Studierende bedeutet das in der Regel den Wechsel in die eigene studentische Krankenversicherung. Im Midijob zahlst du eigene Beiträge zur Sozialversicherung, bleibst aber als Werkstudent unter 20 Wochenstunden von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Kurz erklärt

Midijob

Eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat. Für Studierende bedeutet das in der Regel den Wechsel in die eigene studentische Krankenversicherung.

Im Midijob zahlst du eigene Beiträge zur Sozialversicherung, bleibst aber als Werkstudent unter 20 Wochenstunden von der Arbeitslosenversicherung befreit.

05 · Was gilt

Wie wirkt sich ein Nebenjob auf die Krankenversicherung aus?

Bis zum 25. Geburtstag sind viele Studierende beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Diese Mitversicherung ist an Einkommensgrenzen gekoppelt und endet, wenn du regelmäßig zu viel verdienst.

Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel beitragsfrei über deine Eltern familienversichert. Diese Mitversicherung ist an dein regelmäßiges Gesamteinkommen gekoppelt. Liegt es über 603 Euro pro Monat, musst du dich selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.

Zum Einkommen zählen nicht nur dein Arbeitslohn, sondern auch Einkünfte aus Kapitalerträgen. Eine Ausnahme bilden Minijobs: Wer monatlich bis 603 Euro verdient und keine weiteren Einkünfte hat, bleibt bis zum 25. Geburtstag in der Familienversicherung. Auch eine kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien gefährdet die Familienversicherung in der Regel nicht.

Familienversichert bleibst du bei einem regelmäßigen Gesamteinkommen bis 603 Euro pro Monat, bei einem Minijob mit Verdienst bis 603 Euro pro Monat, wenn du unter 25 Jahre alt bist, und bei kurzfristiger Beschäftigung in den Semesterferien. Selbst versichern musst du dich bei regelmäßigem Einkommen über 603 Euro pro Monat, bei Einkünften aus Kapitalerträgen, die die Grenze überschreiten, bei mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit oder wenn du über 25 Jahre alt bist.

Familienversichert bleiben

·Regelmäßiges Gesamteinkommen bis 603 Euro pro Monat
·Minijob mit Verdienst bis 603 Euro pro Monat
·Alter unter 25 Jahren
·Kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien

Selbst versichern müssen

·Regelmäßiges Einkommen über 603 Euro pro Monat
·Einkünfte aus Kapitalerträgen, die die Grenze überschreiten
·Mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit
·Alter über 25 Jahre

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielen Renten- und Pflegeversicherung im Nebenjob?

Auch bei geringen Verdiensten bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Bei der Pflegeversicherung hängt die Beitragspflicht davon ab, ob du familienversichert bist oder dich selbst versichern musst.

Das gilt für Minijobs und Werkstudierendenjobs gleichermaßen. Bei einem Minijob kannst du dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bei einer Werkstudierendentätigkeit ist das nicht möglich.

Bei der Pflegeversicherung hängt die Beitragspflicht von deinem Krankenversicherungsstatus ab. Solange du familienversichert bist, fallen keine eigenen Beiträge an. Musst du dich selbst krankenversichern, zahlst du auch Beiträge zur Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung bist du als Werkstudent oder im Minijob in der Regel beitragsfrei.

Sozialversicherung im Nebenjob: In der Rentenversicherung besteht für Minijobs und Werkstudierendenjobs grundsätzlich Versicherungspflicht, bei einem Minijob kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Die Pflegeversicherung ist abhängig vom Status: Solange du familienversichert bist, fallen keine eigenen Beiträge an, bei eigener studentischer Krankenversicherung zahlst du auch Beiträge zur Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung bist du als Werkstudent oder im Minijob in der Regel befreit.

Sozialversicherung im Nebenjob

RentenversicherungPflichtFür Minijobs und Werkstudierendenjobs besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Auf Antrag kannst du dich bei einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
PflegeversicherungAbhängig vom StatusSolange du familienversichert bist, fallen keine eigenen Beiträge an. Bei eigener studentischer Krankenversicherung zahlst du auch Beiträge zur Pflegeversicherung.
ArbeitslosenversicherungBefreitAls Werkstudent oder im Minijob zahlst du in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

07 · Checkliste

Welche Studentenjobs passen zu deinem Studienalltag?

Die Wahl des Jobs hängt von deinem Studienfach, deiner Zeit und deinen Zielen ab. Fachnahe Jobs bringen Berufserfahrung, während klassische Aushilfsjobs oft flexibler sind.

Die Wahl des Jobs hängt davon ab, ob du vor allem Geld verdienen oder fachliche Erfahrung sammeln willst. Aushilfsjobs in Gastronomie, Einzelhandel oder bei Events sind flexibel und laufen oft auf Minijob-Basis. Sie eignen sich, wenn du nur etwas dazuverdienen willst, bieten aber keinen fachlichen Bezug zum Studium.

Fachnahe Jobs bringen dir Berufserfahrung und helfen bei der Orientierung. Werkstudierendenjobs im Unternehmen, wissenschaftliche Hilfskraftstellen an der Hochschule oder Nachhilfe und Tutorien lassen sich meist gut mit dem Studium vereinbaren. Saison- und Ferienjobs bieten hohe Verdienste in kurzer Zeit, zum Beispiel bei Messen oder Inventuren.

  • Aushilfsjobs in Gastronomie, Einzelhandel oder bei Events sind flexibel und oft auf Minijob-Basis angelegt.
  • Werkstudierendenjobs im Unternehmen bieten fachlichen Bezug zu deinem Studium.
  • Wissenschaftliche Hilfskraftstellen an der Hochschule geben Einblick in Forschung und Lehre.
  • Nachhilfe oder Tutorien bieten oft gute Bezahlung und freie Zeiteinteilung.
  • Saison- und Ferienjobs ermöglichen hohe Verdienste in kurzer Zeit, zum Beispiel bei Messe- oder Inventurjobs.

Geeignete Studentenjobs im Überblick: Aushilfsjobs in Gastronomie, Einzelhandel oder bei Events sind flexibel und oft auf Minijob-Basis. Werkstudierendenjobs im Unternehmen bieten fachlichen Bezug zum Studium. Wissenschaftliche Hilfskraftstellen an der Hochschule geben Einblick in Forschung und Lehre. Nachhilfe oder Tutorien bieten oft gute Bezahlung und freie Zeiteinteilung. Saison- und Ferienjobs ermöglichen hohe Verdienste in kurzer Zeit, zum Beispiel bei Messe- oder Inventurjobs.

Geeignete Studentenjobs im Überblick

01

Aushilfsjobs in Gastronomie, Einzelhandel oder bei Events: flexibel, oft auf Minijob-Basis

02

Werkstudierendenjobs im Unternehmen: fachlicher Bezug zum Studium

03

Wissenschaftliche Hilfskraft (HiWi) an der Hochschule: Einblick in Forschung und Lehre

04

Nachhilfe oder Tutorien: gute Bezahlung, oft freie Zeiteinteilung

05

Saison- und Ferienjobs: hohe Verdienste in kurzer Zeit, z. B. Messe- oder Inventurjobs

08 · Hintergrund

Was musst du als Tutor oder Tutorin beachten?

Tutorien an der Hochschule sind eine beliebte Möglichkeit, fachlich zu arbeiten und gleichzeitig den eigenen Lernstoff zu festigen. Arbeitsrechtlich gelten die gleichen Regeln wie für andere Nebenjobs.

Als Tutor oder Tutorin unterstützt du meist jüngere Studierende in Übungen, Tutorien oder Sprechstunden. Die Stelle läuft häufig als Minijob oder Werkstudierendenvertrag, je nach Stundenumfang und Vergütung. Achte darauf, dass dein Vertrag klar regelt, ob du als wissenschaftliche Hilfskraft oder als studentische Hilfskraft eingestuft bist, denn davon hängen Vergütung, Arbeitszeit und manchmal auch die Sozialversicherung ab.

Für Tutorien gilt wie für alle Nebenjobs: Während der Vorlesungszeit sind maximal 20 Stunden pro Woche erlaubt, wenn du deinen Werkstudierendenstatus behalten willst. In den Semesterferien darfst du deutlich mehr arbeiten, ohne dass dein Status entfällt. Verdienst du regelmäßig mehr als 603 Euro pro Monat, musst du dich selbst krankenversichern.

Als Tutor oder Tutorin unterstützt du meist jüngere Studierende in Übungen, Tutorien oder Sprechstunden. Die Stelle läuft häufig als Minijob oder Werkstudierendenvertrag, je nach Stundenumfang und Vergütung. Achte darauf, dass dein Vertrag klar regelt, ob du als wissenschaftliche Hilfskraft oder als studentische Hilfskraft eingestuft bist. Davon hängen Vergütung, Arbeitszeit und manchmal auch die Sozialversicherung ab. Für Tutorien gilt wie für alle Nebenjobs: Während der Vorlesungszeit sind maximal 20 Stunden pro Woche erlaubt, wenn du deinen Werkstudierendenstatus behalten willst. In den Semesterferien darfst du deutlich mehr arbeiten.

Als Tutor oder Tutorin unterstützt du meist jüngere Studierende in Übungen, Tutorien oder Sprechstunden. Die Stelle läuft häufig als Minijob oder Werkstudierendenvertrag, je nach Stundenumfang und Vergütung.

Achte darauf, dass dein Vertrag klar regelt, ob du als wissenschaftliche Hilfskraft oder als studentische Hilfskraft eingestuft bist. Davon hängen Vergütung, Arbeitszeit und manchmal auch die Sozialversicherung ab.

Für Tutorien gilt wie für alle Nebenjobs: Während der Vorlesungszeit sind maximal 20 Stunden pro Woche erlaubt, wenn du deinen Werkstudierendenstatus behalten willst. In den Semesterferien darfst du mehr arbeiten.

09 · Was gilt

Wie viel BAföG bleibt dir mit Nebenjob?

BAföG-Empfänger müssen genau auf ihre Hinzuverdienstgrenzen achten. Wer zu viel verdient, riskiert Kürzungen bei der Förderung.

Beziehst du BAföG, darfst du im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten insgesamt 7.236 Euro hinzuverdienen, ohne dass deine Förderung gekürzt wird. Das entspricht 603 Euro pro Monat. Zusätzlich wird eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr abgezogen, bevor dein Einkommen angerechnet wird.

Überschreitest du die Grenze, wird der darüber liegende Betrag auf dein BAföG angerechnet. Auch dein Vermögen spielt eine Rolle: Unter 30 Jahren liegt der Vermögensfreibetrag bei 15.000 Euro. Liegt dein Vermögen darüber, kann das deine Förderung ebenfalls mindern.

Ohne Abzug bleibt dein BAföG bei einem Verdienst bis 603 Euro pro Monat, bei einem Verdienst bis 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten, wenn die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr abgezogen wird, und bei einem Vermögen unter 15.000 Euro, sofern du unter 30 Jahre alt bist. Mit Abzug musst du rechnen bei einem Verdienst über 603 Euro pro Monat, bei einem Verdienst über 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum oder bei einem Vermögen über 15.000 Euro.

Ohne Abzug

·Verdienst bis 603 Euro pro Monat
·Verdienst bis 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten
·Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr wird abgezogen
·Vermögen unter 15.000 Euro (unter 30 Jahren)

Mit Abzug

·Verdienst über 603 Euro pro Monat
·Verdienst über 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum
·Vermögen über 15.000 Euro (unter 30 Jahren)

10 · Checkliste

Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten für deinen Nebenjob?

Auch als Student hast du die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz und der Anspruch auf Urlaub gelten unabhängig von der Art deines Jobs.

Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig von der Art deines Jobs. Ab 18 Jahren darfst du an Werktagen 8 Stunden arbeiten, bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten wiederhergestellt wird.

Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch bei einem Minijob. Im Krankheitsfall gilt die Lohnfortzahlung. Dein Arbeitsvertrag sollte klare Regelungen zu Stunden und Vergütung enthalten, auch wenn bestimmte Rechte gesetzlich verankert sind und nicht durch Vertrag ausgehebelt werden können.

  • Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch bei einem Minijob.
  • Im Krankheitsfall gilt die Lohnfortzahlung.
  • Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden, bis zu 10 Stunden sind mit Ausgleich erlaubt.
  • Pausen- und Ruhezeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz.
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte klare Regelungen zu Stunden und Vergütung enthalten.

Deine Rechte im Nebenjob: Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch bei einem Minijob, und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden, bis zu 10 Stunden sind mit Ausgleich erlaubt. Pausen- und Ruhezeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit klaren Regelungen zu Stunden und Vergütung ist die Basis.

Deine Rechte im Nebenjob

01

Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch bei Minijob

02

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

03

Tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, bis zu 10 Stunden mit Ausgleich

04

Pausen- und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz

05

Schriftlicher Arbeitsvertrag mit klaren Regelungen zu Stunden und Vergütung

11 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du beim Nebenjob vermeiden?

Viele Studierende verlieren ihren Werkstudierendenstatus oder die Familienversicherung, weil sie Grenzen überschreiten. Diese Fehler lassen sich mit etwas Planung vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Damit verlierst du deinen Werkstudierendenstatus und musst Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen. Auch wer die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro beim Minijob überschreitet, riskiert Nachzahlungen.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist die Grenze von 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr entscheidend. Wer sie überschreitet, verliert den Sonderstatus. Auch Einkünfte aus Kapitalerträgen solltest du bei der Familienversicherung angeben, sonst kann die Mitversicherung rückwirkend entfallen. BAföG-Empfänger müssen die Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat im Blick behalten.

  • Mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit zu arbeiten, gefährdet deinen Werkstudierendenstatus.
  • Die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro beim Minijob zu überschreiten, führt zu Nachzahlungen.
  • Mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr bei kurzfristiger Beschäftigung zu arbeiten, kostet den Sonderstatus.
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen bei der Familienversicherung nicht anzugeben, kann die Mitversicherung rückwirkend beenden.
  • Die BAföG-Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat zu überschreiten, führt zu Kürzungen.

Typische Fehler im Nebenjob: Mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit zu arbeiten, gefährdet deinen Werkstudierendenstatus. Die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro beim Minijob zu überschreiten, führt zu Nachzahlungen. Mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr bei kurzfristiger Beschäftigung zu arbeiten, kostet den Sonderstatus. Einkünfte aus Kapitalerträgen bei der Familienversicherung nicht anzugeben, kann die Mitversicherung rückwirkend beenden. Die BAföG-Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat zu überschreiten, führt zu Kürzungen.

Typische Fehler im Nebenjob

·Mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
·Die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro beim Minijob überschreiten
·Mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr bei kurzfristiger Beschäftigung arbeiten
·Einkünfte aus Kapitalerträgen bei der Familienversicherung nicht angeben
·BAföG-Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat überschreiten

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026