Ratgeber · Studienfinanzierung
BAföG während des Praktikums: So bleibt deine Förderung bestehen
Ob du während eines Praktikums weiter BAföG bekommst, hängt vor allem davon ab, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Auch die Höhe deiner Vergütung entscheidet darüber, wie viel von deiner Förderung übrig bleibt.
10 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Bei einem Pflichtpraktikum bleibt dein BAföG-Anspruch bestehen, die Vergütung wird aber ohne Freibetrag angerechnet.
- Bei einem freiwilligen Praktikum in den Semesterferien läuft dein BAföG weiter, Verdienst bis 603 Euro pro Monat ist anrechnungsfrei.
- Für ein Pflichtpraktikum vor dem Studium musst du nachweisen, dass es laut Studienordnung zwingend erforderlich ist.
- Ein Auslandspraktikum kann über Auslands-BAföG gefördert werden, wenn es mindestens 3 Monate dauert und während des Studiums stattfindet.
01 · Was gilt
Wann hast du während des Praktikums Anspruch auf BAföG?
Dein BAföG-Anspruch im Praktikum hängt von zwei Faktoren ab: der Art des Praktikums und dem Zeitpunkt.
Bei einem Pflichtpraktikum bleibt dein BAföG-Anspruch grundsätzlich bestehen, auch wenn du es vor dem Studium absolvierst. Voraussetzung ist, dass die Studienordnung das Praktikum zwingend vor der Immatrikulation vorschreibt. Während des Studiums ist ein Pflichtpraktikum immer förderfähig, egal ob als Praxissemester, Blockpraktikum oder Teilzeitpraktikum neben der Vorlesungszeit.
Bei einem freiwilligen Praktikum kommt es auf den Zeitpunkt an. In den Semesterferien läuft dein BAföG normal weiter, ebenso bei einem Teilzeitpraktikum während der Vorlesungszeit. Ein Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit führt dagegen zum Wegfall deines Anspruchs für diesen Zeitraum. Ein freiwilliges Praktikum vor dem Studium wird nicht gefördert.
Ein Urlaubssemester ist ebenfalls kritisch: Während einer Beurlaubung hast du keinen BAföG-Anspruch. Nach dem Studium endet die Förderung vollständig, auch für ein Referendariat oder ein Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung.
Merke: Nur Pflichtpraktika und freiwillige Praktika während des Studiums sind mit BAföG vereinbar.
- Pflichtpraktikum während des Studiums: BAföG läuft weiter.
- Pflichtpraktikum vor dem Studium: BAföG läuft weiter, wenn laut Studienordnung zwingend erforderlich.
- Freiwilliges Praktikum in den Semesterferien: BAföG läuft weiter.
- Freiwilliges Teilzeitpraktikum während der Vorlesungszeit: BAföG läuft weiter.
- Freiwilliges Praktikum vor dem Studium: kein BAföG-Anspruch.
- Freiwilliges Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit: kein BAföG-Anspruch.
- Praktikum während eines Urlaubssemesters: kein BAföG-Anspruch.
- Pflichtpraktikum nach dem Studium (z. B. Referendariat): kein BAföG-Anspruch.
BAföG läuft weiter
Kein BAföG-Anspruch
02 · Vergleich
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: Was steht in deiner Studienordnung?
Die Studienordnung entscheidet, ob dein Praktikum als Pflichtpraktikum gilt. Nur dann gelten die besonderen BAföG-Regeln für Pflichtpraktika.
Ein Pflichtpraktikum ist fest in deiner Studien- oder Prüfungsordnung verankert. Solange Inhalt, Ziele und Dauer vorgeschrieben sind, gilt es als Teil deines Studiums. Für den BAföG-Antrag musst du das nachweisen, am einfachsten mit einer Kopie der entsprechenden Stelle aus deiner Studienordnung. Zusätzlich muss deine Praktikumsstelle einen Eignungsnachweis ausfüllen, der bestätigt, dass das Praktikum die Anforderungen deiner Hochschule erfüllt.
Ein freiwilliges Praktikum ist nicht in der Studienordnung vorgeschrieben. Du absolvierst es aus eigenem Interesse, etwa um praktische Erfahrung zu sammeln. Für den BAföG-Antrag brauchst du keinen besonderen Nachweis über die Freiwilligkeit, musst aber den Zeitpunkt und Umfang des Praktikums angeben.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Anrechnung deiner Vergütung: Beim Pflichtpraktikum gibt es keinen Freibetrag, beim freiwilligen Praktikum bleiben 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei.
Verlängerst du ein Pflichtpraktikum über die vorgeschriebene Dauer hinaus, gelten für den zusätzlichen Zeitraum die Regeln zum freiwilligen Praktikum. Das bedeutet: Für die Verlängerung bekommst du den Freibetrag von 603 Euro pro Monat.
- Pflichtpraktikum: in Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, BAföG-Anspruch bleibt bestehen, Vergütung wird ohne Freibetrag angerechnet.
- Freiwilliges Praktikum: nicht in der Studienordnung vorgeschrieben, BAföG-Anspruch nur während des Studiums, Vergütung mit Freibetrag von 603 Euro pro Monat.
| Pflichtpraktikum | Freiwilliges Praktikum | |
|---|---|---|
| Definition | In Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben | Nicht in der Studienordnung vorgeschrieben |
| BAföG-Anspruch | Bleibt bestehen, auch vor dem Studium | Nur während des Studiums, nicht davor |
| Anrechnung der Vergütung | Ohne Freibetrag, nur Pauschalen abziehbar | Mit Freibetrag von 603 Euro pro Monat |
| Nachweis | Eignungsnachweis und Auszug aus Studienordnung nötig | Kein besonderer Nachweis erforderlich |
03 · Schritt für Schritt
So wird deine Vergütung im Pflichtpraktikum auf das BAföG angerechnet
Beim Pflichtpraktikum wird deine Vergütung ohne Freibetrag auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet. Du kannst lediglich Pauschalen abziehen, bevor das Einkommen verrechnet wird.
Zuerst ermittelst du deine Bruttovergütung für den gesamten Bewilligungszeitraum. Bei einem Praktikum vor dem Studium entspricht dieser Zeitraum der tatsächlichen Praktikumsdauer. Während des Studiums läuft der Bewilligungszeitraum regulär über 12 Monate weiter, auch wenn dein Praktikum nur 6 Monate dauert.
Von der Bruttovergütung ziehst du die anteilige Werbungskostenpauschale ab. Sie beträgt 1.230 Euro pro Jahr, also 102,50 Euro pro Monat deines Praktikums. Von der Zwischensumme ziehst du anschließend eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent ab. Das Ergebnis ist dein anzurechnendes Einkommen.
Beim Pflichtpraktikum vor dem Studium wird das Einkommen auf die Praktikumsmonate verteilt, beim Praxissemester auf den vollen 12-Monats-Zeitraum.
Ein Beispiel: Bei einem 4-monatigen Vorpraktikum mit 600 Euro Vergütung pro Monat ergibt sich nach Abzug der Pauschalen ein anzurechnendes Einkommen von 386,56 Euro pro Monat. Bei einem 6-monatigen Praxissemester mit gleicher Vergütung sind es nur 193,28 Euro pro Monat, weil das Einkommen auf 12 Monate verteilt wird.
- Addiere dein gesamtes Praktikumsgehalt für den Bewilligungszeitraum.
- Ziehe die anteilige Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro pro Praktikumsmonat ab.
- Ziehe von der Zwischensumme die Sozialpauschale von 22,3 Prozent ab.
- Verteile das Ergebnis auf die Monate deines Bewilligungszeitraums.
Bruttovergütung im Bewilligungszeitraum ermitteln
Addiere dein gesamtes Praktikumsgehalt für den Bewilligungszeitraum. Bei einem Praktikum vor dem Studium entspricht dieser Zeitraum der Praktikumsdauer, während des Studiums läuft er regulär über 12 Monate weiter.
Werbungskostenpauschale abziehen
Ziehe die anteilige Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr ab. Das sind 102,50 Euro pro Monat deines Praktikums.
Sozialpauschale abziehen
Von der Zwischensumme ziehst du eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent ab. Das Ergebnis ist dein anzurechnendes Einkommen.
Einkommen auf den Bewilligungszeitraum verteilen
Verteile das anzurechnende Einkommen auf die Monate deines Bewilligungszeitraums. Bei einem Praxissemester während des Studiums wird das Einkommen auf 12 Monate verteilt, was die monatliche Kürzung deutlich mildert.
04 · Kosten
Freibetrag und Pauschalen: So viel bleibt von deinem Praktikumsgehalt anrechnungsfrei
Beim freiwilligen Praktikum gelten dieselben Freibeträge wie bei einem Nebenjob. Beim Pflichtpraktikum gibt es keinen Freibetrag, dafür kannst du Pauschalen abziehen.
Beim freiwilligen Praktikum bleibt ein Verdienst bis 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Erst der Betrag, der darüber liegt, wird auf dein BAföG angerechnet. Zusätzlich kannst du die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro pro Monat und die Sozialpauschale von 22,3 Prozent abziehen, bevor dein Einkommen verrechnet wird.
Beim Pflichtpraktikum wird die Vergütung nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale vollständig angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der dein Einkommen schont. Das bedeutet: Jeder Euro, der nach Abzug der Pauschalen übrig bleibt, reduziert deinen BAföG-Anspruch.
Der Freibetrag von 603 Euro pro Monat gilt ausschließlich für freiwillige Praktika, nicht für Pflichtpraktika.
Für deinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 850 Euro pro Monat. Für jedes Kind kommen 770 Euro pro Monat hinzu. Diese Freibeträge gelten unabhängig davon, ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst.
- Freibetrag freiwilliges Praktikum: 603 Euro pro Monat bleiben anrechnungsfrei.
- Werbungskostenpauschale: 102,50 Euro pro Monat kannst du abziehen.
- Sozialpauschale: 22,3 Prozent ziehst du von der Zwischensumme ab.
- Beim Pflichtpraktikum wird die Vergütung nach Abzug der Pauschalen vollständig angerechnet.
Anrechnungsregeln für Praktikumsvergütung
05 · Checkliste
Pflichtpraktikum vor dem Studium: Diese Nachweise brauchst du
Ein Pflichtpraktikum vor dem Studium wird nur gefördert, wenn es laut Studienordnung zwingend vor der Immatrikulation abzuleisten ist. Für den Antrag musst du das belegen.
Für den Antrag musst du das belegen.
Der wichtigste Nachweis ist ein Auszug aus deiner Studienordnung, der das Praktikum als verpflichtend ausweist. Daraus muss hervorgehen, dass das Praktikum vor Beginn des Studiums abzuleisten ist. Ohne diesen Nachweis wird dein Antrag abgelehnt.
Zusätzlich brauchst du einen Eignungsnachweis deiner Praktikumsstelle. Darin bestätigt der Arbeitgeber, dass Fachrichtung, Dauer und Vergütung den Anforderungen deiner Studienordnung entsprechen. Eine Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers gehört ebenfalls zu den Unterlagen.
Ohne den Nachweis, dass das Praktikum vor dem Studium zwingend erforderlich ist, bekommst du kein BAföG für ein Vorpraktikum.
Reiche den vollständig ausgefüllten BAföG-Antrag mit allen Angaben zum Praktikum bei deinem zuständigen BAföG-Amt ein. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich.
- Auszug aus der Studienordnung, der das Praktikum als verpflichtend ausweist.
- Eignungsnachweis der Praktikumsstelle, der Fachrichtung, Dauer und Vergütung bestätigt.
- Nachweis, dass das Praktikum vor dem Studium zwingend erforderlich ist.
- Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers.
- Vollständig ausgefüllter BAföG-Antrag mit allen Angaben zum Praktikum.
Checkliste für den BAföG-Antrag bei einem Vorpraktikum
Auszug aus der Studienordnung, der das Praktikum als verpflichtend ausweist
Eignungsnachweis der Praktikumsstelle, der Fachrichtung, Dauer und Vergütung bestätigt
Nachweis, dass das Praktikum vor dem Studium zwingend erforderlich ist
Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers
Vollständig ausgefüllter BAföG-Antrag mit allen Angaben zum Praktikum
06 · Fehler vermeiden
Freiwilliges Praktikum: Wann dein BAföG-Anspruch entfällt
Nicht jedes freiwillige Praktikum ist mit dem BAföG-Bezug vereinbar. Besonders während der Vorlesungszeit oder bei einer Beurlaubung kann dein Anspruch entfallen.
Ein Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit führt zum Wegfall deines BAföG-Anspruchs für diesen Zeitraum. Der Grund: Dein Studium muss deine Hauptbeschäftigung bleiben. Wenn du stattdessen Vollzeit arbeitest, erfüllst du diese Voraussetzung nicht mehr.
Ein Urlaubssemester ist ebenfalls riskant. Es zählt nicht als Fachsemester und kann deinen BAföG-Anspruch gefährden. Ein Vollzeitpraktikum ohne Beurlaubung zählt dagegen als Fachsemester und ist unproblematischer.
Ein freiwilliges Praktikum vor dem Studium wird nicht gefördert, auch wenn es fachlich sinnvoll wäre.
Überschreitest du mit deiner Vergütung den Freibetrag von 603 Euro pro Monat, wird der darüber liegende Teil auf dein BAföG angerechnet. Dein BAföG-Anspruch entfällt dadurch nicht vollständig, aber deine monatliche Förderung sinkt.
- Ein Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit führt zum Wegfall des BAföG-Anspruchs für diesen Zeitraum.
- Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und kann deinen BAföG-Anspruch gefährden.
- Ein freiwilliges Praktikum vor dem Studium wird nicht gefördert, auch wenn es fachlich sinnvoll wäre.
- Überschreitest du den Freibetrag von 603 Euro pro Monat, wird der darüber liegende Teil auf dein BAföG angerechnet.
Typische Fallstricke beim freiwilligen Praktikum
07 · Im Vertrag
Auslandspraktikum: So bekommst du BAföG im Ausland
Ein Pflichtpraktikum im Ausland kann über Auslands-BAföG gefördert werden. Dafür musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Praktikum muss mindestens 3 Monate dauern, um förderfähig zu sein. Kürzere Auslandsaufenthalte werden nicht über Auslands-BAföG unterstützt. Außerdem muss deine Hochschule oder Prüfungsstelle anerkennen, dass das Auslandspraktikum den Anforderungen deiner Studienordnung entspricht.
Du musst ausreichende Sprachkenntnisse für das Zielland nachweisen können. Zusätzlich musst du bereits seit mindestens einem Jahr im Inland studieren. In diesem Fall wird die Förderung in der Regel ohne weiteren Nachweis gewährt.
Ein Pflichtpraktikum im Ausland wird nur gefördert, wenn es während des Studiums stattfindet, nicht davor.
Du kannst beim zuständigen BAföG-Amt vorab einen Grundsatzbescheid beantragen. Er klärt, ob dein geplantes Auslandspraktikum förderfähig ist. Das gibt dir Planungssicherheit, bevor du dich für einen Praktikumsplatz im Ausland entscheidest.
- Mindestdauer: Das Praktikum muss mindestens 3 Monate dauern, um förderfähig zu sein.
- Anerkennung durch Hochschule: Deine Hochschule oder Prüfungsstelle muss anerkennen, dass das Auslandspraktikum den Anforderungen deiner Studienordnung entspricht.
- Sprachkenntnisse: Du musst ausreichende Sprachkenntnisse für das Zielland nachweisen können.
- Studiendauer im Inland: Du musst bereits seit mindestens einem Jahr im Inland studieren, dann wird die Förderung in der Regel ohne weiteren Nachweis gewährt.
Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandspraktikums
08 · Schritt für Schritt
So stellst du den BAföG-Antrag für dein Praktikum
Den Antrag stellst du über das digitale BAföG-Portal. Deine Praktikumsstelle muss dabei Fachrichtung, Dauer und Vergütung bestätigen.
Sammle zuerst alle nötigen Nachweise: Auszug aus der Studienordnung, Praktikumsbescheinigung und gegebenenfalls den Eignungsnachweis deiner Praktikumsstelle. Ohne diese Unterlagen kann dein Antrag nicht bearbeitet werden.
Trage anschließend alle Angaben zum Praktikum direkt im Assistenten des BAföG-Portals ein. Dazu gehören Fachrichtung, Dauer und Vergütung. Deine Praktikumsstelle muss diese Angaben bestätigen.
Ohne die Bestätigung deiner Praktikumsstelle zu Fachrichtung, Dauer und Vergütung kann dein Antrag nicht bearbeitet werden.
Reiche den vollständigen Antrag bei deinem zuständigen BAföG-Amt ein. Je früher du den Antrag stellst, desto schneller bekommst du Klarheit über deine Förderung während des Praktikums.
- Sammle alle nötigen Nachweise: Auszug aus der Studienordnung, Praktikumsbescheinigung und gegebenenfalls den Eignungsnachweis deiner Praktikumsstelle.
- Trage alle Angaben zum Praktikum direkt im Assistenten des BAföG-Portals ein, dazu gehören Fachrichtung, Dauer und Vergütung.
- Lass die Angaben zu Fachrichtung, Dauer und Vergütung von deiner Praktikumsstelle bestätigen.
- Reiche den vollständigen Antrag bei deinem zuständigen BAföG-Amt ein.
Unterlagen zusammenstellen
Sammle alle nötigen Nachweise: Auszug aus der Studienordnung, Praktikumsbescheinigung und gegebenenfalls den Eignungsnachweis deiner Praktikumsstelle.
Antrag digital ausfüllen
Trage alle Angaben zum Praktikum direkt im Assistenten des BAföG-Portals ein. Dazu gehören Fachrichtung, Dauer und Vergütung.
Praktikumsstelle bestätigen lassen
Deine Praktikumsstelle muss die Angaben zu Fachrichtung, Dauer und Vergütung bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann dein Antrag nicht bearbeitet werden.
Antrag einreichen
Reiche den vollständigen Antrag bei deinem zuständigen BAföG-Amt ein. Bei Fragen zur Anrechnung deiner Vergütung hilft dir das Amt weiter.
09 · Hintergrund
Mindestlohn und BAföG: Was du bei bezahlten Praktika beachten musst
Viele Praktika werden inzwischen vergütet. Ob du Anspruch auf Mindestlohn hast, hängt von der Art und Dauer deines Praktikums ab.
Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert, hast du in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei einem Pflichtpraktikum, das in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist, gilt der Mindestlohn nicht automatisch. Hier entscheidet der Einzelfall.
Bekommst du eine Vergütung, musst du diese beim BAföG angeben. Beim freiwilligen Praktikum bleibt ein Verdienst bis 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Beim Pflichtpraktikum wird die Vergütung nach Abzug von Pauschalen vollständig auf dein BAföG angerechnet.
Deine Praktikumsbescheinigung muss alle Angaben korrekt enthalten, sie ist die Grundlage für die Anrechnung deiner Vergütung.
Achte darauf, dass dein Arbeitgeber die Vergütung korrekt bescheinigt. Fehler in der Praktikumsbescheinigung können zu falschen Kürzungen deines BAföG führen. Prüfe die Angaben deshalb sorgfältig, bevor du den Antrag einreichst.
Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert, hast du in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei einem Pflichtpraktikum, das in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist, gilt der Mindestlohn nicht automatisch.
Bekommst du eine Vergütung, musst du diese beim BAföG angeben. Beim freiwilligen Praktikum bleibt ein Verdienst bis 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Beim Pflichtpraktikum wird die Vergütung nach Abzug von Pauschalen vollständig auf dein BAföG angerechnet.
Achte darauf, dass deine Praktikumsbescheinigung alle Angaben korrekt enthält. Sie ist die Grundlage für die Anrechnung deiner Vergütung und sollte Fachrichtung, Dauer und Vergütung deines Praktikums bestätigen.
10 · Vergleich
Bewilligungszeitraum: Warum er über die Höhe deiner Kürzung entscheidet
Der Bewilligungszeitraum bestimmt, auf wie viele Monate deine Praktikumsvergütung verteilt wird. Das hat großen Einfluss auf die monatliche Kürzung deines BAföG.
Bei einem Pflichtpraktikum vor dem Studium entspricht der Bewilligungszeitraum nur der tatsächlichen Praktikumsdauer. Deine Vergütung wird also auf wenige Monate konzentriert, was zu einer höheren monatlichen Kürzung führt.
Bei einem Praxissemester während des Studiums läuft der Bewilligungszeitraum regulär über 12 Monate weiter. Deine Vergütung wird auf den vollen Jahreszeitraum verteilt, was die monatliche Kürzung deutlich reduziert.
Ein Praxissemester von 6 Monaten mit 600 Euro Vergütung pro Monat führt bei Verteilung auf 12 Monate zu einer deutlich geringeren monatlichen Kürzung als ein 4-monatiges Vorpraktikum mit gleicher Vergütung.
Der Unterschied ist erheblich: Beim 4-monatigen Vorpraktikum werden 386,56 Euro pro Monat angerechnet, beim 6-monatigen Praxissemester nur 193,28 Euro pro Monat. Der Grund ist die Verteilung auf 4 statt 12 Monate.
- Pflichtpraktikum vor dem Studium: Bewilligungszeitraum ist nur die tatsächliche Praktikumsdauer, die Vergütung wird auf wenige Monate konzentriert, die monatliche Kürzung ist höher.
- Praxissemester während des Studiums: Bewilligungszeitraum ist der volle 12-Monats-Zeitraum, die Vergütung wird auf 12 Monate verteilt, die monatliche Kürzung ist geringer.
| Pflichtpraktikum vor dem Studium | Praxissemester während des Studiums | |
|---|---|---|
| Bewilligungszeitraum | Nur die tatsächliche Praktikumsdauer | Voller 12-Monats-Zeitraum |
| Verteilung der Vergütung | Auf wenige Monate konzentriert | Auf 12 Monate verteilt |
| Monatliche Kürzung | Höher, da weniger Monate | Geringer, da mehr Monate |
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