StudySmarter

Ratgeber · Studienfinanzierung

BAföG-Voraussetzungen: Was du vor dem Antrag wissen musst

Ob du BAföG bekommst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit, deinem Alter, deiner Eignung und deinen finanziellen Verhältnissen ab. Diese Voraussetzungen entscheiden über deinen Anspruch und die Höhe der Förderung.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • BAföG erhalten Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit Bleibeperspektive in Deutschland, etwa EU-Bürger und anerkannte Geflüchtete.
  • Du musst die Ausbildung vor deinem 45. Geburtstag beginnen, sonst gibt es nur in Ausnahmefällen Geld.
  • Dein eigenes Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 15.000 Euro anrechnungsfrei, wenn du unter 30 Jahre alt bist.
  • Elternunabhängiges BAföG bekommst du unter anderem nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung plus drei Jahren Berufserfahrung.

01 · Was gilt

Wer kann BAföG bekommen?

Die Förderung ist an persönliche Voraussetzungen geknüpft. Neben der Staatsangehörigkeit spielen dein Alter und deine Eignung für die Ausbildung eine Rolle.

Für die Förderung kommt es nicht nur auf dein Geld an. Das Gesetz prüft auch deine Staatsangehörigkeit, dein Alter und deine Eignung für die Ausbildung. Wer eine Bleibeperspektive in Deutschland hat und gesellschaftlich integriert ist, gilt in der Regel als förderberechtigt.

Bei Geflüchteten unterscheidet das Amt genau: Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte können BAföG beantragen. Wer lediglich geduldet ist, braucht dafür einen ununterbrochenen Aufenthalt von 15 Monaten in Deutschland.

  • Deutsche Staatsangehörige sind grundsätzlich förderberechtigt.
  • EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU werden gefördert.
  • Asylbewerber im laufenden Verfahren erhalten kein BAföG.

Gefördert

·Deutsche Staatsangehörigkeit
·EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht
·Personen mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
·Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
·Subsidiär Schutzberechtigte
·Geduldete mit 15 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland

Nicht gefördert

·Asylbewerber im laufenden Asylverfahren
·Personen ohne Bleibeperspektive in Deutschland
·Studierende, die die Ausbildung erst nach dem 45. Geburtstag beginnen (Ausnahmen möglich)

02 · Im Vertrag

Welche Rolle spielt deine Staatsangehörigkeit?

BAföG ist nicht auf deutsche Staatsbürger beschränkt. Entscheidend ist, ob du eine Bleibeperspektive in Deutschland hast und gesellschaftlich integriert bist.

Die Regelungen in § 8 BAföG sind vielschichtig. Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Bürger der Europäischen Union, Migranten und Geflüchtete gefördert werden, wenn sie in Deutschland leben und eine Bleibeperspektive haben.

Für Geflüchtete gilt eine klare Unterscheidung: Wer als asylberechtigt anerkannt ist, als Flüchtling nach der Genfer Konvention gilt oder subsidiären Schutz genießt, kann BAföG beantragen. Geduldete müssen sich seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.

  • Personen mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind förderberechtigt.
  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren können kein BAföG erhalten.
  • Bei unklarem Aufenthaltsstatus hilft eine Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus nach § 8 BAföG

Deutsche StaatsangehörigkeitGrundsätzlich förderberechtigtWer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann BAföG erhalten, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
EU-BürgerFörderberechtigtBürger der Europäischen Union mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gelten als förderberechtigt.
Anerkannte GeflüchteteFörderberechtigtAnerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte können BAföG beantragen.
GeduldeteNach 15 Monaten förderberechtigtGeduldete müssen sich seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, bevor sie BAföG-berechtigt sind.
Asylbewerber im VerfahrenNicht förderberechtigtAsylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können kein BAföG erhalten, da ihre Bleibeperspektive noch nicht geklärt ist.

03 · Schritt für Schritt

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Die Förderung wird für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel zwölf Monaten bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen, wenn du weiter gefördert werden willst.

In dieser Zeit erhältst du monatlich den festgesetzten Betrag. Vor Ablauf des Zeitraums stellst du einen Folgeantrag, damit die Förderung nahtlos weiterläuft.

BAföG wird bis zum Ende der Regelstudienzeit oder einer vergleichbaren Festsetzung gezahlt. Danach gibt es einmalig ein Flexibilitätssemester, also eine Verlängerung um ein Semester ohne Angabe von Gründen. Weitere Verlängerungen sind möglich, etwa bei Kindererziehung, Behinderung oder dem erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

  • Du beantragst BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.
  • Das Flexibilitätssemester kannst du einmalig im Bachelor oder Master nutzen.
01

Antrag stellen

Du beantragst BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Der Antrag gilt für einen Bewilligungszeitraum von üblicherweise zwölf Monaten.

02

Bewilligungszeitraum

Das Amt bewilligt dir die Förderung für zwölf Monate. In dieser Zeit erhältst du monatlich den festgesetzten Betrag.

03

Folgeantrag stellen

Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellst du einen Folgeantrag, damit die Förderung nahtlos weiterläuft.

04

Förderungshöchstdauer

BAföG wird bis zum Ende der Regelstudienzeit oder einer vergleichbaren Festsetzung gezahlt. Danach gibt es einmalig ein Flexibilitätssemester.

04 · Kosten

Welche Freibeträge gelten für dein Einkommen?

Nicht dein gesamtes Einkommen wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Für dein eigenes Einkommen gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die du während des Bewilligungszeitraums ausschöpfen kannst.

Während des Bewilligungszeitraums darfst du bis zu 603 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 7.236 Euro.

Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag angerechnet. Zusätzlich bleibt eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr anrechnungsfrei. Diese Pauschale berücksichtigt deine beruflichen Aufwendungen, ohne dass du sie einzeln nachweisen musst.

  • Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat.
  • Pro Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sind 7.236 Euro anrechnungsfrei.
  • Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro pro Jahr.

Kurz erklärt

Vermögensfreibetrag unter 30 Jahren

Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen für Studierende

15.000 Euro

05 · Kosten

Wie viel BAföG kannst du höchstens bekommen?

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Wie viel du tatsächlich erhältst, hängt von deinem Bedarf und den anrechenbaren Einkommen ab.

Er setzt sich aus dem Grundbedarf, der Unterkunftspauschale und gegebenenfalls Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Zusätzlich gibt es die Studienstarthilfe von 1.000 Euro einmalig. Sie soll Studierende zu Beginn des Studiums unterstützen, etwa bei der Anschaffung von Lernmaterialien oder der Kaution für ein Zimmer.

  • Der Grundbedarf beträgt 475 Euro pro Monat.
  • Die Unterkunftspauschale liegt bei 380 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.
  • Für Kinder unter 14 Jahren im Haushalt gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind.

Kurz erklärt

BAföG-Höchstsatz pro Monat

BAföG-Höchstsatz und Studienstarthilfe

992 Euro

06 · Was gilt

Wann bekommst du elternunabhängiges BAföG?

In bestimmten Fällen wird das Einkommen deiner Eltern nicht angerechnet. Das ist etwa nach längerer Erwerbstätigkeit oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Fall.

Das Einkommen deiner Eltern wird nicht herangezogen, wenn du nach Vollendung deines 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig warst. Auch eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung mit anschließender dreijähriger Erwerbstätigkeit führt zu elternunabhängigem BAföG.

Bei kürzerer Ausbildung ist eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit notwendig. Wer bei Beginn der Ausbildung älter als 30 Jahre ist, erhält ebenfalls elternunabhängiges BAföG.

  • Fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag genügen.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung plus drei Jahre Arbeit führen zum elternunabhängigen BAföG.
  • Bei Ausbildungsbeginn nach dem 30. Geburtstag wird das Elterneinkommen nicht geprüft.

Elternunabhängig

·Nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig gewesen
·Dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig gewesen
·Bei kürzerer Ausbildung entsprechend längere Erwerbstätigkeit nachgewiesen
·Bei Beginn der Ausbildung älter als 30 Jahre

Elternabhängig

·Direkt nach dem Abitur mit dem Studium begonnen
·Weniger als fünf Jahre erwerbstätig und keine abgeschlossene Berufsausbildung

07 · Im Vertrag

Welche Altersgrenze gilt für BAföG?

Du musst dein Studium oder deine schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Förderung auch danach möglich.

Lebensjahres beginnen. Wer zu Beginn der Ausbildung schon 45 Jahre alt ist, bekommt nur ausnahmsweise BAföG.

Eine Ausnahme gilt, wenn du wegen der Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren die Ausbildung nicht früher beginnen konntest. Weitere Ausnahmen sind möglich und werden im Einzelfall geprüft.

  • Die Regelaltersgrenze liegt bei 45 Jahren.
  • Kindererziehung unter 14 Jahren kann eine spätere Förderung rechtfertigen.
  • Ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, klärst du mit dem Amt für Ausbildungsförderung.

Altersgrenze nach § 10 BAföG

RegelalterUnter 45 JahreStudierende und Schüler müssen die Ausbildung vor dem 45. Geburtstag beginnen, um BAföG zu erhalten.
Ausnahme KindererziehungFörderung möglichWenn du wegen der Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren die Ausbildung nicht früher beginnen konntest, ist eine Förderung auch nach dem 45. Geburtstag möglich.
Weitere AusnahmenEinzelfallprüfungEs gibt weitere Ausnahmen von der Altersgrenze. Ob sie auf dich zutreffen, klärst du am besten mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

08 · Checkliste

Welche Eignung musst du nachweisen?

Du musst grundsätzlich in der Lage sein, das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen. In der Regel genügt die Aufnahme an der Hochschule oder Schule als Nachweis.

Einen gesonderten Nachweis musst du nicht erbringen.

Ab dem fünften Fachsemester verlangt das Amt für Ausbildungsförderung einen Leistungsnachweis. Schreiben deine Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung vor dem dritten Fachsemester vor, musst du diese Zeugnisse einreichen.

  • Die Aufnahme an der Hochschule reicht zu Beginn als Eignungsnachweis.
  • Ab dem fünften Fachsemester ist ein Leistungsnachweis erforderlich.
  • Zwischenprüfungen vor dem dritten Fachsemester musst du beim Amt vorlegen.

Eignungsnachweise im Studium

01

Zu Beginn genügt die Immatrikulation an einer Hochschule oder die Aufnahme an einer Schule.

02

Ab dem fünften Fachsemester musst du einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiter gefördert zu werden.

03

Schreiben Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung vor dem dritten Fachsemester vor, musst du diese Zeugnisse beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.

04

Ein gesonderter Nachweis der Eignung ist zu Beginn der Ausbildung nicht erforderlich.

09 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du beim BAföG-Antrag vermeiden?

Einige Fehler können dazu führen, dass dein Antrag abgelehnt wird oder sich die Bewilligung verzögert. Achte besonders auf vollständige Angaben und fristgerechte Folgeanträge.

Unvollständige Angaben zu deinem Einkommen oder Vermögen führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Änderungen deiner wirtschaftlichen Lage oder deiner Ausbildungsverhältnisse musst du dem Amt unverzüglich schriftlich mitteilen.

Den Folgeantrag solltest du rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen, damit die Förderung nicht unterbrochen wird. Wer die Altersgrenze ignoriert und den Antrag erst nach dem 45. Geburtstag stellt, riskiert eine Ablehnung, wenn kein Ausnahmegrund vorliegt.

  • Unvollständige Angaben verzögern die Bewilligung.
  • Änderungen bei Einkommen oder Ausbildung musst du sofort melden.
  • Ein zu später Folgeantrag unterbricht die Förderung.

Häufige Fehler beim BAföG-Antrag

·Unvollständige Angaben zu deinem Einkommen oder Vermögen führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
·Änderungen deiner wirtschaftlichen Lage oder deiner Ausbildungsverhältnisse nicht unverzüglich dem Amt mitteilen.
·Den Folgeantrag zu spät stellen, sodass die Förderung unterbrochen wird.
·Die Altersgrenze ignorieren und den Antrag erst nach dem 45. Geburtstag stellen, ohne dass ein Ausnahmegrund vorliegt.
·Als Asylbewerber im laufenden Verfahren einen Antrag stellen, obwohl noch keine Bleibeperspektive geklärt ist.

10 · Vergleich

Was gilt für dein Vermögen?

Dein eigenes Vermögen wird nur oberhalb bestimmter Freibeträge auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Der Freibetrag hängt von deinem Alter ab.

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres liegt der Freibetrag bei 15.000 Euro. Ab dem 30. Lebensjahr erhöht er sich auf 45.000 Euro.

Maßgeblich ist dein Alter bei Beginn des Bewilligungszeitraums. Nur das Vermögen oberhalb des Freibetrags wird auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet und verringert die Förderung.

  • Unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro anrechnungsfrei.
  • Ab 30 Jahren sind 45.000 Euro geschützt.
  • Nur der übersteigende Betrag wird auf dein BAföG angerechnet.
Vermögensfreibeträge nach Alter
Unter 30 JahreAb 30 Jahre
Vermögensfreibetrag15.000 Euro45.000 Euro
AnrechnungNur Vermögen oberhalb von 15.000 Euro wird angerechnetNur Vermögen oberhalb von 45.000 Euro wird angerechnet

Häufige Fragen

Fragen zu BAföG-Voraussetzungen

Studienfinanzierung

Mehr zu Studienfinanzierung

BAföG-AntragStudienkredit oder BAföGStipendium VoraussetzungenBAföG während PraktikumBAföG wie viel

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026