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BAföG-Verlängerung: So verlängerst du deine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus

Dein BAföG endet grundsätzlich mit der Regelstudienzeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Förderungs­höchstdauer verlängern und so weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.

10 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • BAföG wird in der Regel nur bis zum Ende der Regelstudienzeit gezahlt.
  • Für die Verlängerung brauchst du einen wichtigen Grund wie Krankheit, ein Auslandssemester oder einen Fachrichtungswechsel.
  • Den Folgeantrag stellst du am besten zwei bis drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.
  • Ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis für die Weiterförderung nötig.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die BAföG-Förderungs­höchstdauer?

Die Förderungshöchstdauer ist der Zeitraum, in dem du maximal BAföG bekommen kannst. Sie orientiert sich an der Regelstudienzeit deines Studiengangs.

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Für einen Bachelor sind das meist 6 Semester, für einen Master 4 Semester. Es gibt aber auch Studiengänge mit abweichenden Regelstudienzeiten.

Wichtig ist: Du wirst mit BAföG tatsächlich nur in der Regelstudienzeit gefördert. Stellst du den Antrag erst im dritten Semester, wirst du nur noch bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert. Die Semester vor der Antragstellung werden nicht nachgezahlt.

Die Regelstudienzeit findest du in deiner Studienordnung, im Modulhandbuch oder auf der Website deiner Hochschule. Im Zweifel hilft dir das Sekretariat deines Fachbereichs weiter.

Kurz erklärt

Förderungs­höchstdauer

Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Für einen Bachelor sind das meist 6 Semester, für einen Master 4 Semester. In dieser Zeit hast du Anspruch auf BAföG, unabhängig davon, wann du den Antrag stellst.

Stellst du den Antrag erst im dritten Semester, wirst du nur noch bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert.

02 · Was gilt

Regelstudienzeit als Grundlage für deine BAföG-Dauer

Die Regelstudienzeit bestimmt, wie lange du BAföG bekommst. Sie ist in der Studienordnung deines Studiengangs festgelegt.

Nicht jeder Studiengang gibt eine feste Regelstudienzeit vor. In solchen Fällen gelten gesetzliche Ersatzwerte, die sich nach der Art des Studiengangs richten.

Für Universitätsstudiengänge sind das 9 Semester, für Fachhochschulstudiengänge ohne Praxiszeiten 7 Semester und mit Praxiszeiten 8 Semester. Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge werden mit 2 Semestern gefördert, Lehramtsstudiengänge für Primarstufe und Sekundarstufe I mit 7 Semestern.

Diese Werte gelten nur, wenn deine Studienordnung keine eigene Regelstudienzeit festlegt. In der Praxis ist das selten, kommt aber bei einzelnen Studiengängen vor.

Gilt für

·Universitäts- und vergleichbare Studiengänge
·Fachhochschulstudiengänge ohne Praxiszeiten
·Fachhochschulstudiengänge mit Praxiszeiten
·Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge
·Lehramtsstudiengänge Primarstufe und Sekundarstufe I

Dauer

·9 Semester
·7 Semester
·8 Semester
·2 Semester
·7 Semester

03 · Was gilt

So verlängerst du deine BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit hinaus

Es gibt mehrere anerkannte Gründe, die deine Förderungshöchstdauer verlängern. In diesen Fällen pausiert die Zählung der Semester oder du bekommst zusätzliche Semester gefördert.

Ein Auslandssemester verlängert deine Förderung, wenn es nicht in der Studienordnung als Pflicht vorgeschrieben ist und nicht länger als ein Jahr dauert. Auch der Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse kann pro Sprache ein Semester mehr Förderung bringen, allerdings nicht für Schulfremdsprachen wie Englisch oder Französisch.

  • Ein Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund verlängert die Förderung, wenn du bis zum 5. Semester wechselst.
  • Ein Urlaubssemester pausiert die Zählung der Regelstudienzeit und verlängert damit deine Förderung.
  • Ein Teilzeitstudium kann die Förderungshöchstdauer ebenfalls verlängern.
  • Das Überschreiten der Regelstudienzeit ohne wichtigen Grund verlängert die Förderung nicht.
  • Ein zweiter Fachrichtungswechsel führt zu einem Volldarlehen statt der hälftigen Förderung.

Verlängert die Förderung

·Auslandssemester (maximal ein Jahr, nicht Pflicht laut Studienordnung)
·Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse (nicht Schulfremdsprachen)
·Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (bis zum 5. Semester)
·Urlaubssemester
·Teilzeitstudium

Verlängert die Förderung nicht

·Überschreiten der Regelstudienzeit ohne wichtigen Grund
·Zweiter Fachrichtungswechsel (führt zu Volldarlehen)
·Lernen von Schulfremdsprachen wie Englisch oder Französisch

04 · Schritt für Schritt

Ablauf: So stellst du den BAföG-Folgeantrag für die Verlängerung

BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten bewilligt. Für die Weiterförderung musst du jedes Jahr einen Folgeantrag stellen.

Stelle den Folgeantrag zwei bis drei Monate vor Ende deines aktuellen Bewilligungszeitraums. So vermeidest du eine Förderlücke, denn die Bearbeitung kann erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate dauern.

  • Nutze die gleichen Formblätter wie beim Erstantrag, deinen schulischen und beruflichen Werdegang musst du nicht erneut angeben.
  • Füge ab dem 5. Fachsemester den Leistungsnachweis bei, der deine erbrachten Studienleistungen belegt.
  • Reiche aktuelle Nachweise ein: Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise deiner Eltern und dein eigener Einkommensnachweis.
01

Frist prüfen

Stelle den Folgeantrag zwei bis drei Monate vor Ende deines aktuellen Bewilligungszeitraums. So vermeidest du eine Förderlücke.

02

Formblätter ausfüllen

Nutze die gleichen Formblätter wie beim Erstantrag. Deinen schulischen und beruflichen Werdegang musst du nicht erneut angeben.

03

Leistungsnachweis beifügen

Ab dem 5. Fachsemester ist der Leistungsnachweis verpflichtend. Er belegt, dass du die erforderlichen Studienleistungen erbracht hast.

04

Unterlagen einreichen

Füge aktuelle Nachweise bei: Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise deiner Eltern und dein eigener Kontoauszug.

05

Bearbeitung abwarten

Die Bearbeitung kann zwei bis drei Monate dauern. Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Förderung übergangslos weitergezahlt.

05 · Im Vertrag

Leistungs­nachweis: Pflicht ab dem 5. Fachsemester

Der Leistungsnachweis ist ein zentrales Dokument für die BAföG-Verlängerung. Ohne ihn wird die Förderung eingestellt.

Er ist ab dem 5. Fachsemester erforderlich, also nach dem 4. Semester.

Der Nachweis belegt, dass du die für dein Fachsemester üblichen Studienleistungen erbracht hast. Ohne gültigen Leistungsnachweis stellt das BAföG-Amt die Förderung ein.

Reiche den Leistungsnachweis zusammen mit deinem Folgeantrag ein. Welche konkreten Leistungen als Nachweis gelten, erfährst du bei deinem BAföG-Amt oder in deiner Studienordnung.

Das musst du zum Leistungsnachweis wissen

ZeitpunktPflichtDer Leistungsnachweis ist ab dem 5. Fachsemester erforderlich, also nach dem 4. Semester.
InhaltNachweisEr belegt, dass du die für dein Fachsemester üblichen Studienleistungen erbracht hast.
KonsequenzWichtigOhne gültigen Leistungsnachweis stellt das BAföG-Amt die Förderung ein.

06 · Vergleich

Auslandssemester: So wirkt es sich auf deine BAföG-Dauer aus

Ein Auslandssemester kann deine Förderungshöchstdauer verlängern, weil die Zeit im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.

Das gilt für Aufenthalte bis zu einem Jahr.

Wichtig ist: Das Auslandssemester darf nicht in der Studienordnung als Pflicht vorgeschrieben sein. Ist es ein freiwilliger Aufenthalt, pausiert deine Inlandsförderung und du kannst zusätzlich Auslands-BAföG beantragen.

Nach deiner Rückkehr setzt die BAföG-Zahlung im Inland wieder ein. Die Semester im Ausland werden dir nicht von der Regelstudienzeit abgezogen, du hast also insgesamt länger Anspruch auf Förderung.

Förderung mit und ohne Auslandssemester
Mit AuslandssemesterOhne Auslandssemester
Förderungs­höchstdauerVerlängert sich um die Dauer des AuslandsaufenthaltsEndet mit der Regelstudienzeit
Zusätzliche FörderungAuslands-BAföG möglichKeine zusätzliche Förderung
Maximale DauerBis zu einem JahrEntfällt

07 · Was gilt

Fachrichtungs­wechsel: Wann er deine BAföG-Dauer verlängert

Ein Fachrichtungswechsel kann die Förderungshöchstdauer verlängern, wenn du einen wichtigen Grund belegen kannst. Die Regel gilt nur bis zum 5. Semester.

Die Regel gilt nur bis zum 5. Semester.

Wechselst du bis zum 5. Semester aus wichtigem Grund, werden die Semester im ersten Studiengang nicht auf die Regelstudienzeit des neuen Studiengangs angerechnet. Du bekommst also die volle Förderung für den neuen Studiengang.

Ein zweiter Fachrichtungswechsel ist schwieriger: Dann werden die Semester aus dem letzten Studiengang angerechnet. Den Rest der Regelstudienzeit bekommst du als Volldarlehen und nicht mehr zur Hälfte als Zuschuss.

Verlängert die Förderung

·Wechsel aus wichtigem Grund bis zum 5. Semester
·Semester im ersten Studiengang werden nicht angerechnet

Verlängert die Förderung nicht

·Wechsel nach dem 5. Semester
·Zweiter Fachrichtungswechsel (führt zu Volldarlehen)

08 · Hintergrund

Urlaubssemester und Teilzeitstudium: Auswirkungen auf die BAföG-Dauer

Sowohl ein Urlaubssemester als auch ein Teilzeitstudium können deine Förderungshöchstdauer verlängern. In beiden Fällen pausiert die Zählung der Fachsemester.

Ein Urlaubssemester verlängert deine Förderungshöchstdauer, weil du in dieser Zeit kein BAföG erhältst. Das Urlaubssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit hinzu.

Studierst du zwei Semester und machst dann im dritten Semester ein Urlaubssemester, zählt das folgende vierte Semester als drittes Semester der Regelstudienzeit. Deine Förderung verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Auch ein Teilzeitstudium kann die Förderungshöchstdauer verlängern. Wenn du vorübergehend weniger Vorlesungen besuchst, verlängert sich deine Studienzeit entsprechend und die BAföG-Förderung wird an die verlängerte Studiendauer angepasst.

Ein Urlaubssemester verlängert deine Förderungshöchstdauer, weil du in dieser Zeit kein BAföG erhältst. Das Urlaubssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit hinzu. Studierst du zwei Semester und machst dann im dritten Semester ein Urlaubssemester, zählt das folgende vierte Semester als drittes Semester der Regelstudienzeit.

Auch ein Teilzeitstudium kann die Förderungshöchstdauer verlängern. Wenn du vorübergehend weniger Vorlesungen besuchst, verlängert sich deine Studienzeit entsprechend. Die BAföG-Förderung wird dann an die verlängerte Studiendauer angepasst.

09 · Fehler vermeiden

Förderlücke vermeiden: Fristen für den BAföG-Folgeantrag

Es gibt keine festen Fristen für den Folgeantrag, aber die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Wer zu spät beantragt, riskiert eine Pause in den Zahlungen.

Stellst du den Antrag erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, bekommst du für die Monate davor kein Geld. Die Förderung wird nicht rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung gezahlt.

  • Stelle den Folgeantrag zwei bis drei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums, um eine Förderlücke zu vermeiden.
  • Vergiss ab dem 5. Fachsemester nicht den Leistungsnachweis, sonst wird die Förderung eingestellt.
  • Reiche vollständige Unterlagen ein, fehlende Einkommensnachweise verzögern die Bearbeitung.
  • Bedenke, dass sich deine Förderungshöhe durch veränderte Einkommensverhältnisse ändern kann.

Häufige Fehler bei der BAföG-Verlängerung

·Folgeantrag zu spät stellen: Die Förderung wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
·Leistungsnachweis vergessen: Ab dem 5. Fachsemester wird die Förderung ohne Nachweis eingestellt.
·Unvollständige Unterlagen einreichen: Fehlende Einkommensnachweise verzögern die Bearbeitung.
·Falsche Annahme zur Förderungshöhe: Die Förderung kann sich durch veränderte Einkommensverhältnisse ändern.

10 · Kosten

So ändert sich deine BAföG-Höhe bei der Verlängerung

Die Höhe deiner Förderung kann sich im Folgejahr ändern. Das hängt von deinem Einkommen, dem deiner Eltern und deinem Vermögen ab.

Im Folgeantrag musst du genauso wie im Erstantrag Angaben zu deinem Vermögen, dem Einkommen deiner Eltern und deinem eigenen Einkommen machen. Verdient dein Vater oder deine Mutter plötzlich weniger, kann dein BAföG-Satz steigen und du hast Anspruch auf eine Nachzahlung.

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Dein tatsächlicher Anspruch kann darunter liegen, abhängig von deinen individuellen Verhältnissen.

Faktoren, die deine BAföG-Höhe beeinflussen

Einkommen der Elternvariabel
Eigenes Einkommenvariabel
Vermögenvariabel

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026