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BAföG-Formblätter: Welche Formulare du wann brauchst

Die BAföG-Formblätter sind das Rückgrat deines Förderantrags. Hier erfährst du, welche Formulare für Studium, Fachrichtungs­wechsel oder deine Krankenversicherung relevant sind und wie du sie korrekt einreichst.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Formblatt 1 ist der Hauptantrag, Formblatt 3 die Einkommenserklärung deiner Eltern.
  • Beim Fachrichtungs- oder Hochschulwechsel brauchst du Formblatt 5 als Leistungsbescheinigung.
  • Die BAföG-Formblätter 1 bis 10 sind bundesweit einheitlich und werden digital oder in Papierform eingereicht.
  • Für den BAföG-Antrag gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro, wenn du unter 30 Jahre alt bist.

01 · Grundlagen

Was sind BAföG-Formblätter?

BAföG-Formblätter sind die amtlichen Vordrucke, mit denen du deinen Anspruch auf Ausbildungsförderung nachweist. Sie sind bundesweit einheitlich und werden von den zuständigen Förderämtern bereitgestellt.

Du findest sie auf den Portalen deines zuständigen Amtes oder im BAföG-Digital-Portal. Die Formblätter 1 bis 10 decken den gesamten Antragsprozess ab, vom Erstantrag bis zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer.

Für deinen Antrag sind nicht immer alle Formblätter nötig. Welche du ausfüllen musst, hängt von deiner Lebenssituation ab, etwa ob deine Eltern Einkommen erzielen, du im Ausland studierst oder bereits BAföG bezogen hast.

Die Formblätter erfassen Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung, deinem Einkommen und deinem Vermögen. Das Hinweisblatt zum Datenschutz gehört zu jedem Satz der Formblätter 1 bis 10 dazu.

Kurz erklärt

BAföG-Formblätter

Amtliche Vordrucke für den Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Sie erfassen Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung, deinem Einkommen und deinem Vermögen.

Die Formblätter 1 bis 10 decken den gesamten Antragsprozess ab, vom Erstantrag bis zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer.

02 · Vergleich

Die wichtigsten BAföG-Formblätter im Überblick

Nicht jedes Formblatt ist für dich relevant. Die folgende Übersicht zeigt, welches Formular du für welche Situation brauchst.

Für den Erstantrag ist Formblatt 1 das zentrale Dokument. Darin machst du Angaben zu deiner Person, deiner Hochschule und deiner finanziellen Situation. Formblatt 3 ist die Einkommenserklärung deiner Eltern oder deines Ehepartners und entscheidet maßgeblich über die Höhe deiner Förderung.

Formblatt 5 ist die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG. Sie wird relevant, wenn du das Studienfach oder die Hochschule wechselst und bereits BAföG bezogen hast. Formblatt 9 nutzt du für den Folgeantrag, wenn dein Bewilligungszeitraum endet und du weiter gefördert werden möchtest.

Formblatt 10 beantragt die Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer. Die Formblätter 2, 4, 6, 7 und 8 ergänzen den Antrag je nach Lebenssituation, etwa bei Ausbildung im Ausland, eigenen Kindern oder einer Aktualisierung des Einkommens.

Die zentralen BAföG-Formblätter und ihr Zweck
FormblattZweck
Formblatt 1Formblatt 1Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Formblatt 3Formblatt 3Einkommenserklärung von Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern
Formblatt 5Formblatt 5Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Formblatt 9Formblatt 9Folgeantrag auf Ausbildungsförderung für Studierende
Formblatt 10Formblatt 10Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer

03 · Schritt für Schritt

So läuft der BAföG-Antrag mit den Formblättern ab

Der Antragsprozess folgt einer klaren Reihenfolge. Wenn du die Schritte kennst, vermeidest du Rückfragen und Verzögerungen.

Du startest mit Formblatt 1, dem Antrag auf Ausbildungsförderung. Darin gibst du deine persönlichen Daten, deinen Studiengang und deine finanzielle Situation an. Parallel füllen deine Eltern Formblatt 3 aus, wenn sie unterhaltspflichtig sind und Einkommen erzielen.

Bei einem Fachrichtungs- oder Hochschulwechsel lässt du dir von deiner bisherigen Hochschule Formblatt 5 ausstellen. Diese Leistungsbescheinigung belegt, dass du die bisherigen Leistungen erbracht hast und der Wechsel förderungsrechtlich anerkannt werden kann.

Nach dem Erstantrag reichst du für jeden weiteren Bewilligungszeitraum Formblatt 9 ein. Wenn du die Förderungshöchstdauer überschreitest, kommt Formblatt 10 hinzu. Reiche den Antrag immer beim örtlich zuständigen Förderamt ein, nicht beim Bundesministerium.

01

Formblätter besorgen

Du lädst die Formblätter 1 bis 10 von der Website deines zuständigen Förderamts herunter oder nutzt den digitalen Antrag über das BAföG-Portal.

02

Formblatt 1 ausfüllen

Im Hauptantrag machst du Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung und deiner finanziellen Situation.

03

Einkommenserklärung beilegen

Deine Eltern füllen Formblatt 3 aus, wenn du bei ihnen wohnst oder sie unterhaltspflichtig sind. Bei eigenem Einkommen nutzt du Formblatt 7 zur Aktualisierung.

04

Leistungsbescheinigung einholen

Bei einem Fachrichtungs- oder Hochschulwechsel lässt du dir von deiner bisherigen Hochschule Formblatt 5 ausfüllen. Es weist deine bisherigen Leistungen nach.

05

Antrag einreichen

Du reichst alle Formblätter vollständig beim zuständigen Förderamt ein, entweder digital oder in Papierform.

04 · Was gilt

Leistungs­bescheinigung nach § 48 BAföG: Wann du Formblatt 5 brauchst

Formblatt 5 ist die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG. Sie ist der zentrale Nachweis, wenn du dein Studienfach oder deine Hochschule wechselst.

Formblatt 5 ist der zentrale Nachweis für deinen Studienfortschritt. Du brauchst es, wenn du nach dem dritten Fachsemester das Studienfach wechselst oder wenn du die Hochschule wechselst und bereits BAföG bezogen hast. Auch bei einer zweiten Ausbildung nach einer abgebrochenen ersten Ausbildung ist die Bescheinigung nötig.

Bei einem Fachrichtungswechsel im ersten oder zweiten Fachsemester brauchst du Formblatt 5 nicht. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn du erstmals BAföG beantragst und noch keine Förderung erhalten hast. Ein reiner Wohnortwechsel ohne Hochschulwechsel löst die Pflicht ebenfalls nicht aus.

Die Bescheinigung stellt deine Hochschule aus. Sie bestätigt, dass du die bisherigen Leistungen erbracht hast und der Wechsel aus förderungsrechtlicher Sicht anerkannt werden kann.

Formblatt 5 nötig

·Bei einem Fachrichtungswechsel nach dem dritten Fachsemester
·Bei einem Hochschulwechsel, wenn du bereits BAföG bezogen hast
·Wenn du eine zweite Ausbildung nach einer abgebrochenen ersten Ausbildung beginnst
·Bei der Verlängerung der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

Formblatt 5 nicht nötig

·Beim erstmaligen BAföG-Antrag zu Studienbeginn
·Bei einem Fachrichtungswechsel im ersten oder zweiten Fachsemester
·Wenn du noch nie BAföG bezogen hast und erstmals beantragst
·Bei einem reinen Wohnortwechsel ohne Hochschulwechsel

05 · Was gilt

Kranken- und Pflegeversicherung im BAföG-Antrag

Deine Kranken- und Pflegeversicherung ist ein eigener Punkt im BAföG-Antrag. Der Zuschuss hängt von deinem Versicherungsstatus ab.

Der Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Wenn du gesetzlich krankenversichert und selbst versichert bist, kannst du den Zuschlag beantragen. Das gilt auch für privat krankenversicherte Studierende, die einen Zuschuss beantragen.

Keinen Zuschlag bekommst du, wenn du familienversichert bist oder über deinen Ehepartner mitversichert bist. Auch beihilfeberechtigte Studierende haben keinen Anspruch auf den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag.

Die Bescheinigung deiner Krankenkasse über Vertragsleistungen ist ein ergänzender Vordruck, den du dem Antrag beilegst. Er bestätigt deinen Versicherungsstatus gegenüber dem Förderamt.

Zuschlag möglich

·Wenn du gesetzlich krankenversichert und selbst versichert bist
·Wenn du privat krankenversichert bist und einen Zuschuss beantragst
·Wenn du in der Krankenversicherung der Studierenden pflichtversichert bist

Kein Zuschlag

·Wenn du familienversichert bist
·Wenn du beihilfeberechtigt bist
·Wenn du über deinen Ehepartner mitversichert bist

06 · Was gilt

Einkommenserklärung: Was zählt, was nicht

Die Einkommenserklärung auf Formblatt 3 entscheidet maßgeblich über die Höhe deines BAföG. Nicht jede Einnahme wird angerechnet.

Zum Einkommen deiner Eltern zählen das Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Unterhaltsleistungen, die deine Eltern erhalten. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden angerechnet, soweit sie den Sparerpauschbetrag übersteigen.

Nicht zum Einkommen zählen BAföG-Leistungen selbst, Kindergeld und Wohngeld. Auch Leistungen aus einem Minijob bis 603 Euro pro Monat bleiben bei deinem eigenen Einkommen außen vor. Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr wird vom Einkommen deiner Eltern abgezogen.

Für die Aktualisierung des Einkommens während des Bewilligungszeitraums nutzt du Formblatt 7. Es dient dazu, Veränderungen bei deinem eigenen Einkommen oder dem deiner Eltern zu melden.

Zählt zum Einkommen

·Bruttoeinkommen deiner Eltern aus nichtselbstständiger Arbeit
·Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
·Unterhaltsleistungen, die deine Eltern erhalten
·Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerpauschbetrag

Zählt nicht zum Einkommen

·BAföG-Leistungen selbst
·Kindergeld
·Wohngeld

07 · Im Vertrag

Förderungs­höchstdauer und Formblatt 10

Die Förderungshöchstdauer ist an deine Regelstudienzeit gekoppelt. Wenn du länger brauchst, kommt Formblatt 10 ins Spiel.

Die Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Sie ist in deinem BAföG-Bescheid festgelegt. Wenn du länger studierst, endet die Förderung zunächst mit Ablauf der Förderungshöchstdauer.

Mit Formblatt 10 beantragst du die Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer. Gründe können Krankheit, Behinderung oder besondere Studienbedingungen sein. Für die Verlängerung musst du in der Regel eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorlegen.

Die Verlängerung wird nicht automatisch gewährt. Das Förderamt prüft, ob dein Studienfortschritt eine Weiterförderung rechtfertigt und ob die genannten Gründe anerkannt werden.

Verlängerung der Förderungsdauer

FörderungshöchstdauerGrundlageDie Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Sie ist im BAföG-Bescheid festgelegt.
Formblatt 10VerlängerungMit Formblatt 10 beantragst du die Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer, etwa bei Krankheit, Behinderung oder besonderen Studienbedingungen.
LeistungsnachweisVoraussetzungFür die Verlängerung musst du in der Regel eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorlegen, die deinen Studienfortschritt belegt.

08 · Fehler vermeiden

Fachrichtungs­wechsel und Hochschulwechsel: Das musst du beachten

Ein Wechsel des Studienfachs oder der Hochschule ist kein automatischer BAföG-Stopp. Entscheidend ist der Zeitpunkt und deine Begründung.

Entscheidend ist der Zeitpunkt und deine Begründung. Ein Fachrichtungswechsel im ersten Studienjahr ist in der Regel unproblematisch und führt nicht zum Verlust des Anspruchs.

Wechselst du nach dem dritten Fachsemester ohne wichtigen Grund, verlierst du den BAföG-Anspruch. Das Förderamt prüft dann, ob ein wichtiger Grund vorliegt, etwa eine Neigung, die erst im Studium erkennbar wurde, oder gesundheitliche Gründe.

Häufige Fehler sind das fehlende Formblatt 5 oder die verspätete Mitteilung des Wechsels an das Förderamt. Auch eine Doppelförderung durch parallele Ausbildungen führt zu Rückforderungen.

Häufige Fehler beim Wechsel

·Du wechselst nach dem dritten Fachsemester ohne wichtigen Grund und verlierst den BAföG-Anspruch.
·Du reichst Formblatt 5 nicht ein und das Förderamt kann deinen Wechsel nicht prüfen.
·Du wechselst die Hochschule, ohne den Wechsel dem Förderamt unverzüglich mitzuteilen.
·Du beginnst eine neue Ausbildung, ohne die alte abzubrechen, und erhältst Doppelförderung.
·Du vergisst, dass ein Fachrichtungswechsel im ersten Studienjahr in der Regel unproblematisch ist.

09 · Hintergrund

BAföG-Digital: Formblätter online einreichen

Der digitale BAföG-Antrag hat die Papierform weitgehend abgelöst. Du kannst alle Formblätter online ausfüllen und über das Portal einreichen.

Über das BAföG-Portal deines Bundeslandes kannst du die Formblätter 1 bis 10 digital ausfüllen. Die Daten werden direkt an dein zuständiges Förderamt übermittelt. Der Vorteil liegt in der automatischen Plausibilitätsprüfung, die fehlende Angaben sofort anzeigt.

Trotz digitaler Einreichung musst du einige Unterlagen in Papierform nachreichen. Das betrifft etwa die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG oder die Einkommenserklärung deiner Eltern, wenn diese nicht digital unterschreiben können.

Die digitalen Formulare entsprechen inhaltlich den Papierformblättern. Du kannst sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an dein Förderamt senden, wenn du den digitalen Weg nicht nutzen möchtest.

Über das BAföG-Portal deines Bundeslandes kannst du die Formblätter 1 bis 10 digital ausfüllen. Die Daten werden dabei direkt an dein zuständiges Förderamt übermittelt.

Der Vorteil des digitalen Antrags liegt in der automatischen Plausibilitätsprüfung. Fehlende Angaben werden sofort angezeigt, bevor du den Antrag absendest.

Trotz digitaler Einreichung musst du einige Unterlagen in Papierform nachreichen, etwa die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG oder die Einkommenserklärung deiner Eltern, wenn diese nicht digital unterschreiben können.

10 · Im Vertrag

Datenschutz bei BAföG-Formblättern

Deine Angaben im BAföG-Antrag unterliegen dem Datenschutz. Das Hinweisblatt zum Datenschutz informiert dich über die Verarbeitung deiner Daten.

Das Hinweisblatt zum Datenschutz (BAföG-Formblätter 01 bis 10) informiert dich gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten. Es gehört zu jedem Satz der Formblätter und liegt den Antragsunterlagen bei.

Deine Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung deines BAföG-Antrags und die Prüfung deiner Anspruchsvoraussetzungen verwendet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, etwa an die Finanzverwaltung oder die Krankenkasse.

Die Speicherung deiner Daten erfolgt nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten zur weiteren Aufbewahrung bestehen.

Datenschutz im BAföG-Verfahren

Hinweisblatt zum DatenschutzPflichtDas Hinweisblatt zum Datenschutz (BAföG-Formblätter 01 bis 10) informiert dich gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten.
ZweckbindungGrundsatzDeine Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung deines BAföG-Antrags und die Prüfung deiner Anspruchsvoraussetzungen verwendet.
ÜbermittlungGrenzenEine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, etwa an die Finanzverwaltung oder die Krankenkasse.

11 · Checkliste

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du für den BAföG-Antrag

Mit dieser Checkliste stellst du sicher, dass dein BAföG-Antrag vollständig ist und nicht wegen fehlender Unterlagen liegen bleibt.

Für einen vollständigen Antrag brauchst du Formblatt 1 vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Dazu kommen die Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule und der Nachweis über deine Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, ist eine Mietkostenbescheinigung beizulegen. Bei einem Fachrichtungs- oder Hochschulwechsel gehört die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) in die Unterlagen. Nachweise über eigenes Einkommen sind nur nötig, wenn du eigenes Einkommen erzielst.

Die Einkommenserklärung deiner Eltern (Formblatt 3) muss unterschrieben sein. Fehlende Unterschriften sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Unterlagen für den BAföG-Antrag

01

Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) vollständig ausgefüllt

02

Formblatt 3 (Einkommenserklärung der Eltern) unterschrieben

03

Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule

04

Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) bei Fachrichtungs- oder Hochschulwechsel

05

Nachweis über deine Kranken- und Pflegeversicherung

06

Mietkostenbescheinigung, wenn du nicht bei den Eltern wohnst

07

Nachweise über eigenes Einkommen, falls vorhanden

Häufige Fragen

Fragen zu BAföG-Formblätter

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026