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Steuern auf Welt-ETFs: So viel bleibt dir 2026 vom Gewinn

Bei einem Welt-ETF führt deine Depotbank die Abgeltungs­teuer automatisch ab. Mit Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kannst du die Steuerlast auf deinen MSCI World oder ähnliche Aktien-ETFs deutlich senken.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Gewinne und Ausschüttungen eines Welt-ETF fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Bei Aktien-ETFs mit über 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent des Gewinns durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr schützt kleinere Erträge vor der Steuer, sofern du einen Freistellungsauftrag einrichtest.
  • Thesaurierende Welt-ETFs werden jährlich über die Vorabpauschale besteuert, beim Verkauf wird diese Steuer aber wieder angerechnet.

01 · Kosten

Welche Steuern fallen auf einen Welt-ETF an?

Ein Welt-ETF bildet einen globalen Aktienindex wie den MSCI World ab. Verkaufst du Anteile mit Gewinn oder erhältst du Ausschüttungen, führt deine deutsche Depotbank die fälligen Steuern direkt an das Finanzamt ab.

Für deinen Welt-ETF fällt beim Verkauf mit Gewinn oder bei Ausschüttungen die Abgeltungsteuer an. Sie beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Gewinn selbst.

Bist du Mitglied einer Kirche, erhöht sich deine Gesamtbelastung zusätzlich. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Ohne Kirchenmitgliedschaft beträgt die Gesamtbelastung 26,38 Prozent.

Die Ordergebühren mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Kaufst du Anteile für 1.000 Euro und verkaufst sie später für 2.000 Euro, werden die Gebühren aus Kauf und Verkauf vom Gewinn abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird.

Steuerbelastung auf Kapitalerträge eines Welt-ETF im Jahr 2026

Ohne Kirchenmitglied26,38 %
Kirchenmitglied Bayern/Baden-Württemberg27,82 %
Kirchenmitglied übrige Bundesländer28,00 %

02 · Was gilt

Wie funktioniert die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?

Für einen Welt-ETF mit hohem Aktienanteil gilt eine steuerliche Entlastung. Ein Teil deiner Gewinne und Ausschüttungen bleibt pauschal steuerfrei, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird.

Ein Welt-ETF wie der MSCI World hält fast ausschließlich Aktien. Für solche Fonds mit einem Aktienanteil von mehr als 51 Prozent bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Nur die restlichen 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.

Die Teilfreistellung gilt für Kursgewinne beim Verkauf und für Ausschüttungen gleichermaßen. Erzielst du also 100 Euro Gewinn mit einem Aktien-ETF, werden nur 70 Euro versteuert. Statt 25 Euro Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung fallen nur 17,50 Euro an.

Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Für Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs gibt es keine Teilfreistellung, dort wird der gesamte Gewinn versteuert.

Steuerfrei

·30 Prozent des Gewinns bei Aktien-ETFs mit über 51 Prozent Aktienanteil (z. B. MSCI World)
·15 Prozent des Gewinns bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil
·60 Prozent des Gewinns bei Immobilienfonds mit über 50 Prozent Immobilienanteil
·80 Prozent des Gewinns bei Auslandsimmobilien-Fonds

Steuerpflichtig

·100 Prozent des Gewinns bei Anleihen-ETFs
·100 Prozent des Gewinns bei Rohstoff-ETFs
·100 Prozent des Gewinns bei Geldmarkt-ETFs
·Keine Teilfreistellung bei Aktienanteil unter 25 Prozent

03 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag für deinen ETF

Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze bleiben für dich steuerfrei. Damit deine Bank diesen Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen.

Pro Person und Jahr sind 1.000 Euro steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Für jedes Kind mit eigenem Depot kannst du ebenfalls 1.000 Euro nutzen.

Damit deine Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Das geht meist online im Banking-Bereich. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auch dann Steuern ab, wenn deine Erträge unter dem Freibetrag bleiben.

Hast du Depots bei mehreren Anbietern, kannst du den Freibetrag aufteilen. Achte darauf, dass die Summe aller Aufträge 1.000 Euro pro Person nicht übersteigt. Eine ungünstige Aufteilung kannst du später über die Steuererklärung korrigieren.

01

Höhe des Freibetrags kennen

Pro Person und Jahr sind 1000 Euro steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.

02

Freistellungsauftrag bei der Depotbank einrichten

Du kannst den Auftrag meist online im Banking-Bereich deiner Bank stellen. Die Bank berücksichtigt den Freibetrag dann automatisch bei allen Kapitalerträgen.

03

Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen

Hast du Depots bei verschiedenen Anbietern, kannst du den Freibetrag aufteilen. Achte darauf, dass die Summe aller Aufträge 1000 Euro pro Person nicht übersteigt.

04

Steuerabzug vermeiden

Solange deine Erträge unter dem Freibetrag bleiben, führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab. Erst wenn Gewinne den Freibetrag überschreiten, wird Steuer fällig.

04 · Im Vertrag

Vorabpauschale: Das gilt für thesaurierende Welt-ETFs

Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus, sondern legen sie direkt wieder an. Damit die Steuer nicht unbegrenzt in die Zukunft verschoben wird, erhebt das Finanzamt jährlich eine Vorabpauschale.

Sie wird jeden Januar fällig und automatisch über dein Verrechnungskonto abgebucht.

Die Vorabpauschale basiert nicht auf der tatsächlichen Wertentwicklung deines ETF, sondern auf einer pauschalen Berechnung. Auch hier gilt dein Freistellungsauftrag, sodass die Pauschale bei Erträgen unter dem Sparer-Pauschbetrag nicht belastet.

Verkaufst du den thesaurierenden ETF später, werden die bereits gezahlten Vorabpauschalen von der Abgeltungsteuer abgezogen. Besteuert wird beim Verkauf nur die Differenz, eine Doppelbesteuerung findet nicht statt.

Wichtige Begriffe zur Vorabpauschale

Thesaurierende ETFsDefinitionFonds, die Gewinne einbehalten und direkt wieder anlegen. Du erhältst keine regelmäßigen Auszahlungen.
VorabpauschaleJährliche SteuerEine pauschale Steuerzahlung, die jedes Jahr im Januar fällig wird. Sie wird automatisch über dein Verrechnungskonto abgebucht.
Anrechnung beim VerkaufKeine DoppelbesteuerungBeim späteren Verkauf des ETF werden bereits gezahlte Vorabpauschalen von der Abgeltungsteuer abgezogen. Besteuert wird nur die Differenz.
FreistellungsauftragFreibetragAuch die Vorabpauschale wird mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet, sofern du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

05 · Vergleich

Ausschüttende oder thesaurierende Welt-ETFs: Was ist steuerlich besser?

Beide Varianten werden während der Haltedauer unterschiedlich behandelt. Am Ende der Laufzeit stellt das Steuerrecht sie jedoch gleich.

Während der Haltedauer unterscheiden sich beide Varianten. Bei einem ausschüttenden Welt-ETF zahlst du auf jede Ausschüttung sofort Abgeltungsteuer. Bei einem thesaurierenden Welt-ETF fällt stattdessen jährlich die Vorabpauschale an, unabhängig davon, ob dein ETF im Wert gestiegen ist.

Beim Verkauf stellt das Steuerrecht beide Varianten gleich. Bei ausschüttenden ETFs werden bereits versteuerte Ausschüttungen berücksichtigt, bei thesaurierenden ETFs die gezahlten Vorabpauschalen. Am Ende der Haltedauer ergibt sich für beide Varianten dieselbe Steuerlast.

Für deine Entscheidung sind daher andere Faktoren wichtiger als die Steuer. Überlege, ob du regelmäßige Auszahlungen nutzen möchtest oder ob du Erträge automatisch wieder anlegen willst.

Steuerliche Behandlung von ETF-Varianten
Ausschüttender Welt-ETFThesaurierender Welt-ETF
Besteuerung während der HaltedauerSteuer auf jede Ausschüttung sofort im Jahr der ZahlungJährliche Vorabpauschale auf einen pauschalen Ertrag
Steuerabzug durch die DepotbankAutomatisch bei jeder AusschüttungAutomatisch im Januar über das Verrechnungskonto
Besteuerung beim VerkaufAbgeltungsteuer auf den KursgewinnAbgeltungsteuer auf den Kursgewinn abzüglich bereits gezahlter Vorabpauschalen
Teilfreistellung von 30 ProzentGilt für Ausschüttungen und KursgewinneGilt für Vorabpauschale und Kursgewinne

06 · Was gilt

Welche Rolle spielt deine Depotbank bei der Steuer?

Bei einer in Deutschland ansässigen Bank läuft die Besteuerung deines Welt-ETF weitgehend automatisch. Du musst dich um die Abführung der Steuer nicht selbst kümmern.

Eine in Deutschland ansässige Depotbank übernimmt die Besteuerung deines Welt-ETF vollständig. Sie berechnet die Abgeltungsteuer, behält Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt die Beträge an das Finanzamt ab. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs bucht sie automatisch ab.

Innerhalb deines Depots verrechnet die Bank Gewinne und Verluste miteinander. Dafür führt sie einen Verlustverrechnungstopf. Ergibt sich am Jahresende ein Minus, überträgt die Bank den Verlust automatisch ins Folgejahr.

Liegt dein Depot bei einer ausländischen Bank, musst du dich selbst um die Versteuerung kümmern. In diesem Fall gibst du alle Kapitalerträge in deiner Steuererklärung an.

Das übernimmt die Bank

·Berechnung und Abführung der Abgeltungsteuer an das Finanzamt
·Einbehalt des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer
·Abzug der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
·Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb des Depots
·Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung mit allen relevanten Daten

Das musst du selbst tun

·Steuererklärung abgeben, wenn dein Depot bei einer ausländischen Bank liegt
·Freistellungsauftrag einrichten, damit der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt wird
·Verluste zwischen verschiedenen Banken verrechnen (dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung)
·Günstigerprüfung beantragen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt

07 · Checkliste

Wann lohnt sich die Steuererklärung für deinen Welt-ETF?

In bestimmten Fällen bekommst du zu viel gezahlte Steuern nur über die Anlage KAP zurück. Die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank liefert dir die nötigen Zahlen.

In drei Fällen solltest du selbst aktiv werden und eine Steuererklärung abgeben. Die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank enthält alle nötigen Daten wie Verkaufsgewinne, Ausschüttungen, Abgeltungsteuer und Vorabpauschalen.

Erstens: Dein Freistellungsauftrag war ungünstig auf mehrere Banken verteilt, sodass du Steuern gezahlt hast, obwohl deine Erträge insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen. Die zu viel gezahlten Steuern holst du über die Anlage KAP zurück.

Zweitens: Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent. Dann beantragst du die Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Das Finanzamt erstattet dir die Differenz zwischen Abgeltungsteuer und deinem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Drittens: Du hast bei verschiedenen Banken Gewinne und Verluste erzielt und möchtest diese miteinander verrechnen. Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember bei deiner Bank beantragst.

Drei Fälle, in denen du selbst aktiv werden solltest

01

Dein Freistellungsauftrag war ungünstig auf mehrere Banken verteilt und du hast Steuern gezahlt, obwohl deine Erträge insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen.

02

Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent. Dann beantragst du die Günstigerprüfung in der Anlage KAP.

03

Du hast bei verschiedenen Banken Gewinne und Verluste erzielt und möchtest diese miteinander verrechnen. Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der ETF-Besteuerung vermeiden

Kleine Versäumnisse können dazu führen, dass du mehr Steuern zahlst als nötig. Diese Punkte solltest du für deinen Welt-ETF im Blick behalten.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt deine Bank Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bleiben. Die zu viel gezahlten Steuern bekommst du nur über die Steuererklärung zurück.

Bei mehreren Depots passiert es oft, dass der Freistellungsauftrag nur bei einer Bank hinterlegt ist. Die anderen Banken führen dann voll Steuern ab. Verteile den Freibetrag von 1.000 Euro pro Person auf alle Depots, an denen du Kapitalerträge erzielst.

Verluste solltest du nicht ungenutzt lassen. Ohne Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember kannst du Verluste nicht mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen. Auch ein Auslandsdepot wird oft unterschätzt: Dort führt niemand automatisch Steuern ab, du musst alle Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Diese Fehler kosten dich Geld

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank führt Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro bleiben.
·Freibetrag nicht aufgeteilt: Bei mehreren Depots wird der Freistellungsauftrag nur bei einer Bank berücksichtigt, die anderen führen voll Steuern ab.
·Verluste nicht bescheinigen lassen: Ohne Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember kannst du Verluste nicht mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen.
·Auslandsdepot unterschätzt: Bei einer Depotbank im Ausland führt niemand automatisch Steuern ab, du musst alle Erträge in der Steuererklärung angeben.
·Teilfreistellung vergessen: Bei Aktien-ETFs wie dem MSCI World bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei, das berücksichtigt die Bank aber nur automatisch.

09 · Hintergrund

So wird ein ETF-Sparplan auf den MSCI World besteuert

Ein ETF-Sparplan ist steuerlich kein Sonderfall. Jede einzelne Sparrate wird als eigener Kauf behandelt, was beim späteren Verkauf zu einer Besonderheit führt.

Zahlst du monatlich in einen Welt-ETF ein, erwirbst du Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Beim Verkauf gilt das Fifo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden auch zuerst verkauft. Das Finanzamt unterstellt, dass du deine ältesten Anteile zuerst abgibst.

Für die Steuer bedeutet das: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises der jeweils ältesten Anteile. Da Kurse langfristig oft steigen, sind die ältesten Anteile häufig die mit dem höchsten Gewinn. Die Bank berechnet den steuerpflichtigen Gewinn automatisch und führt die Abgeltungsteuer ab.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt auch für Sparplananteile. Sie wird bei jedem Verkauf automatisch berücksichtigt, unabhängig davon, wann du die Anteile gekauft hast.

Zahlst du monatlich in einen Welt-ETF ein, erwirbst du Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Beim Verkauf gilt das Fifo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden auch zuerst verkauft. Das Finanzamt unterstellt, dass du deine ältesten Anteile zuerst abgibst.

Für die Steuer bedeutet das: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises der jeweils ältesten Anteile. Da Kurse langfristig oft steigen, sind die ältesten Anteile häufig die mit dem höchsten Gewinn. Die Bank berechnet den steuerpflichtigen Gewinn automatisch und führt die Abgeltungsteuer ab.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt auch beim Sparplan. Von deinem Gewinn bleiben 30 Prozent steuerfrei, nur 70 Prozent werden mit der Abgeltungsteuer belastet. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deinen Sparer-Pauschbetrag kannst du ebenfalls auf die Erträge aus dem Sparplan anrechnen lassen.

10 · Grundlagen

Quellensteuer bei einem Welt-ETF: Ist sie noch relevant?

Ein Welt-ETF investiert in Aktien aus vielen Ländern, darunter auch Staaten, die auf Dividenden eine Quellensteuer erheben. Für dich als Anlegerin hat das seit der Investmentsteuerreform kaum noch Bedeutung.

Die Reform hat die Anrechnung ausländischer Quellensteuern durch pauschale Teilfreistellungen ersetzt. Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs gleicht die ausländische Quellensteuer pauschal aus. Eine separate Anrechnung in der Steuererklärung entfällt für dich.

Nur wenn du in einzelne ausländische Aktien investierst, bleibt die Quellensteuer ein Thema. Bei deinem Welt-ETF übernimmt die Depotbank alle steuerlichen Schritte automatisch.

Kurz erklärt

Quellensteuer bei ETFs

Seit 2018 ist die Quellensteuer bei ETFs grundsätzlich nicht mehr relevant. Die Investmentsteuerreform hat die Anrechnung ausländischer Quellensteuern durch pauschale Teilfreistellungen ersetzt.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs gleicht die ausländische Quellensteuer pauschal aus. Eine separate Anrechnung in der Steuererklärung entfällt für dich.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026