Ratgeber · Investieren
Vermögenswirksame Leistungen: Lohnt sich der Extra-Zuschuss vom Arbeitgeber?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geld vom Arbeitgeber, das direkt in einen Sparvertrag fließt. Ob sich das für dich lohnt, hängt von der Anlageform, deinem Einkommen und der staatlichen Förderung ab.
10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, meist zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich.
- Die Arbeitnehmersparzulage bringt bis zu 80 Euro pro Jahr bei Fondssparplänen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
- VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre: sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhezeit.
- Ein VL-Fondssparplan mit ETF bietet langfristig die höchste Renditechance, ein VL-Banksparplan ist sicher und flexibel.
01 · Grundlagen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind eine betriebliche Sozialleistung, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt in einen von dir gewählten Sparvertrag überwiesen.
Viele Beschäftigte lassen diese Leistung liegen, obwohl der Anspruch oft im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder direkt im Arbeitsvertrag steht. Die Höhe ist nicht gesetzlich begrenzt, in der Praxis zahlen Arbeitgeber jedoch meist zwischen 6,65 Euro im öffentlichen Dienst und 40 Euro pro Monat. Das Geld wird nicht als Gehalt ausgezahlt, sondern fließt direkt in einen Sparvertrag, den du zuvor abschließt.
Für dich als Studierende oder Student mit Nebenjob lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag. Gerade im Tarifgebiet des öffentlichen Dienstes oder in größeren Unternehmen besteht häufig ein Anspruch, auch bei einer Werkstudententätigkeit. Die Leistung ist freiwillig, wenn sie nicht vertraglich oder tariflich vereinbart ist, daher solltest du aktiv nachfragen.
Nur etwa 40 Prozent der Beschäftigten nutzen vermögenswirksame Leistungen. Wer den Anspruch nicht prüft, verschenkt über die Jahre mehrere Tausend Euro, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlen würde.
Kurz erklärt
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Geldleistung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Lohn gezahlt und direkt in einen Sparvertrag eingezahlt wird. Sie dient dem Vermögensaufbau und kann staatlich gefördert werden.
Der Arbeitgeber überweist den Betrag direkt an den Anbieter deines VL-Vertrags, nicht auf dein Girokonto.
02 · Vergleich
Welche VL-Anlageformen gibt es im Vergleich?
Du kannst vermögenswirksame Leistungen in verschiedene Produkte einzahlen. Die Wahl beeinflusst Rendite, Risiko und staatliche Förderung.
Die Wahl der Anlageform entscheidet darüber, ob du staatliche Zulagen bekommst und wie hoch deine Rendite ausfallen kann. Ein Banksparplan bietet planbare Zinsen und ein sehr geringes Risiko, wird aber nicht mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Ein Bausparvertrag bringt dir bis zu 43 Euro Zulage pro Jahr und zusätzlich die Wohnungsbauprämie, bindet das Geld aber an einen späteren Wohnzweck.
Ein Fondssparplan mit Aktienfonds oder ETF hat die höchste Renditechance, unterliegt aber Kursschwankungen. Dafür erhältst du hier die höchste staatliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also bis zu 80 Euro. Für dich als Studierende mit einem langen Anlagehorizont kann genau diese Variante interessant sein, weil du Schwankungen über sieben Jahre aussitzen kannst.
- Ein VL-Banksparplan eignet sich, wenn du Sicherheit und feste Zinsen bevorzugst.
- Ein VL-Bausparvertrag lohnt sich, wenn du später Wohneigentum kaufen oder modernisieren möchtest.
- Ein VL-Fondssparplan passt, wenn du Renditechancen nutzen und die maximale Förderung mitnehmen willst.
| VL-Banksparplan | VL-Bausparvertrag | VL-Fondssparplan | |
|---|---|---|---|
| Renditechance | Niedrig, planbare Zinsen | Niedrig, aber Anspruch auf Baudarlehen | Höher, abhängig von der Marktentwicklung |
| Risiko | Sehr gering | Gering | Mittel bis hoch, Kursschwankungen möglich |
| Arbeitnehmersparzulage | Nein | Ja, 9 % auf maximal 470 Euro | Ja, 20 % auf maximal 400 Euro |
| Wohnungsbauprämie | Nein | Ja, 10 % auf maximal 700 Euro | Nein |
| Verfügbarkeit nach Laufzeit | Frei verfügbar nach 7 Jahren | Frei verfügbar nach 7 Jahren | Frei verfügbar nach 7 Jahren |
03 · Schritt für Schritt
So funktioniert das VL-Sparen Schritt für Schritt
Der Ablauf vom Abschluss bis zur Auszahlung ist bei allen VL-Verträgen ähnlich. Du musst selbst aktiv werden, damit dein Arbeitgeber die Leistung überweist.
Zuerst klärst du, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Das steht im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder du fragst direkt bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach. Anschließend wählst du einen VL-fähigen Vertrag bei einer Bank, einer Bausparkasse oder einem Depotanbieter.
Nach dem Abschluss stellt dir der Anbieter ein Formular aus, das dein Arbeitgeber unterschreibt. Damit bestätigt er, den zugesagten Betrag monatlich in deinen Vertrag zu überweisen. Danach läuft der Vertrag in der Regel sieben Jahre: sechs Jahre wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag, bevor du frei über das Geld verfügen kannst.
Anspruch klären
Prüfe deinen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder frage beim Betriebsrat nach, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.
VL-Vertrag abschließen
Wähle eine Anlageform (Banksparplan, Bausparvertrag, Fondssparplan) und schließe einen VL-fähigen Vertrag bei einer Bank, Bausparkasse oder einem Depotanbieter ab.
Formular vom Arbeitgeber bestätigen lassen
Der Anbieter stellt dir ein Formular aus, das dein Arbeitgeber unterschreibt. Damit bestätigt er, den zugesagten Betrag in deinen Vertrag einzuzahlen.
Einzahlungen über sechs Jahre
Dein Arbeitgeber überweist die VL monatlich direkt an den Anbieter. Nach sechs Jahren enden die Einzahlungen.
Ruhejahr abwarten
Im siebten Jahr ruht der Vertrag. Danach kannst du frei über das angesparte Geld verfügen, sofern keine längere Sperrfrist gilt.
04 · Was gilt
Wann zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung für VL-Sparen. Sie ist an Einkommensgrenzen und bestimmte Anlageformen gebunden.
Die Arbeitnehmersparzulage erhältst du nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr liegt. Bei gemeinsam veranlagten Paaren verdoppelt sich die Grenze auf 80.000 Euro. Entscheidend ist nicht dein Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid, das durch Freibeträge und Werbungskosten deutlich niedriger ausfallen kann.
Gefördert werden ausschließlich VL-Fondssparpläne mit Aktienfondsanteil, VL-Bausparverträge und die Tilgung einer Baufinanzierung. Ein VL-Banksparplan geht leer aus. Die Zulage beantragst du über deine Steuererklärung, sie wird dann vom Finanzamt festgesetzt und deinem VL-Vertrag gutgeschrieben.
Bei einem Fondssparplan bekommst du 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also höchstens 80 Euro. Für einen Bausparvertrag sind es 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also bis zu 43 Euro jährlich.
Gefördert
Nicht gefördert
05 · Im Vertrag
VL-Bausparvertrag: Lohnt sich die Kombination mit Wohnungsbauprämie?
Ein VL-Bausparvertrag verbindet Sparen mit einem späteren Anspruch auf ein Baudarlehen. Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage kannst du die Wohnungsbauprämie erhalten.
Ein VL-Bausparvertrag kann dir zwei staatliche Leistungen gleichzeitig bringen: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Für die Wohnungsbauprämie musst du mindestens 50 Euro pro Jahr selbst in den Vertrag einzahlen, unabhängig von den VL deines Arbeitgebers. Dein zu versteuerndes Einkommen darf dabei 35.000 Euro nicht überschreiten.
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf maximal 700 Euro pro Jahr, also bis zu 70 Euro. Zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro kannst du so jährlich 113 Euro an staatlicher Förderung erhalten. Wichtig ist die Sperrfrist von sieben Jahren: Verfügst du vorher über das Geld, verlierst du beide Zulagen.
Für dich als Studierende lohnt sich diese Kombination vor allem, wenn du nach dem Studium Wohneigentum kaufen oder eine Immobilie modernisieren möchtest. Das angesparte Guthaben und der Anspruch auf ein zinsgünstiges Baudarlehen bleiben an den Bausparzweck gebunden.
Förderung und Bedingungen für VL-Bausparverträge
06 · Kosten
VL-Banksparplan: Sicher sparen ohne staatliche Förderung
Der VL-Banksparplan ist die einfachste und sicherste Form des VL-Sparens. Eine staatliche Förderung gibt es dafür nicht, aber du erhältst planbare Zinsen.
Der VL-Banksparplan ist die einfachste Variante, weil du keine staatlichen Fördervoraussetzungen erfüllen musst. Dein Arbeitgeber zahlt die VL ein, die Bank verzinst das Guthaben mit einem festen Zinssatz, und nach sieben Jahren kannst du frei über das Geld verfügen. Eine Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie gibt es für diese Anlageform nicht.
Bei einer monatlichen Einzahlung von 40 Euro und einem Zinssatz von 2 Prozent pro Jahr kommst du nach sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr auf ein Gesamtguthaben von etwa 3.085 Euro. Davon stammen 2.880 Euro aus den Einzahlungen deines Arbeitgebers, der Rest sind Zinserträge. Die tatsächliche Höhe hängt vom Zinssatz deines Anbieters ab.
Ein Banksparplan lohnt sich für dich, wenn du keine staatliche Förderung bekommst und dein Geld sicher parken willst. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro, solltest du stattdessen einen geförderten Fondssparplan oder Bausparvertrag prüfen.
Beispielrechnung VL-Banksparplan
07 · Hintergrund
VL-Fondssparplan: Mehr Renditechance mit ETF
Ein VL-Fondssparplan investiert dein VL-Geld in Investmentfonds oder ETFs. Er bietet die höchste staatliche Förderung und langfristig die größte Renditechance.
Bei einem VL-Fondssparplan fließen deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds oder ETF. Im Vergleich zu Banksparplan und Bausparvertrag sind Kursschwankungen möglich, dafür ist die Renditechance über sieben Jahre deutlich höher. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Fondssparplänen 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also höchstens 80 Euro.
Du kannst einen VL-Fondssparplan auch mit einem ETF-Sparplan kombinieren. Achte darauf, dass der Fonds einen Aktienanteil hat, damit die Förderung gewährt wird. Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 Prozent, das heißt, nur 70 Prozent der Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr bleibt für viele Studierende ungenutzt, sodass auf die Erträge oft keine Steuer anfällt.
Für dich als Studierende mit langem Anlagehorizont ist der VL-Fondssparplan die renditestärkste Option. Du profitierst vom Arbeitgeberzuschuss, von der staatlichen Zulage und von der langfristigen Entwicklung des Aktienmarkts, ohne eigenes Geld einzahlen zu müssen.
Bei einem VL-Fondssparplan fließen deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds oder ETF. Im Vergleich zu Banksparplan und Bausparvertrag sind Kursschwankungen möglich, dafür ist die Renditechance über sieben Jahre deutlich höher.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Fondssparplänen 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also höchstens 80 Euro. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro pro Person.
Du kannst einen VL-Fondssparplan auch mit einem ETF-Sparplan kombinieren. Achte darauf, dass der Fonds einen Aktienanteil hat, damit die Förderung gewährt wird. Nach sieben Jahren kannst du frei über das Geld verfügen.
08 · Checkliste
Laufzeit und Sperrfrist: Wann kommst du an dein Geld?
VL-Verträge binden dein Geld für mehrere Jahre. Die Laufzeit ist gesetzlich vorgegeben, die Sperrfrist hängt von der Anlageform ab.
Banksparpläne und Fondssparpläne laufen sieben Jahre, davon sechs Jahre mit Einzahlungen und ein Jahr als Ruhezeit. Danach ist das Guthaben frei verfügbar, du kannst es abheben oder neu anlegen.
Bei einem VL-Bausparvertrag mit staatlicher Förderung gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren, eine Ruhezeit gibt es nicht. Verfügst du vor Ablauf der Sperrfrist über das Geld, verlierst du die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du über das gesamte Guthaben inklusive Zulagen verfügen.
- VL-Banksparplan: 7 Jahre Laufzeit, davon 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Ruhezeit, danach frei verfügbar.
- VL-Fondssparplan: 7 Jahre Laufzeit, davon 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Ruhezeit, danach frei verfügbar.
- VL-Bausparvertrag: mindestens 7 Jahre Laufzeit bei staatlicher Förderung, keine Ruhezeit.
- Sperrfrist für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie: 7 Jahre, bei vorzeitiger Verfügung verlierst du die Zulagen.
Laufzeiten und Sperrfristen im Überblick
VL-Banksparplan: 7 Jahre Laufzeit, davon 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Ruhezeit, danach frei verfügbar
VL-Fondssparplan: 7 Jahre Laufzeit, davon 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Ruhezeit, danach frei verfügbar
VL-Bausparvertrag: Mindestens 7 Jahre Laufzeit bei staatlicher Förderung, keine Ruhezeit
Sperrfrist für Arbeitnehmersparzulage: 7 Jahre, bei vorzeitiger Verfügung verlierst du die Zulage
Sperrfrist für Wohnungsbauprämie: 7 Jahre, bei vorzeitiger Verfügung verlierst du die Prämie
Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du über das gesamte Guthaben frei verfügen
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim VL-Sparen vermeiden
Viele Beschäftigte verschenken Geld, weil sie sich nicht um vermögenswirksame Leistungen kümmern oder die falsche Anlageform wählen.
Der häufigste Fehler ist, den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gar nicht zu prüfen. Nur etwa 40 Prozent der Beschäftigten nutzen diese Leistung, obwohl der Arbeitgeber sie zahlt. Gerade in Nebenjobs während des Studiums lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag oder die Nachfrage bei der Personalabteilung.
Ein weiterer Fehler ist die falsche Anlageform. Wer unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt, sollte einen geförderten Fondssparplan oder Bausparvertrag wählen statt eines Banksparplans ohne Zulage. Auch die vorzeitige Verfügung vor Ablauf der Sperrfrist kostet dich die gesamte staatliche Förderung.
Prüfe deinen Anspruch sofort nach Jobbeginn, nicht erst nach Jahren. Vermögenswirksame Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt, jeder Monat ohne Vertrag ist verlorenes Geld.
Diese Fehler solltest du vermeiden
10 · Hintergrund
Lohnt sich VL-Sparen mit ETF?
Ein VL-Fondssparplan mit ETF kombiniert den Arbeitgeberzuschuss mit der Renditechance des Aktienmarkts. Für viele Sparer ist das die attraktivste Variante.
Ein VL-Fondssparplan mit ETF ist besonders dann sinnvoll, wenn du einen langen Anlagehorizont hast und Kursschwankungen aussitzen kannst. Über sieben Jahre gleichen sich Marktschwankungen oft aus, und du profitierst vom Arbeitgeberzuschuss sowie von der staatlichen Förderung von bis zu 80 Euro pro Jahr. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich kannst du ohne eigenes Geld ein kleines Vermögen aufbauen.
Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 Prozent, das heißt, nur 70 Prozent der Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr schützt deine Erträge zusätzlich vor Steuern. Bei den typischen VL-Beträgen bleibt dein Ertrag in der Regel steuerfrei.
Für Studierende mit einem Nebenjob ist der VL-Fondssparplan mit ETF die renditestärkste und förderhöchste Variante. Du nutzt den Arbeitgeberzuschuss, die staatliche Zulage und die langfristige Aktienmarktentwicklung, ohne eigenes Geld einzahlen zu müssen.
Ein VL-Fondssparplan mit ETF ist besonders dann sinnvoll, wenn du einen langen Anlagehorizont hast und Kursschwankungen aussitzen kannst. Über sieben Jahre gleichen sich Marktschwankungen oft aus.
Die staatliche Förderung von bis zu 80 Euro pro Jahr erhöht deine Rendite zusätzlich. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich kannst du ohne eigenes Geld ein kleines Vermögen aufbauen.
Beachte: Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Erträge aus Aktienfonds der Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt davon unberührt.
Häufige Fragen
Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen
{{f.a}}
Investieren
Mehr zu Investieren
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber