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Vermögenswirksame Leistungen 2026: So holst du das Maximum aus dem Arbeitgeber-Zuschuss

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld vom Arbeitgeber, das direkt in deinen Sparvertrag fließt. Mit der richtigen Anlage und der staatlichen Förderung kannst du daraus im Jahr 2026 ein kleines Vermögen aufbauen.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Arbeitgeber zahlt je nach Tarifvertrag meist zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich in deinen VL-Vertrag.
  • Die Arbeitnehmersparzulage bringt dir bis zu 80 Euro pro Jahr, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Singles) bzw. 80.000 Euro (Paare) liegt.
  • Ein ETF-Sparplan kombiniert die höchste staatliche Förderung mit den Renditechancen des Aktienmarkts.
  • Die Standardlaufzeit beträgt sieben Jahre: sechs Jahre sparen, ein Jahr ruhen lassen.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Zusatzzahlung deines Arbeitgebers, die nicht auf deinem Gehaltskonto landet, sondern direkt in einen Sparvertrag fließt.

Die rechtliche Grundlage für diese Zahlungen bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Es legt fest, dass das Geld direkt vom Arbeitgeber in eine Sparanlage deiner Wahl fließt und nicht über dein Gehaltskonto läuft. So wird sichergestellt, dass die Leistung tatsächlich dem Vermögensaufbau dient.

Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der VL gibt es nicht. Der Betrag von 40 Euro monatlich hat sich lediglich als verbreiteter Standard etabliert und wird oft fälschlich für das Maximum gehalten. Im öffentlichen Dienst liegt der Satz beispielsweise bei 6,65 Euro pro Monat.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Zusatzzahlung des Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag fließt.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Geldbeträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers zahlt. Die rechtliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Das Geld fließt direkt vom Arbeitgeber in eine Sparanlage deiner Wahl, nicht über dein Gehaltskonto.

02 · Was gilt

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Ob du VL bekommst, hängt von deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Ob du die Leistung erhältst, hängt allein davon ab, ob dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung enthält. Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte können anspruchsberechtigt sein.

Teilzeitkräfte erhalten die Leistungen anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit. Selbstständige und Freiberufler sind ausgeschlossen, da die Zahlung an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist. Auch Minijobber haben nur dann Anspruch, wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht.

Der Anspruch auf VL hängt von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab, nicht vom Gesetz.

Anspruch möglich

·Arbeitnehmer mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die VL regelt
·Auszubildende in einem anspruchsberechtigten Betrieb
·Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
·Teilzeitkräfte (anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit)

Kein Anspruch

·Selbstständige und Freiberufler
·Arbeitnehmer ohne VL-Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag
·Minijobber ohne entsprechende Vereinbarung

03 · Kosten

Wie hoch fallen vermögenswirksame Leistungen aus?

Die Höhe der VL ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Üblich sind Beträge zwischen 6 und 40 Euro pro Monat.

Die Spanne der üblichen Zahlungen reicht von etwa 6 Euro bis zu 40 Euro pro Monat. Die genaue Höhe richtet sich nach deinem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder deinem individuellen Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst sind es aktuell 6,65 Euro monatlich.

Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro, kannst du den Betrag per Gehaltsumwandlung aus deinem Nettogehalt aufstocken. Das lohnt sich besonders, wenn du dadurch die volle staatliche Förderung erreichst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Wunsch zu erfüllen.

Die übliche Spanne liegt zwischen 6 und 40 Euro pro Monat, wobei 40 Euro kein gesetzliches Maximum sind.

Übliche monatliche VL-Beträge nach Arbeitgeber

Öffentlicher Dienst6,65 EUR
Großzügige Arbeitgeber40 EUR

04 · Vergleich

Welche Anlageformen gibt es für VL?

Für vermögenswirksame Leistungen stehen dir vier klassische Wege offen. Sie unterscheiden sich deutlich bei Rendite, Risiko und staatlicher Förderung.

Der ETF-Sparplan bietet die höchste Renditechance und die höchste staatliche Zulage. Der Bausparvertrag eignet sich vor allem, wenn du eine Immobilie planst und zusätzlich die Wohnungsbauprämie mitnehmen möchtest. Ein Banksparplan bringt kaum Rendite und keine Förderung.

  • Der ETF-Sparplan wird mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich gefördert, also bis zu 80 Euro pro Jahr.
  • Der Bausparvertrag und die Baukredit-Tilgung werden mit 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich gefördert, also bis zu 43 Euro pro Jahr.
  • Der Banksparplan erhält keine Arbeitnehmersparzulage und ist wegen der minimalen Rendite oft die schwächste Wahl.
VL-Anlageformen im Vergleich
ETF-SparplanBausparvertragBanksparplanBaukredit-Tilgung
RenditechanceHoch (historisch ca. 6 % p. a.)NiedrigSehr niedrigIndirekt (gesparter Darlehenszins)
RisikoMarktüblich (Wertschwankungen)Sehr geringSehr geringGering
Arbeitnehmersparzulage20 % auf max. 400 EUR (bis 80 EUR/Jahr)9 % auf max. 470 EUR (bis 43 EUR/Jahr)Keine9 % auf max. 470 EUR (bis 43 EUR/Jahr)
Wohnungs­bauprämieNeinJa (10 % auf max. 700 EUR/Jahr)NeinNein
Geeignet fürLangfristigen VermögensaufbauGeplanten ImmobilienkaufSicherheitsorientierte SparerBestehende Immobilienfinanzierung

05 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert das VL-Sparen Schritt für Schritt?

Der Ablauf ist klar geregelt: Du schließt einen Vertrag ab, informierst deinen Arbeitgeber und der überweist das Geld direkt an den Anbieter.

Der Ablauf ist klar geregelt und beginnt mit dem Abschluss eines VL-fähigen Vertrags bei einem Anbieter deiner Wahl. Achte darauf, dass der Vertrag explizit als VL-fähig gekennzeichnet ist, sonst kann dein Arbeitgeber das Geld nicht dorthin überweisen.

Nach dem Abschluss stellt dir der Anbieter eine Bescheinigung aus. Diese reichst du bei deiner Personalabteilung ein. Anschließend überweist dein Arbeitgeber den vereinbarten Betrag jeden Monat direkt an den Anbieter, ein Umweg über dein Gehaltskonto ist nicht möglich.

01

VL-fähigen Vertrag abschließen

Wähle einen Anbieter für einen ETF-Sparplan, Bausparvertrag, Banksparplan oder die Tilgung eines Baukredits. Achte darauf, dass der Vertrag VL-fähig ist.

02

Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen

Dein Anbieter stellt dir eine Bescheinigung über den VL-Vertrag aus. Diese reichst du bei deiner Personalabteilung ein.

03

Arbeitgeber überweist monatlich

Dein Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag jeden Monat direkt an den Anbieter. Ein Umweg über dein Gehaltskonto ist nicht möglich.

04

Optional: Aufstocken per Gehaltsumwandlung

Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro, kannst du ihn bitten, einen Teil deines Nettogehalts zusätzlich in den VL-Vertrag zu überweisen. Dazu ist er nach dem Vermögensbildungsgesetz verpflichtet.

05

Sieben Jahre Laufzeit beachten

Der Vertrag läuft sechs Jahre in der Ansparphase und ein Jahr ruhend. Danach kannst du frei über das Geld verfügen.

06 · Was gilt

Arbeitnehmersparzulage: So holst du die staatliche Förderung

Die Arbeitnehmersparzulage ist der staatliche Bonus auf deine VL-Zahlungen. Ob du sie bekommst, hängt von deinem Einkommen und der Anlageform ab.

Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als dein Bruttogehalt, weil Freibeträge und Werbungskosten abgezogen werden.

Für Fondssparpläne liegt die Förderung bei 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, also bis zu 80 Euro. Für Bausparverträge und die Tilgung eines Baukredits gibt es 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich, also bis zu 43 Euro. Ein Banksparplan wird nicht gefördert.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bis zu 80 Euro pro Jahr bei einem Fondssparplan und bis zu 43 Euro bei einem Bausparvertrag.

Förderung möglich

·Zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 EUR (Alleinstehende)
·Zu versteuerndes Einkommen unter 80.000 EUR (Verheiratete/eingetragene Lebenspartner)
·VL fließen in einen Fondssparplan (20 % auf max. 400 EUR jährlich)
·VL fließen in einen Bausparvertrag oder Baukredit-Tilgung (9 % auf max. 470 EUR jährlich)

Keine Förderung

·Zu versteuerndes Einkommen über den genannten Grenzen
·VL fließen in einen Banksparplan
·Vorzeitige Kündigung des VL-Vertrags vor Ablauf der sieben Jahre

07 · Kosten

Wohnungs­bauprämie: Zusätzliche Förderung für Bausparer

Entscheidest du dich für einen Bausparvertrag, kannst du zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie beantragen.

Die Wohnungsbauprämie gibt es nur für Bausparverträge und nur bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Sie wird zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage gewährt und ist an eigene Sparleistungen gekoppelt, die über die VL-Zahlungen hinausgehen.

Gefördert werden 10 Prozent auf maximal 700 Euro eigene Sparleistung pro Jahr. Das ergibt eine maximale Prämie von 70 Euro jährlich. Voraussetzung ist eine Mindesteinzahlung aus eigenen Mitteln von 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag.

Die Wohnungsbauprämie bringt dir bis zu 70 Euro pro Jahr, wenn du mindestens 50 Euro aus eigenen Mitteln in den Bausparvertrag einzahlst.

Wohnungsbauprämie 2026 auf einen Blick

Mindesteinzahlung aus eigenen Mitteln50 EUR/Jahr
Maximal geförderte Sparleistung700 EUR/Jahr
Fördersatz10 %
Maximale Prämie70 EUR/Jahr

08 · Vergleich

Einkommensgrenzen 2026: Wer bekommt welche Förderung?

Die staatlichen Zulagen sind an dein zu versteuerndes Einkommen gekoppelt. Seit 2024 gelten höhere Grenzen, von denen mehr Menschen profitieren.

Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen, nicht dein Bruttogehalt.

Für die Arbeitnehmersparzulage liegt die Grenze bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Die Wohnungsbauprämie ist strenger geregelt: Hier gelten 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare.

Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Paare.

Einkommensgrenzen für staatliche VL-Förderungen 2026
ArbeitnehmersparzulageWohnungs­bauprämie
Alleinstehende40.000 EUR35.000 EUR
Verheiratete/eingetragene Lebenspartner80.000 EUR70.000 EUR
Geförderte AnlageformenFondssparplan, Bausparvertrag, Baukredit-TilgungNur Bausparvertrag
Maximale Förderung pro Jahr80 EUR (Fondssparplan) bzw. 43 EUR (Bausparen)70 EUR

09 · Im Vertrag

Laufzeit und Sperrfrist: Wann kannst du über dein Geld verfügen?

VL-Verträge haben eine feste Laufzeit von sieben Jahren. Wer vorher kündigt, verliert die staatliche Förderung.

In den ersten sechs Jahren zahlt dein Arbeitgeber monatlich in den Vertrag ein, auch deine eigene Aufstockung per Gehaltsumwandlung läuft in dieser Zeit. Im siebten Jahr ruht der Vertrag, es fließen keine Einzahlungen mehr.

Die staatliche Förderung wird erst nach Ablauf des siebten Jahres ausgezahlt. Kündigst du vorher, verlierst du die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie vollständig. Wenn du keine Förderung erhältst, bist du an die siebenjährige Laufzeit nicht gebunden und kannst jederzeit kündigen.

Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre: sechs Jahre Ansparphase plus ein Ruhejahr.

Die siebenjährige VL-Laufzeit im Detail

Ansparphase (Jahre 1–6)EinzahlungIn den ersten sechs Jahren zahlt dein Arbeitgeber monatlich in den VL-Vertrag ein. Auch deine eigene Aufstockung per Gehaltsumwandlung läuft in dieser Zeit.
Ruhejahr (Jahr 7)SperrfristIm siebten Jahr ruht der Vertrag. Es fließen keine Einzahlungen mehr, aber das Geld bleibt angelegt. Die staatliche Förderung wird erst nach Ablauf dieses Jahres ausgezahlt.
Vorzeitige KündigungFörderungsverlustKündigst du vor Ablauf der sieben Jahre, verlierst du die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Ohne Förderanspruch bist du an die Laufzeit nicht gebunden.
AnschlussvertragParallel startenDamit du im siebten Jahr keine Einzahlungen verpasst, solltest du nach sechs Jahren einen zweiten VL-Vertrag parallel starten.

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim VL-Sparen

Viele Arbeitnehmer lassen VL ungenutzt verfallen oder wählen eine Anlageform, die nicht zu ihren Zielen passt. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Viele Arbeitnehmer lassen ihren VL-Anspruch ungenutzt verfallen, weil sie nicht wissen, dass ihr Arbeitgeber die Leistung zahlt. Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine kurze Nachfrage bei der Personalabteilung schafft Klarheit. Auch die Wahl des Banksparplans ist ein häufiger Fehler, weil er keine Förderung und kaum Rendite bringt.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Einschätzung des Einkommens. Viele überschätzen ihr zu versteuerndes Einkommen und beantragen die Förderung deshalb nicht, obwohl sie unter der Grenze liegen. Auch die vorzeitige Kündigung des Vertrags führt zum vollständigen Verlust der staatlichen Zulagen.

  • Prüfe deinen VL-Anspruch aktiv bei der Personalabteilung oder im Tarifvertrag.
  • Vermeide den Banksparplan, wenn du Rendite und Förderung möchtest.
  • Beantrage die Arbeitnehmersparzulage auch dann, wenn du dir bei der Einkommensgrenze unsicher bist.
  • Kündige den Vertrag nicht vor Ablauf der sieben Jahre, wenn du Förderung erhältst.

Häufige Fehler im Umgang mit vermögenswirksamen Leistungen

·VL-Anspruch nicht prüfen: Viele wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber VL zahlt, und lassen das Geld verfallen.
·Banksparplan wählen: Ohne staatliche Förderung und mit minimaler Rendite ist das oft die schlechteste Wahl.
·Einkommensgrenzen falsch einschätzen: Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttogehalt, viele überschätzen ihr Einkommen und beantragen die Förderung nicht.
·Vorzeitig kündigen: Wer den Vertrag vor Ablauf der sieben Jahre auflöst, verliert die gesamte staatliche Förderung.
·Nicht aufstocken: Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro, lohnt sich die Aufstockung per Gehaltsumwandlung oft, um die volle Förderung zu erhalten.
·Falsche Anlageform für das Ziel: Ein Bausparvertrag lohnt sich nur bei konkretem Immobilienwunsch, nicht als reiner Renditebringer.

11 · Hintergrund

Lohnt sich ein ETF-Sparplan für vermögenswirksame Leistungen?

Der ETF-Sparplan kombiniert die höchste staatliche Förderung mit den Renditechancen des Aktienmarkts. Für die meisten VL-Sparer ist er die attraktivste Option.

Historisch betrachtet erzielen weltweit gestreute Aktien-ETFs eine durchschnittliche Rendite von etwa sechs Prozent pro Jahr nach Kosten. Das macht sie für die meisten VL-Sparer zur attraktivsten Option.

Gleichzeitig fördert der Staat Fondssparpläne mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr bedeutet. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro als Single beziehungsweise 80.000 Euro als Paar liegt. Bei der Auszahlung nach sieben Jahren fällt auf die Kursgewinne die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, wobei für Aktienfonds eine Teilfreistellung von 30 Prozent gilt.

Der ETF-Sparplan bietet mit bis zu 80 Euro Förderung pro Jahr und historisch etwa sechs Prozent Rendite die beste Kombination für VL-Sparer.

Ein ETF-Sparplan bietet bei vermögenswirksamen Leistungen die Kombination aus höchster Renditechance und höchster staatlicher Förderung. Historisch betrachtet erzielen weltweit gestreute Aktien-ETFs eine durchschnittliche Rendite von etwa sechs Prozent pro Jahr nach Kosten.

Gleichzeitig fördert der Staat Fondssparpläne mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr bedeutet. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Singles) bzw. 80.000 Euro (Paare) liegt.

Bei der Auszahlung nach sieben Jahren fällt auf die Kursgewinne die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das heißt, nur 70 Prozent der Erträge sind steuerpflichtig.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr (2000 Euro bei Zusammenveranlagung) kann die Steuerlast zusätzlich reduzieren. Wer den VL-Vertrag über sieben Jahre durchhält, profitiert vom Zinseszinseffekt auf die monatlichen Einzahlungen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026