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FinanzbildungVerlusttöpfe9 Min.

Verlusttöpfe Verluste steuerlich richtig verrechnen

Verlusttöpfe einfach erklärt: Wie Verluste mit Gewinnen verrechnet werden, welche Töpfe es gibt & wie Studierende Steuern sparen. Jetzt verstehen.

Verlusttöpfe einfachRechnerGrundbegriff
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Verlusttöpfe sind interne Verrechnungskonten, die Depotbanken automatisch führen, um realisierte Verluste zu speichern
  • Entstehung: Sobald du Wertpapiere mit Verlust verkaufst, wird der Betrag einem Verlusttopf zugewiesen
  • Ziel: Verluste werden mit späteren Gewinnen verrechnet → Abgeltungsteuer wird nur auf den Nettogewinn fällig
  • Relevanz: Auch kleine Depots ab dem ersten Verkauf können Verluste erzeugen; frühzeitiges Verständnis spart bares Geld

Verlusttöpfe einfach erklärt: So sparst du Steuern auf Kapitalerträge

Definition: Verlusttöpfe sind interne Verrechnungskonten, die Depotbanken automatisch führen, um realisierte Verluste zu speichern

Wer Wertpapiere mit Verlust verkauft, muss auf spätere Gewinne weniger Abgeltungsteuer zahlen – weil Banken die Verluste automatisch in sogenannten Verlusttöpfen speichern und mit Gewinnen verrechnen. Das Prinzip klingt simpel, hat aber einige wichtige Spielregeln, die besonders bei mehreren Depots oder am Jahresende relevant werden.

Kern des Mechanismus: Deine Depotbank führt intern Verrechnungskonten – die Verlusttöpfe. Sobald du ein Wertpapier mit Verlust verkaufst, landet der Betrag in einem dieser Töpfe. Entstehen später Gewinne, verrechnet die Bank automatisch Verlust gegen Gewinn und berechnet die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer) nur auf den verbleibenden Nettogewinn. Töpfe verfallen nicht – ungenutzte Verluste werden unbegrenzt vorgetragen.

AUF EINEN BLICK

  • Entstehung: Sobald du Wertpapiere mit Verlust verkaufst, wird der Betrag einem Verlusttopf zugewiesen
  • Ziel: Verluste werden mit späteren Gewinnen verrechnet → Abgeltungsteuer wird nur auf den Nettogewinn fällig
  • Relevanz: Auch kleine Depots ab dem ersten Verkauf können Verluste erzeugen; frühzeitiges Verständnis spart bares Geld
  • Rechtliche Grundlage: Einkommensteuergesetz (EStG) – Abschnitt zur Abgeltungsteuer und Verlustverrechnung

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Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.

Grundbegriff verständlich gemacht – auch für dein erstes Depot

Allgemeiner Verlusttopf (Topf 1): Nimmt Verluste aus Aktienveräußerungsgewinnen, Fonds, ETFs, Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen auf

Ein Verlusttopf ist kein physisches Konto, das du irgendwo siehst, sondern ein buchhalterisches Verrechnungskonto, das deine Depotbank im Hintergrund für dich führt. Sobald du Wertpapiere – egal ob Aktien, ETFs, Anleihen oder Zertifikate – mit Verlust verkaufst, wird der realisierte Minusbetrag automatisch einem dieser Töpfe gutgeschrieben. Das Finanzamt bekommt davon zunächst nichts zu sehen; die Verrechnung findet direkt bei der Bank statt.

Das übergeordnete Ziel des Systems ist Fairness: Der Staat besteuert über die Abgeltungsteuer nur echte Nettogewinne, nicht jeden einzelnen Gewinn in Isolation. Wenn du im März ETF-Anteile mit 200 Euro Gewinn verkaufst und im Oktober Aktien mit 150 Euro Verlust, zahlst du am Ende nur auf 50 Euro Abgeltungsteuer – nicht auf 200 Euro. Das macht bei einem Steuersatz von 25 % einen konkreten Unterschied.

Für Sparer:innen und Anleger:innen mit kleinen Depots ist das besonders relevant: Schon ein einziger Verlustverkauf – etwa weil du dringend Liquidität brauchst und eine Position auflöst – erzeugt einen Verlusttopf-Eintrag. Wer das Prinzip früh versteht, trifft bessere Entscheidungen darüber, wann im Jahr er Positionen verkauft und wie er mehrere Depots koordiniert.

AUF EINEN BLICK

  • Aktienverlusttopf (Topf 2): Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden – gesetzliche Beschränkung seit einer Gesetzesänderung
  • Separierung ist wichtig: Aktienverluste können NICHT mit Zinserträgen oder ETF-Gewinnen verrechnet werden
  • Termingeschäfte-Verlusttopf: Für Derivate und Termingeschäfte gelten eigene Verrechnungsregeln und gesetzliche Verlustverrechnungsbeschränkungen – relevant für fortgeschrittene Anleger
  • Jede Depotbank führt eigene Töpfe: Bei mehreren Depots gibt es keine automatische bankübergreifende Verrechnung

Allgemeiner Topf, Aktienverlusttopf und Termingeschäfte – drei Kategorien, die du kennen musst

Automatismus: Deine Bank verrechnet Verluste automatisch mit laufenden Gewinnen im selben Kalenderjahr innerhalb des gleichen Topfes

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet nicht einen einzigen Verlusttopf, sondern mehrere streng getrennte Kategorien. Der allgemeine Verlusttopf (oft als Topf 1 bezeichnet) ist der umfangreichste: Hier landen Verluste aus ETF-Verkäufen, Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Zinserträgen und sonstigen Kapitalerträgen. Gewinne aus denselben Assetklassen werden gegen diesen Topf verrechnet. Für die meisten Anlegerinnen und Anleger mit einem klassischen ETF-Depot ist dies der relevanteste Topf.

Deutlich restriktiver ist der Aktienverlusttopf (Topf 2). Verluste, die beim Verkauf einzelner Aktien entstehen, dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden – nicht mit Zinserträgen, nicht mit ETF-Gewinnen, nicht mit Dividenden. Diese Einschränkung wurde durch eine Gesetzesänderung eingeführt und ist für viele Einsteiger eine Überraschung: Wer drei Tech-Aktien mit Verlust verkauft und gleichzeitig hohe Zinserträge oder ETF-Gewinne erzielt, kann die Aktienverluste trotzdem nicht dagegen rechnen.

Für fortgeschrittene Anleger, die Derivate, Optionsscheine oder andere Termingeschäfte handeln, existiert zusätzlich ein Termingeschäfte-Verlusttopf mit eigenen, teils noch strengeren Verrechnungsregeln. Verluste aus Termingeschäften können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften oder bestimmten anderen Finanzinstrumenten verrechnet werden – und das auch nur bis zu einem gesetzlich geregelten Höchstbetrag pro Jahr. Wer also Optionen handelt und dabei Verluste macht, sollte sich über diese Sonderregeln gezielt informieren, bevor er mit großen Beträgen einsteigt.

AUF EINEN BLICK

  • Jahresende: Nicht ausgeglichene Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen – der Topf bleibt erhalten
  • Keine zeitliche Begrenzung: Verlusttöpfe verfallen nicht – Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden (§ 20 EStG
  • Reihenfolge: Zuerst werden aktuelle Verluste desselben Jahres verrechnet, dann Vorträge aus Vorjahren
  • Freistellungsauftrag: Verluste reduzieren nicht deinen Sparerpauschbetrag – beide Mechanismen sind unabhängig

Automatismus, Jahresvortrag und die richtige Reihenfolge

Problem: Hast du Depots bei zwei Banken, kennt Bank A die Verluste von Bank B nicht

Der große Komfort des deutschen Systems liegt darin, dass Banken und Broker die Verlustverrechnung automatisch vornehmen. Du musst nichts aktiv tun, solange du nur ein einziges Depot bei einer Bank hast. Verkaufst du im laufenden Jahr Positionen mit Gewinn, prüft die Bank beim Steuerabzug, ob in demselben Topf bereits Verluste vorhanden sind, und verrechnet sie sofort. Du zahlst also nur auf den Nettogewinn Abgeltungsteuer.

Bleiben am Jahresende Verluste übrig, weil du keine ausreichenden Gewinne im selben Topf hattest, werden diese Verluste automatisch ins nächste Kalenderjahr vorgetragen. Wichtig: Die Töpfe verfallen nicht. Ein Verlust, den du heute realisierst, kann theoretisch noch in zehn Jahren mit Gewinnen verrechnet werden. Das ist eine erhebliche steuerliche Absicherung, besonders wenn du in volatile Märkte investierst.

Die Reihenfolge der Verrechnung folgt einem klaren Schema: Zuerst werden Verluste und Gewinne desselben laufenden Jahres innerhalb des jeweiligen Topfes gegeneinander aufgerechnet. Erst danach kommen Verlustvorträge aus Vorjahren zum Einsatz. Innerhalb eines Jahres werden außerdem erst die Sparerpauschbeträge berücksichtigt, bevor Verlustvorträge aktiviert werden – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

AUF EINEN BLICK

  • Lösung: Verlustbescheinigung beantragen – die Bank bescheinigt per Formular den Stand deines Verlusttopfes zum 15. Dezember des Jahres
  • Steuererklärung nutzen: Mit der Verlustbescheinigung kannst du in der Anlage KAP bankübergreifend verrechnen lassen
  • Deadline beachten: Antrag auf Verlustbescheinigung muss vor einem festgesetzten Stichtag im Dezember gestellt werden – Termin jährlich bei der eigenen Bank erfragen
  • Neobroker und Direktbanken: Auch moderne Apps führen Verlusttöpfe – in den Depot-Einstellungen oder der Jahressteuer-Bescheinigung einsehbar

Was Anleger mit mehr als einem Depot unbedingt beachten müssen

Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag bleiben steuerfrei

Viele Anlegerinnen und Anleger führen Depots bei zwei oder mehr Brokern – oft wegen unterschiedlicher Kostenmodelle, besserer ETF-Auswahl oder Wechselaktionen. Das ist vollkommen legitim, schafft aber ein steuerliches Koordinationsproblem: Bank A hat keine Kenntnis über die Verlusttöpfe oder Gewinne bei Bank B. Die Verrechnung findet daher nur innerhalb jedes einzelnen Depots statt. Das kann dazu führen, dass du bei einer Bank Abgeltungsteuer auf Gewinne zahlst, obwohl du bei einer anderen Bank im selben Jahr erhebliche Verluste erlitten hast.

Die Lösung heißt Verlustbescheinigung. Du kannst deine Bank bis zu einem jährlichen Stichtag – in der Regel der 15. Dezember des laufenden Jahres – schriftlich auffordern, eine Verlustbescheinigung auszustellen. Diese dokumentiert offiziell den Stand deines Verlusttopfes bei dieser Bank. Mit dieser Bescheinigung kannst du in deiner Einkommensteuererklärung über die Anlage KAP eine bankübergreifende Verlustverrechnung beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuer neu und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer.

Achtung beim Depotwechsel: Überträgst du dein Depot von Bank A zu Bank B, werden die Verlusttöpfe nicht automatisch mitübertragen. Nur wenn du das Depot vollständig auflöst und dir vorher eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, kannst du die Verluste sichern. Ein stiller Depotübertrag lässt die Verlusttöpfe bei der alten Bank – und diese können verfallen, wenn du dort kein aktives Depot mehr führst. Das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler beim Brokerwechsel.

Wer also einen Brokerwechsel plant – etwa weil ein neuer Anbieter günstigere Konditionen bietet – sollte die steuerliche Situation zuerst klären, rechtzeitig die Verlustbescheinigung beantragen und erst danach das Depot auflösen oder übertragen.

AUF EINEN BLICK

  • Reihenfolge: Zuerst wird der Sparerpauschbetrag angewendet, dann erst greift die Verlustverrechnung aus dem Topf
  • Praktisch: Bei kleinen Depots reicht der Pauschbetrag oft aus – Verlusttöpfe werden erst relevant, wenn Gewinne den Pauschbetrag übersteigen
  • Gemeinsame Veranlagung: Ehepaare/eingetragene Lebenspartner können Pauschbetrag zusammenlegen; bei Einzelpersonen gilt in der Regel die Einzelveranlagung
  • Keine Verlustverrechnung mit anderen Einkunftsarten: Aktienverluste können nicht mit Gehalt oder anderen Einkünften verrechnet werden

Das Zusammenspiel zweier Steuervorteile richtig verstehen

Was ist Tax-Loss Harvesting? Gezieltes Verkaufen von Positionen im Minus, um Verluste zu realisieren und Gewinne zu neutralisieren

Der Sparerpauschbetrag ist der erste steuerliche Schutzschild für Kapitalanleger. Für Ledige beträgt er 1.000 Euro pro Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge vollständig steuerfrei – ohne dass Verlusttöpfe überhaupt ins Spiel kommen müssen. Für Sparer:innen mit kleinen Depots bedeutet das: Solange die Nettoerträge pro Jahr unter 1.000 Euro bleiben, fällt keine Abgeltungsteuer an.

Steuerrechtlich greift der Sparerpauschbetrag vor dem Verlusttopf. Das bedeutet: Zuerst werden Gewinne gegen den Pauschbetrag aufgerechnet. Nur der Betrag, der den Pauschbetrag übersteigt, wird dann gegen vorhandene Verluste aus dem Verlusttopf aufgerechnet. Für die Praxis heißt das: Ein Verlusttopf wird erst wirklich nützlich, wenn deine jährlichen Kapitalerträge die 1.000-Euro-Grenze überschreiten. Darunter schützt dich ohnehin der Pauschbetrag.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag muss aktiv per Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet werden. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank zunächst auf jeden Ertrag Abgeltungsteuer ein – auch wenn du den Betrag hinterher über die Steuererklärung zurückbekommst. Gerade bei Depots, die in jungen Jahren eröffnet werden, wird dieser Schritt oft vergessen. Prüfe daher, ob bei allen Depots, die du führst, ein Freistellungsauftrag in der richtigen Höhe hinterlegt ist.

AUF EINEN BLICK

  • Wann sinnvoll? Kurz vor Jahresende, wenn man bereits Gewinne erzielt hat und Positionen mit Verlust im Depot hält
  • Wash-Sale-Regel: In Deutschland gibt es (anders als in den USA) kein gesetzliches Wiederkauffverbot – man kann dieselbe Aktie sofort zurückkaufen
  • Kosten beachten: Transaktionskosten und ggf. Spreads mindern den steuerlichen Vorteil – Kalkulation lohnt sich
  • Langfristige Strategie: Tax-Loss Harvesting ist kein Allheilmittel; die langfristige Anlagestrategie sollte nicht für kurzfristige Steueroptimierung geopfert werden

Tax-Loss Harvesting: Steuern legal optimieren – auch mit kleinem Portfolio

Fehler 1: Verlustbescheinigung nicht beantragt – Verluste bei Depotwechsel oder Depotübertrag können verloren gehen wenn nicht dokumentiert

Tax-Loss Harvesting klingt nach einer Strategie für institutionelle Investoren, ist aber auch für Sparer:innen mit überschaubaren Depots relevant. Das Prinzip ist einfach: Wenn du im Laufe des Jahres bereits Gewinne realisiert hast – etwa weil du eine Position aufgelöst hast – und gleichzeitig andere Positionen in deinem Depot im Minus liegen, kannst du diese Verlustpositionen gezielt vor dem Jahresende verkaufen. Der realisierte Verlust wandert in deinen Verlusttopf und verrechnet sich mit den bereits erzielten Gewinnen. Das Ergebnis: Du zahlst auf einen Teil der Gewinne keine Abgeltungsteuer.

In Deutschland gibt es, anders als in den USA, kein gesetzliches Wiederkauffverbot (sogenannte Wash-Sale-Rule). Du darfst die verkaufte Position theoretisch sofort wieder zurückkaufen. In der Praxis empfiehlt es sich dennoch, zwischen Verkauf und Rückkauf etwas Zeit verstreichen zu lassen oder eine ähnliche, aber nicht identische Position zu kaufen – nicht aus rechtlichen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen: Kursveränderungen in der Zwischenzeit können die steuerliche Planung zunichtemachen.

Bei der Kalkulation solltest du immer die Transaktionskosten einbeziehen. Bei Neobroker mit Flatgebühren sind diese oft gering, bei klassischen Banken können Kauf- und Verkaufsgebühren zusammen einen erheblichen Teil des steuerlichen Vorteils auffressen. Vor allem bei kleinen Positionen lohnt sich Tax-Loss Harvesting daher nur dann, wenn die potenzielle Steuerersparnis die Transaktionskosten deutlich übersteigt.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2: Topf-Verwechslung – Aktienverlusttopf und allgemeiner Verlusttopf nicht separat im Blick behalten
  • Fehler 3: Depotübertrag statt Depotauflösung – beim Übertrag zwischen Banken werden Verlusttöpfe NICHT automatisch übertragen, nur bei Depotauflösung mit Bescheinigung
  • Fehler 4: Anlage KAP vergessen – wer bankübergreifend verrechnen will, muss Steuererklärung abgeben und Bescheinigung einreichen
  • Fehler 5: Termingeschäfte-Verluste falsch einordnen – diese unterliegen eigenen Verrechnungsbeschränkungen, die viele Anfänger unterschätzen

Diese vier Fehler kosten dich bares Geld – und wie du sie vermeidest

Analysiere mit dem StudySmarter Finanz-Score, ob dein Depot steuerlich sauber aufgestellt ist

Fehler 1: Verlustbescheinigung nicht rechtzeitig beantragt. Der Stichtag für den Antrag liegt üblicherweise am 15. Dezember des laufenden Jahres. Wer diesen Termin verpasst, kann die Verluste zwar nicht für das laufende Jahr bankübergreifend verrechnen lassen, aber sie bleiben im eigenen Depot erhalten und werden ins nächste Jahr vorgetragen – sofern das Depot bestehen bleibt. Kritisch wird es nur, wenn du das Depot wechseln oder auflösen möchtest. Dann ist die Verlustbescheinigung unverzichtbar.

Fehler 2: Aktienverlusttopf und allgemeinen Verlusttopf verwechseln. Viele Anlegerinnen und Anleger gehen davon aus, dass alle Verluste mit allen Gewinnen verrechnet werden können. Das stimmt nicht: Aktienverluste aus Topf 2 können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Wer ausschließlich ETFs kauft und dann eine einzelne Aktie mit Verlust verkauft, sollte nicht darauf hoffen, diesen Verlust gegen ETF-Gewinne rechnen zu können.

Fehler 3: Depotübertrag statt Depotauflösung. Bei einem Übertrag zwischen zwei Banken werden Verlusttöpfe in aller Regel nicht mitgenommen. Nur eine vollständige Auflösung des alten Depots mit vorheriger Verlustbescheinigung sichert dir die steuerliche Verwertbarkeit der Verluste über die Steuererklärung. Lass dich von deiner Bank im Vorfeld schriftlich bestätigen, wie sie mit Verlusttöpfen beim Übertrag umgeht.

Fehler 4: Anlage KAP vergessen. Wer Verlustbescheinigungen von mehreren Banken hat, muss aktiv eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Anlage KAP ausfüllen, um die bankübergreifende Verrechnung beim Finanzamt zu beantragen. Das Finanzamt verrechnet nicht automatisch – du musst es anstoßen. Für Sparerinnen und Sparer, die ohnehin wenig Einkommen haben und keine Steuererklärung abgeben würden, kann das ein entscheidender Grund sein, sie doch einzureichen.

AUF EINEN BLICK

  • Prüfe: Freistellungsauftrag gesetzt? Verlusttöpfe bekannt? Steuerbescheinigung des letzten Jahres kontrolliert?
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  • Weiterführende Inhalte: Abgeltungsteuer, ETF-Steuern, Sparerpauschbetrag – alle im Cluster /s/investieren

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Verlusttöpfe sind eines der wenigen steuerlichen Instrumente, die vollautomatisch für dich arbeiten – aber nur dann wirklich optimal, wenn du die Spielregeln kennst. Hast du mehrere Depots, solltest du sicherstellen, dass überall ein Freistellungsauftrag in der richtigen Höhe hinterlegt ist, und rechtzeitig vor dem 15. Dezember entscheiden, ob du eine Verlustbescheinigung benötigst. Planst du einen Depotwechsel, schütze deine Verlusttöpfe durch eine rechtzeitige Bescheinigung. Und wenn du mit Tax-Loss Harvesting liebäugelst, rechne vorher die Transaktionskosten dagegen.

Dein nächster Schritt: Nutze den StudySmarter Finanz-Score-Rechner, um zu prüfen, ob dein Depot steuerlich sauber aufgestellt ist – ob Freistellungsauftrag gesetzt, Verlusttöpfe im Blick und der Sparerpauschbetrag optimal ausgeschöpft ist. Jetzt Finanz-Score berechnen →

Weiterführende Inhalte zu verwandten Themen – etwa Abgeltungsteuer, ETF-Steuern und den Sparerpauschbetrag – findest du im Themencluster Investieren auf StudySmarter.

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Häufige Fragen

Verlusttöpfe verfallen nicht, solange du sie nicht durch eine Steuererklärung oder einen Depotwechsel aktiv auflöst. Sie werden bei deinem zuständigen Finanzamt oder deiner Bank dauerhaft gespeichert und in den Folgejahren automatisch mit positiven Kapitalerträgen verrechnet.

Ja, du kannst Aktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnen, sofern beide Positionen in deinem Depot bei derselben Bank liegen. Die Bank führt die Verrechnung automatisch durch, wobei Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden dürfen.

Eine Verlustbescheinigung ist ein offizielles Dokument deiner Bank, das deine nicht verrechneten Verluste aus Kapitalanlagen bestätigt. Du benötigst sie, wenn du deine Verluste in einer Steuererklärung mit Gewinnen aus anderen Quellen verrechnen möchtest oder wenn du den Verlusttopf bei einem Depotwechsel übertragen willst.

Deinen aktuellen Verlusttopf-Stand siehst du in der Regel in deinem Online-Banking oder in deinen Depotunterlagen unter dem Punkt Steuerinformationen. Alternativ kannst du deine Bank direkt kontaktieren, die dir den Stand auf Anfrage mitteilt.

Beim Depotwechsel werden deine Verlusttöpfe nicht automatisch übertragen, sondern du musst sie aktiv mitnehmen. Dafür benötigst du eine Verlustbescheinigung von deiner alten Bank, die du bei deiner neuen Bank einreichst, damit die Verluste dort weiterhin verrechnet werden können.

Der Sparerpauschbetrag wird nach der Verrechnung mit Verlusttöpfen angewendet. Das bedeutet, dass zuerst alle Gewinne und Verluste gegeneinander aufgerechnet werden und erst danach der verbleibende Betrag bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleibt.

Nein, Verluste aus Kryptowährungen können nicht im Verlusttopf für Aktien oder andere Kapitalerträge verrechnet werden. Sie unterliegen einer separaten Besteuerung und können nur mit Gewinnen aus Kryptowährungen verrechnet werden, was du in deiner Steuererklärung angeben musst.

Mit einem kleinen Depot musst du keine Steuererklärung abgeben, wenn deine Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Bank bereits Steuern einbehalten hat. Eine Abgabe kann sich aber lohnen, wenn du ungenutzte Freibeträge oder Verluste aus Vorjahren hast, die du geltend machen möchtest.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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