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Steuern auf Unternehmensanleihen: So viel bleibt von deiner Rendite

Zinsen und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wie hoch die Abgeltungs­steuer ausfällt und wann du gar keine Steuern zahlst, erfährst du hier.

10 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Zinsen und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Finanzamt.
  • Kursgewinne aus Anleihen, die du unter dem Nennwert kaufst und bis zur Fälligkeit hältst, können steuerfrei bleiben.
  • Verluste aus Anleihen lassen sich mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen.

01 · Grundlagen

Welche Steuern auf Unternehmensanleihen anfallen

Bei Unternehmensanleihen fallen zwei Arten von Erträgen an, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden: laufende Zinsen und Kursgewinne.

Beide zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Du musst dich um die Abführung nicht selbst kümmern, solltest aber die Abrechnungen in deiner Steuererklärung prüfen.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf Zinsen und Kursgewinne, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Kurz erklärt

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zinserträge (Kupon) und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Auf beide wird die Abgeltungssteuer fällig, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, du musst dich um nichts kümmern.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro steuerfrei nutzen

Bevor das Finanzamt zugreift, steht dir ein Freibetrag zu. Er senkt die Steuerlast auf deine Anleihe-Erträge spürbar.

Für Singles gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr, für zusammenveranlagte Ehepaare sind es 2000 Euro.

Zinserträge aus dem Kupon und Kursgewinne beim Verkauf zählen auf diesen Freibetrag. Die Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit zählt nicht dazu, ebenso wenig Depotgebühren oder Verluste aus dem Verkauf.

Stellst du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank, wird die Abgeltungssteuer sofort fällig, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Den Freistellungsauftrag kannst du bei mehreren Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zur Höhe deines Freibetrags.

Zählt für den Freibetrag

·Zinserträge aus dem Kupon
·Kursgewinne beim Verkauf
·Zwischengewinne beim Fondskauf

Zählt nicht für den Freibetrag

·Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit
·Verluste aus dem Verkauf
·Depotgebühren

03 · Kosten

Abgeltungs­steuer: Der pauschale Satz auf Anleihe-Erträge

Die Abgeltungssteuer ist eine Pauschalsteuer auf Kapitalerträge. Sie macht die Besteuerung von Anleihen einfach, weil dein persönlicher Steuersatz keine Rolle spielt.

Die Abgeltungssteuer ist eine Pauschalsteuer auf Kapitalerträge. Sie macht die Besteuerung von Anleihen einfach, weil dein persönlicher Steuersatz keine Rolle spielt. Auf Zinsen und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen werden pauschal 25 Prozent fällig.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Bist du Kirchenmitglied, fällt zusätzlich Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent der Abgeltungssteuer an.

Die Abgeltungssteuer wird direkt von deiner Bank einbehalten, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Du musst dafür keinen Antrag stellen und keine separate Zahlung leisten.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer

Steuerabzug auf deine Anleihe-Erträge

25 %

04 · Vergleich

Kursgewinne bei Unternehmensanleihen versteuern

Kaufst du eine Anleihe unter dem Nennwert und verkaufst sie teurer, entsteht ein Kursgewinn. Dieser ist grundsätzlich steuerpflichtig, es gibt aber eine wichtige Ausnahme.

Verkaufst du die Anleihe vor Fälligkeit, ist der Kursgewinn steuerpflichtig und wird mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Hältst du die Anleihe dagegen bis zur Fälligkeit, bleibt die Differenz zwischen Kaufkurs und Nennwert steuerfrei.

Die Steuerfreiheit gilt nur für die Differenz zwischen Kaufkurs und Nennwert, nicht für die laufenden Zinsen. Diese werden weiterhin als Kapitalertrag besteuert.

Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen
Verkauf vor FälligkeitKauf unter Nennwert, halten bis Fälligkeit
SteuerpflichtKursgewinn ist steuerpflichtigKursgewinn bleibt steuerfrei
Abgeltungs­steuer25 Prozent auf den GewinnKeine Steuer auf den Kursgewinn
VerlustverrechnungVerluste mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar

05 · Schritt für Schritt

Verlustverrechnung: So gleicht du Gewinne aus

Nicht jede Anleihe bringt Gewinn. Verluste aus dem Verkauf von Unternehmensanleihen kannst du steuerlich nutzen, um deine Steuerlast zu senken.

Verkaufst du eine Anleihe zu einem Kurs unter deinem Kaufpreis, bucht die Bank den Verlust in deinen Verlustverrechnungstopf. Diesen Verlust verrechnet sie automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften im selben Jahr.

Übersteigen die Verluste die Gewinne, stellt die Bank eine Verlustbescheinigung aus. Den Rest kannst du in der Steuererklärung mit künftigen Kapitalerträgen verrechnen.

01

Verlust realisieren

Du verkaufst eine Anleihe zu einem Kurs unter deinem Kaufpreis. Die Bank bucht den Verlust in deinen Verlustverrechnungstopf.

02

Automatische Verrechnung

Deine Bank verrechnet den Verlust automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften im selben Jahr.

03

Verlustvortrag

Übersteigen die Verluste die Gewinne, stellt die Bank eine Verlustbescheinigung aus. Den Rest kannst du in der Steuererklärung mit künftigen Kapitalerträgen verrechnen.

06 · Was gilt

Bundesanleihen als Alternative: Steuerlich gleich behandelt

Bundesanleihen gelten als besonders sicher. Steuerlich unterscheiden sie sich nicht von Unternehmensanleihen, es gibt aber Unterschiede bei der Bonität.

Bundesanleihen gelten als besonders sicher. Steuerlich unterscheiden sie sich nicht von Unternehmensanleihen, es gibt aber Unterschiede bei der Bonität.

Bundesanleihen haben eine sehr hohe Bonität und ein geringes Ausfallrisiko, bieten dafür oft niedrigere Zinsen als viele Unternehmensanleihen. Unternehmensanleihen zahlen höhere Zinsen als Ausgleich für das Risiko, das vom jeweiligen Unternehmen abhängt.

Für die Steuer ist die Art der Anleihe unerheblich. Zinsen und Kursgewinne werden bei beiden identisch behandelt und unterliegen der Abgeltungssteuer.

Bundesanleihe

·Sehr hohe Bonität, geringes Ausfallrisiko
·Niedrigere Zinsen als bei vielen Unternehmensanleihen
·Steuerlich identisch behandelt

Unternehmensanleihe

·Bonität hängt vom Unternehmen ab
·Höhere Zinsen als Ausgleich für das Risiko
·Steuerlich identisch behandelt

07 · Hintergrund

Restlaufzeit: Warum sie für deine Steuer wichtig ist

Die Restlaufzeit einer Anleihe beeinflusst, wie stark der Kurs auf Zinsänderungen reagiert. Für die Steuer ist sie vor allem bei der Frage nach Kursgewinnen relevant.

Je kürzer die Restlaufzeit, desto näher liegt der Kurs einer Anleihe am Nennwert. Kaufst du eine Anleihe mit kurzer Restlaufzeit unter dem Nennwert, ist der mögliche steuerfreie Kursgewinn bis zur Fälligkeit gering.

Bei langen Restlaufzeiten kann der Kurs deutlich unter dem Nennwert liegen, wenn die Zinsen am Markt gestiegen sind. Hier ist der steuerfreie Kursgewinn bis zur Fälligkeit potenziell größer. Für die Steuer zählt der Zeitpunkt des Verkaufs oder der Fälligkeit, die Restlaufzeit selbst ist kein Steuerkriterium.

Je kürzer die Restlaufzeit, desto näher liegt der Kurs einer Anleihe am Nennwert. Kaufst du eine Anleihe mit kurzer Restlaufzeit unter dem Nennwert, ist der mögliche steuerfreie Kursgewinn bis zur Fälligkeit gering.

Bei langen Restlaufzeiten kann der Kurs deutlich unter dem Nennwert liegen, wenn die Zinsen am Markt gestiegen sind. Hier ist der steuerfreie Kursgewinn bis zur Fälligkeit potenziell größer.

Für die Steuer zählt der Zeitpunkt des Verkaufs oder der Fälligkeit. Die Restlaufzeit selbst ist kein Steuerkriterium, sie bestimmt nur die Höhe des möglichen Kursgewinns.

08 · Im Vertrag

Quellensteuer bei ausländischen Unternehmensanleihen

Kaufst du Anleihen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, kann das Wohnsitzland des Emittenten eine Quellensteuer auf die Zinsen erheben.

Diese Steuer wird direkt von deinen Zinserträgen einbehalten, bevor sie auf deinem Konto landen.

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Die ausländische Quellensteuer wird dann auf deine deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, oft bis zu 15 Prozent.

Übersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kannst du dir den Rest im Ausland erstatten lassen. Das ist oft mit Formularen verbunden und dauert einige Zeit.

Das gilt bei ausländischen Anleihen

QuellensteuerDefinitionEine Steuer, die das Land des Emittenten direkt von deinen Zinserträgen einbehält, bevor sie auf deinem Konto landen.
AnrechnungRegelDeutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Die ausländische Quellensteuer wird dann auf deine deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.
ErstattungVerfahrenÜbersteigt die ausländische Quellensteuer den anrechenbaren Betrag, kannst du dir den Rest im Ausland erstatten lassen. Das ist oft mit Formularen verbunden.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuer auf Unternehmensanleihen

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie die Regeln zur Besteuerung von Anleihen nicht kennen. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

  • Du stellst keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne ihn wird die Abgeltungssteuer sofort fällig, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Du verkaufst eine Anleihe mit Kursgewinn vor Fälligkeit, obwohl du sie auch bis zur Fälligkeit hättest halten können. Der Kursgewinn wäre dann steuerfrei geblieben.
  • Du verrechnest Verluste aus Anleihen nicht mit Gewinnen aus Aktien. Das ist erlaubt und senkt deine Steuerlast.
  • Du ignorierst die Kirchensteuer. Sie erhöht die Gesamtbelastung auf deine Anleihe-Erträge, wenn du Kirchenmitglied bist.

Diese Fehler kosten dich Rendite

·Du stellst keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne ihn wird die Abgeltungssteuer sofort fällig, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
·Du verkaufst eine Anleihe mit Kursgewinn vor Fälligkeit, obwohl du sie auch bis zur Fälligkeit hättest halten können. Der Kursgewinn wäre dann steuerfrei geblieben.
·Du verrechnest Verluste aus Anleihen nicht mit Gewinnen aus Aktien. Das ist erlaubt und senkt deine Steuerlast.
·Du ignorierst die Kirchensteuer. Sie erhöht die Gesamtbelastung auf deine Anleihe-Erträge, wenn du Kirchenmitglied bist.

10 · Hintergrund

Rendite nach Steuern: Was von deiner Anleihe übrig bleibt

Die Bruttorendite einer Anleihe ist nur die halbe Wahrheit. Entscheidend ist, was nach Abzug der Steuern auf deinem Konto ankommt.

Die Nachsteuerrendite hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag bleiben von 100 Euro Zinsertrag etwa 73,60 Euro übrig, wenn du nicht in der Kirche bist.

Bei Anleihen, die du unter dem Nennwert kaufst und bis zur Fälligkeit hältst, ist die Nachsteuerrendite höher als die Bruttorendite vermuten lässt. Der Kursgewinn bleibt steuerfrei, nur die laufenden Zinsen werden besteuert. Vergleichst du Anleihen mit unterschiedlichen Kupons, lohnt sich der Blick auf die Rendite nach Steuern.

Zinsen und Kursgewinne aus Anleihen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete gilt auch für diese Kapitalerträge.

Bei Anleihen, die du unter dem Nennwert kaufst und bis zur Fälligkeit hältst, kann die Nachsteuerrendite höher ausfallen. Der Kursgewinn bleibt auf der Vermögensebene steuerfrei, nur die laufenden Zinsen werden besteuert.

Vergleichst du Anleihen mit unterschiedlichen Kupons, lohnt sich der Blick auf die Rendite nach Steuern. Eine Anleihe mit niedrigem Kupon und Kursgewinn kann attraktiver sein als eine mit hohem Kupon und Kursverlust.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026