Unternehmensanleihen Steuererklärung: So holst du dir dein Geld zurück
Hast du Geld in Unternehmensanleihen investiert? Dann musst du die Zinsen in deiner Steuererklärung angeben. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, was du beachten musst, um Fehler zu vermeiden und keine Vorteile zu verschenken.
Warum dieses Thema auch dich betrifft
Vielleicht denkst du jetzt: Unternehmensanleihen, das klingt nach komplizierter Finanzwelt, das hat doch nichts mit mir zu tun. Doch halt: Wenn du Geld in Fonds, ETFs oder direkt in Anleihen von Firmen investiert hast, dann bist du bereits mittendrin. Viele Sparerinnen und Sparer haben über ihre Altersvorsorge oder ihr Depot indirekt mit Unternehmensanleihen zu tun, ohne es zu wissen.
Und genau hier kommt das Finanzamt ins Spiel. Denn die Erträge aus diesen Anleihen, also die Zinsen, die du erhältst, sind in Deutschland steuerpflichtig. Das ist kein Randthema, sondern betrifft alle, die Kapitalerträge erzielen. Die gute Nachricht: Du musst kein Steuerprofi sein, um deine Pflichten zu erfüllen. Du musst nur wissen, wo du was einträgst.
Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch das Thema. Wir erklären dir zuerst, was Unternehmensanleihen überhaupt sind, dann zeigen wir dir, wie sie besteuert werden und wie du sie in deiner Steuererklärung angibst. Am Ende findest du eine Checkliste, die dir die nächsten Schritte erleichtert. So behältst du den Überblick und vermeidest böse Überraschungen.
Unser Ziel ist es, dass du nach dem Lesen genau weißt, was zu tun ist. Du wirst verstehen, warum deine Bank dir eine Steuerbescheinigung schickt und was du damit machst. Und du lernst, wie du im besten Fall sogar Geld vom Finanzamt zurückbekommst, wenn du zu viel Steuern gezahlt hast.
Was sind Unternehmensanleihen überhaupt?
Bevor wir in die Details der Steuererklärung einsteigen, klären wir die Basics. Eine Unternehmensanleihe ist im Grunde ein Kredit, den du einem Unternehmen gibst. Du leihst einer Firma Geld, und im Gegenzug bekommst du dafür regelmäßig Zinsen. Am Ende der Laufzeit bekommst du dein eingesetztes Kapital zurück.
Das klingt ähnlich wie ein Sparbuch, ist aber nicht dasselbe. Anders als bei einer Bankeinlage ist dein Geld bei einer Anleihe nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Wenn das Unternehmen pleitegeht, kannst du dein Geld verlieren. Dafür sind die Zinsen in der Regel höher als bei einem Tagesgeldkonto, weil du ein höheres Risiko trägst.
Unternehmensanleihen werden an Börsen gehandelt. Das bedeutet, du kannst sie nicht nur bis zum Ende der Laufzeit halten, sondern auch vorher verkaufen. Der Preis schwankt dabei, ähnlich wie bei Aktien. Wenn du eine Anleihe vor dem Ende der Laufzeit verkaufst, machst du entweder einen Kursgewinn oder einen Kursverlust.
Für die Steuererklärung sind nun zwei Dinge wichtig: die Zinszahlungen, die du regelmäßig erhältst, und der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf. Beides sind sogenannte Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Wie du diese Erträge korrekt angibst, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt.
So funktioniert die Besteuerung von Anleihen
In Deutschland unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass auf deine Zinsen und Veräußerungsgewinne eine pauschale Steuer von 25 Prozent erhoben wird. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Steuern werden in der Regel direkt von deiner Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Das klingt erstmal einfach, hat aber einen Haken: Die Bank weiß nicht, wie hoch dein persönlicher Steuersatz ist oder ob du vielleicht noch andere Einkünfte hast. Deshalb gibt es den Sparerpauschbetrag. Dieser liegt für Einzelpersonen bei 1.000 Euro pro Jahr. Wenn deine Kapitalerträge unter diesem Betrag liegen, zahlst du keine Steuern darauf. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag geben.
Wenn deine Erträge höher sind als der Sparerpauschbetrag, behält die Bank die Abgeltungsteuer ein. In den meisten Fällen ist damit deine Steuerpflicht für diese Erträge bereits erfüllt. Du musst die Erträge also nicht unbedingt in deiner Steuererklärung angeben. Es kann sich aber trotzdem lohnen, das zu tun, zum Beispiel wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent.
Ein wichtiger Sonderfall sind Stückzinsen. Wenn du eine Anleihe nicht genau an einem Zinstermin kaufst, zahlst du dem Verkäufer die bereits aufgelaufenen Zinsen mit dem Kaufpreis. Diese sogenannten Stückzinsen sind für dich Anschaffungskosten. Wenn du die Anleihe später verkaufst, musst du diese Stückzinsen von deinem Verkaufserlös abziehen, um den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln. Das ist ein häufiger Fehler, den wir dir ersparen wollen.
Kosten und Gebühren: Was du absetzen kannst
Ein häufiger Irrglaube ist, dass alle Kosten rund um deine Geldanlage in der Steuererklärung absetzbar sind. Bei den meisten Fonds und Zertifikaten ist das seit einigen Jahren nicht mehr der Fall. Die Werbungskosten, also Kosten, die du zur Erzielung deiner Einnahmen hast, sind bei Kapitalerträgen durch den Sparerpauschbetrag abgegolten.
Das bedeutet konkret: Die Gebühren, die deine Bank für die Verwaltung deines Depots verlangt, kannst du nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Auch die Kosten für die Beratung durch deinen Bankberater oder einen unabhängigen Finanzberater sind nicht abziehbar. Das gilt seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du deine Anleihen über einen Kredit finanzierst, also zum Beispiel ein Wertpapierdarlehen aufnimmst, sind die Zinsen dafür sehr wohl als Werbungskosten absetzbar. Das ist aber ein eher seltenes Konstrukt und für die meisten Anlegerinnen und Anleger nicht relevant. Wir erwähnen es nur der Vollständigkeit halber.
Unterm Strich heißt das für dich: Du musst dir keine Gedanken über absetzbare Kosten machen, denn es gibt kaum welche. Das macht die Steuererklärung in diesem Punkt einfacher. Du musst nur deine Erträge angeben, und die Bank hat die Steuern bereits einbehalten. Mehr musst du im Normalfall nicht tun.
Darauf musst du bei der Steuererklärung achten
Der wichtigste Punkt ist die Anlage KAP. In dieser Anlage zur Einkommensteuererklärung gibst du alle deine Kapitalerträge an. Dazu gehören Zinsen aus Anleihen, Dividenden aus Aktien und Gewinne aus Verkäufen. Deine Bank stellt dir dafür eine Steuerbescheinigung aus, auf der alle relevanten Beträge aufgeführt sind.
Auf dieser Bescheinigung findest du unter anderem die Summe deiner Zinserträge, die einbehaltene Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag. Diese Zahlen überträgst du in die Anlage KAP. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast und deine Erträge unter dem Pauschbetrag liegen, musst du die Anlage KAP nicht ausfüllen. Du kannst es aber trotzdem tun, um dir den Pauschbetrag zu sichern.
Achte besonders auf die korrekte Angabe von Veräußerungsgewinnen. Wenn du eine Anleihe mit Gewinn verkauft hast, musst du diesen Gewinn angeben. Die Bank hat darauf bereits Steuern einbehalten. Wenn du mit Verlust verkauft hast, kannst du diesen Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Das macht die Bank zwar automatisch, aber nur innerhalb desselben Depots. Hast du mehrere Depots, musst du die Verluste selbst in der Steuererklärung verrechnen.
Ein weiterer Tipp: Prüfe, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann kannst du dir die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über deine Steuererklärung zurückholen. Das nennt sich Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft dann, ob die Abgeltungsteuer höher ist als dein persönlicher Steuersatz, und erstattet dir die Differenz. Das lohnt sich vor allem für Studierende oder Menschen mit geringem Einkommen.
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, die Steuerbescheinigung der Bank einfach wegzulegen und die Anlage KAP nicht auszufüllen. Das kann teuer werden, denn das Finanzamt geht dann davon aus, dass du keine Kapitalerträge hattest. Wenn die Bank die Steuern aber bereits abgeführt hat, ist das zwar nicht schlimm, aber du riskierst eine Nachfrage vom Finanzamt.
Ein weiterer Klassiker ist das Vergessen von ausländischen Anleihen. Wenn du Anleihen von Unternehmen kaufst, die ihren Sitz im Ausland haben, kann es sein, dass die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält. Das passiert zum Beispiel bei Anleihen, die in einem ausländischen Depot liegen. Dann musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben und die Steuern nachzahlen.
Auch bei der Verlustverrechnung passieren oft Fehler. Wenn du in einem Depot Gewinne und in einem anderen Verluste gemacht hast, verrechnet die Bank das nicht automatisch. Du musst die Verluste selbst in der Anlage KAP eintragen. Vergisst du das, zahlst du auf die Gewinne Steuern, obwohl du unterm Strich vielleicht gar keinen Gewinn gemacht hast.
Zu guter Letzt: Viele vergessen, den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen. Wenn du kein Freistellungsauftrag erteilt hast, behält die Bank automatisch Steuern ein, obwohl du vielleicht unter dem Pauschbetrag liegst. Das Geld bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, aber nur, wenn du die Anlage KAP ausfüllst. Also: Immer den Freistellungsauftrag prüfen und die Steuererklärung machen.
Dein Fahrplan: So gehst du Schritt für Schritt vor
Schritt eins: Sammle alle Unterlagen. Dazu gehören die Steuerbescheinigungen von allen deinen Banken und Depots. Diese bekommst du in der Regel bis Ende Februar des Folgejahres. Prüfe, ob die Angaben auf den Bescheinigungen mit deinen Kontoauszügen übereinstimmen.
Schritt zwei: Prüfe deinen Freistellungsauftrag. Wenn du noch keinen eingerichtet hast, solltest du das so schnell wie möglich nachholen. Du kannst den Pauschbetrag von 1.000 Euro auf mehrere Banken verteilen. Wenn du verheiratet bist, verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Das spart dir im Zweifel die Steuererklärung.
Schritt drei: Fülle die Anlage KAP aus. Wenn du unsicher bist, kannst du einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragen. Das kostet zwar Geld, kann sich aber lohnen, wenn du komplexe Fälle hast. Für die meisten reicht es aber, die Zahlen von der Steuerbescheinigung zu übertragen.
Schritt vier: Reiche deine Steuererklärung ein. Das geht inzwischen bequem online über das Portal ELSTER. Dort wirst du durch die Formulare geführt und viele Angaben werden automatisch übernommen. Nach der Bearbeitung bekommst du einen Steuerbescheid. Prüfe diesen genau und lege bei Fehlern Einspruch ein. So holst du dir im Zweifel noch Geld zurück.
Was ist mit ETFs und Fonds auf Anleihen?
Viele Anlegerinnen und Anleger kaufen keine einzelnen Unternehmensanleihen, sondern investieren über Fonds oder ETFs in einen Korb von Anleihen. Auch diese Erträge sind steuerpflichtig. Die gute Nachricht: Die Bank macht die meiste Arbeit für dich. Sie berechnet die Steuern auf die Ausschüttungen und auf die Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile.
Bei thesaurierenden Fonds, also Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern direkt wieder anlegen, gibt es eine Besonderheit: die Vorabpauschale. Diese wird jährlich berechnet und besteuert, auch wenn du keine Ausschüttung erhältst. Die Bank führt diese Steuer automatisch ab. Du musst also nichts tun, außer darauf zu achten, dass dein Konto ausreichend gedeckt ist.
In deiner Steuererklärung gibst du auch diese Erträge in der Anlage KAP an. Die Steuerbescheinigung deiner Bank enthält alle notwendigen Angaben, inklusive der Vorabpauschale. Du musst also nicht selbst rechnen, sondern nur die Zahlen übertragen.
Der Vorteil von Fonds und ETFs ist die Risikostreuung. Du verteilst dein Geld auf viele verschiedene Anleihen und reduzierst so das Risiko, dass ein einzelnes Unternehmen pleitegeht. Für Einsteiger sind diese Produkte oft besser geeignet als einzelne Anleihen. Und in der Steuererklärung sind sie genauso einfach zu behandeln.
Deine Checkliste für die nächste Steuererklärung
Damit du nichts vergisst, haben wir dir eine kompakte Checkliste zusammengestellt. Drucke sie dir aus oder speichere sie auf deinem Handy. So gehst du sicher, dass du alle Schritte befolgst und keine Fristen verpasst.
Erstens: Alle Steuerbescheinigungen deiner Banken und Depots sammeln. Zweitens: Freistellungsauftrag prüfen und gegebenenfalls anpassen. Drittens: Anlage KAP ausfüllen und alle Erträge eintragen. Viertens: Verluste aus Verkäufen angeben, um sie mit Gewinnen zu verrechnen. Fünftens: Günstigerprüfung beantragen, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Sechstens: Die Steuererklärung fristgerecht einreichen. Die Frist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist automatisch. Siebtens: Den Steuerbescheid prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen. Achtens: Belege und Bescheinigungen mindestens vier Jahre aufbewahren.
Wenn du diese Schritte befolgst, bist du auf der sicheren Seite. Du erfüllst deine Pflichten und holst dir gleichzeitig alle Vorteile, die dir zustehen. Und du musst kein Steuerexperte sein, um das zu schaffen. Ein bisschen Organisation und dieser Ratgeber genügen.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Ja, grundsätzlich schon. Wenn deine Bank die Abgeltungsteuer bereits abgeführt hat, musst du die Erträge nicht zwingend in der Steuererklärung angeben. Es kann sich aber lohnen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann bekommst du Geld zurück.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr. Auf Kapitalerträge bis zu dieser Höhe zahlst du keine Steuern. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag geben. Wenn du verheiratet bist, verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.
Stückzinsen sind die Zinsen, die zwischen zwei Zinsterminen aufgelaufen sind. Wenn du eine Anleihe kaufst, zahlst du diese an den Verkäufer. Sie gelten als Anschaffungskosten. Beim Verkauf mindern sie deinen Gewinn. Das solltest du in der Steuererklärung korrekt angeben.
Ja, das geht. Die Bank verrechnet Verluste automatisch mit Gewinnen, aber nur innerhalb desselben Depots. Wenn du mehrere Depots hast, musst du die Verluste selbst in der Anlage KAP eintragen. Sonst zahlst du auf die Gewinne zu viel Steuern.
Wenn deine Bank die Steuern bereits abgeführt hat, passiert erstmal nichts. Das Finanzamt kann aber nachfragen, wenn es Unstimmigkeiten gibt. Wenn du ausländische Erträge hast oder Verluste verrechnen willst, solltest du die Anlage KAP unbedingt ausfüllen, um Vorteile zu nutzen.
Ja, die Günstigerprüfung gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen aus Unternehmensanleihen. Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, erstattet dir das Finanzamt die Differenz. Du musst die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen.
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