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Thesaurierender ETF in der Steuererklärung: So regelst du die Vorabpauschale

Bei thesaurierenden ETFs werden Erträge automatisch reinvestiert, trotzdem musst du dich jährlich mit der Steuer beschäftigen. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch bei dieser ETF-Art unterjährig Kapitalertragsteuer anfällt.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Depotbank führt die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch ab, sofern sie ihren Sitz in Deutschland hat.
  • Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr direkt.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der ETF-Anteile auf die Steuer angerechnet.

01 · Grundlagen

Was ist ein thesaurierender ETF?

Die ETF-Art bestimmt, wie mit Dividenden und Zinsen umgegangen wird. Bei thesaurierenden Varianten fließt kein Geld auf dein Konto, sondern bleibt im Fondsvermögen.

Bei einem thesaurierenden ETF verbleiben sämtliche laufenden Erträge im Fondsvermögen. Deine Depotbank schüttet dir also keine Dividenden oder Zinsen aus, sondern legt sie direkt wieder in neue Wertpapiere an. Dadurch erhöht sich der Wert deiner Anteile, ohne dass du selbst eine Kaufentscheidung treffen musst.

Im ETF-Namen erkennst du diese Variante meist an der Abkürzung ACC, die für accumulating steht. Für dich als Studierende bedeutet das: Du musst dich nicht um die Wiederanlage kümmern und profitierst automatisch vom Zinseszinseffekt auf die reinvestierten Erträge.

Der entscheidende Unterschied zu ausschüttenden ETFs liegt im fehlenden Geldfluss auf dein Konto. Während ausschüttende Fonds regelmäßig Beträge auszahlen, bleibt bei thesaurierenden Varianten alles im Fonds. Trotzdem bist du nicht von der jährlichen Besteuerung befreit, denn die Vorabpauschale greift auch ohne tatsächliche Auszahlung.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: Die Depotbank ermittelt den fiktiven Ertrag und führt die Steuer automatisch ab. Du musst die thesaurierten Erträge nicht selbst berechnen, solltest aber den Freistellungsauftrag im Blick behalten.

Kurz erklärt

Thesaurierender ETF

Ein börsengehandelter Fonds, der laufende Erträge wie Dividenden oder Zinsen nicht auszahlt, sondern direkt wieder im Fonds anlegt. Dadurch erhöht sich der Anteilswert, ohne dass du selbst aktiv werden musst.

Im Gegensatz zu ausschüttenden ETFs erhältst du keine regelmäßigen Auszahlungen, profitierst aber vom Zinseszinseffekt auf die reinvestierten Erträge.

02 · Vergleich

Thesaurierend oder ausschüttend: Wo liegen die Unterschiede?

Beide ETF-Varianten haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber in der Ertragsverwendung und der laufenden Besteuerung. Deine Wahl hängt vor allem von deinem Anlagehorizont und deinem Wunsch nach regelmäßigem Einkommen ab.

Der zentrale Unterschied liegt im Umgang mit Dividenden und Zinsen. Bei thesaurierenden ETFs werden diese Erträge automatisch im Fonds wieder angelegt, bei ausschüttenden ETFs erhältst du sie regelmäßig auf dein Verrechnungskonto. Diese Grundentscheidung beeinflusst sowohl deinen Cashflow als auch die laufende Besteuerung.

Bei ausschüttenden ETFs wird die Steuer direkt auf die tatsächliche Ausschüttung fällig. Bei thesaurierenden ETFs greift stattdessen die Vorabpauschale, die einen fiktiven Ertrag besteuert. In beiden Fällen bleibt die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds erhalten, sodass nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.

  • Thesaurierende ETFs eignen sich für dich, wenn du langfristig Vermögen aufbauen willst und keine regelmäßigen Auszahlungen benötigst.
  • Ausschüttende ETFs sind sinnvoll, wenn du laufendes Einkommen aus deinem Depot nutzen möchtest oder die Ausschüttungen als Motivation schätzt.
  • Der Zinseszinseffekt wirkt bei thesaurierenden ETFs vollständig und automatisch, bei ausschüttenden nur nach manueller Wiederanlage.

Für Studierende mit einem langen Anlagehorizont ist die thesaurierende Variante meist die effizientere Wahl. Du vermeidest Transaktionskosten für die Wiederanlage und lässt den Steuerstundungseffekt über viele Jahre für dich arbeiten.

Thesaurierende und ausschüttende ETFs im direkten Vergleich
Thesaurierender ETFAusschüttender ETF
Umgang mit DividendenAutomatische Wiederanlage im FondsRegelmäßige Auszahlung an dich
Geldfluss auf dein KontoKein regelmäßiger GeldflussMeist jährliche oder halbjährliche Ausschüttung
Laufende BesteuerungVorabpauschale auf fiktiven ErtragSteuer auf tatsächliche Ausschüttung
ZinseszinseffektWirkt automatisch und vollständigNur bei manueller Wiederanlage der Ausschüttung

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Besteuerung von ETFs nach dem Investmentsteuergesetz

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten für alle ETFs einheitliche Regeln. Das Investmentsteuergesetz bildet die Grundlage für die jährliche Besteuerung deiner Fondserträge.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden alle ETFs steuerlich gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland aufgelegt wurden. Deine Depotbank übernimmt die komplette Berechnung und führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab. Für dich entfällt damit der frühere Dokumentationsaufwand mit bis zu 33 Angaben in der Steuererklärung.

Die Besteuerung folgt einem klaren Ablauf: Zuerst ermittelt die Depotbank deine Erträge, also Ausschüttungen oder die Vorabpauschale. Anschließend wendet sie die Teilfreistellung an, bei der 30 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben. Auf die verbleibenden 70 Prozent fallen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr wird nur berücksichtigt, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Ohne diesen Auftrag führt die Depotbank die Steuer in voller Höhe ab, und du kannst sie dir erst später über die Steuererklärung zurückholen.

Für deine Steuererklärung benötigst du nur vier Kennzahlen: die Höhe der Ausschüttungen, den Fondswert am Jahresanfang, den Fondswert am Jahresende und die Art des Fonds. Diese Werte findest du in deiner Jahressteuerbescheinigung, die dir die Depotbank automatisch zusendet.

01

Ermittlung der Erträge

Die Depotbank erfasst alle relevanten Erträge deines ETFs, also Ausschüttungen, Dividenden und bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale.

02

Anwendung der Teilfreistellung

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent wird Steuer erhoben.

03

Berechnung der Kapitalertragsteuer

Auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

04

Abzug des Sparer-Pauschbetrags

Liegt ein Freistellungsauftrag vor, berücksichtigt die Depotbank den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr direkt und führt weniger Steuer ab.

05

Abführung ans Finanzamt

Die Depotbank überweist die berechnete Steuer automatisch an das zuständige Finanzamt. Du musst dafür nichts weiter tun.

04 · Grundlagen

Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden ETFs die Steuerstundung begrenzen soll. Sie fällt an, wenn der Wert deines ETFs im Kalenderjahr gestiegen ist.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds jährlich besteuert. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt, um die Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs zu begrenzen. Vorher konntest du Gewinne über Jahrzehnte unversteuert im Fonds anwachsen lassen.

Berechnet wird die Vorabpauschale aus dem Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar des Jahres, multipliziert mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Liegt die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs unter diesem Basisertrag, wird nur die geringere Wertsteigerung angesetzt. Bei Verlusten im Kalenderjahr entfällt die Vorabpauschale komplett.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer beim Verkauf. Was du bereits über die Vorabpauschale versteuert hast, wird dir beim Verkauf deiner Anteile angerechnet. Du zahlst also nicht doppelt, sondern nur früher einen Teil der Steuer.

Für dich als Studierende bedeutet das: Auch ohne Ausschüttungen musst du Anfang 2026 mit einem Steuerabzug rechnen, wenn dein ETF im Jahr 2025 an Wert gewonnen hat. Die Depotbank bucht den Betrag automatisch von deinem Verrechnungskonto ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag besteht.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein pauschaler, fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds jährlich besteuert. Sie wird aus dem Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn, dem Basiszins und dem Faktor 0,7 berechnet.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer beim Verkauf der ETF-Anteile.

05 · Hintergrund

Welche Rolle spielt der Basiszins bei der Vorabpauschale?

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und ist die zentrale Größe für die Berechnung der Vorabpauschale. Er orientiert sich an der langfristigen Rendite deutscher Bundesanleihen.

Der Basiszins wird zu Beginn jedes Jahres vom Bundesfinanzministerium festgelegt und aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Er soll den risikofreien Zins am Markt abbilden und orientiert sich an der langfristig erzielbaren Rendite deutscher Bundesanleihen. Für das Jahr 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent.

Für die Berechnung der Vorabpauschale wird der Basiszins mit dem Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar des Jahres und dem Faktor 0,7 multipliziert. Das Ergebnis ist der Basisertrag, der als Obergrenze für die Vorabpauschale dient. Bei einem Depotwert von 10.000 Euro am Jahresanfang ergibt sich beispielsweise ein Basisertrag von 177,10 Euro.

Der Basiszins bestimmt also, wie hoch dein fiktiver Ertrag maximal ausfällt. Liegt die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs unter dem Basisertrag, wird nur die geringere Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Bei einem Verlustjahr entfällt die Vorabpauschale vollständig, unabhängig vom Basiszins.

In den Jahren 2021 und 2022 war der Basiszins negativ, sodass keine Vorabpauschale anfiel. Seit 2023 ist er wieder positiv, was für dich bedeutet: Du musst dich wieder jährlich mit dieser Steuer beschäftigen.

Der Basiszins wird zu Beginn jedes Jahres aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Er soll den risikofreien Zins am Markt abbilden und dient als Grundlage für den Basisertrag deines ETFs.

Für die Berechnung der Vorabpauschale wird der Basiszins mit dem Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar des Jahres und dem Faktor 0,7 multipliziert. Das Ergebnis ist der Basisertrag, der als Obergrenze für die Vorabpauschale dient.

Liegt die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs unter dem Basisertrag, wird nur die geringere Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Bei einem Verlust im Kalenderjahr entfällt die Vorabpauschale komplett.

06 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag richtig nutzen

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor der Steuer. Mit einem Freistellungsauftrag sorgst du dafür, dass deine Depotbank diesen Freibetrag automatisch berücksichtigt.

Der Sparer-Pauschbetrag schützt deine Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1000 Euro pro Person und Jahr vor der Steuer. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Diesen Freibetrag solltest du vollständig ausschöpfen, denn er gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen und Dividenden außerhalb deines ETFs.

Damit deine Depotbank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Das geht direkt im Online-Banking oder in der App deines Brokers. Du kannst den Auftrag auf mehrere Depots verteilen, solltest aber darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Depotbank die Steuer in voller Höhe ab, und du holst sie dir erst über die Steuererklärung zurück. Das bedeutet einen zinslosen Kredit an das Finanzamt über mehrere Monate. Gerade bei der Vorabpauschale Anfang 2026 lohnt es sich, den Auftrag rechtzeitig einzurichten.

  • Richte den Freistellungsauftrag direkt nach Depoteröffnung ein, nicht erst zum Jahresende.
  • Prüfe bei einem Depotwechsel, ob der alte Freistellungsauftrag gelöscht und der neue eingerichtet ist.
  • Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Erträge im Laufe des Jahres verändern.

So nutzt du den Freibetrag

·Freistellungsauftrag bei der Depotbank einrichten
·Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr ausschöpfen
·Bei Ehepaaren 2000 EUR durch gemeinsame Veranlagung nutzen
·Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen

So verschenkst du ihn

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und Steuerabzug in Kauf nehmen
·Sparer-Pauschbetrag ungenutzt lassen
·Erst über die Steuererklärung zurückholen, was sofort möglich wäre
·Vergessen, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel zu erneuern

07 · Im Vertrag

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer

Auf deine ETF-Erträge fallen verschiedene Steuerarten an. Die Abgeltungsteuer ist die wichtigste, hinzu kommen Zuschläge, die deine Depotbank direkt einbehält.

Auf den steuerpflichtigen Teil deiner ETF-Erträge fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Diese Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Depotbank ans Finanzamt abgeführt. Du musst sie nicht selbst berechnen oder in der Steuererklärung angeben, sofern dein Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet ist.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer erhoben. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag, ohne Kirchensteuer. Bei einem steuerpflichtigen Ertrag von 123,97 Euro aus der Vorabpauschale fallen also rund 32,70 Euro Steuern an.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds reduziert deine Steuerlast erheblich. Nur 70 Prozent deiner Erträge sind überhaupt steuerpflichtig, die restlichen 30 Prozent bleiben steuerfrei. Diese Regelung gleicht aus, dass auf Fondsebene bereits Quellensteuern einbehalten wurden, die du nicht mehr anrechnen kannst.

Wenn du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörst, wird zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer fällig. Die Höhe liegt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Deine Depotbank fragt deine Kirchensteuerpflicht automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab.

Die Steuerarten auf Kapitalerträge im Überblick

Abgeltungsteuer25 ProzentDie Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten.
Solidaritätszuschlag5,5 ProzentDer Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungsteuer erhoben. Er beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, nicht des Ertrags.
Kirchensteuer8 bis 9 ProzentWenn du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörst, wird zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer fällig. Die Höhe hängt vom Bundesland ab.
Teilfreistellung30 ProzentBei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Die Teilfreistellung gleicht aus, dass Quellensteuern auf Fondsebene nicht mehr anrechenbar sind.

08 · Hintergrund

Steuerstundungs­effekt: Warum sich thesaurierende ETFs langfristig lohnen

Trotz Vorabpauschale genießen thesaurierende ETFs einen Steuerstundungseffekt gegenüber ausschüttenden Varianten. Dieser Effekt entfaltet seine Wirkung besonders bei langen Anlagehorizonten.

Bei einem thesaurierenden ETF wird jährlich nur die Vorabpauschale besteuert, nicht der gesamte Wertzuwachs. Die tatsächliche Wertsteigerung oberhalb der Vorabpauschale bleibt bis zum Verkauf steuerfrei. Dadurch arbeitet ein größerer Teil deines Vermögens über die Jahre ungeschmälert weiter und erwirtschaftet zusätzliche Erträge.

Der Effekt lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Bei einem Depotwert von 10.000 Euro und einem Basiszins von 2,53 Prozent beträgt die Vorabpauschale maximal 177,10 Euro. Steigt dein ETF im Jahr aber um 800 Euro, bleiben 622,90 Euro Wertzuwachs unversteuert im Fonds. Diese Beträge erwirtschaften im nächsten Jahr wieder Erträge, ohne dass du Steuern darauf gezahlt hast.

Je länger dein Anlagehorizont ist, desto stärker fällt der Steuerstundungseffekt ins Gewicht. Bei einem Anlagezeitraum von 20 oder 30 Jahren kann der Unterschied im Endvermögen mehrere tausend Euro betragen. Für dich als Studierende mit einem langen Zeithorizont ist das ein entscheidender Vorteil gegenüber ausschüttenden ETFs.

Die Vorabpauschale begrenzt diesen Effekt zwar, schafft ihn aber nicht ab. Sie besteuert nur einen kleinen Teil des Wertzuwachses vorab, während der Großteil weiterhin bis zum Verkauf gestundet bleibt.

Bei einem thesaurierenden ETF wird nur die Vorabpauschale jährlich besteuert, nicht der gesamte Wertzuwachs. Die tatsächliche Wertsteigerung oberhalb der Vorabpauschale bleibt bis zum Verkauf steuerfrei.

Dadurch arbeitet ein größerer Teil deines Vermögens über die Jahre ungeschmälert weiter. Der Zinseszinseffekt wirkt auf Beträge, die bei einem ausschüttenden ETF bereits als Steuer abgeflossen wären.

Je länger dein Anlagehorizont ist, desto stärker fällt dieser Vorteil ins Gewicht. Der Steuerstundungseffekt kann den Zinseszinseffekt zusätzlich verstärken.

09 · Was gilt

Anlagehorizont: Wann sich ein thesaurierender ETF besonders eignet

Dein Anlagehorizont beeinflusst, ob ein thesaurierender oder ausschüttender ETF die bessere Wahl ist. Für langfristige Sparpläne spricht vieles für die thesaurierende Variante.

Für einen langfristigen Vermögensaufbau über 10 Jahre oder mehr ist der thesaurierende ETF in den meisten Fällen die bessere Wahl. Du profitierst vom automatischen Zinseszinseffekt und musst dich nicht um die Wiederanlage von Ausschüttungen kümmern. Gerade bei ETF-Sparplänen mit regelmäßigen Einzahlungen entfaltet sich dieser Vorteil über die Jahre besonders stark.

Ein ausschüttender ETF ist dagegen sinnvoll, wenn du regelmäßiges Einkommen aus deinem Depot nutzen möchtest. Das kann der Fall sein, wenn du als Studierende deine Erträge für den Lebensunterhalt verwenden willst oder die Ausschüttungen als Motivation für dein Sparverhalten schätzt. Auch bei einem kurzen Anlagehorizont unter 5 Jahren kann die ausschüttende Variante Vorteile bieten, weil du die Erträge flexibel verwenden kannst.

Für den langfristigen Vermögensaufbau mit einem Horizont von 10, 20 oder 30 Jahren spricht fast alles für die thesaurierende Variante. Du vermeidest Transaktionskosten für die Wiederanlage, nutzt den Steuerstundungseffekt optimal und lässt den Zinseszinseffekt ununterbrochen arbeiten.

  • Thesaurierende ETFs eignen sich für dich, wenn du Erträge automatisch reinvestieren möchtest und keinen laufenden Geldfluss benötigst.
  • Ausschüttende ETFs sind passend, wenn du regelmäßige Auszahlungen für deinen Lebensunterhalt oder andere Zwecke verwenden willst.
  • Die Wahl hängt weniger von der Rendite als von deinem Anlagehorizont und deinem Bedarf an laufendem Einkommen ab.

Thesaurierend geeignet

·ETF-Sparpläne mit regelmäßigen Einzahlungen
·Anleger, die Erträge automatisch reinvestieren möchten
·Nutzung des Zinseszinseffekts ohne manuelles Eingreifen

Ausschüttend geeignet

·Wunsch nach regelmäßigem Einkommen aus dem Depot
·Flexible Verwendung der Erträge für andere Zwecke
·Anleger, die Ausschüttungen als Motivation schätzen

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Steuer auf thesaurierende ETFs

Einige Fehler kosten dich unnötig Geld oder führen zu Überraschungen beim Steuerabzug. Diese Punkte solltest du bei deinem Depot beachten.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten und damit den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr zu verschenken. Ohne diesen Auftrag führt die Depotbank die Steuer auf die Vorabpauschale in voller Höhe ab, obwohl du sie hättest vermeiden können. Das Geld holst du dir zwar über die Steuererklärung zurück, verlierst aber bis dahin die Liquidität.

Ein weiterer Fehler ist, zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto für die Vorabpauschale vorzuhalten. Die Depotbank bucht den Steuerbetrag Anfang Januar automatisch ab. Ist dein Konto nicht gedeckt, kann das zu Rücklastschriften oder Mahnungen führen. Prüfe deshalb rechtzeitig, ob ausreichend Geld vorhanden ist.

Viele Anleger missverstehen die Vorabpauschale als zusätzliche Steuer, dabei ist sie eine Vorauszahlung. Was du bereits über die Vorabpauschale versteuert hast, wird dir beim späteren Verkauf deiner Anteile angerechnet. Du zahlst also nicht doppelt, sondern nur früher einen Teil der Steuer auf deinen Gewinn.

  • Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag ungenutzt lassen.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs nicht kennen und mit zu hohen Steuern rechnen.
  • Beim Verkauf vergessen, dass bereits gezahlte Vorabpauschalen auf den Veräußerungsgewinn angerechnet werden.
  • Den Basiszins mit der tatsächlichen Wertsteigerung verwechseln und falsche Steuerbeträge erwarten.

Diese Fehler vermeidest du

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag verschenken
·Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto für die Vorabpauschale vorhalten
·Die Vorabpauschale als zusätzliche Steuer missverstehen statt als Vorauszahlung
·Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs nicht kennen und mit zu hohen Steuern rechnen
·Beim Verkauf vergessen, dass bereits gezahlte Vorabpauschalen angerechnet werden
·Den Basiszins und die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Wertsteigerung verwechseln

11 · Was gilt

Steuererklärung: Wann du aktiv werden musst

In den meisten Fällen übernimmt deine Depotbank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du in der Steuererklärung selbst tätig werden solltest.

Du musst handeln

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet und Steuer wurde abgeführt
·Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft
·Kirchensteuerpflicht und Wunsch nach automatischem Einbehalt
·Depot bei einem ausländischen Anbieter ohne deutschen Steuerabzug

Kein Handlungsbedarf

·Freistellungsauftrag deckt alle Erträge ab
·Depotbank führt Steuer automatisch ans Finanzamt ab
·Verluste im Kalenderjahr, sodass keine Vorabpauschale anfällt
·Alle Erträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026