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Thesaurierender ETF und Steuern: So funktioniert die Besteuerung 2026

Bei thesaurierenden ETFs werden Erträge automatisch reinvestiert, trotzdem fallen durch die Vorabpauschale jährlich Steuern an. Diese Regeln gelten für dein Depot im Jahr 2026.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei thesaurierenden ETFs jährlich Steuern zahlen musst, wenn der Fonds im Wert gestiegen ist.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Deine Depotbank führt die Kapitalertragsteuer automatisch ab, sofern sie ihren Sitz in Deutschland hat.

01 · Grundlagen

Was ist ein thesaurierender ETF?

Ein thesaurierender ETF schüttet keine Dividenden an dich aus, sondern legt sie direkt wieder im Fonds an. Dadurch erhöht sich der Wert deiner Anteile, ohne dass Geld auf dein Konto fließt.

Bei einem thesaurierenden ETF verbleiben sämtliche Erträge im Fondsvermögen. Das Fondsmanagement kauft von den Dividenden und Zinserträgen neue Wertpapiere, wodurch sich der innere Wert des Fonds erhöht. Für dich bedeutet das: Dein Anteil wird mehr wert, ohne dass eine Zahlung auf dein Verrechnungskonto erfolgt.

Der Unterschied zeigt sich im Depotauszug. Während bei einem ausschüttenden ETF regelmäßig Gutschriften auftauchen, siehst du bei der thesaurierenden Variante nur die veränderte Wertentwicklung deiner Position. Die reinvestierten Erträge sind im Kurs enthalten und lassen sich nicht als separate Position ablesen.

Steuerlich relevant wird dieser Mechanismus trotzdem. Die Finanzverwaltung behandelt die einbehaltenen Erträge nicht als unsichtbar, sondern erfasst sie über die Vorabpauschale. Du zahlst also auch dann Steuern, wenn kein Geld auf deinem Konto ankommt.

Kurz erklärt

Thesaurierender ETF

Ein börsengehandelter Indexfonds, der Dividenden und Zinserträge nicht auszahlt, sondern automatisch reinvestiert. Die Erträge erhöhen den Anteilswert.

Im Gegensatz zu ausschüttenden ETFs erhältst du keine regelmäßigen Zahlungen, sondern profitierst von einem stärkeren Kursanstieg.

02 · Vergleich

Thesaurierend oder ausschüttend: Wo liegen die Unterschiede bei der Steuer?

Beide ETF-Varianten werden steuerlich ähnlich behandelt, aber der Zeitpunkt der Besteuerung unterscheidet sich. Die Vorabpauschale gleicht thesaurierende Fonds an ausschüttende an.

Der zentrale Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung. Bei einem ausschüttenden ETF wird die Dividende sofort steuerlich erfasst, sobald sie auf deinem Konto eingeht. Bei einem thesaurierenden ETF greift stattdessen die Vorabpauschale, die einmal jährlich einen fiktiven Ertrag besteuert.

Die Höhe der Steuerlast ist bei beiden Varianten ähnlich, weil die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs unabhängig von der Ertragsverwendung gilt. Der Vorteil der Thesaurierung liegt im Steuerstundungseffekt: Du zahlst auf einen Teil der Erträge erst beim Verkauf, während die Dividende beim Ausschütter sofort voll versteuert wird.

Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Es entsteht keine doppelte Besteuerung, sondern lediglich eine Verschiebung der Steuerlast in die Zukunft.

Steuerliche Behandlung im Vergleich
Thesaurierender ETFAusschüttender ETF
DividendenWerden automatisch reinvestiertWerden an dich ausgezahlt
Jährliche SteuerlastVorabpauschale, falls Basisertrag positivSteuer auf Dividenden und Vorabpauschale
SteuerstundungTeilweise, da nur pauschaler Ertrag besteuert wirdGeringer, da Dividenden sofort besteuert werden
Teilfreistellung30 Prozent bei Aktien-ETFs30 Prozent bei Aktien-ETFs

03 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den du versteuern musst, auch wenn du kein Geld erhalten hast. Sie wird aus dem Wert deiner Anteile und dem jährlichen Basiszins berechnet.

Die Vorabpauschale basiert auf dem Basisertrag, den deine Depotbank zu Jahresbeginn berechnet. Dafür multipliziert sie den Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und lag zuletzt bei 2,53 Prozent.

Anschließend prüft die Depotbank, ob dein ETF im Laufe des Jahres tatsächlich an Wert gewonnen hat. Ist der reale Wertzuwachs niedriger als der berechnete Basisertrag, wird nur der niedrigere Betrag als Vorabpauschale angesetzt. Bei Verlusten entfällt die Vorabpauschale komplett.

Von der ermittelten Vorabpauschale zieht die Depotbank bei Aktien-ETFs die Teilfreistellung von 30 Prozent ab. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Die Berechnung und Abführung übernimmt deine Depotbank automatisch.

01

Basisertrag berechnen

Deine Depotbank multipliziert den Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7.

02

Wertentwicklung prüfen

Ist der tatsächliche Wertzuwachs deines ETFs niedriger als der Basisertrag, wird nur der niedrigere Wertzuwachs als Vorabpauschale angesetzt.

03

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur auf den verbleibenden Betrag wird Steuer fällig.

04

Steuer automatisch einbehalten

Die Depotbank zieht Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein, sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

05

Anrechnung beim Verkauf

Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf deiner Anteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet.

04 · Kosten

Welche Steuern fallen auf thesaurierende ETFs an?

Auf Kapitalerträge aus ETFs werden mehrere Steuerarten fällig. Die Höhe hängt von deinem persönlichen Kirchensteuersatz und deinem Freistellungsauftrag ab.

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf den zu versteuernden Ertrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, was effektiv 1,375 Prozent des Ertrags entspricht.

Bist du Mitglied einer Kirche, kommt je nach Bundesland Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Kapitalertragsteuer hinzu. Der Gesamtsteuersatz liegt damit ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer entsprechend höher.

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage bei Aktien-ETFs um 30 Prozent. Dadurch sinkt der effektive Steuersatz auf die Vorabpauschale deutlich. Bei einem Basisertrag von 177,10 Euro werden nur 123,97 Euro besteuert, worauf rund 32,70 Euro Steuern anfallen.

Steuerkomponenten auf Kapitalerträge

Kapitalertragsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Steuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8 bis 9 % der Steuer

05 · Was gilt

Wann greift die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Aktienfonds. Sie gilt für ausschüttende und thesaurierende ETFs gleichermaßen.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent. Sie wird auf Ausschüttungen, die Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne gleichermaßen angewendet. Damit soll die Vorbelastung der Erträge auf Fondsebene ausgeglichen werden.

Nicht von der Teilfreistellung profitieren reine Anleihen-ETFs und Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil. Auch sogenannte fully funded Swap-ETFs ohne echte Kapitalbeteiligung am Markt sind ausgenommen, da die Teilfreistellung an reale Aktieninvestitionen geknüpft ist.

Für dich bedeutet das: Bei einem klassischen Aktien-ETF auf den MSCI World oder einen anderen breiten Index werden nur 70 Prozent der Erträge steuerlich erfasst. Die restlichen 30 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei.

Davon profitieren

·Ausschüttungen von Aktien-ETFs
·Vorabpauschale von Aktien-ETFs
·Kursgewinne beim Verkauf von Aktien-ETFs
·ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent

Davon nicht betroffen

·Reine Anleihen-ETFs
·Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil
·Fully funded Swap-ETFs ohne echte Kapitalbeteiligung

06 · Checkliste

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag richtig nutzen

Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu einer festen Höhe steuerfrei. Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass deine Depotbank diesen Freibetrag direkt berücksichtigt.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, für zusammenveranlagte Ehepaare bei 2000 Euro. Er gilt für alle Kapitalerträge, also auch für die Vorabpauschale thesaurierender ETFs. Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank die Steuer zunächst vollständig ab.

Einen Freistellungsauftrag richtest du direkt bei deiner Depotbank ein, meist online im Depotbereich. Du kannst den Freibetrag auf mehrere Depots verteilen, darfst aber insgesamt nicht mehr als den zulässigen Höchstbetrag freistellen. Die Depotbank berücksichtigt den Auftrag automatisch bei jeder Steuerberechnung.

  • Richte den Freistellungsauftrag direkt bei Depoteröffnung ein, damit keine Steuern unnötig einbehalten werden.
  • Prüfe zu Jahresbeginn, ob der hinterlegte Betrag deine erwarteten Erträge inklusive Vorabpauschale abdeckt.
  • Hole zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück, falls du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast.

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag

01

Beantrage einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank, am besten direkt bei Depoteröffnung.

02

Verteile den Freibetrag auf mehrere Depots, wenn du bei verschiedenen Anbietern investierst.

03

Beachte die Höhe: 1000 EUR pro Person und Jahr, 2000 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.

04

Prüfe, ob dein Freistellungsauftrag die erwarteten Erträge abdeckt, auch die Vorabpauschale.

05

Hole zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurück, falls du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast.

07 · Fehler vermeiden

Welche Fehler passieren bei der Steuer auf thesaurierende ETFs?

Einige typische Fehler führen dazu, dass Anleger unnötig Steuern zahlen oder den Überblick verlieren. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist das fehlende Einrichten eines Freistellungsauftrags. Dadurch führt die Depotbank Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro liegen. Das Geld bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, verlierst aber bis dahin die Liquidität.

Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren der Vorabpauschale. Viele Anleger rechnen nicht damit, dass Anfang Januar Steuern vom Verrechnungskonto abgebucht werden. Ist das Konto nicht gedeckt, kann die Depotbank die Abbuchung ablehnen oder das Konto ins Minus führen.

Auch die Annahme, thesaurierende ETFs seien bis zum Verkauf komplett steuerfrei, hält sich hartnäckig. Seit 2023 ist der Basiszins wieder positiv, wodurch jährlich eine Vorabpauschale anfällt. Plane daher frühzeitig einen ausreichenden Puffer auf dem Verrechnungskonto ein.

Häufige Fehler bei der ETF-Besteuerung

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag verschenken.
·Die Vorabpauschale ignorieren und zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhalten.
·Die Teilfreistellung nicht kennen und die Steuerlast falsch einschätzen.
·Die Kirchensteuerpflicht nicht prüfen und von falschen Abzügen überrascht werden.
·Thesaurierende ETFs für völlig steuerfrei halten und keine Rücklagen bilden.

08 · Hintergrund

Welche Rolle spielt die Depotbank bei der Besteuerung?

Deine Depotbank übernimmt die steuerliche Abwicklung, wenn sie ihren Sitz in Deutschland hat. Sie berechnet die Vorabpauschale und führt die Steuern ab.

Eine deutsche Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragsteuer auf deine ETF-Erträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das gilt für Dividenden, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne gleichermaßen. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

Für die Vorabpauschale ermittelt die Depotbank den Basisertrag, zieht die Teilfreistellung ab und verrechnet den Sparer-Pauschbetrag, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Steuer wird anschließend direkt von deinem Verrechnungskonto abgebucht, meist in den ersten Januartagen des Folgejahres.

Sitzt deine Depotbank im Ausland, bist du selbst für die Versteuerung verantwortlich. In diesem Fall musst du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Steuern eigenständig abführen. Deutsche Depotbanken nehmen dir diese Arbeit vollständig ab.

Eine deutsche Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragsteuer auf deine ETF-Erträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das gilt für Dividenden, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne.

Für die Vorabpauschale ermittelt die Depotbank den Basisertrag, zieht die Teilfreistellung ab und verrechnet den Sparer-Pauschbetrag, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

Sitzt deine Depotbank im Ausland, bist du selbst für die Versteuerung verantwortlich. In diesem Fall musst du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Steuern eigenständig abführen.

09 · Grundlagen

Wie werden Dividenden bei thesaurierenden ETFs behandelt?

Auch wenn du keine Dividenden ausgezahlt bekommst, spielen sie bei thesaurierenden ETFs eine Rolle. Sie fließen in den Fonds und erhöhen den Anteilswert.

Dividenden der im ETF enthaltenen Aktien werden bei thesaurierenden Fonds nicht an dich ausgezahlt. Das Fondsmanagement reinvestiert sie direkt in neue Wertpapiere, wodurch das Fondsvermögen und damit der Wert deiner Anteile steigen. Auf deinem Konto erscheint keine Gutschrift.

Steuerlich werden diese reinvestierten Dividenden über die Vorabpauschale erfasst. Du zahlst also nicht direkt auf die Dividende Steuern, sondern auf einen pauschalen Ertrag, der sich am Basiszins orientiert. Die tatsächliche Dividendenhöhe spielt für die laufende Besteuerung keine Rolle.

Beim Verkauf deiner Anteile wird der gesamte Wertzuwachs einschließlich der reinvestierten Dividenden besteuert. Die bereits gezahlten Vorabpauschalen werden auf die Steuer beim Verkauf angerechnet, sodass keine doppelte Belastung entsteht.

Kurz erklärt

Dividenden bei thesaurierenden ETFs

Dividenden der im ETF enthaltenen Aktien werden nicht an dich ausgezahlt, sondern vom Fondsmanagement reinvestiert. Sie erhöhen das Fondsvermögen und damit den Wert deiner Anteile.

Steuerlich werden diese reinvestierten Dividenden über die Vorabpauschale erfasst, nicht als direkte Ausschüttung.

10 · Was gilt

Was gilt bei der Steuererklärung für thesaurierende ETFs?

In den meisten Fällen erledigt deine Depotbank die Steuer automatisch. Nur in bestimmten Situationen musst du selbst aktiv werden.

In den meisten Fällen musst du für thesaurierende ETFs keine Steuererklärung abgeben. Deine deutsche Depotbank führt die Steuern automatisch ab und berücksichtigt Freistellungsauftrag sowie Teilfreistellung. Die Anrechnung der Vorabpauschale beim Verkauf erfolgt ebenfalls automatisch.

Selbst aktiv werden musst du, wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast und zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst. Das funktioniert über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung. Auch bei einer ausländischen Depotbank bist du für die vollständige Versteuerung selbst verantwortlich.

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung lohnt sich für Studierende und Geringverdiener, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Mit dieser Bescheinigung beim Finanzamt kannst du die Abgeltungsteuer vermeiden und deine Erträge zum individuellen Steuersatz versteuern.

Selbst aktiv werden

·Wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast und zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst
·Wenn deine Depotbank im Ausland sitzt
·Wenn du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung nutzen möchtest
·Wenn du Verluste aus anderen Depots verrechnen lassen willst

Automatisch erledigt

·Berechnung der Vorabpauschale
·Abzug der Kapitalertragsteuer
·Berücksichtigung des Freistellungsauftrags
·Anrechnung der Vorabpauschale beim Verkauf

11 · Hintergrund

Wie hoch ist die Steuerlast bei thesaurierenden ETFs insgesamt?

Die effektive Steuerlast hängt von Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag und persönlicher Kirchensteuer ab. Sie liegt meist deutlich unter dem nominalen Steuersatz.

Durch die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs werden nur 70 Prozent der Erträge besteuert. Auf diesen Betrag fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Der effektive Steuersatz auf die Vorabpauschale liegt dadurch bei etwa 18,5 Prozent des Basisertrags, ohne Kirchensteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person reduziert die Steuerlast weiter. Erst wenn deine Kapitalerträge diesen Freibetrag übersteigen, wird überhaupt Steuer fällig. Bei einem Depotwert von 10.000 Euro und einem Basiszins von 2,53 Prozent liegt die Vorabpauschale bei 177,10 Euro, wovon nach Teilfreistellung nur 123,97 Euro besteuert werden.

Bei kleineren Depots bleibt die jährliche Steuer auf die Vorabpauschale oft im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Eurobereich. Bei größeren Depots lohnt sich eine genaue Planung des Freistellungsauftrags, damit der Freibetrag optimal genutzt wird und keine unnötigen Steuerabzüge entstehen.

Durch die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs werden nur 70 Prozent der Erträge besteuert. Auf diesen Betrag fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag an.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person reduziert die Steuerlast weiter. Erst wenn deine Kapitalerträge diesen Freibetrag übersteigen, wird überhaupt Steuer fällig.

Bei kleineren Depots bleibt die jährliche Steuer auf die Vorabpauschale oft im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Eurobereich. Bei größeren Depots lohnt sich eine genaue Planung des Freistellungsauftrags.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026