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Thesaurierender ETF und Freistellungs­auftrag: So regelst du die Steuern 2026

Bei thesaurierenden ETFs fällt auch ohne Ausschüttung Steuer an, die sogenannte Vorabpauschale. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag und vermeidest unnötige Abzüge.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Freistellungsauftrag deckt auch die Vorabpauschale thesaurierender ETFs ab.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 EUR pro Person und 2000 EUR für zusammenveranlagte Paare.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer automatisch ab.
  • Die Vorabpauschale ist eine Steuervorauszahlung, die beim späteren Verkauf angerechnet wird.

01 · Grundlagen

Was bedeutet ein Freistellungs­auftrag für thesaurierende ETFs?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug zu behandeln. Bei thesaurierenden ETFs betrifft das vor allem die Vorabpauschale.

Bei einem thesaurierenden ETF bekommst du keine Dividenden auf dein Konto überwiesen. Trotzdem kann deine Depotbank Anfang des Jahres Steuern einbehalten, weil die Vorabpauschale als fiktiver Ertrag gilt. Genau hier setzt der Freistellungsauftrag an.

Mit dem Auftrag weist du deine Depotbank an, Kapitalerträge bis zu 1000 EUR pro Jahr ohne Steuerabzug zu behandeln. Bei Zusammenveranlagung sind es 2000 EUR. Solange deine Vorabpauschale unter diesem Betrag bleibt, führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab.

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Depotbank die Steuer automatisch ein. Du kannst sie dir zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber erst mit zeitlicher Verzögerung.

Der Freistellungsauftrag muss aktiv eingerichtet werden, sonst führt die Depotbank die Abgeltungsteuer automatisch ab.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag bei thesaurierenden ETFs

Ein Formular oder Online-Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR (2000 EUR bei Zusammenveranlagung) pro Jahr steuerfrei zu stellen. Bei thesaurierenden ETFs wird damit die Steuer auf die Vorabpauschale vermieden, solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.

Der Auftrag muss aktiv eingerichtet werden, sonst führt die Depotbank die Abgeltungsteuer automatisch ab.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt dir steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag ist der zentrale Freibetrag für alle Kapitalerträge. Er gilt für Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen.

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge, die du in einem Jahr erzielst. Dazu zählen Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne, Zinsen und die Vorabpauschale thesaurierender ETFs. Die Summe aller Erträge entscheidet, ob du den Freibetrag ausschöpfst.

Bei thesaurierenden ETFs ist die Vorabpauschale oft der einzige laufende Ertrag. Sie fällt nur an, wenn der Basisertrag positiv ist und dein ETF im Kalenderjahr an Wert gewonnen hat. Bei Verlusten entfällt sie komplett.

Nicht zum Sparer-Pauschbetrag zählen Wertsteigerungen, solange du deine Anteile nicht verkaufst. Auch deine Einzahlungen in den ETF sind kein Kapitalertrag und werden nicht auf den Freibetrag angerechnet.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 EUR.

Zählt mit

·Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs
·Ausschüttungen aus ausschüttenden ETFs
·Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen
·Zinsen auf Tagesgeld oder Festgeld
·Dividenden aus Einzelaktien

Zählt nicht

·Kursgewinne, solange die Anteile nicht verkauft werden
·Beiträge, die du in einen ETF einzahlst
·Wertsteigerungen innerhalb eines Kalenderjahres, die unter der Vorabpauschale bleiben

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer und Solidaritäts­zuschlag: Was die Depotbank einbehält

Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer ab. Der Satz liegt bei 25 Prozent, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an, was zusammen 26,375 Prozent ergibt.

Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienquote greift die Teilfreistellung. Sie stellt 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Dadurch reduziert sich der effektive Steuersatz auf den Basisertrag deutlich.

Für die Vorabpauschale eines thesaurierenden Aktien-ETFs bedeutet das: Nur 70 Prozent des Basisertrags werden überhaupt besteuert. Auf diesen verbleibenden Betrag wendet die Depotbank dann Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an.

Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.

Steuerabzug auf Kapitalerträge 2026

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Teilfreistellung für Aktienfonds30 % steuerfrei

04 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale: Warum du auch ohne Ausschüttung Steuern zahlst

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei thesaurierenden ETFs ansetzt. Sie fällt an, wenn der Basisertrag positiv ist und dein ETF im Kalenderjahr an Wert gewonnen hat.

Deine Depotbank berechnet sie automatisch und führt die darauf entfallende Steuer ab. Du musst selbst nichts berechnen, solltest aber verstehen, wie der Betrag zustande kommt.

Die Berechnung beginnt mit dem Basisertrag. Dafür multipliziert die Depotbank den Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Liegt der tatsächliche Wertzuwachs deines ETFs unter dem Basisertrag, wird nur der niedrigere Wertzuwachs als Vorabpauschale angesetzt. Bei Verlusten entfällt die Vorabpauschale komplett. Anschließend zieht die Depotbank bei Aktien-ETFs die Teilfreistellung von 30 Prozent ab.

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Basisertrag positiv ist und dein ETF im Kalenderjahr an Wert gewonnen hat.

01

Basisertrag berechnen

Deine Depotbank multipliziert den Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

02

Wertsteigerung prüfen

Liegt der tatsächliche Wertzuwachs deines ETFs unter dem Basisertrag, wird nur der niedrigere Wertzuwachs als Vorabpauschale angesetzt. Bei Verlusten entfällt die Vorabpauschale komplett.

03

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur auf den verbleibenden Betrag fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an.

04

Freistellungsauftrag anrechnen

Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, verrechnet die Depotbank die Steuer auf die Vorabpauschale mit deinem Sparer-Pauschbetrag. Ohne Auftrag wird die Steuer automatisch abgeführt.

05

Anrechnung beim Verkauf

Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile auf die fällige Abgeltungsteuer angerechnet. Du zahlst also keine doppelte Steuer.

05 · Vergleich

Thesaurierend oder ausschüttend: Wo der Freistellungs­auftrag anders wirkt

Beide ETF-Varianten nutzen den Sparer-Pauschbetrag, aber auf unterschiedlichem Weg. Der Vergleich zeigt, worauf du bei der Einrichtung deines Freistellungsauftrags achten solltest.

Bei einem ausschüttenden ETF fließen dir Dividenden direkt auf dein Verrechnungskonto. Diese Ausschüttungen sind sofort steuerpflichtig und werden mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet. Du siehst also unmittelbar, wie viel Steuer anfällt.

Bei einem thesaurierenden ETF gibt es keine laufenden Auszahlungen. Stattdessen wird die Vorabpauschale Anfang des Folgejahres fällig. Der Betrag ist oft geringer als die Ausschüttungen eines vergleichbaren ausschüttenden ETFs, weil er vom Basiszins abhängt.

Für die Planung deines Freistellungsauftrags bedeutet das: Bei ausschüttenden ETFs kannst du die jährlichen Dividenden besser abschätzen. Bei thesaurierenden ETFs musst du die Vorabpauschale berücksichtigen, die von Basiszins und Wertentwicklung abhängt.

Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale automatisch mit dem Freistellungsauftrag verrechnet, oft mit geringeren Beträgen als bei Ausschüttungen.

Freistellungsauftrag bei thesaurierenden und ausschüttenden ETFs
Thesaurierender ETFAusschüttender ETF
Steuerpflichtiges EreignisVorabpauschale, sofern Basisertrag positivAusschüttung, sobald sie auf deinem Konto eingeht
Zeitpunkt des SteuerabzugsAnfang des FolgejahresDirekt bei der Ausschüttung
Höhe der ErträgeAbhängig von Basiszins und WertsteigerungAbhängig von Dividendenhöhe und Ausschüttungsquote
Nutzung des Sparer-PauschbetragsAutomatisch über Vorabpauschale, oft nur geringe BeträgeDirekt über Ausschüttungen, einfacher planbar
ZinseszinseffektErträge werden automatisch reinvestiertErträge müssen manuell reinvestiert werden

06 · Im Vertrag

Depotbank und Freistellungs­auftrag: Wer die Steuer abführt

Deine Depotbank ist die zentrale Stelle für den Steuerabzug auf Kapitalerträge. Sie führt die Abgeltungsteuer ab, berücksichtigt deinen Freistellungsauftrag und meldet die Daten an das Finanzamt.

Deine Depotbank ist für den gesamten Steuerabzug auf Kapitalerträge verantwortlich. Sie speichert deinen Freistellungsauftrag, berechnet die Vorabpauschale und führt die Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Du musst dich um die technische Abwicklung nicht kümmern.

Die Depotbank berücksichtigt deinen Freistellungsauftrag bei jedem Steuerabzug. Du kannst die Höhe jederzeit anpassen, wenn sich deine Lebenssituation ändert. Das ist zum Beispiel nach einer Heirat oder bei einem Depotwechsel sinnvoll.

Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag führt die Depotbank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Die zu viel gezahlte Steuer kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen, aber erst nach Ablauf des Jahres.

Die Depotbank führt die Kapitalertragsteuer automatisch ab, sofern kein Freistellungsauftrag den Ertrag abdeckt.

Aufgaben der Depotbank im Steuerverfahren

Freistellungsauftrag verwaltenPflichtDie Depotbank speichert deinen Freistellungsauftrag und berücksichtigt ihn bei jedem Steuerabzug. Du kannst die Höhe jederzeit anpassen.
Kapitalertragsteuer einbehaltenAutomatischOhne ausreichenden Freistellungsauftrag führt die Depotbank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an das Finanzamt ab.
Vorabpauschale berechnenAutomatischDie Depotbank ermittelt den Basisertrag, die Vorabpauschale und die darauf entfallende Steuer für thesaurierende ETFs.
VerlustverrechnungAutomatischVerluste aus ETF-Verkäufen verrechnet die Depotbank mit Gewinnen, bevor sie Steuern abführt. Das gilt auch für die Vorabpauschale.
Steuerbescheinigung ausstellenJährlichFür deine Steuererklärung erhältst du eine Bescheinigung über alle Kapitalerträge und den einbehaltenen Steuerbetrag.

07 · Grundlagen

Kapitalertragsteuer: Was auf deine ETF-Erträge entfällt

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Bei ETFs kommt die Teilfreistellung hinzu, die einen Teil der Erträge steuerfrei stellt.

Sie beträgt 25 Prozent auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer selbst.

Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienquote greift die Teilfreistellung. Sie stellt 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen.

Die Depotbank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag vermeidest du den Steuerabzug, solange deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.

Kurz erklärt

Kapitalertragsteuer bei ETFs

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst. Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.

Die Depotbank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab, sofern kein Freistellungsauftrag den Ertrag abdeckt.

08 · Hintergrund

Zinseszinseffekt: Warum thesaurierende ETFs langfristig profitieren

Thesaurierende ETFs reinvestieren Erträge automatisch. Dadurch wirkt der Zinseszinseffekt ohne dein Zutun, auch wenn die Vorabpauschale einen Teil der Steuer vorzieht.

Bei einem thesaurierenden ETF werden Dividenden und andere Erträge direkt im Fondsvermögen wieder angelegt. Du erhältst keine Auszahlung, sondern dein Anteilswert steigt entsprechend. Das führt dazu, dass künftige Erträge auf einen höheren Anlagebetrag berechnet werden.

Der Zinseszinseffekt entsteht, weil Erträge auf Erträge anfallen. Je länger du investiert bleibst, desto stärker wirkt dieser Effekt. Die Vorabpauschale schmälert ihn nur indirekt, weil sie einen Teil der Steuer vorzieht, aber nicht die Reinvestition verhindert.

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du die Steuer auf die Vorabpauschale vermeiden, solange dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Dadurch bleibt mehr Kapital im Fonds und der Zinseszinseffekt arbeitet ungestört weiter.

Der Zinseszinseffekt entsteht, weil Erträge auf Erträge anfallen und bei thesaurierenden ETFs automatisch reinvestiert werden.

Bei einem thesaurierenden ETF werden Dividenden und andere Erträge direkt im Fondsvermögen wieder angelegt. Du erhältst keine Auszahlung, sondern dein Anteilswert steigt entsprechend. Das führt dazu, dass künftige Erträge auf einen höheren Anlagebetrag berechnet werden.

Der Zinseszinseffekt entsteht, weil Erträge auf Erträge anfallen. Je länger du investiert bleibst, desto stärker wirkt dieser Effekt. Die Vorabpauschale schmälert ihn nur indirekt, weil sie einen Teil der Steuer vorzieht, aber nicht die Reinvestition verhindert.

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du die Steuer auf die Vorabpauschale vermeiden, solange dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. So bleibt der volle Betrag im Fonds und arbeitet weiter für dich.

09 · Was gilt

Ausschüttungen: So nutzt du den Freistellungs­auftrag bei ausschüttenden ETFs

Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden direkt auf dein Verrechnungskonto. Diese Ausschüttungen sind sofort steuerpflichtig und werden mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet.

Du siehst also unmittelbar, wie viel Steuer anfällt.

Der Freistellungsauftrag greift bei Dividenden aus ausschüttenden ETFs bis 1000 EUR pro Jahr. Auch Ausschüttungen aus Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote profitieren von der Teilfreistellung, die 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt.

Nicht vom Freistellungsauftrag erfasst werden Dividenden oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Auch Erträge aus ausländischen Quellen, die der Quellensteuer unterliegen, werden nicht automatisch mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.

Der Freistellungsauftrag greift bei Dividenden aus ausschüttenden ETFs bis 1000 EUR pro Jahr.

Freistellungsauftrag greift

·Dividenden aus ausschüttenden ETFs bis 1000 EUR pro Jahr
·Zinsen auf dem Verrechnungskonto
·Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen

Dividenden oberhalb des Sparer-Pauschbetrags

10 · Hintergrund

Investmentsteuerreform 2018: Was sich für ETF-Anleger geändert hat

Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von Fonds und ETFs grundlegend neu geregelt. Die Vorabpauschale und die Teilfreistellung sind direkte Folgen dieser Reform.

Vor 2018 wurden thesaurierende Fonds oft als intransparent besteuert. Die Investmentsteuerreform führte die Vorabpauschale ein, um auch bei thesaurierenden ETFs eine laufende Besteuerung sicherzustellen. Seitdem zahlen Anleger auch ohne Ausschüttung Steuern.

Gleichzeitig wurde die Teilfreistellung eingeführt. Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Die Besteuerung ist transparenter geworden, aber du musst dich auch bei thesaurierenden ETFs mit laufenden Steuerzahlungen auseinandersetzen. Ein Freistellungsauftrag hilft, den Sparer-Pauschbetrag optimal zu nutzen.

Die Investmentsteuerreform 2018 führte die Vorabpauschale und die Teilfreistellung für Aktienfonds ein.

Vor 2018 wurden thesaurierende Fonds oft als intransparent besteuert. Die Investmentsteuerreform führte die Vorabpauschale ein, um auch bei thesaurierenden ETFs eine laufende Besteuerung sicherzustellen.

Gleichzeitig wurde die Teilfreistellung eingeführt. Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Die Besteuerung ist transparenter geworden, aber du musst dich auch bei thesaurierenden ETFs mit laufenden Steuerzahlungen auseinandersetzen. Der Freistellungsauftrag ist dabei das wichtigste Instrument, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen.

11 · Checkliste

Freistellungs­auftrag einrichten: So gehst du vor

Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags dauert nur wenige Minuten. Du legst die Höhe fest und deine Depotbank berücksichtigt den Auftrag automatisch bei allen Kapitalerträgen.

Die meisten Anbieter ermöglichen die Einrichtung direkt im Online-Banking oder in der App.

Prüfe zuerst, ob du bereits einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank eingerichtet hast. Falls du bei mehreren Anbietern investierst, verteile den Betrag so, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

Nach Änderungen wie Heirat oder Depotwechsel solltest du den Auftrag aktualisieren. Prüfe Anfang 2026, ob die Vorabpauschale deines thesaurierenden ETFs vom Freistellungsauftrag abgedeckt wird.

  • Prüfe, ob du bereits einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank eingerichtet hast.
  • Lege die Höhe fest: 1000 EUR pro Person, 2000 EUR bei Zusammenveranlagung.
  • Verteile den Betrag auf mehrere Depots, falls du bei verschiedenen Anbietern investierst.
  • Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.
  • Aktualisiere den Auftrag nach Änderungen wie Heirat oder Depotwechsel.
  • Prüfe Anfang 2026, ob die Vorabpauschale deines thesaurierenden ETFs vom Freistellungsauftrag abgedeckt wird.

Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person nicht überschreiten.

Checkliste für deinen Freistellungsauftrag

01

Prüfe, ob du bereits einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank eingerichtet hast.

02

Lege die Höhe fest: 1000 EUR pro Person, 2000 EUR bei Zusammenveranlagung.

03

Verteile den Betrag auf mehrere Depots, falls du bei verschiedenen Anbietern investierst.

04

Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

05

Aktualisiere den Auftrag nach Änderungen wie Heirat oder Depotwechsel.

06

Prüfe Anfang 2026, ob die Vorabpauschale deines thesaurierenden ETFs vom Freistellungsauftrag abgedeckt wird.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026