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FinanzbildungInvestieren10 Min.

Thesaurierender ETF Freistellungsauftrag: Dein Schlüssel zu mehr Rendite

Dein ETF wächst und wächst, doch das Finanzamt will irgendwann seinen Anteil. Mit einem Freistellungsauftrag auf deinen thesaurierenden ETF sparst du 2026 Steuern und lässt dein Geld effizienter arbeiten. Wir zeigen dir, wie es geht.

ETF-SteuernSparerpauschbetragSteuern sparen
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Sonst schenkst du dem Staat jährlich Steuern, die du nicht zahlen müsstest.
Was bringt es?
Steuern sparen.
Deine Gewinne bleiben bis zum Pauschbetrag steuerfrei.
Wie lege ich an?
Online im Depot.
Bei deiner Bank oder deinem Broker in wenigen Minuten erledigt.
Was ist zu beachten?
Vorabpauschale checken.
Sie wird auch bei Thesaurierern automatisch vom Freibetrag abgezogen.

Warum dich das Thema betrifft, auch wenn du neu bist

Du hast dich vielleicht gerade erst entschieden, mit einem ETF-Sparplan zu beginnen. Vielleicht hast du auch schon ein paar hundert Euro investiert und fragst dich, was da eigentlich mit deinen Steuern passiert. Die gute Nachricht: Du bist nicht allein, und es ist einfacher, als du denkst. Das Thema Freistellungsauftrag klingt nach trockenem Behördendeutsch, aber es geht um dein Geld, das du behalten darfst.

Jeder Mensch in Deutschland hat einen jährlichen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser Betrag ist nicht dazu da, um dir Kopfzerbrechen zu bereiten, sondern um kleine und mittlere Anleger zu entlasten. Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, führt deine Bank automatisch Steuern auf deine Gewinne ab, obwohl du sie gar nicht zahlen müsstest. Das ist, als würdest du dem Finanzamt ein Geschenk machen, das du nicht beabsichtigt hast.

Gerade bei einem thesaurierenden ETF, der seine Erträge automatisch wieder anlegt, ist das Verständnis wichtig. Denn hier entstehen Steuerzahlungen, die du nicht direkt auf dem Konto siehst, weil sie nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Viele Anleger wundern sich dann, warum ihr Freibetrag aufgebraucht ist, obwohl sie keine Ausschüttungen erhalten haben. Wir erklären dir, wie dieser Mechanismus funktioniert und wie du ihn zu deinem Vorteil nutzt.

Der Schlüssel liegt darin, den Freistellungsauftrag aktiv bei deinem Broker oder deiner Bank einzurichten. Das ist kein einmaliger Akt, sondern eine jährliche Entscheidung, die du überprüfen solltest. Wenn du weißt, wie das System funktioniert, kannst du sicherstellen, dass du jeden Euro deines Freibetrags optimal ausnutzt und keine Steuern doppelt oder unnötig zahlst. Genau dabei helfen wir dir jetzt Schritt für Schritt.

1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr für Einzelpersonen
2.000 Euro
Freibetrag für zusammen veranlagte Ehepaare
30 Prozent
Teilfreistellung für Aktienfonds, die die Steuerlast senkt

Die Grundlagen: Was ist ein thesaurierender ETF und was ist der Freistellungsauftrag?

Lass uns ganz von vorne anfangen. Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds, der einen Index wie den DAX oder den MSCI World abbildet. Du kaufst also einen Korb aus vielen Aktien auf einmal. Es gibt zwei Hauptarten von ETFs: ausschüttende und thesaurierende. Ein ausschüttender ETF zahlt dir die erwirtschafteten Dividenden regelmäßig auf dein Konto aus. Ein thesaurierender ETF behält diese Erträge im Fonds und legt sie direkt wieder an.

Der Vorteil des Thesaurierers liegt im Zinseszinseffekt. Deine Erträge werden nicht ausgezahlt, sondern erhöhen den Wert deiner Anteile. Dadurch wächst dein Vermögen auf lange Sicht schneller, weil du auf die reinvestierten Beträge wiederum Rendite erzielst. Für langfristige Sparpläne ist das oft die effizientere Wahl, da du dich nicht um die Wiederanlage kümmern musst und keine Gebühren für die Reinvestition anfallen.

Nun zum Freistellungsauftrag. Das ist eine Anweisung an deine Bank, deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht zu besteuern. Der Sparerpauschbetrag liegt für das Jahr 2026 bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Wenn du keinen Auftrag erteilst, besteuert die Bank deine Erträge automatisch mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Freistellungsauftrag ist also dein Werkzeug, um diesen Freibetrag auch tatsächlich zu nutzen. Du kannst ihn auf mehrere Banken und Depots verteilen, musst aber darauf achten, dass die Summe den maximalen Betrag nicht überschreitet. Wenn du den Auftrag nicht nutzt, verfällt der Freibetrag am Jahresende, und du hast dem Staat unnötig Geld geschenkt. Das wollen wir vermeiden.

Wie funktioniert die Besteuerung bei thesaurierenden ETFs genau?

Hier wird es etwas komplexer, aber wir erklären es dir verständlich. Bei thesaurierenden ETFs gibt es keine jährlichen Ausschüttungen, aber trotzdem eine Steuerpflicht. Der Gesetzgeber hat dafür die sogenannte Vorabpauschale eingeführt. Diese simuliert eine Mindestrendite deines Fonds und wird jährlich besteuert, unabhängig davon, ob du Anteile verkaufst oder nicht.

Die Vorabpauschale wird auf Basis des Basiszinssatzes berechnet, der jährlich vom Finanzministerium festgelegt wird. Sie ist gedeckelt durch die tatsächliche Wertsteigerung deines Fonds. Wenn dein ETF also im Jahr keine oder eine negative Rendite erzielt hat, fällt die Vorabpauschale niedriger aus oder entfällt ganz. Diese Pauschale wird dir nicht von deinem Konto abgezogen, sondern gilt als bereits gezahlte Steuer auf zukünftige Gewinne.

Der Clou: Die Vorabpauschale wird automatisch mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet. Das bedeutet, deine Bank prüft, ob dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, und zieht die fiktive Steuer davon ab. Wenn du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, musst du die Steuer auf die Vorabpauschale tatsächlich aus deinem eigenen Geld bezahlen, obwohl dir keine Erträge zugeflossen sind. Das führt zu Liquiditätsproblemen, die du vermeiden kannst.

Zusätzlich greift bei Aktienfonds die Teilfreistellung. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben, um die bereits auf Unternehmensebene gezahlte Steuer zu berücksichtigen. Diese Teilfreistellung wird automatisch angewendet und reduziert deine Steuerlast weiter. Für dich heißt das: Dein effektiver Freibetrag wird durch die Teilfreistellung nicht direkt erhöht, aber deine Steuerzahlungen werden geringer, was deine Rendite verbessert.

Kosten und Steuern: Was du über die Abgeltungsteuer wissen musst

Wenn deine Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, wird die Abgeltungsteuer fällig. Diese beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Kapitalerträge, hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch auf die Abgeltungsteuer erhoben, wenn deine Steuerlast eine bestimmte Grenze überschreitet. Für die meisten Anleger ist er aber bereits entfallen oder wird nicht mehr erhoben.

Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn du Mitglied einer Kirche bist. Sie liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Wenn du keine Kirchensteuer zahlst, sparst du dir diesen Betrag automatisch. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Absehen vom Steuerabzug zu stellen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das ist aber eher für Anleger mit sehr geringem Einkommen interessant.

Wichtig zu verstehen: Die Steuern werden bei einem thesaurierenden ETF nicht erst beim Verkauf fällig, sondern bereits während der Haltedauer durch die Vorabpauschale. Das ist ein entscheidender Unterschied zu ausschüttenden Fonds. Du solltest also immer im Hinterkopf behalten, dass dein Freistellungsauftrag auch bei thesaurierenden ETFs jährlich genutzt wird, auch wenn du kein Geld auf deinem Konto siehst.

Ein weiterer Kostenpunkt, der oft mit Steuern verwechselt wird, ist die TER (Total Expense Ratio), die laufenden Kosten des ETFs. Diese werden direkt vom Fondsvermögen abgezogen und mindern deine Rendite. Sie sind aber keine Steuer, sondern eine Gebühr an die Fondsgesellschaft. Halte diese Kosten niedrig, denn sie fressen langfristig an deinem Vermögen. Ein guter ETF kostet oft weniger als 0,2 Prozent pro Jahr.

Worauf du bei der Einrichtung deines Freistellungsauftrags achten solltest

Der erste Schritt ist, zu prüfen, ob du bereits einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank hast. Viele Banken fragen bei der Depoteröffnung automatisch danach, aber nicht alle. Wenn du unsicher bist, schau in dein Online-Banking oder ruf deinen Berater an. Du kannst den Auftrag jederzeit ändern oder neu einrichten, auch rückwirkend für das laufende Jahr.

Du solltest den Freistellungsauftrag auf alle deine Bankverbindungen verteilen, auf denen du Kapitalerträge erzielst. Das können Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Depots oder auch Girokonten mit Zinsen sein. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Wenn du mehr als den Freibetrag verteilst, riskierst du eine Nachzahlung oder eine Strafe wegen falscher Angaben.

Ein häufiger Fehler ist, den Freistellungsauftrag nur auf das Depot zu legen und die Tagesgeldkonten zu vergessen. Wenn du auf dem Tagesgeldkonto Zinsen erhältst, werden diese zuerst mit dem Freibetrag verrechnet. Es ist also clever, den Freibetrag dort zu platzieren, wo die höchsten Erträge anfallen. Bei einem thesaurierenden ETF mit hoher Wertsteigerung kann das durchaus das Depot sein.

Denke auch an die Zukunft: Wenn du deinen Sparplan erhöhst oder ein neues Konto eröffnest, solltest du deinen Freistellungsauftrag überprüfen. Es ist besser, den Freibetrag am Jahresende nicht ganz auszuschöpfen, als ihn zu überschreiten. Eine Unterdeckung führt lediglich dazu, dass du etwas mehr Steuern zahlst als nötig. Eine Überdeckung kann zu einer unangenehmen Nachzahlung führen, die du vermeiden willst.

Typische Fehler, die du bei thesaurierenden ETFs und dem Freistellungsauftrag vermeiden solltest

Der größte Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Viele Anleger denken, sie hätten keine Erträge, weil ihr ETF thesaurierend ist. Doch wie wir gesehen haben, fällt die Vorabpauschale trotzdem an. Wenn du keinen Auftrag hast, überweist du Jahr für Jahr Steuern an das Finanzamt, die du dir hättest sparen können. Das ist verschenktes Geld.

Ein weiterer Fehler ist, den Freistellungsauftrag nicht zu überwachen und zu glauben, er sei unbegrenzt gültig. Der Sparerpauschbetrag gilt pro Kalenderjahr. Wenn du ihn im Januar voll ausgeschöpft hast, werden alle weiteren Erträge im selben Jahr besteuert. Es ist also sinnvoll, den Verlauf deiner Erträge im Blick zu behalten und den Auftrag gegebenenfalls anzupassen, wenn du mehrere Konten hast.

Viele Anleger verwechseln auch die Teilfreistellung mit einem zusätzlichen Freibetrag. Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds bedeutet nicht, dass du 30 Prozent mehr Freibetrag hast. Sie bedeutet lediglich, dass nur 70 Prozent deiner Erträge überhaupt der Steuer unterliegen. Dein Freibetrag von 1.000 Euro bleibt gleich, aber du kannst effektiv mehr Erträge erzielen, bevor du Steuern zahlst.

Ein letzter häufiger Fehler ist, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel zu vergessen. Wenn du dein Depot zu einer neuen Bank umziehst, musst du den Freistellungsauftrag dort neu einrichten. Die alte Bank wird den Auftrag nach der Übertragung automatisch löschen. Wenn du das nicht beachtest, zahlst du im neuen Jahr wieder unnötig Steuern, bis du den Fehler bemerkst.

Konkrete nächste Schritte: So richtest du deinen Freistellungsauftrag ein

Schritt eins: Logge dich in dein Online-Banking oder die App deines Brokers ein. Suche nach dem Menüpunkt 'Freistellungsauftrag' oder 'Steuern'. Bei den meisten Banken findest du diesen Punkt unter den Kontoeinstellungen oder im Bereich 'Service'. Wenn du Schwierigkeiten hast, hilft dir die Suchfunktion oder der Kundenservice weiter.

Schritt zwei: Trage den Betrag ein, den du freistellen möchtest. Wenn du nur ein Depot hast, kannst du den vollen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro eintragen. Wenn du mehrere Konten hast, überlege dir, wie du den Betrag aufteilst. Eine sinnvolle Strategie ist, den Freibetrag zuerst auf das Konto mit den höchsten erwarteten Erträgen zu legen.

Schritt drei: Überprüfe, ob du den Freistellungsauftrag für das Jahr 2026 einrichtest. Viele Banken fragen nach dem Jahr, für das der Auftrag gelten soll. Du kannst den Auftrag auch rückwirkend zum 1. Januar stellen, aber nur innerhalb des laufenden Jahres. Wenn du es vergisst, kannst du die zu viel gezahlten Steuern später über deine Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden.

Schritt vier: Kontrolliere nach einigen Monaten, ob dein Freibetrag ausgeschöpft ist. Du kannst in deinem Depot den Bereich 'Steuerdokumente' oder 'Steuerübersicht' aufrufen. Dort siehst du, wie viel von deinem Freibetrag bereits verbraucht wurde. Wenn du noch viel Freibetrag übrig hast und weitere Erträge erwartest, kannst du den Auftrag jederzeit anpassen.

Langfristige Strategie: Freistellungsauftrag und dein Vermögensaufbau

Der Freistellungsauftrag ist kein einmaliges Thema, sondern ein jährlicher Begleiter deines Vermögensaufbaus. Wenn dein Portfolio wächst, wachsen auch deine Erträge und damit die Bedeutung einer optimalen Steuerplanung. Ein gut gesetzter Freistellungsauftrag kann über die Jahre einen vierstelligen Betrag an Steuern sparen, der sonst deiner Rendite fehlen würde.

Denke daran, dass der Sparerpauschbetrag nicht nur für ETFs gilt, sondern für alle Kapitalerträge. Dazu zählen Zinsen von Tagesgeldkonten, Dividenden von Einzelaktien und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Wenn du verschiedene Anlageformen nutzt, solltest du den Freibetrag immer im Kontext deiner gesamten Erträge sehen und nicht nur auf ein Produkt bezogen.

Für die Zukunft solltest du auch die steuerlichen Rahmenbedingungen im Auge behalten. Die Politik kann den Sparerpauschbetrag anheben oder senken, wie es in der Vergangenheit bereits geschehen ist. Es ist daher sinnvoll, einmal im Jahr deine Steuersituation zu überprüfen und deine Freistellungsaufträge anzupassen. Das kostet nur wenige Minuten, kann aber viel Geld sparen.

Zum Schluss noch ein Tipp für Fortgeschrittene: Wenn du verheiratet bist, könnt ihr den Freibetrag von 2.000 Euro gemeinsam nutzen. Ihr könnt die Freistellungsaufträge beliebig aufteilen, müsst aber darauf achten, dass die Summe nicht überschritten wird. Eine clevere Aufteilung kann dazu beitragen, dass ihr beide eure Freibeträge optimal ausnutzt und keine Steuern unnötig zahlt.

Häufige Fragen rund um den thesaurierenden ETF und den Freistellungsauftrag

Viele Anleger fragen sich, ob sie den Freistellungsauftrag auch nachträglich für das ganze Jahr stellen können. Die Antwort ist ja, aber nur innerhalb des laufenden Jahres. Wenn du den Auftrag im Dezember stellst, gilt er rückwirkend ab Januar. Wenn du ihn erst im neuen Jahr stellst, kannst du die zu viel gezahlten Steuern nur über die Steuererklärung zurückholen.

Eine weitere Frage betrifft die Höhe des Freibetrags bei mehreren Depots. Du kannst den Freistellungsauftrag auf beliebig viele Banken verteilen, solange die Summe 1.000 Euro nicht übersteigt. Wenn du unsicher bist, wie du aufteilen sollst, kannst du bei jeder Bank einen Teilbetrag eintragen und den Rest auf dem Hauptdepot lassen. Wichtig ist nur, dass die Gesamtsumme stimmt.

Manche Anleger fragen sich, ob sie bei einem thesaurierenden ETF überhaupt einen Freistellungsauftrag brauchen, wenn sie keine Ausschüttungen erhalten. Die Antwort ist ein klares Ja, denn die Vorabpauschale wird automatisch verrechnet. Ohne Freistellungsauftrag musst du die Steuer auf die Vorabpauschale aus eigener Tasche zahlen, was deine Liquidität belastet.

Schließlich gibt es noch die Frage, ob der Freistellungsauftrag auch für Verluste gilt. Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden, aber der Freistellungsauftrag selbst ist nur für positive Erträge gedacht. Wenn du Verluste realisierst, solltest du eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank beantragen, um sie in der Steuererklärung geltend zu machen. Das ist ein separates Thema, das du im Blick behalten solltest.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du bereits einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet?
Weißt du, wie hoch dein aktueller Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist?
Besitzt du einen thesaurierenden ETF in deinem Depot?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Dann führt deine Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf deine Erträge ab. Das Geld ist weg, obwohl du es dir hättest sparen können. Du kannst die Steuern nur über die Steuererklärung zurückholen.

Ja, du kannst den Freistellungsauftrag bei deiner Bank jederzeit im laufenden Jahr ändern, erhöhen oder verringern. Die Änderung gilt ab dem Zeitpunkt der Einreichung, kann aber auch rückwirkend zum Jahresanfang gestellt werden.

Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Dieser Betrag ist seit 2023 stabil und wurde zuletzt von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben.

Nein, die Vorabpauschale wird nur berechnet, wenn dein Fonds eine positive Wertentwicklung erzielt hat. Sie ist gedeckelt durch die tatsächliche Wertsteigerung. Bei Verlustjahren entfällt die Vorabpauschale, und es wird keine Steuer fällig.

Ja, du kannst den Freistellungsauftrag auf beliebig viele Banken verteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Du musst also selbst darauf achten, dass die Gesamtsumme stimmt.

Die Teilfreistellung bedeutet, dass 30 Prozent der Erträge aus Aktienfonds steuerfrei bleiben. Das soll die bereits auf Unternehmensebene gezahlte Körperschaftsteuer ausgleichen. Sie wird automatisch angewendet und reduziert deine effektive Steuerlast.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.