Thesaurierender ETF und Abgeltungssteuer: So behältst du 2026 den Überblick
Du investierst in ETFs, aber die Steuer darauf ist dir ein Rätsel? Kein Wunder, denn bei thesaurierenden Fonds greift die Abgeltungssteuer anders als gedacht. Wir erklären dir einfach und verständlich, was 2026 auf dich zukommt und wie du keine bösen Überraschungen erlebst.
Warum dieses Thema auch dich betrifft, obwohl du kein Steuerprofi bist
Vielleicht denkst du: ETFs sind doch langweilig und sicher, da muss ich mich nicht mit Steuern beschäftigen. Doch genau das ist ein Irrtum, der dich am Ende Geld kosten kann. Denn die Abgeltungssteuer ist keine Randnotiz, sondern ein zentraler Baustein deiner Rendite. Wenn du die Regeln nicht kennst, überlässt du dem Finanzamt am Ende mehr von deinem Gewinn, als nötig wäre.
Stell dir vor, du sparst über Jahre hinweg in einem thesaurierenden ETF. Dein Vermögen wächst, die Kurse steigen, und du freust dich über den Zinseszinseffekt. Doch während dieser Zeit passiert im Hintergrund etwas, das du nicht siehst: Der Staat erhebt jedes Jahr einen Steuervorauszahlungsanspruch auf deine theoretischen Gewinne. Diese sogenannte Vorabpauschale wird fällig, obwohl du noch gar keine Anteile verkauft hast.
Das klingt zunächst unfair, hat aber einen logischen Hintergrund. Der Gesetzgeber will verhindern, dass du Steuern unbegrenzt aufschieben kannst, indem du Gewinne nie realisierst. Bei thesaurierenden Fonds, die ihre Erträge automatisch wieder anlegen, würde ohne diese Regelung nie eine Steuer anfallen. Deshalb hat man die Vorabpauschale erfunden, um auch diese Anleger:innen jährlich zur Kasse zu bitten.
Für dich bedeutet das: Du musst dich mit dem Thema beschäftigen, wenn du nicht böse überrascht werden willst. Die gute Nachricht ist, dass es gar nicht so kompliziert ist, wie es zunächst scheint. Mit ein paar Grundlagen und den richtigen Einstellungen in deinem Depot kannst du die Steuerlast minimieren und sogar von Freibeträgen profitieren. Dieser Ratgeber macht dich fit für das Steuerjahr 2026.
Am Ende geht es nicht darum, dass du jede Paragrafen-Nummer auswendig kennst. Es reicht, wenn du die Prinzipien verstehst und weißt, wo du die relevanten Informationen findest. Genau dabei hilft dir dieser Artikel. Wir gehen Schritt für Schritt vor, von den Grundlagen bis zu den konkreten Handlungen, die du jetzt in Angriff nehmen kannst.
Die Grundlagen: Was ist ein thesaurierender ETF und was bedeutet das für deine Steuer?
Bevor wir in die Tiefe der Steuerregeln gehen, müssen wir klären, wovon wir überhaupt sprechen. Ein ETF, das ist ein börsengehandelter Indexfonds. Er bildet einen Aktienindex wie den DAX oder den MSCI World nach, indem er die enthaltenen Aktien kauft. Du kaufst also mit einem einzigen ETF ein ganzes Bündel an Unternehmen und profitierst so von der Marktentwicklung, ohne einzelne Aktien auswählen zu müssen.
Nun gibt es zwei Arten von ETFs: ausschüttende und thesaurierende. Ein ausschüttender ETF zahlt dir die erwirtschafteten Dividenden der Unternehmen regelmäßig auf dein Konto aus. Ein thesaurierender ETF dagegen behält diese Erträge im Fonds und legt sie direkt wieder an, kauft also neue Aktien für dich. Das ist der Zinseszinseffekt in Reinform, denn dein Vermögen wächst ohne dein Zutun schneller.
Für die Steuer macht dieser Unterschied einen großen Unterschied. Bei einem ausschüttenden ETF wird die Abgeltungssteuer direkt von der Dividende einbehalten, die du ausgezahlt bekommst. Bei einem thesaurierenden ETF gibt es diese natürliche Gelegenheit zur Besteuerung nicht, weil keine Auszahlung erfolgt. Genau hier setzt die Vorabpauschale an, die wir im nächsten Abschnitt genauer unter die Lupe nehmen.
Wichtig ist, dass du weißt, welche Art von ETF du besitzt. Du findest diese Information im Verkaufsprospekt oder auf der Website des Fondsanbieters. Oft steht es auch direkt im Namen des ETFs, zum Beispiel als 'Acc' für Accumulating, also thesaurierend. Wenn du dir unsicher bist, hilft ein Blick in dein Depot oder ein Anruf bei deinem Broker. Diese Grundkenntnis ist die Basis für alles Weitere.
Zusätzlich gibt es noch die Unterscheidung zwischen Aktien-ETFs und anderen Fondsarten. Für reine Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent deiner Gewinne überhaupt versteuert werden müssen. Diese Regelung soll die Doppelbesteuerung auf Unternehmensebene abmildern und entlastet dich als Anleger:in spürbar. Auch das werden wir später noch einmal aufgreifen.
So funktioniert die Vorabpauschale: Das Herzstück der Abgeltungssteuer bei thesaurierenden ETFs
Die Vorabpauschale ist das zentrale Instrument, um thesaurierende ETFs zu besteuern. Sie wurde 2018 eingeführt und ist seitdem fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Die Idee dahinter ist simpel: Der Gesetzgeber schätzt, wie viel Rendite dein ETF im Jahr erwirtschaftet haben könnte, und besteuert diesen fiktiven Betrag. Das passiert unabhängig davon, ob der Kurs tatsächlich gestiegen ist oder nicht.
Die Berechnung der Vorabpauschale hängt von zwei Faktoren ab: dem Basiszinssatz und dem Wert deines ETF-Anteils zu Beginn des Jahres. Der Basiszinssatz wird jährlich von der Bundesbank festgelegt und orientiert sich an der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen. Im Jahr 2025 lag er bei 2,29 Prozent, und dieser Wert ist maßgeblich für die Vorabpauschale, die du im Jahr 2026 auf deine Steuerbescheinigung sehen wirst.
Konkret bedeutet das: Wenn dein ETF zu Beginn des Jahres 2025 einen Wert von 10.000 Euro hatte, dann wird eine fiktive Rendite von 2,29 Prozent angenommen, also 229 Euro. Auf diesen Betrag zahlst du dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das sind also etwa 57 Euro, die du für das Jahr 2025 nachzahlen musst, obwohl du nichts verkauft hast.
Wichtig ist, dass die Vorabpauschale nicht den tatsächlichen Wertzuwachs besteuert, sondern nur den fiktiven Basisertrag. Wenn dein ETF im Jahr 2025 tatsächlich 15 Prozent gestiegen ist, dann wird nur die Vorabpauschale auf Basis der 2,29 Prozent besteuert. Die darüber hinausgehenden Gewinne bleiben unberücksichtigt, bis du deine Anteile tatsächlich verkaufst. Erst dann fällt die Abgeltungssteuer auf den realen Gewinn an.
Die gezahlte Vorabpauschale wird aber nicht einfach vom Finanzamt einbehalten. Sie wird mit der späteren Steuerlast beim Verkauf verrechnet. Das heißt, du zahlst die Steuer nicht doppelt, sondern nur früher. In deiner Steuerbescheinigung findest du dafür eine Position namens 'angerechnete Vorabpauschale'. Dieses System sorgt dafür, dass der Fiskus nicht leer ausgeht, aber du am Ende nicht mehr zahlst, als wenn du jährlich verkauft und neu gekauft hättest.
Kosten und Steuern: Was dich die Vorabpauschale wirklich kostet und wie du sie minimierst
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die spätere Abgeltungssteuer. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele Anleger:innen nicht verstehen. Du zahlst also nicht mehr Steuern, sondern nur früher. Der Nachteil liegt auf der Hand: Du musst Geld aus deiner Tasche zahlen, obwohl du keine Anteile verkauft hast. Das kann deine Liquidität belasten, gerade wenn du monatlich sparst.
Die Höhe der Vorabpauschale hängt von deinem persönlichen Freibetrag ab. Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass deine Kapitalerträge bis zu dieser Summe steuerfrei sind. Wenn du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker eingerichtet hast, wird die Vorabpauschale zunächst gegen diesen Freibetrag gerechnet. Erst wenn du darüber liegst, musst du tatsächlich Steuern zahlen.
Für ein Ehepaar verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Das ist ein erhebliches Potenzial, um Steuern zu sparen. Viele Anleger:innen versäumen es jedoch, den Freistellungsauftrag zu stellen, weil sie denken, sie hätten noch keine Gewinne. Doch gerade bei thesaurierenden ETFs fällt die Vorabpauschale an, auch wenn du keinen Cent auf dem Konto siehst. Ohne Freistellungsauftrag zahlst du also unnötig Steuern, die du dir hättest sparen können.
Zusätzlich greift die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Vorabpauschale überhaupt der Steuer unterliegen. In unserem Beispiel mit 229 Euro fiktiver Rendite wären das also nur 160,30 Euro, auf die du Steuern zahlst. Das reduziert deine Steuerlast spürbar und ist ein weiterer Grund, warum Aktien-ETFs steuerlich attraktiv sind.
Wenn du die Vorabpauschale nicht aus eigenen Mitteln zahlen kannst oder willst, gibt es noch eine Option: Du kannst deinem Broker einen Teil deiner ETF-Anteile verkaufen lassen, um die Steuer zu begleichen. Das nennt sich Teilverkauf und wird von vielen Brokern automatisch angeboten. Allerdings solltest du das vermeiden, wenn du langfristig investieren willst, denn du gibst damit einen Teil deiner Zukunftsrendite auf. Besser ist es, einen kleinen Puffer an Bargeld für solche Fälle vorzuhalten.
Worauf du 2026 besonders achten solltest: Der Basiszinssatz und seine Folgen
Das Jahr 2026 bringt für Anleger:innen in thesaurierende ETFs eine besondere Herausforderung mit sich. Der Grund dafür ist der gestiegene Basiszinssatz. Nach Jahren der Nullzinsphase, in der die Vorabpauschale oft bei null lag, ist der Zins wieder deutlich angestiegen. Für das Jahr 2025 wurde er auf 2,29 Prozent festgelegt, und dieser Wert bestimmt die Steuerlast, die du im Jahr 2026 zu spüren bekommst.
Was bedeutet das konkret für dich? Wenn du ein größeres Depot hast, kann die Vorabpauschale durchaus einige hundert Euro betragen. Diese Summe wird fällig, ohne dass du einen Cent aus deinem ETF entnommen hast. Viele Anleger:innen, die in den Niedrigzinsjahren eingestiegen sind, kennen dieses Szenario nicht und sind überrascht, wenn der Broker eine Steuerzahlung einzieht oder eine Nachzahlung vom Finanzamt kommt.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du deine Depotgröße und die zu erwartende Vorabpauschale im Blick behalten. Eine einfache Faustformel: Multipliziere deinen Depotwert zu Beginn des Jahres mit dem Basiszinssatz und dann mit 0,7 (wegen der Teilfreistellung). Das Ergebnis ist der Betrag, der deinem Freibetrag belastet wird. Wenn du also 50.000 Euro in einem Aktien-ETF hast, sind das etwa 800 Euro, die deinen Freibetrag reduzieren.
Das hat eine wichtige Konsequenz: Dein Freibetrag von 1.000 Euro wird durch die Vorabpauschale schneller aufgebraucht, als du denkst. Wenn du zusätzlich Dividenden von ausschüttenden ETFs oder Zinsen von Tagesgeldkonten erhältst, kann es schnell passieren, dass du über dem Freibetrag liegst und Steuern zahlen musst. Deshalb ist es ratsam, deinen Freistellungsauftrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Ein weiterer Punkt, den du beachten solltest, ist die Möglichkeit der Teilfreistellung bei der Vorabpauschale. Diese wird automatisch vom Broker berücksichtigt, sofern dein ETF als Aktienfonds klassifiziert ist. Bei Mischfonds oder anderen Anlageklassen gelten andere Regeln. Prüfe also, ob dein ETF die Voraussetzungen für die Teilfreistellung erfüllt, um keine Steuervorteile zu verschenken. Die Informationen findest du im Verkaufsprospekt oder auf der Website des Anbieters.
Typische Fehler, die du bei der Steuer auf thesaurierende ETFs unbedingt vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, den Freistellungsauftrag nicht einzurichten. Viele junge Anleger:innen denken, sie hätten noch keine Erträge und brauchen ihn nicht. Doch die Vorabpauschale greift ab dem ersten Euro, den du in einen thesaurierenden ETF investierst. Ohne Freistellungsauftrag überweist dein Broker die Steuer direkt an das Finanzamt, und du verlierst deinen Sparerpauschbetrag für dieses Jahr unwiderruflich.
Ein zweiter Fehler ist die Annahme, dass die Vorabpauschale nur bei steigenden Kursen anfällt. Das ist falsch. Die Vorabpauschale wird auf Basis des fiktiven Basisertrags berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung. Selbst wenn dein ETF im Jahr 2025 gefallen ist, kann eine Vorabpauschale anfallen, solange der Basiszinssatz positiv ist. Allerdings wird sie auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt, sodass sie bei einem Verlust nicht höher als die realen Gewinne sein kann.
Viele Anleger:innen verwechseln außerdem die Vorabpauschale mit einer zusätzlichen Steuer. Sie denken, sie würden doppelt besteuert, einmal im Jahr durch die Vorabpauschale und später noch einmal beim Verkauf. Das ist ein Missverständnis. Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer. Beim Verkauf wird sie angerechnet, sodass du am Ende nicht mehr zahlst, als wenn du jährlich deine Gewinne realisiert hättest. Trotzdem kann die Vorabpauschale deine Liquidität belasten, was du einplanen solltest.
Ein weiterer Fehler ist, die Steuerbescheinigung nicht zu prüfen. Dein Broker stellt dir jährlich eine Bescheinigung aus, die alle relevanten Positionen enthält, darunter die Vorabpauschale und die angerechnete Steuer. Wenn du diese Bescheinigung nicht liest, kannst du Fehler des Brokers oder des Finanzamts nicht erkennen. Es lohnt sich, die Zahlen mit deinen eigenen Aufzeichnungen abzugleichen, um sicherzugehen, dass alles korrekt ist.
Schließlich solltest du nicht versuchen, die Steuer durch ständiges Umschichten zu umgehen. Das führt nur zu mehr Transaktionskosten und kann sogar steuerliche Nachteile mit sich bringen. Die Vorabpauschale ist ein fester Bestandteil des Systems, und wer langfristig investiert, kommt nicht darum herum. Akzeptiere sie als Teil deiner Anlagestrategie und plane sie in deine Finanzen ein. So bleibst du entspannt und vermeidest unnötigen Stress.
Dein konkreter Fahrplan: So gehst du jetzt Schritt für Schritt vor
Der erste Schritt ist, deinen Freistellungsauftrag zu prüfen und einzurichten. Das geht in der Regel online in deinem Broker-Portal oder per Formular bei deiner Bank. Du gibst an, welchen Betrag deines Sparerpauschbetrags das Institut nutzen soll. Wenn du mehrere Depots hast, verteilst du den Freibetrag entsprechend. Denk daran, dass der Freibetrag pro Person gilt, also auch für deinen Partner oder deine Partnerin.
Als zweites solltest du herausfinden, ob deine ETFs thesaurierend oder ausschüttend sind. Das steht im Namen des Fonds oder im Factsheet. Wenn du unsicher bist, hilft ein Blick in dein Depot oder eine Suche nach der ISIN, der internationalen Wertpapierkennnummer. Diese Information ist wichtig, um zu verstehen, wie hoch deine Vorabpauschale ausfallen könnte und ob du mit Steuerzahlungen rechnen musst.
Drittens: Kalkuliere deine zu erwartende Vorabpauschale für das Jahr 2026. Nimm deinen Depotwert vom 1. Januar 2025, multipliziere ihn mit dem Basiszinssatz von 2,29 Prozent und dann mit 0,7 für die Teilfreistellung. Das Ergebnis zeigt dir, wie viel von deinem Freibetrag verbraucht wird. Wenn du nahe an der 1.000-Euro-Grenze liegst, solltest du überlegen, ob du deinen Freistellungsauftrag anpasst oder zusätzliche Freibeträge nutzt.
Viertens: Prüfe, ob du einen Steuerpuffer auf deinem Verrechnungskonto hast. Wenn die Vorabpauschale deinen Freibetrag übersteigt, zieht der Broker die Steuer automatisch von deinem Konto ein. Stelle sicher, dass dort genug Geld liegt, um eine unangenehme Überziehung oder einen Teilverkauf deiner Anteile zu vermeiden. Eine kleine Barreserve ist hier eine sinnvolle Strategie.
Fünftens und letztens: Setze dir einen jährlichen Erinnerungstermin, um deine Steuersituation zu überprüfen. Das Steuerrecht ändert sich, und auch dein Depot wächst. Ein Termin im Januar jeden Jahres reicht aus, um deinen Freistellungsauftrag zu prüfen, die Vorabpauschale des Vorjahres zu verstehen und deine Strategie anzupassen. So bleibst du immer auf der sicheren Seite und kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren: dein Vermögen aufzubauen.
Langfristig denken: Warum die Steuer deine Anlagestrategie nicht diktieren sollte
Nach all den Details zur Steuer ist es wichtig, den Blick für das große Ganze nicht zu verlieren. Die Abgeltungssteuer und die Vorabpauschale sind nur ein Teil deiner Anlageentscheidung. Viel wichtiger ist, dass du überhaupt investierst und dein Geld für dich arbeiten lässt. Ein thesaurierender ETF ist eine der effektivsten Möglichkeiten, langfristig Vermögen aufzubauen, und die Steuer sollte dich nicht davon abhalten.
Die Vorabpauschale kann zwar lästig sein, aber sie ist ein Zeichen dafür, dass dein Investment funktioniert. Sie fällt nur an, wenn der Basiszinssatz positiv ist und dein Fonds einen Wertzuwachs verzeichnet hat. In Zeiten hoher Inflation und niedriger Zinsen war sie oft null, was bedeutete, dass du gar keine Steuern zahlen musstest. Jetzt, wo die Zinsen wieder steigen, ist das ein normales Phänomen, das du einplanen kannst.
Vergiss nicht, dass du durch die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs einen erheblichen Steuervorteil genießt. Dieser Vorteil ist ein Anreiz des Gesetzgebers, in Aktien zu investieren und so die Wirtschaft zu stärken. Nutze diesen Vorteil, indem du in breit gestreute Aktien-ETFs investierst, anstatt in teure aktive Fonds oder einzelne Aktien. Das ist nicht nur steuerlich effizienter, sondern auch risikoärmer.
Am Ende zählt nicht die Steuer, sondern deine Nettorendite, also das, was nach Steuern und Kosten übrig bleibt. Ein thesaurierender ETF mit niedrigen Kosten und einer soliden Rendite wird auch nach Steuern besser abschneiden als die meisten anderen Anlageformen. Die Vorabpauschale ist ein kleiner Preis für den Zinseszinseffekt, der dir über Jahrzehnte hinweg zu großem Vermögen verhelfen kann.
Also, atme durch und lass dich nicht von der Steuerkomplexität abschrecken. Mit den Grundlagen aus diesem Artikel bist du bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Richte deinen Freistellungsauftrag ein, behalte deine Vorabpauschale im Blick und konzentriere dich auf deine langfristigen Ziele. Dein zukünftiges Ich wird es dir danken, dass du heute den ersten Schritt gemacht hast.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf die fiktive Rendite deines ETFs. Sie wird auf Basis des Basiszinssatzes berechnet, auch wenn du keine Anteile verkaufst. Die gezahlte Steuer wird später beim Verkauf angerechnet.
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird in der Regel im Januar des Folgejahres von deinem Broker eingezogen. Wenn dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, zahlst du zunächst keine Steuer. Erst wenn die Vorabpauschale deinen Freibetrag übersteigt, wird die Abgeltungssteuer fällig.
Für das Jahr 2026 ist der Basiszinssatz von 2,29 Prozent maßgeblich, der im Januar 2025 festgelegt wurde. Dieser Wert wird für die Berechnung der Vorabpauschale verwendet, die du im Jahr 2026 auf deiner Steuerbescheinigung siehst.
Nein, die Vorabpauschale ist gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich nicht umgehen. Du kannst sie jedoch durch einen Freistellungsauftrag abfedern, der deinen Sparerpauschbetrag nutzt. Zudem reduziert die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs die Steuerlast.
Die Vorabpauschale wird auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt. Wenn dein ETF im Jahr gefallen ist, fällt die Vorabpauschale niedriger aus oder kann sogar null betragen. Ein negativer Basisertrag ist jedoch nicht möglich, es wird also keine Steuer auf Verluste erhoben.
Dein Broker stellt dir jährlich eine Steuerbescheinigung aus, die alle relevanten Positionen enthält. Die Vorabpauschale findest du dort unter dem Punkt 'Vorabpauschale' oder 'Sonstige Erträge'. Zusätzlich wird die darauf gezahlte Steuer als 'angerechnete Vorabpauschale' ausgewiesen.
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