Ratgeber · Investieren
Thesaurierender ETF 2026: So funktioniert die Steuer auf Vorabpauschale und Kursgewinne
Bei einem thesaurierenden ETF werden Dividenden automatisch reinvestiert, trotzdem kann Anfang 2026 eine Steuerzahlung fällig werden. Grund ist die Vorabpauschale, die dein Depotanbieter für das abgelaufene Jahr 2025 berechnet und einzieht.
10 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Vorabpauschale wird Anfang 2026 für das Veranlagungsjahr 2025 fällig, wenn dein ETF im Wert gestiegen ist.
- Der Basiszins für die Berechnung liegt bei 2,53 Prozent, bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
- Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und vermeidest den automatischen Steuerabzug.
- Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile auf die fällige Abgeltungsteuer angerechnet.
01 · Grundlagen
Was ist ein thesaurierender ETF?
Ein thesaurierender ETF legt Dividenden und andere Erträge automatisch wieder im Fonds an, statt sie an dich auszuzahlen. Dadurch wächst dein Fondsvermögen, ohne dass du selbst aktiv werden musst.
Bei einem thesaurierenden ETF verbleiben sämtliche Erträge wie Dividenden oder Zinsen im Fondsvermögen. Der Fondsmanager nutzt dieses Geld, um direkt neue Wertpapiere zu kaufen. Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du bekommst keine regelmäßigen Auszahlungen auf dein Konto.
Der Vorteil liegt im Zinseszinseffekt. Die reinvestierten Erträge erhöhen den inneren Wert deiner Anteile. Dein Depot wächst, ohne dass du manuell nachkaufen musst. Diese automatische Wiederanlage macht den thesaurierenden ETF besonders für den langfristigen Vermögensaufbau interessant.
Die Wiederanlage erhöht den Anteilswert deines ETFs, ohne dass du neue Anteile kaufen musst.
Kurz erklärt
Thesaurierender ETF
Ein börsengehandelter Indexfonds, der Dividenden und Zinserträge nicht ausschüttet, sondern direkt wieder in Wertpapiere investiert.
Die Wiederanlage erhöht den Anteilswert deines ETFs, ohne dass du neue Anteile kaufen musst.
02 · Hintergrund
Warum du 2026 Steuern auf deinen thesaurierenden ETF zahlst
Auch ohne Ausschüttung verlangt der Fiskus eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne. Diese Vorabpauschale wird Anfang 2026 für das Jahr 2025 fällig, wenn dein Fonds im Wert gestiegen ist.
Die Vorabpauschale ist eine Besonderheit im deutschen Steuerrecht. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und stellt eine vorgezogene Besteuerung künftiger Veräußerungsgewinne dar. Für dich bedeutet das: Auch wenn du keine Dividende ausgezahlt bekommst, kann das Finanzamt Anfang 2026 einen fiktiven Ertrag besteuern.
Voraussetzung ist, dass dein ETF im Jahr 2025 an Wert gewonnen hat. Der für die Berechnung relevante Basiszins beträgt für das Veranlagungsjahr 2025 genau 2,53 Prozent. Da dieser Zins positiv ist, wird die Vorabpauschale für viele Anlegerinnen und Anleger fällig.
Die Berechnung und den Einzug der Steuer übernimmt dein deutscher Depotanbieter automatisch. Du musst dich um die technische Abwicklung nicht kümmern, solltest aber die wirtschaftlichen Folgen kennen.
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag deines ETFs, der Anfang 2026 für das Jahr 2025 besteuert wird.
Die Grundregel lautet: Bei thesaurierenden ETFs fallen Steuern erst beim Verkauf an. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es jedoch eine Ausnahme, die Vorabpauschale.
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag deines ETFs. Sie wird fällig, wenn der Wert deiner Anteile innerhalb eines Kalenderjahres um einen bestimmten Betrag gestiegen ist.
Für das Veranlagungsjahr 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent. Da dieser Zins positiv ist, müssen Anleger Anfang 2026 mit einer Steuerzahlung rechnen.
Die Berechnung und den Einzug der Steuer übernimmt dein deutscher Depotanbieter automatisch. Du musst dich um die technische Abwicklung nicht kümmern, solltest aber für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen.
03 · Schritt für Schritt
Vorabpauschale und Basisertrag: So wird die Steuer berechnet
Die Vorabpauschale basiert auf dem Basisertrag, den dein Depotanbieter nach einer festen Formel ermittelt. Entscheidend sind der Fondswert am Jahresanfang, der Basiszins und die tatsächliche Wertentwicklung.
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst ermittelt dein Depotanbieter den sogenannten Basisertrag. Dafür multipliziert er den Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar 2025 mit dem Basiszins von 2,53 Prozent und dem Faktor 0,7.
Ein Beispiel verdeutlicht das Vorgehen: Bei einem Fondsvermögen von 10.000 EUR am Jahresanfang ergibt sich ein Basisertrag von 177,10 EUR. Dieser Betrag ist jedoch nicht automatisch deine Steuerlast. Entscheidend ist der Vergleich mit der tatsächlichen Wertentwicklung deines ETFs im Jahr 2025.
Liegt der Wertzuwachs unter dem Basisertrag, wird nur die tatsächliche Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Hat dein ETF an Wert verloren, entfällt die Vorabpauschale komplett. Erst nach diesem Vergleich kommt die Teilfreistellung ins Spiel.
- Dein Depotanbieter multipliziert den Fondswert am 1. Januar 2025 mit dem Basiszins von 2,53 Prozent und dem Faktor 0,7.
- Liegt der tatsächliche Wertzuwachs unter dem Basisertrag, wird nur die reale Wertsteigerung besteuert.
- Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Bei 10.000 EUR Fondsvermögen am Jahresanfang 2025 beträgt der Basisertrag 177,10 EUR.
Basisertrag berechnen
Dein Depotanbieter multipliziert den Wert deiner Fondsanteile am 1. Januar 2025 mit dem Basiszins von 2,53 Prozent und dem Faktor 0,7. Bei 10.000 EUR Fondsvermögen ergibt das einen Basisertrag von 177,10 EUR.
Tatsächliche Wertsteigerung prüfen
Liegt der Wertzuwachs deines ETFs im Jahr 2025 unter dem Basisertrag, wird nur die tatsächliche Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Bei Verlusten entfällt die Vorabpauschale komplett.
Teilfreistellung abziehen
Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent wird Abgeltungsteuer fällig.
Steuerabzug durch Depotbank
Auf den steuerpflichtigen Teil der Vorabpauschale führt deine Bank die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ab, sofern kein Freistellungsauftrag besteht.
04 · Vergleich
Thesaurierender ETF oder ausschüttender ETF: Wo liegen die Unterschiede bei der Steuer?
Beide ETF-Varianten unterliegen der Abgeltungsteuer, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Besteuerung und im Umgang mit Dividenden. Die Vorabpauschale betrifft beide, wirkt sich bei Thesaurierern jedoch stärker aus.
Bei einem ausschüttenden ETF wird die Steuer auf Dividenden direkt bei der Ausschüttung fällig. Bei einem thesaurierenden ETF gibt es keine direkte Dividendenbesteuerung, stattdessen greift die Vorabpauschale.
Die Vorabpauschale betrifft beide Varianten, wirkt sich bei Thesaurierern jedoch stärker aus. Bei ausschüttenden ETFs wird sie nur fällig, wenn die Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen. Bei thesaurierenden ETFs ist sie das zentrale Instrument der laufenden Besteuerung.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Steuerstundung. Beim thesaurierenden ETF wird ein Teil der Steuerzahlung auf den späteren Verkauf verschoben. Das kann über lange Zeiträume einen Liquiditätsvorteil bedeuten.
- Bei thesaurierenden ETFs werden Dividenden automatisch reinvestiert, bei ausschüttenden ETFs regelmäßig ausgezahlt.
- Die Vorabpauschale fällt bei Thesaurierern an, wenn der Fonds im Wert steigt und die Pauschale über der Ausschüttung liegt.
- Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale nur fällig, wenn Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen.
Die Steuerstundung ist beim thesaurierenden ETF der zentrale Vorteil gegenüber der ausschüttenden Variante.
| Thesaurierender ETF | Ausschüttender ETF | |
|---|---|---|
| Dividenden | Werden automatisch reinvestiert, keine Auszahlung an dich | Werden regelmäßig auf dein Konto ausgezahlt |
| Steuer auf Dividenden | Keine direkte Steuer auf Dividenden, stattdessen Vorabpauschale | Abgeltungsteuer wird direkt bei Ausschüttung fällig |
| Vorabpauschale | Fällt an, wenn der Fonds im Wert steigt und die Pauschale über der Ausschüttung liegt | Wird nur fällig, wenn Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen |
| Steuerstundung | Steuerzahlung wird teilweise auf den Verkauf verschoben | Laufende Steuerzahlung auf Dividenden reduziert den Steuerstundungseffekt |
05 · Was gilt
Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag: So vermeidest du den Steuerabzug
Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr direkt bei deiner Depotbank. Dadurch bleibt die Vorabpauschale bei kleineren Fondsvermögen steuerfrei.
Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 2000 EUR. Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank nutzt du diesen Freibetrag direkt und verhinderst den automatischen Steuerabzug.
Bei Aktien-ETFs kannst du mit einem Freistellungsauftrag über 1000 EUR ungefähr ein Fondsvolumen von 80.600 EUR abdecken. Liegt dein Depot unter dieser Grenze, bleibt die Vorabpauschale Anfang 2026 ohne Steuerabzug. Bei größeren Depots wird der übersteigende Teil besteuert.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ein. Du kannst dir zu viel gezahlte Beträge später über die Steuererklärung zurückholen. Das dauert jedoch und bindet Liquidität.
- Steuerfrei bleibt die Vorabpauschale, wenn dein Fondsvermögen bei Aktien-ETFs unter etwa 80.600 EUR liegt und du einen Freistellungsauftrag über 1000 EUR eingerichtet hast.
- Ein Steuerabzug erfolgt, wenn dein Fondsvermögen die Grenze übersteigt oder du keinen Freistellungsauftrag hinterlegt hast.
- Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 2000 EUR.
Mit einem Freistellungsauftrag über 1000 EUR deckst du bei Aktien-ETFs ein Fondsvolumen von etwa 80.600 EUR steuerfrei ab.
Steuerfrei dank Freistellungsauftrag
Steuerabzug trotz Freistellungsauftrag
06 · Kosten
Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Teilfreistellung: Diese Sätze gelten 2026
Auf Kapitalerträge wie die Vorabpauschale fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Bei Aktienfonds reduziert die Teilfreistellung die Steuerlast deutlich.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, was den Gesamtsteuersatz auf 26,375 Prozent erhöht, sofern keine Kirchensteuer anfällt.
Bei Aktienfonds reduziert die Teilfreistellung die Steuerlast deutlich. Für Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent wird die Abgeltungsteuer erhoben.
Der effektive Steuersatz auf die Vorabpauschale eines Aktien-ETFs liegt bei etwa 0,327 Prozent des Fondsvermögens, wenn der Basisertrag voll angesetzt wird. Bei 10.000 EUR Fondsvermögen entspricht das rund 32,70 EUR Steuern.
- Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge.
- Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
- Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
Der effektive Steuersatz auf die Vorabpauschale eines Aktien-ETFs liegt bei etwa 0,327 Prozent des Fondsvermögens.
Steuersätze für thesaurierende Aktien-ETFs 2026
07 · Im Vertrag
Verlustverrechnung bei thesaurierenden ETFs: Was du wissen solltest
Verluste aus ETF-Investments kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Das kann die Steuerlast auf die Vorabpauschale reduzieren oder ganz entfallen lassen.
Die Verlustverrechnung übernimmt deine Depotbank automatisch, sofern du alle Wertpapiere im selben Depot hältst.
Hast du im Jahr 2025 Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften realisiert, kann deine Bank diese mit der Vorabpauschale verrechnen. Verluste aus dem ETF-Investment können unbegrenzt fortgeschrieben und mit Erträgen aus ETFs verrechnet werden. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
Hat dein ETF im Jahr 2025 an Wert verloren, entfällt die Vorabpauschale komplett. Es fällt keine Steuer an. Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf als Vorauszahlung angerechnet und reduziert die dann fällige Steuer auf den Veräußerungsgewinn.
- Verluste aus dem ETF-Investment können unbegrenzt fortgeschrieben und mit Erträgen aus ETFs verrechnet werden.
- Hast du im Jahr 2025 Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften realisiert, kann deine Bank diese mit der Vorabpauschale verrechnen.
- Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf als Vorauszahlung angerechnet.
Verluste aus ETF-Investments können unbegrenzt fortgeschrieben und mit Erträgen aus ETFs verrechnet werden.
Regeln zur Verlustverrechnung
08 · Checkliste
Checkliste: Das solltest du vor Anfang 2026 erledigen
Mit wenigen Handgriffen stellst du sicher, dass die Vorabpauschale nicht zu unerwarteten Abbuchungen oder unnötigen Steuerzahlungen führt.
Die wichtigste Maßnahme ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei deiner Depotbank. Prüfe, ob ein Auftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist.
Falls dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht, sorge für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Die Bank bucht die Vorabpauschale auch dann ab, wenn das Konto nicht gedeckt ist. In diesem Fall rutschst du ins Minus und zahlst Überziehungszinsen.
Berechne überschlägig deine Vorabpauschale, um die Höhe der Steuerzahlung einschätzen zu können. Multipliziere den Fondswert am 1. Januar 2025 mit 2,53 Prozent und dem Faktor 0,7. Beachte die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs, die deine Steuerlast reduziert.
- Prüfe, ob bei deiner Depotbank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist.
- Sorge für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto, falls der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.
- Berechne überschlägig deine Vorabpauschale: Fondswert am 1.1.2025 mal 2,53 Prozent mal 0,7.
- Beachte die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs, die deine Steuerlast reduziert.
- Prüfe, ob du Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften mit der Vorabpauschale verrechnen kannst.
- Denke an den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person, bei Ehepaaren 2000 EUR.
Richte rechtzeitig einen Freistellungsauftrag ein, um den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR direkt zu nutzen.
Deine To-dos für die Vorabpauschale 2026
Prüfe, ob bei deiner Depotbank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist
Sorge für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto, falls der Freistellungsauftrag nicht ausreicht
Berechne überschlägig deine Vorabpauschale: Fondswert am 1.1.2025 mal 2,53 Prozent mal 0,7
Beachte die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs, die deine Steuerlast reduziert
Prüfe, ob du Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften mit der Vorabpauschale verrechnen kannst
Denke an den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person, bei Ehepaaren 2000 EUR
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale
Viele Anleger unterschätzen die Vorabpauschale oder vergessen, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Diese Fehler kannst du vermeiden.
Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Ohne Auftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ein, auch wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Ein weiterer Fehler ist zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Die Bank bucht die Vorabpauschale trotzdem ab, du rutschst ins Minus und zahlst Überziehungszinsen. In manchen Fällen fordert die Bank dich auf, ausreichend Guthaben zu überweisen. Kommst du dem nicht nach, wird das Finanzamt informiert.
Viele Anleger missverstehen die Vorabpauschale als Zusatzsteuer. Tatsächlich ist sie eine Vorauszahlung auf die spätere Verkaufssteuer und wird beim Verkauf angerechnet. Auch die Teilfreistellung wird häufig vergessen: Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, was die Steuerlast deutlich reduziert.
- Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Ohne Auftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ein, auch wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
- Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Bank bucht die Vorabpauschale trotzdem ab, du rutschst ins Minus und zahlst Überziehungszinsen.
- Vorabpauschale als Zusatzsteuer missverstanden: Die Zahlung ist eine Vorauszahlung auf die spätere Verkaufssteuer und wird angerechnet.
- Teilfreistellung vergessen: Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, was die Steuerlast deutlich reduziert.
Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung auf die spätere Verkaufssteuer.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
10 · Hintergrund
Investmentsteuergesetz und Investmentsteuerreform: Die rechtliche Grundlage
Die Besteuerung von ETFs und Fonds regelt das Investmentsteuergesetz in der Fassung von 2018. Die Investmentsteuerreform hat die Vorabpauschale eingeführt und die Besteuerung vereinheitlicht.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt die reformierte Fassung des Investmentsteuergesetzes. Sie hat die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend neu geordnet. Vor der Reform gab es erhebliche Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Fonds, die zu Ungleichbehandlungen führten.
Kernstück der Reform ist die Vorabpauschale. Sie stellt eine vorgezogene Besteuerung künftiger Veräußerungsgewinne aus ETFs und Fonds dar. Die Vorabpauschale betrifft vor allem Inhaber thesaurierender Fonds, kann aber auch ausschüttende Fonds betreffen, wenn deren Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen.
Für das Veranlagungsjahr 2025 beträgt der für die Berechnung relevante Basiszinssatz 2,53 Prozent. Auf die Vorabpauschale werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds reduziert die Bemessungsgrundlage.
Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Vorabpauschale als vorgezogene Besteuerung künftiger Veräußerungsgewinne eingeführt.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt die reformierte Fassung des Investmentsteuergesetzes. Sie hat die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend neu geordnet.
Kernstück der Reform ist die Vorabpauschale, die eine vorgezogene Besteuerung künftiger Veräußerungsgewinne aus ETFs und Fonds darstellt.
Die Vorabpauschale betrifft vor allem Inhaber thesaurierender Fonds, kann aber auch ausschüttende Fonds betreffen, wenn deren Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen.
Für das Veranlagungsjahr 2025 beträgt der für die Berechnung relevante Basiszinssatz 2,53 Prozent. Auf die Vorabpauschale werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben.
Häufige Fragen
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