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Sparplan Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du bei ETF-Sparplänen

Die Teilfreistellung senkt bei Aktienfonds und Aktien-ETFs die Steuerlast auf deine Kapitalerträge. Für deinen ETF-Sparplan bedeutet das: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei, bevor Abgeltungs­teuer und Solidaritäts­zuschlag anfallen.

10 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Die Teilfreistellung gleicht die Körperschaftsteuer auf Fondsebene aus und verhindert eine Doppelbesteuerung.
  • Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, du musst sie nicht beantragen.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person gilt zusätzlich zur Teilfreistellung.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei deinem ETF-Sparplan?

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Kapitalertäge aus Investmentfonds gekürzt werden. Sie ist im Investmentsteuergesetz geregelt und gilt für ausschüttende und thesaurierende ETFs gleichermaßen.

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Kapitalerträge aus Investmentfonds gekürzt werden. Sie ist im Investmentsteuergesetz geregelt und gilt für ausschüttende und thesaurierende ETFs gleichermaßen.

Für deinen ETF-Sparplan bedeutet das: Bei einem Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur die verbleibenden 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein. Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, du musst dafür keinen Antrag stellen.

Die Höhe hängt von der Fondsart ab. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote liegt der Satz bei 15 Prozent, bei sonstigen Fonds wie reinen Anleihenfonds oder Geldmarktfonds bei 0 Prozent.

Kurz erklärt

Teilfreistellung

Ein gesetzlich festgelegter Steuerfreibetrag auf Erträge aus Investmentfonds. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent und bei sonstigen Fonds 0 Prozent.

Die Teilfreistellung wird von deiner Depotbank automatisch bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt.

02 · Hintergrund

Warum gibt es die Teilfreistellung?

Auf Fondsebene fallen bereits Steuern an, bevor deine Erträge bei dir versteuert werden. Die Teilfreistellung soll diese Doppelbesteuerung ausgleichen.

Auf Fondsebene fallen bereits Steuern an, bevor deine Erträge bei dir versteuert werden. Die Teilfreistellung soll diese Doppelbesteuerung ausgleichen.

Bei inländischen Aktienfonds werden auf Dividendenerträge innerhalb des Fonds 15 Prozent Körperschaftsteuer fällig. Bei ausländischen Fonds wird eine vergleichbare Quellensteuer einbehalten. Zusätzlich zahlst du als Anlegerin auf deine Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Ohne Ausgleich würdest du diese Steuern doppelt tragen: einmal indirekt über den Fonds und einmal direkt über deine Steuererklärung. Die Teilfreistellung reduziert deshalb deine Bemessungsgrundlage. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung werden nur 70 Prozent deiner Erträge für die Abgeltungsteuer herangezogen.

Auf Erträge innerhalb eines inländischen Aktienfonds werden 15 Prozent Körperschaftsteuer fällig. Bei ausländischen Fonds wird eine vergleichbare Quellensteuer einbehalten. Zusätzlich zahlst du als Anlegerin auf deine Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Ohne Ausgleich würdest du diese Steuern doppelt tragen: einmal indirekt über den Fonds und einmal direkt über deine Steuererklärung. Die Teilfreistellung reduziert deshalb deine Bemessungsgrundlage. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung werden nur 70 Prozent deiner Erträge mit Abgeltungsteuer belastet.

Die frühere Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf deine Abgeltungsteuer entfällt seit der Investmentsteuerreform 2018. Die Teilfreistellung ist der Ersatz dafür und macht die Besteuerung für dich als Anlegerin einfacher.

03 · Vergleich

Teilfreistellung: Welcher Satz gilt für welchen Fonds?

Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Aktienquote deines Fonds ab. Für die meisten klassischen ETF-Sparpläne auf Aktienindizes gilt der höchste Satz.

Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Aktienquote deines Fonds ab. Für die meisten klassischen ETF-Sparpläne auf Aktienindizes gilt der höchste Satz.

Ein ETF auf den MSCI World, den DAX oder den S&P 500 hat in der Regel eine Aktienquote von deutlich über 51 Prozent. Damit fällt er in die Kategorie Aktienfonds und du profitierst von der Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent. Bei Mischfonds mit einer Aktienquote zwischen 25 und 51 Prozent liegt der Satz bei 15 Prozent.

Reine Anleihenfonds, Geldmarktfonds und Rohstoff-ETFs haben keine oder nur eine geringe Aktienquote. Für sie gilt keine Teilfreistellung, deine Erträge werden zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt.

  • Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote: 30 Prozent Teilfreistellung, 70 Prozent steuerpflichtig.
  • Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote: 15 Prozent Teilfreistellung, 85 Prozent steuerpflichtig.
  • Sonstige Fonds mit unter 25 Prozent Aktienquote: 0 Prozent Teilfreistellung, 100 Prozent steuerpflichtig.
Teilfreistellungssätze nach Fondsart gemäß Investmentsteuergesetz
AktienfondsMischfondsSonstige Fonds
Aktienquote laut AnlagebedingungenMindestens 51 ProzentMindestens 25 ProzentUnter 25 Prozent
Teilfreistellung30 Prozent15 Prozent0 Prozent
Typische BeispieleETF auf MSCI World, DAX-ETF, S&P 500 ETFMulti Asset Fonds, Mischfonds mit Anleihen und AktienReine Anleihenfonds, Geldmarktfonds, Rohstoff-ETFs
Steuerpflichtiger Anteil der Erträge70 Prozent85 Prozent100 Prozent

04 · Schritt für Schritt

So wirkt die Teilfreistellung bei ausschüttenden ETFs

Bei ausschüttenden ETFs fließen dir Dividenden zu. Die Teilfreistellung senkt die Steuer auf diese Ausschüttungen direkt.

Bei ausschüttenden ETFs fließen dir Dividenden zu. Die Teilfreistellung senkt die Steuer auf diese Ausschüttungen direkt.

Dein ETF schüttet einmal im Jahr oder quartalsweise Dividenden aus. Diese Erträge sind grundsätzlich Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Dividende steuerfrei, nur 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.

Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, verrechnet deine Depotbank zusätzlich den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr mit den verbleibenden Erträgen. Erst auf den danach noch übrigen Betrag fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

01

Dividende wird ausgeschüttet

Dein ETF schüttet einmal im Jahr oder quartalsweise Dividenden aus. Diese Erträge sind grundsätzlich Kapitalerträge und damit steuerpflichtig.

02

Teilfreistellung wird abgezogen

Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Dividende steuerfrei. Nur 70 Prozent der Ausschüttung fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.

03

Sparer-Pauschbetrag wird verrechnet

Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, verrechnet deine Depotbank zusätzlich den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr mit den verbleibenden Erträgen.

04

Abgeltungsteuer wird abgeführt

Auf den danach verbleibenden Betrag führt deine Depotbank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

05 · Schritt für Schritt

So wirkt die Teilfreistellung bei thesaurierenden ETFs und der Vorabpauschale

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus. Stattdessen greift die Vorabpauschale, auf die ebenfalls die Teilfreistellung angewendet wird.

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus. Stattdessen greift die Vorabpauschale, auf die ebenfalls die Teilfreistellung angewendet wird.

Deine Depotbank berechnet zu Jahresbeginn die Vorabpauschale. Grundlage ist der Basisertrag, der sich aus dem Basiszins und dem Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang ergibt. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs im Vorjahr begrenzt. Ist der ETF im Wert gefallen, fällt keine Vorabpauschale an.

Auf die Vorabpauschale wird der gleiche Teilfreistellungssatz angewendet wie auf Ausschüttungen. Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Da bei thesaurierenden ETFs kein Geldzufluss erfolgt, bucht die Depotbank die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab. Stelle sicher, dass dort ausreichend Guthaben vorhanden ist.

01

Basisertrag wird ermittelt

Deine Depotbank berechnet zu Jahresbeginn die Vorabpauschale. Grundlage ist der Basisertrag, der sich aus dem Basiszins und dem Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang ergibt.

02

Vergleich mit der tatsächlichen Wertsteigerung

Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs im Vorjahr begrenzt. Ist der ETF im Wert gefallen, fällt keine Vorabpauschale an.

03

Teilfreistellung wird angewendet

Auf die Vorabpauschale wird der gleiche Teilfreistellungssatz angewendet wie auf Ausschüttungen. Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei.

04

Steuer wird vom Verrechnungskonto abgebucht

Da bei thesaurierenden ETFs kein Geldzufluss erfolgt, bucht deine Depotbank die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab. Stelle sicher, dass dort ausreichend Guthaben vorhanden ist.

06 · Was gilt

Teilfreistellung und Freistellungs­auftrag: Was gilt für deinen Sparplan?

Teilfreistellung und Freistellungsauftrag sind zwei getrennte Instrumente, die sich in deinem ETF-Sparplan ergänzen. Beide senken deine Steuerlast, aber auf unterschiedliche Weise.

Teilfreistellung und Freistellungsauftrag sind zwei getrennte Instrumente, die sich in deinem ETF-Sparplan ergänzen. Beide senken deine Steuerlast, aber auf unterschiedliche Weise.

Die Teilfreistellung gilt nur für Investmentfonds und ETFs. Ihre Höhe hängt von der Aktienquote ab und sie wird automatisch von der Depotbank angewendet, ohne jährliches Maximum. Der Freistellungsauftrag gilt dagegen für alle Kapitalerträge, auch für Zinsen und Einzelaktien. Seine Höhe legst du selbst fest, maximal 1000 Euro pro Person und Jahr.

Du musst den Freistellungsauftrag aktiv bei deiner Depotbank einrichten. Die Teilfreistellung ersetzt ihn nicht. Beide Instrumente wirken unabhängig voneinander und werden nacheinander angewendet.

Teilfreistellung

·Gilt nur für Investmentfonds und ETFs
·Höhe hängt von der Aktienquote ab (30, 15 oder 0 Prozent)
·Wird automatisch von der Depotbank angewendet
·Gilt unbegrenzt, ohne jährliches Maximum
·Ist im Investmentsteuergesetz geregelt

Freistellungsauftrag

·Gilt für alle Kapitalerträge, auch Zinsen und Einzelaktien
·Höhe legst du selbst fest, maximal 1000 Euro pro Person und Jahr
·Muss aktiv bei der Depotbank eingerichtet werden
·Gilt bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags
·Ist im Einkommensteuergesetz geregelt

07 · Schritt für Schritt

Reihenfolge der Steuerberechnung bei deinem ETF-Sparplan

Für deine Steuerlast ist die Reihenfolge entscheidend, in der Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag angewendet werden. Die Depotbank rechnet in festen Schritten.

Für deine Steuerlast ist die Reihenfolge entscheidend, in der Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag angewendet werden. Die Depotbank rechnet in festen Schritten.

Zuerst stellt deine Depotbank alle Kapitalerträge des Jahres fest: Ausschüttungen, Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne aus deinem ETF-Sparplan. Dann wird die Teilfreistellung angewendet. Bei einem Aktien-ETF werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt, nur 70 Prozent gehen in die weitere Berechnung ein.

Vom verbleibenden Betrag zieht deine Depotbank den Sparer-Pauschbetrag ab, sofern du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast und der Pauschbetrag nicht anderweitig verbraucht ist. Erst auf den danach noch übrigen Betrag fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an.

01

Kapitalerträge ermitteln

Deine Depotbank stellt alle Kapitalerträge des Jahres fest: Ausschüttungen, Vorabpauschale und realisierte Kursgewinne aus deinem ETF-Sparplan.

02

Teilfreistellung abziehen

Zuerst wird die Teilfreistellung angewendet. Bei einem Aktien-ETF werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt, nur 70 Prozent gehen in die weitere Berechnung ein.

03

Sparer-Pauschbetrag verrechnen

Vom verbleibenden Betrag zieht deine Depotbank den Sparer-Pauschbetrag ab, sofern du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast und der Pauschbetrag nicht anderweitig verbraucht ist.

04

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den Restbetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Darauf kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

08 · Fehler vermeiden

Teilfreistellung bei Aktienfonds: Diese Fehler solltest du vermeiden

Die Teilfreistellung wird automatisch angewendet, aber rund um deinen ETF-Sparplan gibt es typische Fehler, die deine Steuerlast unnötig erhöhen.

Die Teilfreistellung wird automatisch angewendet, aber rund um deinen ETF-Sparplan gibt es typische Fehler, die deine Steuerlast unnötig erhöhen.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten. Ohne ihn wird die Abgeltungsteuer sofort abgeführt, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr noch nicht ausgeschöpft ist. Die Teilfreistellung allein reicht nicht aus, um deine Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei zu stellen.

Bei thesaurierenden ETFs solltest du außerdem darauf achten, dass dein Verrechnungskonto gedeckt ist. Die Vorabpauschale wird von dort abgebucht. Fehlt Guthaben, kann es zu Rücklastschriften und unnötigen Kosten kommen.

  • Keinen Freistellungsauftrag einrichten: Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer sofort abgeführt, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Verrechnungskonto bei thesaurierenden ETFs nicht decken: Die Vorabpauschale wird vom Verrechnungskonto abgebucht, fehlendes Guthaben kann zu Rücklastschriften führen.
  • Teilfreistellung mit Freistellungsauftrag verwechseln: Die Teilfreistellung ersetzt nicht den Freistellungsauftrag, beide Instrumente wirken unabhängig voneinander.

Häufige Fehler im Umgang mit Teilfreistellung und ETF-Sparplan

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten: Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer sofort abgeführt, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist.
·Verrechnungskonto bei thesaurierenden ETFs nicht gedeckt: Die Vorabpauschale wird vom Verrechnungskonto abgebucht. Fehlt dort Guthaben, kann es zu Rücklastschriften und unnötigen Kosten kommen.
·Teilfreistellung mit Freistellungsauftrag verwechseln: Die Teilfreistellung ersetzt nicht den Freistellungsauftrag. Beide Instrumente wirken unabhängig voneinander.
·Aktienquote des Fonds nicht kennen: Nicht jeder ETF ist ein Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung. Anleihen-ETFs oder Rohstoff-ETFs haben keine Teilfreistellung.
·Kirchensteuer nicht berücksichtigen: Bei Kirchenmitgliedschaft fällt zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer an, auch nach Anwendung der Teilfreistellung.

09 · Kosten

Teilfreistellung und Abgeltungs­teuer: So hoch ist deine Steuerlast

Die Teilfreistellung senkt die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Für einen Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von rund 18,5 Prozent auf deine Erträge, ohne Kirchensteuer.

Die Teilfreistellung senkt die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Für einen Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von rund 18,5 Prozent auf deine Erträge, ohne Kirchensteuer.

Die Rechnung dahinter: 70 Prozent deiner Erträge sind steuerpflichtig. Darauf fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, das entspricht 17,5 Prozent der ursprünglichen Erträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, also rund 0,96 Prozent der ursprünglichen Erträge.

Mit Kirchensteuer erhöht sich die Belastung um 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, je nach Bundesland. Der Sparer-Pauschbetrag ist in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt, er senkt deine tatsächliche Steuerlast weiter.

Effektive Steuerbelastung auf Erträge aus einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung

Steuerfrei durch Teilfreistellung30 %
Abgeltungsteuer auf 70 % der Erträge17,5 %
Solidaritätszuschlag0,96 %

10 · Checkliste

Checkliste: So holst du das Maximum aus deinem ETF-Sparplan heraus

Mit wenigen Handgriffen stellst du sicher, dass Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag in deinem ETF-Sparplan optimal wirken.

Dein Fahrplan für die steueroptimale Nutzung deines ETF-Sparplans

01

Prüfe die Aktienquote deines ETFs: Liegt sie bei mindestens 51 Prozent, gilt die Teilfreistellung von 30 Prozent.

02

Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person und Jahr ein, bei Ehepaaren über 2000 Euro.

03

Stelle sicher, dass dein Verrechnungskonto bei thesaurierenden ETFs ausreichend gedeckt ist, damit die Vorabpauschale abgebucht werden kann.

04

Vergleiche die Steuerbescheinigung deiner Depotbank mit deinen Erwartungen: Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag müssen ausgewiesen sein.

05

Prüfe bei Kirchenmitgliedschaft, ob deine Depotbank die Kirchensteuer automatisch abführt oder ob du sie in der Steuererklärung angeben musst.

06

Beachte, dass die Teilfreistellung nur für Investmentfonds gilt, nicht für Einzelaktien oder Anleihen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026