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Sparplan in der Steuererklärung: So gibst du ETF-Sparpläne und Altersvorsorge richtig an
Dein Sparplan hat steuerliche Folgen, die du in der Steuererklärung berücksichtigen solltest. Hier erfährst du, welche Angaben für ETF-Sparpläne, Vorabpauschale und Basisrente nötig sind und wie du Kapitalerträge korrekt deklarierst.
11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026
Das Wichtigste
- Für ETF-Sparpläne fällt Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge an, die Bank führt sie in der Regel automatisch ab.
- Die Vorabpauschale wird bei thesaurierenden ETFs jährlich fällig und über den Sparer-Pauschbetrag verrechnet.
- Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) kannst du 2026 bis zu 30.826 Euro als Altersvorsorgeaufwand absetzen.
- Mit der Anlage KAP erklärst du Kapitalerträge, wenn du mehrere Depots hast oder eine Günstigerprüfung beantragst.
01 · Grundlagen
Was bedeutet ein Sparplan für deine Steuererklärung?
Ein Sparplan selbst ist kein Steuerformular, aber die Erträge daraus musst du in der Anlage KAP deklarieren. Entscheidend ist, ob es sich um einen ETF-Sparplan, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Basisrente handelt.
Die steuerliche Behandlung deines Sparplans hängt vom Produkttyp ab. Bei einem freien ETF-Sparplan werden Kapitalerträge und die Vorabpauschale besteuert, während bei einer Basisrente die Beiträge als Altersvorsorgeaufwand absetzbar sind und die Auszahlungen im Alter nachgelagert versteuert werden.
Für die meisten Sparpläne gilt: Deine Bank meldet die steuerrelevanten Daten automatisch an das Finanzamt. Du musst die Angaben in der Anlage KAP trotzdem prüfen und bei Bedarf ergänzen, damit deine Steuererklärung vollständig ist.
Kurz erklärt
Sparplan in der Steuererklärung
Die steuerliche Behandlung eines Sparplans hängt vom Produkt ab: Bei einem freien ETF-Sparplan werden Kapitalerträge und Vorabpauschale besteuert, bei einer Basisrente sind die Beiträge als Altersvorsorgeaufwand absetzbar und die Auszahlungen im Alter nachgelagert steuerpflichtig.
Für die meisten Sparpläne gilt: Die Bank meldet die steuerrelevanten Daten automatisch an das Finanzamt, du musst sie aber in der Anlage KAP prüfen und ergänzen.
02 · Vergleich
ETF-Sparplan oder Basisrente: Welche Steuerregeln gelten?
Die Wahl des Sparplan-Typs bestimmt, wann und wie viel Steuern anfallen. Ein freier ETF-Sparplan wird während der Ansparphase niedrig besteuert, die Basisrente bietet hohe Abzugsmöglichkeiten bei nachgelagerter Besteuerung.
Bei einem freien ETF-Sparplan hast du keine Abzugsmöglichkeit als Altersvorsorgeaufwand. Bei einer Basisrente mit ETFs kannst du im Jahr 2026 als ledige Person bis zu 30.826 Euro pro Jahr absetzen, bei Verheirateten sind es bis zu 61.652 Euro.
Während der Ansparphase fällt beim freien ETF-Sparplan die Vorabpauschale an, bei der Basisrente keine Abgeltungsteuer. In der Auszahlphase wird der freie ETF-Sparplan mit Kapitalertragsteuer auf Gewinne besteuert, die Basisrente nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz.
| Freier ETF-Sparplan | Basisrente mit ETFs | |
|---|---|---|
| Abzug der Beiträge | Keine Abzugsmöglichkeit als Altersvorsorgeaufwand | Bis zu 30.826 Euro pro Jahr für Ledige absetzbar |
| Besteuerung in der Ansparphase | Vorabpauschale und Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen | Keine Abgeltungsteuer während der Sparphase |
| Besteuerung in der Auszahlphase | Kapitalertragsteuer auf Gewinne beim Verkauf | Nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz |
03 · Schritt für Schritt
So läuft die Besteuerung eines ETF-Sparplans ab
Vom Kauf bis zum Verkauf durchläuft dein ETF-Sparplan mehrere steuerliche Stationen. Das Verständnis dieser Reihenfolge hilft dir, die Angaben in der Steuererklärung richtig einzuordnen.
Deine monatliche Sparrate fließt in den ETF, ohne dass dieser Vorgang selbst eine Steuer auslöst. Die Anschaffungskosten werden für den späteren Verkauf gespeichert und bilden die Grundlage für die Gewinnberechnung.
Bei ausschüttenden ETFs fällt auf Dividenden Kapitalertragsteuer an. Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich die Vorabpauschale berechnet und über den Sparer-Pauschbetrag verrechnet.
Deine Depotbank führt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab. Du musst die Beträge in der Anlage KAP angeben und kannst sie mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnen.
Einzahlung in den Sparplan
Deine monatliche Sparrate fließt in den ETF. Dieser Vorgang selbst löst keine Steuer aus, die Anschaffungskosten werden für den späteren Verkauf gespeichert.
Laufende Erträge während der Haltedauer
Bei ausschüttenden ETFs fällt Kapitalertragsteuer auf Dividenden an. Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich die Vorabpauschale berechnet und über den Sparer-Pauschbetrag verrechnet.
Automatischer Steuerabzug durch die Bank
Deine Depotbank führt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab, sofern dein Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist.
Verkauf von ETF-Anteilen
Beim Verkauf gilt das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit der Abgeltungsteuer belastet, wobei die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds den steuerpflichtigen Ertrag reduziert.
Angaben in der Steuererklärung
In der Anlage KAP prüfst du die von der Bank gemeldeten Kapitalerträge. Bei mehreren Depots oder nicht ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag kannst du eine Günstigerprüfung beantragen.
04 · Was gilt
Was zählt in der Anlage KAP zu den Kapitalerträgen?
Nicht jeder Geldfluss aus deinem Depot gehört in die Anlage KAP. Die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Erträgen und steuerneutralen Vorgängen ist für die korrekte Steuererklärung wichtig.
Zu den Kapitalerträgen zählen Dividenden aus ausschüttenden ETFs, die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs und Gewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen. Auch Ausschüttungen vergleichbarer Fonds gehören in die Anlage KAP.
Nicht dazu zählen die Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals, Einzahlungen in den Sparplan und steuerneutrale Depotüberträge. Umschichtungen innerhalb desselben Depots ohne Verkauf lösen ebenfalls keine Steuer aus.
Die Abgrenzung ist wichtig, weil nur steuerpflichtige Erträge in der Anlage KAP deklariert werden müssen. Steuerneutrale Vorgänge kannst du in deiner Steuererklärung weglassen.
Zählt zu Kapitalerträgen
Zählt nicht dazu
05 · Kosten
Was kostet dich die Abgeltungsteuer auf ETF-Erträge?
Die Steuerlast auf Kapitalerträge setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Gesamtbelastung liegt für die meisten Anleger unter dem nominellen Steuersatz, weil die Teilfreistellung den steuerpflichtigen Ertrag reduziert.
Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Auf den verbleibenden Teil fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an.
Die effektive Gesamtbelastung mit Teilfreistellung liegt bei 18,46 Prozent. Die Kirchensteuer kommt je nach Bundesland und Konfession hinzu. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt steuerfrei.
Steuerbelastung auf Kapitalerträge aus Aktien-ETFs im Jahr 2026
06 · Im Vertrag
Fachbegriffe rund um den Sparplan in der Steuererklärung
Vorabpauschale, Teilfreistellung, FIFO-Prinzip: Diese Begriffe begegnen dir bei der Steuererklärung für deinen Sparplan. Die wichtigsten Fachbegriffe im Überblick.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierte Erträge. Sie wird mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet und beim späteren Verkauf angerechnet, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Die Teilfreistellung für Aktienfonds bedeutet, dass 30 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben. Das gleicht eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene aus und senkt deine effektive Steuerlast.
Das FIFO-Prinzip gilt beim Verkauf: First in, first out. Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst veräußert, was bei langen Laufzeiten die steuerpflichtigen Gewinne erhöht, weil ältere Anteile meist höhere Kursgewinne haben.
Steuerliche Fachbegriffe für Sparpläne
07 · Checkliste
Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du für die Anlage KAP
Bevor du mit der Steuererklärung beginnst, sammelst du alle Belege zu deinem Sparplan. Diese Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen.
Die Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank ist das zentrale Dokument, das die meisten steuerrelevanten Daten enthält.
Zusätzlich brauchst du die Erträgnisaufstellung für alle Depots und Belege über gezahlte Vorabpauschale. Nachweise über den Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsaufträge helfen dir, die Verrechnung zu prüfen.
- Bescheinigungen über Beiträge zur Basisrente oder Rürup-Rente gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
- Belege über Kirchensteuerzahlungen auf Kapitalerträge sind für die korrekte Zuordnung nötig.
- Unterlagen zu Depotüberträgen und Verkäufen im Steuerjahr vervollständigen deine Unterlagen.
Unterlagen für die Steuererklärung mit Sparplan
Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank
Erträgnisaufstellung für alle Depots
Belege über gezahlte Vorabpauschale
Nachweise über den Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsaufträge
Bescheinigungen über Beiträge zur Basisrente oder Rürup-Rente
Belege über Kirchensteuerzahlungen auf Kapitalerträge
Unterlagen zu Depotüberträgen und Verkäufen im Steuerjahr
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Steuererklärung mit Sparplan
Diese Fehler führen zu Nachzahlungen oder verschenkten Steuervorteilen. Achte bei deiner Steuererklärung besonders auf diese Punkte.
Ein häufiger Fehler ist, Freistellungsaufträge nicht auf mehrere Depots zu verteilen. Dadurch wird der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr nicht ausgeschöpft und du zahlst unnötig Steuern.
Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs wird oft nicht in der Anlage KAP angegeben. Das führt zu Nachzahlungen, weil das Finanzamt die Daten von der Bank bereits elektronisch erhalten hat.
Beiträge zur Basisrente werden häufig nicht als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht. Dabei kannst du im Jahr 2026 bis zu 30.826 Euro als ledige Person absetzen und so deine Steuerlast deutlich senken.
Fehler, die du vermeiden solltest
09 · Hintergrund
Basisrente mit ETF-Sparplan: So wirkt sich der Steuerbonus aus
Die Basisrente kombiniert einen ETF-Sparplan mit einer steuerlich geförderten Altersvorsorge. Der Steuervorteil entsteht sofort durch den Abzug der Beiträge, die Besteuerung folgt erst im Alter.
Bei der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, fließen deine Sparraten aus dem Bruttoeinkommen in einen ETF-Sparplan. Im Jahr 2026 kannst du als ledige Person bis zu 30.826 Euro als Altersvorsorgeaufwand in der Steuererklärung absetzen, bei Verheirateten sind es bis zu 61.652 Euro.
Der Steuervorteil zeigt sich direkt: Wer beispielsweise 5.765 Euro pro Jahr in eine Basisrente mit ETFs einzahlt und einen Einkommenssteuersatz von 30 Prozent hat, erhält einen Steuerzuschuss von 4.175 Euro. Der Anlagebetrag steigt dadurch auf 9.940 Euro pro Jahr, was den Zinseszinseffekt deutlich verstärkt.
Während der Sparphase fällt keine Abgeltungsteuer an. Im Ruhestand wird die Auszahlung nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, der bei vielen Menschen niedriger liegt als im Erwerbsleben.
Bei der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, fließen deine Sparraten aus dem Bruttoeinkommen in einen ETF-Sparplan. Im Jahr 2026 kannst du als ledige Person bis zu 30.826 Euro als Altersvorsorgeaufwand in der Steuererklärung absetzen, bei Verheirateten sind es bis zu 61.652 Euro.
Der Steuervorteil zeigt sich direkt: Wer beispielsweise 5.765 Euro pro Jahr in eine Basisrente mit ETFs einzahlt und einen Einkommenssteuersatz von 30 Prozent hat, erhält einen Steuerzuschuss von 4.175 Euro. Der Anlagebetrag steigt dadurch auf 9.940 Euro pro Jahr, was den Zinseszinseffekt deutlich verstärkt.
Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an, auch die Vorabpauschale entfällt bei der Basisrente. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert: Im Ruhestand werden die Auszahlungen mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert, der häufig niedriger liegt als während des Berufslebens.
Die Basisrente ist allerdings nicht auszahlbar oder vererbbar. Du bindest das Kapital bis zur Rente und erhältst eine lebenslange Zahlung. Für wen diese Form des ETF-Sparplans geeignet ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Alter und deiner Flexibilität ab.
10 · Was gilt
Günstigerprüfung: Wann sich die Anlage KAP für dich lohnt
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht immer die günstigste Variante. Mit der Günstigerprüfung kannst du prüfen lassen, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ausfällt.
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Das ist oft der Fall, wenn du nur geringe andere Einkünfte hast, in Elternzeit bist oder ein Sabbatical einlegst.
Sie lohnt sich nicht, wenn dein persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt oder du hohe Arbeitseinkünfte hast. Auch wenn deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben, bringt die Günstigerprüfung keinen Vorteil.
Günstigerprüfung lohnt sich
Günstigerprüfung lohnt sich nicht
11 · Vergleich
Altersvorsorge mit Sparplan: Welche Produkte du absetzen kannst
Nicht jeder Sparplan für die Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar. Die Abzugsmöglichkeiten hängen vom Produkttyp ab und davon, in welcher Schicht der Altersvorsorge du sparst.
Bei der Basisrente (Rürup-Rente) kannst du als ledige Person bis zu 30.826 Euro pro Jahr als Altersvorsorgeaufwand absetzen. Ein freier ETF-Sparplan bietet keine Abzugsmöglichkeit, dafür aber volle Flexibilität und Vererbbarkeit.
Während der Ansparphase fällt bei der Basisrente keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Beim freien ETF-Sparplan werden Vorabpauschale und Kapitalertragsteuer fällig, dafür ist das Geld jederzeit verfügbar.
| Basisrente (Rürup-Rente) | Freier ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Abzug als Altersvorsorgeaufwand | Bis zu 30.826 Euro pro Jahr für Ledige | Keine Abzugsmöglichkeit |
| Besteuerung während der Ansparphase | Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale | Vorabpauschale und Kapitalertragsteuer |
| Besteuerung in der Auszahlphase | Nachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz | Abgeltungsteuer auf Verkaufsgewinne mit Teilfreistellung |
| Flexibilität und Vererbbarkeit | Nicht auszahlbar, nicht vererbbar | Jederzeit verfügbar und vererbbar |
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