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Sparbrief und Abgeltungs­steuer: So viel Steuern fallen auf deine Zinsen an

Bei einem Sparbrief sind deine Zinserträge Kapitalerträge. Sobald sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, führt die Bank die Abgeltungs­steuer direkt an das Finanzamt ab.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungssteuer auf Sparbriefzinsen beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
  • Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du den automatischen Steuerabzug bis zur Höhe deines Freibetrags.
  • Bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz kannst du über die Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­steuer bei einem Sparbrief?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf deine Kapitalerträge. Bei Sparbriefen betrifft das die Zinsen, die dir die Bank gutschreibt.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die deine Bank direkt an das Finanzamt abführt. Für dich bedeutet das: Du musst dich um die Versteuerung deiner Sparbriefzinsen nicht selbst kümmern, die Bank erledigt das automatisch.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die ebenfalls direkt einbehalten werden.

Die Steuer fällt nur an, wenn deine gesamten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr übersteigen. Liegen deine Zinserträge darunter und du hast einen Freistellungsauftrag eingerichtet, bleibt dein Sparbrief steuerfrei.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer auf Sparbriefzinsen

Eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen aus Sparbriefen. Die Bank behält sie direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab, wodurch deine Steuerschuld auf diese Erträge abgegolten ist.

Die Steuer fällt nur an, wenn deine gesamten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr übersteigen.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt bei deinem Sparbrief steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Für Sparbriefzinsen gilt er genauso wie für Zinsen vom Tagesgeldkonto.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.

Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, also für Sparbriefzinsen, Tagesgeldzinsen, Dividenden und Kursgewinne. Du kannst ihn nicht pro Anlageform separat nutzen.

  • Zinserträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben bei erteiltem Freistellungsauftrag ohne Steuerabzug.
  • Zinserträge über dem Sparer-Pauschbetrag unterliegen der Abgeltungssteuer.
  • Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auch auf Zinsen unterhalb des Freibetrags Steuern ein.

Steuerfrei bis 1000 Euro

·Zinserträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr
·Zinserträge bis 2000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren
·Erträge, die durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind

Abgeltungssteuer fällt an

·Zinserträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen
·Zinsen, wenn kein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt ist
·Der über dem Freibetrag liegende Teil der Zinsen

03 · Kosten

Abgeltungs­steuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer: Die Gesamtbelastung

Zur Abgeltungssteuer kommen weitere Abgaben. Die Gesamtbelastung hängt von deiner Religionszugehörigkeit ab.

Auf die Abgeltungssteuer von 25 Prozent kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent hinzu. Dieser wird auf die Abgeltungssteuer selbst berechnet, nicht auf deinen Ertrag.

Bist du kirchensteuerpflichtig, erhöht sich die Belastung weiter. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer.

Ohne Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung bei 26,375 Prozent. Mit 9 Prozent Kirchensteuer zahlst du insgesamt 27,99 Prozent auf den über dem Freibetrag liegenden Teil deiner Sparbriefzinsen.

Steuerabzüge auf Kapitalerträge über dem Freibetrag

Abgeltungssteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungssteuer
Kirchensteuer (9 %, ev. Kirche)ca. 2,6 %

04 · Schritt für Schritt

Freistellungs­auftrag: So verhinderst du den Steuerabzug auf Sparbriefzinsen

Ein Freistellungsauftrag ist das wichtigste Instrument, um deine Sparbriefzinsen bis zum Freibetrag ohne Abzug zu erhalten.

Ein Freistellungsauftrag ist die Voraussetzung dafür, dass deine Bank die Zinsen bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Abzug auszahlt. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auf alle Zinserträge Steuern ab, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst.

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Aufträge deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person nicht übersteigt.

  • Ermittle deinen verfügbaren Sparer-Pauschbetrag und prüfe, welche Beträge du bereits bei anderen Banken verteilt hast.
  • Stelle bei der Bank, die deinen Sparbrief verwahrt, einen Freistellungsauftrag in passender Höhe.
  • Die Bank zahlt Zinsen bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags ohne Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag aus.
01

Freibetrag prüfen

Ermittle deinen verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Er beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren 2000 Euro.

02

Auftrag bei der Bank einreichen

Stelle bei der Bank, die deinen Sparbrief verwahrt, einen Freistellungsauftrag. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen.

03

Zinsen ohne Abzug erhalten

Die Bank zahlt Zinsen bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags ohne Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag aus.

04

Grenzen beachten

Liegen deine gesamten Kapitalerträge über dem Freibetrag, wird auf den übersteigenden Teil automatisch Steuer einbehalten.

05 · Vergleich

Sparbrief, Festgeld oder Tagesgeldkonto: Wo gelten welche Steuerregeln?

Die Besteuerung der Erträge ist bei diesen Anlageformen identisch. Unterschiede gibt es bei der Verfügbarkeit und der Zinsgutschrift.

Für alle drei Anlageformen gilt dieselbe steuerliche Behandlung: Zinserträge sind Kapitalerträge und unterliegen nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags der Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Die Unterschiede liegen in der Zinsgutschrift und der Verfügbarkeit deines Kapitals. Beim Sparbrief werden die Zinsen je nach Typ jährlich oder am Laufzeitende ausgezahlt, beim Festgeld meist am Ende der Laufzeit.

  • Beim Tagesgeldkonto erhältst du die Zinsen monatlich oder vierteljährlich und kannst täglich über dein Geld verfügen.
  • Sparbrief und Festgeld sind in der Regel nicht vor Laufzeitende kündbar.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt für alle drei Anlageformen gemeinsam.
Steuerliche und praktische Unterschiede der Anlageformen
SparbriefFestgeldTagesgeldkonto
Steuerliche Behandlung der ZinsenAbgeltungssteuer nach Sparer-PauschbetragAbgeltungssteuer nach Sparer-PauschbetragAbgeltungssteuer nach Sparer-Pauschbetrag
ZinsgutschriftJährlich oder am LaufzeitendeMeist am LaufzeitendeMonatlich oder vierteljährlich
Verfügbarkeit des KapitalsIn der Regel nicht vor LaufzeitendeIn der Regel nicht vor LaufzeitendeTäglich verfügbar

06 · Fehler vermeiden

Aufgezinster Sparbrief: Steuerfalle am Laufzeitende?

Bei einem aufgezinsten Sparbrief werden die Zinsen gesammelt und erst am Ende ausgezahlt. Das kann den Sparer-Pauschbetrag in einem Jahr sprengen.

Ein Beispiel: Legst du 5000 Euro für fünf Jahre zu 3,7 Prozent an, erhältst du am Ende 996 Euro Zinsen auf einmal. Dieser Betrag liegt knapp unter dem Freibetrag, bei höheren Anlagebeträgen oder längeren Laufzeiten überschreitest du ihn jedoch schnell.

  • Prüfe vor dem Kauf eines aufgezinsten Sparbriefs, ob die Zinsgutschrift am Laufzeitende deinen Sparer-Pauschbetrag übersteigt.
  • Beachte, dass auch Zinsen vom Tagesgeldkonto auf denselben Freibetrag angerechnet werden.
  • Ein abgezinster Sparbrief funktioniert umgekehrt: Du zahlst einen niedrigeren Betrag ein und erhältst am Ende einen festen Nennwert, die Besteuerung erfolgt ebenfalls erst zum Vertragsende.

Typische Steuerfehler bei Sparbriefen

·Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und die Bank führt auf alle Zinsen Steuern ab.
·Bei einem aufgezinsten Sparbrief überschreitet die Zinsgutschrift am Laufzeitende den Sparer-Pauschbetrag, obwohl die jährlichen Zinsen darunter lagen.
·Du hast den Freistellungsauftrag nicht auf alle Konten und Depots verteilt und ein Teil deines Freibetrags bleibt ungenutzt.
·Du vergisst, dass auch Zinsen vom Tagesgeldkonto auf den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag angerechnet werden.

07 · Checkliste

Sparbriefzinsen in der Steuererklärung: Wann sich die Anlage KAP lohnt

Die Abgeltungssteuer ist für viele Fälle abschließend. In bestimmten Situationen bringt dir die Steuererklärung aber Geld zurück.

Die Abgeltungssteuer ist für viele Fälle abschließend, eine Steuererklärung ist dann nicht erforderlich. In bestimmten Situationen kannst du dir jedoch zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

Das gilt vor allem, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Als Studentin oder Student mit geringem Einkommen profitierst du von der sogenannten Günstigerprüfung.

  • Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent, etwa als Studentin oder Rentner.
  • Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und die Bank hat Steuern auf Zinsen unterhalb des Freibetrags abgeführt.
  • Du hast Kirchensteuer gezahlt und möchtest sie als Sonderausgabe geltend machen.
  • Du hast Verluste aus anderen Kapitalanlagen, die du mit deinen Sparbriefzinsen verrechnen möchtest.

Fälle, in denen du deine Sparbriefzinsen in der Anlage KAP eintragen solltest

01

Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent, etwa als Studentin oder Rentner.

02

Du hast einen Freistellungsauftrag vergessen und dir wurde Steuer abgezogen.

03

Du hast Kirchensteuer gezahlt und möchtest sie als Sonderausgabe geltend machen.

04

Du hast Verluste aus anderen Kapitalanlagen, die du mit den Sparbriefzinsen verrechnen möchtest.

08 · Hintergrund

Kursgewinne bei vorzeitigem Verkauf: Was gilt für Sparbriefe?

Normale Sparbriefe werden nicht an der Börse gehandelt. Verkaufst du einen Sparbrief vorzeitig, kann ein Kursgewinn entstehen, der steuerpflichtig ist.

Ein klassischer Sparbrief ist eine Namensschuldverschreibung und in der Regel nicht vorzeitig kündbar. Ein Verkauf an der Börse ist daher meist nicht möglich.

Einige Banken geben Sparbriefe jedoch als Inhaberschuldverschreibung aus, die theoretisch übertragbar ist. Verkaufst du einen solchen Sparbrief vor Laufzeitende zu einem höheren Preis als deinem Kaufpreis, erzielst du einen Kursgewinn.

Dieser Kursgewinn zählt zu den Kapitalerträgen und unterliegt der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Er wird zusammen mit deinen Zinserträgen auf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro angerechnet.

Ein klassischer Sparbrief ist eine Namensschuldverschreibung und in der Regel nicht vorzeitig kündbar. Ein Verkauf an der Börse ist daher meist nicht möglich. Einige Banken geben Sparbriefe jedoch als Inhaberschuldverschreibung aus, die theoretisch übertragbar ist.

Verkaufst du einen solchen Sparbrief vor Laufzeitende zu einem höheren Preis als deinem Kaufpreis, erzielst du einen Kursgewinn. Dieser zählt zu den Kapitalerträgen und unterliegt der Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Kursgewinne aus Sparbriefen werden zusammen mit deinen Zinserträgen auf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro angerechnet. Erst wenn alle Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, fällt Steuer an.

09 · Vergleich

Dividenden und Sparbriefzinsen: Zwei Wege der Kapitalertragsbesteuerung

Sowohl Dividenden aus Aktien als auch Zinsen aus Sparbriefen sind Kapitalerträge. Bei der Besteuerung gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied.

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für beide Ertragsarten gleichermaßen.

Einen wichtigen Unterschied gibt es bei der Teilfreistellung: Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das heißt 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei. Für direkte Aktienanlagen und Sparbriefe gilt keine Teilfreistellung.

  • Sparbriefzinsen werden vollständig auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet.
  • Dividenden aus Einzelaktien werden ebenfalls vollständig angerechnet, ohne Teilfreistellung.
  • Bei ausländischen Dividenden kann eine anrechenbare Quellensteuer anfallen, bei inländischen Sparbriefzinsen führt die Bank direkt ab.
Besteuerung von Dividenden und Sparbriefzinsen im Vergleich
SparbriefzinsenDividenden
Steuersatz25 Prozent Abgeltungssteuer25 Prozent Abgeltungssteuer
TeilfreistellungKeine TeilfreistellungKeine Teilfreistellung bei Einzelaktien
Anrechnung auf Sparer-PauschbetragJa, vollständigJa, vollständig
QuellensteuerInländische Bank führt direkt abAusländische Quellensteuer kann anrechenbar sein

10 · Was gilt

Einlagensicherung und Steuern: Was deinen Sparbrief absichert

Die Einlagensicherung schützt dein angelegtes Kapital bei einer Bankenpleite. Sie hat keinen Einfluss auf die Besteuerung deiner Zinsen.

Dieser Schutz bezieht sich auf die Rückzahlung deines Kapitals bei einer Bankenpleite, nicht auf die Besteuerung deiner Zinsen.

Die Zinserträge aus deinem Sparbrief sind unabhängig von der Einlagensicherung steuerpflichtig. Sie zählen zu den Kapitalerträgen und unterliegen nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags der Abgeltungssteuer.

  • Geschützt durch die Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank.
  • Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen mit Nachrangabrede, da sie nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen.
  • Die Rückzahlung deines angelegten Kapitals ist kein steuerpflichtiger Ertrag, nur die Zinsen sind zu versteuern.

Geschützt bzw. steuerpflichtig

·Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung
·Zinserträge aus dem Sparbrief als Kapitalerträge
·Abgeltungssteuer auf Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag

Nicht geschützt bzw. steuerfrei

·Inhaberschuldverschreibungen mit Nachrangabrede durch die Einlagensicherung
·Zinserträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr bei erteiltem Freistellungsauftrag
·Rückzahlung des angelegten Kapitals als steuerpflichtiger Ertrag

11 · Schritt für Schritt

Quellensteuer auf Sparbriefzinsen: So führt die Bank die Steuer ab

Die Abgeltungssteuer funktioniert als Quellensteuer. Das bedeutet, die Steuer wird direkt an der Quelle, also bei deiner Bank, einbehalten.

Die Abgeltungssteuer funktioniert als Quellensteuer, das heißt die Bank behält die Steuer direkt bei der Zinsgutschrift ein. Du erhältst nur den Betrag ausgezahlt, der nach Abzug der Steuern übrig bleibt.

Der Ablauf ist automatisiert und erfordert kein Eingreifen deinerseits. Die Bank prüft zunächst, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt und in welcher Höhe er noch nicht ausgeschöpft ist.

  • Die Bank schreibt dir die Zinsen aus deinem Sparbrief gut, dies ist der Zeitpunkt des steuerlichen Zuflusses.
  • Die Bank prüft, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt und in welcher Höhe er noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Auf den über dem Freibetrag liegenden Teil der Zinsen berechnet die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Die Bank führt die einbehaltene Steuer anonym an das zuständige Finanzamt ab, deine Steuerschuld ist damit abgegolten.
01

Zinsgutschrift durch die Bank

Die Bank schreibt dir die Zinsen aus deinem Sparbrief gut. Dies ist der Zeitpunkt des steuerlichen Zuflusses.

02

Prüfung des Freistellungsauftrags

Die Bank prüft, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt und in welcher Höhe er noch nicht ausgeschöpft ist.

03

Berechnung der Steuer

Auf den über dem Freibetrag liegenden Teil der Zinsen berechnet die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

04

Abführung an das Finanzamt

Die Bank führt die einbehaltene Steuer anonym an das zuständige Finanzamt ab. Deine Steuerschuld auf diese Erträge ist damit abgegolten.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026