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Small-Cap-ETF und Vorabpauschale: So funktioniert die Steuer 2026

Bei thesaurierenden Small-Cap-ETFs fällt auch ohne Ausschüttung Steuer an. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du Erträge aus deinem ETF jährlich versteuerst, nicht erst beim Verkauf.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs, darunter auch Small-Cap-ETFs.
  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, die deine Steuerlast senkt.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person schützt kleine Depots vor der Abgeltungsteuer.
  • Deine Depotbank berechnet und bucht die Vorabpauschale automatisch ab, wenn kein Freistellungsauftrag besteht.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei einem Small-Cap-ETF?

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung künftiger Kursgewinne. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und betrifft in der Praxis vor allem thesaurierende Fonds.

Bei einem thesaurierenden Small-Cap-ETF bekommst du keine Ausschüttungen auf dein Konto, trotzdem erwirtschaftet der Fonds Erträge. Damit diese Erträge nicht erst nach Jahrzehnten beim Verkauf besteuert werden, gibt es die Vorabpauschale. Sie ist eine pauschale jährliche Mindestbesteuerung, die deine Depotbank automatisch berechnet und an das Finanzamt abführt.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Zahlung auf deinen späteren Veräußerungsgewinn. Beim Verkauf deiner Anteile werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags ist damit ausgeschlossen.

Die Vorabpauschale betrifft in der Praxis vor allem thesaurierende Small-Cap-ETFs. Bei ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung gegengerechnet, sodass die Vorabpauschale nur anfällt, wenn die Ausschüttung niedriger ausfällt als der pauschale Mindestertrag.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Eine pauschale jährliche Besteuerung von Fondserträgen, die sicherstellt, dass auch bei thesaurierenden ETFs ohne Ausschüttung eine Mindeststeuer auf Anlegerebene anfällt.

Die Vorabpauschale wird bei einem späteren Verkauf der Anteile vom Veräußerungsgewinn abgezogen, eine Doppelbesteuerung ist ausgeschlossen.

02 · Schritt für Schritt

So berechnet sich die Vorabpauschale für deinen Small-Cap-ETF

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und hängt vom Basiszins, dem Fondsstand und der Ausschüttung ab. Deine Depotbank übernimmt die Ermittlung automatisch.

Die Berechnung beginnt mit dem Basisertrag. Dafür multipliziert deine Depotbank den Rücknahmepreis deines Small-Cap-ETF am Jahresanfang mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Der Faktor 0,7 berücksichtigt pauschal die Kosten des Fonds.

Anschließend prüft die Bank, ob der tatsächliche Wertzuwachs des ETF im Kalenderjahr niedriger war als der Basisertrag. In diesem Fall wird die Vorabpauschale auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Hat dein Small-Cap-ETF im Jahr an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an.

Für die endgültige Steuerlast wird auf die Vorabpauschale die Teilfreistellung von 30 Prozent angewendet. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent zahlst du Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

  • Ermittle den Basisertrag aus Fondsstand am Jahresanfang, Basiszins und Faktor 0,7.
  • Deckle die Vorabpauschale auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Kalenderjahres.
  • Ziehe bei ausschüttenden ETFs die Ausschüttungen ab, bei thesaurierenden entfällt dieser Schritt.
  • Wende die Teilfreistellung von 30 Prozent auf die verbleibende Vorabpauschale an.
01

Basisertrag ermitteln

Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis des ETF am Jahresanfang multipliziert mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7.

02

Deckelung prüfen

Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des ETF im Kalenderjahr begrenzt. Bei Verlusten fällt keine Vorabpauschale an.

03

Ausschüttungen abziehen

Bei ausschüttenden Small-Cap-ETFs werden die gezahlten Ausschüttungen von der Vorabpauschale abgezogen. Bei thesaurierenden ETFs entfällt dieser Schritt.

04

Teilfreistellung anwenden

Auf die verbleibende Vorabpauschale wird die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds angewendet, bevor die Steuer berechnet wird.

05

Steuer abführen

Auf den steuerpflichtigen Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Die Depotbank bucht den Betrag vom Verrechnungskonto ab.

03 · Vergleich

Small-Cap-ETF: Thesaurierend oder ausschüttend im Vergleich

Die Vorabpauschale wirkt sich je nach Ausschüttungsart unterschiedlich aus. Der Vergleich zeigt, worauf du dich bei beiden Varianten einstellen musst.

Bei einem thesaurierenden Small-Cap-ETF fällt die Vorabpauschale in der Regel an, weil keine Ausschüttung gegengerechnet werden kann. Du musst die Steuerzahlung aus eigenen Mitteln auf deinem Verrechnungskonto bereitstellen. Der Vorteil liegt im weiterhin bestehenden Steuerstundungseffekt, da nur ein Teil des Wertzuwachses jährlich besteuert wird.

Bei einem ausschüttenden Small-Cap-ETF wird die Steuer meist direkt aus der Ausschüttung einbehalten. Eine Vorabpauschale fällt nur an, wenn die Ausschüttung niedriger ist als der pauschale Mindestertrag. Dafür ist der Steuerstundungseffekt geringer, weil Ausschüttungen sofort voll versteuert werden.

Für beide Varianten gilt die Teilfreistellung von 30 Prozent. Sie reduziert die steuerpflichtigen Erträge aus Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen gleichermaßen.

Unterschiede bei der Besteuerung von Small-Cap-ETFs
Thesaurierender Small-Cap-ETFAusschüttender Small-Cap-ETF
VorabpauschaleFällt in der Regel an, da keine Ausschüttung gegengerechnet wirdFällt nur an, wenn die Ausschüttung niedriger als die Vorabpauschale ist
Liquidität für SteuerzahlungMuss aus eigenen Mitteln auf dem Verrechnungskonto bereitstehen
Steuerstundungs­effektBesteht weiterhin, da nur ein Teil des Wertzuwachses besteuert wird
Teilfreistellung 30 ProzentGilt für die VorabpauschaleGilt für Ausschüttungen und eine eventuelle Vorabpauschale

04 · Hintergrund

Welche Rolle spielt der Basiszins bei der Vorabpauschale?

Der Basiszins ist die zentrale Stellschraube für die Höhe der Vorabpauschale. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und aus der Rendite deutscher Bundesanleihen abgeleitet.

Der Basiszins wird zu Beginn jedes Jahres vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Er beruht auf dem Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils am ersten Börsentag des Jahres errechnet. Damit bildet er den risikofreien Zins am Markt ab, abgeleitet aus der langfristig erzielbaren Rendite deutscher Bundesanleihen.

Für die Berechnung der Vorabpauschale wird der Basiszins mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Dieser Abschlag berücksichtigt, dass Fonds auch Kosten haben und nicht die volle Marktrendite erzielen. Ein niedriger Basiszins führt zu einer niedrigeren Vorabpauschale, ein hoher Basiszins erhöht die steuerliche Belastung für thesaurierende Small-Cap-ETFs im jeweiligen Jahr.

Der Basiszins ist damit die zentrale Stellschraube für die Höhe deiner Vorabpauschale. Er ändert sich jährlich und kann je nach Zinsumfeld deutlich schwanken.

Der Basiszins beruht auf dem Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils am ersten Börsentag des Jahres errechnet. Er soll den risikofreien Zins am Markt abbilden und wird zu Beginn jedes Jahres veröffentlicht.

Für die Berechnung der Vorabpauschale wird der Basiszins mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Dieser Abschlag berücksichtigt, dass Fonds auch Kosten haben und nicht die volle Marktrendite erzielen.

Ein niedriger Basiszins führt zu einer niedrigeren Vorabpauschale, ein hoher Basiszins erhöht die steuerliche Belastung für thesaurierende Small-Cap-ETFs im jeweiligen Jahr.

05 · Kosten

Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du bei Small-Cap-ETFs

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Erträge aus Aktienfonds reduziert werden. Sie ersetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern.

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Erträge aus Aktienfonds reduziert werden. Sie ersetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern, die bei Fonds und ETFs seit 2018 nicht mehr möglich ist. Für Aktienfonds wie Small-Cap-ETFs beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent.

Das bedeutet: Von deinen Erträgen aus Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen bleiben 30 Prozent steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent zahlst du Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Teilfreistellung reduziert deine Steuerlast bei Small-Cap-ETFs also spürbar.

Bei Verlusten wirkt die Teilfreistellung allerdings in die andere Richtung. Sie reduziert dann auch den Verlustverrechnungstopf, weil nur 70 Prozent eines Verlustes steuerlich angerechnet werden können.

Steuerliche Entlastung durch Teilfreistellung bei Aktienfonds

Teilfreistellung für Aktienfonds (inkl. Small-Cap-ETFs)30 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil der Erträge70 Prozent

06 · Was gilt

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Sparer-Pauschbetrag bei Small-Cap-ETFs

Auf die Vorabpauschale deines Small-Cap-ETFs fallen dieselben Steuersätze an wie auf andere Kapitalerträge. Der Sparer-Pauschbetrag schützt dich bis zu einer bestimmten Höhe.

Auf den steuerpflichtigen Teil der Vorabpauschale deines Small-Cap-ETF fallen dieselben Steuersätze an wie auf andere Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, wird auch Kirchensteuer fällig.

Bevor Steuern abgeführt werden, verrechnet deine Depotbank die Vorabpauschale mit einem vorhandenen Verlustverrechnungstopf. Reicht das nicht aus, kommt dein Sparer-Pauschbetrag zum Einsatz. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Erst wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, bucht die Bank die Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

Keine Vorabpauschale fällt an, wenn dein Small-Cap-ETF im Kalenderjahr keinen Wertzuwachs hatte. Über die Abgeltungsteuer hinaus entsteht keine zusätzliche Steuer.

Fällt an

·Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil der Vorabpauschale
·Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer
·Ggf. Kirchensteuer, sofern du kirchensteuerpflichtig bist
·Verrechnung mit dem Verlustverrechnungstopf Sonstige, falls vorhanden

Fällt nicht an

·Keine Steuer, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person noch nicht ausgeschöpft ist
·Keine Vorabpauschale, wenn der ETF im Kalenderjahr keinen Wertzuwachs hatte
·Keine zusätzliche Steuer über die Abgeltungsteuer hinaus

07 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So verhinderst du die Abbuchung vom Konto

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Depotbank an, den Sparer-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ohne ausreichenden Auftrag bucht die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale direkt ab.

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Depotbank an, den Sparer-Pauschbetrag bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Ohne ausreichenden Auftrag bucht die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale direkt von deinem Verrechnungskonto ab. Das passiert Anfang Januar für das vorangegangene Kalenderjahr.

Prüfe, ob du bei deiner Depotbank bereits einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast und ob er hoch genug ist. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person gilt insgesamt, nicht pro Depot. Hast du mehrere Depots, musst du den Freistellungsauftrag entsprechend aufteilen.

  • Prüfe, ob bei deiner Depotbank ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist.
  • Stelle sicher, dass der Freistellungsauftrag die erwartete Vorabpauschale abdeckt.
  • Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen.
  • Sorge Anfang Januar für ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto, falls der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

Checkliste für deinen Freistellungsauftrag bei Small-Cap-ETFs

01

Prüfe, ob du bei deiner Depotbank bereits einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

02

Stelle sicher, dass der Freistellungsauftrag hoch genug ist, um die erwartete Vorabpauschale abzudecken.

03

Denke daran, dass der Sparer-Pauschbetrag 1000 Euro pro Person und Jahr beträgt, bei Ehepaaren 2000 Euro.

04

Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen.

05

Sorge Anfang Januar für ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto, falls der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vorabpauschale von Small-Cap-ETFs

Viele Anleger unterschätzen die Liquiditätsanforderung oder vergessen den Freistellungsauftrag. Diese Fehler führen zu unnötigen Abbuchungen oder Nachzahlungen.

Viele Anleger unterschätzen die Liquiditätsanforderung bei thesaurierenden Small-Cap-ETFs. Da keine Ausschüttung auf dem Konto landet, muss die Steuer auf die Vorabpauschale aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Fehlt das Guthaben auf dem Verrechnungskonto, kann die Abbuchung Anfang Januar das Konto ins Minus bringen.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Annahme, thesaurierende ETFs seien steuerfrei. Auch ohne Ausschüttung fällt die Vorabpauschale an, sofern der Fonds im Vorjahr einen Wertzuwachs hatte. Wer keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, zahlt die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Depotbank bucht die Steuer automatisch ab.
  • Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Abbuchung kann das Konto ins Minus bringen.
  • Annahme, dass thesaurierende ETFs steuerfrei sind: Auch ohne Ausschüttung fällt die Vorabpauschale an.
  • Freistellungsauftrag nicht auf mehrere Depots verteilt: Der Pauschbetrag gilt insgesamt, nicht pro Depot.

Fehler, die du bei der Vorabpauschale vermeiden solltest

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Depotbank bucht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ab.
·Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Abbuchung Anfang Januar kann das Konto ins Minus bringen.
·Annahme, dass thesaurierende ETFs steuerfrei sind: Auch ohne Ausschüttung fällt die Vorabpauschale an.
·Vergessen, den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots zu verteilen: Der Pauschbetrag gilt insgesamt, nicht pro Depot.
·Unkenntnis über die Teilfreistellung: Wer sie nicht kennt, überschätzt seine Steuerlast deutlich.

09 · Hintergrund

Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf deines Small-Cap-ETFs?

Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim Verkauf steuermindernd berücksichtigt. So wird eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags vermieden.

Beim Verkauf deiner Small-Cap-ETF-Anteile ermittelt die Depotbank den Veräußerungsgewinn aus Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten. Von diesem Gewinn werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen der Besitzzeit abgezogen. So wird eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags vermieden.

Der verbleibende Betrag wird mit der Teilfreistellung von 30 Prozent reduziert und anschließend mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert. Die bereits gezahlten Vorabpauschalen mindern also deinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Verkaufst du deinen ETF am Jahresanfang, bevor die Vorabpauschale für das Vorjahr berechnet wurde, erfolgt eine Neubetrachtung des Verkaufs. Die Depotbank berücksichtigt die Vorabpauschale nachträglich und passt die Steuerberechnung entsprechend an.

Beim Verkauf deiner Small-Cap-ETF-Anteile ermittelt die Depotbank den Veräußerungsgewinn aus Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten. Von diesem Gewinn werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen der Besitzzeit abgezogen.

Der verbleibende Betrag wird mit der Teilfreistellung von 30 Prozent reduziert und anschließend mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert.

Verkaufst du deinen ETF am Jahresanfang, bevor die Vorabpauschale für das Vorjahr berechnet wurde, erfolgt eine Neubetrachtung des Verkaufs. Die Depotbank berücksichtigt die Vorabpauschale nachträglich und korrigiert die Steuerberechnung.

10 · Im Vertrag

Investmentsteuergesetz und Investmentsteuerreform: Das hat sich geändert

Seit 2018 gelten für alle Investmentfonds und ETFs einheitliche Steuerregeln. Die Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds ist entfallen.

Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurden alle Investmentfonds und ETFs steuerlich gleichgestellt. Die frühere Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds ist entfallen. Auch die Steuererklärung wurde vereinfacht, weil die Depotbank die Berechnung und Abführung der Steuern übernimmt.

Für die Ermittlung der Steuer auf Erträge benötigst du nur noch wenige Kennzahlen: die Höhe der Ausschüttungen, den Fondswert am Jahresanfang, den Fondswert am Jahresende und die Art des Fonds. Vor der Reform waren noch 33 Angaben notwendig.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds wurde als Ausgleich für die nicht mehr anrechenbare Quellensteuer eingeführt. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gleichermaßen.

Wichtige Begriffe aus dem Investmentsteuergesetz

InvestmentsteuerreformGesetzMit der Reform 2018 wurden alle Investmentfonds und ETFs steuerlich gleichgestellt und die Steuererklärung vereinfacht.
BasisertragBerechnungDer Basisertrag ist die Grundlage für die Vorabpauschale und ergibt sich aus Fondsstand am Jahresanfang multipliziert mit Basiszins und Faktor 0,7.
TeilfreistellungEntlastungFür Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, als Ausgleich für die nicht mehr anrechenbare Quellensteuer.
AbgeltungsteuerSteuersatzAuf Kapitalerträge wie die Vorabpauschale fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.

11 · Checkliste

Small-Cap-ETF-Vorabpauschale: Zahlen und Fristen im Überblick

Die Vorabpauschale wird jährlich im Januar für das Vorjahr berechnet und abgeführt. Die wichtigsten Werte und Termine findest du hier kompakt zusammengefasst.

Wichtige Werte und Termine für 2026

01

Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro pro Person und Jahr, 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare

02

Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil der Vorabpauschale

03

Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer

04

Teilfreistellung für Aktienfonds: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei

05

Berechnung der Vorabpauschale: jährlich im Januar für das vorangegangene Kalenderjahr

06

Fälligkeit: Die Depotbank bucht die Steuer Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026