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ETF-Vorabpauschale: So funktioniert die Steuer auf thesaurierende Fonds

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei thesaurierenden ETFs jährlich Steuern auf einen fiktiven Ertrag zahlst. Sie wird Anfang 2026 für das Vorjahr fällig und von deinem Depotanbieter automatisch eingezogen.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs und Fonds, kann aber auch bei ausschüttenden Produkten anfallen.
  • Berechnungsgrundlage sind der Basiszins, der Fondswert am Jahresanfang und die tatsächliche Wertsteigerung.
  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wodurch nur 70 Prozent des Basisertrags besteuert werden.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr wird zuerst aufgebraucht, bevor Steuern fällig werden.

01 · Grundlagen

Was ist die ETF-Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der seit der Investmentsteuerreform 2018 für thesaurierende Fonds berechnet wird. Sie gleicht den Steuervorteil aus, den du durch das automatische Wiederanlegen von Erträgen hast.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Berechnungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Sie betrifft vor allem thesaurierende Fonds und ETFs, bei denen Erträge nicht ausgezahlt, sondern automatisch wieder angelegt werden. Für ausschüttende Fonds kann sie ebenfalls relevant werden, wenn die Ausschüttungen niedriger ausfallen als der gesetzlich festgelegte Basisertrag.

Die tatsächliche Steuer wird im Januar des Folgejahres von deinem Depotkonto eingezogen. Dein Broker berechnet die Vorabpauschale automatisch und führt die Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Du musst dafür keine Angaben in deiner Steuererklärung machen, solange dein Depot in Deutschland geführt wird.

Die Vorabpauschale stellt sicher, dass du auch bei reinvestierten Erträgen jährlich einen kleinen Betrag versteuerst. Sie ist eine Methode der Mindestbesteuerung auf Anlegerebene und keine neue Steuerart.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein pauschal ermittelter, fiktiver Ertrag, der für thesaurierende Fonds und ETFs jährlich als Grundlage für die Abgeltungsteuer dient. Die tatsächliche Steuer wird im Januar des Folgejahres von deinem Depotkonto eingezogen.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuerart, sondern eine Methode, die Besteuerung von reinvestierten Erträgen sicherzustellen.

02 · Hintergrund

Warum gibt es die Vorabpauschale bei ETFs?

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden oder Zinsen aus, sondern legen sie direkt wieder an. Ohne die Vorabpauschale würdest du die Steuer auf diese Erträge erst beim Verkauf nach vielen Jahren zahlen.

Vor der Investmentsteuerreform 2018 gab es bei ausländischen thesaurierenden Fonds eine komplizierte Besteuerung auf Thesaurierung. Mit dem neuen Investmentsteuergesetz wurde die Vorabpauschale eingeführt, um alle Fonds und ETFs steuerlich gleich zu behandeln. Inländische und ausländische Produkte unterliegen seitdem denselben Regeln.

Die Vorabpauschale verhindert, dass du durch jahrzehntelanges Halten eines thesaurierenden ETFs einen dauerhaften Steuerstundungseffekt erzielst. Ohne diese Regelung würdest du die Steuer auf Dividenden und Zinsen erst beim Verkauf nach vielen Jahren zahlen. Der Staat hätte dann über lange Zeit keinen steuerlichen Zugriff auf die laufenden Erträge.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du zahlst jedes Jahr einen kleinen Betrag Steuern auf den fiktiven Ertrag, auch wenn du keine Auszahlung erhältst. Im Gegenzug wird die gezahlte Vorabpauschale beim späteren Verkauf auf den Gewinn angerechnet.

Vor der Investmentsteuerreform 2018 gab es bei ausländischen thesaurierenden Fonds eine komplizierte Besteuerung auf Thesaurierung. Mit dem neuen Investmentsteuergesetz wurde die Vorabpauschale eingeführt, um alle Fonds und ETFs steuerlich gleich zu behandeln.

Die Vorabpauschale stellt eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene sicher. Sie verhindert, dass du durch jahrzehntelanges Halten eines thesaurierenden ETFs einen dauerhaften Steuerstundungseffekt erzielst.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du zahlst jedes Jahr einen kleinen Betrag Steuern auf den fiktiven Ertrag, auch wenn du keine Ausschüttung erhalten hast. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet.

03 · Was gilt

Vorabpauschale oder Ausschüttung: Was wird wann fällig?

Ob und wie viel Vorabpauschale du zahlen musst, hängt vom Verhältnis zwischen Basisertrag und tatsächlichen Ausschüttungen ab. Die folgende Übersicht zeigt die beiden Fälle.

Bei thesaurierenden ETFs mit positivem Basisertrag und Wertsteigerung wird die Vorabpauschale fällig. Bei ausschüttenden ETFs greift sie nur, wenn die Ausschüttungen niedriger sind als der Basisertrag.

Keine Vorabpauschale entsteht in drei Fällen: wenn die Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen, wenn der Fonds im Kalenderjahr eine negative Wertentwicklung hatte oder wenn der Basiszins negativ ist. In den Jahren nach Einführung der Vorabpauschale war der Basiszins lange negativ, deshalb mussten viele Anleger keine Steuer zahlen.

Die Vorabpauschale wird immer erst im Januar des Folgejahres steuerlich relevant. Für das Jahr 2025 wird sie also im Januar 2026 von deinem Broker eingezogen.

Vorabpauschale wird fällig

·Thesaurierende ETFs mit positivem Basisertrag und Wertsteigerung
·Ausschüttende ETFs, deren Ausschüttungen niedriger sind als der Basisertrag
·Fonds, deren Wert am Jahresende über dem Wert am Jahresanfang liegt

Keine Vorabpauschale

·Ausschüttende ETFs, deren Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen
·Fonds mit negativer Wertentwicklung im Kalenderjahr
·Jahre, in denen der Basiszins negativ ist

04 · Schritt für Schritt

So berechnest du die ETF-Vorabpauschale

Die Berechnung folgt einem festen Schema aus Basiszins, Fondswert und Wertsteigerung. Dein Broker übernimmt die Rechnung, aber das Prinzip hilft dir, die Abrechnung zu verstehen.

Die Vorabpauschale entspricht dem kleineren Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung.

Der Basisertrag wird ermittelt, indem du den Basiszins mit 0,7 und dem Fondswert am Jahresanfang multiplizierst. Der Faktor 0,7 steht für die pauschale Berücksichtigung von Kosten. Die Wertsteigerung ergibt sich aus der Differenz zwischen Fondswert am Jahresende und Fondswert am Jahresanfang.

  • Multipliziere den Basiszins mit 0,7 und dem Fondswert am Jahresanfang, um den Basisertrag zu erhalten.
  • Ziehe den Fondswert am Jahresanfang vom Fondswert am Jahresende ab, um die Wertsteigerung zu berechnen.
  • Wähle den kleineren Betrag aus Basisertrag und Wertsteigerung als Vorabpauschale.
  • Ziehe bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen von der Vorabpauschale ab.

So wird nie mehr versteuert als der reale Gewinn. Ist die Wertsteigerung negativ, entfällt die Vorabpauschale komplett.

01

Basisertrag ermitteln

Multipliziere den Basiszins mit 0,7 und dem Fondswert am Jahresanfang. Der Faktor 0,7 steht für die pauschale Berücksichtigung von Kosten.

02

Wertsteigerung berechnen

Ziehe den Fondswert am Jahresanfang vom Fondswert am Jahresende ab. Ist das Ergebnis negativ, entfällt die Vorabpauschale.

03

Kleineren Betrag wählen

Die Vorabpauschale entspricht dem kleineren Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung. So wird nie mehr versteuert als der reale Gewinn.

04

Ausschüttungen abziehen

Bei ausschüttenden Fonds werden die Ausschüttungen von der Vorabpauschale abgezogen. Ist der Rest negativ, fällt keine Vorabpauschale an.

05

Teilfreistellung anwenden

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent des Ertrags steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 Prozent wird Abgeltungsteuer fällig.

05 · Grundlagen

Basiszins und Basisertrag: Die Grundlagen der Berechnung

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und ist die zentrale Stellschraube für die Höhe der Vorabpauschale. Er leitet sich aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen ab.

Der Basiszins wird jedes Jahr zu Jahresbeginn vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Er orientiert sich an der Rendite von Bundesanleihen und lag 2026 bei 3,20 Prozent, nachdem er in den Jahren zuvor deutlich niedriger oder negativ war. Ein höherer Basiszins führt zu einer höheren Vorabpauschale, weil der fiktive Ertrag größer ausfällt.

Der Basisertrag ist das Vorabpauschalmaximum, von dem die Ausschüttungen abgezogen werden. Er berechnet sich aus Basiszins mal 0,7 mal Fondswert am Jahresanfang. Der Faktor 0,7 berücksichtigt pauschal die Kosten auf Fondsebene.

Bei einem Fondswert von 5.000 Euro und einem Basiszins von 2,53 Prozent ergibt sich ein Basisertrag von 88,55 Euro. Liegen die Ausschüttungen bei höchstens 88,54 Euro, kommt die Pauschale zur Anwendung. Bei Erträgen ab 88,55 Euro aufwärts hingegen nicht.

Kurz erklärt

Basiszins

Der Basiszins wird jedes Jahr zu Jahresbeginn vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Er orientiert sich an der Rendite von Bundesanleihen und lag 2026 bei 3,20 Prozent, nachdem er in den Jahren zuvor deutlich niedriger oder negativ war.

Ein höherer Basiszins führt zu einer höheren Vorabpauschale, weil der fiktive Ertrag größer ausfällt.

06 · Vergleich

Teilfreistellung: So viel bleibt bei Aktienfonds steuerfrei

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Aktienfonds und gleicht Nachteile aus, die auf Fondsebene entstehen. Sie hängt von der Aktienquote des Fonds ab.

Sie hängt von der Aktienquote des Fonds ab. Für reine Aktien-ETFs gilt immer die Teilfreistellung von 30 Prozent, da sie eine Aktienquote von nahezu 100 Prozent aufweisen.

  • Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote erhalten 30 Prozent Teilfreistellung, der steuerpflichtige Anteil beträgt 70 Prozent.
  • Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote erhalten 15 Prozent Teilfreistellung, der steuerpflichtige Anteil beträgt 85 Prozent.
  • Sonstige Fonds mit unter 25 Prozent Aktienquote erhalten keine Teilfreistellung, der steuerpflichtige Anteil beträgt 100 Prozent.

Die Teilfreistellung wird automatisch von deinem Broker berücksichtigt. Du musst sie nicht selbst beantragen oder in der Steuererklärung geltend machen.

Teilfreistellung nach Fondsart
AktienfondsMischfondsSonstige Fonds
AktienquoteMindestens 51 ProzentMindestens 25 ProzentUnter 25 Prozent
Teilfreistellung30 Prozent15 Prozent0 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil70 Prozent85 Prozent100 Prozent

07 · Kosten

So hoch fällt die Steuer auf die Vorabpauschale aus

Auf den steuerpflichtigen Teil der Vorabpauschale werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Der Sparer-Pauschbetrag reduziert die Belastung.

Der Sparer-Pauschbetrag reduziert die Belastung, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Die tatsächliche Steuer kann niedriger ausfallen, wenn der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist oder die Wertsteigerung unter dem Basisertrag liegt.

Bei 10.000 Euro in einem thesaurierenden Aktien-ETF und einem Basiszins von 3,20 Prozent ergibt sich ein Basisertrag von 224 Euro. Nach Teilfreistellung bleiben 157 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen 39 Euro Abgeltungsteuer und 2 Euro Solidaritätszuschlag an.

Diese Beträge sind keine zusätzliche Steuer auf dein Vermögen, sondern die Besteuerung der Erträge, die dein ETF im Laufe des Jahres erwirtschaftet hat. Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf auf den Gewinn angerechnet.

Steuerliche Belastung der Vorabpauschale

Basisertrag (3,20 % × 0,7 × 10.000 Euro)224 Euro
Nach Teilfreistellung (70 Prozent)157 Euro
Abgeltungsteuer (25 Prozent)39 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer)2 Euro

08 · Checkliste

Freistellungs­auftrag und Sparer-Pauschbetrag nutzen

Mit einem Freistellungsauftrag stellst du sicher, dass dein Broker den Sparer-Pauschbetrag bei der Vorabpauschale berücksichtigt. Ohne Auftrag wird die Steuer zunächst einbehalten.

Du kannst dir zu viel bezahlte Beträge über die Einkommensteuererklärung zurückholen, das ist aber mit Aufwand verbunden.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren steht ein gemeinsamer Pauschbetrag von 2000 Euro zur Verfügung. Der Freistellungsauftrag sollte vor dem Jahreswechsel aktiv sein, damit er für die Vorabpauschale im Januar gilt.

  • Beantrage den Freistellungsauftrag direkt bei deinem Depotanbieter, am besten online im Kundenbereich.
  • Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person auf alle Depots und Konten, wenn du mehrere hast.
  • Prüfe einmal jährlich, ob die Verteilung noch zu deinen Erträgen passt, und passe sie bei Bedarf an.

Wenn du mehrere Konten hast und dir die Aufteilung nicht die Mühe wert ist, kannst du die zu viel gezahlte Steuer auch über die Steuererklärung zurückholen.

So richtest du den Freistellungsauftrag richtig ein

01

Beantrage den Freistellungsauftrag direkt bei deinem Depotanbieter, am besten online im Kundenbereich.

02

Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person auf alle Depots und Konten, wenn du mehrere hast.

03

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren steht ein gemeinsamer Pauschbetrag von 2000 Euro zur Verfügung.

04

Achte darauf, dass der Freistellungsauftrag vor dem Jahreswechsel aktiv ist, damit er für die Vorabpauschale im Januar gilt.

05

Prüfe einmal jährlich, ob die Verteilung noch zu deinen Erträgen passt, und passe sie bei Bedarf an.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale

Viele Anlegerinnen und Anleger werden von der Abbuchung im Januar überrascht oder verschenken Steuervorteile. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Die häufigsten Probleme entstehen durch fehlende Freistellungsaufträge und nicht gedeckte Verrechnungskonten.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank führt die Steuer ab, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch frei wäre.
  • Verrechnungskonto nicht gedeckt: Die Abbuchung der Vorabpauschale führt zu Dispozinsen, wenn das Konto leer ist.
  • Falsche Fondsart angenommen: Mischfonds haben nur 15 Prozent Teilfreistellung, nicht 30 Prozent wie reine Aktienfonds.
  • Vorabpauschale mit zusätzlicher Steuer verwechselt: Sie wird beim Verkauf auf den Gewinn angerechnet, es entsteht keine Doppelbesteuerung.
  • Basiszins unterschätzt: Nach Jahren mit negativem Basiszins fällt die Vorabpauschale 2026 deutlich höher aus.

Die Vorabpauschale wird von deiner Bank direkt vom hinterlegten Konto abgezogen. Achte deshalb auf ausreichende Deckung, damit du nicht in den Dispokredit rutschst.

Diese Fehler kosten dich unnötig Geld

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank führt die Steuer ab, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch frei wäre.
·Verrechnungskonto nicht gedeckt: Die Abbuchung der Vorabpauschale führt zu Dispozinsen, wenn das Konto leer ist.
·Falsche Fondsart angenommen: Mischfonds haben nur 15 Prozent Teilfreistellung, nicht 30 Prozent wie reine Aktienfonds.
·Vorabpauschale mit zusätzlicher Steuer verwechselt: Sie wird beim Verkauf auf den Gewinn angerechnet, es entsteht keine Doppelbesteuerung.
·Basiszins unterschätzt: Nach Jahren mit negativem Basiszins fällt die Vorabpauschale 2026 spürbar höher aus als zuvor.

10 · Hintergrund

Vorabpauschale beim Verkauf: So wird sie angerechnet

Die gezahlte Vorabpauschale ist nicht verloren. Beim Verkauf deiner ETF-Anteile wird sie auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, damit du nicht doppelt Steuern zahlst.

Die gezahlte Vorabpauschale ist nicht verloren. Beim Verkauf deiner ETF-Anteile wird sie auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, damit du nicht doppelt Steuern zahlst. Dein Broker ermittelt den Veräußerungsgewinn aus Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und zieht die in den Vorjahren gezahlten Vorabpauschalen von diesem Gewinn ab.

Hast du in einem Jahr eine Vorabpauschale versteuert, obwohl der Fonds insgesamt im Minus war, wird auch das beim Verkauf berücksichtigt. Die vorab gezahlten Beträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn oder erhöhen den Verlust. Sollte sich der ETF nicht wie erhofft entwickeln und bei einem Verkauf Verluste entstehen, werden die vorab gezahlten Pauschalbeträge automatisch verrechnet.

Diese Anrechnung erfolgt automatisch durch deinen Depotanbieter. Du musst dafür keine Angaben in der Steuererklärung machen, solange dein Depot in Deutschland geführt wird.

Wenn du deine ETF-Anteile verkaufst, ermittelt dein Broker den Veräußerungsgewinn aus Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten. Die in den Vorjahren gezahlten Vorabpauschalen werden von diesem Gewinn abgezogen.

Hast du in einem Jahr eine Vorabpauschale versteuert, obwohl der Fonds insgesamt im Minus war, wird auch das beim Verkauf berücksichtigt. Die vorab gezahlten Beträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn oder erhöhen den Verlust.

Diese Anrechnung erfolgt automatisch durch deinen Depotanbieter. Du musst dafür keine Angaben in der Steuererklärung machen, solange dein Depot in Deutschland geführt wird.

11 · Vergleich

Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs

Beide ETF-Varianten werden seit 2018 nach demselben Prinzip besteuert, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende Produkte.

Bei ausschüttenden ETFs wird die Steuer direkt von der Ausschüttung einbehalten.

  • Thesaurierender ETF: Dividenden und Zinsen werden automatisch reinvestiert, die Steuer auf die Vorabpauschale wird vom Verrechnungskonto abgebucht.
  • Ausschüttender ETF: Dividenden und Zinsen werden auf dein Konto ausgezahlt, die Steuer wird direkt von der Ausschüttung einbehalten.
  • Teilfreistellung: Beide Varianten erhalten bei Aktien-ETFs 30 Prozent Teilfreistellung.

Bei ausschüttenden ETFs fällt die Vorabpauschale nur an, wenn die Ausschüttungen niedriger sind als der Basisertrag. In der Praxis ist das selten der Fall, weil die Ausschüttungen meist über dem Basisertrag liegen.

Besteuerung im Vergleich
Thesaurierender ETFAusschüttender ETF
ErtragsverwendungDividenden und Zinsen werden automatisch reinvestiertDividenden und Zinsen werden auf dein Konto ausgezahlt
Steuerlicher ZugriffVorabpauschale auf fiktiven ErtragSteuer auf tatsächliche Ausschüttungen, Vorabpauschale nur bei niedrigen Ausschüttungen
Liquidität für SteuerzahlungKeine Ausschüttung, Steuer wird vom Verrechnungskonto abgebuchtSteuer wird direkt von der Ausschüttung einbehalten
Teilfreistellung30 Prozent bei Aktien-ETFs30 Prozent bei Aktien-ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026