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Small-Cap-ETF-Steuer: So werden Nebenwerte in deinem Depot besteuert

Bei einem Small-Cap-ETF fallen Steuern auf Kursgewinne und Ausschüttungen an. Die Teilfreistellung für Aktienfonds senkt die Steuerlast, wenn der Fonds überwiegend in Aktien investiert.

10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das betrifft auch Small-Cap-ETFs.
  • Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällt nur auf den nicht freigestellten Teil der Erträge an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt für alle Kapitalerträge steuerfrei.
  • Die Fondsgröße und Index-Methodik beeinflussen die Rendite, nicht aber die grundsätzliche Steuersystematik.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Teilfreistellung bei einem Small-Cap-ETF?

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerbasis für Aktienfonds. Sie gilt unabhängig davon, ob der ETF in Large-Caps, Mid-Caps oder Small-Caps investiert.

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine Erträge aus Aktienfonds pauschal gekürzt werden, bevor das Finanzamt zugreift. Sie gleicht aus, dass die im Fonds enthaltenen Unternehmen auf ihre Gewinne bereits Steuern gezahlt haben. Für dich als Anlegerin bedeutet das eine spürbar niedrigere Steuerlast.

Bei einem Small-Cap-ETF profitierst du von der vollen Teilfreistellung für Aktienfonds. 30 Prozent deiner Erträge bleiben steuerfrei. Nur die restlichen 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein. Das gilt unabhängig davon, ob der ETF in kleine US-Unternehmen aus dem Russell 2000 oder in europäische Nebenwerte investiert.

Die Teilfreistellung wird automatisch von deiner Depotbank berücksichtigt. Du musst sie nicht selbst beantragen. Sie wirkt auf alle Ertragsarten, also auf Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds.

  • Ein Small-Cap-ETF auf den MSCI World Small-Cap gilt als Aktienfonds und erhält die volle Teilfreistellung.
  • Die Teilfreistellung senkt deine Steuerbasis, nicht deinen Steuersatz.
  • Sie gilt auch dann, wenn der ETF überwiegend in Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung investiert.

02 · Schritt für Schritt

So berechnest du die Steuer auf einen Small-Cap-ETF

Die Steuerberechnung folgt einem festen Ablauf. Zuerst wird die Teilfreistellung angewendet, danach der Sparer-Pauschbetrag verrechnet.

Die Steuerberechnung folgt einem klaren Ablauf, den du für deine Unterlagen nachvollziehen kannst. Zuerst ermittelst du alle Erträge deines Small-Cap-ETF im Kalenderjahr 2026. Dazu zählen realisierte Kursgewinne aus Verkäufen, erhaltene Ausschüttungen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.

Von diesem Gesamtertrag ziehst du die Teilfreistellung ab. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei, sodass nur 70 Prozent des Ertrags in die weitere Rechnung eingehen. Danach verrechnest du den verbleibenden Betrag mit deinem Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr.

Erst auf den Betrag, der nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags übrig bleibt, fallen Steuern an. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Depotbank führt diese Steuern in der Regel automatisch ab.

  • Ertrag ermitteln: Addiere Kursgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen deines Small-Cap-ETF im Jahr 2026.
  • Teilfreistellung anwenden: Ziehe 30 Prozent des Ertrags ab, nur die verbleibenden 70 Prozent sind steuerpflichtig.
  • Sparer-Pauschbetrag abziehen: Verrechne den steuerpflichtigen Ertrag mit deinem Freibetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Abgeltungsteuer berechnen: Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.
01

Ertrag ermitteln

Addiere Kursgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen deines Small-Cap-ETF.

02

Teilfreistellung anwenden

Bei Aktienfonds wie Small-Cap-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Nur die verbleibenden 70 Prozent des Ertrags sind steuerpflichtig.

03

Sparer-Pauschbetrag abziehen

Verrechne den steuerpflichtigen Ertrag mit deinem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr.

04

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.

03 · Vergleich

Small-Cap-ETF im Vergleich: Steuerliche Behandlung nach Fondsart

Die Besteuerung hängt davon ab, ob dein ETF als Aktienfonds oder Mischfonds gilt. Die meisten Small-Cap-ETFs sind Aktienfonds.

Die steuerliche Einordnung deines ETF hängt nicht von der Größe der enthaltenen Unternehmen ab, sondern von der Fondsart. Reine Aktienfonds erhalten die volle Teilfreistellung von 30 Prozent. Mischfonds, die auch Anleihen oder andere Wertpapiere enthalten, werden anders behandelt.

Die meisten Small-Cap-ETFs sind reine Aktienfonds. Ein ETF auf den MSCI World Small-Cap oder den MSCI Europe Small-Cap investiert ausschließlich in Aktien. Damit erhältst du die volle Teilfreistellung. Nur wenn ein Fonds neben Nebenwerten auch andere Anlageklassen enthält, kann die Teilfreistellung niedriger ausfallen.

Für Mischfonds gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Das bedeutet, 85 Prozent der Erträge sind steuerpflichtig. Solche Produkte sind im Small-Cap-Bereich jedoch selten. Achte beim Kauf darauf, dass der ETF als Aktienfonds klassifiziert ist, um die volle steuerliche Entlastung zu erhalten.

  • Aktienfonds: 30 Prozent Teilfreistellung, 70 Prozent steuerpflichtiger Anteil.
  • Mischfonds: 15 Prozent Teilfreistellung, 85 Prozent steuerpflichtiger Anteil.
  • Typische Small-Cap-ETFs wie der MSCI World Small-Cap sind Aktienfonds und erhalten die volle Teilfreistellung.
Steuerliche Unterschiede zwischen Aktienfonds und Mischfonds bei Small-Cap-ETFs
AktienfondsMischfonds
Typische Small-Cap-ETFsMSCI World Small-Cap, MSCI Europe Small-Cap

04 · Was gilt

Welche Erträge eines Small-Cap-ETF sind steuerpflichtig?

Nicht jeder Ertrag wird gleich behandelt. Die Steuerpflicht hängt von der Art des Ertrags ab.

Bei einem Small-Cap-ETF fallen verschiedene Ertragsarten an, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Ausschüttungen des ETF sind grundsätzlich steuerpflichtig, ebenso Kursgewinne, die du beim Verkauf deiner Anteile realisierst. Bei thesaurierenden ETFs kommt die Vorabpauschale hinzu, die auch ohne Ausschüttung eine Steuer auslösen kann.

Steuerfrei bleiben Erträge, die innerhalb deines Sparer-Pauschbetrags liegen. Dieser beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr. Solange deine gesamten Kapitalerträge diesen Betrag nicht übersteigen, zahlst du keine Abgeltungsteuer. Auch der reine Wertzuwachs deiner ETF-Anteile im Depot ist vor einem Verkauf nicht steuerpflichtig.

Die Teilfreistellung reduziert bei allen steuerpflichtigen Erträgen die Bemessungsgrundlage. Von einer Ausschüttung von 100 Euro sind bei einem Aktienfonds nur 70 Euro steuerpflichtig. Die restlichen 30 Euro bleiben steuerfrei. Das gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen.

  • Steuerpflichtig: Ausschüttungen des ETF, Kursgewinne beim Verkauf, Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.
  • Steuerfrei: Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro pro Person und Jahr, Wertzuwachs im Depot vor Verkauf.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent wird auf alle steuerpflichtigen Erträge eines Aktienfonds angewendet.

Steuerpflichtig

·Ausschüttungen des ETF
·Kursgewinne beim Verkauf
·Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Wertzuwachs im Depot vor Verkauf

05 · Kosten

Steuerliche Kosten eines Small-Cap-ETF im Überblick

Die Steuerlast hängt von der Höhe deiner Erträge ab. Die Gesamtkostenquote des ETF bleibt davon unberührt.

Die steuerliche Belastung hängt von der Höhe deiner Erträge ab. Bei einem Ertrag von 1000 Euro aus einem Small-Cap-ETF als Aktienfonds bleiben zunächst 300 Euro durch die Teilfreistellung steuerfrei. Die verbleibenden 700 Euro sind steuerpflichtig.

Liegen deine gesamten Kapitalerträge im Jahr 2026 unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro, fällt auf diese 700 Euro keine Steuer an. Der Sparer-Pauschbetrag wird mit dem steuerpflichtigen Ertrag verrechnet. Erst wenn deine Erträge den Freibetrag übersteigen, wird Abgeltungsteuer fällig.

Bei Erträgen über dem Sparer-Pauschbetrag fallen auf den verbleibenden Betrag 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Gesamtkostenquote des ETF bleibt von der Steuer unberührt und wird separat als Fondskosten ausgewiesen.

  • Bei 1000 Euro Ertrag bleiben 300 Euro durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die verbleibenden 700 Euro werden mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet.
  • Über dem Freibetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.

Steuerliche Belastung bei 1000 Euro Ertrag eines Small-Cap-ETFs

Ertrag1000 EUR
Steuerfrei durch Teilfreistellung300 EUR
Steuerpflichtig700 EUR
Steuerfrei durch Sparer-Pauschbetrag700 EUR
Abgeltungsteuer0 EUR

06 · Im Vertrag

Wichtige Begriffe zur Small-Cap-ETF-Steuer

Diese Fachbegriffe begegnen dir in der Steuerberechnung und in den Fondsunterlagen.

In den Fondsunterlagen und Steuerbescheinigungen begegnen dir Fachbegriffe, die du für die korrekte Einordnung deiner Erträge kennen solltest. Die Teilfreistellung ist der Prozentsatz, um den Erträge aus Aktienfonds steuerlich freigestellt werden. Für Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent.

Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Der Sparer-Pauschbetrag selbst ist der steuerfreie Betrag von 1000 Euro pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge. Er wird automatisch von deiner Depotbank berücksichtigt, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Die Gesamtkostenquote, oft als TER abgekürzt, ist keine Steuer, sondern die laufenden Kosten des ETF pro Jahr. Sie wird als Prozentsatz des Fondsvolumens ausgedrückt und mindert deine Rendite. Die Index-Methodik beschreibt das Regelwerk, nach dem ein Index wie der MSCI World Small-Cap oder der S&P SmallCap 600 Unternehmen auswählt und gewichtet.

  • Teilfreistellung: Prozentsatz, um den Erträge aus Aktienfonds steuerlich freigestellt werden, für Aktienfonds 30 Prozent.
  • Abgeltungsteuer: Pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag.
  • Sparer-Pauschbetrag: Steuerfreier Betrag von 1000 Euro pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge.
  • Gesamtkostenquote: Laufende Kosten eines ETF pro Jahr, ausgedrückt als Prozentsatz des Fondsvolumens.
  • Index-Methodik: Regelwerk, nach dem ein Index Unternehmen auswählt und gewichtet.

Steuerliche und fondsbezogene Fachbegriffe

TeilfreistellungSteuerProzentsatz, um den Erträge aus Aktienfonds steuerlich freigestellt werden.
AbgeltungsteuerSteuerPauschale Steuer auf Kapitalerträge, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Sparer-PauschbetragFreibetragSteuerfreier Betrag pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge.
GesamtkostenquoteFondskostenLaufende Kosten eines ETF pro Jahr, ausgedrückt als Prozentsatz des Fondsvolumens.
Index-MethodikIndexRegelwerk, nach dem ein Indexanbieter Unternehmen auswählt und gewichtet, etwa nach Marktkapitalisierung.

07 · Checkliste

Checkliste: Steuerliche Fallstricke bei Small-Cap-ETFs vermeiden

Mit diesen Punkten behältst du die Steuerlast deines Small-Cap-ETF im Blick.

Prüfe zuerst, ob dein ETF als Aktienfonds gilt und die Teilfreistellung von 30 Prozent erhält. Die meisten Small-Cap-ETFs erfüllen diese Voraussetzung, aber ein Blick in die Fondsunterlagen schafft Klarheit.

Stelle sicher, dass dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr korrekt bei deiner Depotbank hinterlegt ist. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab, die du dir später über die Steuererklärung zurückholen müsstest. Bei mehreren Depots verteilst du den Freibetrag sinnvoll.

Beachte, dass thesaurierende ETFs über die Vorabpauschale ebenfalls besteuert werden. Auch wenn du keine Ausschüttung erhältst, kann Steuer anfallen. Vergleiche außerdem die Gesamtkostenquote verschiedener Small-Cap-ETFs, da sie deine Nettorendite beeinflusst. Die Index-Methodik verrät dir, welche Unternehmen im ETF enthalten sind.

  • Prüfe, ob dein ETF als Aktienfonds gilt und die Teilfreistellung von 30 Prozent erhält.
  • Stelle sicher, dass dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr korrekt hinterlegt ist.
  • Beachte, dass thesaurierende ETFs über die Vorabpauschale ebenfalls besteuert werden.
  • Vergleiche die Gesamtkostenquote verschiedener Small-Cap-ETFs, da sie die Nettorendite beeinflusst.
  • Prüfe die Index-Methodik, um zu verstehen, welche Unternehmen im ETF enthalten sind.

Darauf solltest du achten

01

Beachte, dass thesaurierende ETFs über die Vorabpauschale ebenfalls besteuert werden.

02

Vergleiche die Gesamtkostenquote verschiedener Small-Cap-ETFs, da sie die Nettorendite beeinflusst.

03

Prüfe die Index-Methodik, um zu verstehen, welche Unternehmen im ETF enthalten sind.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuer auf Small-Cap-ETFs

Diese Fehler führen zu einer höheren Steuerlast oder zu falschen Annahmen über die Rendite.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Small-Cap-ETFs steuerlich anders behandelt werden als Large-Cap-ETFs. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle Aktienfonds gleich, unabhängig von der Marktkapitalisierung der enthaltenen Unternehmen. Ein ETF auf den MSCI World Small-Cap wird steuerlich nicht anders behandelt als ein ETF auf den MSCI World.

Viele Anlegerinnen vergessen, den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Depots zu verteilen. Der Freibetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt pro Person, nicht pro Depot. Wer bei mehreren Banken Depots führt, muss den Freistellungsauftrag aufteilen, sonst wird an einer Stelle zu viel Steuer abgeführt.

Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Auch ohne Ausschüttung kann Steuer anfallen, wenn der Fonds einen Wertzuwachs erzielt hat. Verwechsle außerdem die Gesamtkostenquote nicht mit der Steuer. Die TER ist eine Fondskostenquote, keine Steuer. Und nicht jeder kleine Wert ist automatisch in einem Small-Cap-ETF enthalten, viele Indizes bilden Micro Caps nicht ab.

  • Annahme, dass Small-Cap-ETFs steuerlich anders behandelt werden als Large-Cap-ETFs: Die Teilfreistellung gilt für alle Aktienfonds gleich.
  • Vergessen, den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Depots zu verteilen: Der Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Depot.
  • Ignorieren der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs: Auch ohne Ausschüttung kann Steuer anfallen.
  • Verwechslung von Gesamtkostenquote und Steuer: Die TER ist eine Fondskostenquote, keine Steuer.
  • Annahme, dass Micro Caps automatisch in Small-Cap-ETFs enthalten sind: Viele Indizes bilden Micro Caps nicht ab.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Annahme, dass Small-Cap-ETFs steuerlich anders behandelt werden als Large-Cap-ETFs. Die Teilfreistellung gilt für alle Aktienfonds gleich.
·Vergessen, den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Depots zu verteilen. Der Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Depot.
·Ignorieren der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Auch ohne Ausschüttung kann Steuer anfallen.
·Verwechslung von Gesamtkostenquote und Steuer. Die TER ist eine Fondskostenquote, keine Steuer.
·Annahme, dass Micro Caps automatisch in Small-Cap-ETFs enthalten sind. Viele Indizes bilden Micro Caps nicht ab.

09 · Hintergrund

Small-Cap-ETFs und das Weltportfolio: Steuerliche Einordnung

Ein Weltportfolio mit Small-Caps bleibt steuerlich überschaubar. Die Diversifikation über Large-Caps, Mid-Caps und Small-Caps ändert nichts an der Steuersystematik.

Ein Weltportfolio bildet die globale Marktkapitalisierung ab. Dazu gehören Large-Caps, Mid-Caps und Small-Caps. Der MSCI World Small-Cap deckt die kleinsten 14 Prozent der Marktkapitalisierung ab, während der MSCI World Large und Mid-Caps enthält. Wer ein marktneutrales Portfolio anstrebt, ergänzt sein Weltportfolio um Nebenwerte.

Für die Steuer ist die Zusammensetzung des ETF unerheblich. Entscheidend ist, ob der Fonds als Aktienfonds gilt. Das ist bei einem reinen Small-Cap-ETF der Fall. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt unabhängig davon, ob du in den MSCI Europe Small-Cap oder einen globalen Small-Cap-ETF investierst.

Die Fondsrendite wird durch die Gesamtkostenquote beeinflusst, nicht durch die Steuersystematik. Ein Weltportfolio mit Small-Caps bleibt steuerlich überschaubar, solange du die Teilfreistellung und den Sparer-Pauschbetrag korrekt berücksichtigst. Die Diversifikation über verschiedene Unternehmensgrößen ändert nichts an der Steuerberechnung.

  • Ein Weltportfolio enthält Large-Caps, Mid-Caps und Small-Caps, der MSCI World Small-Cap deckt die kleinsten 14 Prozent ab.
  • Für die Steuer ist entscheidend, ob der Fonds als Aktienfonds gilt, nicht die Unternehmensgröße.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle reinen Small-Cap-ETFs.

Ein Weltportfolio bildet die globale Marktkapitalisierung ab. Dazu gehören Large-Caps, Mid-Caps und Small-Caps. Der MSCI World Small-Cap deckt die kleinsten 14 Prozent der Marktkapitalisierung ab, während der MSCI World Large und Mid-Caps enthält.

Für die Steuer ist die Zusammensetzung des ETF unerheblich. Entscheidend ist, ob der Fonds als Aktienfonds gilt. Das ist bei einem reinen Small-Cap-ETF der Fall.

Die Fondsrendite wird durch die Gesamtkostenquote und die Index-Methodik beeinflusst. Ein ETF mit niedriger TER lässt mehr von der Bruttorendite übrig. Die Steuer fällt erst auf den Ertrag nach Fondskosten an.

10 · Hintergrund

So findest du den passenden Small-Cap-ETF für dein Depot

Die Auswahl eines Small-Cap-ETF hängt von deiner Anlagestrategie ab. Steuerlich sind die Unterschiede gering, solange es sich um Aktienfonds handelt.

Für ein Weltportfolio kannst du einen ETF wählen, der Large-Caps, Mid-Caps und Small-Caps kombiniert. Alternativ ergänzt du einen MSCI World um einen MSCI World Small-Cap. Der MSCI Europe Small-Cap eignet sich für eine europäische Beimischung. Die Auswahl hängt von deiner Anlagestrategie ab, nicht von steuerlichen Unterschieden.

Die Gesamtkostenquote liegt bei Small-Cap-ETFs oft zwischen 0,13 und 0,70 Prozent pro Jahr. Günstige ETFs auf den MSCI USA Small-Cap oder den S&P SmallCap 600 gibt es bereits ab 0,13 Prozent. Die Fondsgröße ist ein Hinweis auf die Liquidität des ETF. Größere Fonds sind in der Regel leichter handelbar.

Für die Steuererklärung ist kein ETF-Sparplan-Vergleich nötig. Wichtiger ist, dass du deinen Sparer-Pauschbetrag korrekt hinterlegt hast und die Teilfreistellung automatisch berücksichtigt wird. Die steuerliche Behandlung ist bei allen reinen Small-Cap-ETFs gleich, solange sie als Aktienfonds klassifiziert sind.

  • Für ein Weltportfolio kannst du einen MSCI World um einen MSCI World Small-Cap ergänzen.
  • Die Gesamtkostenquote liegt bei Small-Cap-ETFs oft zwischen 0,13 und 0,70 Prozent pro Jahr.
  • Für die Steuererklärung ist entscheidend, dass dein Sparer-Pauschbetrag korrekt hinterlegt ist.

Für ein Weltportfolio kannst du einen ETF wählen, der Large-Caps, Mid-Caps und Small-Caps kombiniert. Alternativ ergänzt du einen MSCI World um einen MSCI World Small-Cap. Der MSCI Europe Small-Cap eignet sich für eine europäische Beimischung.

Die Gesamtkostenquote liegt bei Small-Cap-ETFs oft zwischen 0,13 und 0,70 Prozent pro Jahr. Günstige ETFs auf den MSCI USA Small-Cap oder den S&P SmallCap 600 gibt es bereits ab 0,13 Prozent. Die Fondsgröße ist ein Hinweis auf die Liquidität des ETF.

Für die Steuererklärung ist kein ETF-Sparplan-Vergleich nötig. Wichtiger ist, dass du deinen Sparer-Pauschbetrag richtig verteilst und die Teilfreistellung automatisch von deiner Depotbank berücksichtigt wird.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026