Ratgeber · Investieren
Momentum-ETF-Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026
Bei einem Momentum-ETF profitierst du als Anlegerin von der Teilfreistellung für Aktienfonds. Dadurch musst du nur 70 Prozent deiner Erträge mit der Abgeltungsteuer versteuern.
11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 Prozent, unabhängig davon, ob der ETF eine Momentum-Strategie verfolgt.
- Nur 70 Prozent der Erträge aus deinem Momentum-ETF sind steuerpflichtig, die restlichen 30 Prozent bleiben steuerfrei.
- Auf den steuerpflichtigen Teil fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
- Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale deines Momentum-ETFs.
01 · Grundlagen
Was bedeutet die Teilfreistellung bei einem Momentum-ETF?
Die Teilfreistellung ist ein fester Steuervorteil für Investmentfonds, die überwiegend in Aktien investieren. Sie senkt die Steuerlast auf deine Kapitalerträge pauschal.
Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuervorteil, der die Vorbelastung auf Fondsebene ausgleichen soll. Bei einem Momentum-ETF, der als Aktienfonds eingeordnet wird, bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei. Nur die verbleibenden 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.
Für dich bedeutet das konkret: Du musst auf einen Ertrag von 1000 Euro nicht die volle Summe versteuern. 300 Euro bleiben durch die Teilfreistellung unberücksichtigt, lediglich 700 Euro bilden die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dieser Vorteil gilt unabhängig davon, ob die Erträge aus Kursgewinnen oder Ausschüttungen stammen.
Die Regelung greift automatisch über deine Depotbank. Du musst keinen Antrag stellen oder die Teilfreistellung gesondert beantragen, sie wird bei der Steuerberechnung direkt berücksichtigt.
Kurz erklärt
Teilfreistellung für Aktienfonds
Ein festgelegter Prozentsatz der Erträge aus Aktienfonds bleibt steuerfrei. Bei einem Aktienfonds wie einem Momentum-ETF beträgt dieser Anteil 30 Prozent. Nur die verbleibenden 70 Prozent der Erträge werden bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt.
Die Teilfreistellung gleicht aus, dass der Fonds auf Fondsebene bereits bestimmte Kosten trägt und du als Anlegerin die Erträge voll versteuern müsstest.
02 · Kosten
Wie hoch ist die Steuer auf einen Momentum-ETF?
Die Steuerlast setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Entscheidend ist, dass die Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage für alle diese Komponenten reduziert.
Die Steuerlast auf einen Momentum-ETF setzt sich aus der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer zusammen. Durch die Teilfreistellung reduziert sich jedoch die Basis, auf die diese Steuern erhoben werden. Du versteuerst nur 70 Prozent deiner Erträge.
Bei einem steuerpflichtigen Ertrag von 1000 Euro aus einem Momentum-ETF ergibt sich folgende Rechnung: 300 Euro bleiben steuerfrei, auf 700 Euro fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, also 175 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die 175 Euro, das sind 9,63 Euro. Insgesamt zahlst du in diesem Beispiel 184,63 Euro Steuern, sofern dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr wird vor der Steuerberechnung von deinen Kapitalerträgen abgezogen. Liegen deine gesamten steuerpflichtigen Erträge unter diesem Betrag, fällt keine Steuer an.
Steuerliche Belastung eines steuerpflichtigen Ertrags von 1000 Euro aus einem Momentum-ETF
03 · Was gilt
Für welche Erträge gilt die Teilfreistellung?
Die Teilfreistellung wirkt sich auf alle Ertragsarten deines Momentum-ETFs aus. Sie ist nicht auf eine bestimmte Form der Rendite beschränkt.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle Ertragsarten, die ein Aktienfonds erwirtschaftet. Dazu zählen Ausschüttungen, die dir auf dein Konto gutgeschrieben werden, ebenso wie Kursgewinne, die beim Verkauf deiner ETF-Anteile entstehen. Auch die jährlich berechnete Vorabpauschale bei thesaurierenden Momentum-ETFs wird nur zu 70 Prozent besteuert.
Die Teilfreistellung gilt nicht für Erträge aus Anlageformen, die keine Aktienfonds sind. Dazu gehören reine Anleihen-ETFs, Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld sowie Gewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien. Auch Mischfonds mit einem Aktienanteil unter 51 Prozent erhalten nur eine reduzierte Teilfreistellung von 15 Prozent.
- Für Ausschüttungen deines Momentum-ETFs gilt die volle Teilfreistellung von 30 Prozent.
- Für Kursgewinne beim Verkauf deiner Anteile gilt die volle Teilfreistellung von 30 Prozent.
- Für die Vorabpauschale eines thesaurierenden Momentum-ETFs gilt die volle Teilfreistellung von 30 Prozent.
Teilfreistellung gilt
Teilfreistellung gilt nicht
04 · Vergleich
Momentum-ETF im Vergleich: Teilfreistellung bei Aktienfonds und Mischfonds
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Fondsart ab. Ein reiner Aktienfonds wird steuerlich anders behandelt als ein Mischfonds.
Die Höhe der Teilfreistellung hängt davon ab, wie dein Fonds steuerlich eingeordnet wird. Ein reiner Aktienfonds erhält eine Teilfreistellung von 30 Prozent, ein Mischfonds nur 15 Prozent. Der Unterschied ergibt sich aus dem Aktienanteil, der in den Anlagebedingungen festgelegt ist.
Ein Momentum-ETF investiert laut seinen Anlagebedingungen überwiegend in Aktien und erfüllt damit die Voraussetzung für die höhere Teilfreistellung. Ab einem Aktienanteil von 51 Prozent gilt ein Fonds als Aktienfonds und du profitierst von den 30 Prozent. Bei einem Mischfonds mit geringerem Aktienanteil bleiben nur 15 Prozent deiner Erträge steuerfrei.
Für dich bedeutet das: Prüfe bei der Auswahl eines ETFs, ob er als Aktienfonds oder Mischfonds eingeordnet wird. Die steuerliche Behandlung wirkt sich direkt auf deine Nettorendite aus.
| Aktienfonds (z. B. Momentum-ETF) | Mischfonds | |
|---|---|---|
| Höhe der Teilfreistellung | 30 Prozent | 15 Prozent |
| Steuerpflichtiger Anteil der Erträge | 70 Prozent | 85 Prozent |
| Voraussetzung | Laut Anlagebedingungen überwiegend Aktien (ab 51 Prozent) | Gemischte Anlage in Aktien und anderen Wertpapieren |
05 · Hintergrund
Welche Rolle spielt das Fondsdomizil für die Teilfreistellung?
Der Sitz des Fonds entscheidet nicht über die Teilfreistellung. Entscheidend ist die Zusammensetzung des Fondsvermögens nach den Anlagebedingungen.
Für die Teilfreistellung ist es unerheblich, ob dein Momentum-ETF in Irland, Luxemburg oder Deutschland aufgelegt wurde. Die steuerliche Einordnung als Aktienfonds richtet sich allein danach, ob der Fonds laut seinen Anlagebedingungen überwiegend in Aktien investiert. Das Fondsdomizil hat keinen Einfluss auf die Höhe deines Steuervorteils.
Ein in Irland domizilierter Momentum-ETF, der zu mindestens 51 Prozent in Aktien anlegt, erhält in Deutschland die gleiche Teilfreistellung von 30 Prozent wie ein in Deutschland aufgelegter Aktienfonds. Du musst also bei der ETF-Auswahl nicht auf den Sitz des Fonds achten, sondern auf die Zusammensetzung des Fondsvermögens.
Die steuerliche Behandlung erfolgt unabhängig vom Herkunftsland des Fonds nach deutschem Steuerrecht. Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, ohne dass du zusätzliche Angaben machen musst.
Für die Teilfreistellung ist es unerheblich, ob dein Momentum-ETF in Irland, Luxemburg oder Deutschland aufgelegt wurde. Die steuerliche Einordnung als Aktienfonds richtet sich allein danach, ob der Fonds laut seinen Anlagebedingungen überwiegend in Aktien investiert.
Ein in Irland domizilierter Momentum-ETF, der zu mindestens 51 Prozent in Aktien anlegt, erhält in Deutschland die gleiche Teilfreistellung von 30 Prozent wie ein in Deutschland aufgelegter Aktienfonds. Das Fondsdomizil hat damit keinen Einfluss auf die Höhe deines Steuervorteils.
06 · Schritt für Schritt
So wird die Vorabpauschale bei einem Momentum-ETF besteuert
Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Fonds jährlich eine Steuer anfällt. Die Teilfreistellung reduziert auch diese Steuer.
Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Fonds jährlich eine Steuer anfällt. Sie wird auf Basis des Fondsertrags und eines festgelegten Zinssatzes ermittelt und gilt als fiktiver Ertrag, den du versteuern musst, auch wenn der Fonds keine Ausschüttung vornimmt. Die Teilfreistellung reduziert auch diese Steuer.
Auf die berechnete Vorabpauschale wird die Teilfreistellung von 30 Prozent angewendet. Nur 70 Prozent der Vorabpauschale fließen in die Steuerberechnung ein. Der steuerpflichtige Teil wird zusammen mit deinen anderen Kapitalerträgen auf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro angerechnet.
Liegt dein gesamter steuerpflichtiger Kapitalertrag unter dem Sparer-Pauschbetrag, zahlst du keine Steuer auf die Vorabpauschale. Übersteigt er den Pauschbetrag, führt deine Depotbank die fällige Steuer direkt ab.
Berechnung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale wird jährlich auf Basis des Fondsertrags und eines festgelegten Zinssatzes ermittelt. Sie gilt als fiktiver Ertrag, den du versteuern musst, auch wenn der Fonds keine Ausschüttung vornimmt.
Anwendung der Teilfreistellung
Auf die berechnete Vorabpauschale wird die Teilfreistellung von 30 Prozent angewendet. Nur 70 Prozent der Vorabpauschale fließen in die Steuerberechnung ein.
Verrechnung mit dem Sparer-Pauschbetrag
Der steuerpflichtige Teil der Vorabpauschale wird zusammen mit deinen anderen Kapitalerträgen auf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr angerechnet.
Abzug der Steuer
Liegt dein steuerpflichtiger Ertrag über dem Pauschbetrag, führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
07 · Hintergrund
So beeinflusst die Replikationsmethode deine Steuer
Ob dein Momentum-ETF physisch oder synthetisch repliziert, ändert nichts an der Teilfreistellung. Beide Varianten gelten als Aktienfonds, wenn sie entsprechend investieren.
Ob dein Momentum-ETF physisch oder synthetisch repliziert, ändert nichts an der Teilfreistellung. Ein physisch replizierender Momentum-ETF hält die Aktien direkt im Fondsvermögen, ein synthetisch replizierender bildet den Index über Tauschgeschäfte ab. Für die steuerliche Einordnung als Aktienfonds ist dieser Unterschied unerheblich.
Beide Replikationsmethoden erfüllen die Voraussetzung für einen Aktienfonds, solange das Fondsvermögen beziehungsweise das Referenzportfolio überwiegend aus Aktien besteht. Du erhältst in beiden Fällen die Teilfreistellung von 30 Prozent auf deine Erträge.
Du kannst dich bei der Auswahl deines Momentum-ETFs also auf Kriterien wie Kosten, Liquidität und Tracking-Qualität konzentrieren. Die Replikationsmethode hat keine steuerlichen Auswirkungen.
Ein physisch replizierender Momentum-ETF hält die Aktien direkt im Fondsvermögen. Ein synthetisch replizierender Momentum-ETF bildet den Index über Tauschgeschäfte ab. Für die Teilfreistellung ist dieser Unterschied unerheblich.
Beide Replikationsmethoden erfüllen die Voraussetzung für einen Aktienfonds, solange das Fondsvermögen beziehungsweise das Referenzportfolio überwiegend aus Aktien besteht. Du erhältst in beiden Fällen die Teilfreistellung von 30 Prozent auf deine Erträge.
08 · Schritt für Schritt
Was passiert mit der Teilfreistellung bei Ausschüttungen?
Ausschüttungen deines Momentum-ETFs werden nicht in voller Höhe versteuert. Die Teilfreistellung wird direkt auf die ausgeschüttete Summe angewendet.
Wenn dein Momentum-ETF eine Ausschüttung vornimmt, schreibt dir deine Depotbank den Betrag auf dein Verrechnungskonto gut. Von dieser Ausschüttung bleiben 30 Prozent steuerfrei, nur 70 Prozent gelten als steuerpflichtiger Kapitalertrag. Die Teilfreistellung wird also direkt auf die ausgeschüttete Summe angewendet.
Der steuerpflichtige Teil wird mit deinem erteilten Freistellungsauftrag verrechnet. Liegt dein gesamter Kapitalertrag unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro, zahlst du keine Steuer. Übersteigt dein Ertrag den Pauschbetrag, führt die Depotbank die Abgeltungsteuer direkt ab.
Du musst dich um die Anwendung der Teilfreistellung nicht kümmern. Deine Depotbank berücksichtigt sie automatisch, bevor sie die Steuer berechnet und abführt.
Ausschüttung wird gutgeschrieben
Deine Depotbank schreibt dir die Ausschüttung des Momentum-ETFs auf dein Verrechnungskonto gut.
Teilfreistellung wird angewendet
Von der Ausschüttung bleiben 30 Prozent steuerfrei. Nur 70 Prozent der Ausschüttung gelten als steuerpflichtiger Kapitalertrag.
Verrechnung mit Freistellungsauftrag
Der steuerpflichtige Teil wird mit deinem erteilten Freistellungsauftrag verrechnet. Liegt dein gesamter Kapitalertrag unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR, zahlst du keine Steuer.
Steuerabzug durch die Depotbank
Übersteigt dein Ertrag den Pauschbetrag, behält die Depotbank die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt sie ab.
09 · Hintergrund
So wirkt sich die Teilfreistellung auf deinen ETF-Sparplan aus
Auch bei regelmäßigen Sparraten in einen Momentum-ETF profitierst du von der Teilfreistellung. Sie gilt für alle Erträge, die im Rahmen des Sparplans entstehen.
Bei einem ETF-Sparplan erwirbst du regelmäßig Anteile an einem Momentum-ETF. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle Erträge, die diese Anteile erwirtschaften, unabhängig davon, ob du sie über einen Sparplan oder eine Einmalanlage gekauft hast. Der Kaufweg hat keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung.
Sowohl die jährliche Vorabpauschale als auch spätere Kursgewinne beim Verkauf der angesparten Anteile werden nur zu 70 Prozent besteuert. Die Teilfreistellung erhöht damit die Nettorendite deines Sparplans im Vergleich zu einer Anlage in Einzelaktien, bei der die Erträge voll versteuert werden.
Du profitierst von diesem Steuervorteil bei jeder Sparrate, ohne dass du zusätzliche Schritte unternehmen musst. Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch auf alle relevanten Erträge an.
Bei einem ETF-Sparplan erwirbst du regelmäßig Anteile an einem Momentum-ETF. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle Erträge, die diese Anteile erwirtschaften, unabhängig davon, ob du sie über einen Sparplan oder eine Einmalanlage gekauft hast.
Sowohl die jährliche Vorabpauschale als auch spätere Kursgewinne beim Verkauf der angesparten Anteile werden nur zu 70 Prozent besteuert. Die Teilfreistellung erhöht damit die Netto-Rendite deines Sparplans im Vergleich zu einer Anlage in Einzelaktien.
10 · Fehler vermeiden
Welche Fehler solltest du bei der Teilfreistellung vermeiden?
Einige Annahmen zur Teilfreistellung führen zu falschen Erwartungen. Prüfe dein Wissen mit den folgenden Punkten.
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass die Teilfreistellung 30 Prozent der Steuer erlässt. Richtig ist: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei, auf die restlichen 70 Prozent wird die volle Abgeltungsteuer fällig. Die Ersparnis beträgt also nicht 30 Prozent der Steuer, sondern 30 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Ein weiterer Irrtum ist, dass die Teilfreistellung automatisch für alle ETFs gilt. Sie gilt nur für Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent. Renten-ETFs oder Rohstoff-ETFs sind ausgenommen, Mischfonds erhalten nur 15 Prozent.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro wird nicht zusätzlich zur Teilfreistellung auf den Bruttoertrag angewendet. Zuerst wird die Teilfreistellung auf den Ertrag angewendet, danach der Pauschbetrag auf den verbleibenden steuerpflichtigen Teil. Die Reihenfolge ist festgelegt und wird von deiner Depotbank automatisch eingehalten.
Häufige Missverständnisse zur Teilfreistellung
11 · Schritt für Schritt
Wie nutzt du den Verlustverrechnungstopf bei einem Momentum-ETF?
Verluste aus deinem Momentum-ETF kannst du mit Gewinnen verrechnen. Die Teilfreistellung beeinflusst, in welcher Höhe Verluste angerechnet werden.
Verluste entstehen
Verkaufst du Anteile deines Momentum-ETFs mit Verlust, werden diese Verluste in den Verlustverrechnungstopf für Aktien eingestellt.
Teilfreistellung bei Verlusten
Auch Verluste aus Aktienfonds werden nur zu 70 Prozent berücksichtigt. Ein Verlust von 1000 Euro mindert deine Steuerlast also nur in Höhe von 700 Euro.
Verrechnung mit Gewinnen
Die Verluste im Verlustverrechnungstopf werden mit Gewinnen aus Aktienfonds und Einzelaktien verrechnet. Eine Verrechnung mit Zinserträgen ist nicht möglich.
Steuererstattung
Übersteigen die Verluste die Gewinne, kannst du den verbleibenden Verlust auf Antrag beim Finanzamt mit anderen Einkünften verrechnen lassen oder in das nächste Jahr vortragen.
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