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Momentum-ETF und Abgeltungs­teuer: So werden deine Gewinne besteuert

Momentum-ETFs setzen auf Aktien mit starker Kursdynamik. Steuerlich gelten für sie dieselben Regeln wie für andere Aktien-ETFs, inklusive Abgeltungs­teuer und Teilfreistellung.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Gewinne aus Momentum-ETFs fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Dank 30 Prozent Teilfreistellung sind bei Aktien-ETFs nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleibt über einen Freistellungsauftrag steuerfrei.
  • Thesaurierende Momentum-ETFs werden jährlich über die Vorabpauschale besteuert.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Momentum-ETFs an?

Für die Besteuerung eines Momentum-ETFs ist entscheidend, welche Erträge er erzielt und wie diese eingeordnet werden.

Auf Erträge aus einem Momentum-ETF wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Das gilt für Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Varianten. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab, sobald du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast oder dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag.

Für Aktien-Momentum-ETFs gilt zusätzlich die Teilfreistellung von 30 Prozent. Dadurch sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei und nur 70 Prozent werden mit der Abgeltungsteuer belastet.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Momentum-ETFs

Auf Kursgewinne und Ausschüttungen eines Momentum-ETFs wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab, sobald du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast oder dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So bleibt ein Teil deiner ETF-Gewinne steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag senkt die Steuerlast auf Kapitalerträge. Für Momentum-ETFs gilt er genauso wie für andere Wertpapiere.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person. Zusammenveranlagte Paare können einen gemeinsamen Pauschbetrag von 2000 Euro nutzen. Erträge aus deinem Momentum-ETF bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei, wenn du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

Zu den steuerfreien Erträgen zählen Ausschüttungen des Momentum-ETF, Kursgewinne beim Verkauf von Anteilen und Vorabpauschalen bei thesaurierenden Varianten. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank auch auf Erträge unter 1000 Euro Steuern ab. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuern dann über die Steuererklärung zurückholen.

Erträge, die den Pauschbetrag übersteigen, sind steuerpflichtig. Die Bank berücksichtigt den Freistellungsauftrag automatisch bei jeder Gutschrift, bis der eingerichtete Betrag aufgebraucht ist.

Steuerfrei bis 1000 Euro pro Person

·Erträge aus Ausschüttungen des Momentum-ETFs
·Kursgewinne beim Verkauf von Anteilen
·Vorabpauschalen bei thesaurierenden Momentum-ETFs
·Zusammenveranlagte Paare mit gemeinsamem Pauschbetrag von 2000 Euro

Steuerpflichtig über dem Pauschbetrag

·Erträge, die den Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigen
·Gewinne ohne eingerichteten Freistellungsauftrag bei der Depotbank
·Erträge aus Aktien-ETFs, die nicht unter die Teilfreistellung fallen

03 · Kosten

Kapitalertragsteuer: Was die Depotbank automatisch abführt

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf deine ETF-Erträge. Bei Momentum-ETFs wird sie direkt von der Depotbank einbehalten.

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf deine ETF-Erträge. Bei einem Ertrag von 100 Euro aus einem Aktien-Momentum-ETF greift zuerst die Teilfreistellung von 30 Prozent. Damit sind nur 70 Euro steuerpflichtig.

Auf diese 70 Euro werden 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig, also 17,50 Euro. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, das sind 0,96 Euro. Die tatsächliche Belastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag.

Die Bank behält diese Beträge direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Du musst dich um den Steuerabzug nicht selbst kümmern, solange dein Depot in Deutschland geführt wird.

Steuerabzug auf einen Ertrag von 100 Euro aus einem Momentum-ETF

Steuerpflichtiger Ertrag nach 30 % Teilfreistellung70 EUR
Abgeltungsteuer (25 %)17,50 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer)0,96 EUR

04 · Schritt für Schritt

Wertpapierdepot: Wo die Steuerdaten für deinen Momentum-ETF entstehen

Deine Depotbank berechnet die Steuer auf Momentum-ETFs und meldet die Daten an das Finanzamt. Du musst in der Regel nichts selbst berechnen.

Deine Depotbank berechnet die Steuer auf Momentum-ETFs und meldet die Daten an das Finanzamt. Du musst in der Regel nichts selbst berechnen. Der Ablauf folgt einem festen Muster, das für alle inländischen Depots gilt.

Zuerst erteilst du deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe von 1000 Euro pro Person. So bleiben Erträge bis zu diesem Betrag steuerfrei. Danach erzielt dein Momentum-ETF-Ausschüttungen, Kursgewinne oder es wird eine Vorabpauschale fällig.

  • Die Bank wendet die Teilfreistellung von 30 Prozent an, wenn der Fonds als Aktienfonds gilt.
  • Sie berechnet Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Die Depotbank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab und du erhältst eine Steuerbescheinigung.
01

Freistellungsauftrag einrichten

Du erteilst deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe von 1000 Euro pro Person. So bleiben Erträge bis zu diesem Betrag steuerfrei.

02

Ertrag wird erzielt

Dein Momentum-ETF schüttet aus, erzielt Kursgewinne oder es wird eine Vorabpauschale fällig.

03

Depotbank berechnet die Steuer

Die Bank wendet die Teilfreistellung von 30 Prozent an und berechnet Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

04

Steuer wird abgeführt

Die Depotbank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Du erhältst eine Steuerbescheinigung für deine Unterlagen.

05 · Vergleich

Replikations­methode: Warum sie für die Steuer deines Momentum-ETFs wichtig ist

Die Art, wie ein Momentum-ETF seinen Index abbildet, beeinflusst die steuerliche Behandlung. Für dich als Anlegerin ist vor allem die Fondsart entscheidend.

Für die Besteuerung ist nicht die Replikationsmethode entscheidend, sondern die Einstufung als Aktienfonds. Ein Momentum-ETF gilt als Aktienfonds, wenn er mindestens 50 Prozent Aktienquote hat. Dann greift die Teilfreistellung von 30 Prozent.

Physisch replizierende Momentum-ETFs halten die Aktien direkt im Fondsvermögen. Synthetisch replizierende Momentum-ETFs bilden den Index über Swap-Geschäfte ab. Beide Varianten werden steuerlich gleich behandelt, wenn sie als Aktienfonds eingestuft sind.

Die Vorabpauschale wird bei beiden Replikationsmethoden auf Fondsebene berechnet. Für dich als Anlegerin macht es bei der Steuer keinen Unterschied, ob dein Momentum-ETF physisch oder synthetisch repliziert.

Steuerliche Einordnung nach Replikationsmethode
Physische ReplikationSynthetische Replikation
Teilfreistellung30 Prozent steuerfrei bei Aktien-ETFs30 Prozent steuerfrei bei Aktien-ETFs
VorabpauschaleWird bei thesaurierenden ETFs fälligWird bei thesaurierenden ETFs fällig

06 · Checkliste

Verlustbescheinigung: So verrechnest du Verluste aus Momentum-ETFs

Verluste aus Momentum-ETFs kannst du mit Gewinnen verrechnen. Bei mehreren Depots brauchst du dafür eine Verlustbescheinigung.

Verluste aus dem Verkauf von Momentum-ETF-Anteilen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Innerhalb eines Depots übernimmt die Bank das automatisch über den Verlustverrechnungstopf. Bei mehreren Depots musst du selbst aktiv werden.

Beantrage bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist, bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Diese reichst du mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt verrechnet die Verluste dann mit positiven Kapitalerträgen aus anderen Depots.

  • Prüfe, ob du Verluste aus dem Verkauf von Momentum-ETF-Anteilen erzielt hast.
  • Beantrage die Verlustbescheinigung fristgerecht bei deiner Depotbank.
  • Reiche die Bescheinigung mit deiner Steuererklärung ein.
  • Ohne Verlustbescheinigung verrechnet die Bank Verluste nur im eigenen Verlustverrechnungstopf.

Schritte zur Verrechnung von Verlusten aus Momentum-ETFs

01

Prüfe, ob du Verluste aus dem Verkauf von Momentum-ETF-Anteilen erzielt hast.

02

Beantrage bei deiner Depotbank bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, wenn du mehrere Depots nutzt.

03

Reiche die Verlustbescheinigung mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein.

04

Das Finanzamt verrechnet die Verluste mit positiven Kapitalerträgen aus anderen Depots.

05

Ohne Verlustbescheinigung verrechnet die Bank Verluste nur im eigenen Verlustverrechnungstopf.

07 · Hintergrund

ETF-Sparplan: Steuerliche Behandlung regelmäßiger Käufe eines Momentum-ETF

Ein ETF-Sparplan auf einen Momentum-ETF führt zu vielen einzelnen Käufen. Steuerlich zählt jeder Kauf als eigener Anschaffungsvorgang.

Bei einem Sparplan auf einen Momentum-ETF erwirbst du regelmäßig Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Für die spätere Besteuerung beim Verkauf wird der durchschnittliche Einstandskurs aller gekauften Anteile herangezogen. Die Bank ermittelt diesen Wert automatisch nach der FIFO-Methode, also nach der Reihenfolge der Käufe.

Die Vorabpauschale wird für jeden einzelnen Anteil berechnet, den du im Laufe des Jahres hältst. Deine Depotbank ermittelt die steuerpflichtigen Beträge automatisch und führt die Steuer ab. Ausschüttungen aus einem ausschüttenden Momentum-ETF-Sparplan werden sofort steuerlich relevant.

Bei thesaurierenden Varianten sorgt die Vorabpauschale für eine jährliche Besteuerung, auch wenn du keine Auszahlung erhältst. Beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.

Bei einem Sparplan auf einen Momentum-ETF erwirbst du regelmäßig Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Für die spätere Besteuerung beim Verkauf wird der durchschnittliche Einstandskurs aller gekauften Anteile herangezogen.

Die Vorabpauschale wird für jeden einzelnen Anteil berechnet, den du im Laufe des Jahres hältst. Deine Depotbank ermittelt die steuerpflichtigen Beträge automatisch und führt die Steuer ab.

Ausschüttungen aus einem ausschüttenden Momentum-ETF-Sparplan werden sofort steuerlich relevant. Bei thesaurierenden Varianten sorgt die Vorabpauschale für eine jährliche Besteuerung, auch wenn du keine Auszahlung erhältst.

08 · Schritt für Schritt

Thesaurierende Momentum-ETFs: So wirkt die Vorabpauschale

Thesaurierende Momentum-ETFs schütten keine Erträge aus. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass der Staat trotzdem jährlich Steuern erhält.

Thesaurierende Momentum-ETFs schütten keine Erträge aus. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass der Staat trotzdem jährlich Steuern erhält. Die Depotbank berechnet dafür einen Basisertrag und vergleicht ihn mit der tatsächlichen Wertentwicklung.

Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis des Fonds am Jahresanfang multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Der niedrigere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertentwicklung ist die Vorabpauschale. Auf diesen Betrag wird Abgeltungsteuer fällig.

  • Die Depotbank berechnet den Basisertrag aus Fondswert am Jahresanfang und Basiszins.
  • Sie vergleicht den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertentwicklung des Momentum-ETF.
  • Die Bank bucht die Steuer auf die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto ab.
  • Beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.
01

Basisertrag berechnen

Die Depotbank multipliziert den Rücknahmepreis des Fonds am Jahresanfang mit 70 Prozent des Basiszinses.

02

Mit Wertentwicklung vergleichen

Der Basisertrag wird mit der tatsächlichen Wertentwicklung des Momentum-ETF im Jahr verglichen. Der niedrigere Wert ist die Vorabpauschale.

03

Steuer abführen

Auf die Vorabpauschale wird Abgeltungsteuer fällig. Die Depotbank bucht den Betrag von deinem Verrechnungskonto ab.

04

Beim Verkauf anrechnen

Beim späteren Verkauf des Momentum-ETF werden bereits gezahlte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. So vermeidest du eine Doppelbesteuerung.

09 · Was gilt

Teilfreistellung: Warum du auf Momentum-ETFs weniger Steuern zahlst

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Aktienfonds. Momentum-ETFs profitieren davon, wenn sie als Aktienfonds gelten.

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Aktienfonds. Momentum-ETFs profitieren davon, wenn sie als Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote gelten. Dann sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Das gilt für Kursgewinne aus dem Verkauf von Momentum-ETF-Anteilen, Ausschüttungen eines Aktien-Momentum-ETF und die Vorabpauschale. Nur 70 Prozent der Erträge werden mit der Abgeltungsteuer belastet. Bei einem Ertrag von 100 Euro sind also nur 70 Euro steuerpflichtig.

Erträge aus Momentum-ETFs mit einem Aktienanteil unter 50 Prozent oder aus Anleihen- und Geldmarkt-ETFs erhalten keine Teilfreistellung. Sie sind voll steuerpflichtig.

30 Prozent steuerfrei

·Kursgewinne aus dem Verkauf von Momentum-ETF-Anteilen
·Ausschüttungen eines Aktien-Momentum-ETF
·Vorabpauschale eines Aktien-Momentum-ETF

Voll steuerpflichtig

·Erträge aus Anleihen- oder Geldmarkt-ETFs
·Verluste, die nicht mit Gewinnen verrechnet werden können

10 · Vergleich

Wert­entwicklung und Steuer: Was bei Gewinnen aus Momentum-ETFs zählt

Nur realisierte Gewinne und Ausschüttungen sind steuerpflichtig. Die reine Wertentwicklung eines Momentum-ETF im Depot bleibt ohne Verkauf steuerfrei.

Die reine Wertentwicklung deines Momentum-ETF im Depot ist kein steuerpflichtiger Vorgang. Solange du die Anteile nicht verkaufst, bleibt ein Kursanstieg steuerfrei. Erst Ausschüttung, Verkauf oder Vorabpauschale lösen Steuern aus.

Bei thesaurierenden Momentum-ETFs kann die Vorabpauschale auch ohne Verkauf eine jährliche Steuer auslösen. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet. Nicht realisierte Kursanstiege bleiben bis zum Verkauf steuerfrei.

Realisierte Gewinne unterliegen nach Abzug der Teilfreistellung der Abgeltungsteuer. Verluste aus anderen ETFs können mit diesen Gewinnen verrechnet werden, wenn sie im selben Verlustverrechnungstopf liegen.

Steuerliche Auswirkung der Wertentwicklung
Nicht realisierter KursanstiegRealisierter Gewinn
SteuerpflichtKeine Steuer bis zum VerkaufAbgeltungsteuer nach Teilfreistellung
VorabpauschaleKann bei thesaurierenden ETFs eine Vorabpauschale auslösenBereits gezahlte Vorabpauschalen werden angerechnet
VerlustverrechnungKeine Verlustverrechnung möglichVerluste aus anderen ETFs können gegengerechnet werden

11 · Hintergrund

Gesamtkostenquote: Was die TER eines Momentum-ETF mit der Steuer zu tun hat

Die Gesamtkostenquote (TER) senkt die Rendite deines Momentum-ETF. Steuerlich wirkt sie sich nur indirekt aus.

Die Gesamtkostenquote eines Momentum-ETF wird auf Fondsebene entnommen und mindert die Wertentwicklung. Sie ist kein steuerlich abzugsfähiger Aufwand für dich als Anlegerin.

Eine niedrigere TER führt zu einer höheren Netto-Rendite. Auf diese höhere Rendite fällt dann entsprechend mehr Abgeltungsteuer an, da der steuerpflichtige Ertrag größer ist.

Die Vorabpauschale wird auf Basis des Fondsvermögens berechnet. Eine hohe TER kann den Fondsvermögenszuwachs bremsen und damit die Vorabpauschale leicht reduzieren.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026