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Investmentfonds Steuer: So werden deine Fondserträge 2026 besteuert

Für deine Investmentfonds gilt seit der Investmentsteuerreform ein eigenes Besteuerungs­system. Die Höhe deiner Steuerlast hängt vor allem von der Fondsart, der Teilfreistellung und der Vorabpauschale ab.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Fondserträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, sofern dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro aufgebraucht ist.
  • Je nach Fondsart bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei, bei Aktienfonds sind es 30 Prozent.
  • Für thesaurierende Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale fällig, die sich am Basiszinssatz orientiert.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind steuerpflichtig.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Investmentfonds an?

Erträge aus Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Für dich als Privatanlegerin greift darauf die Abgeltungsteuer.

Für dich als Privatanlegerin ist die Abgeltungsteuer der zentrale Steuersatz auf Erträge aus Investmentfonds. Sie beträgt 25 Prozent auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf deiner Fondsanteile. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.

Deine inländische Depotbank behält die Kapitalertragsteuer direkt ein, sobald steuerpflichtige Erträge anfallen. Dabei berücksichtigt sie bereits die Teilfreistellung deiner Fondsart und führt nur auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge Steuern ab. Mit diesem Steuerabzug ist deine Steuerpflicht in der Regel abgegolten, eine zusätzliche Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht erforderlich.

Voraussetzung dafür ist, dass du deiner Bank einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt hast. Liegt dieser vor, werden Erträge bis zu deinem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr nicht mit Abgeltungsteuer belastet.

Kurz erklärt

Kapitalertragsteuer auf Investmentfonds

Auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Steuerabzug erfolgt in der Regel direkt durch deine inländische Depotbank. Damit ist deine Steuerpflicht grundsätzlich abgegolten, eine Angabe in der Steuererklärung ist meist nicht nötig.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei deinem Fonds?

Die Teilfreistellung kompensiert die Steuer, die bereits auf Fondsebene gezahlt wurde. Wie viel von deinen Erträgen steuerfrei bleibt, hängt von der Fondsart ab.

Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass ein Teil deiner Fondserträge steuerfrei bleibt. Bei einem Aktienfonds, der fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen wie Aktien anlegt, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur die verbleibenden 70 Prozent unterliegen der Abgeltungsteuer.

Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Immobilienfonds mit mehr als 50 Prozent Immobilien und Immobiliengesellschaften im Aktivvermögen kommen auf 60 Prozent steuerfreie Erträge. Bei Auslands-Immobilienfonds mit mehr als 50 Prozent ausländischen Immobilien sind es sogar 80 Prozent.

  • Für sonstige Fonds, die keine dieser Investitionsgrenzen erfüllen, gilt keine Teilfreistellung.
  • Die Angaben zur Fondsart findest du im Fondsprospekt oder in den Anlagebedingungen deines Investmentfonds.
Teilfreistellung für Privatanleger nach Fondsart
AktienfondsMischfondsImmobilienfondsAuslands-Immobilienfonds
VoraussetzungMehr als 50 Prozent KapitalbeteiligungenMindestens 25 Prozent KapitalbeteiligungenMehr als 50 Prozent Immobilien und ImmobiliengesellschaftenMehr als 50 Prozent ausländische Immobilien
Steuerfreier Anteil30 Prozent15 Prozent60 Prozent80 Prozent

03 · Schritt für Schritt

Was ist die Vorabpauschale und wann wird sie fällig?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende und teilausschüttende Fonds. Sie soll verhindern, dass du Steuern durch das Einbehalten von Erträgen unbegrenzt in die Zukunft verschiebst.

Sie orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau und wird auf Basis des Rücknahmepreises deines Fondsanteils zu Jahresbeginn berechnet. Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinssatzes.

Von diesem Basisertrag werden die Ausschüttungen des Fonds im Kalenderjahr abgezogen. Ist die Ausschüttung höher als der Basisertrag, beträgt die Vorabpauschale null. Auf die verbleibende Vorabpauschale wird anschließend die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet, nur der danach verbleibende Betrag ist steuerpflichtig.

  • Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
  • Deine Depotbank bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
01

Basisertrag ermitteln

Der Rücknahmepreis deines Fondsanteils zu Jahresbeginn wird mit 70 Prozent des Basiszinssatzes multipliziert. Das Ergebnis ist der Basisertrag.

02

Ausschüttungen abziehen

Von diesem Basisertrag werden die Ausschüttungen des Fonds im Kalenderjahr abgezogen. Ist die Ausschüttung höher als der Basisertrag, beträgt die Vorabpauschale null.

03

Teilfreistellung anwenden

Auf die verbleibende Vorabpauschale wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet. Nur der danach verbleibende Betrag ist steuerpflichtig.

04

Steuerabzug durch die Bank

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Deine Depotbank bucht die fällige Steuer dann von deinem Verrechnungskonto ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

04 · Was gilt

Was gilt bei der Vorabpauschale in welchem Fall?

Ob und in welcher Höhe eine Vorabpauschale anfällt, hängt vom Verhältnis zwischen Basisertrag und Ausschüttung ab.

Bei thesaurierenden Fonds, die keine Ausschüttungen vornehmen, entspricht die Vorabpauschale dem gesamten Basisertrag. Der Anleger versteuert also auch ohne Kapitalfluss einen pauschalen Ertrag.

Bei teilausschüttenden Fonds wird die Differenz zwischen Basisertrag und Ausschüttung als Vorabpauschale besteuert, wenn die Ausschüttung geringer ist als der Basisertrag. Liegt die Ausschüttung dagegen mindestens auf Höhe des Basisertrags, fällt keine Vorabpauschale an.

  • Im Jahr der Veräußerung deiner Fondsanteile wird keine Vorabpauschale berechnet.
  • Die thesaurierten Erträge sind dann bereits im Veräußerungsgewinn enthalten und werden dort versteuert.

Vorabpauschale fällt an

·Thesaurierende Fonds: Der gesamte Basisertrag wird als Vorabpauschale besteuert, da keine Ausschüttung erfolgt.
·Teilausschüttende Fonds: Wenn die Ausschüttung geringer ist als der Basisertrag, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert.

Keine Vorabpauschale

·Ausschüttende Fonds: Wenn die Ausschüttung mindestens so hoch ist wie der Basisertrag, beträgt die Vorabpauschale null.
·Veräußerungsjahr: Im Jahr des Verkaufs wird keine Vorabpauschale berechnet, da die thesaurierten Erträge im Veräußerungsgewinn enthalten sind.

05 · Grundlagen

Wie werden Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen versteuert?

Verkaufst du deine Investmentfondsanteile mit Gewinn, gehört dieser Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt der Abgeltungsteuer.

Der Gewinn aus dem Verkauf deiner Fondsanteile ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden von diesem Gewinn abgezogen, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Auch auf den Veräußerungsgewinn wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet.

Bei einem Aktienfonds bleiben so 30 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Auf die verbleibenden 70 Prozent erhebt deine Depotbank die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Steuerabzug erfolgt direkt bei der Veräußerung, eine Angabe in der Steuererklärung ist danach meist nicht mehr nötig.

Für Fondsanteile, die du vor dem 1. Januar 2018 gekauft hast, gelten besondere Übergangsregelungen. Die Depotbank berücksichtigt diese bei der Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bereits automatisch.

Kurz erklärt

Veräußerungs­gewinn bei Investmentfonds

Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten deiner Fondsanteile. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden vom Gewinn abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Auch auf Veräußerungsgewinne wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet. Bei einem Aktienfonds bleiben so 30 Prozent des Gewinns steuerfrei.

06 · Im Vertrag

Welche Besonderheiten gelten für Alt-Anteile?

Für Fondsanteile, die du vor dem 1. Januar 2018 gekauft hast, gelten Übergangsregelungen. Entscheidend ist, ob deine Anteile als bestandsgeschützt gelten.

Für Investmentanteile, die du vor dem 1. Januar 2018 erworben hast, unterscheidet das Gesetz zwischen bestandsgeschützten und nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen. Bestandsgeschützte Alt-Anteile sind solche, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft und seitdem im Privatvermögen gehalten hast. Deren Wertveränderungen ab 2018 sind nur steuerpflichtig, soweit sie einen Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten.

Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile aus den Jahren 2009 bis 2017 gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft. Der bis Ende 2017 entstandene Gewinn wird erst beim tatsächlichen Verkauf versteuert. Deine Depotbank berücksichtigt diesen Sachverhalt beim Steuerabzug, sodass eine Abgeltungswirkung eintritt.

  • Der Freibetrag von 100.000 Euro für bestandsgeschützte Alt-Anteile wird beim automatischen Steuerabzug nicht berücksichtigt.
  • Zur Anwendung des Freibetrags musst du den Veräußerungsgewinn in deiner Steuererklärung angeben und einen Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts stellen.

Regelungen für vor 2018 erworbene Investmentanteile

Bestandsgeschützte Alt-AnteileVor 2009 gekauftFür Anteile, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft und seitdem im Privatvermögen gehalten hast, sind Wertveränderungen ab 2018 nur steuerpflichtig, soweit sie einen Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten.
Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile2009 bis 2017 gekauftDiese Anteile gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft. Der bis dahin entstandene Gewinn wird erst beim tatsächlichen Verkauf versteuert.

07 · Hintergrund

Was hat die Investmentsteuerreform geändert?

Seit 2018 gilt ein grundlegend neues Besteuerungssystem für Investmentfonds. Das frühere Transparenzprinzip wurde durch eine intransparente Besteuerung mit zwei Ebenen ersetzt.

Bis 2017 wurden Erträge aus Investmentfonds auf Anlegerebene nach dem Transparenzprinzip besteuert. Die Fonds selbst waren weitgehend steuerfrei, dafür musstest du als Anlegerin alle Erträge direkt versteuern. Mit der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 wurde dieses System grundlegend umgestellt.

Seitdem gilt eine intransparente Besteuerung mit zwei Ebenen. Auf Fondsebene fallen für bestimmte inländische Einkünfte wie Dividenden und Immobilienerträge 15 Prozent Körperschaftsteuer an. Auf Anlegerebene werden deine Erträge aus dem Fonds erneut besteuert, also Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne.

Zum Ausgleich dieser doppelten Besteuerung wurde die Teilfreistellung eingeführt. Sie sorgt dafür, dass ein Teil deiner Erträge steuerfrei bleibt, je nach Fondsart zwischen 15 und 80 Prozent. Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern, die der Fonds im Ausland gezahlt hat, ist seit 2018 nicht mehr möglich.

Bis 2017 wurden Erträge aus Investmentfonds auf Anlegerebene nach dem Transparenzprinzip besteuert. Die Fonds selbst waren weitgehend steuerfrei, dafür musstest du als Anlegerin alle Erträge direkt versteuern.

Mit der Investmentsteuerreform wurde eine Besteuerung auf zwei Ebenen eingeführt. Auf Fondsebene fallen für bestimmte inländische Einkünfte wie Dividenden und Immobilienerträge 15 Prozent Körperschaftsteuer an. Auf Anlegerebene werden deine Erträge erneut besteuert.

Zum Ausgleich dieser doppelten Besteuerung wurde die Teilfreistellung eingeführt. Sie sorgt dafür, dass ein Teil deiner Erträge steuerfrei bleibt. Die Höhe richtet sich nach der Fondsart.

Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern, die der Fonds gezahlt hat, ist seit 2018 nicht mehr möglich. Die Teilfreistellung ist der pauschale Ausgleich für alle Vorbelastungen auf Fondsebene.

08 · Checkliste

Welche Fondsarten werden steuerlich unterschieden?

Für deine Steuerlast ist die Einordnung deines Fonds entscheidend. Die Kategorien ergeben sich aus den Anlagebedingungen und dem tatsächlichen Anlageschwerpunkt.

Die Finanzverwaltung stellt dabei auf die fortlaufende Einhaltung der Investitionsgrenzen ab.

  • Aktienfonds: Legt fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen wie Aktien an.
  • Mischfonds: Investiert mindestens 25 Prozent in Kapitalbeteiligungen, erreicht aber nicht die Schwelle zum Aktienfonds.
  • Immobilienfonds: Hält mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Immobilien und Immobiliengesellschaften.
  • Auslands-Immobilienfonds: Investiert mehr als 50 Prozent in ausländische Immobilien.
  • Sonstige Fonds: Erfüllt keine der genannten Investitionsgrenzen, etwa reine Rentenfonds oder Geldmarktfonds.
  • Dach-Investmentfonds: Hält selbst Anteile an anderen Investmentfonds, die anteilig als Kapitalbeteiligungen berücksichtigt werden.

Steuerlich relevante Fondsarten im Überblick

01

Aktienfonds: Legt fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen wie Aktien an.

02

Mischfonds: Investiert mindestens 25 Prozent in Kapitalbeteiligungen, erreicht aber nicht die Schwelle zum Aktienfonds.

03

Immobilienfonds: Hält mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Immobilien und Immobiliengesellschaften.

04

Auslands-Immobilienfonds: Investiert mehr als 50 Prozent in ausländische Immobilien.

05

Sonstige Fonds: Erfüllt keine der genannten Investitionsgrenzen, etwa reine Rentenfonds oder Geldmarktfonds.

06

Dach-Investmentfonds: Hält selbst Anteile an anderen Investmentfonds, die anteilig als Kapitalbeteiligung berücksichtigt werden.

09 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Fondsbesteuerung vermeiden?

Einige typische Missverständnisse können dazu führen, dass du zu viel Steuern zahlst oder Angaben in der Steuererklärung vergisst.

Ein häufiger Fehler ist ein nicht angepasster Freistellungsauftrag. Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag bucht deine Bank die Steuer auf die Vorabpauschale direkt von deinem Verrechnungskonto ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr noch nicht ausgeschöpft ist. Prüfe daher regelmäßig, ob dein Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank in voller Höhe hinterlegt ist.

Viele Anlegerinnen übersehen die Teilfreistellung und rechnen mit einer zu hohen Steuerlast. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Immobilienfonds sogar 60 Prozent. Diese Entlastung wird von der Depotbank automatisch berücksichtigt, du solltest sie aber bei deiner eigenen Steuerplanung kennen.

  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds wird oft ignoriert, obwohl auch ohne Ausschüttung jährlich Steuer anfällt.
  • Wer kein Guthaben auf dem Verrechnungskonto hat, riskiert eine Rücklastschrift oder einen unerwarteten Kontostand.

Häufige Fehler im Umgang mit der Investmentfonds Steuer

·Freistellungsauftrag nicht angepasst: Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag bucht deine Bank die Steuer auf die Vorabpauschale direkt ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist.
·Teilfreistellung übersehen: Viele Anlegerinnen wissen nicht, dass bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind und rechnen mit einer zu hohen Steuerlast.
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds ignoriert: Auch ohne Ausschüttung fällt jährlich Steuer an. Wer kein Guthaben auf dem Verrechnungskonto hat, riskiert eine unerwartete Abbuchung.
·Fondsart falsch eingeschätzt: Die Teilfreistellung hängt von der offiziellen Einordnung ab, nicht vom Namen des Fonds. Prüfe die Anlagebedingungen, bevor du mit einer bestimmten Freistellung planst.
·Alt-Anteile pauschal als steuerfrei angenommen: Nur bestandsgeschützte Alt-Anteile genießen den Freibetrag von 100.000 Euro. Für Anteile aus den Jahren 2009 bis 2017 gilt eine fiktive Veräußerung zum 31. Dezember 2017.

10 · Kosten

Wie hoch ist deine Steuerlast auf Fondserträge konkret?

Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Fondsart, Teilfreistellung und deinem persönlichen Steuersatz ab. Die Abgeltungsteuer liegt bei 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag kommt hinzu.

Die steuerliche Belastung auf den steuerpflichtigen Teil deiner Fondserträge setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer als Kirchensteuer hinzu.

Diese Prozentsätze beziehen sich auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge nach Anwendung der Teilfreistellung. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung werden nur 70 Prozent der Erträge mit diesen Sätzen belastet. Angenommen, dein Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft und du erhältst aus einem Aktienfonds eine Ausschüttung von 1000 Euro, dann sind 300 Euro steuerfrei und nur 700 Euro steuerpflichtig.

Die Depotbank führt die Steuer direkt ab, du musst dich um die Berechnung in der Regel nicht selbst kümmern. Für deine Planung genügt es zu wissen, dass die Gesamtbelastung auf den steuerpflichtigen Teil je nach Kirchensteuerpflicht bei etwa 26 bis 28 Prozent liegt.

Steuerliche Belastung auf den steuerpflichtigen Teil deiner Fondserträge

Abgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritätszuschlag5,5 Prozent der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls kirchensteuerpflichtig)8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026