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Investmentfonds Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026

Die Teilfreistellung bei Investmentfonds senkt deine Steuerlast auf Fondserträge. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Fondsart und davon ab, ob du privat oder betrieblich anlegst.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge für Privatanleger steuerfrei.
  • Mischfonds erhalten die Hälfte der Aktienfonds-Teilfreistellung, also 15 Prozent.
  • Für Immobilienfonds gilt eine Teilfreistellung von 60 Prozent, für Auslands-Immobilienfonds von 80 Prozent.
  • Die Teilfreistellung wird automatisch beim Steuerabzug durch deine Depotbank berücksichtigt.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei Investmentfonds?

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerfreibetrag auf Erträge aus Investmentfonds. Sie gleicht aus, dass der Fonds auf Fondsebene bereits Steuern gezahlt hat.

Als Privatanleger musst du nur einen Teil deiner Fondserträge versteuern. Welcher Anteil steuerfrei bleibt, hängt vom Anlageschwerpunkt des Fonds ab. Die Regelung verhindert, dass derselbe Ertrag doppelt besteuert wird.

Die Höhe der Teilfreistellung ist gesetzlich festgelegt. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen.

Kurz erklärt

Investmentfonds Teilfreistellung

Ein Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds, der bei der Einkommensteuer unberücksichtigt bleibt. Die Höhe richtet sich nach dem Anlageschwerpunkt des Fonds und der Art des Anlegers.

Die Teilfreistellung verhindert eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags auf Fonds- und Anlegerebene.

02 · Vergleich

Teilfreistellung nach Fondsart im Vergleich

Ob und in welcher Höhe du von der Teilfreistellung profitierst, entscheidet die Fondsart. Entscheidend sind die Kapitalbeteiligungsquote oder die Immobilienquote.

Für Privatanleger gelten feste Prozentsätze. Ein Aktienfonds mit einer Kapitalbeteiligungsquote von über 50 Prozent bringt dir 30 Prozent steuerfreie Erträge. Ein Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligung liegt bei 15 Prozent.

Immobilienfonds und Auslands-Immobilienfonds haben eigene, höhere Sätze. Erfüllt ein Fonds keine der gesetzlichen Quoten, bleibt es bei der vollen Besteuerung.

Teilfreistellung für Privatanleger nach Fondsart
AktienfondsMischfondsImmobilienfondsAuslands-Immobilienfonds
VoraussetzungKapitalbeteiligungsquote über 50 ProzentKapitalbeteiligungsquote mindestens 25 ProzentImmobilienquote über 50 ProzentAuslandsimmobilienquote über 50 Prozent
Teilfreistellung30 Prozent15 Prozent60 Prozent80 Prozent

03 · Schritt für Schritt

So wirkt die Teilfreistellung bei Aktienfonds

Aktienfonds legen fortlaufend mehr als 50 Prozent ihres Vermögens in Kapitalbeteiligungen wie Aktien an. Für dich als Privatanleger sind dann 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an. Du musst dafür in der Regel nichts unternehmen. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent des Ertrags wird Abgeltungsteuer fällig.

Zu den Erträgen zählen Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Die Teilfreistellung gilt für alle diese Ertragsarten gleichermaßen.

01

Fondsart bestimmen

Prüfe in den Anlagebedingungen oder im Fondsprospekt, ob dein Fonds die Kapitalbeteiligungsquote von über 50 Prozent erfüllt.

02

Ertrag ermitteln

Zu den Erträgen zählen Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen.

03

Steuerfreien Anteil abziehen

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 Prozent wird Abgeltungsteuer fällig.

04

Steuerabzug durch Depotbank

Deine inländische Depotbank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch beim Steuerabzug. Du musst in der Regel nichts weiter tun.

04 · Was gilt

Teilfreistellung für Mischfonds: Die Hälfte vom Aktienfonds

Mischfonds investieren in verschiedene Anlageklassen. Erfüllen sie eine Kapitalbeteiligungsquote von mindestens 25 Prozent, gilt die halbe Aktienteilfreistellung.

Mischfonds investieren in verschiedene Anlageklassen. Erfüllen sie eine Kapitalbeteiligungsquote von mindestens 25 Prozent, gilt die halbe Aktienteilfreistellung.

Für dich als Privatanleger bedeutet das: 15 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei. Die übrigen 85 Prozent unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Quote muss dauerhaft eingehalten werden.

Liegt die Kapitalbeteiligungsquote unter 25 Prozent, handelt es sich um einen sonstigen Investmentfonds. In diesem Fall gibt es keine Teilfreistellung.

Teilfreistellung von 15 Prozent

·Kapitalbeteiligungsquote liegt dauerhaft bei mindestens 25 Prozent
·Fonds investiert zusätzlich in Anleihen oder andere Wertpapiere
·Erträge aus Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen

Keine Teilfreistellung

·Kapitalbeteiligungsquote liegt unter 25 Prozent
·Fonds erfüllt keine besonderen Anlagekriterien nach dem Investmentsteuergesetz
·Es handelt sich um einen sonstigen Investmentfonds ohne Schwerpunkt

05 · Vergleich

Immobilienfonds: 60 oder 80 Prozent steuerfrei

Bei Immobilienfonds hängt die Höhe der Teilfreistellung davon ab, ob der Fonds überwiegend in inländische oder ausländische Immobilien investiert.

Ein inländischer Immobilienfonds mit einer Immobilienquote von über 50 Prozent bringt dir 60 Prozent steuerfreie Erträge. Bei einem Auslands-Immobilienfonds mit über 50 Prozent ausländischen Immobilien sind es 80 Prozent.

Die Immobilienteilfreistellung schließt die Aktienteilfreistellung aus. Sie gilt für alle Erträge des Fonds, nicht nur für Mieterträge.

Teilfreistellung bei Immobilienfonds
Inländischer ImmobilienfondsAuslands-Immobilienfonds
ImmobilienquoteMehr als 50 Prozent in Immobilien und ImmobiliengesellschaftenMehr als 50 Prozent in ausländische Immobilien
Teilfreistellung60 Prozent80 Prozent
AnwendungSchließt Aktienteilfreistellung ausSchließt Aktienteilfreistellung aus

06 · Kosten

Vorabpauschale und Teilfreistellung: Das gilt 2026

Auch auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet. Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds.

Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von der Fondsart ab. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei, bei einem Mischfonds 15 Prozent. Bei Immobilienfonds sind es 60 Prozent, bei Auslands-Immobilienfonds 80 Prozent.

Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Teil wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag fällig. Deine Depotbank berücksichtigt das automatisch.

Steuerliche Behandlung der Vorabpauschale 2026

Aktienfonds70 Prozent
Mischfonds85 Prozent
Immobilienfonds40 Prozent
Auslands-Immobilienfonds20 Prozent

07 · Im Vertrag

Kapitalbeteiligungs­quote: Der Schlüssel zur Fondsart

Die Kapitalbeteiligungsquote bestimmt, ob ein Fonds als Aktienfonds oder Mischfonds gilt. Sie ist in den Anlagebedingungen festgelegt und wird fortlaufend eingehalten.

Über 50 Prozent Kapitalbeteiligung bedeuten: Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung für Privatanleger. Zwischen 25 und 50 Prozent liegt ein Mischfonds mit 15 Prozent Teilfreistellung.

Unter 25 Prozent gibt es keine Teilfreistellung. Das betrifft zum Beispiel reine Rentenfonds, die überwiegend in Anleihen investieren.

Wichtige Schwellenwerte

Über 50 ProzentAktienfondsLegt der Fonds fortlaufend mehr als die Hälfte in Kapitalbeteiligungen an, gilt die Aktienteilfreistellung von 30 Prozent für Privatanleger.
Mindestens 25 ProzentMischfondsErreicht der Fonds diese Quote, aber nicht die 50-Prozent-Marke, erhältst du die halbe Aktienteilfreistellung von 15 Prozent.
Unter 25 ProzentSonstiger FondsOhne ausreichende Kapitalbeteiligung gibt es keine Teilfreistellung. Das gilt zum Beispiel für reine Rentenfonds.

08 · Vergleich

Teilfreistellung im Betriebsvermögen: Höhere Sätze

Hältst du Investmentanteile im Betriebsvermögen, gelten andere Teilfreistellungssätze. Sie sind höher als im Privatvermögen, unterscheiden sich aber nach der Rechtsform.

Bei Aktienfonds sind es im Betriebsvermögen 60 Prozent bei der Einkommensteuer und 80 Prozent bei der Körperschaftsteuer. Bei Mischfonds gelten 30 beziehungsweise 40 Prozent. Immobilienfonds bleiben einheitlich bei 60 Prozent.

Für die Gewerbesteuer wird die Teilfreistellung nur zur Hälfte berücksichtigt. Das bedeutet: Die steuerliche Entlastung fällt bei der Gewerbesteuer geringer aus.

Teilfreistellung nach Anlegerart
PrivatvermögenBetriebsvermögen EinkommensteuerBetriebsvermögen Körperschafts­teuer
Aktienfonds30 Prozent60 Prozent80 Prozent
Mischfonds15 Prozent30 Prozent40 Prozent
Immobilienfonds60 Prozent60 Prozent60 Prozent

09 · Kosten

Abgeltungs­teuer und Sparer-Pauschbetrag: So rechnest du

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Zusätzlich kannst du den Sparer-Pauschbetrag nutzen.

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer. Zusätzlich kannst du den Sparer-Pauschbetrag nutzen.

Ein Beispiel: Du erhältst 1000 Euro Ertrag aus einem Aktienfonds. Davon sind 30 Prozent, also 300 Euro, steuerfrei. Auf die verbleibenden 700 Euro wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, das sind 175 Euro.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr wird vor dem Steuerabzug berücksichtigt, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Er kann die Steuer auf Fondserträge weiter senken.

Steuerliche Belastung eines Aktienfonds-Ertrags von 1000 Euro

Ertrag1000 EUR
Steuerfrei durch Teilfreistellung (30 Prozent)300 EUR
Steuerpflichtiger Ertrag700 EUR
Abgeltungsteuer (25 Prozent)175 EUR

10 · Checkliste

Ausschüttungen richtig versteuern: Teilfreistellung nutzen

Ausschüttungen aus Investmentfonds gehören zu den Kapitaleinkünften. Die Teilfreistellung wird direkt beim Steuerabzug durch deine Depotbank angewendet.

Ausschüttungen aus Investmentfonds gehören zu den Kapitaleinkünften. Die Teilfreistellung wird direkt beim Steuerabzug durch deine Depotbank angewendet.

Du musst die Teilfreistellung bei inländischen Depotstellen nicht selbst beantragen. Die Bank kennt die Fondsart und berücksichtigt den steuerfreien Anteil automatisch.

Anders sieht es bei ausländischen Depotstellen aus. Hier musst du die Teilfreistellung selbst in deiner Steuererklärung geltend machen.

Das solltest du bei Ausschüttungen beachten

01

Prüfe die Fondsart anhand der Anlagebedingungen, um deine Teilfreistellung zu kennen.

02

Stelle deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person und Jahr, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen.

03

Beachte, dass die Teilfreistellung auch für Vorabpauschalen thesaurierender Fonds gilt.

04

Bei ausländischen Depotstellen musst du die Teilfreistellung selbst in der Steuererklärung geltend machen.

05

Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen können mit Gewinnen verrechnet werden, die Teilfreistellung bleibt dabei erhalten.

11 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Teilfreistellung

Wer die Regeln zur Teilfreistellung nicht kennt, verschenkt Steuervorteile oder macht falsche Angaben. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Diese Punkte solltest du vermeiden.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass alle Fonds eine Teilfreistellung erhalten. Reine Rentenfonds oder sonstige Fonds ohne ausreichende Kapitalbeteiligung haben keine Teilfreistellung.

Auch die Verwechslung von Aktienfonds und Mischfonds kommt oft vor. Entscheidend ist die Kapitalbeteiligungsquote, nicht der Fondsname.

Typische Fehler

·Annahme, dass alle Fonds eine Teilfreistellung erhalten: Reine Rentenfonds oder sonstige Fonds ohne ausreichende Kapitalbeteiligung haben keine Teilfreistellung.
·Verwechslung von Aktienfonds und Mischfonds: Die Kapitalbeteiligungsquote entscheidet, nicht der Fondsname.
·Kein Freistellungsauftrag: Ohne Freistellungsauftrag wird der Sparer-Pauschbetrag nicht automatisch berücksichtigt.
·Teilfreistellung bei ausländischen Depotstellen vergessen: Hier musst du die Steuererklärung nutzen.
·Annahme, dass die Teilfreistellung auch für die Gewerbesteuer in voller Höhe gilt: Hier wird sie nur zur Hälfte berücksichtigt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026