StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Investmentfonds für Beamte: So schließt du deine Versorgungs­lücke

Deine Beamtenpension ist eine starke Basis, aber sie ersetzt im Ruhestand oft nicht dein volles Gehalt. Mit Investmentfonds kannst du die Lücke gezielt schließen und dein Ruhegehalt sinnvoll ergänzen.

9 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Pension erreicht nach 40 Dienstjahren maximal 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts.
  • Die Differenz zum gewohnten Lebensstandard wird als Versorgungslücke oder Pensionslücke bezeichnet.
  • Investmentfonds und ETFs bieten dir die Chance auf Rendite, um diese Lücke langfristig zu schließen.
  • Beamte können Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) zu einem hohen Anteil steuerlich geltend machen.

01 · Grundlagen

Wie hoch ist deine Beamtenpension wirklich?

Dein Pensionsanspruch hängt von deiner Besoldungsgruppe und der Dauer deiner Dienstzeit ab. Der maximale Ruhegehaltssatz ist gesetzlich gedeckelt.

Dein Ruhegehalt berechnet sich aus deiner Besoldungsgruppe und der Anzahl deiner Dienstjahre. Für jedes volle Dienstjahr erhältst du einen festen Prozentsatz deines letzten Gehalts als Pensionsanspruch.

Nach 40 Dienstjahren in Vollzeit erreichst du den gesetzlichen Höchstsatz von 71,75 Prozent deines letzten Bruttogehalts. Wer in Teilzeit arbeitet, später in den Dienst eintritt oder vorzeitig in den Ruhestand geht, erhält entsprechend weniger.

Die Fürsorgepflicht des Staates nach §78 Bundesbeamtengesetz sichert dir diese Versorgung lebenslang zu. Voraussetzung ist eine Dienstzeit von mehr als fünf Jahren.

  • Deine Besoldungsgruppe bestimmt die Höhe deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
  • Jedes volle Dienstjahr erhöht deinen Ruhegehaltssatz schrittweise.
  • Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird nach 40 vollen Dienstjahren erreicht.

Kurz erklärt

Ruhegehaltssatz

Der Prozentsatz deines letzten Gehalts, den du als Pension erhältst. Er steigt mit jedem Dienstjahr und erreicht nach 40 vollen Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent.

Der Staat sichert dir eine lebenslange Versorgung zu, aber der Höchstsatz liegt unter deinem letzten aktiven Einkommen.

02 · Vergleich

Beamtenpension und letztes Gehalt im Vergleich

Die Faustregel besagt, dass du im Ruhestand rund 80 Prozent deines letzten Einkommens benötigst. Deine Pension bleibt auch im besten Fall darunter.

Die Faustregel für den Ruhestand geht von einem Bedarf von etwa 80 Prozent des letzten Einkommens aus. Damit soll dein gewohnter Lebensstandard ohne größere Einschnitte weitergeführt werden können.

Deine gesetzliche Pension erreicht jedoch selbst im besten Fall nur 71,75 Prozent. Zwischen deinem Bedarf und der staatlichen Versorgung klafft also eine Lücke, die du privat schließen musst.

Diese Differenz ist keine theoretische Größe, sondern betrifft dich konkret bei alltäglichen Ausgaben wie Miete, Lebensmitteln oder Reisen. Je früher du die Lücke kennst, desto besser kannst du gegensteuern.

  • Dein Bedarf im Ruhestand liegt bei etwa 80 Prozent deines letzten Gehalts.
  • Deine Pension erreicht maximal 71,75 Prozent deines letzten Gehalts.
  • Die Differenz von rund 8 Prozentpunkten entspricht deiner persönlichen Versorgungslücke.
Dein Bedarf im Ruhestand im Vergleich zur gesetzlichen Versorgung
Dein BedarfDeine Pension
Prozentsatz vom letzten Gehaltetwa 80 Prozentmaximal 71,75 Prozent
Grundlage der BerechnungFaustregel für den LebensstandardRuhegehaltssatz nach 40 Dienstjahren
Deckung durch den Staatnicht garantiertgesetzlich garantiert

03 · Was gilt

Was zählt zu deiner Versorgungs­lücke?

Nicht nur dein Lebensstandard, auch Inflation und steigende Kosten im Alter vergrößern die Lücke. Diese Faktoren solltest du bei deiner Planung berücksichtigen.

Deine Versorgungslücke entsteht nicht nur durch den Unterschied zwischen Bedarf und Pension. Auch Faktoren wie Teilzeit, ein später Berufseinstieg oder ein vorzeitiger Ruhestand verringern deinen Pensionsanspruch dauerhaft.

Gleichzeitig wirken Inflation und steigende Lebenshaltungskosten gegen dich. Was heute für deinen Lebensstandard reicht, kann in 20 Jahren deutlich weniger wert sein.

Auf der anderen Seite kannst du die Lücke aktiv verkleinern. Private Altersvorsorge mit Investmentfonds, freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine steuerlich geförderte Basisrente sind dafür geeignete Instrumente.

  • Teilzeitbeschäftigung während der Dienstzeit verringert deinen Ruhegehaltssatz.
  • Ein frühzeitiger Ruhestand vor Erreichen des Höchstsatzes reduziert deine Pension.
  • Private Altersvorsorge mit Investmentfonds kann die Lücke gezielt schließen.

Vergrößert die Lücke

·Teilzeitbeschäftigung während der Dienstzeit
·Frühzeitiger Ruhestand vor Erreichen des Höchstsatzes
·Inflation und steigende Lebenshaltungskosten
·Wunsch nach einem höheren Lebensstandard im Alter

Verringert die Lücke

·Private Altersvorsorge mit Investmentfonds
·Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
·Steuerlich geförderte Basisrente (Rürup-Rente)
·Zusätzliche Einkünfte aus einem Pensionsfonds

04 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Basisrente für Beamte

Die Rürup-Rente ist für Beamte oft die erste Wahl, weil die Beiträge steuerlich stark gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt später als lebenslange Rente.

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist für Beamte oft eine sinnvolle Ergänzung zur Pension. Du kannst sie mit Investmentfonds besparen und profitierst während der Ansparphase von deutlichen Steuervorteilen.

Deine Beiträge kannst du zu einem hohen Anteil als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Im Jahr 2026 liegt der abzugsfähige Anteil bei 88 Prozent deiner eingezahlten Beiträge.

Die Auszahlung erfolgt später ausschließlich als lebenslange monatliche Rente. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Basisrente nicht möglich, und der früheste Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren.

  • Du zahlst während deiner aktiven Dienstzeit regelmäßig in einen Basisrentenvertrag ein.
  • Deine Beiträge setzt du zu 88 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer ab.
  • Frühestens ab 62 Jahren erhältst du eine lebenslange monatliche Rente.
01

Beiträge einzahlen

Du zahlst während deiner aktiven Dienstzeit regelmäßig in einen Basisrentenvertrag ein, der mit Investmentfonds bespart werden kann.

02

Steuervorteil nutzen

Deine Beiträge kannst du zu einem hohen Anteil als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen.

03

Rente beziehen

Frühestens ab einem bestimmten Alter erhältst du eine lebenslange monatliche Rente. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Basisrente nicht möglich.

05 · Kosten

Welche Kosten entstehen bei Investmentfonds?

Die Kosten deiner Fondsanlage entscheidest du selbst. Günstige ETFs senken die laufenden Gebühren und lassen mehr von deiner Rendite übrig.

Die Kosten deiner Fondsanlage hängen vom gewählten Fonds und deinem Depotanbieter ab. Günstige ETFs haben laufende Kosten von 0,1 bis 0,5 Prozent pro Jahr.

Aktiv gemanagte Fonds sind teurer und verlangen laufende Kosten von 1,0 bis 2,0 Prozent pro Jahr. Zusätzlich kann beim Kauf ein Ausgabeaufschlag von 0 bis 5 Prozent anfallen.

Diese Unterschiede wirken sich über viele Jahre erheblich auf deine Rendite aus. Ein Fonds mit 0,2 Prozent laufenden Kosten lässt dir deutlich mehr von deinem Ertrag als ein Fonds mit 1,5 Prozent.

  • Laufende Kosten eines ETF liegen bei 0,1 bis 0,5 Prozent pro Jahr.
  • Laufende Kosten eines aktiven Fonds liegen bei 1,0 bis 2,0 Prozent pro Jahr.
  • Ein Ausgabeaufschlag von 0 bis 5 Prozent fällt einmalig beim Kauf an.

06 · Im Vertrag

Was gilt steuerlich für deine Fondserträge?

Auf Gewinne aus Investmentfonds fallen Steuern an. Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast bei Aktienfonds spürbar.

Auf Gewinne aus Investmentfonds fallen Steuern an, aber du hast einen Freibetrag. Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro.

Oberhalb dieses Freibetrags zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer auf deine Gewinne. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

Bei Aktienfonds greift die Teilfreistellung: 30 Prozent deiner Erträge sind steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 Prozent zahlst du Abgeltungsteuer. Das reduziert deine Steuerlast spürbar.

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf Gewinne oberhalb des Freibetrags.
  • Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.

07 · Checkliste

Checkliste: So startest du mit Investmentfonds

Bevor du Geld anlegst, solltest du deine Ausgangslage klären. Diese Punkte helfen dir, eine passende Strategie zu finden.

Deine voraussichtliche Pension und deine persönliche Versorgungslücke sind die Basis für jede Anlageentscheidung.

Lege fest, wie viel Geld du monatlich oder einmalig anlegen kannst. Deine Risikobereitschaft entscheidet darüber, welche Fonds für dich infrage kommen.

Vergleiche die laufenden Kosten verschiedener Fonds und ETFs. Prüfe außerdem, ob ein Basisrentenvertrag mit Fonds für dich steuerlich sinnvoll ist.

  • Ermittle deine voraussichtliche Beamtenpension anhand deiner Dienstjahre.
  • Berechne deine persönliche Versorgungslücke im Ruhestand.
  • Lege fest, wie viel Geld du monatlich oder einmalig anlegen kannst.
  • Bestimme deine Risikobereitschaft für die Auswahl der Fonds.
  • Vergleiche die laufenden Kosten verschiedener Fonds und ETFs.
  • Prüfe, ob ein Basisrentenvertrag mit Fonds für dich steuerlich sinnvoll ist.

Deine Vorbereitung für die Fondsanlage

01

Ermittle deine voraussichtliche Beamtenpension anhand deiner Dienstjahre.

02

Berechne deine persönliche Versorgungslücke im Ruhestand.

03

Lege fest, wie viel Geld du monatlich oder einmalig anlegen kannst.

04

Bestimme deine Risikobereitschaft für die Auswahl der Fonds.

05

Vergleiche die laufenden Kosten verschiedener Fonds und ETFs.

06

Prüfe, ob ein Basisrentenvertrag mit Fonds für dich steuerlich sinnvoll ist.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Altersvorsorge von Beamten

Ein sicherer Job verleitet dazu, die private Vorsorge aufzuschieben. Diese Fehler kannst du vermeiden, wenn du früh handelst.

Wer sich allein auf die Beamtenpension verlässt, riskiert im Ruhestand eine spürbare Versorgungslücke.

Zu spät mit dem Sparen zu beginnen kostet dich wertvolle Renditejahre. Der Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, je länger dein Geld angelegt ist.

Auch die Wahl der Anlageform ist entscheidend. Wer nur in Sparbuch oder Tagesgeld investiert, unterschätzt die Inflation und verliert langfristig an Kaufkraft.

  • Sich allein auf die Beamtenpension verlassen und keine private Vorsorge betreiben.
  • Zu spät mit dem Sparen beginnen und wertvolle Renditejahre verschenken.
  • Nur in risikoarme Produkte wie Sparbuch oder Tagesgeld investieren und die Inflation unterschätzen.
  • Die Kosten der Fondsanlage ignorieren und dadurch Rendite einbüßen.
  • Steuerliche Vorteile wie die Basisrente oder den Sparer-Pauschbetrag nicht nutzen.

Fehler, die deine Versorgungslücke vergrößern

·Sich allein auf die Beamtenpension verlassen und keine private Vorsorge betreiben.
·Zu spät mit dem Sparen beginnen und wertvolle Renditejahre verschenken.
·Nur in risikoarme Produkte wie Sparbuch oder Tagesgeld investieren und die Inflation unterschätzen.
·Die Kosten der Fondsanlage ignorieren und dadurch Rendite einbüßen.
·Steuerliche Vorteile wie die Basisrente oder den Sparer-Pauschbetrag nicht nutzen.

09 · Hintergrund

Pensionsfonds und Sondervermögen: Was steckt dahinter?

Investmentfonds sind als Sondervermögen rechtlich geschützt. Das unterscheidet sie von anderen Anlageformen und macht sie für die Altersvorsorge interessant.

Dein Geld in einem Investmentfonds ist Sondervermögen. Es ist getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft und im Falle einer Insolvenz geschützt.

Ein Pensionsfonds ist eine spezielle Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Für Beamte ist er in der Regel nicht relevant, da der Staat die Versorgung übernimmt.

Für deine private Vorsorge sind offene Investmentfonds und ETFs die gängigste Wahl. Sie bieten dir Zugang zu breit gestreuten Anlagen und lassen sich flexibel besparen.

  • Investmentfonds sind als Sondervermögen rechtlich geschützt.
  • Pensionsfonds gehören zur betrieblichen Altersversorgung und sind für Beamte meist nicht relevant.
  • Offene Investmentfonds und ETFs eignen sich für die private Altersvorsorge.

Dein Geld in einem Investmentfonds ist Sondervermögen. Das bedeutet, es ist getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft und im Falle einer Insolvenz geschützt.

Ein Pensionsfonds ist eine spezielle Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Für Beamte ist er in der Regel nicht relevant, da der Staat die Versorgung übernimmt.

Für deine private Vorsorge sind offene Investmentfonds und ETFs die gängigste Wahl. Sie bieten dir Zugang zu breit gestreuten Anlagen und lassen sich flexibel besparen.

Häufige Fragen

Fragen zu Investmentfonds für Beamte

Investieren

Mehr zu Investieren

Rentenversicherungaktiver FondsETF für BeamteESG ETF für BeamteInvestmentfonds für FamilienInvestmentfonds für Rentner

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026