Ratgeber · Investieren
Investmentfonds und Abgeltungsteuer: So werden deine Fondserträge 2026 besteuert
Für deine Gewinne aus Investmentfonds gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Mit Freistellungsauftrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale kannst du die Steuerlast aber gezielt senken.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Abgeltungsteuer auf Fondserträge beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
- Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Thesaurierende Fonds werden über die Vorabpauschale besteuert, auch ohne Ausschüttung.
01 · Grundlagen
Was bedeutet Abgeltungsteuer bei Investmentfonds?
Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten und deckt deine Einkommensteuer auf Kapitalerträge in den meisten Fällen ab.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für private Kapitalerträge in Deutschland ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und auch Erträge aus Investmentfonds. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Deine depotführende Bank behält die Steuer direkt an der Quelle ein und führt sie an das Finanzamt ab. Mit diesem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge in der Regel abgegolten, daher der Name Abgeltungsteuer.
Für dich bedeutet das: Du musst dich um die Besteuerung deiner Fondserträge meist nicht selbst kümmern. Die Bank übernimmt die Berechnung und Abführung der Steuer automatisch.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer auf Investmentfonds
Ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentfonds. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die depotführende Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Damit ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten.
02 · Vergleich
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag: So bleibt mehr von deinem Ertrag
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Voraussetzung ist, dass du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auch auf Erträge unterhalb des Pauschbetrags die Abgeltungsteuer ein. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer dann erst über deine Einkommensteuererklärung zurückholen.
Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken und Depots verteilen. Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Pauschbetrag nicht überschreitet.
| Mit Freistellungsauftrag | Ohne Freistellungsauftrag | |
|---|---|---|
| Steuerabzug auf Erträge bis 1000 Euro | Kein Steuerabzug | 25 Prozent Abgeltungsteuer |
| Weg zur Steuerfreiheit | Automatisch durch die Bank | Erst über die Einkommensteuererklärung |
| Verteilung auf mehrere Banken | Aufteilbar auf mehrere Depots | Keine Verteilung nötig |
03 · Was gilt
Welche Fondserträge zählen zu den Kapitalerträgen?
Nicht nur Ausschüttungen sind steuerpflichtig. Auch thesaurierte Erträge und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen fallen unter die Abgeltungsteuer.
Steuerpflichtig sind nicht nur die Ausschüttungen, die dein Fonds an dich auszahlt. Auch thesaurierte Erträge, die im Fonds verbleiben, unterliegen der Besteuerung. Das gilt ebenso für Gewinne aus dem Verkauf deiner Fondsanteile.
Zu den Kapitalerträgen zählen außerdem Zinsen und Dividenden, die der Fonds erwirtschaftet. Die Rückzahlung deiner ursprünglich investierten Anlagesumme ist dagegen kein steuerpflichtiger Ertrag.
Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen zählen nicht zu den Kapitalerträgen. Sie können aber mit Gewinnen verrechnet werden und so deine Steuerlast mindern.
Zählt zu den Kapitalerträgen
Zählt nicht dazu
04 · Vergleich
Teilfreistellung: Welcher Teil deiner Fondserträge steuerfrei bleibt
Die Teilfreistellung gleicht die Steuer auf Fondsebene aus. Je nach Fondsart musst du nur einen Teil deiner Erträge versteuern.
Die Teilfreistellung gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus. Je nach Fondsart musst du nur einen Teil deiner Erträge versteuern. Für Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Für Immobilienfonds gelten höhere Teilfreistellungen von 60 Prozent, bei ausländischen Immobilienfonds sogar 80 Prozent.
Die Teilfreistellung wird von deiner Depotbank automatisch beim Steuerabzug berücksichtigt. Du musst sie nicht gesondert beantragen.
| Aktienfonds | Mischfonds | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Mehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen | Mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen |
| Steuerfreier Anteil | 30 Prozent | 15 Prozent |
| Steuerpflichtiger Anteil | 70 Prozent | 85 Prozent |
05 · Schritt für Schritt
Vorabpauschale: So werden thesaurierende Fonds besteuert
Auch wenn ein Fonds keine Erträge ausschüttet, fällt Steuer an. Die Vorabpauschale stellt eine jährliche Mindestbesteuerung sicher.
Sie gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Zur Berechnung multipliziert deine Bank den Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Das Ergebnis ist der Basisertrag. Ist der Basisertrag niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds, wird er als Vorabpauschale angesetzt. Sonst gilt die Wertsteigerung.
Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet. Die Bank berechnet die Abgeltungsteuer auf den steuerpflichtigen Teil und bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab.
Basisertrag ermitteln
Die Bank multipliziert den Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7.
Wertsteigerung vergleichen
Ist der Basisertrag niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds, wird der Basisertrag als Vorabpauschale angesetzt. Sonst gilt die Wertsteigerung.
Teilfreistellung anwenden
Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet, zum Beispiel 30 Prozent bei Aktienfonds.
Steuer einbehalten
Die Depotbank berechnet die Abgeltungsteuer auf den steuerpflichtigen Teil und bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab.
06 · Kosten
Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Die Gesamtbelastung
Zur Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommen weitere Abgaben. Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf deine steuerpflichtigen Fondserträge.
Bist du kirchensteuerpflichtig, wird die Kirchensteuer seit 2015 automatisch von deiner Depotstelle einbehalten. Die Höhe hängt vom Kirchensteuersatz deines Bundeslandes ab, häufig sind es 8 oder 9 Prozent.
Die Bank berücksichtigt alle Zuschläge direkt beim Steuerabzug. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.
Steuerbelastung auf Fondserträge 2026
07 · Schritt für Schritt
Verlustverrechnung: So mindern Verluste deine Steuer auf Fondsgewinne
Verluste aus Fondsverkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Das übernimmt deine Bank über den Verlustverrechnungstopf.
Verkaufst du Fondsanteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs, schreibt die Bank den Verlust in deinen Verlustverrechnungstopf. Entstehen später Gewinne, werden diese mit dem vorhandenen Verlust verrechnet.
Nur der verbleibende Überschuss wird besteuert. So kannst du deine Steuerlast auf Fondsgewinne gezielt senken.
Verlust entsteht
Du verkaufst Fondsanteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs.
Verlusttopf füllen
Die Depotbank schreibt den Verlust in deinen Verlustverrechnungstopf.
Gewinn entsteht
Du verkaufst andere Fondsanteile mit Gewinn oder erhältst eine Ausschüttung.
Automatische Verrechnung
Die Bank verrechnet den Gewinn mit dem vorhandenen Verlust. Nur der verbleibende Überschuss wird besteuert.
08 · Im Vertrag
Kursgewinne und Veräußerungsgewinne: Was beim Verkauf von Fondsanteilen gilt
Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Für Alt-Anteile gelten besondere Regeln.
Für Anteile, die du ab 2009 gekauft hast, unterliegt der gesamte Gewinn der Abgeltungsteuer, gemindert um die Teilfreistellung deiner Fondsart.
Für bestandsgeschützte Alt-Anteile, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Gewinne bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Deine Bank berücksichtigt diesen Freibetrag nicht automatisch, du musst ihn in deiner Steuererklärung geltend machen.
Fondsanteile, die du zwischen 2009 und 2017 gekauft hast, gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und neu angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung wird erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Steuer auf Investmentfonds
Diese Fehler führen dazu, dass du mehr Steuern zahlst als nötig oder Angaben in der Steuererklärung vergisst.
Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dann holst du dir den Sparer-Pauschbetrag erst spät über die Steuererklärung zurück. Besser ist es, den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank einzurichten.
Viele Anleger kennen die Teilfreistellung bei Aktienfonds nicht und versteuern den gesamten Ertrag. Dabei sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Deine Bank berücksichtigt das automatisch, du solltest es aber wissen, um deine Abrechnungen zu verstehen.
Bei thesaurierenden Fonds solltest du ausreichend Liquidität auf deinem Verrechnungskonto bereithalten. Die Bank bucht die Vorabpauschale ab, auch wenn du keine Ausschüttung erhältst.
Diese Fehler solltest du vermeiden
10 · Checkliste
Wann du Fondserträge in der Einkommensteuererklärung angeben musst
In den meisten Fällen ist der Steuerabzug durch die Bank abgeltend. In bestimmten Situationen musst du Fondserträge trotzdem in der Anlage KAP erklären.
Du musst deine Fondserträge dann nicht in der Steuererklärung angeben. Es gibt aber Ausnahmen.
Eine Angabe in der Anlage KAP ist nötig, wenn du bestandsgeschützte Alt-Anteile verkauft hast und den Freibetrag von 100.000 Euro nutzen willst. Auch wenn dein Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig über Freistellungsaufträge ausgeschöpft wurde, lohnt sich die Steuererklärung.
Hast du eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kannst du dir zu viel einbehaltene Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Liegen deine Fondsanteile bei einer ausländischen Depotstelle, die keine deutsche Abgeltungsteuer einbehält, musst du die Erträge ebenfalls selbst erklären.
Angaben in der Steuererklärung sind nötig, wenn
du bestandsgeschützte Alt-Anteile verkauft hast und den Freibetrag von 100.000 Euro nutzen willst.
dein Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig über Freistellungsaufträge ausgeschöpft wurde.
du eine Nichtveranlagungsbescheinigung hast und zu viel einbehaltene Steuer zurückholen willst.
deine Fondsanteile bei einer ausländischen Depotstelle liegen, die keine deutsche Abgeltungsteuer einbehält.
du Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen lassen willst.
11 · Hintergrund
Abgeltungsteuer bei Investmentfonds: Die wichtigsten Regeln für Privatanleger
Für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland gilt ein einheitliches System. Die Bank übernimmt den Steuerabzug, du trägst aber die Verantwortung für korrekte Angaben.
Als Privatanlegerin oder Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst du mit deinen weltweiten Kapitalerträgen der deutschen Abgeltungsteuer. Dazu zählen laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch ausschüttungsgleiche Erträge und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds.
Die depotführende Bank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Dieser Steuerabzug hat abgeltende Wirkung, das heißt deine Einkommensteuer auf diese Erträge ist damit in der Regel erledigt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur in Ausnahmefällen nötig.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Zum Ausgleich gibt es die Teilfreistellung auf Anlegerebene. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Als Privatanlegerin oder Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst du mit deinen weltweiten Kapitalerträgen der deutschen Abgeltungsteuer. Dazu zählen laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch ausschüttungsgleiche Erträge und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds.
Die depotführende Bank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Dieser Steuerabzug hat abgeltende Wirkung, das heißt deine Einkommensteuer auf diese Erträge ist damit in der Regel erledigt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur in Ausnahmefällen nötig.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Zum Ausgleich erhältst du als Anleger die Teilfreistellung, die je nach Fondsart 15, 30, 60 oder 80 Prozent deiner Erträge steuerfrei stellt.
Für thesaurierende Fonds gilt die Vorabpauschale. Sie stellt sicher, dass auch einbehaltene Erträge jährlich besteuert werden. Die Pauschale orientiert sich am Basiszins und wird auf die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds begrenzt.
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