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Investmentfonds und Abgeltungs­teuer: So werden deine Fondserträge 2026 besteuert

Für deine Gewinne aus Investmentfonds gilt die Abgeltungs­teuer von 25 Prozent. Mit Freistellungs­auftrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale kannst du die Steuerlast aber gezielt senken.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungsteuer auf Fondserträge beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
  • Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Thesaurierende Fonds werden über die Vorabpauschale besteuert, auch ohne Ausschüttung.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Abgeltungs­teuer bei Investmentfonds?

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten und deckt deine Einkommensteuer auf Kapitalerträge in den meisten Fällen ab.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für private Kapitalerträge in Deutschland ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und auch Erträge aus Investmentfonds. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Deine depotführende Bank behält die Steuer direkt an der Quelle ein und führt sie an das Finanzamt ab. Mit diesem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge in der Regel abgegolten, daher der Name Abgeltungsteuer.

Für dich bedeutet das: Du musst dich um die Besteuerung deiner Fondserträge meist nicht selbst kümmern. Die Bank übernimmt die Berechnung und Abführung der Steuer automatisch.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Investmentfonds

Ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentfonds. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die depotführende Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Damit ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten.

02 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag: So bleibt mehr von deinem Ertrag

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Voraussetzung ist, dass du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auch auf Erträge unterhalb des Pauschbetrags die Abgeltungsteuer ein. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer dann erst über deine Einkommensteuererklärung zurückholen.

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken und Depots verteilen. Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Pauschbetrag nicht überschreitet.

So wirkt sich der Freistellungsauftrag auf deine Fondserträge aus
Mit Freistellungs­auftragOhne Freistellungs­auftrag
Steuerabzug auf Erträge bis 1000 EuroKein Steuerabzug25 Prozent Abgeltungsteuer
Weg zur SteuerfreiheitAutomatisch durch die BankErst über die Einkommensteuererklärung
Verteilung auf mehrere BankenAufteilbar auf mehrere DepotsKeine Verteilung nötig

03 · Was gilt

Welche Fondserträge zählen zu den Kapitalerträgen?

Nicht nur Ausschüttungen sind steuerpflichtig. Auch thesaurierte Erträge und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen fallen unter die Abgeltungsteuer.

Steuerpflichtig sind nicht nur die Ausschüttungen, die dein Fonds an dich auszahlt. Auch thesaurierte Erträge, die im Fonds verbleiben, unterliegen der Besteuerung. Das gilt ebenso für Gewinne aus dem Verkauf deiner Fondsanteile.

Zu den Kapitalerträgen zählen außerdem Zinsen und Dividenden, die der Fonds erwirtschaftet. Die Rückzahlung deiner ursprünglich investierten Anlagesumme ist dagegen kein steuerpflichtiger Ertrag.

Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen zählen nicht zu den Kapitalerträgen. Sie können aber mit Gewinnen verrechnet werden und so deine Steuerlast mindern.

Zählt zu den Kapitalerträgen

·Ausschüttungen des Fonds
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
·Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen
·Zinsen und Dividenden im Fonds

Zählt nicht dazu

·Rückzahlung deiner ursprünglichen Anlagesumme
·Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen
·Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags

04 · Vergleich

Teilfreistellung: Welcher Teil deiner Fondserträge steuerfrei bleibt

Die Teilfreistellung gleicht die Steuer auf Fondsebene aus. Je nach Fondsart musst du nur einen Teil deiner Erträge versteuern.

Die Teilfreistellung gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus. Je nach Fondsart musst du nur einen Teil deiner Erträge versteuern. Für Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Für Immobilienfonds gelten höhere Teilfreistellungen von 60 Prozent, bei ausländischen Immobilienfonds sogar 80 Prozent.

Die Teilfreistellung wird von deiner Depotbank automatisch beim Steuerabzug berücksichtigt. Du musst sie nicht gesondert beantragen.

Teilfreistellung für Privatanleger nach Fondsart
AktienfondsMischfonds
VoraussetzungMehr als 50 Prozent KapitalbeteiligungenMindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen
Steuerfreier Anteil30 Prozent15 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil70 Prozent85 Prozent

05 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale: So werden thesaurierende Fonds besteuert

Auch wenn ein Fonds keine Erträge ausschüttet, fällt Steuer an. Die Vorabpauschale stellt eine jährliche Mindestbesteuerung sicher.

Sie gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Zur Berechnung multipliziert deine Bank den Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Das Ergebnis ist der Basisertrag. Ist der Basisertrag niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds, wird er als Vorabpauschale angesetzt. Sonst gilt die Wertsteigerung.

Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet. Die Bank berechnet die Abgeltungsteuer auf den steuerpflichtigen Teil und bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab.

01

Basisertrag ermitteln

Die Bank multipliziert den Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7.

02

Wertsteigerung vergleichen

Ist der Basisertrag niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds, wird der Basisertrag als Vorabpauschale angesetzt. Sonst gilt die Wertsteigerung.

03

Teilfreistellung anwenden

Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung deiner Fondsart angewendet, zum Beispiel 30 Prozent bei Aktienfonds.

04

Steuer einbehalten

Die Depotbank berechnet die Abgeltungsteuer auf den steuerpflichtigen Teil und bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab.

06 · Kosten

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer: Die Gesamtbelastung

Zur Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommen weitere Abgaben. Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf deine steuerpflichtigen Fondserträge.

Bist du kirchensteuerpflichtig, wird die Kirchensteuer seit 2015 automatisch von deiner Depotstelle einbehalten. Die Höhe hängt vom Kirchensteuersatz deines Bundeslandes ab, häufig sind es 8 oder 9 Prozent.

Die Bank berücksichtigt alle Zuschläge direkt beim Steuerabzug. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

Steuerbelastung auf Fondserträge 2026

Ohne Kirchensteuer26,375 %
Mit Kirchensteuer (9 %)27,8 %

07 · Schritt für Schritt

Verlustverrechnung: So mindern Verluste deine Steuer auf Fondsgewinne

Verluste aus Fondsverkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Das übernimmt deine Bank über den Verlustverrechnungstopf.

Verkaufst du Fondsanteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs, schreibt die Bank den Verlust in deinen Verlustverrechnungstopf. Entstehen später Gewinne, werden diese mit dem vorhandenen Verlust verrechnet.

Nur der verbleibende Überschuss wird besteuert. So kannst du deine Steuerlast auf Fondsgewinne gezielt senken.

01

Verlust entsteht

Du verkaufst Fondsanteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs.

02

Verlusttopf füllen

Die Depotbank schreibt den Verlust in deinen Verlustverrechnungstopf.

03

Gewinn entsteht

Du verkaufst andere Fondsanteile mit Gewinn oder erhältst eine Ausschüttung.

04

Automatische Verrechnung

Die Bank verrechnet den Gewinn mit dem vorhandenen Verlust. Nur der verbleibende Überschuss wird besteuert.

08 · Im Vertrag

Kursgewinne und Veräußerungs­gewinne: Was beim Verkauf von Fondsanteilen gilt

Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Für Alt-Anteile gelten besondere Regeln.

Für Anteile, die du ab 2009 gekauft hast, unterliegt der gesamte Gewinn der Abgeltungsteuer, gemindert um die Teilfreistellung deiner Fondsart.

Für bestandsgeschützte Alt-Anteile, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Gewinne bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Deine Bank berücksichtigt diesen Freibetrag nicht automatisch, du musst ihn in deiner Steuererklärung geltend machen.

Fondsanteile, die du zwischen 2009 und 2017 gekauft hast, gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und neu angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung wird erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert.

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Neue AnteileAb 2009 gekauftDer gesamte Gewinn aus dem Verkauf unterliegt der Abgeltungsteuer, gemindert um die Teilfreistellung.
Bestandsgeschützte Alt-AnteileVor 2009 gekauftGewinne sind steuerfrei, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Bank berücksichtigt diesen Freibetrag nicht automatisch, du musst ihn in der Steuererklärung geltend machen.
Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile2009 bis 2017 gekauftDiese Anteile gelten zum 31. Dezember 2017 als fiktiv veräußert und neu angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung wird erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuer auf Investmentfonds

Diese Fehler führen dazu, dass du mehr Steuern zahlst als nötig oder Angaben in der Steuererklärung vergisst.

Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dann holst du dir den Sparer-Pauschbetrag erst spät über die Steuererklärung zurück. Besser ist es, den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank einzurichten.

Viele Anleger kennen die Teilfreistellung bei Aktienfonds nicht und versteuern den gesamten Ertrag. Dabei sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Deine Bank berücksichtigt das automatisch, du solltest es aber wissen, um deine Abrechnungen zu verstehen.

Bei thesaurierenden Fonds solltest du ausreichend Liquidität auf deinem Verrechnungskonto bereithalten. Die Bank bucht die Vorabpauschale ab, auch wenn du keine Ausschüttung erhältst.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Keinen Freistellungsauftrag erteilen und den Sparer-Pauschbetrag erst spät über die Steuererklärung holen.
·Die Teilfreistellung bei Aktienfonds nicht kennen und den gesamten Ertrag versteuern.
·Bei thesaurierenden Fonds keine Liquidität für die Vorabpauschale auf dem Verrechnungskonto bereithalten.
·Verluste aus Fondsverkäufen nicht über die Verlustverrechnung mit Gewinnen verrechnen.
·Den Freibetrag von 100.000 Euro für bestandsgeschützte Alt-Anteile nicht in der Einkommensteuererklärung beantragen.

10 · Checkliste

Wann du Fondserträge in der Einkommensteuererklärung angeben musst

In den meisten Fällen ist der Steuerabzug durch die Bank abgeltend. In bestimmten Situationen musst du Fondserträge trotzdem in der Anlage KAP erklären.

Du musst deine Fondserträge dann nicht in der Steuererklärung angeben. Es gibt aber Ausnahmen.

Eine Angabe in der Anlage KAP ist nötig, wenn du bestandsgeschützte Alt-Anteile verkauft hast und den Freibetrag von 100.000 Euro nutzen willst. Auch wenn dein Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig über Freistellungsaufträge ausgeschöpft wurde, lohnt sich die Steuererklärung.

Hast du eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kannst du dir zu viel einbehaltene Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Liegen deine Fondsanteile bei einer ausländischen Depotstelle, die keine deutsche Abgeltungsteuer einbehält, musst du die Erträge ebenfalls selbst erklären.

Angaben in der Steuererklärung sind nötig, wenn

01

du bestandsgeschützte Alt-Anteile verkauft hast und den Freibetrag von 100.000 Euro nutzen willst.

02

dein Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig über Freistellungsaufträge ausgeschöpft wurde.

03

du eine Nichtveranlagungsbescheinigung hast und zu viel einbehaltene Steuer zurückholen willst.

04

deine Fondsanteile bei einer ausländischen Depotstelle liegen, die keine deutsche Abgeltungsteuer einbehält.

05

du Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen lassen willst.

11 · Hintergrund

Abgeltungs­teuer bei Investmentfonds: Die wichtigsten Regeln für Privatanleger

Für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland gilt ein einheitliches System. Die Bank übernimmt den Steuerabzug, du trägst aber die Verantwortung für korrekte Angaben.

Als Privatanlegerin oder Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst du mit deinen weltweiten Kapitalerträgen der deutschen Abgeltungsteuer. Dazu zählen laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch ausschüttungsgleiche Erträge und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds.

Die depotführende Bank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Dieser Steuerabzug hat abgeltende Wirkung, das heißt deine Einkommensteuer auf diese Erträge ist damit in der Regel erledigt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Zum Ausgleich gibt es die Teilfreistellung auf Anlegerebene. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Als Privatanlegerin oder Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst du mit deinen weltweiten Kapitalerträgen der deutschen Abgeltungsteuer. Dazu zählen laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch ausschüttungsgleiche Erträge und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds.

Die depotführende Bank führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Dieser Steuerabzug hat abgeltende Wirkung, das heißt deine Einkommensteuer auf diese Erträge ist damit in der Regel erledigt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Zum Ausgleich erhältst du als Anleger die Teilfreistellung, die je nach Fondsart 15, 30, 60 oder 80 Prozent deiner Erträge steuerfrei stellt.

Für thesaurierende Fonds gilt die Vorabpauschale. Sie stellt sicher, dass auch einbehaltene Erträge jährlich besteuert werden. Die Pauschale orientiert sich am Basiszins und wird auf die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds begrenzt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026