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Teilfreistellung bei Indexfonds: So viel Steuern sparst du 2026

Die Teilfreistellung bei Indexfonds senkt deine Steuerlast auf Aktien-ETFs und andere Fonds. Hier erfährst du, wie hoch sie ausfällt und wie du sie mit Freistellungs­auftrag und Vorabpauschale kombinierst.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Die Teilfreistellung gleicht die Körperschaftsteuer auf Fondsebene aus.
  • Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch beim Steuerabzug an.
  • Für Mischfonds gelten 15 Prozent, für Immobilienfonds 60 oder 80 Prozent.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei Indexfonds?

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt für Fondsanleger. Sie sorgt dafür, dass ein Teil deiner Erträge aus Investmentfonds nicht der Abgeltungsteuer unterliegt.

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt für Fondsanleger. Sie sorgt dafür, dass ein Teil deiner Erträge aus Investmentfonds nicht der Abgeltungsteuer unterliegt.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds auf bestimmte inländische Einkünfte wie Dividenden bereits 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Fondsebene. Damit du als Anlegerin nicht doppelt belastet wirst, bleibt ein fester Prozentsatz deiner Erträge steuerfrei. Die Höhe dieses Rabatts hängt von der Fondsart ab.

Bei einem Aktienfonds, der fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen investiert, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für klassische Indexfonds auf Aktienindizes wie den MSCI World genauso wie für aktiv gemanagte Aktienfonds.

Die Teilfreistellung kompensiert die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene. Du musst sie nicht beantragen, deine Depotbank wendet sie automatisch an.

Kurz erklärt

Teilfreistellung bei Indexfonds

Ein fester Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds bleibt steuerfrei. Die Höhe hängt von der Fondsart ab. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind es 30 Prozent.

Die Teilfreistellung kompensiert die Steuer, die der Fonds bereits auf Fondsebene gezahlt hat.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Teilfreistellung für deine Fondsart?

Nicht jeder Fonds bekommt denselben Steuerrabatt. Entscheidend ist, wie viel Kapital der Fonds in Aktien oder Immobilien investiert.

Die Höhe der Teilfreistellung richtet sich nach festen Investitionsgrenzen, die der Fonds fortlaufend einhalten muss. Für dich als Privatanlegerin gelten diese Sätze:

  • Bei Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen sind es 15 Prozent.
  • Bei Immobilienfonds mit mehr als 50 Prozent Immobilien im Aktivvermögen sind 60 Prozent steuerfrei.
  • Bei Auslands-Immobilienfonds mit mehr als 50 Prozent ausländischen Immobilien sind es 80 Prozent.

Für Fonds, die keine dieser Investitionsgrenzen erfüllen, gilt keine Teilfreistellung. Dazu zählen reine Anleihenfonds, Geldmarktfonds und Rohstoff-ETFs. Die Angaben zur Fondsart findest du im Fondsprospekt oder in den Anlagebedingungen.

Teilfreistellung nach Fondsart für Privatanleger
AktienfondsMischfondsImmobilienfonds
VoraussetzungMehr als 50 Prozent KapitalbeteiligungenMindestens 25 Prozent KapitalbeteiligungenMehr als 50 Prozent Immobilien
Steuerfreier Anteil30 Prozent15 Prozent60 Prozent (Ausland: 80 Prozent)

03 · Schritt für Schritt

So wendet deine Bank die Teilfreistellung an

Du musst die Teilfreistellung nicht selbst berechnen. Deine Depotbank zieht die Steuer nur vom steuerpflichtigen Teil deiner Erträge ab.

Der Ablauf ist bei deutschen Depotbanken automatisiert. Erhalte ich zum Beispiel eine Ausschüttung von 1000 Euro aus einem Aktien-ETF, reduziert die Bank diesen Betrag zunächst um 30 Prozent. Nur auf die verbleibenden 700 Euro fallen Abgeltungsteuer und Zuschläge an.

Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab und zahlt dir den Rest aus. Du findest die genaue Berechnung in deiner Ertragsabrechnung im Online-Banking. Bei einem Depot im Ausland musst du dich dagegen selbst um die Versteuerung kümmern.

Der Steuerabzug erfolgt in drei Schritten: Ertrag feststellen, Teilfreistellung abziehen, Steuer einbehalten. Die Bank behält 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

01

Ertrag feststellen

Du erhältst eine Ausschüttung, eine Vorabpauschale oder verkaufst Fondsanteile mit Gewinn.

02

Teilfreistellung abziehen

Die Bank reduziert den Ertrag um den steuerfreien Anteil, zum Beispiel 30 Prozent bei einem Aktien-ETF.

03

Steuer einbehalten

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

04 · Was gilt

Für welche Erträge gilt die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung wirkt bei allen Ertragsarten deines Fonds. Sie reduziert die Steuer auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne.

Zu den Investmenterträgen, auf die deine Bank die Teilfreistellung anwendet, gehören Ausschüttungen des Fonds, die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Bei einem Aktien-ETF sind jeweils 30 Prozent dieser Erträge steuerfrei.

Die Teilfreistellung gilt für alle Erträge aus dem jeweiligen Fonds, sofern er die Investitionsgrenzen erfüllt. Bei einem Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil profitierst du von 15 Prozent steuerfreiem Anteil auf alle Ertragsarten.

Keine Teilfreistellung gibt es für Erträge aus reinen Anleihenfonds, Geldmarktfonds oder Rohstoff-ETFs. Auch Zinserträge auf deinem Tagesgeldkonto werden voll versteuert.

Teilfreistellung gilt

·Ausschüttungen eines Aktien-ETF
·Vorabpauschale eines Aktienfonds
·Gewinn aus dem Verkauf von Aktienfondsanteilen
·Erträge aus Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil

Keine Teilfreistellung

·Erträge aus reinen Anleihenfonds
·Erträge aus Geldmarktfonds
·Erträge aus Rohstoff-ETFs
·Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto

05 · Hintergrund

Teilfreistellung und Vorabpauschale: So wirkt beides zusammen

Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds jährlich pauschal. Auch auf diese Pauschale wird die Teilfreistellung angewendet.

Bei thesaurierenden Indexfonds fällt einmal im Jahr die Vorabpauschale an. Sie stellt eine Mindestbesteuerung sicher, auch wenn der Fonds keine Ausschüttung vornimmt. Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau.

Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale und bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab. Bevor die Bank die Abgeltungsteuer berechnet, zieht sie die Teilfreistellung ab. Bei einem Aktien-ETF sind also nur 70 Prozent der Vorabpauschale steuerpflichtig.

Ein eingerichteter Freistellungsauftrag kann die Steuer auf die Vorabpauschale vollständig vermeiden, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Bei thesaurierenden Indexfonds fällt einmal im Jahr die Vorabpauschale an. Sie stellt eine Mindestbesteuerung sicher, auch wenn der Fonds keine Ausschüttung vornimmt.

Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau. Deine Depotbank berechnet sie und bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

Bevor die Bank die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale berechnet, zieht sie die Teilfreistellung ab. Bei einem Aktien-ETF sind also nur 70 Prozent der Vorabpauschale steuerpflichtig.

Ein eingerichteter Freistellungsauftrag kann die Steuer auf die Vorabpauschale ebenfalls reduzieren oder ganz verhindern.

06 · Checkliste

So nutzt du den Freistellungs­auftrag zusätzlich

Der Sparer-Pauschbetrag wirkt unabhängig von der Teilfreistellung. Beide zusammen senken deine Steuerlast auf Kapitalerträge deutlich.

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge bis zu 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Die Teilfreistellung kommt zusätzlich oben drauf, denn sie reduziert bereits die Bemessungsgrundlage, bevor der Sparer-Pauschbetrag greift.

So richtest du den Freistellungsauftrag sinnvoll ein:

  • Stelle bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person.
  • Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind 2000 Euro pro Jahr möglich.
  • Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Konten und Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen.
  • Prüfe, ob der Freistellungsauftrag die Vorabpauschale im Januar abdeckt.
  • Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Lebenssituation ändert.

Liegt deiner Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vor, entfällt die Abbuchung der Steuer vom Verrechnungskonto.

Freistellungsauftrag für Indexfonds einrichten

01

Stelle bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person.

02

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind 2000 Euro pro Jahr möglich.

03

Verteile den Freistellungsauftrag auf alle Konten und Depots, bei denen Kapitalerträge anfallen.

04

Prüfe, ob der Freistellungsauftrag die Vorabpauschale im Januar abdeckt.

05

Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Lebenssituation ändert.

07 · Kosten

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer

Auf den steuerpflichtigen Teil deiner Fondserträge fallen Abgeltungsteuer und Zuschläge an. Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage.

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage.

Nach Abzug der Teilfreistellung beträgt die Abgeltungsteuer 25 Prozent auf den verbleibenden Betrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Bist du Kirchenmitglied, fallen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer an.

Ohne Kirchenmitgliedschaft liegt deine Gesamtbelastung bei 26,38 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge. In Bayern und Baden-Württemberg sind es mit Kirchensteuer 27,82 Prozent, in den anderen Bundesländern 28 Prozent.

Diese Sätze gelten für alle Kapitalerträge, also auch für Ausschüttungen und Verkaufsgewinne aus Indexfonds. Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass du unterm Strich deutlich weniger zahlst als auf Zinserträge oder Anleihenfonds.

Steuersätze auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge

Abgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritätszuschlag5,5 Prozent der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer

08 · Fehler vermeiden

Verluste aus Indexfonds richtig verrechnen

Verluste aus Fondsverkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Die Teilfreistellung gilt auch bei der Verlustverrechnung.

Die Teilfreistellung gilt auch bei der Verlustverrechnung.

Verkaufst du Anteile eines Aktien-ETF mit Verlust, reduziert die Teilfreistellung auch den Verlustbetrag, den du steuerlich geltend machen kannst. Deine Bank führt einen Verlustverrechnungstopf und verrechnet Verluste automatisch mit späteren Gewinnen im selben Depot.

Beachte diese Punkte bei der Verlustverrechnung:

  • Vergiss nicht, dass Verluste aus Aktienfonds nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können.
  • Beantrage eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste über mehrere Banken verrechnen willst.
  • Lass den Verlustverrechnungstopf deiner Bank nicht ungenutzt, wenn du Gewinne aus anderen Depots hast.
  • Beachte, dass die Teilfreistellung auch den Verlustbetrag reduziert, den du steuerlich geltend machen kannst.

Ergibt sich am Jahresende ein Minus, überträgt die Bank den Verlustverrechnungstopf ins folgende Jahr und verrechnet ihn dann automatisch mit künftigen Gewinnen.

Fehler bei der Verlustverrechnung vermeiden

·Vergiss nicht, dass Verluste aus Aktienfonds nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können.
·Beantrage eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste über mehrere Banken verrechnen willst.
·Lass den Verlustverrechnungstopf deiner Bank nicht ungenutzt, wenn du Gewinne aus anderen Depots hast.
·Beachte, dass die Teilfreistellung auch den Verlustbetrag reduziert, den du steuerlich geltend machen kannst.

09 · Im Vertrag

Teilfreistellung bei Dividenden aus Aktien-ETFs

Ausschüttende Aktien-ETFs zahlen Dividenden. Auf diese Ausschüttungen wendet deine Bank die Teilfreistellung von 30 Prozent an.

Bei einer Dividende von 100 Euro aus einem Aktien-ETF sind nur 70 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Bank behält die Steuer direkt ein und zahlt dir den Rest aus.

Die ausländische Quellensteuer, die auf Dividenden ausländischer Aktien anfällt, ist seit 2018 bei Fonds nicht mehr auf die deutsche Steuer anrechenbar. Die Teilfreistellung ersetzt diese Anrechnung pauschal.

Für ausschüttende Aktien-ETFs gilt derselbe Steuersatz wie für Verkaufsgewinne. Nur 70 Prozent der Dividende unterliegen der Abgeltungsteuer.

Regeln für Dividenden aus Aktien-ETFs

Steuerpflichtiger Anteil70 ProzentNur 70 Prozent der Dividende unterliegen der Abgeltungsteuer.
QuellensteuerNicht anrechenbarSeit 2018 ist die ausländische Quellensteuer bei Fonds nicht mehr auf die deutsche Steuer anrechenbar.
Automatischer AbzugDurch DepotbankDie Bank behält die Steuer direkt ein und zahlt dir den Rest aus.

10 · Vergleich

Teilfreistellung bei Mischfonds und Immobilienfonds

Auch Mischfonds und Immobilienfonds profitieren von der Teilfreistellung. Die Sätze unterscheiden sich von denen für reine Aktienfonds.

Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen bleiben 15 Prozent der Erträge steuerfrei. Immobilienfonds mit mehr als 50 Prozent Immobilien im Aktivvermögen kommen auf 60 Prozent steuerfreien Anteil. Investiert der Fonds überwiegend in ausländische Immobilien, sind sogar 80 Prozent steuerfrei.

Die Investitionsgrenzen muss der Fonds fortlaufend einhalten. Ob dein Fonds die Voraussetzungen erfüllt, steht im Fondsprospekt oder in den Anlagebedingungen. Deine Depotbank wendet den passenden Satz automatisch an.

Für Fonds ohne diese Investitionsgrenzen gilt keine Teilfreistellung. Das betrifft reine Anleihenfonds, Geldmarktfonds und Rohstoff-ETFs, deren Erträge voll versteuert werden.

Teilfreistellung für Misch- und Immobilienfonds
MischfondsImmobilienfondsAuslands-Immobilienfonds
Mindestanteil25 Prozent Kapitalbeteiligungen50 Prozent Immobilien50 Prozent ausländische Immobilien
Steuerfreier Anteil15 Prozent60 Prozent80 Prozent

11 · Was gilt

So gibst du Indexfonds-Erträge in der Steuererklärung an

In den meisten Fällen erledigt deine Bank die Steuer automatisch. In bestimmten Situationen musst du deine Erträge in der Anlage KAP angeben.

Bei einem Depot bei einer deutschen Bank mit korrektem Freistellungsauftrag brauchst du nichts zu tun. Der Steuerabzug durch die Depotbank erfolgt automatisch und hat Abgeltungswirkung. Auch wenn deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben, ist keine Angabe nötig.

In diesen Fällen ist die Anlage KAP erforderlich:

  • Dein Depot liegt bei einer ausländischen Bank.
  • Du willst Verluste über mehrere Banken verrechnen.
  • Dein Freistellungsauftrag war zu niedrig und du hast zu viel Steuer gezahlt.
  • Die Kirchensteuer wurde nicht korrekt abgezogen.

Die Teilfreistellung wird von deiner Bank bereits beim Steuerabzug berücksichtigt. In der Steuererklärung musst du sie nicht gesondert beantragen.

Anlage KAP nötig

·Depot bei einer ausländischen Bank
·Verlustverrechnung über mehrere Banken
·Freistellungsauftrag war zu niedrig
·Kirchensteuer wurde nicht korrekt abgezogen

Keine Angabe nötig

·Depot bei einer deutschen Bank mit korrektem Freistellungsauftrag
·Steuerabzug durch die Depotbank erfolgte automatisch
·Erträge blieben unter dem Sparer-Pauschbetrag

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026