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Indexfonds in der Steuererklärung: So gibst du ETFs richtig an

Für deine Indexfonds und ETFs fallen Steuern auf Kapitalerträge an. In der Steuererklärung kannst du zu viel gezahlte Abgeltungs­teuer zurückholen, wenn du den Sparer-Pauschbetrag oder Verluste richtig einsetzt.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Gewinne aus Indexfonds fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, du versteuerst also nur 70 Prozent der Erträge.
  • Die Anlage KAP ist das zentrale Formular für alle Kapitalerträge in der Steuererklärung.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­teuer bei Indexfonds?

Die Abgeltungsteuer ist die zentrale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von deiner Depotbank einbehalten, bevor dir Gewinne ausgezahlt werden.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Sie wird direkt von deiner Depotbank einbehalten, sobald Gewinne aus dem Verkauf von Indexfonds oder Ausschüttungen anfallen. Damit gilt die Steuer auf diese Erträge als abgegolten, du musst sie nicht erneut in deiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn du keine weiteren Vorteile geltend machen willst.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer selbst an. Bist du Kirchenmitglied, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer hinzu. Daraus ergeben sich effektive Steuersätze zwischen 26,38 Prozent und 28 Prozent auf deine steuerpflichtigen Erträge.

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten und gilt damit als abgegolten.

Zusätzlich fallen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer an. Bei Kirchenmitgliedern kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer hinzu.

02 · Was gilt

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag für Indexfonds?

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Du kannst ihn über einen Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank nutzen.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge aus Indexfonds steuerfrei.

Zu den Kapitalerträgen, die auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet werden, zählen Kursgewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen, Ausschüttungen von ausschüttenden Indexfonds und Vorabpauschalen von thesaurierenden Indexfonds. Erst wenn deine Erträge diese Grenze überschreiten, wird auf den übersteigenden Teil Abgeltungsteuer fällig.

Ohne einen eingerichteten Freistellungsauftrag behält deine Bank auch auf Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags Steuern ein. Diese holst du dir dann über die Steuererklärung zurück.

Steuerfrei bis zur Grenze

·1000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr
·2000 Euro Kapitalerträge bei zusammenveranlagten Ehepaaren
·Kursgewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen
·Ausschüttungen von ausschüttenden Indexfonds
·Vorabpauschalen von thesaurierenden Indexfonds

Steuerpflichtig darüber hinaus

·Alle Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Erträge, die nicht durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind
·Gewinne aus Anleihen- oder Rohstoff-ETFs ohne Teilfreistellung
·Kapitalerträge, die du nicht in der Anlage KAP angibst

03 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert die ETF-Besteuerung?

Die Besteuerung von ETFs hängt davon ab, ob du Anteile verkaufst, Ausschüttungen erhältst oder einen thesaurierenden Fonds hältst. Deutsche Banken führen die Steuer automatisch ab.

Die Besteuerung deiner Indexfonds läuft in mehreren Schritten ab. Zuerst ermittelt deine Bank den steuerpflichtigen Ertrag, also den Kursgewinn beim Verkauf abzüglich der Ordergebühren oder die Höhe einer Ausschüttung. Anschließend wird geprüft, ob dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil greift danach die Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, du versteuerst nur 70 Prozent des Gewinns. Auf den verbleibenden Betrag führt deine Bank dann die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Deutsche Banken führen die Steuer automatisch ab, du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

01

Gewinne und Erträge ermitteln

Beim Verkauf zählt der Kursgewinn abzüglich Ordergebühren. Bei Ausschüttungen zählt die gezahlte Dividende. Beide zählen als Kapitalertrag.

02

Sparer-Pauschbetrag abziehen

Bis zu 1000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Ohne Auftrag behält die Bank Steuern ein, die du später über die Steuererklärung zurückholst.

03

Teilfreistellung anwenden

Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Du versteuerst nur 70 Prozent des Gewinns.

04

Abgeltungsteuer abführen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Bank führt die Steuer direkt ab.

04 · Grundlagen

Was ist die Kapitalertragsteuer bei Investmentfonds?

Kapitalertragsteuer ist ein anderer Begriff für die Abgeltungsteuer. Bei Investmentfonds und Indexfonds wird sie auf alle steuerpflichtigen Erträge erhoben.

Die Kapitalertragsteuer ist die gesetzliche Bezeichnung für die Steuer auf Kapitalerträge. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie oft Abgeltungsteuer genannt, da sie mit 25 Prozent pauschal abgegolten ist. Für dich als Anlegerin oder Anleger macht es keinen Unterschied, welcher Begriff verwendet wird.

Bei Investmentfonds und Indexfonds wird die Kapitalertragsteuer direkt von deiner Depotbank einbehalten. In der Steuererklärung kannst du sie über die Anlage KAP mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz vergleichen lassen. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, erstattet dir das Finanzamt die Differenz im Rahmen der Günstigerprüfung.

Die Kapitalertragsteuer ist die gesetzliche Bezeichnung für die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Kurz erklärt

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist die gesetzliche Bezeichnung für die Steuer auf Kapitalerträge. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie oft Abgeltungsteuer genannt, da sie mit 25 Prozent pauschal abgegolten ist.

Bei Investmentfonds wird die Kapitalertragsteuer direkt von der Depotbank einbehalten. In der Steuererklärung kannst du sie über die Anlage KAP mit deinem persönlichen Steuersatz vergleichen lassen.

05 · Was gilt

Welche Teilfreistellung gilt für Aktien-ETFs?

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Aktienfonds. Sie gilt für Erträge aus Fonds, die überwiegend in Aktien investieren.

Für Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei bleiben und du nur 70 Prozent versteuern musst. Diese Regelung gilt für Kursgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen gleichermaßen.

Keine Teilfreistellung gibt es für Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs. Bei diesen Fondsarten versteuerst du 100 Prozent deiner Erträge. Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent erhalten eine reduzierte Teilfreistellung von 15 Prozent, hier sind also 85 Prozent der Erträge steuerpflichtig.

Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

30 Prozent steuerfrei

·Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil
·Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien-ETFs
·Ausschüttungen von Aktien-ETFs
·Vorabpauschalen von Aktien-ETFs

Keine Teilfreistellung

·Anleihen-ETFs
·Geldmarkt-ETFs
·Rohstoff-ETFs

06 · Im Vertrag

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds?

Thesaurierende Indexfonds reinvestieren Erträge direkt. Damit du Steuern nicht unbegrenzt aufschieben kannst, erhebt der Gesetzgeber eine Vorabpauschale.

Thesaurierende Indexfonds reinvestieren Dividenden direkt ins Fondsvermögen. Damit du Steuern nicht unbegrenzt aufschieben kannst, erhebt der Gesetzgeber jährlich eine Vorabpauschale. Diese wird im Januar des Folgejahres fällig und von deiner Bank automatisch mit deinem Freistellungsauftrag oder Verrechnungskonto verrechnet.

Die Berechnung basiert auf dem Basiszins des Bundesfinanzministeriums, multipliziert mit dem Faktor 0,7 und dem Fondswert zu Jahresbeginn. Ist die tatsächliche Wertsteigerung deines Fonds im Jahr niedriger als dieser Basisertrag, wird nur die Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Bei Aktien-ETFs reduziert die Teilfreistellung von 30 Prozent den steuerpflichtigen Betrag zusätzlich.

Für die Vorabpauschale solltest du etwa 35 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen auf deinem Verrechnungskonto vorhalten.

Vorabpauschale bei thesaurierenden Indexfonds

BasisertragBerechnungDer Basisertrag wird aus dem Basiszins des Bundesfinanzministeriums multipliziert mit dem Faktor 0,7 und dem Fondswert zu Jahresbeginn berechnet.
WertsteigerungDeckelungIst die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im Jahr niedriger als der Basisertrag, wird nur die Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt.
TeilfreistellungSteuervorteilBei Aktien-ETFs wird die Vorabpauschale um 30 Prozent Teilfreistellung reduziert. Nur 70 Prozent des Betrags sind steuerpflichtig.
Verrechnung beim VerkaufAnrechnungBereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf des Fonds auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

07 · Vergleich

Wie unterscheiden sich ausschüttende und thesaurierende Fonds in der Steuer?

Beide Fondsarten werden steuerlich ähnlich behandelt, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Die Wahl beeinflusst deinen Liquiditätsbedarf.

Ausschüttende und thesaurierende Indexfonds werden steuerlich ähnlich behandelt, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Bei ausschüttenden Fonds werden Dividenden sofort ausgezahlt und direkt versteuert. Die Steuer wird bei jeder Ausschüttung von deiner Bank einbehalten.

Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge reinvestiert, dafür fällt jährlich die Vorabpauschale an. Diese wird im Januar für das Vorjahr fällig und belastet dein Verrechnungskonto. Du musst also für ausreichende Deckung sorgen, auch wenn du keine Ausschüttungen erhältst. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt bei Aktien-ETFs für beide Fondsarten.

Der zentrale Unterschied liegt im Liquiditätsbedarf: Thesaurierende Fonds erfordern eine gedeckte Konto für die Vorabpauschale.

Steuerliche Behandlung von Indexfonds
Ausschüttende FondsThesaurierende Fonds
Laufende ErträgeDividenden werden sofort ausgezahlt und versteuertErträge werden reinvestiert, Vorabpauschale fällt an
SteuerabzugBei jeder Ausschüttung direkt durch die BankJährlich im Januar für die Vorabpauschale des Vorjahres
Liquiditäts­bedarfKein zusätzlicher Bedarf, Steuer wird von der Ausschüttung abgezogenVerrechnungskonto muss gedeckt sein, etwa 35 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen
Teilfreistellung30 Prozent bei Aktien-ETFs30 Prozent bei Aktien-ETFs

08 · Checkliste

Welche Rolle spielt der Freistellungs­auftrag bei Indexfonds?

Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag direkt bei deiner Bank. Ohne Auftrag zahlst du zunächst zu viel Steuern und holst dir das Geld über die Steuererklärung zurück.

Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag direkt bei deiner Bank. Ohne Auftrag behält die Bank auch auf Erträge unterhalb von 1000 Euro Steuern ein, die du dir später über die Steuererklärung zurückholen musst. Der Freistellungsauftrag ist meist online in wenigen Minuten eingerichtet.

Du kannst den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, wenn du Depots bei verschiedenen Anbietern führst. Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als 1000 Euro pro Person freistellst. Auch Vorabpauschalen thesaurierender Fonds belasten den Freistellungsauftrag, daher solltest du den Betrag regelmäßig an deine Kapitalerträge anpassen.

  • Erteile den Freistellungsauftrag bei jeder Bank, bei der du ein Depot führst.
  • Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro auf mehrere Banken, wenn nötig.
  • Beachte, dass du insgesamt nicht mehr als 1000 Euro pro Person freistellen darfst.
  • Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Kapitalerträge ändern.
  • Denke daran, dass auch Vorabpauschalen thesaurierender Fonds den Freistellungsauftrag belasten.

Freistellungsauftrag für Indexfonds richtig einrichten

01

Erteile den Freistellungsauftrag bei jeder Bank, bei der du ein Depot führst.

02

Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro auf mehrere Banken, wenn nötig.

03

Beachte, dass du insgesamt nicht mehr als 1000 Euro pro Person freistellen darfst.

04

Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Kapitalerträge ändern.

05

Denke daran, dass auch Vorabpauschalen thesaurierender Fonds den Freistellungsauftrag belasten.

09 · Fehler vermeiden

Welche Fehler passieren bei Indexfonds in der Steuererklärung?

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie den Sparer-Pauschbetrag nicht ausschöpfen oder Verluste nicht geltend machen. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten und dadurch über das Jahr zu viel Steuern vorauszuzahlen. Das Geld bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, gibst dem Staat aber zinslos einen Kredit. Ein weiterer Fehler ist, Verluste aus ETF-Verkäufen nicht geltend zu machen, weil keine Verlustbescheinigung beantragt wurde.

Auch die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs wird oft übersehen, wenn Anleger ihre Steuererklärung selbst ausfüllen. Bei thesaurierenden Fonds kann eine nicht gedeckte Vorabpauschale zu Kontoüberziehungen führen. Kapitalerträge aus ausländischen Depots müssen ebenfalls in der Anlage KAP angegeben werden, auch wenn dort keine deutsche Bank automatisch Steuern abführt.

Der teuerste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag, weil du damit unnötig Steuern vorauszahlst.

Typische Fehler bei der Steuererklärung für Indexfonds

·Keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und dadurch zu viel Steuern vorausgezahlt.
·Verluste aus ETF-Verkäufen nicht in der Anlage KAP erklärt und keine Verlustbescheinigung beantragt.
·Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs nicht berücksichtigt.
·Vorabpauschalen thesaurierender Fonds nicht im Verrechnungskonto gedeckt und dadurch Kontoüberziehungen verursacht.
·Kapitalerträge aus ausländischen Depots nicht in der Steuererklärung angegeben.

10 · Schritt für Schritt

Wie gibst du Indexfonds in der Anlage KAP an?

Die Anlage KAP ist das Formular für alle Kapitalerträge. Du benötigst sie, wenn du Steuern zurückholen oder Verluste verrechnen willst.

Für die Steuererklärung benötigst du zuerst die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank. Sie enthält alle Kapitalerträge, einbehaltenen Steuern und den genutzten Sparer-Pauschbetrag. Diese Werte überträgst du in die Anlage KAP deiner Steuererklärung.

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt vergleicht dann deinen persönlichen Steuersatz mit der Abgeltungsteuer und erstattet die Differenz. Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen, auch über verschiedene Banken hinweg, wenn du eine Verlustbescheinigung beantragt hast.

Die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank ist die Grundlage für alle Angaben in der Anlage KAP.

01

Steuerbescheinigungen anfordern

Deine Bank stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung aus. Sie enthält alle Kapitalerträge, einbehaltene Steuern und den Sparer-Pauschbetrag.

02

Anlage KAP ausfüllen

Übertrage die Werte aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP. Trage Erträge, einbehaltene Steuern und Verluste ein.

03

Günstigerprüfung beantragen

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz.

04

Verluste verrechnen

Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen. Dazu benötigst du eine Verlustbescheinigung deiner Bank.

11 · Kosten

Was kostet dich die Steuer auf Indexfonds?

Die Steuerlast hängt von deinem Kirchensteuerstatus und der Teilfreistellung ab. Die folgende Übersicht zeigt die effektiven Steuersätze auf Kapitalerträge.

Effektive Steuersätze auf Kapitalerträge aus Indexfonds

Ohne Kirchensteuer18,46 %
Mit Kirchensteuer 8 %19,48 %
Mit Kirchensteuer 9 %19,60 %

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026