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Steuern auf Indexfonds: So viel bleibt 2026 von deiner Rendite

Bei Indexfonds (ETFs) fallen Steuern auf Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale an. Mit Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast aber deutlich senken.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Auf Gewinne über dem Freibetrag werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fällig.
  • Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Thesaurierende Fonds werden jährlich über die Vorabpauschale besteuert, auch ohne Verkauf.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Indexfonds an?

Für Gewinne aus Indexfonds gelten in Deutschland einheitliche Regeln. Die depotführende Bank führt die Steuern automatisch ab, wenn dein Freibetrag überschritten ist.

Die Abgeltungsteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, beträgt pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst, wodurch der Satz auf 26,375 Prozent steigt. Mit Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland liegt die Gesamtbelastung bei bis zu 28 Prozent.

Die Steuer wird direkt von deiner Bank einbehalten, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Du musst dich um die Abführung an das Finanzamt nicht selbst kümmern, solange dein Depot bei einer in Deutschland ansässigen Bank geführt wird.

Die Abgeltungsteuer auf Indexfonds beträgt pauschal 25 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer liegt deine Gesamtbelastung zwischen 26,375 und 28 Prozent.

Beispiel: Erzielst du 1.000 Euro steuerpflichtige Erträge und dein Freibetrag ist aufgebraucht, behält die Bank 263,75 Euro ein, wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Indexfonds

Die Abgeltungsteuer (auch Kapitalertragsteuer) beträgt pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst, wodurch der Satz auf 26,375 Prozent steigt. Mit Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent je nach Bundesland) liegt die Gesamtbelastung bei bis zu 28 Prozent.

Die Steuer wird direkt von deiner Bank einbehalten, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

02 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag

Bis zu 1000 EUR Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei. Damit die Bank diesen Freibetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten.

Als Einzelperson stehen dir 1000 Euro pro Jahr zu. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es gemeinsam 2000 Euro. Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank auch auf Erträge unterhalb dieser Grenze Steuern ab.

Du kannst den Freibetrag bei deinem Broker oder deiner Depotbank hinterlegen. Das ist meist online in wenigen Minuten erledigt. Hast du mehrere Depots, kannst du den Pauschbetrag auf verschiedene Banken verteilen, die Summe darf deinen persönlichen Freibetrag aber nicht überschreiten.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 2000 Euro.

Beispiel: Du hast ein Depot bei Bank A und ein zweites bei Bank B. Du kannst bei Bank A 600 Euro und bei Bank B 400 Euro hinterlegen. Solange deine gesamten Kapitalerträge im Jahr unter 1000 Euro bleiben, zahlst du keine Steuern.

01

Freibetrag ermitteln

Als Einzelperson stehen dir 1000 EUR pro Jahr zu. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es gemeinsam 2000 EUR.

02

Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen

Du kannst den Freibetrag bei deinem Broker oder deiner Depotbank hinterlegen. Das ist meist online in wenigen Minuten erledigt.

03

Freibetrag aufteilen

Hast du mehrere Depots, kannst du den Pauschbetrag auf verschiedene Banken verteilen. Die Summe darf deinen persönlichen Freibetrag nicht überschreiten.

04

Automatische Steuerfreiheit nutzen

Solange deine Kapitalerträge im Jahr unter dem hinterlegten Betrag bleiben, führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab.

03 · Vergleich

Thesaurierende vs. ausschüttende Indexfonds: Wo liegt der steuerliche Unterschied?

Beide Fondsarten werden am Ende gleich besteuert, aber der Zeitpunkt der Steuerzahlung unterscheidet sich. Das wirkt sich auf deinen Liquiditätsbedarf aus.

Das wirkt sich auf deinen Liquiditätsbedarf aus.

Bei ausschüttenden Indexfonds werden Dividenden sofort bei Ausschüttung mit Abgeltungsteuer belegt, sobald der Freibetrag überschritten ist. Bei thesaurierenden Fonds werden Dividenden nicht ausgezahlt, sondern im Fondsvermögen wieder angelegt. Die Steuer fällt hier über die Vorabpauschale an.

Die Vorabpauschale wird jährlich fällig, sofern der Fonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat und der Basiszins positiv ist. Bei ausschüttenden Fonds kann sie ebenfalls anfallen, wird aber oft durch die bereits versteuerte Ausschüttung reduziert oder entfällt ganz.

Der steuerliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Zahlung, nicht in der Gesamthöhe. Am Ende der Haltedauer sind beide Fondsarten steuerlich gleichgestellt.

Beispiel: Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF mit 10.000 Euro Depotwert solltest du rund 35 Euro auf dem Verrechnungskonto vorhalten, damit die Bank die Vorabpauschale im Januar abbuchen kann.

Besteuerung im Vergleich
Thesaurierende IndexfondsAusschüttende Indexfonds
Besteuerung der DividendenDividenden werden nicht ausgezahlt, sondern im Fondsvermögen wieder angelegt. Die Steuer fällt über die Vorabpauschale an.Dividenden werden sofort bei Ausschüttung mit Abgeltungsteuer belegt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
VorabpauschaleFällt jährlich an, sofern der Fonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat und der Basiszins positiv ist.Kann anfallen, wird aber oft durch die bereits versteuerte Ausschüttung reduziert oder entfällt ganz.
SteuerstundungEin Teil der Steuer wird über die Vorabpauschale gestundet, der Rest erst beim Verkauf fällig.Die Steuer auf Dividenden wird sofort fällig, Kursgewinne erst beim Verkauf.
Liquiditäts­bedarf im JanuarDu solltest rund 35 EUR pro 10.000 EUR Depotwert in Aktien-ETFs auf dem Verrechnungskonto vorhalten.In der Regel kein zusätzlicher Bedarf, da die Steuer direkt von der Ausschüttung einbehalten wird.

04 · Hintergrund

Vorabpauschale: Diese Steuer fällt auch ohne Verkauf an

Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen. Sie betrifft vor allem thesaurierende Fonds und wird jährlich im Januar für das Vorjahr fällig.

Die Vorabpauschale soll verhindern, dass du bei thesaurierenden Fonds die Steuer auf Erträge unbegrenzt in die Zukunft verschiebst. Sie basiert auf dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt, multipliziert mit dem Faktor 0,7 und dem Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn.

Für 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent. Bei einem Depotwert von 10.000 Euro in einem Aktien-ETF ergibt sich ein Basisertrag von 177,10 Euro. Nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent bleiben 123,97 Euro zu versteuern. Darauf fallen rund 33 Euro Steuern an, bei Kirchenmitgliedern etwa 35 Euro.

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Fonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat und der Basiszins positiv ist. Bei Verlusten oder negativem Basiszins entfällt sie.

Beispiel: Hat dein ETF im Jahr 2025 keinen Wertzuwachs erzielt, musst du im Januar 2026 keine Vorabpauschale zahlen. Die Bank prüft das automatisch und bucht nur ab, wenn ein Gewinn vorliegt.

Die Vorabpauschale soll verhindern, dass du bei thesaurierenden Fonds die Steuer auf Erträge unbegrenzt in die Zukunft verschiebst. Sie basiert auf dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt, multipliziert mit dem Faktor 0,7 und dem Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn.

Für 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent. Bei einem Depotwert von 10.000 EUR in einem Aktien-ETF ergibt sich ein Basisertrag von 177,10 EUR. Nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent bleiben 123,97 EUR zu versteuern. Darauf fallen rund 33 EUR Steuern an, bei Kirchenmitgliedern etwa 35 EUR.

Die Bank bucht die Vorabpauschale automatisch von deinem Verrechnungskonto ab. Ist das Konto nicht gedeckt, darf die Bank Fondsanteile verkaufen oder das Konto überziehen. Sorge daher für ausreichende Deckung oder hinterlege einen Freistellungsauftrag.

War der Basiszins negativ oder hat dein Fonds im Vorjahr keinen Gewinn gemacht, entfällt die Vorabpauschale. Auch bei ausschüttenden Fonds fällt sie oft nicht an, weil die Ausschüttungen bereits versteuert wurden.

05 · Was gilt

Teilfreistellung: Diese Anteile deiner Gewinne bleiben steuerfrei

Je nach Fondsart wird ein Teil deiner Erträge von der Steuer freigestellt. Das senkt die effektive Steuerlast auf Indexfonds deutlich.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, du musst nur 70 Prozent deiner Erträge versteuern. Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind 15 Prozent steuerfrei.

Immobilienfonds mit über 50 Prozent Immobilienanteil profitieren von 60 Prozent steuerfreien Erträgen, bei Auslandsimmobilienfonds sind es sogar 80 Prozent. Anleihen-ETFs und Rohstoff-ETFs haben keine Teilfreistellung.

Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent deiner Gewinne steuerfrei. Du versteuerst nur 70 Prozent.

Beispiel: Erzielst du 1.000 Euro Gewinn mit einem Aktien-ETF, sind 300 Euro steuerfrei. Nur 700 Euro fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.

Steuerfrei

·Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil: 30 % der Erträge
·Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil: 15 % der Erträge
·Immobilienfonds mit über 50 % Immobilien: 60 % der Erträge
·Auslandsimmobilienfonds: 80 % der Erträge

Steuerpflichtig

·Anleihen-ETFs: keine Teilfreistellung
·Rohstoff-ETFs: keine Teilfreistellung
·Mischfonds mit unter 25 % Aktienanteil: keine Teilfreistellung
·Aktienfonds mit unter 51 % Aktienanteil: keine Teilfreistellung

06 · Kosten

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer: So setzt sich die Steuerlast zusammen

Die Steuer auf Indexfonds setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchenzugehörigkeit und deinem Bundesland ab.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Darauf wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer erhoben, das sind 1,375 Prozentpunkte. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, also 2 bis 2,25 Prozentpunkte.

Die Gesamtbelastung liegt zwischen 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer und 28 Prozent mit Kirchensteuer. Deine Bank behält diese Steuern automatisch ein, sobald dein Freibetrag überschritten ist.

Die Gesamtsteuerlast auf Indexfonds liegt zwischen 26,375 und 28 Prozent. Der genaue Satz hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab.

Beispiel: Bei 1.000 Euro steuerpflichtigem Ertrag ohne Kirchensteuer zahlst du 263,75 Euro. Mit Kirchensteuer von 9 Prozent sind es 280 Euro.

Steuersätze auf Kapitalerträge 2026

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer)1,375 %
Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungsteuer)2–2,25 %

07 · Schritt für Schritt

So wird die Vorabpauschale berechnet

Die Berechnung folgt einer festen Formel aus Basiszins, Faktor 0,7 und Fondsanteilswert. Die tatsächliche Steuer fällt nur auf den kleineren Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung an.

Zuerst ermittelst du den Basisertrag: Multipliziere den Basiszins mit 0,7 und dem Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn. Für 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent. Bei 10.000 Euro Depotwert ergibt das 177,10 Euro.

Dann vergleichst du den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr. Ist die Wertsteigerung niedriger, wird sie als Vorabpauschale verwendet. Anschließend ziehst du die Teilfreistellung ab, bei Aktienfonds 30 Prozent.

Die Vorabpauschale entspricht immer dem kleineren Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung. Das begrenzt deine Steuerlast in schwachen Börsenjahren.

Beispiel: Bei 10.000 Euro Depotwert und 2,53 Prozent Basiszins beträgt der Basisertrag 177,10 Euro. Nach Abzug der Teilfreistellung bleiben 123,97 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen rund 33 Euro Steuern an.

01

Basisertrag ermitteln

Multipliziere den Basiszins (2025: 2,53 %) mit 0,7 und dem Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn. Beispiel: 10.000 EUR × 2,53 % × 0,7 = 177,10 EUR.

02

Wertsteigerung vergleichen

Ermittle die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr. Ist sie niedriger als der Basisertrag, wird die Wertsteigerung als Vorabpauschale verwendet.

03

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil sind 30 % steuerfrei. Aus 177,10 EUR werden so 123,97 EUR steuerpflichtiger Ertrag.

04

Steuer berechnen

Auf den steuerpflichtigen Ertrag fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Im Beispiel: 123,97 EUR × 26,375 % = 32,71 EUR.

08 · Fehler vermeiden

Diese Fehler kosten dich bei Indexfonds-Steuern Geld

Viele Anleger verschenken Steuervorteile oder zahlen unnötig drauf. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Diese Punkte solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt die Bank auch auf Erträge unter 1000 Euro Steuern ab. Ein weiterer Fehler ist ein nicht gedecktes Verrechnungskonto im Januar, wenn die Vorabpauschale abgebucht wird. Die Bank darf dann Fondsanteile verkaufen oder Dispozinsen berechnen.

Auch die Teilfreistellung wird oft übersehen. Wer bei Aktienfonds den vollen Gewinn versteuert, zahlt 30 Prozent zu viel Steuern. Verluste aus ETF-Verkäufen solltest du ebenfalls mit Gewinnen verrechnen, das senkt deine Steuerlast.

Der teuerste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Er kostet dich bis zu 263,75 Euro Steuern auf 1000 Euro Erträge, die eigentlich steuerfrei wären.

Beispiel: Hast du 800 Euro Dividenden erhalten und keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, behält die Bank 211 Euro Steuern ein. Mit Freistellungsauftrag bliebe der Betrag steuerfrei.

Häufige Fehler bei der ETF-Besteuerung

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank führt dann auch auf Erträge unter 1000 EUR Steuern ab.
·Freibetrag auf mehrere Banken verteilt, ohne die Gesamtsumme zu prüfen: Überschreitungen fallen erst bei der Steuererklärung auf.
·Verrechnungskonto im Januar nicht gedeckt: Die Bank darf Fondsanteile verkaufen oder Dispozinsen berechnen.
·Teilfreistellung nicht beachtet: Wer nur den vollen Gewinn versteuert, zahlt bei Aktienfonds 30 % zu viel Steuern.
·Verluste nicht verrechnet: Gewinne und Verluste aus ETFs werden miteinander verrechnet, das senkt die Steuerlast.
·Kirchensteuer nicht berücksichtigt: Wer aus der Kirche austritt, spart dauerhaft 8 bis 9 % Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

09 · Checkliste

Checkliste: So behältst du bei Indexfonds-Steuern den Überblick

Mit diesen Schritten stellst du sicher, dass du nicht mehr Steuern zahlst als nötig.

Hinterlege einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro bei deiner Depotbank, bei Ehepaaren 2000 Euro. Prüfe, ob dein ETF ein Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil ist und die 30 Prozent Teilfreistellung gilt.

Bei thesaurierenden Fonds solltest du rund 35 Euro pro 10.000 Euro Depotwert auf dem Verrechnungskonto vorhalten. Im Januar prüfst du, ob die Bank die Vorabpauschale abgebucht hat und ob dein Freibetrag ausreicht.

Die wichtigste Maßnahme ist der Freistellungsauftrag. Ohne ihn zahlst du auf alle Erträge Steuern, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen.

Beispiel: Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag bleiben deine ersten 1000 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 263,75 Euro.

Deine Steuer-Checkliste für Indexfonds

01

Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 EUR (bzw. 2000 EUR bei Ehepaaren) bei deiner Depotbank hinterlegen.

02

Prüfen, ob dein ETF ein Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil ist und die 30 % Teilfreistellung gilt.

03

Bei thesaurierenden Fonds: Rund 35 EUR pro 10.000 EUR Depotwert auf dem Verrechnungskonto vorhalten.

04

Im Januar prüfen, ob die Bank die Vorabpauschale abgebucht hat und ob der Freibetrag ausreicht.

05

Beim Verkauf von Fondsanteilen die bereits gezahlten Vorabpauschalen anrechnen lassen.

06

Verluste aus ETF-Verkäufen mit Gewinnen verrechnen, um die Steuerlast zu senken.

07

Bei mehreren Depots die Summe der Freistellungsaufträge auf 1000 EUR bzw. 2000 EUR begrenzen.

10 · Was gilt

Wann du Indexfonds in der Steuererklärung angeben musst

In den meisten Fällen übernimmt die Bank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden musst.

Bei einem Depot bei einer in Deutschland ansässigen Bank mit korrekt hinterlegtem Freistellungsauftrag musst du nichts angeben. Die Bank führt die Steuern ab und die Erträge gelten als abgegolten.

Selbst angeben musst du Erträge, wenn dein Depot bei einer ausländischen Bank ohne deutschen Steuerabzug liegt. Auch wenn du Freistellungsaufträge über mehrere Banken verteilt hast und die Summe den Pauschbetrag überschreitet, ist die Steuererklärung nötig. Gleiches gilt, wenn du Verluste aus verschiedenen Depots verrechnen willst.

Bei einem deutschen Depot mit korrektem Freistellungsauftrag musst du Indexfonds-Erträge nicht in der Steuererklärung angeben. Die Bank erledigt die Steuer automatisch.

Beispiel: Hast du dein Depot bei einer deutschen Bank und dein Freistellungsauftrag ist korrekt, kannst du die Kapitalerträge in der Steuererklärung weglassen. Die Abgeltungsteuer ist bereits abgeführt.

Selbst angeben

·Depot bei einer ausländischen Bank ohne deutschen Steuerabzug
·Freistellungsaufträge über mehrere Banken verteilt, die in Summe den Pauschbetrag überschreiten
·Kirchensteuerpflicht bei nicht automatischem Kirchensteuerabzug
·Verluste, die mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden sollen

Bank übernimmt

·Depot bei einer in Deutschland ansässigen Bank
·Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt und nicht überschritten
·Alle Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag
·Thesaurierende Fonds mit automatischer Vorabpauschalen-Berechnung durch die Bank

11 · Im Vertrag

Investmentfonds und Mischfonds: Diese Sonderregeln gelten

Nicht alle Indexfonds sind reine Aktienfonds. Für Mischfonds, Anleihen-ETFs und Immobilienfonds gelten abweichende Teilfreistellungen.

Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil profitieren von 30 Prozent steuerfreien Erträgen. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil haben eine Teilfreistellung von 15 Prozent, du musst also 85 Prozent der Erträge versteuern.

Anleihen-ETFs und Rohstoff-ETFs haben keine Teilfreistellung, ihre Erträge werden vollständig mit der Abgeltungsteuer belegt. Immobilienfonds mit über 50 Prozent Immobilienanteil sind zu 60 Prozent steuerfrei, bei Auslandsimmobilienfonds zu 80 Prozent.

Die Teilfreistellung hängt von der Fondsart ab. Aktienfonds erhalten 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent, Anleihen- und Rohstoff-ETFs nichts.

Beispiel: Ein Mischfonds mit 30 Prozent Aktienanteil erzielt 1000 Euro Gewinn. Davon sind 150 Euro steuerfrei, 850 Euro werden versteuert.

Teilfreistellung nach Fondsart

Aktienfonds30 % steuerfreiFonds mit mindestens 51 % Aktienanteil. Gilt für die meisten klassischen Aktien-ETFs.
Mischfonds15 % steuerfreiFonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 %. Du musst 85 % der Erträge versteuern.
Anleihen-ETFsKeine TeilfreistellungErträge aus Anleihen-ETFs werden vollständig mit der Abgeltungsteuer belegt.
Immobilienfonds60–80 % steuerfreiBei über 50 % Immobilienanteil sind 60 % steuerfrei, bei Auslandsimmobilienfonds 80 %.
Rohstoff-ETFsKeine TeilfreistellungRohstoff-ETFs profitieren nicht von der Teilfreistellung, die Erträge sind voll steuerpflichtig.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026