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FinanzbildungInvestieren9 Min.

Immobilienfonds Abgeltungssteuer: Dein Fahrplan für mehr Netto-Rendite

Immobilienfonds gelten als solide Geldanlage, doch bei der Steuer gehen viele Anleger falsch ab. Wir erklären dir, wie die Abgeltungssteuer auf deine Fondserträge wirkt, welche Vorteile die Teilfreistellung bietet und wie du 2026 das Beste herausholst.

AbgeltungssteuerImmobilienfondsSteuertipps
Brauche ich das?
Ja, fast immer.
Wenn du Fondsanteile verkaufst oder Dividenden erhältst.
Was bringt es?
Steuern sparen.
Dank Teilfreistellung bleiben 20 bis 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Wie funktioniert das?
Automatisch beim Verkauf.
Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab.
Was ist das Risiko?
Kursverluste möglich.
Immobilienfonds sind keine sichere Geldanlage, trotz Steuervorteilen.

Warum dieses Thema auch dich betrifft

Vielleicht denkst du jetzt: Abgeltungssteuer, Immobilienfonds, das klingt nach komplizierter Finanzwelt, die mich nichts angeht. Doch halt, denn wenn du auch nur einen einzigen Euro in einen Fonds investiert hast oder es planst, dann bist du mittendrin. Die Abgeltungssteuer ist keine Randnotiz, sie bestimmt, wie viel von deinen Gewinnen am Ende wirklich auf deinem Konto landet.

Stell dir vor, du hast 10.000 Euro in einen Immobilienfonds gesteckt und der Fonds wächst über die Jahre auf 12.000 Euro an. Beim Verkauf macht das Finanzamt bei der Abgeltungssteuer mit. Genau hier setzen wir an, denn mit dem richtigen Wissen kannst du einen Teil dieser Steuerlast legal vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren.

Viele Anleger lassen sich von den komplizierten Regelungen abschrecken und zahlen am Ende unnötig viel. Dabei ist das System gar nicht so undurchdringlich, wenn man es einmal verstanden hat. Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Dschungel aus Paragrafen und Fristen, damit du am Ende mehr von deiner Rendite behältst.

Gerade im Jahr 2026 gibt es einige Neuerungen und Anpassungen, die du kennen solltest. Wer jetzt die Weichen richtig stellt, profitiert noch Jahre davon. Wer die Augen verschließt, überlässt dem Fiskus Geld, das dir zusteht. Also bleib dran, es lohnt sich für dein Portemonnaie.

30 %
Teilfreistellung für Immobilienfonds ab 2026
1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr
2 Jahre
Mindesthaltedauer für Steuerfreiheit bei alten Fonds

Die Grundlagen: Was sind Immobilienfonds überhaupt?

Bevor wir in die Steuerdetails eintauchen, müssen wir klären, womit wir es hier eigentlich zu tun haben. Ein Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der sein Geld in Grundstücke, Wohnhäuser, Bürogebäude oder Einkaufszentren steckt. Du kaufst also nicht selbst eine Wohnung, sondern beteiligst dich an einem großen Topf, der viele Immobilien enthält.

Es gibt zwei Hauptarten: Offene Immobilienfonds und geschlossene Immobilienfonds. Offene Fonds kannst du grundsätzlich jederzeit kaufen und verkaufen, die Bank rechnet deine Anteile täglich ab. Geschlossene Fonds sind dagegen für eine feste Laufzeit konzipiert, dein Geld ist also über Jahre gebunden, dafür sind die Renditechancen oft etwas anders gelagert.

Der große Vorteil von Immobilienfonds liegt auf der Hand: Du musst dich nicht um Mieter, Reparaturen oder die Verwaltung kümmern. Das macht ein professionelles Management für dich. Gleichzeitig profitierst du von den Mieteinnahmen und möglichen Wertsteigerungen der Immobilien, ohne dass du ein Vermögen für den Kauf einer eigenen Immobilie benötigst.

Für die Steuer ist entscheidend, dass Immobilienfonds als sogenannte Spezialfonds oder Publikumsfonds unterschiedlich behandelt werden. Wir konzentrieren uns hier auf die Publikumsfonds, also diejenigen, die jeder von uns bei der Bank oder online kaufen kann. Diese unterliegen der Abgeltungssteuer, aber mit einer wichtigen Besonderheit, der Teilfreistellung.

So funktioniert die Abgeltungssteuer bei Immobilienfonds

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf deine Kapitaleinkünfte. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und eben auch Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Der Steuersatz beträgt seit 2009 einheitlich 25 Prozent, dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Deine Bank führt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab, du musst sie nicht selbst in der Steuererklärung angeben.

Bei Immobilienfonds greift jedoch die Teilfreistellung. Das ist ein Steuervorteil, den der Gesetzgeber geschaffen hat, um die indirekte Besteuerung auf Ebene der Fonds zu vermeiden. Denn der Fonds selbst zahlt bereits Steuern auf die Mieteinnahmen aus seinen Immobilien. Damit du als Anleger nicht doppelt belastet wirst, bleibt ein Teil deiner Erträge steuerfrei.

Konkret bedeutet das: Bei offenen Immobilienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei geschlossenen Fonds sind es 20 Prozent. Wenn du also 1.000 Euro Gewinn machst, werden bei einem offenen Fonds nur 700 Euro der Abgeltungssteuer unterworfen. Das senkt deine effektive Steuerlast deutlich, von 26,375 Prozent auf etwa 18,46 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag.

Wichtig ist, dass die Teilfreistellung nicht nur für Verkaufsgewinne gilt, sondern auch für die jährlichen Ausschüttungen, also die Mieterträge, die der Fonds an dich auszahlt. Das macht Immobilienfonds aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv, gerade im Vergleich zu klassischen Aktienfonds, bei denen die Teilfreistellung nur 30 Prozent bei Aktien ab 51 Prozent Anteil beträgt.

Kosten und Gebühren: Was schmälert deine Rendite?

Neben der Steuer gibt es noch andere Faktoren, die deine Nettorendite beeinflussen. Die Kosten eines Immobilienfonds sind entscheidend dafür, ob sich das Investment lohnt. Die wichtigste Kennzahl ist die Gesamtkostenquote, auch TER genannt. Sie umfasst Verwaltungsgebühren, Betriebskosten und andere laufende Ausgaben des Fonds.

Bei offenen Immobilienfonds liegt die TER typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 Prozent pro Jahr. Das klingt zunächst nicht viel, aber über einen langen Anlagezeitraum summiert sich das. Ein Prozentpunkt mehr Kosten pro Jahr kann am Ende über 20 Jahre hinweg einen fünfstelligen Betrag ausmachen, je nach Anlagesumme.

Zusätzlich fallen beim Kauf oft Ausgabeaufschläge an, die bis zu 5 Prozent der Anlagesumme betragen können. Dieser Betrag fließt direkt an die Bank oder den Vermittler und nicht in den Fonds. Bei einer Anlage von 10.000 Euro sind das 500 Euro, die sofort weg sind. Viele Direktbanken bieten inzwischen Rabatte auf diese Aufschläge an, es lohnt sich zu vergleichen.

Achte auch auf die sogenannte Performance Fee. Das ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die der Fondsmanager erhält, wenn er eine bestimmte Rendite übertrifft. Diese Kosten sind nicht in der TER enthalten und können die Rendite zusätzlich schmälern. Lies das Fondsdatenblatt genau, um zu verstehen, wann diese Gebühr anfällt und wie hoch sie sein kann.

Worauf du bei der Steuer 2026 besonders achten solltest

Im Jahr 2026 gibt es einige steuerliche Besonderheiten, die du im Blick behalten solltest. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person, für zusammen Veranlagte bei 2.000 Euro. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitaleinkünfte steuerfrei, sofern du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Viele Anleger verschenken dieses Potenzial, weil sie keinen Auftrag eingerichtet haben.

Ein weiterer Punkt ist die Vorabpauschale. Diese Regelung betrifft thesaurierende Fonds, also Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern direkt wieder anlegen. Auch wenn du keine Ausschüttung erhältst, musst du auf die fiktive Wertsteigerung eine Vorabsteuer zahlen. Die Bank berechnet diese automatisch und zieht sie von deinem Verrechnungskonto ab.

Für Immobilienfonds, die vor dem 21. März 2018 gekauft wurden, gilt eine Übergangsregelung. Wenn du diese Anteile nach einer Haltedauer von mindestens zwei Jahren verkaufst, bleiben die Gewinne komplett steuerfrei. Das ist ein enormer Vorteil, den viele Anleger nicht kennen. Prüfe also dein Depot auf Altbestände, bevor du irgendetwas verkaufst.

Achte außerdem auf die Anpassung der Teilfreistellungssätze. Der Gesetzgeber hat die Sätze für bestimmte Fondsarten überprüft und für 2026 bestätigt. Bei offenen Immobilienfonds bleibt es bei 30 Prozent, bei geschlossenen bei 20 Prozent. Es gibt jedoch Diskussionen über eine Reform, also bleib auf dem Laufenden, falls sich die Rahmenbedingungen ändern.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Dann führt die Bank automatisch Steuern auf deine Erträge ab, obwohl du vielleicht unter dem Sparerpauschbetrag liegst. Du bekommst das Geld zwar über die Steuererklärung zurück, aber erst Monate später und nur, wenn du überhaupt eine abgibst. Das ist unnötig und bindet Kapital.

Ein weiterer Fehler ist der Verkauf von alten Immobilienfondsanteilen vor Ablauf der Zweijahresfrist. Wenn du die Anteile vor dem 21. März 2018 gekauft hast und sie vor Ablauf von zwei Jahren verkaufst, verlierst du die komplette Steuerfreiheit. Das kann dich im schlimmsten Fall 26,375 Prozent deines Gewinns kosten. Warte also geduldig, bis die Frist abgelaufen ist.

Viele Anleger ignorieren auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds. Sie wundern sich, warum auf ihrem Konto Geld fehlt, obwohl keine Ausschüttung kam. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, wenn du nicht genug Bargeld auf dem Verrechnungskonto hast. Kalkuliere diese Steuerlast also immer mit ein, wenn du in thesaurierende Fonds investierst.

Schließlich solltest du nicht den Fehler machen, nur wegen der Steuervorteile in Immobilienfonds zu investieren. Die Teilfreistellung ist ein Bonus, aber kein Grund, die Anlageentscheidung zu verzerren. Achte auf die Qualität des Fonds, die Immobilien im Portfolio und die wirtschaftliche Lage. Ein schlechter Fonds mit Steuervorteil ist immer noch schlechter als ein guter Fonds ohne Vorteil.

Dein Fahrplan: So gehst du Schritt für Schritt vor

Jetzt wird es konkret, denn Wissen ist nur dann wertvoll, wenn du es auch anwendest. Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme: Verschaffe dir einen Überblick über deine Fondsanteile. Notiere, welche Immobilienfonds du besitzt, wann du sie gekauft hast und ob es sich um offene oder geschlossene Fonds handelt. Diese Informationen sind die Basis für alle weiteren Entscheidungen.

Der zweite Schritt ist die Einrichtung deines Freistellungsauftrags. Logge dich in dein Online-Banking ein oder besuche deine Filiale. Du kannst den Betrag frei wählen, bis maximal 1.000 Euro pro Person. Wenn du verheiratet bist, kannst du die 2.000 Euro aufteilen. Verteile den Betrag geschickt auf deine Depots, um alle Erträge abzudecken.

Der dritte Schritt ist die Prüfung deiner Altbestände. Schau genau hin, ob du Anteile hast, die vor dem 21. März 2018 gekauft wurden. Wenn ja, halte sie mindestens zwei Jahre und verkaufe sie dann steuerfrei. Plane deine Verkäufe entsprechend, um die Steuerersparnis mitzunehmen. Ein Verkauf vor Ablauf der Frist wäre ein teurer Fehler.

Der vierte Schritt ist die regelmäßige Überprüfung deiner Fonds. Mindestens einmal im Jahr solltest du die Kostenquote, die Performance und die Steuersituation deiner Fonds analysieren. Die Finanzwelt ändert sich ständig, und was heute gut ist, kann morgen schon veraltet sein. Bleib also am Ball und passe deine Strategie bei Bedarf an.

Die wichtigsten Steuerbegriffe einfach erklärt

Damit du dich sicher fühlst, erklären wir dir die wichtigsten Begriffe rund um die Abgeltungssteuer. Der Begriff Abgeltungssteuer bedeutet, dass die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle, also bei deiner Bank, abgezogen wird. Du musst die Erträge nicht in deiner Steuererklärung angeben, die Steuer ist damit abgegolten.

Die Teilfreistellung haben wir bereits erwähnt, aber hier nochmal im Detail: Sie ist ein prozentualer Anteil deiner Erträge, der steuerfrei bleibt. Bei Immobilienfonds sind das 30 Prozent, weil der Fonds selbst schon Steuern auf die Mieteinnahmen zahlt. Das verhindert eine Doppelbesteuerung und macht die Anlage attraktiver.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, der für alle Kapitalerträge gilt. Bis zu 1.000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag stellst. Wenn du keinen Auftrag stellst, zahlst du Steuern auf den ersten Euro, auch wenn du eigentlich unter dem Freibetrag liegst. Das ist einer der häufigsten Anfängerfehler.

Die Vorabpauschale ist eine Besonderheit bei thesaurierenden Fonds. Sie simuliert eine Ausschüttung, auch wenn keine erfolgt, und besteuert diese fiktive Ausschüttung. Die Bank berechnet sie jährlich und zieht die Steuer ein. Für Immobilienfonds gilt hier ebenfalls die Teilfreistellung, was die Belastung reduziert.

Immobilienfonds im Vergleich: Offen oder geschlossen?

Die Wahl zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds hat auch steuerliche Auswirkungen. Offene Fonds sind flexibler, du kannst sie jederzeit kaufen und verkaufen. Die Teilfreistellung beträgt hier 30 Prozent, was sie steuerlich attraktiver macht. Zudem sind die Anteile börsentäglich handelbar, was dir Liquidität bietet.

Geschlossene Immobilienfonds sind dagegen langfristige Engagements mit fester Laufzeit. Die Teilfreistellung liegt bei 20 Prozent, also etwas niedriger. Dafür sind die Renditechancen oft höher, weil du direkt an der Wertentwicklung einzelner Projekte beteiligt bist. Allerdings ist dein Kapital über Jahre gebunden und ein vorzeitiger Verkauf ist meist nur mit Abschlägen möglich.

Aus steuerlicher Sicht gibt es noch einen wichtigen Unterschied: Bei geschlossenen Fonds können Verluste aus dem Fonds unter bestimmten Bedingungen mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das ist bei offenen Fonds nicht möglich, dort gelten die Verluste nur innerhalb der Kapitalerträge. Das kann in Verlustjahren einen Unterschied machen.

Für Einsteiger empfehlen wir in der Regel offene Immobilienfonds, weil sie einfacher zu verstehen und flexibler sind. Geschlossene Fonds sind eher etwas für erfahrene Anleger, die die Risiken genau kennen und bereit sind, ihr Kapital langfristig zu binden. Überlege dir gut, welcher Typ zu deiner Lebenssituation und deinen Zielen passt.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet?
Weißt du, ob dein Fonds eine Teilfreistellung von 20 oder 30 Prozent hat?
Hast du deine alten Immobilienfonds aus der Zeit vor 2018 noch im Depot?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Bei Immobilienfonds wird sie auf die Gewinne aus Verkäufen und Ausschüttungen erhoben. Dank der Teilfreistellung bleiben jedoch 30 Prozent der Erträge steuerfrei, was die effektive Belastung senkt.

Bei offenen Immobilienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, bei geschlossenen Fonds 20 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 beziehungsweise 80 Prozent deiner Erträge der Abgeltungssteuer unterliegen. Diese Regelung gilt für Ausschüttungen und Verkaufsgewinne gleichermaßen.

In der Regel nein, denn die Abgeltungssteuer wird automatisch von deiner Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Du musst die Erträge nur dann angeben, wenn du keinen Freistellungsauftrag hast oder wenn besondere Umstände vorliegen, wie zum Beispiel ein Verlustvortrag.

Dann führt deine Bank automatisch die Abgeltungssteuer auf alle deine Erträge ab, auch wenn du unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro liegst. Du kannst dir das Geld nur über die Steuererklärung zurückholen, was Zeit und Aufwand bedeutet. Ein Freistellungsauftrag ist daher immer empfehlenswert.

Ja, wenn du die Anteile vor dem 21. März 2018 gekauft hast und sie mindestens zwei Jahre gehalten hast. Dann sind die Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei. Diese Regelung gilt für alle Fonds, die vor diesem Stichtag erworben wurden.

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ausschüttung, die bei thesaurierenden Fonds jährlich besteuert wird, auch wenn keine echte Ausschüttung erfolgt. Die Bank berechnet sie automatisch und zieht die Steuer ein. Auch hier gilt die Teilfreistellung, was die Belastung reduziert.

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SR

StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.