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Growth-Aktien und Freistellungs­auftrag: So bleibt deine Rendite 2026 steuerfrei

Growth-Aktien können hohe Kursgewinne bringen, doch auf deine Kapitalerträge führt die Bank automatisch Steuern ab. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag und behältst mehr von deiner Rendite.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • Auf Kapitalerträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt dein Finanzinstitut die Steuer auch dann ab, wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken und Depots aufteilen, darfst den Gesamtbetrag aber nicht überschreiten.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an dein Finanzinstitut, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Er ist das Werkzeug, mit dem du deinen Sparer-Pauschbetrag direkt an der Quelle nutzt.

Deine Bank oder dein Broker führt auf Kapitalerträge automatisch Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag weist du das Institut an, Erträge bis zur Höhe deines Sparer-Pauschbetrags ohne diesen Steuerabzug auszuzahlen. Das betrifft Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne gleichermaßen.

Der Auftrag gilt immer für ein Kalenderjahr. Du kannst bei der Einrichtung festlegen, dass er sich automatisch verlängert, bis du ihn änderst oder widerrufst.

Für dich als Studierende oder Studierender ist das besonders relevant, wenn du ein Depot mit Growth-Aktien führst. Auch kleinere Erträge aus Dividenden oder gelegentlichen Verkäufen kannst du so von Anfang an steuerfrei vereinnahmen.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Ein Formular, mit dem du deine Bank oder dein Depot anweist, Kapitalerträge bis zur Höhe deines Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auszuzahlen.

Der Auftrag gilt immer für ein Kalenderjahr und kann sich automatisch verlängern, wenn du das bei der Einrichtung angibst.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag 2026: Dein steuerfreier Freibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag für alle deine Kapitalerträge. Er ist die zentrale Größe, die du mit deinem Freistellungsauftrag ausschöpfst.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person. Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können gemeinsam 2000 Euro steuerfrei stellen.

Dieser Freibetrag gilt für die Summe aller deiner Kapitalerträge im Kalenderjahr. Du kannst ihn auf mehrere Banken, Sparkassen oder Broker aufteilen, darfst die Gesamtsumme aber nicht überschreiten.

Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden von Aktien und Fonds, realisierte Kursgewinne aus Growth-Aktien sowie Erträge aus ETFs und Anleihen. Einkünfte aus einem Nebenjob, Mieteinnahmen oder Rentenbeiträge gehören nicht dazu.

Zählt dazu

·Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld
·Dividenden von Aktien und Fonds
·Kursgewinne aus dem Verkauf von Growth-Aktien
·Erträge aus ETFs und Anleihen

Zählt nicht dazu

·Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
·Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
·Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
·Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach einer Haltefrist von über einem Jahr bei vor 2009 gekauften Wertpapieren

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer: So hoch ist die Steuer auf Growth-Aktien

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von deinem Finanzinstitut einbehalten, bevor du über dein Geld verfügen kannst.

Auf Kapitalerträge oberhalb deines Freibetrags fällt Abgeltungsteuer an. Sie beträgt 25 Prozent auf den übersteigenden Betrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf deine Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag. Bist du Mitglied einer Kirche, kommt je nach Bundesland Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer hinzu.

Die Bank behält diese Steuer direkt ein, bevor das Geld auf deinem Konto landet. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag verhinderst du diesen Abzug bis zur Höhe deines Freibetrags.

Steuerabzug auf Kapitalerträge über dem Freibetrag

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer

04 · Im Vertrag

Einkommensteuergesetz: Die rechtliche Grundlage

Der Freistellungsauftrag und der Sparer-Pauschbetrag sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Dort findest du die verbindlichen Definitionen und Beträge.

Der Sparer-Pauschbetrag ist in § 20 Abs. 9 EStG geregelt. Dort sind die Beträge von 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare verbindlich festgelegt.

§ 43 Abs. 1 EStG regelt den Steuerabzug durch inländische Finanzinstitute auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. § 44a EStG ermöglicht es Banken, bei vorliegendem Freistellungsauftrag oder einer NV-Bescheinigung keine Steuer einzubehalten.

Für dich bedeutet das: Dein Freistellungsauftrag ist kein freiwilliges Entgegenkommen der Bank, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren. Du hast einen Anspruch darauf, deinen Freibetrag direkt an der Quelle zu nutzen.

Wichtige Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 20 Abs. 9 EStGSparer-PauschbetragHier ist der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare festgelegt.
§ 43 Abs. 1 EStGKapitalertragsteuerRegelt den Steuerabzug durch inländische Finanzinstitute auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen.
§ 44a EStGAbstandnahme vom SteuerabzugErmöglicht es Banken, bei vorliegendem Freistellungsauftrag oder einer NV-Bescheinigung keine Steuer einzubehalten.

05 · Schritt für Schritt

Wertpapierdepot: So richtest du den Freistellungs­auftrag ein

Für dein Wertpapierdepot, in dem du Growth-Aktien hältst, erteilst du den Freistellungsauftrag direkt bei deinem Broker oder deiner Bank. Der Ablauf ist standardisiert und meist online möglich.

Der Ablauf ist in der Regel online möglich und dauert nur wenige Minuten.

Plane einige Arbeitstage vor dem Jahresende als Puffer ein, damit die Bearbeitung rechtzeitig erfolgt. Für zurückliegende Jahre kannst du keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen.

01

Höhe festlegen

Du entscheidest, welchen Teil deines Sparer-Pauschbetrags du für dieses Depot freistellen möchtest. Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf 1000 Euro (bzw. 2000 Euro bei Ehepaaren) nicht überschreiten.

02

Formular ausfüllen

Im Online-Banking oder in der App deines Finanzinstituts findest du das Formular für den Freistellungsauftrag. Du gibst deine Steueridentifikationsnummer und den gewünschten Betrag an.

03

Gültigkeit wählen

Du kannst den Auftrag für ein Jahr befristen oder unbefristet erteilen. Bei unbefristeter Erteilung verlängert er sich automatisch, bis du ihn änderst oder widerrufst.

04

Bestätigen

Nach dem Absenden wird der Auftrag gespeichert. Ab sofort führt dein Institut auf Kapitalerträge bis zum freigestellten Betrag keine Abgeltungsteuer mehr ab.

06 · Vergleich

Freistellungs­auftrag aufteilen: So verteilst du deinen Freibetrag

Hast du mehrere Depots oder Konten, kannst du deinen Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Die richtige Verteilung spart dir unnötige Steuerzahlungen.

Die richtige Verteilung verhindert, dass du bei einem Institut Steuern zahlst, obwohl dein Gesamtfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Eine einfache Strategie ist die volle Freistellung beim Hauptdepot. Du stellst den gesamten Freibetrag bei dem Institut frei, bei dem du die höchsten Erträge erwartest. Das ist leicht zu verwalten und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Freibetrag voll ausgeschöpft wird.

Alternativ schätzt du die Kapitalerträge pro Institut und teilst den Freibetrag entsprechend auf. Das verhindert Steuerabzug bei mehreren Instituten, wenn die Erträge dort jeweils unter dem Freibetrag liegen. Du kannst die Aufteilung jederzeit anpassen, wenn sich deine Erträge ändern.

Zwei Strategien zur Verteilung des Freistellungsauftrags im Vergleich
Volle Freistellung beim HauptdepotAufteilung nach erwarteten Erträgen
VorgehenDu stellst den gesamten Freibetrag bei dem Institut frei, bei dem du die höchsten Erträge erwartest.Du schätzt die Kapitalerträge pro Institut und teilst den Freibetrag entsprechend auf.
VorteilDer höchste Betrag ist dort freigestellt, wo du die meisten Erträge erzielst.Verhindert Steuerabzug bei mehreren Instituten, wenn die Erträge dort jeweils unter dem freigestellten Betrag liegen.
NachteilBei anderen Instituten wird Steuer abgeführt, auch wenn dein Gesamtfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.Erfordert eine realistische Ertragsprognose. Bei Fehleinschätzung kann Steuer abgeführt oder Freibetrag verschenkt werden.

07 · Grundlagen

NV-Bescheinigung: Wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt

Eine NV-Bescheinigung ist eine Alternative zum Freistellungsauftrag für Personen mit sehr geringem Einkommen. Sie befreit dich vollständig vom Steuerabzug auf Kapitalerträge.

Eine NV-Bescheinigung ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Sie bestätigt, dass du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst, weil dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Mit dieser Bescheinigung weist du deinem Finanzinstitut nach, dass es keine Abgeltungsteuer einbehalten muss, auch wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Das ist für Studierende mit geringem Einkommen oft die bessere Alternative zum Freistellungsauftrag.

Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu ausgestellt werden. Liegt sie vor, brauchst du keinen Freistellungsauftrag mehr zu erteilen.

Kurz erklärt

NV-Bescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Sie bestätigt, dass du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst, weil dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Mit einer NV-Bescheinigung kannst du deinem Finanzinstitut nachweisen, dass es keine Abgeltungsteuer einbehalten muss, auch wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für Growth-Aktien

Ein falsch eingerichteter Freistellungsauftrag kann zu unnötigen Steuerzahlungen oder Nachfragen vom Finanzamt führen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Die häufigsten Fehler lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden.

  • Du überschreitest den Gesamtfreibetrag von 1000 Euro, weil du bei mehreren Banken jeweils den vollen Betrag freistellst. Das Finanzamt kann das nachträglich korrigieren und Steuern nachfordern.
  • Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel zu aktualisieren. Der alte Auftrag läuft weiter und blockiert deinen Freibetrag beim neuen Institut.
  • Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und holst dir die Steuer erst über die Steuererklärung zurück. Das ist unnötiger Aufwand und du gibst dem Staat ein zinsloses Darlehen.
  • Du stellst den Freibetrag bei einem Institut frei, bei dem du kaum Erträge erzielst, während beim Hauptdepot Steuern abgezogen werden.

Kontrolliere deine Freistellungsaufträge mindestens einmal im Jahr. Besonders nach einem Depotwechsel oder einer Änderung deiner Anlagestrategie lohnt sich ein Blick auf die Verteilung.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Du überschreitest den Gesamtfreibetrag von 1000 Euro, weil du bei mehreren Banken jeweils den vollen Betrag freistellst. Das Finanzamt kann das nachträglich korrigieren.
·Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Depotwechsel zu aktualisieren. Der alte Auftrag läuft weiter und blockiert deinen Freibetrag.
·Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und holst dir die Steuer erst über die Steuererklärung zurück. Das ist unnötiger Aufwand und du gibst dem Staat ein zinsloses Darlehen.
·Du stellst den Freibetrag bei einem Institut frei, bei dem du kaum Erträge hast, während dein Dividenden-Depot voll besteuert wird.

09 · Was gilt

Kursgewinne, Dividenden und Zinsen: Was der Freistellungs­auftrag abdeckt

Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die dein Finanzinstitut auszahlt oder dir gutschreibt. Dazu gehören auch die typischen Erträge aus Growth-Aktien.

Abgedeckt werden realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Growth-Aktien, Dividendenzahlungen von Aktien und Aktienfonds, Zinsen aus Anleihen, Tagesgeld und Festgeld sowie Ausschüttungen von ETFs. Nicht abgedeckt sind nicht realisierte Kursgewinne, also Buchgewinne, die du noch nicht durch einen Verkauf realisiert hast.

Einkünfte aus Kryptowährungen, die nicht als Kapitalertrag gelten, Mieteinnahmen aus Immobilien sowie Gehalt und andere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit fallen ebenfalls nicht unter den Freistellungsauftrag. Für diese Einkunftsarten gelten andere steuerliche Regelungen.

Wird abgedeckt

·Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Growth-Aktien
·Dividendenzahlungen von Aktien und Aktienfonds
·Zinsen aus Anleihen, Tagesgeld und Festgeld
·Ausschüttungen von ETFs

Wird nicht abgedeckt

·Nicht realisierte Kursgewinne (Buchgewinne)
·Einkünfte aus Kryptowährungen, die nicht als Kapitalertrag gelten
·Mieteinnahmen aus Immobilien
·Gehalt und andere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

10 · Hintergrund

Freistellungs­auftrag für Ehepaare: Gemeinsam 2000 Euro nutzen

Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2000 Euro. Diesen können sie flexibel auf ihre Konten und Depots verteilen.

Ihr könnt einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei einem Institut einreichen oder getrennte Aufträge bei verschiedenen Banken erteilen. Wichtig ist, dass ihr die Gesamtsumme im Blick behaltet und nicht überschreitet.

Eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist ebenfalls möglich. Verluste aus Kapitalanlagen des einen Partners können mit Gewinnen des anderen Partners verrechnet werden, bevor der Freibetrag berücksichtigt wird. Das kann die Steuerlast zusätzlich senken.

Bei der Zusammenveranlagung steht dir und deinem Partner ein gemeinsamer Freibetrag von 2000 Euro zu. Ihr könnt diesen Betrag frei auf eure einzelnen Freistellungsaufträge aufteilen, solange die Summe nicht überschritten wird.

Ihr könnt einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei einem Institut einreichen oder getrennte Aufträge bei verschiedenen Banken erteilen. Wichtig ist, dass ihr die Gesamtsumme im Blick behaltet.

Eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist ebenfalls möglich. Das bedeutet, dass Verluste aus Kapitalanlagen des einen Partners mit Gewinnen des anderen Partners verrechnet werden können, bevor der Freibetrag berücksichtigt wird.

Häufige Fragen

Fragen zu Growth-Aktien und Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026