StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Aktien Freistellungs­auftrag: So sparst du Steuern auf Kapitalerträge

Mit einem Freistellungs­auftrag für dein Aktiendepot nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr direkt bei der Bank. So führst du auf Dividenden und Kursgewinne bis zu dieser Grenze keine Abgeltungs­teuer ab.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Ehepaaren.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab.
  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zur Höhe deines Sparer-Pauschbetrags.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag für Aktien?

Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag nicht an das Finanzamt abzuführen. Er ist der direkte Weg, den Sparer-Pauschbetrag im laufenden Jahr zu nutzen.

Mit dem Auftrag legst du fest, bis zu welcher Höhe deine Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlt. Er wirkt für alle Erträge, die in einem Kalenderjahr bei diesem Institut anfallen, also für Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne aus deinem Aktiendepot. Die Bank prüft bei jeder Gutschrift, ob dein freigestellter Betrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Für die Gültigkeit ist deine Steueridentifikationsnummer erforderlich. Fehlt sie, darf die Bank den Auftrag nicht anwenden und führt die Abgeltungsteuer ab dem ersten Euro ab. Ein Auftrag pro Institut genügt, auch wenn du dort mehrere Konten oder Depots führst.

  • Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer auszuzahlen.
  • Die Bank behält nur dann keine Steuern ein, wenn dein Freistellungsauftrag gültig ist und deine Steueridentifikationsnummer enthält.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Ein Auftrag an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer auszuzahlen.

Die Bank behält nur dann keine Steuern ein, wenn dein Freistellungsauftrag gültig ist und deine Steueridentifikationsnummer enthält.

02 · Kosten

Abgeltungs­teuer: Was passiert ohne Freistellungs­auftrag?

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge ab, sobald sie anfallen. Die Steuer wird automatisch einbehalten und du musst sie dir später über die Steuererklärung zurückholen.

Ohne Auftrag führt deine Bank auf jede Dividende und jeden realisierten Kursgewinn sofort Steuern ab. Der Abzug beginnt beim ersten Euro, dein Sparer-Pauschbetrag bleibt im laufenden Jahr ungenutzt. Das Geld ist nicht verloren, du holst es dir über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück, aber du gibst der Bank einen zinslosen Kredit bis zur Erstattung.

Der Steuerabzug setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Auf den über dem Freibetrag liegenden Ertrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag selbst. Bist du Kirchenmitglied, wird zusätzlich Kirchensteuer einbehalten.

  • Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, deine Bank behält sie direkt ein.
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.
  • Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer und kann als Sonderausgabe die Einkommensteuer mindern.

Steuerabzug auf Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Kirchenmitglied)8 bis 9 % der Abgeltungsteuer

03 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Freibetrag für Kapitalerträge

Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleiben. Er gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also für Aktien, Fonds, ETFs und Zinsen.

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, nicht nur für Aktien. Dividenden, Ausschüttungen aus ETFs und Fonds, realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen sowie Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld zählen zusammen. Erst wenn die Summe aller dieser Erträge den Freibetrag übersteigt, wird auf den übersteigenden Teil Steuer fällig.

Nicht zu den Kapitalerträgen im Sinne des Sparer-Pauschbetrags gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr zählen nicht dazu.

  • Zum Sparer-Pauschbetrag zählen Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus ETFs und Fonds, realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen sowie Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld.
  • Nicht dazu zählen Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist.

Zählt mit

·Dividenden aus Aktien
·Ausschüttungen aus ETFs und Fonds
·Realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
·Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld

Zählt nicht mit

·Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien
·Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
·Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
·Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist

04 · Im Vertrag

Kapitalertragsteuer: So wird sie auf Aktiengewinne erhoben

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für den Steuerabzug auf Kapitalerträge. Bei privaten Anlegern wird sie in Form der Abgeltungsteuer mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben.

Die Kapitalertragsteuer ist der Sammelbegriff für den Steuerabzug auf deine Erträge. Bei privaten Anlegern wird sie als Abgeltungsteuer mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben. Dieser Satz gilt unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz, die Steuer auf Kapitalerträge ist damit pauschal abgegolten.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fallen zwei weitere Bestandteile an. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Abgeltungsteuer. Die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer wird nur bei Kirchenmitgliedern erhoben. Bei Erträgen aus Aktienfonds und bestimmten ETFs bleibt eine Teilfreistellung von 30 Prozent steuerfrei.

  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent und gilt die Einkommensteuer auf diese Erträge ab.
  • Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird auf die festgesetzte Abgeltungsteuer erhoben, nicht auf den Kapitalertrag selbst.
  • Die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent wird nur bei Kirchenmitgliedern auf die Abgeltungsteuer erhoben, der Satz variiert je nach Bundesland.
  • Bei Erträgen aus Aktienfonds und bestimmten ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, um eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene auszugleichen.

Bestandteile der Kapitalertragsteuer

Abgeltungsteuer25 ProzentDer feste Steuersatz auf Kapitalerträge, der die Einkommensteuer auf diese Erträge abgilt.
Solidaritätszuschlag5,5 ProzentZuschlag auf die festgesetzte Abgeltungsteuer, nicht auf den Kapitalertrag selbst.
Kirchensteuer8 bis 9 ProzentWird nur bei Kirchenmitgliedern auf die Abgeltungsteuer erhoben. Der Satz variiert je nach Bundesland.

05 · Was gilt

Freistellungs­auftrag für Minderjährige: Eigener Sparer-Pauschbetrag für Kinder

Auch Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr. Für ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes können Eltern einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten.

Für ein Depot auf den Namen deines Kindes kannst du einen eigenen Freistellungsauftrag bis 1000 Euro pro Jahr einrichten. Die Kapitalerträge des Kindes zählen nicht in deinen Sparer-Pauschbetrag als Elternteil. Alle gesetzlichen Vertreter müssen den Auftrag unterschreiben, bei gemeinsamem Sorgerecht also beide Elternteile.

Zusätzlich zum Freistellungsauftrag ist für Kinder oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll. Damit bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, auch wenn sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Nicht erlaubt ist es, den elterlichen Freibetrag auf das Kind zu übertragen oder das Kinderdepot für eigenes Geld der Eltern zu nutzen.

  • Erlaubt ist ein eigener Freistellungsauftrag bis 1000 Euro pro Kind mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter.
  • Die Kapitalerträge des Kindes zählen nicht zum Freibetrag der Eltern, zusätzlich ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung möglich.
  • Nicht erlaubt ist die Übertragung des elterlichen Freibetrags auf das Kind oder die Nutzung des Kinderdepots für eigenes Geld der Eltern.

Erlaubt

·Eigener Freistellungsauftrag bis 1000 Euro pro Kind
·Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
·Kapitalerträge des Kindes zählen nicht zum Freibetrag der Eltern
·Zusätzlich ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung möglich

Nicht erlaubt

·Übertragung des elterlichen Freibetrags auf das Kind
·Nutzung des Kinderdepots für eigenes Geld der Eltern
·Freistellungsauftrag ohne Zustimmung beider Sorgeberechtigter

06 · Schritt für Schritt

Wertpapierdepot: So richtest du den Freistellungs­auftrag ein

Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei der Bank, die dein Wertpapierdepot führt. Du kannst ihn jederzeit ändern, aufteilen oder widerrufen.

In den meisten Fällen geht das online im Banking-Bereich, alternativ mit einem Papierformular. Ein Auftrag pro Institut genügt für alle Konten und Depots, die du dort führst, eine Aufteilung pro Konto ist nicht nötig.

Bevor du den Auftrag einreichst, halte deine Steueridentifikationsnummer bereit. Ohne sie darf die Bank den Auftrag nicht berücksichtigen. Lege außerdem die Höhe fest, die du freistellen lassen willst, und behalte den Gesamtbetrag im Blick, wenn du Aufträge bei mehreren Instituten erteilst.

  • Halte deine Steueridentifikationsnummer bereit, ohne sie darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt Steuern ab.
  • Lege die Höhe des Freistellungsauftrags fest, du kannst bis zu 1000 Euro pro Person freistellen lassen und den Betrag bei mehreren Banken verteilen.
  • Reiche den Auftrag bei der Bank ein, meist online im Banking-Bereich oder mit einem Formular, ein Auftrag pro Institut genügt für alle Konten und Depots dort.
  • Behalte den Gesamtbetrag im Blick, die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf 1000 Euro nicht überschreiten.
01

Steueridentifikationsnummer bereithalten

Ohne deine Steuer-ID darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt Steuern ab.

02

Höhe des Freistellungsauftrags festlegen

Du kannst bis zu 1000 Euro pro Person freistellen lassen. Bei mehreren Banken verteilst du den Betrag sinnvoll.

03

Auftrag bei der Bank einreichen

Das geht meist online im Banking-Bereich oder mit einem Formular. Ein Auftrag pro Institut genügt für alle Konten und Depots dort.

04

Gesamtbetrag im Blick behalten

Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf 1000 Euro nicht überschreiten. Das Finanzamt gleicht die Daten ab.

07 · Vergleich

Freistellungs­auftrag aufteilen: So verteilst du den Freibetrag auf mehrere Banken

Hast du Depots bei mehreren Anbietern, kannst du den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Jede Bank erhält einen Teilbetrag, der zu deinen erwarteten Erträgen dort passt.

Schätze deine erwarteten Erträge je Bank und weise jedem Institut einen passenden Teilbetrag zu. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten, jeder einzelne Auftrag kann aber jeden Betrag bis zu dieser Grenze haben.

Bei einem einzelnen Depot ist die Verwaltung einfacher, du hast einen Auftrag und volle Übersicht. Bei mehreren Depots musst du die Beträge koordinieren und das Risiko einer Überschreitung tragen, wenn deine Erträge höher ausfallen als geplant. Eine Überschreitung ist kein Steuervergehen, kann aber zu Nachfragen des Finanzamts führen.

  • Bei einem Depot erteilst du einen Freistellungsauftrag bis 1000 Euro bei einer Bank und hast volle Übersicht.
  • Bei mehreren Depots verteilst du den Freibetrag auf alle Banken, die Summe darf maximal 1000 Euro betragen.
  • Das Risiko bei mehreren Depots ist eine Überschreitung, wenn Erträge höher ausfallen als geplant, was zu Nachfragen des Finanzamts führen kann.
Ein Depot oder mehrere Depots: Auswirkungen auf den Freistellungsauftrag
Ein DepotMehrere Depots
Freistellungs­auftragBis 1000 Euro bei einer BankAufteilung auf alle Banken, Summe maximal 1000 Euro
VerwaltungEin Auftrag genügtMehrere Aufträge, Beträge müssen koordiniert werden
RisikoKein Risiko der ÜberschreitungÜberschreitung möglich, wenn Erträge höher ausfallen als geplant

08 · Was gilt

Steuererklärung: Wann du die Anlage KAP brauchst

Die Steuererklärung ist der zweite Weg, den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Sie ist nötig, wenn du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Die Anlage KAP ist der Weg, zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzuholen. Sie ist nötig, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast und Steuern einbehalten wurden oder wenn deine Kapitalerträge den erteilten Auftrag übersteigen. Auch bei Erträgen von einem ausländischen Institut musst du die Anlage KAP ausfüllen.

Keine Anlage KAP brauchst du, wenn deine Kapitalerträge unter dem erteilten Freistellungsauftrag liegen und die Bank bereits alle Steuern korrekt abgeführt hat. Auch wenn du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt hast, ist die Anlage KAP für diese Erträge nicht nötig.

  • Die Anlage KAP ist nötig, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast und Steuern einbehalten wurden oder deine Kapitalerträge den erteilten Auftrag übersteigen.
  • Sie ist auch nötig, wenn du Kapitalerträge bei einem ausländischen Institut erzielt hast oder zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen möchtest.
  • Keine Anlage KAP ist nötig, wenn deine Kapitalerträge unter dem erteilten Freistellungsauftrag liegen oder du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt hast.

Anlage KAP nötig

·Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt und Steuern wurden einbehalten
·Deine Kapitalerträge übersteigen den erteilten Freistellungsauftrag
·Du hast Kapitalerträge bei einem ausländischen Institut erzielt
·Du möchtest zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen

Keine Anlage KAP nötig

·Deine Kapitalerträge liegen unter dem erteilten Freistellungsauftrag
·Die Bank hat bereits alle Steuern korrekt abgeführt und du hast keine weiteren Erträge
·Du hast eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt

09 · Im Vertrag

Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Alternative zum Freistellungs­auftrag

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt bewirkt, dass die Bank gar keine Steuern auf Kapitalerträge einbehält. Sie ist sinnvoll, wenn dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Im Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 Euro für Alleinstehende.

Die Bescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Ändern sich deine Einkünfte, musst du das Finanzamt informieren. Besonders sinnvoll ist sie für Kinder, Studierende und Rentner mit geringen Einkünften, weil damit auch Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug bleiben.

  • Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende, liegt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, ist die Bescheinigung möglich.
  • Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt, bei geänderten Einkünften musst du das Finanzamt informieren.
  • Die Wirkung ist kein Steuerabzug, die Bank behält auf alle Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer ein.
  • Besonders sinnvoll ist sie für Kinder, Studierende und Rentner mit geringen Einkünften.

Voraussetzungen und Wirkung

Grundfreibetrag12.348 EuroIm Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.348 Euro. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, ist die Bescheinigung möglich.
Gültigkeit3 JahreDie Nichtveranlagungs-Bescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Ändern sich deine Einkünfte, musst du das Finanzamt informieren.
WirkungKein SteuerabzugDie Bank behält auf alle Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer ein.
ZielgruppeKinder, Studierende, RentnerBesonders sinnvoll für Minderjährige mit Depot, Studierende mit geringem Einkommen und Rentner mit niedriger Rente.

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Freistellungs­auftrag für Aktien

Kleine Fehler können dazu führen, dass du Steuern zahlst, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Diese Punkte solltest du prüfen.

Ein Freistellungsauftrag ohne Steueridentifikationsnummer ist unwirksam, die Bank darf ihn nicht anwenden und führt Steuern ab. Auch ein Gesamtbetrag über 1000 Euro über alle Institute hinweg ist ein Fehler, den das Finanzamt bei einem Datenabgleich erkennt. Wiederholte Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Nach einem Depotumzug läuft der alte Auftrag weiter, während beim neuen Institut keiner besteht. Prüfe deshalb bei jedem Wechsel, ob du den Auftrag anpassen musst. Auch für das Konto eines Kindes lohnt sich ein eigener Auftrag, denn Minderjährige haben einen eigenen Freibetrag. Verluste werden nicht automatisch mit Gewinnen verrechnet, dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung oder ein gemeinsames Verrechnungskonto.

  • Ein Freistellungsauftrag ohne Steueridentifikationsnummer darf von der Bank nicht angewendet werden.
  • Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro nicht überschreiten.
  • Nach einem Depotumzug musst du den alten Auftrag ändern und beim neuen Institut einen neuen erteilen.
  • Auch Minderjährige haben einen eigenen Freibetrag, für den du einen Auftrag einrichten solltest.
  • Verluste werden nicht automatisch mit Gewinnen verrechnet, dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung oder ein gemeinsames Verrechnungskonto.

Diese Fehler kosten dich Steuern

·Freistellungsauftrag ohne Steueridentifikationsnummer: Die Bank darf den Auftrag dann nicht anwenden.
·Gesamtbetrag über 1000 Euro: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
·Vergessen, den Auftrag nach einem Depotumzug zu ändern: Der alte Auftrag läuft weiter, der neue fehlt.
·Kein Freistellungsauftrag für das Konto des Kindes: Auch Minderjährige haben einen eigenen Freibetrag.
·Annahme, dass Verluste automatisch mit Gewinnen verrechnet werden: Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung oder ein gemeinsames Verrechnungskonto.

11 · Im Vertrag

Kirchensteuer auf Aktiengewinne: Was du wissen musst

Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist. Sie wird auf die Abgeltungsteuer erhoben und kann deine Steuerlast auf Kapitalerträge erhöhen.

Sie wird nicht auf den Kapitalertrag selbst erhoben, sondern auf die festgesetzte Abgeltungsteuer von 25 Prozent. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungsteuer.

Die gezahlte Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend machen, sie mindert deine Einkommensteuer. Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab dem Zeitpunkt des Austritts, für laufende Erträge wird sie nicht mehr einbehalten.

  • Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungsteuer.
  • Sie wird auf die festgesetzte Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben, nicht auf den Kapitalertrag selbst.
  • Die gezahlte Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend machen und so deine Einkommensteuer mindern.
  • Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab dem Austritt.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Höhe8 bis 9 ProzentIn Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungsteuer.
BerechnungAuf die AbgeltungsteuerDie Kirchensteuer wird nicht auf den Kapitalertrag, sondern auf die festgesetzte Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben.
SonderausgabenabzugMindert EinkommensteuerDie gezahlte Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
KirchenaustrittWirkung ab AustrittNach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Der Austritt wird beim Finanzamt über die Meldedaten erfasst.

Häufige Fragen

Fragen zu Aktien Freistellungs­auftrag

Investieren

Mehr zu Investieren

TagesgeldGrowth Aktien FreistellungsauftragDividenden Aktien FreistellungsauftragAktien für AnfängerAktien für Anfänger 2026

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026