Aktien Freistellungsauftrag: Dein Schlüssel zu mehr Netto vom Brutto
Wenn du Aktien oder ETFs besitzt, behält deine Bank sonst automatisch Steuern auf deine Gewinne ein. Mit einem Freistellungsauftrag schützt du dein Erspartes bis zu einem bestimmten Betrag vor dem Fiskus. Wir erklären dir, wie das System funktioniert und wie du es in wenigen Minuten einrichtest.
Warum du dich jetzt um deinen Freistellungsauftrag kümmern solltest
Stell dir vor, du kaufst eine Aktie für 100 Euro und verkaufst sie später für 120 Euro. Der Gewinn von 20 Euro gehört dir, aber der Staat möchte einen Teil davon haben. Das nennt sich Abgeltungsteuer. Deine Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Steuer direkt von deinem Gewinn einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. Du bekommst also nicht den vollen Gewinn ausgezahlt, sondern nur den Betrag nach Abzug der Steuer.
Genau hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel. Er ist ein Antrag an deine Bank, einen bestimmten Betrag deiner Gewinne von der Steuer freizustellen. Solange deine Gewinne innerhalb dieses Freibetrags liegen, behält die Bank keine Steuern ein. Das bedeutet: Du bekommst deine Gewinne in voller Höhe ausgezahlt und musst dir keine Gedanken über eine spätere Steuererklärung machen.
Viele Menschen lassen dieses Geld liegen, weil sie denken, es betreffe sie nicht. Aber das ist ein Irrtum. Selbst wenn du nur ein kleines Depot mit einem ETF-Sparplan hast, fallen jedes Jahr Gewinne an, sei es durch Ausschüttungen oder durch den Verkauf von Anteilen. Ohne Freistellungsauftrag schenkst du dem Finanzamt Jahr für Jahr Geld, das dir zusteht.
Der Staat gewährt dir diesen Freibetrag nicht automatisch. Du musst aktiv werden und den Auftrag bei deiner Bank einreichen. Das ist ein einmaliger Aufwand von wenigen Minuten, der sich aber jedes Jahr aufs Neue für dich auszahlt. Gerade wenn du langfristig investierst, summieren sich die gesparten Steuern zu einem beachtlichen Betrag.
Die Grundlagen: Was ist der Sparerpauschbetrag und wer bekommt ihn?
Der Freistellungsauftrag hängt direkt mit dem Sparerpauschbetrag zusammen. Das ist der gesetzlich festgelegte Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Dazu zählen nicht nur Gewinne aus Aktienverkäufen, sondern auch Zinsen von Tagesgeldkonten, Dividenden von Aktien oder Ausschüttungen von Fonds. Alle diese Einkünfte fallen unter den Begriff Kapitalerträge.
Der Sparerpauschbetrag steht jeder Person zu, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das bedeutet: Wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, hast du Anspruch auf diesen Freibetrag. Es spielt keine Rolle, ob du Student, Angestellter oder Rentner bist. Auch Kinder haben einen eigenen Freibetrag, den Eltern für sie nutzen können.
Der Freibetrag gilt pro Person. Wenn du verheiratet bist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führst, könnt ihr den Betrag gemeinsam nutzen. In diesem Fall wird der Freibetrag in der Regel auf beide Partner aufgeteilt, oft zu je 50 Prozent. Ihr könnt aber auch eine andere Aufteilung wählen, wenn zum Beispiel nur ein Partner Einkünfte aus Kapitalanlagen hat.
Wichtig zu verstehen: Der Freistellungsauftrag ist kein Freibetrag, den du dir vom Finanzamt holst. Er ist eine Mitteilung an deine Bank. Du sagst deiner Bank: Bitte behalte bis zu diesem Betrag keine Steuern ein. Die Bank prüft dann bei jeder Gewinnausschüttung oder jedem Verkauf, ob dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
So funktioniert der Freistellungsauftrag in der Praxis
Du hast bei einer Bank ein Depot oder ein Tagesgeldkonto. Auf diesem Konto fallen Gewinne an, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Die Bank berechnet automatisch die darauf fällige Abgeltungsteuer. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, prüft die Bank zuerst, wie viel von deinem Freibetrag noch übrig ist. Ist noch genug Luft, wird die Steuer nicht einbehalten.
Der Clou dabei: Der Freistellungsauftrag ist nicht an ein bestimmtes Konto gebunden, sondern an deine Person. Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen. Wenn du zum Beispiel ein Tagesgeldkonto bei Bank A und ein Depot bei Bank B hast, kannst du deinen Freibetrag aufteilen. Du gibst Bank A einen Teil und Bank B den Rest. Die Summe aller Aufträge darf den maximalen Freibetrag nicht überschreiten.
Ein Beispiel: Du hast 1.000 Euro Freibetrag pro Jahr. Du erteilst Bank A einen Auftrag über 600 Euro und Bank B einen Auftrag über 400 Euro. Wenn bei Bank A Gewinne von 700 Euro anfallen, werden die ersten 600 Euro steuerfrei ausgezahlt. Für die restlichen 100 Euro behält die Bank Steuern ein. Bei Bank B bleiben 400 Euro steuerfrei, alles darüber wird besteuert.
Du musst also selbst darauf achten, dass du den Freibetrag nicht überschreitest. Die Banken informieren sich nicht untereinander. Wenn du bei mehreren Banken jeweils den vollen Betrag beantragst, kann das Finanzamt das später beanstanden. Es ist daher ratsam, den Überblick zu behalten und die Aufträge sorgfältig zu verteilen.
Was kostet dich der Freistellungsauftrag?
Die gute Nachricht zuerst: Das Einrichten eines Freistellungsauftrags ist in der Regel völlig kostenlos. Banken und Broker verlangen keine Gebühr für die Verwaltung deines Freibetrags. Es ist ein Service, den sie gesetzlich anbieten müssen. Du kannst den Auftrag jederzeit ändern oder widerrufen, auch das ist kostenfrei.
Die eigentlichen Kosten entstehen nur dann, wenn du keinen Freistellungsauftrag hast. Dann behält die Bank nämlich automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer auf deine Gewinne ein, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das kann je nach Steuersatz 26 bis 28 Prozent deiner Gewinne ausmachen. Diese Kosten entstehen also nur durch das Nichttätigwerden.
Ein weiterer Punkt, den du beachten solltest: Wenn du deinen Freibetrag nicht ausschöpfst, verfällt er am Ende des Jahres. Du kannst ihn nicht auf das nächste Jahr übertragen. Es ist also nicht möglich, zwei Jahre zu sparen und dann einen doppelten Freibetrag zu nutzen. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag, der jeweils zum 31. Dezember abläuft.
Es gibt auch keine Möglichkeit, sich die zu viel gezahlte Steuer automatisch zurückzuholen. Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast und Steuern einbehalten wurden, musst du eine Steuererklärung abgeben, um das Geld zurückzubekommen. Das ist mit Aufwand verbunden und lohnt sich nur, wenn deine Gewinne über dem Freibetrag lagen. Deshalb ist der Freistellungsauftrag der einfachere Weg.
Worauf du beim Einrichten unbedingt achten solltest
Der wichtigste Punkt ist die Höhe des Auftrags. Du solltest den Freibetrag so hoch ansetzen, dass er deine voraussichtlichen Gewinne abdeckt, aber nicht höher als den gesetzlichen Maximalbetrag. Wenn du unsicher bist, wie hoch deine Gewinne sein werden, ist es besser, etwas mehr zu beantragen. Zu viel beantragt ist kein Problem, solange die Summe aller Aufträge den Freibetrag nicht übersteigt.
Achte darauf, dass du den Freistellungsauftrag bei jeder Bank einzeln einrichtest. Es gibt kein zentrales Register, in dem du deinen Freibetrag für alle Konten gleichzeitig festlegst. Du musst also bei jedem Konto oder Depot, auf dem Gewinne anfallen, einen separaten Auftrag stellen. Vergiss nicht dein Tagesgeldkonto, auch dort fallen Zinsen an.
Wenn du deinen Freibetrag auf mehrere Banken aufteilst, solltest du die Beträge dokumentieren. Ein einfaches Spreadsheet oder eine Notiz in deinem Banking-Tool reicht aus. So behältst du den Überblick und vermeidest, dass du versehentlich bei zwei Banken den vollen Betrag beantragst. Das könnte später zu Nachfragen vom Finanzamt führen.
Prüfe deinen Freistellungsauftrag mindestens einmal pro Jahr. Wenn sich deine Lebensumstände ändern, zum Beispiel durch eine Heirat oder den Kauf einer weiteren Immobilie, kann es sinnvoll sein, die Aufteilung anzupassen. Auch wenn du ein neues Depot eröffnest, solltest du den Freibetrag neu verteilen, damit du ihn optimal ausnutzt.
Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Viele Anleger wissen nicht, dass sie den Freibetrag aktiv beantragen müssen. Sie lassen sich Jahr für Jahr Steuern abziehen, obwohl sie ein Recht auf Steuerfreiheit hätten. Die Lösung ist einfach: Beantrage den Auftrag direkt bei der Kontoeröffnung oder sobald du Gewinne erzielst.
Ein weiterer Fehler ist die Überziehung des Freibetrags. Wenn du bei mehreren Banken jeweils den vollen Betrag beantragst, kann das Finanzamt das als unzulässig werten. Die Banken melden die erteilten Aufträge zwar nicht zentral, aber bei einer Steuerprüfung fällt es auf. Du solltest also immer darauf achten, dass die Summe deiner Aufträge den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreitet.
Viele vergessen auch, den Freistellungsauftrag zu aktualisieren, wenn sie die Bank wechseln. Wenn du dein Depot zu einem neuen Broker umziehst, musst du dort einen neuen Auftrag stellen. Der alte Auftrag bei der alten Bank verfällt, sobald das Konto geschlossen wird. Wenn du das vergisst, zahlst du beim neuen Broker unnötig Steuern.
Ein letzter häufiger Fehler ist das Ignorieren von Ausschüttungen. Manche Anleger denken, der Freistellungsauftrag gelte nur für Verkäufe. Tatsächlich fallen auch bei Dividenden und Fondsausschüttungen Steuern an. Wenn du thesaurierende ETFs besparst, bei denen die Gewinne automatisch reinvestiert werden, musst du trotzdem einen Freistellungsauftrag haben, da die Bank die Vorabpauschale berechnet.
Dein Fahrplan: So richtest du den Freistellungsauftrag in 5 Minuten ein
Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Sammle alle deine Bankkonten, Depots und Tagesgeldkonten, auf denen Kapitalerträge anfallen. Dazu gehören auch Gemeinschaftskonten, wenn du eines hast. Notiere dir, bei welcher Bank du wie viel Freibetrag beantragen möchtest. Die Summe sollte deinen persönlichen Freibetrag nicht überschreiten.
Der zweite Schritt ist das Einloggen in dein Online-Banking. Suche nach dem Menüpunkt Freistellungsauftrag oder Freistellungsvolumen. Bei den meisten Banken findest du diesen Punkt unter dem Bereich Steuern oder Service. Wenn du ihn nicht findest, hilft die Suchfunktion im Banking-Portal oder ein Anruf beim Kundenservice.
Im dritten Schritt trägst du den gewünschten Betrag ein. Du kannst den vollen Freibetrag oder einen Teilbetrag angeben. Bei verheirateten Paaren gibt es oft die Möglichkeit, den gemeinsamen Freibetrag zu hinterlegen. Achte darauf, dass du den Betrag für das laufende Jahr beantragst. Der Auftrag gilt dann automatisch für alle folgenden Jahre, bis du ihn änderst.
Der vierte Schritt ist die Bestätigung. Die Bank zeigt dir eine Zusammenfassung deiner Eingaben. Prüfe diese sorgfältig und bestätige die Eingabe. In den meisten Fällen ist der Auftrag sofort aktiv. Du erhältst eine Bestätigung im Postfach deines Online-Bankings. Bewahre diese auf, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Was passiert, wenn du den Freibetrag nicht ausschöpfst?
Wenn deine Kapitalerträge am Ende des Jahres unter dem Freibetrag liegen, hast du kein Problem. Der nicht genutzte Betrag verfällt einfach. Du musst keine Steuern nachzahlen, und es entstehen keine Nachteile für dich. Der einzige Nachteil ist, dass du potenziell Steuern gespart hättest, wenn du mehr investiert hättest.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Freibetrag trotzdem zu nutzen: den Verkauf von Fondsanteilen. Wenn du zum Beispiel einen ETF besparst, kannst du Anteile kurz vor Jahresende verkaufen und direkt wieder kaufen. Das nennt sich Gewinnrealisierung. Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit deinem Freibetrag verrechnet, und du zahlst keine Steuern darauf.
Diese Strategie ist besonders für Anleger interessant, die ihren Freibetrag jedes Jahr voll ausnutzen möchten. Du musst dabei aber die Transaktionskosten im Blick behalten. Wenn die Gebühren für den Kauf und Verkauf höher sind als die gesparten Steuern, lohnt sich das nicht. Bei den meisten Neobrokern sind die Kosten aber so gering, dass sich die Strategie lohnt.
Wichtig ist, dass du diese Gewinnrealisierung nicht mit einem echten Verkauf verwechselst. Du verkaufst die Anteile nur auf dem Papier und kaufst sie sofort wieder zurück. Deine Position im Markt bleibt gleich, aber du sicherst dir den Steuervorteil. Das ist eine legale und weit verbreitete Praxis unter Anlegern.
Freistellungsauftrag und Steuererklärung: Das musst du wissen
Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, ist das Finanzamt in der Regel zufrieden. Du musst deine Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben, solange sie unter dem Freibetrag liegen. Die Bank hat die Steuerfreiheit bereits berücksichtigt, und es besteht keine Nachmeldepflicht. Das spart dir viel Papierkram.
Anders sieht es aus, wenn deine Gewinne den Freibetrag übersteigen. Dann behält die Bank Steuern ein, und du musst diese in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn du keinen Freistellungsauftrag hattest und die Bank die Steuer automatisch einbehalten hat. In diesem Fall kannst du die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP zurückfordern.
Ein Sonderfall ist die Kirchensteuer. Wenn du Kirchenmitglied bist, behält die Bank zusätzlich Kirchensteuer ein. Diese kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen, wenn du sie als Sonderausgaben absetzt. Das funktioniert aber nur, wenn du die Steuer tatsächlich gezahlt hast. Auch hier gilt: Ohne Steuererklärung gibt es kein Geld zurück.
Für die meisten Anleger gilt aber: Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag ist das Thema Steuern auf Kapitalerträge erledigt. Du musst keine zusätzlichen Formulare ausfüllen und keine Fristen beachten. Der Freistellungsauftrag ist damit das einfachste Werkzeug, um deine Steuerlast auf Investitionen zu minimieren.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit bei deiner Bank anpassen, erhöhen oder widerrufen. Die Änderung wird in der Regel sofort wirksam. Du solltest aber darauf achten, dass die Summe aller Aufträge bei allen Banken den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreitet.
Wenn deine Gewinne den Freibetrag übersteigen, behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer auf den übersteigenden Betrag ein. Das ist kein Fehler, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer über deine Steuererklärung zurückfordern, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist.
Ja, der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen auf Tagesgeld- und Festgeldkonten. Du musst für jedes Konto, auf dem Zinsen anfallen, einen separaten Auftrag stellen. Die Bank verrechnet die Zinsen automatisch mit deinem Freibetrag.
Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag, der dir zusteht. Der Freistellungsauftrag ist die praktische Umsetzung: Du teilst deiner Bank mit, wie viel von diesem Freibetrag sie für dich nutzen soll. Ohne Freistellungsauftrag wird der Freibetrag nicht automatisch berücksichtigt.
Nein, der Freistellungsauftrag gilt in der Regel unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Du musst ihn also nicht jedes Jahr neu beantragen. Es ist aber ratsam, ihn einmal jährlich zu prüfen, um sicherzustellen, dass er noch zu deiner aktuellen Situation passt.
Ja, das ist ausdrücklich erlaubt. Du kannst deinen Freibetrag auf mehrere Banken verteilen, zum Beispiel 500 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Aufträge den gesetzlichen Maximalbetrag nicht überschreitet.
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