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Steuern auf Growth-Aktien: So viel bleibt 2026 vom Gewinn

Gewinne aus Growth-Aktien zählen zu den Kapitalerträgen und werden automatisch besteuert. Mit dem Sparer-Pauschbetrag und der richtigen Verlustverrechnung kannst du deine Steuerlast senken.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Aktiengewinne über dem Freibetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Aktienverluste lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.
  • Ein Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug bis zum Freibetrag.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­teuer auf Growth-Aktien?

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Deine Depotbank behält sie direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Growth-Aktien zahlen oft keine oder nur geringe Dividenden. Deine Rendite entsteht hauptsächlich durch Kursgewinne beim Verkauf. Genau diese Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, ebenso wie Dividenden aus anderen Aktien in deinem Depot.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn. Deine Depotbank behält die Steuer direkt bei der Auszahlung ein und führt sie an das Finanzamt ab. Damit ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.

Für dich bedeutet das: Du musst dich um den Steuerabzug nicht selbst kümmern. Eine Angabe in der Steuererklärung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, weil die Bank die Abgeltungswirkung automatisch herstellt.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Growth-Aktien

Ein fester Steuersatz von 25 Prozent auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sowie auf Dividenden. Die Steuer wird direkt an der Quelle, also von deiner Bank oder deinem Broker, einbehalten und abgeführt.

Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten. Eine Angabe in der Steuererklärung ist oft nicht nötig.

02 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag oder Freistellungs­auftrag: Was gilt für dich?

Beide Instrumente nutzen denselben Steuerfreibetrag, unterscheiden sich aber im Weg. Der Freistellungsauftrag wirkt sofort, die Steuererklärung erst im Nachhinein.

Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, den du pro Jahr an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen darfst. Er liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften bei 2000 Euro. Der Freistellungsauftrag ist das Werkzeug, mit dem du diesen Freibetrag bei deiner Bank hinterlegst.

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Gewinn Steuern ab. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuern dann nur über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Mit Freistellungsauftrag bleibt dein Gewinn bis zur Höhe des Freibetrags sofort ungeschmälert bei dir.

  • Du kannst Freistellungsaufträge bei mehreren Banken einrichten, die Summe darf 1000 Euro pro Person nicht übersteigen.
  • Freistellungsaufträge lassen sich jederzeit ändern oder neu erteilen, eine Anpassung vor dem Jahresende ist sinnvoll.
  • Für gemeinsam veranlagte Paare gilt der doppelte Freibetrag, der frei auf beide Partner aufgeteilt werden kann.
So nutzt du den steuerfreien Freibetrag von 1000 Euro im Jahr 2026.
Freistellungs­auftragAnlage KAP
WirkungSofort bei der Auszahlung durch die BankNachträglich über die Steuererklärung
AufwandEinmalig bei der Bank einrichtenJährlich in der Steuererklärung ausfüllen
ErgebnisKeine Steuerabzüge bis 1000 Euro GewinnErstattung zu viel gezahlter Steuern

03 · Schritt für Schritt

So berechnet deine Bank die Steuer auf Aktiengewinne

Die Bank rechnet in einer festen Reihenfolge. Zuerst wird der Freibetrag abgezogen, dann die Steuer auf den Rest berechnet.

Deine Bank arbeitet bei jedem steuerpflichtigen Vorgang eine feste Reihenfolge ab. Zuerst ermittelt sie den Gewinn aus dem Verkauf deiner Growth-Aktien, also die Differenz zwischen Verkaufserlös und Kaufpreis. Anschließend zieht sie den noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag aus deinem Freistellungsauftrag ab.

Auf den verbleibenden Betrag berechnet die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Gewinn selbst. Bei Kirchenmitgliedern wird zusätzlich Kirchensteuer einbehalten, in den meisten Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungsteuer.

  • Gewinn aus Aktienverkauf: 1600 Euro, Freibetrag: 1000 Euro, steuerpflichtig: 600 Euro.
  • Abgeltungsteuer: 25 Prozent von 600 Euro, also 150 Euro.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent von 150 Euro, also 8,25 Euro.
  • Gesamte Steuerlast ohne Kirchensteuer: 158,25 Euro.
01

Kapitalerträge ermitteln

Deine Bank addiert alle Gewinne aus Aktienverkäufen und Dividenden im Kalenderjahr.

02

Sparer-Pauschbetrag abziehen

Vom Gesamtertrag zieht die Bank 1000 Euro ab, sofern ein Freistellungsauftrag in dieser Höhe vorliegt.

03

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer an.

04

Solidaritätszuschlag aufschlagen

Zusätzlich werden 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer als Solidaritätszuschlag fällig.

05

Kirchensteuer einbehalten

Bei Kirchenmitgliedern zieht die Bank automatisch Kirchensteuer ab, in der Regel 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer.

04 · Was gilt

Welche Erträge zählen zu den Kapitalerträgen?

Nicht nur Kursgewinne sind steuerpflichtig. Auch laufende Erträge aus deinem Depot fallen unter die Abgeltungsteuer.

Für die Abgeltungsteuer ist es unerheblich, ob deine Erträge aus Kursgewinnen oder aus laufenden Zahlungen stammen. Alle Einnahmen aus deinem Depot werden grundsätzlich als Kapitalerträge zusammengefasst. Das gilt auch für Erträge aus Fonds und ETFs, die Growth-Aktien enthalten.

Nicht zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören Gewinne aus Aktien, die du vor 2009 gekauft hast. Diese Altbestände sind beim Verkauf steuerfrei. Auch Auszahlungen aus Riester-Verträgen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.

  • Steuerpflichtig sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die du nach 2008 gekauft hast.
  • Steuerpflichtig sind Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen aus Aktienfonds.
  • Steuerpflichtig ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, auch ohne Verkauf.
  • Nicht steuerpflichtig sind Gewinne aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden.

Zählt zu Kapitalerträgen

·Gewinne aus dem Verkauf von Aktien
·Dividenden aus Aktien
·Ausschüttungen aus Aktienfonds
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds

Zählt nicht dazu

·Gewinne aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden
·Auszahlungen aus Riester-Verträgen
·Verluste aus Aktienverkäufen

05 · Kosten

So hoch ist deine Steuerlast auf Aktiengewinne 2026

Die Gesamtbelastung liegt über dem reinen Abgeltungsteuersatz. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu.

Die reine Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht deine gesamte Belastung. Der Solidaritätszuschlag erhöht die Steuer um 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, was effektiv 1,375 Prozentpunkte auf den steuerpflichtigen Gewinn ausmacht. Ohne Kirchensteuer liegt deine Gesamtbelastung damit bei 26,375 Prozent.

Bist du Kirchenmitglied, kommt Kirchensteuer hinzu. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 Prozent der Abgeltungsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Die gezahlte Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung geltend machen, was deine Steuerlast im Folgejahr reduziert.

Für dich heißt das konkret: Bei 600 Euro steuerpflichtigem Gewinn zahlst du ohne Kirchensteuer 158,25 Euro. Mit Kirchensteuer von 9 Prozent erhöht sich der Abzug um 13,50 Euro auf insgesamt 171,75 Euro.

Steuersätze auf Kapitalerträge über dem Freibetrag im Jahr 2026.

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (9 %, übliche Länder)9 % der Abgeltungsteuer

06 · Im Vertrag

Verlustverrechnung bei Growth-Aktien: Diese Regeln gelten

Verluste mindern deine Steuerlast, aber nicht beliebig. Für Aktienverluste gibt es eine wichtige Einschränkung.

Verluste aus dem Verkauf von Growth-Aktien kannst du steuerlich nutzen, aber nur eingeschränkt. Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Dividenden, Zinsen oder Fondserträgen ist nicht möglich.

Hast du Depots bei mehreren Banken, beantragst du eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres. Nur so kann das Finanzamt die Verluste aus verschiedenen Depots zusammenführen und mit deinen Gewinnen verrechnen. Ohne diese Bescheinigung bleiben Verluste im Verlusttopf der jeweiligen Bank gefangen.

  • Verluste aus Fonds, ETFs oder Anleihen lassen sich mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnen.
  • Die Bank verrechnet Verluste automatisch, wenn sie im selben Depot anfallen.
  • Ein Verlustvortrag in spätere Jahre ist möglich, wenn du im laufenden Jahr keine ausreichenden Gewinne hast.

Regeln zur Verlustverrechnung

AktienverlusteNur mit AktiengewinnenVerluste aus dem Verkauf von Aktien kannst du ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.
Sonstige VerlusteMit allen KapitalerträgenVerluste aus Fonds, ETFs oder Anleihen lassen sich mit allen positiven Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden verrechnen.
VerlustbescheinigungBis 15. DezemberHast du Depots bei mehreren Banken, beantragst du eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des Jahres. Nur so kann das Finanzamt die Verluste bankübergreifend verrechnen.

07 · Was gilt

Altbestände: Wann keine Abgeltungs­teuer anfällt

Für Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, gelten Sonderregeln. Diese Altbestände sind oft steuerlich begünstigt.

Für Wertpapiere, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gelten großzügige Sonderregeln. Gewinne aus dem Verkauf solcher Aktien sind vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Der Gesetzgeber hat diese Altbestände von der Abgeltungsteuer ausgenommen.

Bei Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Für gemeinsam veranlagte Paare mit gemeinsamem Depot verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Erst Gewinne oberhalb dieses Freibetrags werden steuerpflichtig.

  • Dividenden aus Altbeständen sind dagegen regulär steuerpflichtig, die Sonderregel gilt nur für Veräußerungsgewinne.
  • Für Aktien, die du nach 2008 gekauft hast, gilt die Abgeltungsteuer ohne Einschränkung.
  • Gewinne unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro bleiben in jedem Fall steuerfrei.

Steuerfrei oder begünstigt

·Aktien gekauft vor 2009
·Fonds gekauft vor 2009 (Freibetrag 100.000 Euro)
·Gewinne unter dem Sparer-Pauschbetrag

Voll steuerpflichtig

·Aktien gekauft nach 2008
·Fonds gekauft nach 2008
·Dividenden aus Altbeständen

08 · Checkliste

Steuererklärung: Wann du die Anlage KAP brauchst

In den meisten Fällen ist die Steuer mit dem Bankabzug erledigt. In bestimmten Situationen lohnt sich die Anlage KAP aber.

In den meisten Fällen ist deine Steuerpflicht mit dem automatischen Bankabzug erledigt. Die Abgeltungswirkung bedeutet, dass du Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben musst. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Anlage KAP für dich vorteilhaft oder sogar notwendig ist.

Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, holst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurück. Auch bei Kapitalerträgen von ausländischen Banken musst du die Anlage KAP ausfüllen, weil ausländische Institute keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten.

  • Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent, dann lohnt sich die Günstigerprüfung.
  • Du hast Verluste bei mehreren Banken und willst sie über das Finanzamt verrechnen.
  • Du hast Kirchensteuer gezahlt und willst sie als Sonderausgabe geltend machen.
  • Du hast einen Freistellungsauftrag über mehrere Banken verteilt und willst die korrekte Aufteilung prüfen lassen.

Fälle, in denen du die Anlage KAP ausfüllen solltest

01

Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt und willst dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

02

Du hast Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank erzielt.

03

Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent und du willst eine Günstigerprüfung.

04

Du hast Verluste bei mehreren Banken und willst sie über das Finanzamt verrechnen.

05

Du hast Kirchensteuer gezahlt und willst sie als Sonderausgabe geltend machen.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Steuern sparen mit Growth-Aktien

Diese Fehler kosten dich Rendite. Mit etwas Aufmerksamkeit vermeidest du sie.

Der häufigste Fehler ist die Summe mehrerer Freistellungsaufträge, die 1000 Euro pro Person übersteigt. Das Finanzamt gleicht die Daten der Banken ab und fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach. Prüfe deshalb vor jedem Jahreswechsel, ob deine Freistellungsaufträge in Summe den Freibetrag nicht überschreiten.

Ein weiterer Fehler ist die verspätete Beantragung der Verlustbescheinigung. Nach dem 15. Dezember ist die Verrechnung über das Finanzamt für das laufende Jahr nicht mehr möglich. Deine Verluste bleiben dann im Verlusttopf der Bank und können erst im Folgejahr genutzt werden.

  • Du verrechnest Aktienverluste mit Dividenden, obwohl das nicht erlaubt ist.
  • Du vergisst, den Freistellungsauftrag an deine neue Bank zu übertragen.
  • Du gibst Gewinne aus Altbeständen in der Steuererklärung an, obwohl sie steuerfrei sind.
  • Du beantragst keine Nichtveranlagungsbescheinigung, obwohl dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Du erteilst mehreren Banken Freistellungsaufträge, die in Summe 1000 Euro übersteigen. Das Finanzamt fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach.
·Du beantragst eine Verlustbescheinigung nach dem 15. Dezember. Die Verrechnung über das Finanzamt ist dann für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
·Du verrechnest Aktienverluste mit Dividenden. Das ist nicht erlaubt und führt zu einer Nachzahlung.
·Du vergisst, den Freistellungsauftrag an deine neue Bank zu übertragen. Dadurch zahlst du unterjährig unnötig Steuern.
·Du gibst Aktiengewinne aus Altbeständen in der Steuererklärung an, obwohl sie steuerfrei sind.

10 · Hintergrund

Teilfreistellung: Steuerrabatt für Aktienfonds

Für Fonds mit hohem Aktienanteil gilt eine steuerliche Entlastung. Ein Teil der Erträge bleibt unversteuert.

Hältst du Growth-Aktien nicht direkt, sondern über einen Aktienfonds oder ETF, greift die Teilfreistellung. Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile ebenso wie für Dividenden und Ausschüttungen.

Für dich bedeutet das: Nur 70 Prozent der Erträge aus solchen Fonds werden mit der Abgeltungsteuer belastet. Die Teilfreistellung gleicht aus, dass der Fonds auf Unternehmensebene bereits Steuern gezahlt hat. Deine Bank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch beim Steuerabzug, du musst nichts weiter tun.

Bei einem Gewinn von 1000 Euro aus einem Aktienfonds sind nur 700 Euro steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer beträgt dann 175 Euro statt 250 Euro ohne Teilfreistellung. Der Vorteil wirkt sich direkt auf deine Nettorendite aus.

Hältst du Growth-Aktien nicht direkt, sondern über einen Aktienfonds oder ETF, greift die Teilfreistellung. Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Das bedeutet: Nur 70 Prozent der Gewinne und Dividenden aus solchen Fonds werden mit der Abgeltungsteuer belastet. Die Teilfreistellung gleicht aus, dass der Fonds auf Unternehmensebene bereits Steuern gezahlt hat.

Für dich als Anlegerin reduziert sich die Steuerlast dadurch spürbar. Die Bank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch beim Steuerabzug, du musst nichts weiter tun.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026