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Abgeltungs­steuer auf Aktien: So viel bleibt von deinen Gewinnen übrig

Auf Kursgewinne und Dividenden aus deinem Aktiendepot führt deine Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungs­steuer ab. Mit Freistellungs­auftrag, Verlustverrechnung oder einer Günstigerprüfung kannst du die Steuerlast auf Kapitalerträge senken.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag macht Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren 2000 Euro.
  • Aktienverluste lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit Zinsen oder Dividenden.
  • Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, fällt beim Verkauf keine Abgeltungssteuer an.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­steuer auf Aktien?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Bank oder deinem Broker, bevor die Erträge auf deinem Konto landen.

Für dich als Studierende bedeutet die Abgeltungssteuer, dass deine Depotbank die Steuer auf Kapitalerträge automatisch einbehält, bevor du über dein Geld verfügen kannst. Du musst dich also nicht selbst um die Überweisung ans Finanzamt kümmern. Der Steuerabzug erfolgt unabhängig davon, ob du neben dem Studium jobbst oder nicht.

Mit dem Einbehalt der Abgeltungssteuer ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt dabei keine Rolle, selbst wenn du durch einen Nebenjob Steuern zahlst. Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, du siehst auf deinem Konto nur den Nettobetrag.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, sodass die tatsächliche Belastung etwas höher ausfällt.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer

Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und wird von deutschen Finanzinstituten direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt dabei keine Rolle.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne?

Der Steuersatz setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Je nach Kirchenmitgliedschaft liegt die Gesamtbelastung zwischen 26,38 und 27,99 Prozent.

Die Steuerlast auf deine Aktiengewinne hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft ab. Ohne Kirchensteuer zahlst du 26,38 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge. Dieser Wert setzt sich aus 25 Prozent Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer zusammen.

Bist du Mitglied in einer Kirche, erhöht sich die Gesamtbelastung auf 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg oder 27,99 Prozent in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer mindert dabei als Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer, deshalb liegt der effektive Abgeltungssteuersatz mit Kirchensteuer bei 24,51 Prozent beziehungsweise 24,45 Prozent.

Die Gesamtbelastung liegt je nach Kirchensteuerpflicht zwischen 26,38 und 27,99 Prozent. Für dich als Studierende ohne Kirchenmitgliedschaft gilt in der Regel der niedrigste Satz von 26,38 Prozent.

Gesamtbelastung auf Aktiengewinne nach Kirchensteuerpflicht
Ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer 8 %Mit Kirchensteuer 9 %
Abgeltungs­steuer25,00 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0,00 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

03 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag bei Aktien

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein steuerfreier Grundfreibetrag für alle Kapitalerträge. Er wird nicht automatisch gewährt, du musst ihn über einen Freistellungsauftrag aktivieren.

Als ledige Studierende stehen dir pro Jahr 1000 Euro zu, die du nicht versteuern musst. Diesen Betrag gewährt dir das Finanzamt nicht automatisch, du musst ihn aktiv über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker einrichten.

Hast du mehrere Depots, verteilst du den Pauschbetrag entsprechend deiner erwarteten Erträge auf die verschiedenen Institute. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Pauschbetrag von 1000 Euro nicht überschreiten. Du kannst die Aufträge jederzeit anpassen, wenn sich deine Erträge anders verteilen als geplant.

  • Prüfe zuerst, wie viele Kapitalerträge du im laufenden Jahr erwartest.
  • Erteile deiner Depotbank einen schriftlichen Freistellungsauftrag in passender Höhe.
  • Vergiss nicht, bei mehreren Banken die Beträge so zu verteilen, dass die Summe 1000 Euro nicht übersteigt.
01

Höhe des Pauschbetrags prüfen

Für Ledige gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro.

02

Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten

Teile deiner Depotbank schriftlich mit, bis zu welcher Höhe sie keine Abgeltungssteuer einbehalten soll. Du kannst den Auftrag jederzeit anpassen.

03

Pauschbetrag auf mehrere Depots verteilen

Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Pauschbetrag nicht überschreiten. Bei mehreren Banken verteilst du den Betrag entsprechend deiner erwarteten Erträge.

04

Alternativ: Anlage KAP in der Steuererklärung

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, holst du dir zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung zurück.

04 · Was gilt

Wann fällt Abgeltungs­steuer auf Aktien an?

Nicht jeder Zufluss auf deinem Depotkonto ist steuerpflichtig. Entscheidend ist, ob es sich um einen steuerbaren Kapitalertrag handelt und wann du die Wertpapiere gekauft hast.

Abgeltungssteuer fällt auf Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne an, sobald deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Verkaufs: Kursgewinne aus Aktien, die du ab 2009 gekauft hast, sind steuerpflichtig. Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, gilt eine Sonderregel.

Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben steuerfrei, ebenso Kapitalerträge bei gültiger Nichtveranlagungsbescheinigung. Rückzahlungen aus Riester-Verträgen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Auch Kursgewinne aus Altbeständen, also Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf steuerfrei.

Für dich als Studierende relevant ist vor allem: Solange deine Kapitalerträge unter 1000 Euro pro Jahr bleiben, zahlst du keine Abgeltungssteuer. Erst der Betrag oberhalb dieser Grenze wird besteuert.

Abgeltungssteuer fällt an

·Dividenden aus Aktien und Aktienfonds
·Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden
·Zinsen aus Anleihen oder Tagesgeld im Depot
·Ausschüttungen aus ETFs mit Aktienanteil

Keine Abgeltungssteuer

·Kursgewinne aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden (Altbestände)
·Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro
·Kapitalerträge bei gültiger Nichtveranlagungsbescheinigung
·Rückzahlungen aus Riester-Verträgen

05 · Vergleich

Freistellungs­auftrag oder Nichtveranlagungs­bescheinigung?

Beide Instrumente verhindern den Steuerabzug an der Quelle. Sie richten sich aber an unterschiedliche Einkommensgruppen und haben verschiedene Voraussetzungen.

Der Freistellungsauftrag ist für alle Anleger geeignet und begrenzt auf 1000 Euro pro Person und Jahr. Du erteilst ihn direkt bei deiner Bank oder deinem Broker, er gilt bis auf Widerruf.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst du beim Finanzamt, wenn dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie stellt deine Kapitalerträge komplett von der Abgeltungssteuer frei, ohne Begrenzung auf 1000 Euro. Die Bescheinigung gilt maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Für Studierende ohne oder mit sehr geringem Einkommen ist die Nichtveranlagungsbescheinigung oft die bessere Wahl. Sie lohnt sich, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen einschließlich Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Zwei Wege, den Steuerabzug im Depot zu vermeiden
Freistellungs­auftragNichtveranlagungs­bescheinigung
Geeignet fürAlle Anleger mit KapitalerträgenPersonen mit sehr geringem Gesamteinkommen
Maximale Höhe1000 Euro pro Person und JahrUnbegrenzt, komplette Freistellung
Antrag beiBank oder BrokerFinanzamt
GültigkeitBis auf WiderrufMaximal drei Jahre

06 · Was gilt

So funktioniert die Verlustverrechnung bei Aktien

Verluste mindern deine Steuerlast, wenn du sie mit Gewinnen verrechnest. Das Finanzamt trennt dabei strikt zwischen Aktienverlusten und sonstigen Kapitalverlusten.

Verluste aus Aktiengeschäften kannst du nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen, nicht mit Zinserträgen oder Dividenden. Diese strikte Trennung nimmt deine Bank automatisch vor, indem sie Aktienverluste in einen separaten Verlusttopf einstellt. Verluste aus sonstigen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Fondsausschüttungen sind dagegen untereinander verrechenbar.

Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du Verluste aus einem Depot nicht automatisch mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Dafür benötigst du eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei deiner Bank beantragen musst. Die Verluste trägst du dann in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP ein.

Für dich bedeutet das: Verkaufe verlustreiche Aktien noch im selben Jahr, in dem du auch Gewinne realisiert hast. So minderst du deine Steuerlast direkt, ohne auf die Steuererklärung warten zu müssen.

Verrechnung erlaubt

·Aktienverluste mit Aktiengewinnen
·Verluste aus ETFs mit Gewinnen aus ETFs
·Zinsverluste mit Dividendenerträgen
·Verluste aus Fonds mit Zinserträgen

Verrechnung nicht erlaubt

·Aktienverluste mit Zinserträgen
·Aktienverluste mit Dividenden
·Verluste aus Altbeständen mit neuen Aktiengewinnen
·Verluste aus Kapitalerträgen mit Mieteinnahmen

07 · Schritt für Schritt

Günstigerprüfung: Wann sich die Anlage KAP lohnt

Die Günstigerprüfung vergleicht deinen persönlichen Einkommensteuersatz mit der Abgeltungssteuer. Liegt dein Steuersatz unter 25 Prozent, bekommst du die Differenz erstattet.

Für Studierende mit geringem Einkommen ist das häufig der Fall, selbst wenn du einen Nebenjob hast.

Um die Günstigerprüfung zu beantragen, füllst du die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung aus und setzt das entsprechende Häkchen. Das Finanzamt rechnet dann deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Liegt dieser unter 25 Prozent, wird die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet.

  • Trage deine Kapitalerträge und die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer in die Anlage KAP ein.
  • Setze das Häkchen für die Günstigerprüfung im Formular.
  • Das Finanzamt prüft deinen persönlichen Steuersatz und erstattet die Differenz.
01

Anlage KAP ausfüllen

Trage deine Kapitalerträge und die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer in die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung ein.

02

Antrag auf Günstigerprüfung stellen

Setze das Häkchen für die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.

03

Vergleich durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Ist das der Fall, wird die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet.

04

Erstattung erhalten

Die Differenz zwischen Abgeltungssteuer und persönlichem Steuersatz wird dir mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.

08 · Im Vertrag

Altbestände: Steuerfreiheit für Aktien vor 2009

Für Wertpapiere, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gelten besondere Regeln. Kursgewinne aus diesen Altbeständen sind beim Verkauf steuerfrei.

Für Wertpapiere, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast, gelten besondere Regeln. Kursgewinne aus dem Verkauf dieser Altbestände sind unabhängig von der Haltedauer steuerfrei. Das gilt für alle Aktien, die vor diesem Stichtag erworben wurden, auch wenn du sie erst 2026 verkaufst.

Für Fondsanteile aus der Zeit vor 2009 gilt ein steuerlicher Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Bei Ehepaaren mit gemeinsamem Depot verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Laufende Erträge wie Dividenden aus Altbeständen sind dagegen auch nach 2009 steuerpflichtig, die Steuerfreiheit betrifft nur Kursgewinne beim Verkauf.

Als Studierende wirst du in der Regel keine Altbestände besitzen, da du deine Aktien erst nach 2009 gekauft hast. Die Sonderregel ist vor allem für Anleger relevant, die bereits vor der Einführung der Abgeltungssteuer investiert haben.

Sonderregeln für Altbestände im Überblick

AktienSteuerfreiKursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Das gilt unabhängig von der Haltedauer.
FondsanteileFreibetrag 100.000 EuroFür Gewinne aus vor 2009 gekauften Fondsanteilen gilt ein steuerlicher Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Bei Ehepaaren mit gemeinsamem Depot sind es 200.000 Euro.
DividendenSteuerpflichtigLaufende Erträge wie Dividenden aus Altbeständen sind auch nach 2009 steuerpflichtig. Die Steuerfreiheit betrifft nur Kursgewinne beim Verkauf.
VerlustverrechnungEingeschränktVerluste aus Altbeständen lassen sich nicht mit Gewinnen aus nach 2008 gekauften Aktien verrechnen.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Umgang mit der Abgeltungs­steuer

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie den Freistellungsauftrag vergessen oder Verluste nicht rechtzeitig geltend machen. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Deine Bank führt dann Abgeltungssteuer ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro liegen. Das Geld bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, aber erst mit Verzögerung.

Ein weiterer Fehler ist, Freistellungsaufträge über mehrere Depots nicht zu koordinieren. Überschreitet die Summe deinen Pauschbetrag, fordert das Finanzamt die Differenz nach. Auch wer Aktienverluste nicht mit Aktiengewinnen verrechnet, zahlt unnötig Steuern. Ohne Verlustbescheinigung lassen sich Verluste bei einer Bank nicht mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen.

  • Erteile den Freistellungsauftrag direkt nach Depoteröffnung, nicht erst am Jahresende.
  • Prüfe bei mehreren Depots regelmäßig, ob die Verteilung noch passt.
  • Beantrage Verlustbescheinigungen bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste über mehrere Banken verrechnen willst.

Diese Fehler kosten dich Rendite

·Kein Freistellungsauftrag erteilt: Die Bank führt Abgeltungssteuer ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro liegen.
·Freistellungsaufträge über mehrere Depots nicht koordiniert: Die Summe überschreitet den Pauschbetrag, das Finanzamt fordert die Differenz nach.
·Aktienverluste nicht mit Aktiengewinnen verrechnet: Du zahlst Steuern auf Gewinne, obwohl du im selben Jahr Verluste hattest.
·Verlustbescheinigung nicht beantragt: Verluste bei einer Bank lassen sich ohne Bescheinigung nicht mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen.
·Günstigerprüfung nicht beantragt: Bei niedrigem Einkommen zahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer, obwohl dein persönlicher Steuersatz deutlich darunter liegt.

10 · Vergleich

Abgeltungs­steuer bei Dividenden und Aktienfonds

Bei Dividenden und Fondserträgen gelten teilweise andere Regeln als bei direkten Kursgewinnen. Besonders die Teilfreistellung für Aktienfonds reduziert die Steuerlast.

Bei direkten Aktien sind Dividenden und Kursgewinne voll steuerpflichtig mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Für Aktienfonds und Aktien-ETFs gilt dagegen eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wenn der Fonds mindestens 51 Prozent Aktienanteil hat. Das bedeutet, nur 70 Prozent der Erträge sind steuerpflichtig.

Die effektive Steuerbelastung ohne Kirchensteuer liegt bei direkten Aktien bei 26,38 Prozent. Bei Aktienfonds mit Teilfreistellung reduziert sie sich auf 18,46 Prozent. Verluste aus Aktienfonds kannst du mit allen Kapitalerträgen verrechnen, nicht nur mit Aktiengewinnen.

Für dich als Studierende mit kleinerem Depot sind Aktien-ETFs steuerlich oft günstiger als Einzelaktien. Die Teilfreistellung von 30 Prozent senkt deine Steuerlast spürbar, auch wenn du nur geringe Erträge erzielst.

Steuerliche Behandlung verschiedener Ertragsarten
Direkte AktienAktienfonds und Aktien-ETFs
Besteuerung DividendenVoll steuerpflichtig mit 25 %30 % Teilfreistellung, nur 70 % steuerpflichtig
Besteuerung KursgewinneVoll steuerpflichtig mit 25 %30 % Teilfreistellung, nur 70 % steuerpflichtig
VerlustverrechnungNur mit Aktiengewinnen verrechenbarMit allen Kapitalerträgen verrechenbar
Steuerbelastung effektiv26,38 % ohne Kirchensteuer18,46 % ohne Kirchensteuer

11 · Checkliste

Abgeltungs­steuer in der Steuererklärung: Anlage KAP

Die Anlage KAP ist das zentrale Formular für alle Kapitalerträge. Auch wenn deine Bank die Steuer bereits abgeführt hat, kann sich die Abgabe lohnen.

Das gilt besonders, wenn du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast und den Sparer-Pauschbetrag nachträglich nutzen willst.

Für Studierende lohnt sich die Anlage KAP vor allem in zwei Fällen: Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt und du die Günstigerprüfung beantragst, oder wenn du Kapitalerträge bei ausländischen Banken erzielt hast, die keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten haben. Auch Verluste aus verschiedenen Depots kannst du nur über die Anlage KAP miteinander verrechnen.

  • Fülle die Anlage KAP aus, wenn du den Sparer-Pauschbetrag nachträglich nutzen willst.
  • Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.
  • Trage Verlustbescheinigungen ein, um Verluste aus verschiedenen Depots zu verrechnen.

Wann du die Anlage KAP ausfüllen solltest

01

Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt und willst den Sparer-Pauschbetrag nachträglich nutzen.

02

Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent, du willst die Günstigerprüfung beantragen.

03

Du hast Kapitalerträge bei ausländischen Banken erzielt, die keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten haben.

04

Du willst Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen und hast Verlustbescheinigungen beantragt.

05

Du hast Kirchensteuer gezahlt und willst sie als Sonderausgabe geltend machen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026