Ratgeber · Investieren
Fondssparplan Steuer: So viel bleibt nach Abgeltungsteuer und Teilfreistellung übrig
Bei einem Fondssparplan zahlst du Steuern nur auf deine Gewinne, nicht auf die eingezahlten Sparraten. Die Höhe der Abgabe hängt von der Fondsart, der Nutzung deines Freistellungsauftrags und dem Zeitpunkt der Auszahlung ab.
11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Auf Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wodurch nur 70 Prozent der Erträge besteuert werden.
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 EUR für Ledige und 2000 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.
- Kursgewinne werden erst beim Verkauf der Fondsanteile fällig, Zinsen und Dividenden jährlich.
- Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
01 · Grundlagen
Welche Steuern fallen beim Fondssparplan an?
Für deinen Fondssparplan gilt die Abgeltungsteuer. Sie wird direkt von deiner depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer, wodurch die Gesamtbelastung auf bis zu 28 Prozent steigen kann.
Deine Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, sobald steuerpflichtige Erträge entstehen. Das gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus deinem Fondssparplan.
Die eingezahlten Sparraten selbst sind zu keinem Zeitpunkt steuerpflichtig. Besteuert wird ausschließlich der Ertrag, also die Differenz zwischen deinen Einzahlungen und dem Wert deiner Fondsanteile.
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällt nur auf Gewinne an, nicht auf deine eingezahlten Sparraten.
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Differenz über deine Einkommensteuererklärung zurückholen. Dafür gibst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP an und beantragst die Günstigerprüfung.
Für die meisten Studierenden mit geringem Einkommen lohnt sich diese Prüfung, da der persönliche Steuersatz oft deutlich unter 25 Prozent liegt. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet das Finanzamt dann zurück.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Eine Quellensteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Investmentfonds. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wodurch sich ein maximaler Steuersatz von 28 Prozent ergeben kann.
Die Steuer fällt nur auf den Ertrag an, nicht auf deine eingezahlten Sparraten. Zinsen und Dividenden werden jährlich besteuert, Kursgewinne erst beim Verkauf der Fondsanteile.
02 · Was gilt
Teilfreistellung: Welcher Anteil deiner Fondserträge ist steuerfrei?
Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Fondsanleger. Wie viel du freigestellt bekommst, hängt von der Zusammensetzung des Fonds ab.
Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt für Fondsanleger. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und reduziert den steuerpflichtigen Anteil deiner Fondserträge, ohne dass du dafür etwas beantragen musst.
Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent der Gewinne werden mit der Abgeltungsteuer belastet.
Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote erhalten eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienquote sind sogar zu 60 Prozent steuerfrei.
Reine Rentenfonds und Geldmarktfonds haben keine Teilfreistellung. Hier sind 100 Prozent der Erträge steuerpflichtig, was die Nettorendite spürbar mindert.
Die Teilfreistellung gilt für alle Ertragsarten: Dividenden, Zinsen, Vorabpauschalen und Kursgewinne. Deine Bank berücksichtigt sie automatisch bei der Steuerberechnung.
Für einen Fondssparplan mit breit gestreuten Aktienfonds oder Aktien-ETFs bedeutet das: Von 100 Euro Gewinn sind nur 70 Euro steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer darauf beträgt 17,50 Euro statt 25 Euro.
03 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag: So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag
Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du, dass deine Bank Steuern auf Erträge abführt, die unter deinen Sparer-Pauschbetrag fallen.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 für Ledige 1000 EUR pro Jahr. Zusammenveranlagte Ehepaare können 2000 EUR geltend machen. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei.
Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Ertrag Abgeltungsteuer ab. Mit einem Freistellungsauftrag verrechnet sie deine Erträge automatisch mit dem Pauschbetrag und behält erst darüber Steuern ein.
Du richtest den Freistellungsauftrag direkt bei deiner depotführenden Bank ein, meist online im Depotbereich. Du gibst dort an, bis zu welcher Höhe die Bank Erträge steuerfrei auszahlen soll.
Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Achte darauf, insgesamt nicht mehr als 1000 EUR zu verteilen, sonst fordert das Finanzamt die zu wenig gezahlte Steuer nach.
Für Studierende ist der Freistellungsauftrag besonders wichtig, weil Kapitalerträge aus einem Fondssparplan oft unter der Grenze von 1000 EUR bleiben. Mit einem korrekt eingerichteten Auftrag vermeidest du unnötige Steuerabzüge und sparst dir die Rückholung über die Steuererklärung.
Prüfe einmal jährlich, ob dein Freistellungsauftrag noch zu deiner Lebenssituation passt. Nach einem Wechsel der Bank oder der Eröffnung eines zweiten Depots solltest du die Verteilung anpassen.
Pauschbetrag kennen
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 für Ledige 1000 EUR und für zusammenveranlagte Ehepaare 2000 EUR pro Jahr.
Freistellungsauftrag einrichten
Du richtest bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe deines verfügbaren Pauschbetrags ein. Das geht meist online im Depotbereich.
Erträge bis zum Pauschbetrag kassieren
Solange deine Kapitalerträge im Jahr unter dem Pauschbetrag liegen, führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab.
Pauschbetrag aufteilen
Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Achte darauf, insgesamt nicht mehr als deinen persönlichen Freibetrag zu verteilen.
04 · Hintergrund
Thesaurierende Fonds: So wirkt die Vorabpauschale
Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge nicht ausgezahlt, sondern automatisch wieder angelegt. Trotzdem kann jährlich eine Steuerzahlung fällig werden.
Damit das Finanzamt trotzdem jährlich Steuern erhält, wurde die Vorabpauschale eingeführt.
Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn. Sie ist in der Regel deutlich niedriger als die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds.
Die Vorabpauschale wird mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Liegt sie unter dem Freibetrag von 1000 EUR, zahlst du keine Steuern. Übersteigt sie den Pauschbetrag, führt deine Bank die Abgeltungsteuer ab.
Beim späteren Verkauf deiner Fondsanteile werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. So verhinderst du eine Doppelbesteuerung derselben Erträge.
Für dein Verrechnungskonto bedeutet das: Sorge für ausreichende Deckung, falls die Vorabpauschale deinen Freistellungsauftrag übersteigt. Die Bank bucht die Steuer sonst automatisch ab, was bei leerem Konto zu Problemen führen kann.
Bei ausschüttenden Fonds entfällt die Vorabpauschale weitgehend, weil die Erträge bereits über die Ausschüttung versteuert werden. Die Vorabpauschale greift nur, wenn die Ausschüttungen sehr niedrig ausfallen.
Für thesaurierende Fonds gilt seit der Investmentsteuerreform die Vorabpauschale. Sie soll sicherstellen, dass auch bei nicht ausgeschütteten Erträgen jährlich eine Steuer anfällt. Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn.
Die Vorabpauschale wird mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Übersteigt sie den Freibetrag, führt deine Bank die Abgeltungsteuer ab. Beim späteren Verkauf der Fondsanteile werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bei ausschüttenden Fonds wird stattdessen die tatsächliche Ausschüttung als Kapitalertrag besteuert. Liegt die Ausschüttung unter der Vorabpauschale, wird die Differenz als Vorabpauschale angesetzt.
05 · Vergleich
Ausschüttende oder thesaurierende Fonds: Was ist steuerlich besser?
Beide Varianten unterscheiden sich im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Welche für dich günstiger ist, hängt von deinem Sparer-Pauschbetrag und deiner Anlagedauer ab.
Der zentrale Unterschied liegt im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Ausschüttende Fonds liefern dir regelmäßige Erträge, die sofort versteuert werden. Thesaurierende Fonds stunden einen Teil der Steuer, weil Kursgewinne erst beim Verkauf anfallen.
Für die Nutzung deines Sparer-Pauschbetrags sind ausschüttende Fonds oft praktischer. Die Ausschüttungen füllen den Freibetrag von 1000 EUR zuverlässig, ohne dass du Anteile verkaufen musst.
Bei thesaurierenden Fonds kann die Vorabpauschale unter dem Pauschbetrag bleiben. Dann bleibt ein Teil deines Freibetrags ungenutzt, obwohl der Fonds tatsächlich Erträge erwirtschaftet hat.
Der Zinseszinseffekt arbeitet bei thesaurierenden Fonds stärker, weil Erträge automatisch reinvestiert werden. Bei ausschüttenden Fonds musst du die Ausschüttungen selbst wieder anlegen, was oft mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Für Studierende mit einem kleinen Depot ist die steuerliche Belastung in beiden Varianten meist gering. Solange deine Erträge unter 1000 EUR pro Jahr bleiben, zahlst du weder auf Ausschüttungen noch auf die Vorabpauschale Steuern.
Langfristig kann die Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds einen Renditevorteil bringen, weil unversteuerte Erträge länger für dich arbeiten. Der Effekt ist bei langen Anlagezeiträumen und hohen Kursgewinnen am größten.
| Ausschüttende Fonds | Thesaurierende Fonds | |
|---|---|---|
| Jährliche Steuerlast | Zinsen und Dividenden werden jährlich besteuert | Zinsen und Dividenden werden jährlich besteuert |
| Steuerstundung | Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert | Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert |
06 · Hintergrund
Kursgewinne: Wann du beim Fondssparplan Steuern zahlst
Kursgewinne machen bei Aktienfonds oft den größten Teil der Rendite aus. Sie werden erst beim Verkauf der Fondsanteile besteuert.
Kursgewinne entstehen, wenn der Wert deiner Fondsanteile über den Kaufpreis steigt. Sie werden erst beim Verkauf der Anteile besteuert, nicht während der Haltedauer.
Verkaufst du Anteile deines Fondssparplans, ermittelt deine Bank den Gewinn als Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Auf diesen Gewinn wird die Abgeltungsteuer fällig, gemindert um die Teilfreistellung für Aktienfonds von 30 Prozent.
Bei einem Entnahmeplan verkaufst du regelmäßig kleine Anteile. Besteuert wird jeweils nur der im verkauften Anteil enthaltene Gewinnanteil, nicht die gesamte Auszahlung. Deine eingezahlten Sparraten sind zu jedem Zeitpunkt steuerfrei.
Hast du über Jahre eine Vorabpauschale versteuert, wird diese beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. So verhinderst du, dass du auf bereits versteuerte Erträge erneut Steuern zahlst.
Die Steuer wird direkt von deiner Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Du musst dich um die Abführung nicht kümmern, solltest die Abrechnungen aber für deine Steuererklärung aufbewahren.
Für die Steuerberechnung spielt es keine Rolle, ob du deine Anteile komplett oder nur teilweise verkaufst. Entscheidend ist immer der Gewinnanteil im verkauften Volumen.
Verkaufst du Anteile deines Fondssparplans, ermittelt deine Bank den Gewinn als Differenz zwischen Verkaufserlös und den Anschaffungskosten. Auf diesen Gewinn wird die Abgeltungsteuer fällig.
Bei einem Entnahmeplan verkaufst du regelmäßig kleine Anteile. Besteuert wird jeweils nur der im verkauften Anteil enthaltene Gewinnanteil, nicht die gesamte Auszahlung. Deine eingezahlten Sparraten sind zu jedem Zeitpunkt steuerfrei.
Hast du über Jahre Erträge wie Zinsen und Dividenden versteuert, werden diese beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. So verhinderst du, dass du auf denselben Ertrag doppelt Steuern zahlst.
07 · Kosten
Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag: Die Abgaben im Überblick
Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt für Kapitalerträge aus dem Fondssparplan keine Rolle, es sei denn, er liegt unter 25 Prozent.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf deine steuerpflichtigen Kapitalerträge. Sie ist eine Pauschalsteuer, dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt für die Abführung durch die Bank keine Rolle.
Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer.
Mit Kirchensteuer erhöht sich die Gesamtbelastung auf bis zu 28 Prozent. Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer berechnet und ebenfalls direkt von der Bank einbehalten.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Differenz über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die individuelle Besteuerung für dich vorteilhafter ist.
Für Studierende ohne oder mit geringem Einkommen lohnt sich die Günstigerprüfung fast immer. Der persönliche Steuersatz liegt dann oft deutlich unter 25 Prozent, sodass du einen Teil der gezahlten Abgeltungsteuer erstattet bekommst.
Die Steuerabzüge gelten für alle steuerpflichtigen Fondserträge: Dividenden, Zinsen, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne. Die Teilfreistellung reduziert jeweils die Bemessungsgrundlage, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird.
Steuerabzüge auf steuerpflichtige Fondserträge
08 · Fehler vermeiden
Steuerliche Fallstricke beim Fondssparplan vermeiden
Einige Fehler kosten dich beim Fondssparplan unnötig Steuern. Mit etwas Aufmerksamkeit vermeidest du die häufigsten Stolperfallen.
Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder falsch eingerichteter Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt deine Bank Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR nicht ausgeschöpft ist.
Ein weiterer Stolperstein ist die Wahl der Fondsart. Reine Rentenfonds haben keine Teilfreistellung, Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote schon. Prüfe vor dem Kauf, welche steuerliche Behandlung der Fonds hat.
Wer bei mehreren Banken insgesamt mehr als 1000 EUR Freistellungsauftrag einrichtet, riskiert eine Nachzahlung. Das Finanzamt gleicht die Daten ab und fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach.
Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds wird oft übersehen. Auch wenn keine Ausschüttung erfolgt, kann jährlich Steuer anfallen. Sorge für ausreichende Deckung auf deinem Verrechnungskonto.
Ein Depotübertrag auf eine andere Bank ist steuerneutral, wenn du ihn korrekt durchführst. Achte darauf, dass die Anschaffungsdaten übertragen werden, sonst kann die neue Bank die Gewinne nicht korrekt ermitteln.
Vergiss nicht, deine Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, wenn du die Günstigerprüfung nutzen willst. Ohne Anlage KAP kann das Finanzamt nicht prüfen, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Häufige Fehler bei der Besteuerung
09 · Was gilt
Fondssparplan als Altersvorsorge: Steuerliche Besonderheiten
Nutzt du deinen Fondssparplan gezielt für die Altersvorsorge, gelten je nach Produkt andere Steuerregeln. Die Wahl des richtigen Mantels beeinflusst deine Nettorendite.
Ein privater Fondssparplan ohne Vorsorgemantel wird mit der Abgeltungsteuer besteuert. Du zahlst jährlich Steuern auf Ausschüttungen oder Vorabpauschalen und beim Verkauf auf Kursgewinne.
Ein Riester-Fondssparplan bietet Zulagen und Steuervorteile in der Ansparphase. Dafür unterliegen die Auszahlungen in der Rente der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz.
Eine Rürup-Rente mit Fonds ermöglicht es, Beiträge in der Ansparphase steuerlich abzusetzen. Auch hier gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Rentenzahlungen sind im Alter steuerpflichtig.
Die betriebliche Altersvorsorge mit Fonds wird aus dem Bruttogehalt finanziert. Dadurch sparst du in der Ansparphase Steuern, die Auszahlungen im Alter werden jedoch voll besteuert.
Für Studierende ist ein privater Fondssparplan ohne Vorsorgemantel meist die flexibelste Lösung. Du bleibst unabhängig von Förderbedingungen und kannst jederzeit über dein Geld verfügen.
Die Wahl des richtigen Mantels hängt von deiner Lebensplanung ab. Ein Riester- oder Rürup-Vertrag bindet dich langfristig und lohnt sich vor allem, wenn du hohe Steuervorteile in der Ansparphase nutzen kannst.
Steuerlich begünstigt
Standardbesteuerung
10 · Hintergrund
Sparrate und Durchschnittskosteneffekt: So wirkt sich die Steuer auf deine Rendite aus
Die Steuer mindert deine Rendite, aber nicht deine Sparrate. Der Durchschnittskosteneffekt bleibt auch nach Steuern ein Vorteil des Fondssparplans.
Deine monatliche Sparrate fließt ungekürzt in den Fonds. Steuern fallen nur auf die Erträge an, also auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen, nicht auf die eingezahlten Beträge.
Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung werden nur 70 Prozent dieser Erträge besteuert. Das reduziert die effektive Steuerlast auf deine Rendite spürbar.
Der Durchschnittskosteneffekt sorgt dafür, dass du bei niedrigen Kursen mehr Anteile kaufst und bei hohen Kursen weniger. Dieser Mechanismus funktioniert unabhängig von der Steuer und senkt dein Timing-Risiko.
Der Zinseszinseffekt wird durch Steuern gemindert, aber nicht aufgehoben. Je länger du sparst, desto stärker wirkt die Wiederanlage deiner Erträge, auch nach Abzug der Abgeltungsteuer.
Die Steuer mindert deine Nettorendite, nicht deine Sparrate. Bei einem langen Anlagehorizont bleibt der Vermögensaufbau trotz Steuerabzügen attraktiv, weil die Kursgewinne bei Aktienfonds oft den größten Teil der Rendite ausmachen.
Für Studierende mit kleinen Sparraten ist der Steuereffekt in den ersten Jahren meist gering. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR deckt die Erträge kleiner Depots oft vollständig ab, sodass keine Steuern anfallen.
Deine monatliche Sparrate fließt ungekürzt in den Fonds. Steuern fallen nur auf die Erträge an, also auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Zinsen und Dividenden werden jährlich besteuert, Kursgewinne erst beim Verkauf der Fondsanteile.
Der Durchschnittskosteneffekt sorgt dafür, dass du bei niedrigen Kursen mehr Anteile kaufst und bei hohen Kursen weniger. Dieser Mechanismus funktioniert unabhängig von der Steuer und senkt dein Timing-Risiko.
Der Zinseszinseffekt wird durch Steuern gemindert, aber nicht aufgehoben. Je länger du sparst, desto stärker wirkt die Wiederanlage deiner Erträge. Thesaurierende Fonds verstärken diesen Effekt, weil Erträge automatisch reinvestiert werden.
11 · Checkliste
Kapitalerträge im Fondssparplan: Was zählt als Ertrag?
Nicht jede Auszahlung aus deinem Fondssparplan ist ein steuerpflichtiger Ertrag. Die Unterscheidung zwischen Kapitalrückzahlung und Gewinn ist entscheidend.
Steuerpflichtig sind alle Erträge, die dein Fondssparplan erwirtschaftet. Dazu gehören Dividenden aus Aktienfonds, Zinsen aus Rentenfonds und Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen.
Bei thesaurierenden Fonds zählt auch die Vorabpauschale zu den steuerpflichtigen Erträgen. Sie wird jährlich berechnet und mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet.
Steuerfrei ist die Rückzahlung deiner eingezahlten Sparraten. Wenn du Anteile verkaufst, wird nur der Gewinnanteil besteuert, nicht der Teil, der deinen Einzahlungen entspricht.
Ebenfalls steuerfrei sind Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 EUR pro Jahr. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag behält deine Bank auf diese Erträge keine Steuern ein.
Durch die Teilfreistellung bleiben bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds sind es sogar 60 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent.
Die Unterscheidung zwischen Kapitalrückzahlung und Gewinn ist entscheidend für deine Steuerlast. Deine Bank weist in den Abrechnungen aus, welcher Teil einer Auszahlung steuerpflichtig ist und welcher nicht.
Steuerpflichtige und steuerfreie Bestandteile
Steuerpflichtig: Dividenden aus Aktienfonds
Steuerpflichtig: Zinsen aus Rentenfonds
Steuerpflichtig: Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen
Steuerfrei: Rückzahlung deiner eingezahlten Sparraten
Steuerfrei: Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 EUR
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