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Festgeld in der Steuererklärung: So gibst du Zinserträge richtig an

Zinsen aus Festgeld zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn keine deutsche Bank die Abgeltungs­teuer automatisch abgeführt hat. Mit dem Sparer-Pauschbetrag und der Anlage KAP holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Festgeldzinsen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
  • Bei ausländischen Banken ohne automatischen Steuerabzug musst du die Zinsen in der Anlage KAP erklären.
  • Ein Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug bis zur Höhe deines Sparer-Pauschbetrags.

01 · Vergleich

Welche Steuern fallen auf Festgeldzinsen an?

Festgeldzinsen sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Die Höhe der Steuerlast hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft ab.

Für deine Festgeldzinsen gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent der Abgeltungsteuer, in allen anderen Bundesländern neun Prozent.

Ohne Kirchenmitgliedschaft liegt deine Gesamtbelastung bei 26,375 Prozent. Bist du Kirchenmitglied, steigt sie auf 27,82 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern beziehungsweise 27,99 Prozent im übrigen Deutschland. Die Kirchensteuer mindert dabei die Abgeltungsteuer leicht, daher weichen die Werte von einer einfachen Addition ab.

Die Gesamtbelastung auf Festgeldzinsen liegt je nach Kirchenmitgliedschaft zwischen 26,38 und 27,99 Prozent.

Steuerlast auf Festgeldzinsen im Vergleich
Ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer 8 %Mit Kirchensteuer 9 %
Abgeltungs­teuer25 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

02 · Was gilt

So funktioniert der Sparer-Pauschbetrag bei Festgeld

Bis zum Sparer-Pauschbetrag bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Du kannst ihn über einen Freistellungsauftrag oder die Steuererklärung nutzen.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt er sich auf 2000 Euro. Erst ab dem ersten Euro oberhalb dieses Freibetrags wird Abgeltungsteuer fällig.

Zum Sparer-Pauschbetrag zählen alle Kapitalerträge gemeinsam, nicht nur deine Festgeldzinsen. Dazu gehören auch Zinsen aus Tagesgeld und Sparbriefen, Dividenden aus Aktien und ETFs, Ausschüttungen aus Investmentfonds sowie Erträge aus Genussrechten und Wandelanleihen. Das Finanzamt rechnet alle diese Erträge zusammen, um zu prüfen, ob du den Freibetrag überschritten hast.

  • Steuerfrei bleiben deine Kapitalerträge bis zu einer Summe von 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Steuerpflichtig werden alle Erträge, die diesen Freibetrag übersteigen, also ab 1001 Euro.
  • Ohne gestellten Freistellungsauftrag führt eine inländische Bank auch unterhalb des Freibetrags Steuern ab, die du dir über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Steuerfrei bis 1000 Euro

·Zinsen aus Festgeld, Tagesgeld und Sparbriefen
·Dividenden aus Aktien und ETFs
·Ausschüttungen aus Investmentfonds
·Erträge aus Genussrechten und Wandelanleihen

Steuerpflichtig ab 1001 Euro

·Zinsen oberhalb des Freibetrags von 1000 Euro pro Person
·Kapitalerträge ohne gestellten Freistellungsauftrag bei inländischer Bank
·Zinserträge aus ausländischen Konten ohne Erklärung in der Anlage KAP
·Erträge, die den gemeinsamen Freibetrag von 2000 Euro bei Ehepaaren übersteigen

03 · Grundlagen

Abgeltungs­teuer: Der zentrale Steuersatz für Festgeld

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Deutsche Banken führen sie direkt an das Finanzamt ab.

Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erfasst Festgeldzinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne gleichermaßen. Ergänzt wird sie um den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer wird direkt an der Quelle einbehalten, also von der Bank, bevor die Zinsen auf deinem Konto landen. Bei einer deutschen Bank merkst du davon nur den niedrigeren Auszahlungsbetrag. Bei einer ausländischen Bank ohne deutschen Steuerabzug musst du die Abgeltungsteuer selbst über die Steuererklärung abführen.

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Festgeldzinsen.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Festgeldzinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Sie wird ergänzt um den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer wird direkt an der Quelle einbehalten, also von der Bank, bevor die Zinsen auf deinem Konto landen.

04 · Kosten

Steuersatz bei Festgeld: Was bleibt netto übrig?

Der kombinierte Steuersatz auf Festgeldzinsen liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer kann er auf bis zu 27,99 Prozent steigen.

Bei 100 Euro Festgeldzins ohne Kirchenmitgliedschaft behält die Bank 25 Euro Abgeltungsteuer und 1,38 Euro Solidaritätszuschlag ein. Dir bleiben 73,62 Euro netto. Die Gesamtbelastung liegt damit bei 26,38 Prozent.

Bist du Mitglied einer Kirche mit neun Prozent Kirchensteuer, kommen 2,20 Euro Kirchensteuer hinzu. Gleichzeitig mindert die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer leicht auf 24,45 Euro. Insgesamt zahlst du dann 27,99 Euro Steuern auf 100 Euro Zinsertrag.

Von 100 Euro Festgeldzins bleiben dir ohne Kirchensteuer 73,62 Euro netto übrig.

Steuerabzug bei 100 Euro Festgeldzins

Abgeltungsteuer25,00 EUR
Solidaritätszuschlag1,38 EUR

05 · Schritt für Schritt

Laufzeit und Zinszahlung: Wann du Steuern zahlen musst

Der Zeitpunkt der Zinsgutschrift bestimmt, in welchem Jahr die Steuer fällig wird. Bei mehrjährigen Festgeldern gibt es drei Varianten.

Die Steuer auf deine Festgeldzinsen wird immer in dem Jahr fällig, in dem du die Zinsen ausgezahlt bekommst. Bei mehrjährigen Festgeldern gibt es drei Varianten der Zinszahlung, die den Steuerzeitpunkt und den Zinseszinseffekt unterschiedlich beeinflussen.

Bei jährlicher Auszahlung auf dein Giro- oder Tagesgeldkonto führt die Bank die Steuer jedes Jahr ab, ein Zinseszinseffekt entsteht nicht. Bei jährlicher Gutschrift auf dem Festgeldkonto erhöhen die Zinsen deine Anlagesumme und werfen in den Folgejahren selbst Zinsen ab, die Steuer wird trotzdem jährlich fällig. Bei Auszahlung erst am Laufzeitende wird die gesamte Steuer einmalig im Fälligkeitsjahr abgeführt.

  • Jährliche Auszahlung auf ein anderes Konto: Steuer jährlich, kein Zinseszinseffekt.
  • Jährliche Gutschrift auf dem Festgeldkonto: Steuer jährlich, Zinseszinseffekt wirkt.
  • Auszahlung erst am Laufzeitende: gesamte Steuer einmalig im Fälligkeitsjahr.
01

Jährliche Auszahlung auf ein anderes Konto

Die Zinsen werden jedes Jahr auf dein Giro- oder Tagesgeldkonto überwiesen. Die Bank führt die Steuer jährlich ab, ein Zinseszinseffekt entsteht nicht.

02

Jährliche Gutschrift auf dem Festgeldkonto

Die Zinsen bleiben auf dem Festgeldkonto und erhöhen die Anlagesumme. Die Steuer wird trotzdem jährlich fällig, der Zinseszinseffekt wirkt.

03

Auszahlung erst am Laufzeitende

Alle Zinsen werden zusammen mit der Anlagesumme am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die gesamte Steuer wird dann einmalig im Fälligkeitsjahr abgeführt.

06 · Im Vertrag

Anlage KAP: So erklärst du Festgeldzinsen richtig

In der Anlage KAP deiner Steuererklärung gibst du alle Kapitalerträge an, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Das betrifft vor allem Zinsen von ausländischen Banken, die keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten. Auch inländische Zinsen trägst du ein, wenn kein Freistellungsauftrag vorlag oder der Sparer-Pauschbetrag überschritten wurde.

Für ausländische Kapitalerträge gibt es die Anlage KAP-AUS. Dort eingetragene Beträge werden in die Anlage KAP übernommen. Ausländische Quellensteuer kannst du auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht.

Zinsen von ausländischen Banken ohne deutschen Steuerabzug gehören in die Anlage KAP-AUS.

Wichtige Begriffe in der Anlage KAP

Inländische KapitalerträgeZeile 7Hier trägst du Zinsen von deutschen Banken ein, wenn kein Freistellungsauftrag vorlag oder der Sparer-Pauschbetrag überschritten wurde.
Ausländische KapitalerträgeAnlage KAP-AUSZinsen von ausländischen Banken ohne deutschen Steuerabzug gehören in die Anlage KAP-AUS. Die dort eingetragenen Beträge werden in die Anlage KAP übernommen.
QuellensteuerAnrechnungAusländische Quellensteuer kann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Sparer-PauschbetragAutomatische PrüfungDas Finanzamt berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag automatisch bei der Berechnung deiner Steuerlast.

07 · Was gilt

Festgeld im Ausland: Quellensteuer und Doppelbesteuerungs­abkommen

Ausländische Banken führen oft keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du musst die Zinsen selbst erklären und kannst ausländische Quellensteuer anrechnen lassen.

Du bist dann selbst dafür verantwortlich, die Zinserträge in deiner Steuererklärung anzugeben und die Steuern nachzuzahlen. Manche Länder behalten zusätzlich eine Quellensteuer ein, die du dir je nach Doppelbesteuerungsabkommen anrechnen oder zurückfordern lassen kannst.

Die EU-Einlagensicherung bis 100.000 Euro bleibt bei einem Festgeldkonto im EU-Ausland bestehen. Die steuerliche Behandlung hat keinen Einfluss auf die Sicherheit deiner Anlage. Du solltest aber am Jahresende eine Zinsbescheinigung der ausländischen Bank aufbewahren, sie erleichtert die Steuererklärung erheblich.

  • Zinserträge aus ausländischen Festgeldkonten erklärst du in der Anlage KAP-AUS.
  • Ausländische Quellensteuer kannst du auf die deutsche Steuer anrechnen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
  • Die EU-Einlagensicherung bis 100.000 Euro gilt unabhängig von der steuerlichen Behandlung.

So funktioniert es

·Zinserträge in der Anlage KAP-AUS erklären
·Ausländische Quellensteuer auf die deutsche Steuer anrechnen
·Doppelbesteuerungsabkommen verhindern doppelte Besteuerung
·EU-Einlagensicherung bis 100.000 Euro bleibt bestehen

Das gilt nicht

·Automatischer Abzug deutscher Abgeltungsteuer durch die ausländische Bank
·Steuerfreiheit nur wegen Sitz der Bank im Ausland
·Verzicht auf die Angabe in der Steuererklärung ohne Konsequenzen
·Anrechnung ausländischer Steuer über die deutsche Steuer hinaus

08 · Vergleich

Freistellungs­auftrag oder Steuererklärung: Was lohnt sich?

Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis: Der Sparer-Pauschbetrag wird genutzt. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und im Aufwand.

Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und im Aufwand. Mit einem Freistellungsauftrag verzichtet die Bank sofort bei der Zinszahlung auf den Steuerabzug, mit der Steuererklärung holst du dir zu viel gezahlte Steuern nachträglich zurück.

Ein Freistellungsauftrag eignet sich für alle mit regelmäßigen Zinserträgen bei einer Bank. Du kannst ihn einmalig einrichten und musst dich dann nicht weiter kümmern. Die Steuererklärung lohnt sich, wenn du Kapitalerträge bei mehreren Banken oder im Ausland hast und deine Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht vollständig abdecken.

Du kannst beide Wege kombinieren, wenn deine Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht vollständig ausschöpfen.

Freistellungsauftrag und Steuererklärung im Vergleich
Freistellungs­auftragSteuererklärung
Zeitpunkt der SteuerersparnisSofort bei ZinszahlungNachträglich per Steuerbescheid
AufwandEinmalig bei der Bank einrichtenJährlich Anlage KAP ausfüllen
FlexibilitätMaximal 1000 Euro pro Person verteilbarAutomatische Berücksichtigung des vollen Pauschbetrags
Geeignet fürAlle mit regelmäßigen Zinserträgen bei einer BankAlle mit Kapitalerträgen bei mehreren Banken oder im Ausland

09 · Checkliste

Festgeldvergleich: Steuerliche Aspekte bei der Anbieterwahl

Beim Vergleich von Festgeldangeboten solltest du nicht nur auf den Zinssatz achten. Auch die steuerliche Abwicklung unterscheidet sich je nach Banksitz.

Bei einer deutschen Bank erfolgt der Steuerabzug automatisch, bei einer ausländischen Bank musst du die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben.

Die Zinszahlungsweise beeinflusst den Steuerzeitpunkt: Jährliche Gutschrift oder Auszahlung am Laufzeitende führt zu unterschiedlichen Steuerjahren. Prüfe außerdem, ob du bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten kannst und ob im Ausland Quellensteuer einbehalten wird.

  • Sitz der Bank: In Deutschland erfolgt der Steuerabzug automatisch, im Ausland musst du selbst erklären.
  • Zinszahlungsweise: Jährliche Gutschrift oder Auszahlung am Laufzeitende beeinflusst den Steuerzeitpunkt.
  • Freistellungsauftrag: Prüfe, ob du bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten kannst.
  • Quellensteuer: Informiere dich, ob im Ausland Quellensteuer einbehalten wird.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Prüfe, ob eine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist.
  • Zinsbescheinigung: Achte darauf, dass du am Jahresende eine Bescheinigung für die Steuererklärung erhältst.

Checkliste für den steuerlich passenden Festgeldanbieter

01

Sitz der Bank: In Deutschland erfolgt der Steuerabzug automatisch, im Ausland musst du selbst erklären

02

Zinszahlungsweise: Jährliche Gutschrift oder Auszahlung am Laufzeitende beeinflusst den Steuerzeitpunkt

03

Freistellungsauftrag: Prüfe, ob du bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten kannst

04

Quellensteuer: Informiere dich, ob im Ausland Quellensteuer einbehalten wird

05

Doppelbesteuerungsabkommen: Prüfe, ob eine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist

06

Zinsbescheinigung: Achte darauf, dass du am Jahresende eine Bescheinigung für die Steuererklärung erhältst

10 · Hintergrund

Tagesgeld und Festgeld: Unterschiede bei der Besteuerung

Tagesgeld und Festgeld werden steuerlich gleich behandelt. Beide zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer.

Für die Steuererklärung macht es keinen Unterschied, ob deine Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld stammen. Beide Ertragsarten werden in der Anlage KAP als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst und mit dem gleichen Steuersatz belastet. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt für die Summe aller Kapitalerträge.

Hast du also ein Tagesgeldkonto und ein Festgeldkonto, werden die Zinsen beider Konten zusammengerechnet. Ein praktischer Unterschied liegt in der Planbarkeit: Beim Festgeld kennst du die Zinshöhe und den Auszahlungszeitpunkt im Voraus. Beim Tagesgeld können sich die Zinssätze jederzeit ändern, was die Steuerplanung erschwert.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro gilt für die Summe aller Kapitalerträge, nicht pro Konto.

Für die Steuererklärung macht es keinen Unterschied, ob deine Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld stammen. Beide Ertragsarten werden in der Anlage KAP als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst und mit dem gleichen Steuersatz belastet.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt für die Summe aller Kapitalerträge. Hast du also ein Tagesgeldkonto und ein Festgeldkonto, werden die Zinsen beider Konten zusammengerechnet.

Ein praktischer Unterschied liegt in der Planbarkeit: Beim Festgeld kennst du die Zinshöhe und den Auszahlungszeitpunkt im Voraus. Beim Tagesgeld können sich die Zinssätze während des Jahres ändern, was die Steuerplanung etwas unübersichtlicher macht.

11 · Fehler vermeiden

Cookies und Tracking beim Festgeldvergleich: Was du beachten solltest

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Achte beim Festgeldvergleich auf die Zinszahlungsweise, nicht auf die Cookie-Einstellungen des Portals.

Häufige Missverständnisse zu Cookies und Festgeld

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026