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FinanzbildungInvestieren9 Min.

Festgeld Steuererklärung: So holst du dir deine Zinsen zurück

Deine Festgeldzinsen sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Doch in vielen Fällen hast du bereits Steuern bezahlt, die du dir mit der Steuererklärung zurückholen kannst. Wir zeigen dir, wie das funktioniert.

KapitalerträgeSteuererklärungFreistellungsauftrag
Brauche ich das?
Nur bei Pflicht.
Wenn deine Bank schon Steuern abgeführt hat, lohnt sich die Erklärung oft.
Wo eintragen?
In Anlage KAP.
Dort landen alle Kapitalerträge wie Zinsen aus Festgeld.
Was bringt das?
Geld zurück.
Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer bekommst du vom Finanzamt erstattet.

Warum betrifft dich das Thema Festgeld und Steuererklärung überhaupt?

Wenn du Geld auf einem Festgeldkonto anlegst, erhältst du dafür Zinsen. Das ist der Lohn dafür, dass du der Bank dein Geld für einen festen Zeitraum überlässt. Diese Zinsen sind für dich ein Einkommen, das der Staat an der Steuer beteiligt wird. Das klingt erstmal kompliziert, ist aber im Prinzip ganz einfach.

Viele Banken ziehen die Steuern auf deine Zinsen direkt ab, bevor sie dir die Auszahlung überweisen. Das nennt sich Abgeltungsteuer. Du bekommst also oft gar nicht den vollen Zinsbetrag auf dein Konto, sondern einen bereits versteuerten Betrag. Das passiert automatisch, ohne dass du etwas tun musst.

Genau hier kommt die Steuererklärung ins Spiel. Denn der automatische Steuerabzug der Bank berücksichtigt nicht deine persönliche Situation. Vielleicht hast du einen Freibetrag, den du nicht genutzt hast, oder dein Steuersatz ist niedriger als die pauschale Abgeltungsteuer. In diesen Fällen hast du zu viel Steuern bezahlt.

Mit einer Steuererklärung kannst du diese zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Das ist dein gutes Recht und kein komplizierter Akt. Wer sich einmal damit beschäftigt, spart oft bares Geld. Deshalb lohnt es sich, das Thema anzugehen, auch wenn du bisher wenig mit Steuern zu tun hattest.

Der Staat verlangt die Angabe deiner Zinsen nicht aus Bosheit, sondern weil Kapitaleinkünfte genauso besteuert werden wie Lohn oder Gehalt. Das ist eine Frage der Fairness. Für dich bedeutet das: Du musst wissen, wo du deine Festgeldzinsen in der Steuererklärung einträgst, um keine Fehler zu machen und dein Geld zurückzubekommen.

25 %
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
1.000 €
Sparerpauschbetrag pro Person, bis zu dem Zinsen steuerfrei bleiben.
4 Jahre
Beträgt die Verjährungsfrist für die Steuererklärung, in der du Zinsen angeben kannst.

Die Grundlagen: Was ist Festgeld und was hat es mit Steuern zu tun?

Festgeld ist eine Form der Geldanlage, bei der du dein Geld für eine feste Laufzeit, zum Beispiel 6 Monate oder 5 Jahre, anlegst. Im Gegenzug erhältst du einen garantierten Zinssatz. Dieser Zinssatz ist meist höher als bei einem Tagesgeldkonto, dafür ist dein Geld während der Laufzeit nicht verfügbar.

Die Zinsen, die du am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommst, sind sogenannte Kapitalerträge. Diese Erträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass auf deine Zinsen ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent erhoben wird. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Steuern einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Du bekommst also deine Zinsen immer abzüglich der Steuer ausgezahlt. Das passiert automatisch, sobald deine Zinserträge einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Diesen Freibetrag nennt man Sparerpauschbetrag.

Der Sparerpauschbetrag liegt für jede Person bei 1.000 Euro pro Jahr. Das heißt, wenn deine gesamten Kapitaleinkünfte unter diesem Betrag liegen, zahlst du keine Steuern darauf. Damit die Bank das berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag geben. Ohne diesen Auftrag führt die Bank Steuern ab, auch wenn du eigentlich unter dem Freibetrag liegst.

In der Steuererklärung gibst du dann alle deine Kapitalerträge an. Das Finanzamt prüft, ob die von der Bank einbehaltenen Steuern korrekt waren. Wenn du zu viel bezahlt hast, bekommst du die Differenz erstattet. Wenn du zu wenig bezahlt hast, weil du zum Beispiel keinen Freistellungsauftrag hattest, musst du nachzahlen.

So funktioniert die Angabe von Festgeld in der Steuererklärung

Für die Angabe deiner Festgeldzinsen ist die Anlage KAP zuständig. Das ist das Formular für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören neben Festgeldzinsen auch Dividenden, Zinsen aus Tagesgeld oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Du findest die Anlage KAP in den meisten Steuerprogrammen oder als Formular beim Finanzamt.

Bevor du mit dem Ausfüllen beginnst, solltest du alle Unterlagen bereitlegen. Dazu gehören die Jahresbescheinigungen deiner Bank. Diese erhältst du in der Regel im Januar für das vergangene Jahr. Auf dieser Bescheinigung findest du alle relevanten Zahlen: deine Zinserträge, die bereits einbehaltene Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag.

In der Anlage KAP trägst du nun die Summe deiner Zinserträge ein. Das Finanzamt benötigt außerdem die Angabe, wie viel Steuer bereits einbehalten wurde. Diese Zahlen übernimmst du direkt von deiner Bankbescheinigung. Wichtig ist, dass du alle Konten und Depots angibst, auch die, für die du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Wenn deine Bank bereits Steuern einbehalten hat, passiert im Hintergrund Folgendes: Das Finanzamt vergleicht die einbehaltene Steuer mit der Steuer, die du tatsächlich zahlen musst. Da die Abgeltungsteuer ein Pauschalbetrag ist, entspricht sie oft genau deiner Steuerschuld. Dann gibt es weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung.

Eine Erstattung gibt es vor allem dann, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das ist zum Beispiel bei Studierenden oder Menschen mit geringem Einkommen der Fall. In diesem Fall kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Dann wird dein persönlicher Steuersatz auf die Zinsen angewendet, was zu einer Steuererstattung führt.

Kosten und Gebühren: Was die Steuererklärung für Festgeld wirklich kostet

Die gute Nachricht vorweg: Die Abgabe der Steuererklärung selbst kostet dich kein Geld, wenn du sie selbst machst. Du kannst die Formulare kostenlos beim Finanzamt abholen oder online über das Portal ELSTER ausfüllen. ELSTER ist der kostenlose Online-Dienst der Finanzverwaltung für die Steuererklärung.

Wenn du ein Steuerprogramm wie WISO oder Taxfix verwendest, fallen dafür Kosten an. Diese liegen meist zwischen 20 und 40 Euro pro Steuererklärung. Diese Kosten kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Das senkt deine Steuerlast und macht das Programm effektiv günstiger.

Eine Alternative ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Die Kosten dafür richten sich nach dem Aufwand und können schnell mehrere hundert Euro betragen. Für einfache Fälle mit nur einem Festgeldkonto ist das in der Regel übertrieben. Ein Steuerprogramm oder ELSTER reicht völlig aus.

Wichtig zu wissen: Wenn du deine Steuererklärung zu spät abgibst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser kann bis zu 25 Prozent der festgesetzten Steuer betragen. Um das zu vermeiden, solltest du die Frist im Blick behalten. Für das Steuerjahr 2025 ist die Abgabefrist der 31. Juli 2026.

Denk auch daran, dass du für die Erstellung deiner Steuererklärung Zeit aufwenden musst. Das ist zwar keine direkte Geldausgabe, aber ein Faktor, den du berücksichtigen solltest. Mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Unterlagen ist die Anlage KAP aber in 30 Minuten ausgefüllt.

Worauf du bei der Steuererklärung für Festgeld unbedingt achten solltest

Der wichtigste Punkt ist der Freistellungsauftrag. Prüfe, ob du bei deiner Bank einen solchen Auftrag eingerichtet hast. Wenn nicht, hat die Bank automatisch Steuern von deinen Zinsen abgezogen, obwohl du vielleicht unter dem Sparerpauschbetrag liegst. In der Steuererklärung holst du dir dieses Geld dann zurück.

Achte darauf, alle deine Festgeldkonten anzugeben. Viele Menschen haben mehrere Konten bei verschiedenen Banken. Jede Bank stellt eine eigene Bescheinigung aus. Du musst alle Beträge in der Anlage KAP zusammenrechnen und angeben. Das Finanzamt gleicht die Angaben mit den Meldungen der Banken ab.

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Kirchensteuer. Wenn du Kirchenmitglied bist, erhebt die Bank auf deine Zinsen auch Kirchensteuer. Diese wird zusammen mit der Abgeltungsteuer einbehalten. In der Anlage KAP gibt es dafür ein eigenes Feld. Trage die Kirchensteuer ein, denn sie mindert deine Steuerlast.

Prüfe, ob du eine Günstigerprüfung beantragen solltest. Das ist sinnvoll, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann zahlst du gar keine Einkommensteuer und bekommst die gesamte Abgeltungsteuer zurück. Der Antrag ist einfach: Du setzt ein Kreuz in der Anlage KAP und das Finanzamt prüft das.

Bewahre alle Unterlagen mindestens vier Jahre auf. Das ist die Aufbewahrungsfrist für Steuerbescheide und Belege. Sollte das Finanzamt Rückfragen haben, kannst du dann alles nachweisen. Die Bankbescheinigungen sind der wichtigste Beleg für deine Angaben in der Anlage KAP.

Typische Fehler bei der Festgeld Steuererklärung und wie du sie vermeidest

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass Festgeldzinsen nicht angegeben werden müssen, wenn die Bank schon Steuern abgeführt hat. Das ist falsch. Auch wenn die Bank die Abgeltungsteuer einbehalten hat, musst du die Zinsen in der Anlage KAP angeben. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob die Steuer korrekt war.

Viele vergessen, den Freistellungsauftrag zu erwähnen, wenn sie mehrere Banken haben. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Wenn du den Auftrag bei einer Bank nicht gestellt hast, wird dort Steuer abgezogen. In der Steuererklärung kannst du den vollen Pauschbetrag aber trotzdem nutzen.

Ein weiterer Fehler ist das Weglassen von ausländischen Festgeldkonten. Wenn du Geld im Ausland angelegt hast, musst du diese Zinsen ebenfalls in Deutschland versteuern. Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du musst die Zinsen also selbst in der Steuererklärung angeben und die Steuer nachzahlen.

Manche geben nur die Zinsen an, vergessen aber die einbehaltene Steuer. Das führt zu Rückfragen vom Finanzamt und verzögert die Bearbeitung. Trage immer sowohl die Zinserträge als auch die darauf entfallende Steuer ein. Die Zahlen findest du auf der Jahresbescheinigung deiner Bank.

Schließlich solltest du die Fristen nicht aus den Augen verlieren. Wenn du deine Steuererklärung zu spät abgibst, drohen Verspätungszuschläge. Setze dir am besten eine Erinnerung im Kalender. So vermeidest du unnötigen Stress und zusätzliche Kosten.

Dein konkreter Fahrplan: So gehst du bei der Festgeld Steuererklärung vor

Schritt eins: Sammle alle Unterlagen. Dazu gehören die Jahresbescheinigungen aller Banken, bei denen du Festgeldkonten hast. Diese Bescheinigungen bekommst du in der Regel bis Ende Januar des Folgejahres. Lege sie zusammen mit deiner Steuer-ID und deinem letzten Steuerbescheid bereit.

Schritt zwei: Entscheide, wie du deine Steuererklärung machen willst. Für Einsteiger ist ein Steuerprogramm empfehlenswert, da es dich durch die Formulare führt. Alternativ nutzt du das kostenlose ELSTER-Portal. Beide Wege führen zum Ziel, der Aufwand ist aber unterschiedlich.

Schritt drei: Fülle die Anlage KAP aus. Trage dort alle Zinserträge aus deinen Festgeldkonten ein. Übernimm die Zahlen exakt von deinen Bankbescheinigungen. Vergiss nicht, die bereits einbehaltene Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag anzugeben. Setze das Kreuz für die Günstigerprüfung, wenn dein Einkommen niedrig ist.

Schritt vier: Prüfe deine Angaben und sende die Steuererklärung ab. Bewahre eine Kopie der Erklärung und alle Belege auf. Nach einigen Wochen erhältst du deinen Steuerbescheid. Dort siehst du, ob du eine Erstattung bekommst oder ob du nachzahlen musst.

Schritt fünf: Setze den Freistellungsauftrag für das nächste Jahr richtig auf. Wenn du eine Erstattung bekommen hast, weil du unter dem Freibetrag liegst, solltest du den Auftrag bei deiner Bank erhöhen. So vermeidest du, dass die Bank überhaupt Steuern abzieht und du sie dir später zurückholen musst.

Was passiert, wenn du keine Steuererklärung machst?

Wenn du keine Steuererklärung machst, obwohl du dazu verpflichtet bist, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen. Das ist ein Bußgeld, das so lange steigen kann, bis du deine Erklärung abgibst. In schweren Fällen kann sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Die Pflicht zur Abgabe besteht vor allem dann, wenn du andere Einkünfte hast, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung oder aus einem Gewerbebetrieb. Wenn du nur Festgeldzinsen hast und die Bank die Steuer korrekt abgeführt hat, bist du in der Regel nicht zur Abgabe verpflichtet.

Trotzdem kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Denn nur so bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück. Das gilt besonders, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Ohne Steuererklärung bleibt dein Geld beim Finanzamt.

Wenn du unsicher bist, ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hilft ein Blick in deinen letzten Steuerbescheid. Dort steht, ob du zur Abgabe verpflichtet bist. Im Zweifel fragst du beim Finanzamt nach oder nutzt die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins.

Denk daran: Eine Steuererklärung ist kein Strafzettel, sondern eine Chance. Du kannst Geld zurückbekommen und deine finanzielle Situation verbessern. Mit der richtigen Vorbereitung ist das Ausfüllen der Anlage KAP kein Hexenwerk, sondern eine einfache Übung.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet?
Liegen deine Festgeldzinsen über dem Sparerpauschbetrag?
Hast du im letzten Jahr mehrere Festgeldkonten eröffnet?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Ja, grundsätzlich musst du alle Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben. Das gilt auch, wenn die Bank bereits Abgeltungsteuer abgeführt hat. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob die Steuer korrekt war und du eine Erstattung bekommst.

Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person und Jahr. Bis zu dieser Summe bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Damit die Bank das berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag stellen.

Festgeldzinsen gehören in die Anlage KAP. Dort gibt es ein Feld für Zinserträge aus inländischen Konten. Du übernimmst die Zahlen von der Jahresbescheinigung deiner Bank.

Dann führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer auf deine Zinsen ab, auch wenn du unter dem Sparerpauschbetrag liegst. In der Steuererklärung kannst du dir diese Steuer zurückholen, indem du den Pauschbetrag angibst.

Ja, das geht in der Anlage KAP. Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann wird dein Steuersatz auf die Zinsen angewendet und du bekommst zu viel gezahlte Steuer erstattet.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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SR

StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.