Ratgeber · Investieren
Steuern auf Festgeld: So viel bleibt von deinen Zinsen übrig
Festgeldzinsen sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Mit dem Sparer-Pauschbetrag und einem Freistellungsauftrag kannst du die Steuerlast auf Festgeld aber oft vollständig vermeiden.
10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Auf Festgeldzinsen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
- Bis zu 1000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr bleiben durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.
- Deutsche Banken führen die Steuer automatisch ab, sofern du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
- Bei ausländischen Banken musst du die Zinserträge selbst in der Steuererklärung über die Anlage KAP angeben.
01 · Vergleich
Welche Steuern fallen auf Festgeldzinsen an?
Die Besteuerung von Festgeld folgt den Regeln für alle Kapitalerträge. Drei Komponenten ergeben zusammen deine persönliche Steuerlast.
Für deine Festgeldzinsen gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent.
Bist du Kirchenmitglied, erhöht sich die Steuerlast auf 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg oder 27,99 Prozent in den übrigen Bundesländern. Die Kirchensteuer mindert dabei die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer, daher weichen die Einzelwerte von den Bruttosätzen ab. Deine Bank behält die Steuer automatisch ein, sofern kein Freistellungsauftrag greift.
Die Steuerbestandteile im Überblick:
- Ohne Kirchensteuer beträgt die Abgeltungsteuer 25,00 Prozent und der Solidaritätszuschlag 1,38 Prozent, was eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent ergibt.
- Mit 8 Prozent Kirchensteuer sinkt die Abgeltungsteuer auf 24,51 Prozent, der Solidaritätszuschlag liegt bei 1,35 Prozent und die Kirchensteuer bei 1,96 Prozent, insgesamt 27,82 Prozent.
- Mit 9 Prozent Kirchensteuer beträgt die Abgeltungsteuer 24,45 Prozent, der Solidaritätszuschlag 1,34 Prozent und die Kirchensteuer 2,20 Prozent, zusammen 27,99 Prozent.
| Ohne Kirchensteuer | Mit Kirchensteuer 8 % | Mit Kirchensteuer 9 % | |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,38 % | 1,35 % | 1,34 % |
| Kirchensteuer | 0 % | 1,96 % | 2,20 % |
| Gesamtbelastung | 26,38 % | 27,82 % | 27,99 % |
02 · Was gilt
Wann sind Festgeldzinsen steuerfrei?
Nicht jeder Euro Zinsen wird sofort besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug.
Deine Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, nicht nur für dein Festgeld.
Zinsen aus Festgeld, Tagesgeld und Sparbriefen innerhalb des Pauschbetrags werden nicht besteuert. Auch Dividenden und realisierte Kursgewinne zählen in diesen Topf. Erst wenn die Summe aller Kapitalerträge den Freibetrag übersteigt, fällt auf den übersteigenden Teil Abgeltungsteuer an.
Für die Steuerfreiheit gilt:
- Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben steuerfrei, bei Ehepaaren bis 2000 Euro.
- Erträge aus mehreren Konten werden zusammengerechnet, um zu prüfen, ob der Freibetrag überschritten ist.
- Festgeldzinsen bei ausländischen Banken sind nur dann steuerfrei, wenn du sie in der Steuererklärung angibst und der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
Bleibt steuerfrei
Wird versteuert
03 · Schritt für Schritt
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei Festgeld?
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, den Sparer-Pauschbetrag direkt zu berücksichtigen. So verhinderst du den automatischen Steuerabzug.
Du erteilst ihn in Höhe deiner erwarteten Kapitalerträge, maximal 1000 Euro pro Person. Das geht meist online im Banking oder per Formular.
Die Bank zahlt Zinsen bis zur Höhe des Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug aus. Erst darüber hinaus behält sie Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Ohne Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Zinsen Steuern ab.
So gehst du vor:
- Du erteilst deiner Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe deiner erwarteten Kapitalerträge, maximal 1000 Euro pro Person.
- Die Bank berücksichtigt den Freibetrag und zahlt Zinsen bis zur Auftragshöhe ohne Steuerabzug aus.
- Du kannst Freistellungsaufträge an verschiedene Banken verteilen, die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.
Freistellungsauftrag einrichten
Du erteilst deiner Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe deiner erwarteten Kapitalerträge, maximal 1000 Euro pro Person. Das geht meist online oder per Formular.
Bank berücksichtigt den Freibetrag
Die Bank zahlt Zinsen bis zur Höhe des Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug aus. Erst darüber hinaus behält sie Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.
Aufteilung auf mehrere Banken
Du kannst Freistellungsaufträge an verschiedene Banken verteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.
Nachträgliche Korrektur über die Steuererklärung
Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, holst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.
04 · Was gilt
Festgeld bei ausländischen Banken: Was gilt steuerlich?
Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du erhältst die Zinsen brutto und musst dich selbst um die Versteuerung kümmern.
Das gilt auch für Anbieter mit Sitz in anderen EU-Ländern.
Deine Aufgabe ist es, die Zinserträge in der Steuererklärung anzugeben und die Abgeltungsteuer nachzuzahlen. Falls im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, kannst du sie dir bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen anrechnen lassen. Einen Freistellungsauftrag bei der ausländischen Bank einzurichten ist nicht möglich.
Die steuerlichen Pflichten im Überblick:
- Du gibst Zinserträge in der Anlage KAP an und reichst sie beim Finanzamt ein.
- Du zahlst Abgeltungsteuer auf die erhaltenen Zinsen nach und lässt ausländische Quellensteuer anrechnen, falls ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
- Nicht deine Aufgabe ist der automatische Steuerabzug durch die ausländische Bank oder die direkte Abführung an das deutsche Finanzamt.
Deine Aufgabe
Nicht deine Aufgabe
05 · Vergleich
Zu welchem Zeitpunkt versteuerst du Festgeldzinsen?
Der Steuerabzug hängt davon ab, wann deine Bank die Zinsen auszahlt oder gutschreibt. Bei ausländischen Banken richtet sich die Steuererklärung nach demselben Zeitpunkt.
Bei einer deutschen Bank wird die Steuer direkt vor der Auszahlung einbehalten. Bei ausländischen Banken gibst du die Zinsen in dem Jahr an, in dem sie dir zufließen.
Bei Festgeld mit Laufzeiten über einem Jahr gibt es drei Varianten: jährliche Auszahlung auf ein anderes Konto, jährliche Gutschrift auf dem Festgeldkonto oder Auszahlung erst am Laufzeitende. Der Besteuerungszeitpunkt folgt immer dem Zufluss der Zinsen, nicht dem Vertragsabschluss.
Die Unterschiede je nach Zinszahlungsvariante:
- Bei jährlicher Auszahlung auf ein anderes Konto zieht die deutsche Bank jährlich bei jeder Zinszahlung Steuern ab, bei ausländischen Banken gibst du die Zinsen jährlich in der Steuererklärung an.
- Bei jährlicher Gutschrift auf dem Festgeldkonto erfolgt der automatische Abzug jährlich bei Gutschrift, bei ausländischen Banken ebenfalls jährlich in der Steuererklärung.
- Bei Auszahlung erst am Laufzeitende zieht die deutsche Bank einmalig bei Fälligkeit Steuern ab, bei ausländischen Banken gibst du die Zinsen einmalig im Fälligkeitsjahr an.
| Deutsche Bank | Ausländische Bank | |
|---|---|---|
| Jährliche Auszahlung auf anderes Konto | Automatischer Abzug jährlich bei jeder Zinszahlung | Jährlich in der Steuererklärung angeben |
| Jährliche Gutschrift auf Festgeldkonto | Automatischer Abzug jährlich bei Gutschrift | Jährlich in der Steuererklärung angeben |
| Auszahlung erst am Laufzeitende | Automatischer Abzug einmalig bei Fälligkeit | Einmalig im Fälligkeitsjahr in der Steuererklärung angeben |
06 · Kosten
Wie hoch ist deine Steuerlast auf Festgeld konkret?
Die effektive Steuer hängt von deiner Anlagesumme, dem Zinssatz und deiner Kirchenmitgliedschaft ab. Der Sparer-Pauschbetrag reduziert die Belastung deutlich.
Bei einem Festgeldzins von 2,5 Prozent und als ledige Person ohne Kirchensteuer bleibt eine Anlage bis 40.000 Euro steuerfrei.
Bei 50.000 Euro Anlagesumme fallen 66 Euro Steuern an, bei 100.000 Euro sind es 429 Euro. Der steuerpflichtige Anteil ergibt sich nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro. Bei höheren Summen steigt die Steuerlast proportional zum steuerpflichtigen Zinsanteil.
Die Steuerlast bei 2,5 Prozent Festgeldzins für Ledige ohne Kirchensteuer:
- Bei 10.000 Euro Anlage fallen 0 Euro Steuer an, weil die Zinsen unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
- Bei 40.000 Euro Anlage fallen ebenfalls 0 Euro Steuer an, da der Pauschbetrag genau ausgeschöpft wird.
- Bei 50.000 Euro Anlage fallen 66 Euro Steuer an, bei 100.000 Euro Anlage 429 Euro.
Steuerlast bei 2,5 % Festgeldzins für Ledige ohne Kirchensteuer
07 · Im Vertrag
Welche Rolle spielt die Anlage KAP in der Steuererklärung?
Die Anlage KAP ist das zentrale Formular für alle Kapitalerträge. Hier gibst du Zinsen an, die nicht dem automatischen Steuerabzug unterlagen.
Die Anlage KAP ist das zentrale Formular für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier gibst du Zinsen an, die nicht dem automatischen Steuerabzug unterlagen, etwa von ausländischen Banken. Auch zu viel gezahlte Steuern holst du dir über dieses Formular zurück.
Kapitalerträge umfassen Festgeldzinsen, Tagesgeldzinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr wird auf alle diese Erträge gemeinsam angewendet. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf den übersteigenden Teil.
Die wichtigsten Begriffe rund um die Anlage KAP:
- Die Anlage KAP ist die Anlage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
- Kapitalerträge sind alle Erträge aus Geldanlagen, darunter Festgeldzinsen, Tagesgeldzinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen.
- Der Sparer-Pauschbetrag ist der steuerfreie Betrag von 1000 Euro pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge zusammen, bei Ehepaaren 2000 Euro.
Wichtige Begriffe rund um die Anlage KAP
08 · Checkliste
So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück
Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank Steuern ab dem ersten Euro Zinsen ab. Über die Steuererklärung kannst du dir dieses Geld zurückholen.
Das Finanzamt wendet den Sparer-Pauschbetrag nachträglich an und erstattet zu viel gezahlte Steuern.
Prüfe zuerst deine Jahressteuerbescheinigung auf einbehaltene Abgeltungsteuer. Trage dann alle Kapitalerträge in der Anlage KAP ein und gib an, dass du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast. Für das laufende Jahr richtest du am besten direkt einen Freistellungsauftrag ein.
Die Schritte zur Steuererstattung:
- Prüfe deine Jahressteuerbescheinigung auf einbehaltene Abgeltungsteuer.
- Trage alle Kapitalerträge in der Anlage KAP ein und gib an, dass du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast.
- Das Finanzamt wendet den Sparer-Pauschbetrag nachträglich an und erstattet zu viel gezahlte Steuern mit dem Steuerbescheid.
- Richte für das laufende Jahr einen Freistellungsauftrag ein, um den Abzug zu vermeiden.
Schritte zur Steuererstattung auf Festgeldzinsen
Prüfe deine Jahressteuerbescheinigung auf einbehaltene Abgeltungsteuer
Trage alle Kapitalerträge in der Anlage KAP ein
Gib an, dass du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast
Das Finanzamt wendet den Sparer-Pauschbetrag nachträglich an
Zu viel gezahlte Steuern werden dir mit dem Steuerbescheid erstattet
Richte für das laufende Jahr einen Freistellungsauftrag ein, um den Abzug zu vermeiden
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Festgeldbesteuerung
Viele Sparer verschenken Geld, weil sie den Freistellungsauftrag falsch einrichten oder ausländische Zinserträge nicht erklären. Diese Fehler solltest du vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen und Steuern ab dem ersten Euro zu zahlen. Das Geld lässt sich zwar über die Steuererklärung zurückholen, ist aber unnötig lange gebunden.
Ein weiterer Fehler ist, Freistellungsaufträge über mehrere Banken zu verteilen, die in Summe 1000 Euro überschreiten. Auch Zinserträge von ausländischen Banken nicht in der Steuererklärung anzugeben kann zu Nachzahlungen und Strafen führen. Den Sparer-Pauschbetrag nur für Festgeld zu nutzen, obwohl auch Tagesgeld oder Dividenden anfallen, führt ebenfalls zu einer falschen Steuerberechnung.
Diese Fehler solltest du vermeiden:
- Keinen Freistellungsauftrag einrichten und Steuern ab dem ersten Euro zahlen.
- Freistellungsaufträge über mehrere Banken verteilen, die in Summe 1000 Euro überschreiten.
- Zinserträge von ausländischen Banken nicht in der Steuererklärung angeben.
- Den Sparer-Pauschbetrag nur für Festgeld nutzen, obwohl auch Tagesgeld oder Dividenden anfallen.
- Kirchensteuer nicht berücksichtigen und mit falschen Steuersätzen rechnen.
- Die Steuererklärung nicht abgeben, obwohl ausländische Zinserträge vorliegen.
Häufige Fehler im Umgang mit Festgeld und Steuern
10 · Hintergrund
Festgeldzinsen und weitere Kapitalerträge zusammenrechnen
Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam. Wer mehrere Geldanlagen hat, muss die Erträge zusammenrechnen, um die Steuerlast korrekt zu ermitteln.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr ist keine Grenze pro Konto, sondern für alle Kapitalerträge zusammen. Hast du neben Festgeld auch ein Tagesgeldkonto, ein Depot mit Dividenden oder realisierte Kursgewinne, zählen alle diese Erträge in denselben Topf.
Überschreitet die Summe deiner Kapitalerträge den Freibetrag, wird der übersteigende Teil versteuert. Dabei ist es unerheblich, ob die Erträge von einer deutschen oder einer ausländischen Bank stammen. Das Finanzamt rechnet alle Positionen zusammen.
Für die Steuererklärung bedeutet das: Du musst sämtliche Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob der Sparer-Pauschbetrag korrekt angewendet wurde. Bei ausländischen Banken bist du verpflichtet, die Zinsen selbst zu erklären, da kein automatischer Steuerabzug erfolgt.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr ist keine Grenze pro Konto, sondern für alle Kapitalerträge zusammen. Hast du neben Festgeld auch ein Tagesgeldkonto, ein Depot mit Dividenden oder realisierte Kursgewinne, zählen alle diese Erträge in denselben Topf.
Überschreitet die Summe deiner Kapitalerträge den Freibetrag, wird der übersteigende Teil versteuert. Dabei ist es unerheblich, ob die Erträge von einer deutschen oder einer ausländischen Bank stammen. Das Finanzamt rechnet alle Positionen zusammen.
Für die Steuererklärung bedeutet das: Du musst sämtliche Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, auch wenn ein Teil davon bereits dem automatischen Steuerabzug unterlag. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob dein Sparer-Pauschbetrag korrekt angewendet wurde.
Häufige Fragen
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