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Welt ETF-Freistellungs­auftrag: So nutzt du deinen Sparerpauschbetrag optimal

Mit einem Freistellungs­auftrag für deinen Welt ETF stellst du Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten und verhindert, dass deine Depotbank automatisch Abgeltungs­teuer abführt.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro für Singles und 2000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt die Depotbank auf alle Kapitalerträge automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab.
  • Bei Aktien-ETFs wie dem MSCI World bleiben durch die Teilfreistellung 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Auch bei thesaurierenden Welt ETFs greift der Freistellungsauftrag, nämlich bei der jährlichen Vorabpauschale.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag für deinen Welt ETF?

Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei deiner Depotbank einreichst, um Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von der Abgeltungsteuer zu befreien. Er wirkt wie ein Steuerfreibetrag, den du aktiv schalten musst.

Der Freistellungsauftrag ist dein Auftrag an die Depotbank, Kapitalerträge aus deinem Welt ETF bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Ohne diesen Auftrag behält die Bank die Steuer direkt an der Quelle ein, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.

Für dich als Studierende bedeutet das: Du kannst deine Dividenden oder Gewinne aus dem Welt ETF bis zu 1000 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten, statt sie dir später mühsam über die Steuererklärung zurückzuholen. Der Auftrag wirkt wie ein Schalter, den du einmal aktivierst und der dann dauerhaft gilt.

Die Bank prüft bei jeder Auszahlung automatisch, ob dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Erst wenn deine Erträge den hinterlegten Betrag übersteigen, führt sie auf den überschreitenden Teil Steuern ab.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Ein Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge aus deinem Welt ETF bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten.

Ohne diesen Auftrag behält die Bank die Steuer direkt an der Quelle ein, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.

02 · Vergleich

So hoch ist dein Sparerpauschbetrag 2026

Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für alle Kapitalerträge eines Jahres. Er gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus deinem Welt ETF gleichermaßen.

Als Einzelperson steht dir ein steuerfreier Freibetrag von 1000 Euro pro Jahr zu. Bei einem zusammenveranlagten Ehepaar verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro, die beide Partner gemeinsam nutzen können.

Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge einer Person, also nicht nur für deinen Welt ETF, sondern auch für Zinsen vom Tagesgeldkonto oder Erträge aus anderen Wertpapieren. Du kannst den Freibetrag beliebig auf mehrere Banken verteilen, solange die Summe aller Freistellungsaufträge den jeweiligen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Für Studierende mit einem kleinen Depot reicht der Freibetrag oft aus, um sämtliche Erträge eines Jahres steuerfrei zu stellen. Wer neben dem Welt ETF noch ein Tagesgeldkonto mit Zinserträgen hat, sollte beide Institute bei der Verteilung berücksichtigen.

Sparerpauschbetrag 2026 nach Personenstand
EinzelpersonZusammenveranlagtes Ehepaar
Steuerfreier Freibetrag pro Jahr1000 EUR2000 EUR
Gilt fürAlle Kapitalerträge einer PersonGemeinsame Kapitalerträge beider Partner
Aufteilung auf DepotsBeliebig auf mehrere Banken verteilbarGemeinsamer Topf, beliebig verteilbar

03 · Schritt für Schritt

Welt ETF-Freistellungs­auftrag einrichten: So gehst du vor

Du richtest den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking oder in der App deiner Depotbank ein. Ein Ausdruck oder eine Unterschrift sind in der Regel nicht nötig.

Der gesamte Vorgang dauert meist weniger als fünf Minuten. Du benötigst lediglich deine Steueridentifikationsnummer, die bei vielen Banken aber bereits hinterlegt ist.

01

Anmelden im Depotbereich

Logge dich bei deiner Bank oder deinem Broker ein, bei dem du den Welt ETF im Depot hältst.

02

Steuerdaten öffnen

Navigiere zu den Einstellungen oder dem Bereich für Steuerdaten. Dort findest du den Punkt Freistellungsauftrag.

03

Betrag festlegen

Trage den gewünschten Betrag ein, maximal 1000 Euro als Einzelperson oder 2000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.

04

Gültigkeit prüfen

Viele Banken fragen nach einer Gültigkeitsdauer. Du kannst den Auftrag unbefristet erteilen oder ein Enddatum setzen.

05

Steuer-ID bestätigen

Deine Steueridentifikationsnummer ist meist bereits hinterlegt. Prüfe, ob sie korrekt angezeigt wird.

04 · Vergleich

Thesaurierende vs. ausschüttende Welt ETFs: Wo der Freistellungs­auftrag wirkt

Der Freistellungsauftrag greift bei beiden ETF-Varianten, aber an unterschiedlichen Stellen. Bei Ausschüttern werden Dividenden sofort verrechnet, bei Thesaurierern die jährliche Vorabpauschale.

Bei einem ausschüttenden Welt ETF werden Dividenden regelmäßig an dich ausgezahlt und sofort mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Solange deine Ausschüttungen unter dem Freibetrag bleiben, führt die Bank keine Steuern ab.

Bei einem thesaurierenden Welt ETF schüttet der Fonds keine Erträge aus, sondern reinvestiert sie automatisch. Hier greift der Freistellungsauftrag bei der jährlichen Vorabpauschale, die als fiktiver Ertrag besteuert wird.

Für dich bedeutet das: Mit einem ausschüttenden Welt ETF nutzt du den Freibetrag laufend und ohne eigenes Zutun. Bei einem thesaurierenden Welt ETF wird der Freistellungsauftrag ebenfalls automatisch auf die Vorabpauschale angerechnet, die aber meist deutlich niedriger ausfällt als die Dividenden eines Ausschütters.

Wirkung des Freistellungsauftrags nach ETF-Typ
Ausschüttender Welt ETFThesaurierender Welt ETF
Regelmäßige ErträgeDividenden werden ausgeschüttet und sofort mit dem Freistellungsauftrag verrechnetKeine Ausschüttung, Erträge bleiben im Fonds
Jährliche SteuerbelastungAbgeltungsteuer auf Dividenden, soweit sie den Freibetrag übersteigenVorabpauschale wird fällig, der Freistellungsauftrag deckt sie bis zum Freibetrag ab
SteuerstundungKeine Stundung, laufende Besteuerung der AusschüttungenKursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert, die Vorabpauschale ist nur eine kleine Vorauszahlung

05 · Kosten

Welche Steuern auf deinen Welt ETF anfallen

Auf Kapitalerträge aus deinem Welt ETF fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Depotbank führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, was die Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer auf 26,375 Prozent erhöht.

Wenn du Mitglied einer Kirche bist, kommt je nach Bundesland noch Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer hinzu. Dein Freistellungsauftrag reduziert die Steuerlast, indem er einen Teil deiner Erträge von vornherein steuerfrei stellt.

Steuerbelastung auf Kapitalerträge aus Welt ETFs

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 oder 9 % auf die Abgeltungsteuer

06 · Im Vertrag

Teilfreistellung bei Aktien-ETFs: Was sie für deinen Welt ETF bedeutet

Für Aktienfonds wie einen Welt ETF gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent deiner Erträge steuerpflichtig sind.

Die Teilfreistellung wird automatisch von deiner Depotbank berücksichtigt, du musst sie nicht beantragen. Sie gilt für alle Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote, und Welt ETFs erfüllen diese Quote in der Regel deutlich.

Beide Vorteile addieren sich: Erst werden 30 Prozent deiner Erträge freigestellt, dann greift der Sparerpauschbetrag auf den verbleibenden Teil. Bei 1000 Euro Gewinn aus einem Welt ETF sind also nur 700 Euro steuerpflichtig, und genau auf diesen Betrag wird dein Freistellungsauftrag angerechnet.

Teilfreistellung für Aktienfonds

Höhe der Teilfreistellung30 ProzentBei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Welt ETFs erfüllen diese Quote in der Regel deutlich.
Wirkung auf den FreistellungsauftragZusätzlicher VorteilDie Teilfreistellung wird unabhängig vom Freistellungsauftrag gewährt. Beide Vorteile addieren sich: Erst werden 30 Prozent freigestellt, dann greift der Sparerpauschbetrag auf den verbleibenden Teil.
Berechnung durch die DepotbankAutomatischDu musst die Teilfreistellung nicht beantragen. Deine Depotbank wendet sie bei jedem steuerpflichtigen Vorgang automatisch an.

07 · Hintergrund

Vorabpauschale beim thesaurierenden Welt ETF: Das gilt 2026

Auch wenn ein thesaurierender Welt ETF keine Dividenden ausschüttet, fällt jährlich eine Vorabpauschale an. Sie ist eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer beim Verkauf.

Die Vorabpauschale wird fällig, wenn dein Welt ETF im Jahresverlauf an Wert gewonnen hat. Die Depotbank berechnet sie auf Basis des Depotwerts am Jahresanfang und des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Basiszinses.

Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent. Die Depotbank multipliziert den Depotwert am 1. Januar mit 70 Prozent dieses Zinssatzes. Von diesem Basisertrag zieht sie bei ausschüttenden ETFs die tatsächlichen Ausschüttungen ab, bei thesaurierenden ETFs bleibt der volle Betrag stehen.

Auf den so ermittelten Betrag wendet die Depotbank die Teilfreistellung von 30 Prozent an. Der verbleibende steuerpflichtige Teil wird mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet, sodass bei kleineren Depots oft gar keine Steuer anfällt.

Die Vorabpauschale wird fällig, wenn dein Welt ETF im Jahresverlauf an Wert gewonnen hat. Die Depotbank berechnet sie auf Basis des Depotwerts am Jahresanfang und des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Basiszinses.

Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent. Die Depotbank multipliziert den Depotwert am 1. Januar mit 70 Prozent dieses Zinssatzes. Von diesem Basisertrag zieht sie bei ausschüttenden ETFs die tatsächlichen Ausschüttungen ab, bei thesaurierenden ETFs bleibt der volle Betrag stehen.

Auf den so ermittelten Betrag wendet die Depotbank die Teilfreistellung von 30 Prozent an. Der verbleibende Betrag ist steuerpflichtig. Dein Freistellungsauftrag deckt diese Steuer ab, solange dein Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Du zahlst also nicht doppelt, sondern leistest nur eine jährliche Vorauszahlung.

08 · Checkliste

Freistellungs­auftrag bei mehreren Depots: So verteilst du ihn richtig

Hast du dein Geld auf mehrere Banken oder Broker verteilt, kannst du den Sparerpauschbetrag aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Höchstbetrag nicht überschreitet.

Schätze zuerst, bei welchen Instituten du Kapitalerträge erwartest: dein Welt ETF-Depot, ein Tagesgeldkonto, Festgeld oder ein zweites Depot. Bei ausschüttenden Welt ETFs helfen die Vorjahresdividenden als Orientierung für die Höhe der jährlichen Erträge.

  • Ermittle, bei welchen Banken du Kapitalerträge erwartest, und schätze die Höhe der jährlichen Erträge pro Institut.
  • Verteile den Sparerpauschbetrag von 1000 Euro als Einzelperson oder 2000 Euro als Ehepaar auf die Institute.
  • Richte bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag in der passenden Höhe ein.
  • Kontrolliere einmal im Jahr, ob die Verteilung noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passt.

Checkliste für die Verteilung deines Freistellungsauftrags

01

Ermittle, bei welchen Banken du Kapitalerträge erwartest: Welt ETF-Depot, Tagesgeldkonto, Festgeld oder ein zweites Depot.

02

Schätze die Höhe der jährlichen Erträge pro Institut. Bei ausschüttenden Welt ETFs helfen die Vorjahresdividenden als Orientierung.

03

Verteile den Sparerpauschbetrag von 1000 Euro als Einzelperson oder 2000 Euro als Ehepaar auf die Institute.

04

Richte bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag in der passenden Höhe ein.

05

Kontrolliere einmal im Jahr, ob die Verteilung noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passt, und passe sie bei Bedarf an.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für Welt ETFs

Viele Anleger verschenken Steuervorteile, weil sie den Freistellungsauftrag falsch oder gar nicht einrichten. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag einzurichten. Die Depotbank führt dann auf alle Erträge Steuern ab, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Ein weiterer Klassiker ist das Überschreiten des Sparerpauschbetrags bei mehreren Depots, was zu Nachfragen vom Finanzamt führen kann.

  • Keinen Freistellungsauftrag einrichten: Die Depotbank führt dann auf alle Erträge Steuern ab, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst.
  • Sparerpauschbetrag bei mehreren Depots überschreiten: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro bzw. 2000 Euro nicht übersteigen.
  • Freistellungsauftrag beim Depotwechsel vergessen: Ein alter Auftrag bei der bisherigen Bank läuft weiter und blockiert deinen Freibetrag.
  • Thesaurierende ETFs ignorieren: Auch hier fällt jährlich Vorabpauschale an, die du mit dem Freistellungsauftrag abdecken kannst.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten: Die Depotbank führt dann auf alle Erträge Steuern ab, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst.
·Sparerpauschbetrag bei mehreren Depots überschreiten: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro bzw. 2000 Euro nicht übersteigen, sonst drohen Nachfragen vom Finanzamt.
·Freistellungsauftrag beim Depotwechsel vergessen: Ein alter Auftrag bei der bisherigen Bank läuft weiter und blockiert deinen Freibetrag.
·Thesaurierende ETFs ignorieren: Auch hier fällt jährlich Vorabpauschale an, die du mit dem Freistellungsauftrag abdecken kannst.
·Freibetrag nicht ausschöpfen: Wer dauerhaft unter dem Sparerpauschbetrag bleibt, verschenkt Steuervorteile, die sich nicht nachholen lassen.

10 · Was gilt

Wann du die Anlage KAP in der Steuererklärung brauchst

In den meisten Fällen erledigt die Depotbank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du Kapitalerträge aus deinem Welt ETF in der Steuererklärung angeben musst.

Das gilt, wenn dein Welt ETF bei einer deutschen Depotbank liegt und dein Freistellungsauftrag alle Kapitalerträge vollständig abdeckt.

Es gibt aber Situationen, in denen du Kapitalerträge aus deinem Welt ETF in der Steuererklärung angeben musst. Das ist der Fall, wenn dein Welt ETF bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug liegt oder wenn du zu viel gezahlte Steuern zurückholen möchtest.

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du die Günstigerprüfung nutzen und dir die Differenz erstatten lassen. Auch wenn du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken hast, deren Summe den Freibetrag überschreitet, solltest du die Anlage KAP ausfüllen, um die Steuer korrekt abzurechnen.

Anlage KAP nötig

·Dein Welt ETF liegt bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug
·Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und möchtest zu viel gezahlte Steuern zurückholen
·Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent, du willst die Günstigerprüfung nutzen
·Du hast Freistellungsaufträge bei mehreren Banken, deren Summe den Freibetrag überschreitet

Keine Anlage KAP nötig

·Dein Welt ETF liegt bei einer deutschen Depotbank mit automatischem Steuerabzug
·Dein Freistellungsauftrag deckt alle Kapitalerträge vollständig ab
·Deine Kapitalerträge übersteigen den Freibetrag, aber die Bank hat die Steuer korrekt abgeführt
·Du hast ausschließlich thesaurierende ETFs und die Vorabpauschale wurde automatisch verrechnet

11 · Hintergrund

Quellensteuer bei Welt ETFs: Was du wissen musst

Welt ETFs investieren in Aktien aus vielen Ländern. Auf Dividenden ausländischer Unternehmen wird oft Quellensteuer fällig, die jedoch nicht mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet wird.

Die Quellensteuer fällt im Ausland an, bevor die Dividende beim Fonds ankommt. Sie wird also nicht von deiner deutschen Depotbank einbehalten, sondern von den Steuerbehörden des jeweiligen Landes.

Dein Freistellungsauftrag wirkt nur auf die deutsche Abgeltungsteuer. Die ausländische Quellensteuer kannst du damit nicht direkt reduzieren. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, wodurch die ausländische Quellensteuer teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet wird.

Für dich als Anlegerin eines Welt ETFs ist die Quellensteuer kein Grund zur Sorge: Die Depotbank übernimmt die Anrechnung automatisch, und dein Freistellungsauftrag bleibt für die deutsche Steuer auf die verbleibenden Erträge voll wirksam.

Die Quellensteuer fällt im Ausland an, bevor die Dividende beim Fonds ankommt. Sie wird also nicht von deiner deutschen Depotbank einbehalten, sondern von den Steuerbehörden des jeweiligen Landes.

Dein Freistellungsauftrag wirkt nur auf die deutsche Abgeltungsteuer. Die ausländische Quellensteuer kannst du damit nicht direkt reduzieren.

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dadurch wird die ausländische Quellensteuer teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet, das übernimmt die Depotbank automatisch.

Für dich als Anlegerin eines Welt ETFs ist die Quellensteuer kein Handlungsfeld. Sie ist bereits in der Fondsrendite enthalten und wird auf Fondsebene berücksichtigt.

Häufige Fragen

Fragen zu Welt ETF-Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026