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Vorabpauschale bei ETFs: So funktioniert die Steuer auf thesaurierende Fonds

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch auf thesaurierende ETFs und Fonds jährlich Steuern zahlst. Sie wird Anfang 2026 für das Vorjahr fällig und kann dein Depotkonto belasten.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für Investmentfonds und ETFs.
  • Sie fällt vor allem bei thesaurierenden Fonds an, die keine oder nur geringe Ausschüttungen vornehmen.
  • Die Steuer wird Anfang 2026 automatisch von deinem Depotanbieter eingezogen.
  • Mit einem Freistellungsauftrag von 1000 EUR pro Person kannst du die Steuerlast reduzieren.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag, den das Finanzamt für Investmentfonds und ETFs ansetzt. Sie stellt sicher, dass du auch dann Steuern auf deine Kapitalerträge zahlst, wenn dein Fonds keine Gewinne ausschüttet.

Die Vorabpauschale ist ein reiner Rechenposten für das Finanzamt. Sie wird nicht als eigener Geldbetrag an dich ausgezahlt, sondern dient nur als Grundlage, um die Höhe deiner Steuer zu bestimmen. Deine depotführende Bank ermittelt diesen fiktiven Ertrag einmal pro Jahr für deine Fonds und ETFs.

Betroffen sind grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Investmentfonds, also auch ETFs. In der Praxis fällt die Vorabpauschale jedoch fast nur bei thesaurierenden Fonds an, weil ausschüttende Fonds ihre Erträge bereits über die Ausschüttungen versteuern. Die Vorabpauschale wurde im Rahmen der Investmentsteuerreform eingeführt und im Jahr 2019 erstmalig erhoben.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung. Sie ersetzt eine andere Besteuerung und wird bei einem späteren Verkauf deiner Anteile berücksichtigt.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein fiktiver Ertrag, der jährlich für Investmentfonds und ETFs berechnet wird und als Grundlage für die Abgeltungsteuer dient.

Sie wurde 2019 erstmalig erhoben und betrifft vor allem thesaurierende Fonds.

02 · Hintergrund

Warum gibt es die Vorabpauschale?

Vor der Investmentsteuerreform 2018 konnten Anleger mit thesaurierenden Fonds Steuern über viele Jahre stunden. Die Vorabpauschale beseitigt diesen Stundungseffekt.

Bei ausschüttenden Fonds werden Dividenden und Zinsen sofort versteuert, sobald sie auf deinem Konto landen. Thesaurierende Fonds legen diese Erträge dagegen automatisch wieder an, ohne dass ein Geldfluss an dich stattfindet. Vor der Investmentsteuerreform 2018 konntest du so die Steuerzahlung über viele Jahre aufschieben.

Dieser Stundungseffekt war für den Fiskus ein Zinsnachteil, denn er erhielt sein Geld erst beim Verkauf der Anteile. Die Vorabpauschale gleicht diesen Nachteil aus, indem sie einen fiktiven Mindestertrag besteuert. Dieser orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang.

Für dich als Anleger bedeutet das: Du zahlst während der Haltedauer eines thesaurierenden ETFs jährlich einen kleinen Steuerbetrag. Dafür fällt die Steuerlast beim späteren Verkauf geringer aus, weil die bereits gezahlten Beträge angerechnet werden.

Bei ausschüttenden Fonds werden Dividenden und Zinsen sofort versteuert. Thesaurierende Fonds legen diese Erträge dagegen wieder an, ohne dass ein Geldfluss an dich stattfindet.

Ohne Vorabpauschale würdest du bei einem thesaurierenden ETF erst beim Verkauf nach vielen Jahren Steuern zahlen. Der Fiskus hätte dadurch einen Zinsnachteil.

Die Vorabpauschale gleicht diesen Nachteil aus, indem sie einen fiktiven Mindestertrag besteuert. Dieser orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deiner Fondsanteile.

03 · Schritt für Schritt

So berechnet sich die Vorabpauschale

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und hängt vom Basiszinssatz, dem Fondswert und den Ausschüttungen ab. Das Ergebnis ist die Grundlage für deine Steuerlast.

Das Ergebnis ist die Grundlage für deine Steuerlast. Deine Bank führt die Berechnung automatisch durch, du musst selbst nichts ausrechnen.

Zuerst wird der Basisertrag ermittelt. Er ist das Maximum, das besteuert werden kann. Anschließend prüft die Bank, ob dein Fonds im Laufe des Jahres tatsächlich an Wert gewonnen hat. Der kleinere Betrag aus Basisertrag und Wertsteigerung dient als Berechnungsgrundlage.

  • Der Basisertrag wird berechnet aus Basiszinssatz mal 0,7 mal dem Fondswert am Jahresanfang.
  • Die tatsächliche Wertsteigerung deiner Fondsanteile im Jahr wird mit dem Basisertrag verglichen.
  • Bei ausschüttenden Fonds werden die bereits versteuerten Ausschüttungen von der Berechnungsgrundlage abgezogen.
  • Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt.

Liegen die Ausschüttungen über dem Basisertrag, entfällt die Vorabpauschale komplett. Das ist bei vielen ausschüttenden ETFs der Fall.

01

Basisertrag ermitteln

Der Basisertrag wird berechnet aus Basiszinssatz mal 0,7 mal dem Fondswert am Jahresanfang. Er ist das Maximum, das besteuert werden kann.

02

Wertsteigerung prüfen

Die tatsächliche Wertsteigerung deiner Fondsanteile im Jahr wird mit dem Basisertrag verglichen. Der kleinere Betrag dient als Berechnungsgrundlage.

03

Ausschüttungen abziehen

Bei ausschüttenden Fonds werden die bereits versteuerten Ausschüttungen von der Berechnungsgrundlage abgezogen. Liegen die Ausschüttungen über dem Basisertrag, entfällt die Vorabpauschale.

04

Teilfreistellung anwenden

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote werden 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei gestellt. Nur auf den Rest fällt Abgeltungsteuer an.

04 · Im Vertrag

Basiszinssatz und Basisertrag: Die Grundlagen

Der Basiszinssatz wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und ist die zentrale Größe für die Vorabpauschale. Er beeinflusst direkt die Höhe deiner Steuerlast.

Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank ermittelt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Er orientiert sich an der Rendite langfristiger Bundesanleihen und wird jedes Jahr neu festgelegt. Für die Berechnung der Vorabpauschale wird er mit dem Faktor 0,7 multipliziert.

Der Basisertrag ergibt sich aus der Formel: Basiszinssatz mal 0,7 mal Fondswert am Jahresanfang. Er ist das Vorabpauschalmaximum, also der höchste Betrag, der als fiktiver Ertrag angesetzt werden kann. Ein Beispiel: Bei einem Fondswert von 5.000 Euro und einem Basiszinssatz von 2,53 Prozent beträgt der Basisertrag 88,55 Euro.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt. Diese Teilfreistellung reduziert die Steuerbemessungsgrundlage und damit deine Steuerlast. Auf den verbleibenden Betrag wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben.

Die wichtigsten Fachbegriffe

BasiszinssatzGrundlageDer Zinssatz wird von der Bundesbank ermittelt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Er orientiert sich an der Rendite langfristiger Bundesanleihen.
BasisertragBerechnungDer Basisertrag ergibt sich aus Basiszinssatz mal 0,7 mal Fondswert am Jahresanfang. Er ist das Vorabpauschalmaximum.
TeilfreistellungSteuerrabattFür Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt. Das reduziert die Steuerbemessungsgrundlage.
AbgeltungsteuerSteuersatzAuf die Vorabpauschale fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an. Das ergibt einen Gesamtsteuersatz von 26,375 Prozent.

05 · Vergleich

Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs: Wo fällt die Vorabpauschale an?

Die Vorabpauschale betrifft beide Fondsarten, wirkt sich aber unterschiedlich aus. Bei ausschüttenden Fonds wird sie oft durch die Ausschüttungen neutralisiert.

Bei thesaurierenden ETFs fällt sie in der Regel an, weil keine oder nur geringe Ausschüttungen stattfinden. Bei ausschüttenden ETFs wird sie oft durch die Ausschüttungen neutralisiert.

Bei einem thesaurierenden ETF wird die Steuer auf die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto abgebucht. Du brauchst dort also ausreichend Liquidität. Bei einem ausschüttenden ETF wird die Steuer direkt von der Ausschüttung einbehalten, bevor der Restbetrag auf deinem Konto landet.

Bei ausschüttenden ETFs kann die Vorabpauschale dennoch anfallen, wenn die Ausschüttungen niedriger sind als der Basisertrag. Das passiert zum Beispiel in Jahren mit sehr niedrigen Dividenden oder bei Fonds mit geringer Ausschüttungsquote. Die Bank verrechnet dann die Differenz.

Vorabpauschale bei thesaurierenden und ausschüttenden ETFs
Thesaurierender ETFAusschüttender ETF
AusschüttungenKeine oder nur geringe AusschüttungenRegelmäßige Dividenden und Zinsen
VorabpauschaleFällt in der Regel anEntfällt oft, wenn Ausschüttungen den Basisertrag übersteigen
SteuerstundungWird durch Vorabpauschale begrenztWar nie möglich, da Ausschüttungen sofort versteuert werden
Liquiditäts­belastungSteuer wird vom Verrechnungskonto abgebuchtSteuer wird direkt von der Ausschüttung einbehalten

06 · Kosten

So hoch fällt die Steuer auf die Vorabpauschale aus

Die tatsächliche Steuerlast hängt von deinem Fondsvolumen, dem Basiszinssatz und der Teilfreistellung ab. Als Faustregel gilt: Pro 10.000 EUR in einem Aktien-ETF fallen etwas über 30 EUR Steuer an.

Bei Kirchensteuerpflichtigen sind es rund 35 Euro.

Die Vorabpauschale pro 10.000 Euro Aktien-ETF beträgt etwa 180 Euro. Davon werden 30 Prozent teilfreigestellt, also rund 54 Euro. Auf die verbleibenden 126 Euro wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, das ergibt 31,50 Euro. Mit Solidaritätszuschlag sind es etwa 33,20 Euro.

Diese Werte sind Schätzungen und hängen vom tatsächlichen Basiszinssatz und der Wertentwicklung deines Fonds ab. Bei einem höheren Fondsvolumen steigt die Steuerlast entsprechend proportional an. Ein Freistellungsauftrag kann die Steuer auf null reduzieren, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Steuerlast auf die Vorabpauschale für einen Aktien-ETF mit 10.000 EUR Fondswert

Vorabpauschaleca. 180 EUR
Nach 30 % Teilfreistellungca. 126 EUR
Abgeltungsteuer (25 %)ca. 31,50 EUR
Mit Solidaritätszuschlagca. 33,20 EUR

07 · Checkliste

Freistellungs­auftrag nutzen: So sparst du Steuern

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du die Steuer auf die Vorabpauschale reduzieren oder ganz vermeiden. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr.

Für Ehepaare sind gemeinsam 2000 Euro pro Jahr steuerfrei.

Den Freistellungsauftrag richtest du bei deiner depotführenden Bank oder deinem Broker ein. Die Bank verrechnet dann die Vorabpauschale automatisch mit dem Freistellungsauftrag, bevor sie Steuern abführt. Ist der Freistellungsauftrag hoch genug, wird keine Steuer auf die Vorabpauschale fällig.

  • Beantrage den Freistellungsauftrag bei deiner depotführenden Bank oder deinem Broker.
  • Nutze den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Bei Ehepaaren sind gemeinsam 2000 Euro pro Jahr steuerfrei.
  • Verteile den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots, wenn du bei verschiedenen Anbietern bist.
  • Denke daran, dass der Freistellungsauftrag für alle Kapitalerträge gilt, nicht nur für die Vorabpauschale.

Wenn dein Freistellungsauftrag bereits durch Zinsen oder Dividenden ausgeschöpft ist, kann er die Vorabpauschale nicht mehr abdecken. Prüfe daher regelmäßig, ob dein Freistellungsauftrag noch ausreichend Spielraum hat.

So richtest du den Freistellungsauftrag richtig ein

01

Beantrage den Freistellungsauftrag bei deiner depotführenden Bank oder deinem Broker.

02

Nutze den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr.

03

Bei Ehepaaren sind gemeinsam 2000 EUR pro Jahr steuerfrei.

04

Verteile den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots, wenn du bei verschiedenen Anbietern bist.

05

Prüfe, ob du den Freistellungsauftrag auch für das Verrechnungskonto einrichten kannst.

06

Denke daran, dass der Freistellungsauftrag für alle Kapitalerträge gilt, nicht nur für die Vorabpauschale.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vorabpauschale

Viele Anleger werden von der Abbuchung Anfang Januar überrascht oder verschenken Steuervorteile. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Die häufigsten Fehler lassen sich leicht vermeiden, wenn du sie kennst. Sie kosten dich entweder direkt Geld oder führen zu unnötigen Zinszahlungen.

Ein fehlender Freistellungsauftrag ist der teuerste Fehler. Du zahlst dann Steuern auf die Vorabpauschale, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Ein nicht gedecktes Verrechnungskonto führt zu Dispozinsen, wenn die Bank die Steuer Anfang Januar abbucht.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Du zahlst Steuern, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Verrechnungskonto nicht gedeckt: Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar ab, bei fehlender Deckung drohen Dispozinsen.
  • Vorabpauschale mit zusätzlicher Steuer verwechselt: Sie ist keine neue Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung, die beim Verkauf angerechnet wird.
  • Teilfreistellung nicht berücksichtigt: Bei Aktien-ETFs werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt, das reduziert die Steuerlast.

Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf deiner Anteile angerechnet. Wer das nicht weiß, denkt möglicherweise, er würde doppelt besteuert. Tatsächlich mindert die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale deinen Veräußerungsgewinn.

Diese Fehler kosten dich Geld

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Du zahlst Steuern, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
·Verrechnungskonto nicht gedeckt: Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar ab, bei fehlender Deckung drohen Dispozinsen.
·Vorabpauschale mit zusätzlicher Steuer verwechselt: Sie ist keine neue Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung, die beim Verkauf angerechnet wird.
·Teilfreistellung nicht berücksichtigt: Bei Aktien-ETFs werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt, das reduziert die Steuerlast.
·Basiszinssatz unterschätzt: Bei steigenden Zinsen erhöht sich die Vorabpauschale deutlich.
·Doppelte Besteuerung befürchtet: Beim Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.

09 · Hintergrund

Vorabpauschale beim Verkauf: So wird sie angerechnet

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung. Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird sie vom Gewinn abgezogen.

Dadurch wird eine doppelte Besteuerung vermieden.

Wenn du deine ETF-Anteile verkaufst, ermittelt die Bank den Veräußerungsgewinn. Dafür zieht sie vom Verkaufserlös die Anschaffungskosten und die bereits versteuerten Vorabpauschalen ab. Die Steuern, die du über die Jahre auf die Vorabpauschale gezahlt hast, werden dir beim Verkauf also angerechnet.

Das gilt auch für ausschüttende Fonds, bei denen die Vorabpauschale angefallen ist. Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die depotführende Stelle. Du musst dich darum nicht selbst kümmern und auch keine Angaben in deiner Steuererklärung machen.

Wenn du deine ETF-Anteile verkaufst, ermittelt die Bank den Veräußerungsgewinn. Dafür zieht sie vom Verkaufserlös die Anschaffungskosten und die bereits versteuerten Vorabpauschalen ab.

Dadurch wird eine doppelte Besteuerung vermieden. Die Steuern, die du über die Jahre auf die Vorabpauschale gezahlt hast, werden dir beim Verkauf angerechnet.

Das gilt auch für ausschüttende Fonds, bei denen die Vorabpauschale angefallen ist. Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die depotführende Stelle.

10 · Was gilt

Vorabpauschale für 2026: Was du jetzt wissen musst

Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 wird Anfang 2027 fällig. Der Basiszinssatz für 2026 wird im Januar 2026 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Am ersten Werktag des Jahres bucht dein Depotanbieter die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ab. Der Basiszinssatz für 2026 wird im Januar 2026 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Du musst von dir aus nichts unternehmen, damit die Vorabpauschale berechnet und abgeführt wird. Die depotführende Stelle verrechnet sie mit einem vorhandenen Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungspotential. Ist das nicht vorhanden, wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale vom steuerlichen Verrechnungskonto gebucht.

Die Vorabpauschale gilt für inländische und ausländische Investmentfonds, nicht aber für Einzelaktien. Sie muss nicht manuell in der Steuererklärung angegeben werden, da die Bank die Steuer direkt abführt. Bei hohen Ausschüttungen fällt sie oft nicht an.

Trifft zu

·Betrifft thesaurierende ETFs und Fonds
·Wird Anfang des Folgejahres vom Depotkonto abgebucht
·Kann mit dem Freistellungsauftrag verrechnet werden
·Wird beim Verkauf der Anteile angerechnet
·Gilt für inländische und ausländische Investmentfonds

Trifft nicht zu

·Ist keine zusätzliche Steuer
·Fällt bei hohen Ausschüttungen oft nicht an
·Muss nicht manuell in der Steuererklärung angegeben werden
·Führt nicht zu einer doppelten Besteuerung
·Gilt nicht für Einzelaktien

11 · Im Vertrag

Abgeltungs­teuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritäts­zuschlag

Auf die Vorabpauschale fallen die gleichen Steuern an wie auf andere Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag.

Die Kapitalertragsteuer ist der formale Name für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, beide Begriffe werden oft synonym verwendet.

Die Abgeltungsteuer wird auf die Vorabpauschale nach Abzug der Teilfreistellung erhoben. Auf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Das ergibt einen Gesamtsteuersatz von 26,375 Prozent, ohne Kirchensteuer.

Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Die Höhe hängt vom Bundesland ab und liegt meist bei 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Die Bank führt auch die Kirchensteuer automatisch ab, sofern du deine Religionszugehörigkeit angegeben hast.

Steuern auf die Vorabpauschale

Abgeltungsteuer25 ProzentDie Abgeltungsteuer wird auf die Vorabpauschale nach Abzug der Teilfreistellung erhoben. Sie beträgt pauschal 25 Prozent.
KapitalertragsteuerSynonymDie Kapitalertragsteuer ist der formale Name für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet.
Solidaritätszuschlag5,5 ProzentAuf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Das ergibt einen Gesamtsteuersatz von 26,375 Prozent.
KirchensteuerOptionalKirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Die Höhe hängt vom Bundesland ab.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026