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Vorabpauschale bei Welt-ETFs: So funktioniert die Steuer auf thesaurierende Fonds

Für thesaurierende Welt-ETFs fällt seit 2019 eine Vorabpauschale an. Sie besteuert einen fiktiven Ertrag, auch wenn dein ETF keine Dividenden ausschüttet. Die Höhe hängt vom Basiszins, der Wertsteigerung und deinem Sparer-Pauschbetrag ab.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Vorabpauschale wird für 2026 im Januar 2027 fällig und vom Depotanbieter eingezogen.
  • Der Basiszins für 2026 beträgt 3,2 Prozent, für die Berechnung werden 70 Prozent davon angesetzt.
  • Bei Aktien-ETFs wie dem MSCI World bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei.
  • Mit einem Freistellungsauftrag verrechnet die Bank die Steuer bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei einem Welt-ETF?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Gesetz für Fonds und ETFs vorsieht, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten. Sie stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Produkten jährlich Steuern anfallen.

Für deinen thesaurierenden Welt-ETF fällt die Vorabpauschale auch dann an, wenn du im laufenden Jahr keine einzige Dividendenzahlung auf deinem Konto siehst. Der Gesetzgeber unterstellt einen fiktiven Mindestertrag, damit die im Fonds angesammelten Gewinne nicht über Jahrzehnte unversteuert bleiben. Dieser fiktive Ertrag orientiert sich an einem jährlich neu festgelegten Basiszins und der Wertentwicklung deines Fonds.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Gebühr des Fondsanbieters, sondern eine reine Steuerbemessungsgrundlage. Sie wird nicht an das Finanzamt überwiesen, sondern dient nur dazu, die Höhe deiner jährlichen Steuerzahlung zu berechnen. Erst auf den daraus ermittelten Betrag werden Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag fällig.

In der Praxis betrifft das vor allem Anleger mit wiederanlegenden Produkten wie einem Welt-ETF. Ausschüttende Fonds zahlen ihre Erträge direkt aus, dort wird die Steuer meist sofort von der Dividende einbehalten. Bei thesaurierenden Varianten übernimmt die Vorabpauschale diese Funktion im Voraus.

  • Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag, der seit 2019 jährlich versteuert wird.
  • Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs, die Erträge automatisch wieder anlegen.
  • Die tatsächliche Steuerlast hängt von deinem persönlichen Freistellungsauftrag und der Wertentwicklung ab.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Ein fiktiver Mindestertrag für Investmentfonds, der seit 2019 jährlich versteuert wird, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.

Sie betrifft vor allem thesaurierende ETFs, die Erträge automatisch wieder anlegen.

02 · Schritt für Schritt

So berechnet sich die Vorabpauschale für deinen Welt-ETF

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst wird der Basisertrag ermittelt, danach mit der tatsächlichen Wertsteigerung verglichen.

Die Berechnung beginnt mit dem Basisertrag. Dafür multiplizierst du den Wert deines ETF-Anteils am Jahresanfang mit 70 Prozent des Basiszinses. Für das Jahr 2026 liegt der Basiszins bei 3,2 Prozent, du rechnest also mit einem Satz von 2,24 Prozent.

Im zweiten Schritt vergleichst du diesen Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung deines ETFs im selben Jahr. Die Wertsteigerung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Anteilswert am Jahresende und dem Anteilswert am Jahresanfang. Der kleinere der beiden Werte ist deine Vorabpauschale.

Bei einem Aktien-ETF wie dem MSCI World bleibt anschließend ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Die Teilfreistellung beträgt 30 Prozent, sodass nur 70 Prozent des ermittelten Betrags als steuerpflichtige Bemessungsgrundlage gelten. Auf diesen reduzierten Betrag fallen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.

  • Multipliziere den Wert deines ETF-Anteils am Jahresanfang mit 70 Prozent des Basiszinses.
  • Vergleiche den Basisertrag mit der tatsächlichen Wertsteigerung im Jahr.
  • Ziehe bei Aktien-ETFs 30 Prozent Teilfreistellung ab, bevor du die Steuer berechnest.
01

Basisertrag berechnen

Multipliziere den Wert deines ETF-Anteils am Jahresanfang mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,2 Prozent, also rechnest du mit 2,24 Prozent.

02

Wertsteigerung ermitteln

Ziehe den Wert am Jahresanfang vom Wert am Jahresende ab. Hat dein ETF im Jahr Verluste gemacht, fällt keine Vorabpauschale an.

03

Kleineren Wert ansetzen

Die Vorabpauschale ist der kleinere der beiden Werte: entweder der Basisertrag oder die tatsächliche Wertsteigerung.

04

Teilfreistellung abziehen

Bei einem Aktien-ETF wie dem MSCI World bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur 70 Prozent sind die Bemessungsgrundlage.

05

Steuern berechnen

Auf den zu versteuernden Betrag fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

03 · Grundlagen

Basiszins und Basisertrag: Die Grundlage der Vorabpauschale

Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und ist die zentrale Rechengröße. Er beeinflusst direkt, wie hoch deine Vorabpauschale ausfällt.

Für 2026 liegt er bei 3,2 Prozent. Für die Berechnung des Basisertrags werden davon 70 Prozent angesetzt, also 2,24 Prozent.

Der Basisertrag selbst ist das Produkt aus dem Wert deines Fondsanteils am Jahresanfang und diesen 70 Prozent des Basiszinses. Ein höherer Basiszins führt damit automatisch zu einer höheren Vorabpauschale, selbst wenn sich der Kurs deines ETFs kaum bewegt hat. Genau das macht den Basiszins für deine jährliche Steuerplanung so relevant.

Der Basisertrag ist jedoch nur eine rechnerische Obergrenze. Übersteigt er die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs, wird nur die geringere Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Hat dein Fonds im Jahr Verluste gemacht, entsteht gar keine Vorabpauschale.

  • Der Basiszins für 2026 beträgt 3,2 Prozent, davon werden 70 Prozent angesetzt.
  • Der Basisertrag ist der Wert am Jahresanfang multipliziert mit 2,24 Prozent.
  • Der Basisertrag ist eine Obergrenze, die tatsächliche Wertsteigerung kann niedriger sein.

Kurz erklärt

Basiszins 2026

Der Basiszins für das Jahr 2026 liegt bei 3,2 Prozent. Für die Vorabpauschale werden 70 Prozent dieses Zinssatzes angesetzt, also 2,24 Prozent.

Der Basisertrag ist das Produkt aus dem Fondsanteilswert am Jahresanfang und diesen 70 Prozent des Basiszinses.

04 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So bleibt deine Vorabpauschale steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Er gilt auch für die Vorabpauschale deines Welt-ETFs.

Für Ledige liegt er bei 1000 Euro pro Jahr, für zusammenveranlagte Ehepaare bei 2000 Euro. Solange deine gesamten Kapitalerträge inklusive Vorabpauschale unter diesem Betrag bleiben, zahlst du keine Steuern.

Damit der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, musst du bei deinem Depotanbieter einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Steuer zunächst ab, auch wenn dein Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Zu viel gezahlte Steuern kannst du dann nur über die Steuererklärung zurückholen.

Hast du deinen Pauschbetrag bereits durch Dividenden oder Verkäufe aufgebraucht, fällt die Vorabpauschale in voller Höhe als steuerpflichtiger Kapitalertrag an. In diesem Fall solltest du frühzeitig prüfen, ob auf deinem Verrechnungskonto genug Guthaben für die Abbuchung im Januar liegt.

  • Steuerfrei bleibt die Vorabpauschale, wenn dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Du hast einen Freistellungsauftrag bei deinem Depotanbieter eingerichtet.
  • Steuerpflichtig wird sie, wenn dein Pauschbetrag bereits aufgebraucht ist oder der Freistellungsauftrag fehlt.

Steuerfrei

·Dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro (Ledige) ist noch nicht ausgeschöpft.
·Du hast einen Freistellungsauftrag bei deinem Depotanbieter eingerichtet.
·Deine gesamten Kapitalerträge inklusive Vorabpauschale liegen unter 1000 Euro.
·Bei zusammenveranlagten Ehepaaren liegt der gemeinsame Pauschbetrag bei 2000 Euro.

Steuerpflichtig

·Dein Sparer-Pauschbetrag ist durch Dividenden oder Verkäufe bereits aufgebraucht.
·Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt, obwohl dein Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
·Deine Kapitalerträge übersteigen den Pauschbetrag deutlich.
·Die Vorabpauschale fällt so hoch aus, dass sie den Freibetrag überschreitet.

05 · Grundlagen

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer: Was auf die Vorabpauschale anfällt

Auf die Vorabpauschale wird die Abgeltungsteuer fällig. Sie ist eine Form der Kapitalertragsteuer und beträgt pauschal 25 Prozent.

Auf die steuerpflichtige Vorabpauschale wird die Abgeltungsteuer fällig. Sie beträgt pauschal 25 Prozent auf die Bemessungsgrundlage nach Abzug der Teilfreistellung. Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer und wird direkt von deinem Depotanbieter einbehalten.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fällt der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer selbst, nicht auf die Vorabpauschale. Zusammen ergibt das einen Steuersatz von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Vorabpauschale.

Gegebenenfalls kommt noch Kirchensteuer hinzu, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Dein Depotanbieter berücksichtigt das automatisch, sofern du deine Religionszugehörigkeit im Depot angegeben hast. Die gesamte Steuerlast wird im Januar des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto abgebucht.

  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf die Bemessungsgrundlage nach Teilfreistellung.
  • Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Zusammen ergibt das einen Steuersatz von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Betrag.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent auf die Bemessungsgrundlage nach Teilfreistellung.

Zusätzlich fallen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer an, zusammen also 26,375 Prozent.

06 · Was gilt

Teilfreistellung: Warum bei Welt-ETFs nur 70 Prozent besteuert werden

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Aktienfonds. Sie gleicht aus, dass die Fondsgesellschaft auf Ebene des Fonds bereits Körperschaftsteuer zahlt.

Die Teilfreistellung reduziert deine Steuerlast bei Aktienfonds und Aktien-ETFs. Sie gleicht aus, dass die Fondsgesellschaft auf Ebene des Fonds bereits Körperschaftsteuer zahlt. Ohne diese Entlastung würden Erträge doppelt besteuert.

Bei einem Welt-ETF mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur 70 Prozent des ermittelten Betrags fließen in die Steuerberechnung ein. Diese Quote gilt automatisch, du musst sie nicht beantragen.

Bei Mischfonds gelten niedrigere Teilfreistellungsquoten, zum Beispiel 15 Prozent. Rentenfonds und Geldmarktfonds haben keine Teilfreistellung, dort wird die Vorabpauschale in voller Höhe besteuert. Für deinen Welt-ETF kannst du dich jedoch auf die 30-Prozent-Entlastung verlassen.

  • 30 Prozent der Vorabpauschale bleiben bei Aktien-ETFs wie dem MSCI World steuerfrei.
  • 70 Prozent der Vorabpauschale sind bei Aktienfonds steuerpflichtig.
  • Die Teilfreistellung wird automatisch vom Depotanbieter berücksichtigt.

Steuerfrei

·30 Prozent der Vorabpauschale bei Aktienfonds und Aktien-ETFs wie dem MSCI World.
·30 Prozent der Vorabpauschale bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote.
·Die Teilfreistellung wird automatisch vom Depotanbieter berücksichtigt.

Steuerpflichtig

·70 Prozent der Vorabpauschale bei Aktienfonds sind steuerpflichtig.
·Bei Mischfonds gelten niedrigere Teilfreistellungsquoten, zum Beispiel 15 Prozent.
·Bei Rentenfonds oder Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellung.

07 · Im Vertrag

Investmentsteuergesetz: Die Rechtsgrundlage der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt. Das Investmentsteuergesetz regelt die Besteuerung von Investmentfonds und ETFs in Deutschland.

Ziel war es, eine Steuerstundung über Jahrzehnte bei thesaurierenden Produkten zu verhindern.

Das Gesetz sieht vor, dass für Fonds ohne oder mit geringen Ausschüttungen ein fiktiver Ertrag besteuert wird. Gleichzeitig enthält es die Teilfreistellung, um eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene auszugleichen. Beide Mechanismen wirken zusammen und bestimmen deine jährliche Steuerlast.

Beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile werden bereits gezahlte Vorabpauschalen auf die dann fällige Abgeltungsteuer angerechnet. Diese Verrechnung verhindert, dass du denselben Ertrag zweimal versteuerst. Dein Depotanbieter führt die Anrechnung automatisch durch.

  • Seit 2019 wird für thesaurierende Fonds ein fiktiver Ertrag besteuert.
  • Die Teilfreistellung gleicht eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene aus.
  • Beim Verkauf werden bereits gezahlte Vorabpauschalen auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

Wichtige Regelungen im Investmentsteuergesetz

VorabpauschaleBesteuerungSeit 2019 wird für thesaurierende Fonds ein fiktiver Ertrag besteuert, um eine Steuerstundung über Jahrzehnte zu verhindern.
TeilfreistellungSteuerermäßigungJe nach Fondstyp bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei, um eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene auszugleichen.
Verrechnung beim VerkaufVermeidungBeim späteren Verkauf der ETF-Anteile werden bereits gezahlte Vorabpauschalen auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

08 · Vergleich

Thesaurierende Welt-ETFs: So wirkt sich die Vorabpauschale aus

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Genau deshalb greift hier die Vorabpauschale besonders häufig.

Bei einem thesaurierenden Welt-ETF werden Dividenden nicht ausgezahlt, sondern automatisch wieder angelegt. Dadurch fällt die Vorabpauschale in voller Höhe an, wenn der Basisertrag die Ausschüttungen übersteigt. Da es keine Ausschüttungen gibt, ist das regelmäßig der Fall.

Bei einem ausschüttenden Welt-ETF werden die Dividenden direkt an dich ausgezahlt. Diese Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale, oft fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an. Die Steuer wird dann direkt von der Dividende einbehalten.

Für beide Varianten gelten der Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung von 30 Prozent. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Art des Steuerabzugs. Bei thesaurierenden ETFs musst du die Steuer aus eigenen Mitteln auf dem Verrechnungskonto bereitstellen, bei ausschüttenden ETFs wird sie von der Dividende abgezogen.

  • Thesaurierende Welt-ETFs reinvestieren Erträge, die Vorabpauschale fällt in voller Höhe an.
  • Ausschüttende Welt-ETFs zahlen Dividenden aus, die Vorabpauschale wird dadurch gemindert.
  • Bei beiden Varianten gelten Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung von 30 Prozent.
Vorabpauschale bei thesaurierenden und ausschüttenden ETFs
Thesaurierender Welt-ETFAusschüttender Welt-ETF
AusschüttungenKeine Ausschüttungen, Erträge werden reinvestiertRegelmäßige Dividendenausschüttungen
VorabpauschaleFällt in voller Höhe an, wenn der Basisertrag die Ausschüttungen übersteigtWird durch Ausschüttungen gemindert, oft fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an
SteuerabzugBank bucht die Steuer vom Verrechnungskonto abSteuer wird direkt von der Ausschüttung einbehalten

09 · Schritt für Schritt

Freistellungs­auftrag und Verrechnungs­konto: So läuft der Steuerabzug ab

Dein Depotanbieter führt die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch ans Finanzamt ab. Dafür braucht er entweder einen Freistellungsauftrag oder ausreichend Guthaben auf deinem Verrechnungskonto.

Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer auch dann abgeführt, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Richte bei deinem Depotanbieter einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro ein. Dann zieht die Bank keine Steuern ab, solange dein Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren kannst du den Auftrag über 2000 Euro verteilen.

Die Vorabpauschale für 2026 wird im Januar 2027 fällig. Die Bank bucht die Steuer vom Verrechnungskonto deines Depots ab. Sorge am Jahresanfang für ausreichend Guthaben, sonst kann die Bank Fondsanteile verkaufen oder den Dispokredit nutzen. Beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile rechnet der Anbieter die gezahlten Vorabsteuern automatisch an.

  • Richte einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro ein, damit die Bank keine Steuern abzieht.
  • Die Vorabpauschale für 2026 wird im Januar 2027 fällig.
  • Sorge für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto, sonst droht der Verkauf von Fondsanteilen.
01

Freistellungsauftrag erteilen

Richte bei deinem Depotanbieter einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro ein. Dann zieht die Bank keine Steuern ab, solange dein Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

02

Steuerabzug im Januar

Die Vorabpauschale für 2026 wird im Januar 2027 fällig. Die Bank bucht die Steuer vom Verrechnungskonto deines Depots ab.

03

Deckung sicherstellen

Sorge am Jahresanfang für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Sonst kann die Bank Fondsanteile verkaufen oder den Dispokredit nutzen.

04

Anrechnung beim Verkauf

Beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile rechnet der Depotanbieter die bereits gezahlte Vorabpauschale auf die Abgeltungsteuer an.

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vorabpauschale vermeiden

Viele Anleger zahlen unnötig Steuern oder geraten in Liquiditätsprobleme, weil sie die Vorabpauschale nicht einplanen. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten, obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Dann führt die Bank die Steuer zunächst ab, und du musst sie dir über die Steuererklärung zurückholen. Das kostet Zeit und bindet unnötig Liquidität.

Ein weiteres Problem ist zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Reicht das Geld für die Steuerabbuchung im Januar nicht aus, kann die Bank Fondsanteile verkaufen. Das ist besonders ärgerlich, wenn du die Anteile zuvor mit Ausgabeaufschlag gekauft hast.

Viele Anleger gehen außerdem davon aus, dass thesaurierende ETFs bis zum Verkauf komplett steuerfrei bleiben. Das ist falsch, die Vorabpauschale sorgt für eine jährliche Besteuerung. Auch bei geringer Wertsteigerung kann sie anfallen, wenn der Basisertrag höher ist als die tatsächliche Kursentwicklung.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet, obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
  • Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto, sodass die Bank Fondsanteile verkauft.
  • Annahme, dass thesaurierende ETFs bis zum Verkauf komplett steuerfrei bleiben.

Häufige Fehler im Umgang mit der Vorabpauschale

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet, obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
·Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto, sodass die Bank Fondsanteile verkauft.
·Annahme, dass thesaurierende ETFs bis zum Verkauf komplett steuerfrei bleiben.
·Vergessen, dass die Vorabpauschale auch bei geringer Wertsteigerung anfallen kann, wenn der Basisertrag höher ist.
·Keine Anrechnung der gezahlten Vorabpauschale beim späteren Verkauf beantragt.

11 · Was gilt

Wertsteigerung und Verluste: Wann keine Vorabpauschale anfällt

Die Vorabpauschale ist an die tatsächliche Wertentwicklung deines ETFs gekoppelt. In Verlustjahren entfällt sie komplett.

Hat dein Welt-ETF im Jahresverlauf Verluste gemacht, entsteht keine Vorabpauschale. Auch bei einer Wertsteigerung von null Euro fällt keine Steuer an.

Die Vorabpauschale fällt an, wenn dein ETF eine positive Wertsteigerung erzielt hat. Ist der Basisertrag kleiner als die Wertsteigerung, gilt der Basisertrag. Ist die Wertsteigerung kleiner als der Basisertrag, gilt die Wertsteigerung als Vorabpauschale.

Bei ausschüttenden ETFs mindern die Ausschüttungen die Vorabpauschale. Sind die Ausschüttungen höher als der Basisertrag, fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an. Die Steuer wird dann bereits vollständig über die Dividenden abgeführt.

  • Keine Vorabpauschale fällt an, wenn dein Welt-ETF im Jahresverlauf Verluste gemacht hat.
  • Die Vorabpauschale fällt an, wenn dein ETF eine positive Wertsteigerung erzielt hat.
  • Bei Ausschüttungen über dem Basisertrag entsteht keine zusätzliche Vorabpauschale.

Vorabpauschale fällt an

·Dein Welt-ETF hat im Jahr eine positive Wertsteigerung erzielt.
·Der Basisertrag ist kleiner als die Wertsteigerung, dann gilt der Basisertrag.
·Die Wertsteigerung ist kleiner als der Basisertrag, dann gilt die Wertsteigerung.
·Dein ETF hat ausgeschüttet, aber die Ausschüttungen sind geringer als der Basisertrag.

Keine Vorabpauschale

·Dein Welt-ETF hat im Jahresverlauf Verluste gemacht.
·Die Wertsteigerung beträgt null Euro.
·Die Ausschüttungen deines ETFs sind höher als der Basisertrag.
·Dein ETF ist ein reiner Geldmarktfonds ohne Wertsteigerung.

Häufige Fragen

Fragen zu Vorabpauschale bei Welt-ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026