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Emerging Markets ETF-Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026

Bei Aktienfonds wie einem Emerging Markets ETF musst du nur 70 Prozent der Erträge versteuern. Diese Teilfreistellung von 30 Prozent senkt deine Abgeltungs­teuer spürbar und gilt auch für thesaurierende Fonds.

9 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, du versteuerst also nur 70 Prozent der Erträge.
  • Die Teilfreistellung greift bei Kursgewinnen, Dividenden und der Vorabpauschale eines Emerging Markets ETF.
  • Dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr bleibt unverändert und wird vor der Teilfreistellung berücksichtigt.
  • Auf den steuerpflichtigen Teil fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Teilfreistellung bei einem Emerging Markets ETF?

Die Teilfreistellung ist ein fester Steuerrabatt für Fonds, die überwiegend in Aktien investieren. Sie gleicht aus, dass der Fonds auf Ebene der enthaltenen Unternehmen bereits Steuern gezahlt hat.

Dein Emerging Markets ETF investiert in Aktien von Unternehmen aus Ländern wie China, Indien oder Brasilien, die auf Unternehmensebene besteuert werden. Ohne die Teilfreistellung würdest du diese Erträge in Deutschland noch einmal voll versteuern.

Für dich bedeutet das konkret: Von einer Dividende oder einem Kursgewinn deines ETFs musst du nur 70 Prozent in deiner Steuererklärung beziehungsweise bei der Bank berücksichtigen lassen. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für alle Aktienfonds, die fortlaufend zu mehr als der Hälfte in Aktien investieren. Ein ETF auf den MSCI Emerging Markets erfüllt diese Voraussetzung dauerhaft.

Die Bank wendet die Teilfreistellung automatisch an, sobald ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht. Du musst dafür keinen Antrag stellen und keine Unterlagen einreichen.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent der Erträge aus einem Emerging Markets ETF fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.

Ein MSCI Emerging Markets ETF gilt als Aktienfonds, weil er fortlaufend zu mehr als der Hälfte in Aktien von Schwellenländern wie China, Indien oder Brasilien investiert ist.

02 · Vergleich

Teilfreistellung im Vergleich: Aktienfonds gegen Anleihenfonds

Die Höhe der Teilfreistellung hängt davon ab, welche Wertpapiere im Fonds stecken. Dein Emerging Markets ETF wird steuerlich anders behandelt als ein Fonds, der nur Anleihen hält.

Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Zusammensetzung des Fonds ab. Ein reiner Aktienfonds wie dein Emerging Markets ETF erhält die höchste Entlastung von 30 Prozent. Mischfonds, die sowohl Aktien als auch Anleihen halten, bekommen nur 15 Prozent Teilfreistellung.

Fonds, die ausschließlich in Anleihen investieren, erhalten keine Teilfreistellung. Dort musst du die Erträge zu 100 Prozent versteuern. Die Teilfreistellung wird auf alle positiven Erträge angewendet, also auf Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale.

Für dich bedeutet das: Ein ETF auf den MSCI Emerging Markets wird steuerlich günstiger behandelt als ein ETF auf Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen. Der steuerpflichtige Anteil deiner Erträge liegt bei 70 Prozent statt bei 100 Prozent.

Steuerliche Teilfreistellung nach Fondsart
Aktienfonds (z. B. Emerging Markets ETF)MischfondsAnleihenfonds
Teilfreistellung30 Prozent15 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil der Erträge70 Prozent85 Prozent
Typische ProdukteETF auf den MSCI Emerging Markets

03 · Schritt für Schritt

So wird die Teilfreistellung bei deinem ETF steuerlich wirksam

Die Teilfreistellung ist kein Rabatt, den du beantragen musst. Deine depotführende Bank wendet sie automatisch an, bevor sie die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführt.

Die Teilfreistellung greift automatisch in mehreren Schritten, sobald bei deinem Emerging Markets ETF ein Ertrag anfällt. Das passiert bei einer Dividendenausschüttung, bei einem Verkauf mit Gewinn oder bei der Vorabpauschale zum Jahreswechsel.

Zuerst reduziert deine Bank den Ertrag pauschal um 30 Prozent. Nur die verbleibenden 70 Prozent gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge. Danach wird dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr abgezogen, sofern er nicht bereits durch andere Erträge aufgebraucht ist.

Erst auf den danach verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Liegt dein steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung unter 1000 Euro, zahlst du keine Steuer. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird nur auf die tatsächlich anfallende Abgeltungsteuer erhoben.

01

Ertrag fällt an

Dein Emerging Markets ETF schüttet eine Dividende aus, du verkaufst Anteile mit Gewinn oder zum Jahreswechsel wird die Vorabpauschale fällig.

02

Teilfreistellung abziehen

Die Bank reduziert den Ertrag pauschal um 30 Prozent. Nur die verbleibenden 70 Prozent gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge.

03

Sparer-Pauschbetrag verrechnen

Liegt dein steuerpflichtiger Ertrag unter 1000 EUR pro Person und Jahr, fällt keine Steuer an. Der Freibetrag wird vor der Berechnung der Steuer abgezogen.

04

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer an. Kirchensteuer kommt je nach Bundesland hinzu.

04 · Was gilt

Für welche Erträge deines Emerging Markets ETF die Teilfreistellung gilt

Die Teilfreistellung erfasst alle Ertragsarten eines Aktienfonds. Es gibt aber auch Positionen, bei denen sie nicht greift.

Dazu gehören Dividenden und Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf von Anteilen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Auch Erträge aus der Wertpapierleihe des Fonds fallen darunter, sofern sie dem Fondsvermögen zufließen.

Nicht begünstigt sind dagegen Verluste aus dem Verkauf von ETF-Anteilen. Verluste werden in voller Höhe im Verlusttopf gesammelt und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Die Teilfreistellung gilt nur für positive Erträge, nicht für Verluste.

Ebenfalls keine Teilfreistellung gibt es für Stückzinsen aus Anleihen, falls der Fonds die Aktienfondsquote nicht erreicht. Gebühren und Kosten deines Brokers sind steuerlich ohnehin kein Ertrag und werden nicht begünstigt.

Teilfreistellung gilt

·Dividenden und Ausschüttungen des ETF
·Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
·Erträge aus der Wertpapierleihe des Fonds, sofern sie dem Fondsvermögen zufließen

Keine Teilfreistellung

·Verluste aus dem Verkauf von ETF-Anteilen
·Stückzinsen aus Anleihen im Fonds, falls der Fonds keine Aktienfondsquote erreicht
·Gebühren und Kosten des Brokers
·Erträge aus einem reinen Geldmarktfonds

05 · Kosten

Was kostet dich die Steuer auf einen Emerging Markets ETF?

Die Teilfreistellung senkt die Steuerlast, aber sie macht Erträge nicht steuerfrei. Für eine grobe Einordnung hilft ein Blick auf die effektive Belastung.

Ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags liegt die effektive Belastung auf Erträge aus einem Aktienfonds bei etwa 18,5 Prozent.

Diese Zahl setzt sich zusammen aus 25 Prozent Abgeltungsteuer auf 70 Prozent des Ertrags, also 17,5 Prozent, plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diese Steuer. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 18,5 Prozent des Ertrags, sofern kein Kirchensteuerzuschlag anfällt.

Mit Sparer-Pauschbetrag sinkt die Belastung für kleinere Erträge auf null. Erst wenn deine steuerpflichtigen Erträge nach Teilfreistellung den Freibetrag von 1000 Euro pro Person übersteigen, wird Steuer fällig.

Effektive Steuerbelastung auf Aktienfonds-Erträge

Abgeltungsteuer auf 70 % des Ertrags17,5 %
Solidaritätszuschlag auf die Steuerca. 0,96 %
Steuerfrei durch Teilfreistellung30 %

06 · Im Vertrag

Wichtige Fachbegriffe zur Teilfreistellung bei Schwellenländer-ETFs

Einige Begriffe begegnen dir in der Steuerbescheinigung und im ETF-Factsheet. Sie entscheiden mit darüber, ob und wie die Teilfreistellung angewendet wird.

Die Aktienfondsquote ist die zentrale Voraussetzung: Der Fonds muss laut Anlagebedingungen fortlaufend zu mehr als 50 Prozent in Aktien investieren.

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden ETFs zum Jahreswechsel versteuert wird. Auch auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung von 30 Prozent angewendet. Das Fondsdomizil, also das Land, in dem der ETF aufgelegt wurde, ist für die deutsche Teilfreistellung unerheblich.

Viele Emerging Markets ETFs sind in Irland aufgelegt. Entscheidend ist allein, dass der Fonds die Aktienfondsquote erfüllt und du die Anteile im privaten Depot hältst.

Begriffe rund um die Teilfreistellung

AktienfondsquoteVoraussetzungDer Fonds muss laut Anlagebedingungen fortlaufend zu mehr als 50 Prozent in Aktien investieren. Ein ETF auf den MSCI Emerging Markets erfüllt das in der Regel dauerhaft.
VorabpauschaleThesauriererBei thesaurierenden ETFs wird ein fiktiver Ertrag versteuert. Die Teilfreistellung von 30 Prozent wird auch auf diese Vorabpauschale angewendet.
FondsdomizilRechtsrahmenViele Emerging Markets ETFs sind in Irland aufgelegt. Für die deutsche Teilfreistellung ist das Domizil unerheblich, entscheidend ist die Aktienfondsquote.
WertpapierleiheZusatzertragVerleiht der Fonds Aktien, erhöhen die Leihgebühren den Fondsertrag. Diese Erträge zählen zu den Aktienfondserträgen und sind teilfreigestellt.

07 · Checkliste

Checkliste: So prüfst du die Teilfreistellung für deinen ETF

Nicht jeder Fonds mit Schwellenländern im Namen ist automatisch ein Aktienfonds. Mit wenigen Punkten stellst du fest, ob dein ETF die 30-Prozent-Teilfreistellung bekommt.

  • Der ETF bildet einen Aktienindex wie den MSCI Emerging Markets oder FTSE Emerging Markets ab.
  • Die Anlagebedingungen des Fonds sehen eine Investition von mehr als 50 Prozent in Aktien vor.
  • Der Fonds ist ein UCITS-ETF oder ein vergleichbarer Publikumsfonds.
  • Du hältst die Anteile im privaten Depot und nicht in einem Betriebsvermögen.
  • Die Erträge werden in Deutschland steuerlich erfasst, unabhängig vom Fondsdomizil des ETF.

Wenn alle Punkte zutreffen, wendet deine Bank die Teilfreistellung automatisch an. Du musst nichts weiter veranlassen.

Voraussetzungen für die Teilfreistellung

01

Der ETF bildet einen Aktienindex wie den MSCI Emerging Markets oder FTSE Emerging Markets ab.

02

Die Anlagebedingungen des Fonds sehen eine Investition von mehr als 50 Prozent in Aktien vor.

03

Der Fonds ist ein UCITS-ETF oder ein vergleichbarer Publikumsfonds.

04

Du hältst die Anteile im privaten Depot und nicht in einem Betriebsvermögen.

05

Die Erträge werden in Deutschland steuerlich erfasst, unabhängig vom Fondsdomizil des ETF.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Teilfreistellung von Emerging Markets ETFs

Die Teilfreistellung wird von der Bank automatisch berücksichtigt. Fehler entstehen meist, wenn Anleger die Abläufe falsch einschätzen oder Freibeträge nicht eingerichtet sind.

  • Du beantragst die Teilfreistellung selbst beim Finanzamt. Sie wird von der Bank automatisch angewendet, eine separate Beantragung ist nicht nötig.
  • Du verwechselst die Teilfreistellung mit dem Sparer-Pauschbetrag. Beides sind getrennte Entlastungen, die nacheinander wirken.
  • Du gehst davon aus, dass ein synthetischer Emerging Markets ETF keine Teilfreistellung bekommt. Auch Swap-basierte ETFs gelten als Aktienfonds, wenn sie die Aktienfondsquote erfüllen.
  • Du vergisst, dass die Teilfreistellung auch für die Vorabpauschale gilt. Bei thesaurierenden ETFs wird sie automatisch berücksichtigt.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Annahme, dass Verluste durch die Teilfreistellung gemindert werden. Verluste werden in voller Höhe erfasst und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Du beantragst die Teilfreistellung selbst beim Finanzamt. Sie wird von der Bank automatisch angewendet, eine separate Beantragung ist nicht nötig.
·Du verwechselst die Teilfreistellung mit dem Sparer-Pauschbetrag. Beides sind getrennte Entlastungen, die nacheinander wirken.
·Du gehst davon aus, dass ein synthetischer Emerging Markets ETF keine Teilfreistellung bekommt. Auch Swap-basierte ETFs gelten als Aktienfonds, wenn sie die Aktienfondsquote erfüllen.
·Du vergisst, dass die Teilfreistellung auch für die Vorabpauschale gilt. Bei thesaurierenden ETFs wird die Steuer auf den fiktiven Ertrag ebenfalls um 30 Prozent gekürzt.
·Du überträgst die Teilfreistellung auf Verluste. Verluste aus ETF-Verkäufen werden nicht teilfreigestellt, sondern in voller Höhe im Verlusttopf erfasst.

09 · Hintergrund

So wirkt sich die Teilfreistellung auf deinen ETF-Sparplan aus

Bei einem Sparplan auf einen Emerging Markets ETF fallen die Erträge über viele Jahre verteilt an. Die Teilfreistellung erhöht den Anteil, der nach Steuern im Depot bleibt.

In dieser Zeit fallen Ausschüttungen oder Vorabpauschalen an, die du versteuern musst. Durch die Teilfreistellung von 30 Prozent bleibt ein größerer Teil der Erträge unangetastet, was den Zinseszinseffekt bei thesaurierenden ETFs stärkt.

Die Volatilität von Schwellenländern kann dazu führen, dass du Anteile in einem Jahr mit Gewinn verkaufst und im nächsten Jahr Verluste realisierst. Die Teilfreistellung gilt nur für Gewinne. Verluste werden in voller Höhe im Verlusttopf gesammelt und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Für langfristige Sparpläne bedeutet die Teilfreistellung, dass nach Steuern mehr Kapital im Depot bleibt und weiterarbeiten kann. Das ist besonders bei thesaurierenden ETFs relevant, bei denen Erträge automatisch reinvestiert werden.

Ein Sparplan auf einen MSCI Emerging Markets ETF sammelt über Jahre Anteile an. In dieser Zeit fallen Ausschüttungen oder Vorabpauschalen an, die du versteuern musst. Durch die Teilfreistellung von 30 Prozent bleibt ein größerer Teil der Erträge unangetastet, was den Zinseszinseffekt bei thesaurierenden ETFs stärkt.

Die Volatilität von Schwellenländern kann dazu führen, dass du Anteile in einem Jahr mit Gewinn verkaufst und im nächsten Jahr Verluste realisierst. Die Teilfreistellung gilt nur für Gewinne. Verluste werden in voller Höhe im Verlusttopf gesammelt und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Achte darauf, dass dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr bei deiner Bank hinterlegt ist. Erst wenn deine steuerpflichtigen Erträge nach Teilfreistellung diesen Betrag übersteigen, führt die Bank Abgeltungsteuer ab. Bei einem Ehepaar sind gemeinsam 2000 EUR pro Jahr frei.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026