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Teilfreistellung bei Dividenden-ETFs: So viel Steuern sparst du 2026

Bei Dividenden-ETFs greift die Teilfreistellung für Aktienfonds. Sie senkt deine Steuerlast auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne um 30 Prozent.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne.
  • Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung in der Regel automatisch an.
  • Zusätzlich kannst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr nutzen.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei Dividenden-ETFs?

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Erträge aus einem Fonds gekürzt werden. Bei Aktienfonds wie den meisten Dividenden-ETFs beträgt sie 30 Prozent.

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass auf Fondsebene bereits Steuern anfallen. Dein Dividenden-ETF zahlt auf Unternehmensgewinne im Ausland Quellensteuern, bevor die Dividende überhaupt bei dir ankommt. Ohne Korrektur würdest du diese Beträge doppelt belasten.

Deshalb bleiben bei Aktienfonds 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei. Nur die restlichen 70 Prozent fließen in die Berechnung von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das gilt unabhängig davon, ob die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden.

Für dich bedeutet das: Bei 100 Euro Dividende aus einem Dividenden-ETF sind nur 70 Euro steuerpflichtig. Die Ersparnis wirkt sich direkt auf deine Nettorendite aus, ohne dass du dafür einen Antrag stellen musst.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

Ein pauschaler Steuerfreibetrag von 30 Prozent auf alle Erträge aus Aktienfonds. Er gleicht aus, dass auf Fondsebene bereits Körperschaft- und Quellensteuern anfallen.

Nur 70 Prozent deiner Dividenden-ETF-Erträge werden mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.

02 · Vergleich

Ausschüttend oder thesaurierend: Wo gilt die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung hängt nicht von der Ertragsverwendung ab. Sie gilt für beide ETF-Varianten, sobald der Fonds steuerlich als Aktienfonds eingestuft ist.

Die steuerliche Einstufung deines Dividenden-ETF entscheidet über die Teilfreistellung, nicht die Art der Ertragsverwendung. Sobald der Fonds fortlaufend mindestens 50 Prozent seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen hält, gilt er als Aktienfonds. Dann profitieren beide Varianten gleichermaßen.

Bei einem ausschüttenden Dividenden-ETF bleiben 30 Prozent der Dividende steuerfrei. Bei einem thesaurierenden Dividenden-ETF wirkt die Teilfreistellung auf die Vorabpauschale und auf spätere Veräußerungsgewinne. Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn die Ausschüttung unter dem gesetzlich berechneten Mindestertrag liegt.

  • Beim ausschüttenden Dividenden-ETF reduziert die Teilfreistellung deine Steuerlast auf jede Dividendenzahlung.
  • Beim thesaurierenden Dividenden-ETF senkt sie die Steuer auf die unterjährige Vorabpauschale.
  • Beim Verkauf von Anteilen beider Varianten bleiben 30 Prozent des Kursgewinns steuerfrei.
Teilfreistellung bei Dividenden-ETFs im Vergleich
Ausschüttender Dividenden-ETFThesaurierender Dividenden-ETF
Teilfreistellung auf Dividenden30 Prozent der Ausschüttung bleiben steuerfreiKeine direkte Ausschüttung, daher nicht anwendbar
Teilfreistellung auf VorabpauschaleNur relevant, wenn die Ausschüttung unter der Vorabpauschale liegt30 Prozent der Vorabpauschale bleiben steuerfrei
Teilfreistellung auf Veräußerungs­gewinne30 Prozent des Kursgewinns bleiben steuerfrei30 Prozent des Kursgewinns bleiben steuerfrei

03 · Schritt für Schritt

So wendet deine Depotbank die Teilfreistellung an

In der Praxis musst du für die Teilfreistellung nichts unternehmen. Deine Depotbank führt die Steuer auf die reduzierten Erträge direkt ab.

Deine Depotbank erhält von der Fondsgesellschaft die Information, ob dein Dividenden-ETF als Aktienfonds eingestuft ist. Grundlage dafür ist der Verkaufsprospekt des Fonds. Diese Einstufung wird an die deutschen Depotbanken gemeldet und automatisch in der Steuerberechnung berücksichtigt.

Bei jeder steuerrelevanten Transaktion ermittelt die Bank zunächst den Ertrag. Das kann eine Ausschüttung, eine Vorabpauschale oder ein Veräußerungsgewinn sein. Anschließend kürzt sie diesen Betrag um 30 Prozent und berechnet nur auf die verbleibenden 70 Prozent die Steuer.

  • Die Depotbank zieht die Teilfreistellung automatisch ab, du musst keinen Antrag stellen.
  • Die Steuer wird direkt auf den reduzierten Betrag abgeführt.
  • In deiner Jahressteuerbescheinigung erscheinen nur die Werte nach Teilfreistellung.
01

Fondsstatus prüfen

Deine Depotbank erhält von der Fondsgesellschaft die Information, ob dein Dividenden-ETF als Aktienfonds gilt. Grundlage ist der Verkaufsprospekt des Fonds.

02

Ertrag ermitteln

Bei einer Ausschüttung, einer Vorabpauschale oder einem Verkauf wird der steuerpflichtige Ertrag ermittelt.

03

Teilfreistellung abziehen

Die Depotbank kürzt den steuerpflichtigen Ertrag um 30 Prozent. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent werden Steuern berechnet.

04

Steuern abführen

Auf den reduzierten Betrag führt die Depotbank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

04 · Was gilt

Für welche Erträge gilt die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung wirkt auf alle drei Ertragsarten eines Aktienfonds. Sie reduziert jeweils die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer.

Die Teilfreistellung wirkt auf alle drei Ertragsarten eines Aktienfonds. Dividenden aus den im Fonds gehaltenen Aktien, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen werden jeweils um 30 Prozent gekürzt. Das schafft eine einheitliche steuerliche Behandlung über die gesamte Haltedauer.

Nicht profitieren kannst du bei Erträgen aus reinen Anleihenfonds oder aus Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote. Auch Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld sowie Dividenden aus Einzelaktien im Depot fallen nicht unter diese Regelung. Die Teilfreistellung ist an die steuerliche Einstufung des Fonds gebunden.

  • 30 Prozent steuerfrei: Erträge aus einem Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote.
  • Voll steuerpflichtig: Erträge aus reinen Anleihenfonds und Zinserträge aus Tagesgeld.
  • Voll steuerpflichtig: Dividenden aus Einzelaktien im Depot.

30 Prozent steuerfrei

·Dividenden aus Aktien im Fonds
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
·Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen
·Erträge aus einem Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote

Voll steuerpflichtig

·Erträge aus reinen Anleihenfonds
·Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld
·Dividenden aus Einzelaktien im Depot

05 · Kosten

Wie hoch ist deine Steuerlast mit Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung senkt die effektive Steuerbelastung auf Dividenden-ETF-Erträge deutlich. Der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent wird nur auf 70 Prozent des Ertrags angewendet.

Ohne Teilfreistellung liegt die Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag bei 26,375 Prozent. Mit der Teilfreistellung von 30 Prozent sinkt die effektive Belastung auf 18,46 Prozent, sofern keine Kirchensteuer anfällt. Diese Rechnung ergibt sich aus 70 Prozent des Ertrags, besteuert mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Die Differenz von rund 8 Prozentpunkten macht sich bei regelmäßigen Dividendenerträgen deutlich bemerkbar. Bei 1000 Euro Dividende aus einem Dividenden-ETF zahlst du mit Teilfreistellung etwa 184,60 Euro Steuern statt 263,75 Euro ohne Teilfreistellung. Kirchensteuerpflichtige zahlen je nach Bundesland etwas mehr.

Diese effektive Belastung gilt für alle Erträge aus Aktienfonds, also auch für Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Die Teilfreistellung senkt damit deine Steuerlast über die gesamte Anlagedauer.

Effektive Steuerbelastung auf Dividenden-ETF-Erträge 2026

Ohne Teilfreistellung26,375 %
Mit Teilfreistellung (30 %)18,46 %

06 · Im Vertrag

Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag

Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag wirken unabhängig voneinander. Du kannst beide Vorteile kombinieren, um deine Steuerlast auf Dividenden-ETFs weiter zu senken.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr wird vor der Teilfreistellung vom steuerpflichtigen Ertrag abgezogen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Erst der danach verbleibende Betrag wird um 30 Prozent gekürzt und anschließend versteuert.

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Depotbank an, den Sparer-Pauschbetrag direkt zu berücksichtigen. Ohne Auftrag führt die Bank zunächst Steuern ab, die du dir über die Steuererklärung zurückholen musst. Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Dividenden-ETFs belastet deinen Sparer-Pauschbetrag bereits unterjährig, auch wenn keine Ausschüttung auf dein Konto fließt.

  • Richte den Freistellungsauftrag bei jeder Depotbank ein, bei der du Kapitalerträge erzielst.
  • Verteile den Pauschbetrag auf mehrere Depots, falls du mehr als ein Konto nutzt.
  • Beachte, dass die Vorabpauschale deinen Freistellungsauftrag bereits im Januar des Folgejahres belasten kann.

Zusammenspiel der Steuervorteile

Sparer-Pauschbetrag1000 Euro pro PersonKapitalerträge bis 1000 Euro pro Jahr bleiben für Ledige steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Der Betrag wird vor der Teilfreistellung vom steuerpflichtigen Ertrag abgezogen.
FreistellungsauftragBei der Depotbank einrichtenMit einem Freistellungsauftrag weist du deine Depotbank an, den Sparer-Pauschbetrag direkt zu berücksichtigen. Ohne Auftrag führt die Bank zunächst Steuern ab, die du über die Steuererklärung zurückholen musst.
VorabpauschaleWird angerechnetDie Vorabpauschale wird auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet. Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern später den Veräußerungsgewinn, eine Doppelbesteuerung findet nicht statt.

07 · Checkliste

Checkliste: So holst du das Maximum aus der Teilfreistellung

Mit wenigen Handgriffen stellst du sicher, dass du bei Dividenden-ETFs nicht mehr Steuern zahlst als nötig.

Die Teilfreistellung selbst läuft automatisch, aber du kannst mit wenigen Handgriffen sicherstellen, dass du alle Steuervorteile kombinierst. Prüfe zuerst, ob dein Dividenden-ETF im Verkaufsprospekt als Aktienfonds eingestuft ist. Die meisten klassischen Dividenden-ETFs erfüllen die Mindestaktienquote von 50 Prozent.

Richte anschließend bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person ein. Verteile den Betrag auf mehrere Depots, falls du bei verschiedenen Anbietern investierst. Denke auch an die Vorabpauschale, die deinen Sparer-Pauschbetrag bei thesaurierenden Dividenden-ETFs bereits unterjährig belasten kann.

  • Prüfe im Verkaufsprospekt, ob dein Dividenden-ETF als Aktienfonds eingestuft ist.
  • Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person ein.
  • Verteile den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots, falls du mehr als ein Konto nutzt.
  • Beachte, dass die Vorabpauschale deinen Sparer-Pauschbetrag bereits unterjährig belasten kann.
  • Prüfe deine Kirchensteuerpflicht, da sie die Abgeltungsteuer erhöht.
  • Gib bei ausländischen Depots deine Erträge in der Steuererklärung an, da dort keine deutsche Depotbank die Steuer abführt.

Deine Aufgaben für die optimale ETF-Besteuerung

01

Prüfe im Verkaufsprospekt, ob dein Dividenden-ETF als Aktienfonds eingestuft ist.

02

Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person ein.

03

Verteile den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots, falls du mehr als ein Konto nutzt.

04

Beachte, dass die Vorabpauschale deinen Sparer-Pauschbetrag bereits unterjährig belasten kann.

05

Prüfe deine Kirchensteuerpflicht, da sie die Abgeltungsteuer erhöht.

06

Gib bei ausländischen Depots deine Erträge in der Steuererklärung an, da dort keine deutsche Depotbank die Steuer abführt.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Teilfreistellung von Dividenden-ETFs

Die Teilfreistellung wird von deutschen Depotbanken automatisch angewendet. Fehler entstehen vor allem bei der eigenen Steuererklärung oder bei ausländischen Depots.

Die Teilfreistellung wird von deutschen Depotbanken automatisch angewendet, aber einige Annahmen können dich Steuervorteile kosten. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Teilfreistellung für alle ETFs gilt. Sie greift nur bei Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote, nicht bei Anleihen- oder Rohstoff-ETFs.

Ein weiterer Fehler ist der Verzicht auf einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn verschenkst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr, weil die Bank zunächst Steuern abführt. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Dividenden-ETFs wird oft übersehen, weil sie deinen Freistellungsauftrag belastet, obwohl keine Ausschüttung auf dein Konto fließt.

  • Du gehst davon aus, dass die Teilfreistellung für alle ETFs gilt, obwohl sie nur Aktienfonds betrifft.
  • Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und verschenkst den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr.
  • Du vergisst, dass die Vorabpauschale bei thesaurierenden Dividenden-ETFs deinen Freistellungsauftrag belastet.
  • Du meldest Erträge aus einem ausländischen Depot nicht in der Steuererklärung, obwohl dort keine automatische Teilfreistellung erfolgt.

Diese Fehler kosten dich Steuervorteile

·Du gehst davon aus, dass die Teilfreistellung für alle ETFs gilt. Sie gilt nur für Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote, nicht für Anleihen- oder Rohstoff-ETFs.
·Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und verschenkst den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr.
·Du vergisst, dass die Vorabpauschale bei thesaurierenden Dividenden-ETFs deinen Freistellungsauftrag belastet, obwohl keine Ausschüttung auf dein Konto fließt.
·Du meldest Erträge aus einem ausländischen Depot nicht in der Steuererklärung. Die Teilfreistellung wird dort nicht automatisch berücksichtigt.
·Du überschätzt die Teilfreistellung: Sie befreit 30 Prozent der Erträge, nicht 30 Prozent der Steuer.

09 · Hintergrund

Teilfreistellung in der Steuererklärung

Bei inländischen Depots ist die Teilfreistellung bereits in der Jahressteuerbescheinigung enthalten. In Sonderfällen lohnt sich ein Blick in die Anlage KAP.

Bei inländischen Depots ist die Teilfreistellung bereits in deiner Jahressteuerbescheinigung enthalten. Deine Depotbank weist dort die steuerpflichtigen Erträge nach Teilfreistellung aus. Du übernimmst diese Werte in die Anlage KAP deiner Steuererklärung, ohne eigene Berechnungen anstellen zu müssen.

Bei ausländischen Depotbanken ohne automatische Teilfreistellung kannst du die 30 Prozent im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Dafür musst du die Erträge in der Anlage KAP erklären und die Teilfreistellung beantragen. Die Investmentsteuergesetz-Reform von 2018 hat die Besteuerung vereinheitlicht, sodass ausschüttende und thesaurierende Dividenden-ETFs steuerlich gleich behandelt werden.

Die Teilfreistellung ist damit kein kompliziertes Steuerkonstrukt, sondern ein pauschaler Freibetrag, der dir die Steuerlast auf Dividenden-ETFs spürbar senkt. In den meisten Fällen musst du nichts weiter tun, als deine Steuerbescheinigung korrekt zu übernehmen.

Deine Depotbank weist in der Jahressteuerbescheinigung die steuerpflichtigen Erträge nach Teilfreistellung aus. Du übernimmst diese Werte in die Anlage KAP deiner Steuererklärung.

Bei ausländischen Depotbanken ohne automatische Teilfreistellung kannst du die 30 Prozent im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Dafür musst du die Erträge in der Anlage KAP erklären und die Teilfreistellung beantragen.

Die Investmentsteuergesetz-Reform von 2018 hat die Besteuerung vereinheitlicht. Seitdem werden ausschüttende und thesaurierende Dividenden-ETFs steuerlich gleich behandelt, die Teilfreistellung gilt für beide Varianten.

10 · Grundlagen

Häufige Fragen zur Teilfreistellung bei Dividenden-ETFs

Die wichtigsten Antworten zur Teilfreistellung und zur Besteuerung von Dividenden-ETFs im Überblick.

Kurz erklärt

Teilfreistellung bei Dividenden-ETFs

Ein pauschaler Steuerfreibetrag von 30 Prozent auf Erträge aus Aktienfonds. Er reduziert die Bemessungsgrundlage für Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Teilfreistellung gilt für Dividenden, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne, sofern der ETF als Aktienfonds eingestuft ist.

Häufige Fragen

Fragen zu Teilfreistellung bei Dividenden-ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026