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Steuererklärung für Dividenden-ETFs: So gibst du Kapitalerträge richtig an

Dividenden-ETFs erzeugen regelmäßige Kapitalerträge, die du in der Steuererklärung korrekt angeben musst. Mit Freistellungs­auftrag, Teilfreistellung und Anlage KAP holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Dividenden und Kursgewinne von ETFs fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das heißt nur 70 Prozent der Erträge sind steuerpflichtig.
  • Die Anlage KAP ist das zentrale Formular, wenn du Kapitalerträge aus mehreren Depots verrechnen oder zu viel einbehaltene Steuern zurückholen willst.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Dividenden-ETFs an?

Dividenden-ETFs erzeugen laufende Ausschüttungen und beim Verkauf Kursgewinne. Beides zählt steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und wird pauschal besteuert.

Auf Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne aus ETFs wird eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer, je nach Bundesland.

Die Depotbank führt diese Steuern automatisch ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Die Gesamtbelastung liegt bei mindestens 26,375 Prozent, wenn kein Kirchensteuerabzug erfolgt.

Für dich als Studierende bedeutet das: Solange deine gesamten Kapitalerträge unter 1000 EUR pro Jahr bleiben und du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, zahlst du auf Dividenden-ETFs keine Steuern. Erst oberhalb dieser Grenze greift der automatische Abzug durch die Bank.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Dividenden-ETFs

Auf Kapitalerträge wie Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne aus ETFs wird eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Depotbank führt diese Steuern automatisch ab, sobald der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist.

Die Gesamtbelastung liegt bei mindestens 26,375 Prozent, wenn kein Kirchensteuerabzug erfolgt.

02 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag: So nutzt du deinen Freibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag macht einen Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei. Damit die Depotbank diesen Freibetrag direkt berücksichtigt, richtest du einen Freistellungsauftrag ein.

Der Sparer-Pauschbetrag macht Kapitalerträge bis 1000 EUR pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 2000 EUR. Er gilt automatisch für alle Kapitalerträge, wenn du eine Steuererklärung abgibst.

Der Freistellungsauftrag ist dagegen ein Auftrag an deine Depotbank, den Sparer-Pauschbetrag direkt beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Du kannst den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis zur Höhe von 1000 EUR beziehungsweise 2000 EUR bei Zusammenveranlagung.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab. Zu viel gezahlte Beträge holst du dir dann nur über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.

So unterscheiden sich die beiden Instrumente in der Praxis
Sparer-PauschbetragFreistellungs­auftrag
Höhe pro Person und Jahr1000 EURBis zu 1000 EUR frei verteilbar
Höhe bei Ehepaaren2000 EUR pro JahrGemeinsamer Auftrag bis 2000 EUR möglich
Wer setzt ihn um?Gesetzlich festgelegtWird bei der Depotbank eingereicht
WirkungMacht Kapitalerträge bis 1000 EUR steuerfreiVerhindert Steuerabzug bis zur eingetragenen Höhe

03 · Was gilt

Teilfreistellung: Warum nur 70 Prozent deiner ETF-Erträge zählen

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Aktienfonds. Sie gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet: Nur 70 Prozent der Ausschüttungen, Kursgewinne und der Vorabpauschale werden steuerlich angesetzt.

Die Teilfreistellung gilt für physisch replizierende Aktien-ETFs und für die meisten thesaurierenden Aktien-ETFs. Sie gilt nicht für Anleihen-ETFs, Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil oder fully funded Swap-ETFs ohne echte Kapitalbeteiligung.

Für dich heißt das konkret: Bei 100 EUR Dividende aus einem Aktien-ETF sind nur 70 EUR steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer fällt also nur auf diesen reduzierten Betrag an.

Teilfreistellung gilt

·Ausschüttungen eines Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil
·Kursgewinne beim Verkauf eines Aktien-ETFs
·Die Vorabpauschale eines thesaurierenden Aktien-ETFs
·Erträge aus physisch replizierenden Aktien-ETFs

Teilfreistellung gilt nicht

·Erträge aus Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil
·Erträge aus Anleihen-ETFs
·Erträge aus fully funded Swap-ETFs ohne echte Kapitalbeteiligung
·Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld

04 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale bei thesaurierenden Dividenden-ETFs

Auch wenn ein thesaurierender ETF keine Dividenden auszahlt, kann das Finanzamt jährlich eine Vorabpauschale besteuern. Sie soll die Steuerlast an ausschüttende Fonds angleichen.

Auch wenn ein thesaurierender ETF keine Dividenden auszahlt, kann das Finanzamt jährlich eine Vorabpauschale besteuern. Sie wird auf Basis des Fondsertrags und eines jährlich festgelegten Basiszinses berechnet.

Die Depotbank bucht die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto ab. Das passiert auch dann, wenn du keinen Cent aus dem ETF erhalten hast, sobald der Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

Beim späteren Verkauf des thesaurierenden ETFs wird die bereits gezahlte Vorabpauschale vom steuerpflichtigen Kursgewinn abgezogen. So verhinderst du eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags.

01

Ermittlung der Vorabpauschale

Das Finanzamt berechnet eine fiktive Ausschüttung auf Basis des Fondsertrags und eines jährlich festgelegten Basiszinses. Die Depotbank behält die darauf entfallende Steuer ein, sobald der Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

02

Steuerabzug durch die Depotbank

Die Bank bucht die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto ab. Das passiert auch dann, wenn du keinen Cent aus dem ETF erhalten hast.

03

Verrechnung beim späteren Verkauf

Beim Verkauf des thesaurierenden ETFs wird die bereits gezahlte Vorabpauschale vom steuerpflichtigen Kursgewinn abgezogen. So vermeidest du eine Doppelbesteuerung.

04

Angabe in der Steuererklärung

Die Depotbank übermittelt die gezahlte Vorabpauschale an das Finanzamt. In der Anlage KAP kannst du sie mit anderen Kapitalerträgen verrechnen und zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

05 · Vergleich

Ausschüttende oder thesaurierende Dividenden-ETFs: Was ist steuerlich günstiger?

Beide ETF-Varianten werden seit der Investmentsteuerreform ähnlich besteuert. Unterschiede zeigen sich vor allem beim Zeitpunkt des Steuerabzugs und bei der Nutzung des Sparer-Pauschbetrags.

Bei ausschüttenden ETFs werden Dividenden sofort steuerpflichtig, sobald sie deinem Konto gutgeschrieben werden. Sie füllen den Sparer-Pauschbetrag automatisch und ohne weiteres Zutun.

Thesaurierende ETFs besteuern stattdessen jährlich die Vorabpauschale, die oft niedriger ausfällt als die Dividende eines vergleichbaren ausschüttenden ETFs. Dadurch entsteht meist ein Steuerstundungseffekt, weil ein größerer Teil der Erträge erst beim Verkauf versteuert wird.

Für Studierende mit niedrigem Einkommen kann der ausschüttende ETF trotzdem vorteilhaft sein: Die laufenden Dividenden nutzen den Freibetrag von 1000 EUR zuverlässig aus, während die Vorabpauschale ihn oft nicht vollständig füllt.

Steuerliche Unterschiede der beiden ETF-Typen
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
Laufende BesteuerungDividenden werden sofort steuerpflichtigVorabpauschale wird jährlich besteuert
SteuerstundungKeine Stundung, Ausschüttungen fließen zuMeist Stundungseffekt, da Vorabpauschale oft niedriger als Dividende
Nutzung des Sparer-PauschbetragsAusschüttungen füllen den Freibetrag automatischFreibetrag wird nur über Vorabpauschale genutzt, oft nicht vollständig
Steuerlast beim VerkaufKursgewinn abzüglich bereits versteuerter AusschüttungenKursgewinn abzüglich bereits gezahlter Vorabpauschalen

06 · Im Vertrag

Anlage KAP: So gibst du Dividenden-ETF-Erträge in der Steuererklärung an

Die Anlage KAP ist der Ort für alle Kapitalerträge, die nicht oder nicht korrekt von der Depotbank versteuert wurden. Sie hilft dir, zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzuholen.

In der Anlage KAP trägst du alle Kapitalerträge ein, die nicht oder nicht korrekt von der Depotbank versteuert wurden. Das betrifft vor allem Fälle mit mehreren Depots, ausländischen Erträgen oder fehlenden Freistellungsaufträgen.

Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du in der Anlage KAP mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnen. Dafür musst du bei der verlustführenden Bank bis zum 15.12. des Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen und der Steuererklärung beifügen.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs wird in der Anlage KAP berücksichtigt. Achte darauf, dass du nur 70 Prozent der Erträge als steuerpflichtig einträgst, wenn deine Bank das nicht bereits automatisch getan hat.

Wichtige Posten in der Anlage KAP für Dividenden-ETFs

Inländische KapitalerträgeHäufigster FallHier trägst du Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne aus deutschen Depots ein, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreichte oder du mehrere Depots hast.
Ausländische KapitalerträgeQuellensteuerErträge aus ausländischen ETFs oder Aktien können mit ausländischer Quellensteuer belastet sein. Diese wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
VerlustverrechnungSteuer sparenVerluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnen. Dafür beantragst du bei der verlustführenden Bank bis spätestens 15.12. eine Verlustbescheinigung.
KirchensteuerAutomatischer AbzugWenn du kirchensteuerpflichtig bist, führt die Depotbank die Kirchensteuer automatisch ab. In der Anlage KAP kannst du sie als Sonderausgabe geltend machen.

07 · Was gilt

Quellensteuer bei ausländischen Dividenden-ETFs

Viele Dividenden-ETFs investieren in ausländische Aktien. Auf die dort erzielten Dividenden wird oft Quellensteuer fällig, bevor das Geld bei deiner Depotbank ankommt.

Viele Dividenden-ETFs investieren in ausländische Aktien, auf deren Dividenden im Ausland Quellensteuer einbehalten wird. Das betrifft vor allem US-Aktien und Dividenden aus vielen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien.

Die ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dafür musst du die ausländischen Erträge in der Anlage KAP angeben und die Quellensteuer nachweisen.

Keine Quellensteuer fällt auf Kursgewinne beim Verkauf des ETF-Anteils, auf die Vorabpauschale eines thesaurierenden ETFs oder auf Dividenden aus rein deutschen Aktien innerhalb des ETFs an.

Quellensteuer fällt an

·Dividenden aus US-Aktien innerhalb eines ETFs
·Dividenden aus vielen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien
·Ausschüttungen eines in Irland domizilierten ETFs auf ausländische Aktien
·Dividenden aus Schwellenländern mit eigenem Steuerabzug

Keine Quellensteuer

·Kursgewinne beim Verkauf des ETF-Anteils
·Die Vorabpauschale eines thesaurierenden ETFs
·Dividenden aus rein deutschen Aktien innerhalb des ETFs
·Zinserträge aus dem Verrechnungskonto

08 · Kosten

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag: Die Zuschläge auf deine ETF-Steuer

Neben der Abgeltungsteuer von 25 Prozent fallen zwei Zuschläge an. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, die Kirchensteuer je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, also 1,375 Prozent des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

Bei 100 EUR Dividende aus einem Aktien-ETF mit Teilfreistellung sind 70 EUR steuerpflichtig. Darauf fallen 17,50 EUR Abgeltungsteuer und 0,96 EUR Solidaritätszuschlag an, insgesamt also 18,46 EUR oder etwa 18,5 Prozent der ursprünglichen Dividende.

Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, erhöht sich der Abzug entsprechend. Die Bank führt auch die Kirchensteuer automatisch ab, sofern sie deine Religionszugehörigkeit kennt.

Steuerbelastung auf 100 EUR Dividende eines Aktien-ETFs nach Teilfreistellung

Steuerpflichtiger Anteil nach Teilfreistellung70 EUR
Abgeltungsteuer 25 Prozent17,50 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent0,96 EUR

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuererklärung für Dividenden-ETFs

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie Freibeträge nicht nutzen oder Verluste nicht verrechnen. Diese Fehler lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag bei der Depotbank, obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Die Bank führt dann Steuern ab, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Ein weiterer Fehler entsteht bei mehreren Depots: Wenn du den Freistellungsauftrag nicht aufteilst, zahlst du auf Erträge unter 1000 EUR Steuern, obwohl der Freibetrag insgesamt ausgereicht hätte. Auch die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken scheitert oft, weil die Verlustbescheinigung nicht bis zum 15.12. beantragt wurde.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs wird in der Anlage KAP häufig vergessen. Dadurch versteuerst du 100 Prozent deiner Erträge statt nur 70 Prozent und zahlst unnötig hohe Steuern.

Diese Fehler kosten dich bei Dividenden-ETFs-Steuergeld

·Kein Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingerichtet, obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist
·Mehrere Depots genutzt, aber den Freistellungsauftrag nicht aufgeteilt und dadurch Steuern auf Erträge unter 1000 EUR gezahlt
·Verluste aus einem Depot nicht mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnet, weil die Verlustbescheinigung nicht bis zum 15.12. beantragt wurde
·Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs in der Anlage KAP nicht berücksichtigt
·Die Vorabpauschale eines thesaurierenden ETFs beim Verkauf nicht vom Gewinn abgezogen und dadurch doppelt Steuern gezahlt
·Ausländische Quellensteuer nicht in der Anlage KAP angerechnet, obwohl ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht

10 · Schritt für Schritt

Schritt für Schritt: So holst du dir zu viel gezahlte ETF-Steuern zurück

Wenn deine Depotbank mehr Abgeltungsteuer einbehalten hat als nötig, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung zurück. Der Weg führt über die Anlage KAP.

01

Steuerbescheinigungen der Depotbanken prüfen

Jede Bank stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung aus. Darauf stehen alle Kapitalerträge, einbehaltene Steuern und verrechnete Verluste des Jahres 2026.

02

Anlage KAP ausfüllen

Übertrage die Werte aus den Steuerbescheinigungen in die Anlage KAP. Achte darauf, dass du Erträge aus verschiedenen Depots korrekt zusammenführst und die Teilfreistellung berücksichtigst.

03

Verluste verrechnen

Wenn du bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne hattest, beantrage bei der verlustführenden Bank bis 15.12.2026 eine Verlustbescheinigung. Diese reichst du mit der Steuererklärung ein.

04

Steuerbescheid prüfen

Das Finanzamt berechnet die endgültige Steuer auf deine Kapitalerträge. Weicht sie von der bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer ab, erhältst du die Differenz erstattet oder musst nachzahlen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026