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Dividenden und Aktien in der Steuererklärung: So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück

Dividenden und Aktiengewinne werden automatisch mit 25 Prozent Abgeltungs­teuer belastet. Über die Steuererklärung kannst du dir oft einen Teil davon zurückholen, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist oder Freibeträge nicht ausgeschöpft wurden.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte.
  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Mit der Anlage KAP kannst du zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückfordern.
  • Bei niedrigem Einkommen lohnt sich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­teuer auf Dividenden und Aktiengewinne?

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer. Deine Bank oder dein Broker führt sie direkt an das Finanzamt ab, bevor das Geld auf deinem Konto landet.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus Aktienverkäufen. Deine Bank oder dein Broker behält sie direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab, bevor das Geld auf deinem Konto landet. Damit gilt die Steuer auf diese Erträge grundsätzlich als abgegolten.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fallen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst an. Bist du Kirchenmitglied, kommt je nach Bundesland Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer hinzu. Insgesamt liegt die Belastung für deutsche Anleger damit üblicherweise zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus Aktienverkäufen. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten und gilt damit als abgegolten.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fallen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst an. Bei Kirchenmitgliedern kommt Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer hinzu, je nach Bundesland.

02 · Vergleich

Abgeltungs­teuer oder persönlicher Steuersatz: Was ist günstiger?

Nicht für alle lohnt sich die pauschale Abgeltungsteuer. Wer wenig verdient, fährt mit dem individuellen Einkommensteuertarif oft besser.

Für Studierende mit geringem Einkommen ist die pauschale Abgeltungsteuer oft teurer als der eigene Einkommensteuertarif. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt ersetzt dann die Abgeltungsteuer durch deinen niedrigeren Tarif und erstattet die Differenz.

Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder dein Steuersatz deutlich unter 25 Prozent bleibt. Du beantragst sie in der Anlage KAP, indem du das entsprechende Feld ankreuzt. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person wird dabei weiterhin berücksichtigt.

Abgeltungsteuer und Günstigerprüfung im direkten Vergleich
Abgeltungs­teuerGünstigerprüfung
SteuersatzPauschal 25 Prozent auf KapitalerträgeDein persönlicher Einkommensteuertarif, wenn er unter 25 Prozent liegt
Sparer-Pauschbetrag1.000 Euro pro Person bleiben steuerfrei1.000 Euro pro Person bleiben steuerfrei
Solidaritäts­zuschlag5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer5,5 Prozent auf die tarifliche Einkommensteuer
AntragAutomatisch durch die BankIn der Steuererklärung beantragen

03 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag bei Dividenden

Der Sparer-Pauschbetrag macht einen Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank trotzdem Steuern ab, die du dir später zurückholen kannst.

Der Sparer-Pauschbetrag macht Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank trotzdem Steuern ab, die du dir über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Hast du Depots bei mehreren Instituten, verteilst du den Freibetrag auf die einzelnen Banken. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro pro Person nicht überschreiten. Innerhalb des Freibetrags führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab, deine Dividenden und Kursgewinne kommen ungekürzt bei dir an.

01

Freistellungsauftrag einrichten

Teile deiner Bank oder deinem Broker mit, dass Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person steuerfrei bleiben sollen. Bei Ehepaaren sind es gemeinsam 2.000 Euro.

02

Aufteilung auf mehrere Banken

Hast du Depots bei mehreren Instituten, verteilst du den Freibetrag. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro pro Person nicht überschreiten.

03

Steuerabzug vermeiden

Innerhalb des Freibetrags führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab. Deine Dividenden und Kursgewinne kommen ungekürzt bei dir an.

04

Zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank Steuern ein. Über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung bekommst du diese Beträge erstattet.

04 · Was gilt

Wann du die Anlage KAP ausfüllen musst

Die Anlage KAP ist das Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen. In bestimmten Fällen bist du verpflichtet, sie abzugeben, in anderen lohnt sie sich freiwillig.

Die Anlage KAP ist das Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen. In bestimmten Fällen bist du verpflichtet, sie abzugeben, in anderen lohnt sie sich freiwillig. Eine Pflicht besteht, wenn du Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank oder einem Auslandsbroker erzielt hast.

Freiwillig lohnt sich die Anlage KAP, wenn du zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst. Das ist der Fall, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder du Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen verrechnen willst. Auch wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, aber trotzdem Steuer einbehalten wurde, füllst du die Anlage KAP aus.

Anlage KAP nötig oder sinnvoll

·Du hast Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank oder einem Auslandsbroker erzielt
·Du hast Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen und willst sie verrechnen
·Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent und du willst die Günstigerprüfung
·Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt und willst zu viel gezahlte Steuern zurück
·Du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung, aber es wurde trotzdem Steuer einbehalten

Keine Anlage KAP nötig

·Deine Kapitalerträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag und du hast einen Freistellungsauftrag
·Deine Bank hat alle Steuern korrekt abgeführt und du hast keine weiteren Gestaltungsspielräume
·Du hast ausschließlich Aktien verkauft, die vor 2009 gekauft wurden

05 · Was gilt

Kursgewinne aus Aktienverkauf: Das gilt 2026

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheidend ist, wann du die Papiere gekauft hast.

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheidend ist, wann du die Papiere gekauft hast. Aktien, die du ab 2009 gekauft hast und mit Gewinn verkaufst, sind steuerpflichtig.

Steuerfrei sind Gewinne aus Aktien, die du vor 2009 gekauft hast, sowie Gewinne bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person. Verluste, die du mit Gewinnen im selben Depot verrechnest, mindern ebenfalls die Steuerlast. Dividenden aus Aktien sind unabhängig vom Kaufzeitpunkt immer steuerpflichtig.

Steuerpflichtig

·Aktien, die du ab 2009 gekauft hast und mit Gewinn verkaufst
·Dividenden aus Aktien, unabhängig vom Kaufzeitpunkt
·Gewinne aus Aktienfonds, die nach 2009 gekauft wurden

Steuerfrei

·Aktien aus Altbeständen, die du vor 2009 gekauft hast
·Gewinne bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person
·Verluste, die du mit Gewinnen im selben Depot verrechnest

06 · Im Vertrag

Altbestände: Wann Aktienverkäufe vor 2009 steuerfrei bleiben

Für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt eine Sonderregelung. Diese Altbestände kannst du auch 2026 noch steuerfrei verkaufen.

Für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt eine Sonderregelung. Kursgewinne aus dem Verkauf dieser Altbestände sind nicht steuerbar, das gilt unbegrenzt und auch für Verkäufe im Jahr 2026. Die Steuerfreiheit betrifft nur Kursgewinne, nicht Dividenden aus diesen Aktien.

Beim Teilverkauf gilt das Prinzip „first in, first out“. Die zuerst gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft. Hast du 2008 und 2009 jeweils 100 Aktien gekauft und verkaufst 150, sind 100 davon Altbestand und steuerfrei, 50 sind steuerpflichtig.

Regeln für Altbestände im Überblick

Kauf vor 2009SteuerfreiKursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die du vor dem 1. Januar 2009 erworben hast, sind nicht steuerbar. Das gilt unbegrenzt, auch für Verkäufe im Jahr 2026.
First in, first outReihenfolgeVerkaufst du nur einen Teil deiner Aktien, gelten die zuerst gekauften Papiere als zuerst verkauft. Hast du 2008 und 2009 jeweils 100 Aktien gekauft und verkaufst 150, sind 100 davon Altbestand und steuerfrei, 50 sind steuerpflichtig.
Dividenden aus AltbeständenSteuerpflichtigDie Steuerfreiheit gilt nur für Kursgewinne. Dividenden aus Altbeständen sind auch dann steuerpflichtig, wenn du die Aktien vor 2009 gekauft hast.
Fonds-AltbeständeFreibetragFür Investmentfonds, die vor 2009 gekauft wurden, gilt ein gesonderter Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Gewinne darüber hinaus sind steuerpflichtig.

07 · Schritt für Schritt

Verlustverrechnung bei Aktien und Dividenden

Verluste aus Aktienverkäufen kannst du mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Das passiert automatisch innerhalb eines Depots, über mehrere Banken hinweg nur mit Verlustbescheinigung.

Innerhalb eines Depots verrechnet deine Bank Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften automatisch miteinander. Steuern fallen nur auf den positiven Saldo an. Hast du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne, führt Bank B zunächst Steuern ab, die Verluste aus Bank A bleiben unberücksichtigt.

Um Verluste über mehrere Banken hinweg zu verrechnen, beantragst du bis zum 15. Dezember des Jahres bei Bank A eine Verlustbescheinigung. Die bescheinigten Verluste trägst du in der Anlage KAP ein. Erst so kann das Finanzamt beide Ergebnisse miteinander verrechnen und zu viel gezahlte Steuern erstatten.

01

Automatische Verrechnung im selben Depot

Deine Bank verrechnet Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften automatisch miteinander. Steuern fallen nur auf den positiven Saldo an.

02

Verluste bei verschiedenen Banken

Hast du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne, führt Bank B zunächst Steuern ab. Die Verluste aus Bank A bleiben unberücksichtigt.

03

Verlustbescheinigung beantragen

Bis zum 15. Dezember des Jahres kannst du bei Bank A eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese weist deine Verluste offiziell aus.

04

Verluste in der Anlage KAP eintragen

Die bescheinigten Verluste trägst du in deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit den Gewinnen aus Bank B und erstattet zu viel gezahlte Steuern.

08 · Checkliste

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Was zählt dazu?

Nicht nur Dividenden und Kursgewinne gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Auch Zinsen und bestimmte Fondserträge fallen darunter.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nicht nur Dividenden und Kursgewinne. Auch Zinsen und bestimmte Fondserträge fallen darunter. Für die Steuererklärung ist es wichtig, alle diese Erträge zu erfassen, wenn du die Anlage KAP ausfüllst.

  • Dividenden aus Aktien und Aktienfonds zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds gehören ebenfalls dazu.
  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen sind steuerpflichtige Kapitalerträge.
  • Ausschüttungen aus Investmentfonds sowie Erträge aus Genussrechten und stillen Beteiligungen zählen dazu.
  • Gewinne aus Termingeschäften und Optionsscheinen fallen ebenfalls unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Diese Erträge zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen

01

Dividenden aus Aktien und Aktienfonds

02

Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds

03

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen

04

Ausschüttungen aus Investmentfonds

05

Erträge aus Genussrechten und stillen Beteiligungen

06

Gewinne aus Termingeschäften und Optionsscheinen

09 · Kosten

Quellensteuer bei ausländischen Dividenden

Bei Aktien aus dem Ausland behält der jeweilige Staat oft eine Quellensteuer ein. Diese kannst du dir teilweise auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen.

Bei Aktien aus dem Ausland behält der jeweilige Staat oft eine Quellensteuer ein. Das Finanzamt rechnet bis zu 15 Prozent ausländische Quellensteuer automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer an. Das gilt für Dividenden aus Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Hast du mehr als 15 Prozent ausländische Quellensteuer gezahlt, kannst du den übersteigenden Betrag in manchen Fällen über ein Erstattungsverfahren im Ausland zurückfordern. Die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent bleibt davon unberührt, ebenso der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Deutsche Abgeltungsteuer25 %
Anrechenbare ausländische Quellensteuerbis zu 15 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer

10 · Grundlagen

Nichtveranlagungs­bescheinigung: Steuerfrei trotz hoher Dividenden

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du verhindern, dass deine Bank überhaupt Steuern auf Kapitalerträge einbehält. Das lohnt sich bei sehr niedrigem Einkommen.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung verhinderst du, dass deine Bank überhaupt Steuern auf Kapitalerträge einbehält. Das Finanzamt bestätigt damit, dass du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst. Deine Bank zahlt Dividenden und Kursgewinne dann ohne Steuerabzug aus.

Die Bescheinigung lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. So kannst du auch Dividenden oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro steuerfrei erhalten.

Kurz erklärt

Nichtveranlagungs­bescheinigung

Eine Bescheinigung vom Finanzamt, die bestätigt, dass du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst. Deine Bank zahlt Dividenden und Kursgewinne dann ohne Steuerabzug aus.

Sie lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei Dividenden in der Steuererklärung

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie Freibeträge nicht nutzen oder Verluste nicht rechtzeitig bescheinigen lassen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Diese Fehler kosten dich bei Dividenden und Aktien Steuern

·Keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und die zu viel gezahlte Steuer nicht über die Anlage KAP zurückgeholt
·Die Günstigerprüfung nicht beantragt, obwohl der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt
·Verlustbescheinigungen erst nach dem 15. Dezember beantragt und damit die Verrechnung über mehrere Banken verpasst
·Dividenden aus Altbeständen für steuerfrei gehalten, obwohl nur Kursgewinne aus vor 2009 gekauften Aktien steuerfrei sind
·Die Anlage KAP nicht ausgefüllt, obwohl Kapitalerträge bei einem ausländischen Broker erzielt wurden
·Den Sparer-Pauschbetrag bei mehreren Banken doppelt in voller Höhe eingeräumt und damit eine Steuernachzahlung riskiert

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026