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Dividenden-ETF und Abgeltungs­teuer: So bleibt mehr von deiner Ausschüttung

Bei Dividenden-ETFs führt deine Depotbank die Abgeltungs­teuer automatisch ab. Mit Freistellungs­auftrag, Teilfreistellung und der richtigen Verlustverrechnung senkst du deine Steuerlast auf Kapitalerträge.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Dividenden und realisierte Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende ETFs jährlich besteuert werden.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Dividenden-ETFs an?

Für Kapitalerträge aus Dividenden-ETFs gilt die Abgeltungsteuer. Deine Depotbank behält sie direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Die Steuer wird automatisch von der Depotbank einbehalten, wenn du ein Depot in Deutschland führst.

Bei einem ausländischen Depot bist du selbst für die Versteuerung zuständig. Die Abgeltungsteuer bleibt unabhängig von der Höhe deiner Erträge konstant bei 25 Prozent.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Dividenden-ETFs

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent.

Die Steuer wird automatisch von der Depotbank einbehalten, wenn du ein Depot in Deutschland führst.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge. Nutzt du ihn voll aus, zahlst du auf einen Teil deiner Dividenden keine Abgeltungsteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 EUR pro Jahr. Dividenden und Ausschüttungen bis zur Höhe deines Freistellungsauftrags bleiben steuerfrei.

Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags sind steuerpflichtig. Das gilt auch für realisierte Kursgewinne über dem Freibetrag und für Erträge ohne eingerichteten Freistellungsauftrag.

Steuerfrei

·1000 EUR pro Person und Jahr
·2000 EUR pro Jahr bei zusammenveranlagten Ehepaaren
·Dividenden und Ausschüttungen bis zur Höhe des Freistellungsauftrags

Steuerpflichtig

·Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Realisierte Kursgewinne über dem Freibetrag
·Erträge ohne eingerichteten Freistellungsauftrag

03 · Schritt für Schritt

Freistellungs­auftrag: So berücksichtigt deine Bank den Freibetrag

Damit deine Depotbank den Sparer-Pauschbetrag direkt anwendet, richtest du einen Freistellungsauftrag ein. Ohne ihn führt die Bank zunächst Steuern ab, die du dir später über die Steuererklärung zurückholen musst.

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis 1000 EUR pro Person oder 2000 EUR bei Ehepaaren. Den Freistellungsauftrag stellst du online im Depotbereich deiner Bank. Er gilt rückwirkend für das laufende Kalenderjahr.

Bis zur Höhe des Freistellungsauftrags behält die Bank keine Abgeltungsteuer ein. Erst darüber hinaus werden Steuern fällig. Hast du den Auftrag vergessen, kannst du zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.

01

Höhe festlegen

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nur bis 1000 EUR pro Person oder 2000 EUR bei Ehepaaren.

02

Auftrag einrichten

Den Freistellungsauftrag stellst du online im Depotbereich deiner Bank. Er gilt rückwirkend für das laufende Kalenderjahr.

03

Steuern sparen

Bis zur Höhe des Freistellungsauftrags behält die Bank keine Abgeltungsteuer ein. Erst darüber hinaus werden Steuern fällig.

04

Alternative Steuererklärung

Hast du den Auftrag vergessen, kannst du zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.

04 · Kosten

Teilfreistellung: 30 Prozent deiner ETF-Erträge bleiben steuerfrei

Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das senkt die Steuerlast auf Dividenden und Kursgewinne spürbar.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass 30 Prozent deiner Erträge nicht besteuert werden. Die Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für die Vorabpauschale.

Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil haben eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil erhalten keine Teilfreistellung.

Steuerliche Wirkung der Teilfreistellung bei Aktien-ETFs

Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil30 %
Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil15 %
Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil0 %

05 · Grundlagen

Vorabpauschale: Warum auch thesaurierende ETFs jährlich Steuern kosten

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus, trotzdem kann das Finanzamt jährlich Steuern verlangen. Dafür sorgt die Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ausschüttung, die das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds jährlich ansetzt. Sie gleicht die Besteuerung an ausschüttende ETFs an und wird auf den späteren Verkaufsgewinn angerechnet. Die Depotbank zieht die Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Verrechnungskonto ein.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr eine Ausschüttung unterstellt. Du darfst dich also nicht wundern, wenn ohne Ausschüttung und ohne Verkauf von ETF-Steuern von der Bank einbehalten werden.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ausschüttung, die das Finanzamt bei thesaurierenden Fonds jährlich ansetzt. Sie gleicht die Besteuerung an ausschüttende ETFs an und wird auf den späteren Verkaufsgewinn angerechnet.

Die Depotbank zieht die Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Verrechnungskonto ein.

06 · Was gilt

Verlustverrechnung: So rechnest du Verluste mit Gewinnen gegen

Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Das reduziert deine Steuerlast im selben Jahr oder in späteren Jahren.

Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Dividenden und Ausschüttungen verrechnen. Innerhalb derselben Bank nimmt die Bank die Verlustverrechnung automatisch vor. Verluste aus Aktien-ETFs werden mit Gewinnen aus Aktien-ETFs verrechnet.

Nicht verrechnet werden Verluste aus Aktien mit Gewinnen aus ETFs. Auch Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot ohne Verlustbescheinigung sowie Verluste aus Kryptowährungen mit ETF-Gewinnen sind nicht verrechenbar.

Wird verrechnet

·Verluste aus ETF-Verkäufen mit Dividenden und Ausschüttungen
·Verluste aus Aktien-ETFs mit Gewinnen aus Aktien-ETFs
·Automatische Verrechnung innerhalb derselben Bank

Wird nicht verrechnet

·Verluste aus Aktien mit Gewinnen aus ETFs
·Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot ohne Verlustbescheinigung
·Verluste aus Kryptowährungen mit ETF-Gewinnen

07 · Schritt für Schritt

Verlustbescheinigung: So holst du dir Verluste über die Steuererklärung zurück

Hast du Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Sie ist die Voraussetzung für die Verrechnung in der Steuererklärung.

Beantrage die Verlustbescheinigung bei deiner Bank bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres. Die Bank stellt dir die Höhe deiner Verluste schriftlich aus. Danach darf sie keine bankinterne Verlustverrechnung mehr vornehmen.

Trage die Verluste in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit deinen Gewinnen aus anderen Depots.

01

Frist beachten

Beantrage die Verlustbescheinigung bei deiner Bank bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres.

02

Bescheinigung anfordern

Die Bank stellt dir die Höhe deiner Verluste schriftlich aus. Danach darf sie keine bankinterne Verlustverrechnung mehr vornehmen.

03

Anlage KAP ausfüllen

Trage die Verluste in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit deinen Gewinnen aus anderen Depots.

08 · Im Vertrag

Günstigerprüfung: Wann sich dein persönlicher Steuersatz lohnt

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht für alle Anleger die günstigste Lösung. Bei niedrigem Einkommen kann die Günstigerprüfung Steuern sparen.

Du beantragst die Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Das Finanzamt prüft dann, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, werden deine Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert. Die Differenz bekommst du erstattet.

Als Student oder Geringverdiener kannst du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Deine Bank zahlt dann keine Kapitalertragsteuer aus.

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

AntragSteuererklärungDu beantragst die Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Das Finanzamt prüft dann, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.
VorteilNiedriges EinkommenLiegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, werden deine Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert. Die Differenz bekommst du erstattet.
Nichtveranlagungs-BescheinigungAlternativeAls Student oder Geringverdiener kannst du eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Deine Bank zahlt dann keine Kapitalertragsteuer aus.

09 · Hintergrund

Doppelbesteuerung: Warum die Vorabpauschale keine zweite Steuer ist

Die Vorabpauschale wird beim Verkauf des ETFs angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung derselben Erträge.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung künftiger Kursgewinne. Zahlst du während der Haltedauer Steuern auf die Vorabpauschale, werden diese Beträge beim späteren Verkauf des ETFs vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen.

Dadurch verhindert der Gesetzgeber, dass thesaurierende ETFs gegenüber ausschüttenden ETFs einen dauerhaften Steuervorteil haben. Die einmal gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird also nicht ein zweites Mal fällig.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene Besteuerung künftiger Kursgewinne. Zahlst du während der Haltedauer Steuern auf die Vorabpauschale, werden diese Beträge beim späteren Verkauf des ETFs vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen.

Dadurch verhindert der Gesetzgeber, dass thesaurierende ETFs gegenüber ausschüttenden ETFs einen dauerhaften Steuervorteil haben. Die einmal gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird also nicht ein zweites Mal fällig.

10 · Checkliste

Steuererklärung: Wann du die Anlage KAP brauchst

In vielen Fällen führt deine Bank die Steuern automatisch ab. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden musst.

Die Anlage KAP ist sinnvoll, wenn du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Auch wenn du Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen willst, brauchst du die Anlage KAP.

  • Du beantragst eine Günstigerprüfung.
  • Du zahlst Kirchensteuer und deine Bank kennt deine Religionszugehörigkeit nicht.
  • Du führst ein Depot im Ausland und musst die Steuern selbst abführen.

Anlage KAP ist sinnvoll, wenn

01

du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet hast

02

du Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen willst

03

du eine Günstigerprüfung beantragen möchtest

04

du Kirchensteuer zahlst und deine Bank die Religionszugehörigkeit nicht kennt

05

du ein Depot im Ausland führst und die Steuern selbst abführen musst

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei Dividenden-ETFs und Abgeltungs­teuer

Diese Fehler kosten dich bei Dividenden-ETFs unnötig Steuern. Mit etwas Aufmerksamkeit vermeidest du sie.

Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Frist für die Verlustbescheinigung verpasst: Nach dem 15. Dezember kannst du Verluste nicht mehr über die Steuererklärung geltend machen.

  • Teilfreistellung ignoriert: Viele Anleger wissen nicht, dass 30 Prozent der Erträge aus Aktien-ETFs steuerfrei bleiben.
  • Kirchensteuer nicht berücksichtigt: Ohne Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern zieht die Bank die Kirchensteuer automatisch ein.
  • Vorabpauschale nicht eingeplant: Bei thesaurierenden ETFs kann die Bank auch ohne Ausschüttung Steuern einziehen.

Häufige Steuerfehler bei Dividenden-ETFs

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Die Bank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
·Frist für die Verlustbescheinigung verpasst: Nach dem 15. Dezember kannst du Verluste nicht mehr über die Steuererklärung geltend machen.
·Teilfreistellung ignoriert: Viele Anleger wissen nicht, dass 30 Prozent der Erträge aus Aktien-ETFs steuerfrei bleiben.
·Kirchensteuer nicht berücksichtigt: Ohne Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern zieht die Bank die Kirchensteuer automatisch ein.
·Vorabpauschale nicht eingeplant: Bei thesaurierenden ETFs kann das Verrechnungskonto im Januar leer sein, wenn die Steuer abgebucht wird.

Häufige Fragen

Fragen zu Dividenden-ETF und Abgeltungs­teuer

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026