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Dividenden, Aktien und Abgeltungs­steuer: So bleibt mehr von deiner Rendite

Auf Dividenden und Kursgewinne aus Aktien führt deine Bank automatisch Abgeltungs­steuer ab. Mit Freistellungs­auftrag, Sparer-Pauschbetrag und der richtigen Steuererklärung kannst du die Belastung senken.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungssteuer auf Dividenden und Aktiengewinne beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.
  • Mit einem Freistellungsauftrag stellst du Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Bank steuerfrei.
  • Bei niedrigem Einkommen lohnt die Günstigerprüfung über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­steuer auf Dividenden und Aktien?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von deiner Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

Die Abgeltungssteuer funktioniert als Quellensteuer, die deine Bank automatisch einbehält, bevor das Geld auf deinem Konto landet. Für dich bedeutet das: Du musst dich um die Abführung nicht selbst kümmern, die Bank übernimmt den Steuerabzug direkt an das Finanzamt.

Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Mit dem automatischen Abzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten, daher auch der Name Abgeltungssteuer.

Die Steuer gilt für Dividenden von Einzelaktien, Zinsen aus Sparanlagen und realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Nicht realisierte Kursgewinne in deinem Depot bleiben dagegen steuerfrei, solange du die Papiere nicht verkaufst.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer

Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Sie beträgt 25 Prozent und wird direkt von der Bank einbehalten.

Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuerlast auf Dividenden?

Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab. Der Solidaritätszuschlag kommt immer hinzu.

Auf die 25 Prozent Abgeltungssteuer kommt immer der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent hinzu. Ohne Kirchensteuerpflicht ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent auf deine Dividenden.

Bist du kirchensteuerpflichtig, reduziert sich die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist. Bei einem Kirchensteuersatz von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg liegt die Gesamtbelastung bei 27,82 Prozent, in allen anderen Bundesländern mit 9 Prozent Kirchensteuer bei 27,99 Prozent.

Diese Werte gelten für Dividenden und realisierte Kursgewinne gleichermaßen. Deine Bank führt die Kirchensteuer seit 2015 automatisch ab, die Information über deine Religionszugehörigkeit erhält sie vom Bundeszentralamt für Steuern.

Abgeltungssteuer auf Dividenden und Aktiengewinne im Jahr 2026
Ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer 8 %Mit Kirchensteuer 9 %
Abgeltungs­steuer25,00 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0,00 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

03 · Schritt für Schritt

So stellst du Dividenden mit dem Freistellungs­auftrag steuerfrei

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht zu besteuern.

Dir stehen 1000 Euro pro Jahr zu, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro.

Hast du mehrere Depots oder Konten, kannst du den Pauschbetrag auf verschiedene Banken aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den dir zustehenden Betrag nicht überschreiten.

  • Du erteilst deiner Bank einen schriftlichen Auftrag, meist direkt im Online-Banking oder mit einem Formular.
  • Du kannst die Aufträge unterjährig ändern, um die Verteilung auf mehrere Depots zu optimieren.
  • Hast du den Freistellungsauftrag vergessen, kannst du dir den Sparer-Pauschbetrag im Folgejahr über die Steuererklärung sichern.
01

Höhe des Sparer-Pauschbetrags prüfen

Dir stehen 1000 Euro pro Jahr zu, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf diesen Betrag nicht überschreiten.

02

Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten

Du erteilst deiner Bank einen schriftlichen Auftrag. Das geht meist online im Banking oder mit einem Formular.

03

Betrag auf mehrere Depots verteilen

Hast du mehrere Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Du kannst die Aufträge unterjährig ändern, um die Verteilung zu optimieren.

04

Steuerabzug wird vermieden

Bis zur Höhe deines Freistellungsauftrags führt die Bank keine Abgeltungssteuer auf Dividenden und andere Kapitalerträge ab.

04 · Was gilt

Wann fällt die Abgeltungs­steuer auf Aktien an?

Nicht jeder Ertrag aus Aktien wird gleich besteuert. Die Abgeltungssteuer greift bei Dividenden und realisierten Kursgewinnen.

Auch Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne aus Aktienfonds sowie Zinsen aus Anleihen werden besteuert.

Keine Abgeltungssteuer fällt an, solange du Wertpapiere nur hältst und nicht verkaufst. Nicht realisierte Kursgewinne in deinem Depot bleiben unversteuert, bis du die Papiere tatsächlich veräußerst.

Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben mit einem eingerichteten Freistellungsauftrag steuerfrei. Bei einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung behält deine Bank ebenfalls keine Steuer ein.

Abgeltungssteuer fällt an

·Dividenden von Einzelaktien
·Realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen
·Ausschüttungen von Aktienfonds
·Realisierte Kursgewinne aus Aktienfonds
·Zinsen aus Anleihen

Keine Abgeltungssteuer

·Nicht realisierte Kursgewinne im Depot
·Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags mit Freistellungsauftrag
·Kapitalerträge bei gültiger Nichtveranlagungsbescheinigung

05 · Kosten

Teilfreistellung für Aktienfonds: So wirkt sie

Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das senkt die Steuerlast auf Erträge aus Fonds.

Das bedeutet: Nur 70 Prozent der Erträge aus Aktienfonds unterliegen der Abgeltungssteuer, die restlichen 30 Prozent bleiben steuerfrei.

Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne von Aktienfonds. Sie gleicht die Vorbelastung aus, die bereits auf Fondsebene durch die Besteuerung der im Fonds enthaltenen Aktien entsteht.

Für Einzelaktien gibt es keine Teilfreistellung, hier werden Dividenden und Kursgewinne vollständig mit der Abgeltungssteuer belastet. Die Teilfreistellung ist ein Vorteil, den du bei der Wahl zwischen Einzelaktien und Aktienfonds berücksichtigen kannst.

06 · Checkliste

Sparer-Pauschbetrag und Nichtveranlagungs­bescheinigung

Zwei Wege führen dazu, dass auf deine Dividenden keine Steuer einbehalten wird: der Freistellungsauftrag und die NV-Bescheinigung.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2000 Euro. Diesen Betrag kannst du über Freistellungsaufträge bei deinen Banken von der Besteuerung freistellen lassen.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein weiterer Weg, den Steuerabzug zu verhindern. Sie lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen inklusive der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag liegt, was bei Studierenden häufig der Fall ist.

  • Du beantragst die NV-Bescheinigung beim Finanzamt und legst sie deiner Bank vor.
  • Die Bank behält dann keine Abgeltungssteuer ein, unabhängig von der Höhe deiner Kapitalerträge.
  • Die Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

So nutzt du Sparer-Pauschbetrag und NV-Bescheinigung

01

Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro pro Person und Jahr, 2000 Euro bei Ehepaaren

02

Freistellungsauftrag bei jeder Bank einrichten, die Kapitalerträge auszahlt

03

Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten

04

Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt

05

NV-Bescheinigung der Bank vorlegen, damit sie keine Abgeltungssteuer einbehält

07 · Im Vertrag

Günstigerprüfung: Wann sich die Steuererklärung lohnt

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du mit der Günstigerprüfung zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen.

Das Finanzamt prüft dann, ob deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren persönlichen Steuersatz günstiger besteuert werden.

Die Günstigerprüfung beantragst du in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP. Ist dein Steuersatz niedriger als 25 Prozent, erhältst du die Differenz zur bereits abgeführten Abgeltungssteuer erstattet.

Diese Option ist besonders für Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder Personen mit geringem Einkommen relevant. Hast du als Studierende nur einen Nebenjob und liegst mit deinem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag, bekommst du die einbehaltene Steuer vollständig zurück.

Günstigerprüfung in der Anlage KAP

AntragAnlage KAPDu beantragst die Günstigerprüfung in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP.
PrüfungFinanzamtDas Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.
ErstattungDifferenzIst dein Steuersatz niedriger, erhältst du die Differenz zur Abgeltungssteuer erstattet.
ZielgruppeNiedriges EinkommenRelevant für Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder Personen mit geringem Einkommen.

08 · Hintergrund

Quellensteuer auf ausländische Dividenden

Bei Aktien aus dem Ausland behält der ausländische Staat oft eine Quellensteuer ein. Diese kann auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden.

Erhältst du Dividenden von ausländischen Aktien, wird im Ausland häufig eine Quellensteuer fällig. Diese Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten, bevor die Dividende auf dein deutsches Depot gelangt.

Die ausländische Quellensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Dafür gelten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat, die eine doppelte Besteuerung vermeiden sollen.

In deiner Steuererklärung kannst du die anrechenbare ausländische Quellensteuer in der Anlage KAP eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt sie dann bei der Festsetzung deiner Einkommensteuer, sodass du nicht doppelt belastet wirst.

Erhältst du Dividenden von ausländischen Aktien, wird im Ausland häufig eine Quellensteuer fällig. Diese Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten, bevor die Dividende auf dein deutsches Depot gelangt.

Die ausländische Quellensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Dafür gelten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat.

In deiner Steuererklärung kannst du die anrechenbare ausländische Quellensteuer in der Anlage KAP eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt sie dann bei der Festsetzung deiner Einkommensteuer.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Umgang mit der Abgeltungs­steuer

Diese Fehler kosten dich Rendite oder führen zu unnötigem Aufwand bei der Steuererklärung.

Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten und damit den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr zu verschenken. Ohne Auftrag behält die Bank auch auf kleine Erträge sofort Steuern ein, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen müsstest.

Ein weiterer Fehler ist, mehrere Freistellungsaufträge mit einer Summe über dem erlaubten Betrag zu erteilen. Das Finanzamt gleicht die Daten ab, und du musst mit Rückfragen rechnen.

  • Du richtest keinen Freistellungsauftrag ein und verschenkst den Sparer-Pauschbetrag.
  • Du beantragst die Günstigerprüfung trotz niedrigem Einkommen nicht.
  • Du gibst ausländische Quellensteuer nicht in der Anlage KAP an.
  • Du verrechnest Aktienverluste nicht mit Aktiengewinnen.
  • Du beantragst die Nichtveranlagungsbescheinigung nicht rechtzeitig beim Finanzamt.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag verschenken
·Mehrere Freistellungsaufträge mit einer Summe über 1000 Euro für Ledige oder 2000 Euro für Verheiratete erteilen
·Die Günstigerprüfung trotz niedrigem Einkommen nicht beantragen
·Die Nichtveranlagungsbescheinigung nicht rechtzeitig beim Finanzamt beantragen

10 · Im Vertrag

Rechtliche Grundlagen im Einkommensteuergesetz

Die Abgeltungssteuer ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Dort findest du die maßgeblichen Vorschriften.

Die Abgeltungssteuer ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Der zentrale Paragraph ist § 32d EStG, der den gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 Prozent festlegt.

Welche Einnahmen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, definiert § 20 EStG. Dazu gehören Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften.

Der Steuerabzug an der Quelle durch deine Bank ist in § 43a EStG geregelt. § 44a EStG ermöglicht die Abstandnahme vom Steuerabzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags, also den Freistellungsauftrag.

Wichtige Regelungen im EStG

§ 32d EStGAbgeltungssteuerRegelt den gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 Prozent.
§ 20 EStGKapitalerträgeDefiniert, welche Einnahmen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, darunter Dividenden und Veräußerungsgewinne.
§ 43a EStGKapitalertragsteuerRegelt den Steuerabzug an der Quelle durch die auszahlende Stelle, also deine Bank.
§ 44a EStGFreistellungsauftragErmöglicht die Abstandnahme vom Steuerabzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.

Häufige Fragen

Fragen zu Dividenden, Aktien und Abgeltungs­steuer

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026