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Dividende und Freistellungs­auftrag: So bleibt deine Ausschüttung 2026 steuerfrei

Mit einem Freistellungs­auftrag verhinderst du, dass deine Bank auf Dividenden sofort Abgeltungs­teuer einbehält. So nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro im Jahr 2026 voll aus.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungsteuer ab.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, darfst den Gesamtbetrag aber nicht überschreiten.
  • Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag für Dividenden?

Ein Freistellungsauftrag ist deine Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Dividenden zählen zu diesen Kapitalerträgen.

Mit dem Auftrag weist du dein Kreditinstitut an, bei Dividendenzahlungen und anderen Kapitalerträgen zunächst keinen Steuerabzug vorzunehmen. Die Bank prüft bei jeder Gutschrift, ob der von dir hinterlegte Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Erst wenn deine Erträge im Jahr diesen Betrag übersteigen, führt sie auf den übersteigenden Teil Abgeltungsteuer ab.

Für dich bedeutet das: Du musst nicht bis zur Steuererklärung warten, um über dein Geld zu verfügen. Die freigestellten Dividenden werden dir ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gutgeschrieben.

Der Auftrag gilt für alle Konten und Depots, die du bei dem jeweiligen Institut führst. Du musst ihn also nicht getrennt für ein Tagesgeldkonto und ein Aktiendepot bei derselben Bank einrichten.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag für Dividenden

Eine Anweisung an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge wie Dividenden bis zum hinterlegten Freibetrag ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auszuzahlen.

Die Bank prüft bei jeder Ausschüttung, ob dein freigestellter Betrag noch nicht ausgeschöpft ist.

02 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag 2026: Dein steuerfreier Rahmen für Dividenden

Der Sparer-Pauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag für alle Kapitalerträge eines Jahres. Er gilt für Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne gemeinsam.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro pro Person. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Rahmen auf 2000 Euro.

Dieser Freibetrag gilt für die Summe aller Kapitalerträge, also für Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne gemeinsam. Du kannst ihn nicht getrennt für verschiedene Ertragsarten nutzen.

Nicht genutzte Freibeträge verfallen am Jahresende. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich. Deshalb lohnt es sich, den Auftrag so zu bemessen, dass du deinen Rahmen im Laufe des Jahres möglichst vollständig ausschöpfst.

So hoch ist der Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2026
EinzelveranlagungZusammenveranlagung
Freibetrag pro Jahr1000 Euro2000 Euro
Gilt fürEine PersonEhepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer auf Dividenden: So hoch ist der Abzug ohne Freistellungs­auftrag

Sobald deine Dividenden den freigestellten Betrag übersteigen, führt die Bank die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab. Auch ohne Freistellungsauftrag gilt dieser Abzug ab dem ersten Euro.

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ein. Auf den Teil deiner Dividenden, der den freigestellten Betrag übersteigt, fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an.

Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer fällig. Wenn du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist, zieht die Bank außerdem Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer ein.

Deine Bank erfragt deinen Kirchensteuerstatus automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern. Du musst dafür keine gesonderten Angaben machen.

Steuerabzug auf Dividenden oberhalb des Sparer-Pauschbetrags

Abgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritätszuschlag5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Kirchenmitglied)8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer

04 · Im Vertrag

Einkommensteuergesetz: Wo der Freistellungs­auftrag geregelt ist

Die rechtliche Grundlage für Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag findest du im Einkommensteuergesetz. Diese Paragrafen bestimmen, wann Banken auf den Steuerabzug verzichten dürfen.

Die rechtliche Grundlage für den Freistellungsauftrag findest du in § 44a EStG. Dort ist geregelt, dass die Bank vom Steuerabzug absehen darf, wenn du einen gültigen Auftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorlegst.

Welche Erträge überhaupt als Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen, definiert § 20 EStG. Dazu gehören Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften. In § 43 EStG ist festgelegt, dass die Bank die Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat.

Diese Paragrafen bilden zusammen das Gerüst dafür, dass du deinen Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr nutzen kannst und nicht auf die Steuererklärung warten musst.

Relevante Paragrafen im Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 44a EStGFreistellungsauftragRegelt die Abstandnahme vom Steuerabzug bei Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
§ 20 EStGKapitalerträgeDefiniert Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen und legt den Sparer-Pauschbetrag fest.
§ 43 EStGKapitalertragsteuerBestimmt, dass die Bank die Abgeltungsteuer als Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen hat.

05 · Schritt für Schritt

Freistellungs­auftrag erteilen: So gehst du vor

Den Freistellungsauftrag richtest du direkt bei deiner Bank ein. Ohne deine Steueridentifikationsnummer ist der Auftrag unwirksam und die Bank muss Steuern abführen.

Für den Auftrag brauchst du deine Steueridentifikationsnummer. Ohne diese Nummer darf die Bank keinen Freistellungsauftrag annehmen und muss Steuern abführen. Du findest die Steuer-ID auf deinem letzten Steuerbescheid oder in den Unterlagen des Bundeszentralamts für Steuern.

Lege außerdem die Höhe des Freistellungsbetrags fest. Schätze dafür deine erwarteten Dividenden und sonstigen Kapitalerträge für 2026. Du kannst den Betrag später jederzeit anpassen, wenn sich deine Erträge anders entwickeln als geplant.

Das Formular erhältst du direkt bei deiner Bank, meist online im Banking-Bereich oder als PDF zum Herunterladen. Trage dort deine Steuer-ID und den gewünschten Freistellungsbetrag ein und übermittle den Auftrag.

01

Steueridentifikationsnummer bereithalten

Du findest deine Steuer-ID auf deinem letzten Steuerbescheid oder in den Unterlagen des Bundeszentralamts für Steuern. Ohne diese Nummer darf die Bank keinen Freistellungsauftrag annehmen.

02

Höhe des Freistellungsbetrags festlegen

Schätze deine erwarteten Dividenden und sonstigen Kapitalerträge für 2026. Du kannst den Betrag später jederzeit anpassen, wenn sich deine Erträge ändern.

03

Formular der Bank ausfüllen

Jede Bank bietet ein eigenes Formular an, meist online im Banking-Bereich oder als PDF. Trage dort deine Steuer-ID und den gewünschten Freistellungsbetrag ein.

04

Auftrag bestätigen und aufbewahren

Nach der Bestätigung durch die Bank gilt der Auftrag ab sofort für alle künftigen Kapitalerträge bei diesem Institut. Er bleibt gültig, bis du ihn änderst oder widerrufst.

06 · Was gilt

Was zählt in den Freistellungs­auftrag und was nicht?

Nicht jede Gutschrift auf deinem Konto ist ein Kapitalertrag im Sinne des Sparer-Pauschbetrags.

In deinen Freibetrag zählen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören Dividenden aus Aktien und ETFs, Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld und Anleihen sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Auch Ausschüttungen aus Investmentfonds verbrauchen deinen Sparer-Pauschbetrag.

Nicht in den Freibetrag zählen dagegen Einkünfte, die nicht aus Kapitalvermögen stammen. Gehaltszahlungen und Lohn, Mieteinnahmen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Steuererstattungen vom Finanzamt haben keine Auswirkung auf deinen Freistellungsauftrag.

Für dich heißt das: Du musst nur die Erträge schätzen, die tatsächlich als Kapitalerträge gelten. Andere Einkünfte kannst du bei der Bemessung deines Freistellungsbetrags außen vor lassen.

Zählt in den Freibetrag

·Dividenden aus Aktien und ETFs
·Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld und Anleihen
·Realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
·Ausschüttungen aus Investmentfonds

Zählt nicht in den Freibetrag

·Gehaltszahlungen und Lohn
·Mieteinnahmen
·Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
·Steuererstattungen vom Finanzamt

07 · Hintergrund

Freistellungs­auftrag für Minderjährige: Eigener Freibetrag für Kinder

Auch Kinder haben Anspruch auf den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr. Eltern können für jedes minderjährige Kind einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten.

Für Konten und Depots Minderjähriger können Eltern einen eigenen Freistellungsauftrag bis 1000 Euro pro Kind und Jahr stellen. Alle gesetzlichen Vertreter müssen den Auftrag unterschreiben. Die Kapitalerträge des Kindes zählen nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern.

Für Kinder ist oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller als ein Freistellungsauftrag. Damit bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, auch wenn sie 1000 Euro übersteigen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 liegt.

Du solltest das Konto oder Depot deines Kindes nicht dazu nutzen, dein eigenes Geld oder deine Aktien dort zu parken, um es später zurückzuholen. Alles, was auf dem Konto des Kindes liegt, gehört rechtlich dem Kind.

Für Konten und Depots Minderjähriger können Eltern einen eigenen Freistellungsauftrag bis 1000 Euro pro Kind und Jahr stellen. Alle gesetzlichen Vertreter müssen den Auftrag unterschreiben. Die Kapitalerträge des Kindes zählen nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern.

Für Kinder ist oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller als ein Freistellungsauftrag. Damit bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, auch wenn sie 1000 Euro übersteigen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 liegt.

Du solltest das Konto oder Depot deines Kindes nicht dazu nutzen, eigenes Geld oder eigene Aktien dort zu parken, um Steuern zu sparen. Alles, was auf den Namen des Kindes läuft, gehört rechtlich dem Kind.

08 · Schritt für Schritt

Einkommensteuererklärung: So holst du dir zu viel gezahlte Abgeltungs­teuer zurück

Wenn deine Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt waren oder du gar keinen Auftrag hattest, kannst du die einbehaltene Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Dafür brauchst du die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank.

Diese Bescheinigung weist alle Kapitalerträge und die einbehaltene Abgeltungsteuer für das jeweilige Jahr aus. Die Werte überträgst du in die Anlage KAP deiner Steuererklärung. Das Finanzamt rechnet dann automatisch den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro gegen.

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Dann werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Satz besteuert und du bekommst die Differenz erstattet.

01

Jahressteuerbescheinigung anfordern

Deine Bank stellt dir für jedes Jahr eine Bescheinigung über alle Kapitalerträge und die einbehaltene Abgeltungsteuer aus. Diese Werte brauchst du für die Anlage KAP.

02

Anlage KAP ausfüllen

Trage dort deine Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinne ein. Das Finanzamt berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr.

03

Günstigerprüfung beantragen

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Dann werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Satz besteuert.

04

Steuerbescheid prüfen

Das Finanzamt erstattet die Differenz zwischen einbehaltener Abgeltungsteuer und tatsächlich geschuldeter Steuer. Die Erstattung wird auf dein Konto überwiesen.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für Dividenden

Diese Fehler führen dazu, dass du auf Dividenden unnötig Steuern zahlst oder dein Freistellungsauftrag unwirksam ist.

Ein häufiger Fehler ist, Freistellungsaufträge über insgesamt mehr als 1000 Euro pro Person zu erteilen. Das Finanzamt gleicht die Daten ab und kann die Überschreitung als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Ein weiterer Fehler ist das Fehlen der Steueridentifikationsnummer. Ohne Steuer-ID ist der Freistellungsauftrag unwirksam und die Bank führt ab dem ersten Euro Steuern ab. Auch nach einem Bankwechsel vergessen viele, den alten Auftrag zu widerrufen. Der alte Auftrag bleibt bestehen und blockiert deinen Freibetrag.

Du solltest den Freistellungsauftrag außerdem nicht mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung verwechseln. Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt, den Freistellungsauftrag direkt bei der Bank.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Du erteilst Freistellungsaufträge über insgesamt mehr als 1000 Euro pro Person. Das Finanzamt gleicht die Daten ab und kann die Überschreitung als Ordnungswidrigkeit ahnden.
·Du gibst keine Steueridentifikationsnummer an. Ohne Steuer-ID ist der Freistellungsauftrag unwirksam und die Bank führt ab dem ersten Euro Steuern ab.
·Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Bankwechsel anzupassen. Der alte Auftrag bleibt bestehen und blockiert deinen Freibetrag.
·Du verwechselst den Freistellungsauftrag mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt, nicht bei der Bank.
·Du beantragst keinen Freistellungsauftrag für das Depot deines Kindes. Für Konten und Depots Minderjähriger können Eltern für jedes Kind einen eigenen Freistellungsauftrag bis 1000 Euro stellen.

10 · Checkliste

Freistellungs­auftrag bei mehreren Banken: So verteilst du deinen Freibetrag

Du kannst den Sparer-Pauschbetrag auf beliebig viele Banken aufteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Freibetrag nicht übersteigt.

Gehe dafür in drei Schritten vor:

  • Ermittle für jede Bank die erwarteten Dividenden und Zinsen für 2026.
  • Erteile bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag in Höhe der erwarteten Erträge.
  • Addiere alle Freistellungsbeträge und prüfe, dass die Summe 1000 Euro nicht übersteigt.

Passe die Beträge im Laufe des Jahres an, wenn sich deine Erträge anders entwickeln als geplant. Notiere dir alle erteilten Freistellungsaufträge mit Betrag und Datum in einer Liste, damit du den Überblick behältst.

Checkliste für die Verteilung auf mehrere Banken

01

Ermittle für jede Bank die erwarteten Dividenden und Zinsen für 2026.

02

Erteile bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag in Höhe der erwarteten Erträge.

03

Addiere alle Freistellungsbeträge und prüfe, dass die Summe 1000 Euro nicht übersteigt.

04

Passe die Beträge im Laufe des Jahres an, wenn sich deine Erträge anders entwickeln als geplant.

05

Notiere dir alle erteilten Freistellungsaufträge mit Betrag und Datum in einer Liste.

11 · Vergleich

Freistellungs­auftrag oder Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Was passt zu dir?

Für die meisten Anleger ist der Freistellungsauftrag der richtige Weg. In bestimmten Fällen lohnt sich stattdessen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt.

Für die meisten Anleger ist der Freistellungsauftrag der richtige Weg. Er ist direkt bei der Bank eingerichtet und gilt unbegrenzt, bis du ihn änderst oder widerrufst. Der steuerfreie Betrag ist auf 1000 Euro pro Person und Jahr begrenzt.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Sie ist drei Jahre gültig und stellt alle Kapitalerträge steuerfrei, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Geeignet ist sie vor allem für Kinder, Studierende und Rentner mit geringem Einkommen.

Für dich als Studierende oder Studierender kann die NV-Bescheinigung attraktiver sein, wenn dein gesamtes Einkommen im Jahr 2026 unter 12.348 Euro bleibt. Dann führt die Bank auf alle Kapitalerträge keine Steuern ab, nicht nur bis 1000 Euro.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung im Vergleich
Freistellungs­auftragNichtveranlagungs-Bescheinigung
Wo beantragen?Direkt bei der BankBeim Finanzamt
Steuerfreier BetragMaximal 1000 Euro pro Person und JahrAlle Kapitalerträge, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt
GültigkeitUnbegrenzt, bis du ihn änderst oder widerrufstDrei Jahre
Geeignet fürAlle Anleger mit Kapitalerträgen bis 1000 EuroKinder, Studierende, Rentner mit geringem Einkommen

Häufige Fragen

Fragen zu Dividende und Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026