Juniordepot Vermögen für Kinder aufbauen – so funktioniert es
Was ist ein Juniordepot, wie funktioniert es & worauf müssen Eltern achten? Alles Wichtige zu Steuern, Freibeträgen & ETF-Sparplänen – klar erklärt.
- Definition: ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes eröffnet wird – nicht auf die Eltern
- Rechtliche Grundlage: Eltern oder Erziehungsberechtigte verwalten das Depot als gesetzliche Vertreter bis zur Volljährigkeit
- Abgrenzung zum normalen Depot: Eigentümer ist das Kind, nicht die verwaltende Person
- Ab Volljährigkeit geht die Verfügungsgewalt automatisch ans Kind über – wichtiger Gesprächspunkt in der Familie
Juniordepot einfach erklärt: Wertpapiere für Kinder, Freibeträge clever nutzen
Definition: ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes eröffnet wird – nicht auf die Eltern
Ein Juniordepot ist ein Wertpapierdepot, das rechtlich auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft – kein Sparstrumpf, kein Elternkonto, sondern echtes Kindervermögen. Eltern verwalten es treuhänderisch, bis das Kind 18 wird. Wer früh anfängt, gibt dem Zinseszins viele Jahre Zeit, um zu wirken.
AUF EINEN BLICK
- Rechtliche Grundlage: Eltern oder Erziehungsberechtigte verwalten das Depot als gesetzliche Vertreter bis zur Volljährigkeit
- Abgrenzung zum normalen Depot: Eigentümer ist das Kind, nicht die verwaltende Person
- Ab Volljährigkeit geht die Verfügungsgewalt automatisch ans Kind über – wichtiger Gesprächspunkt in der Familie
- Juniordepot vs. Sparbuch: Unterschied in Rendite-Chancen und Risiko klar darstellen (kein Garantiezins, aber langfristig höheres Wachstumspotenzial durch Zinseszinseffekt
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Was ist ein Juniordepot – und wem gehört es wirklich?
Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen in der Regel zustimmen und sich legitimieren (Ausweis + Geburtsurkunde des Kindes
Ein Juniordepot ist ein Wertpapierdepot, das nicht auf die Eltern, sondern auf den Namen des minderjährigen Kindes eröffnet wird. Das klingt nach einem Detail, ist aber rechtlich und steuerlich entscheidend: Das Kind ist Eigentümer der darin liegenden Aktien, ETFs oder sonstigen Wertpapiere – nicht die verwaltende Person. Diese Eigentumsstruktur unterscheidet das Juniordepot grundlegend von einem normalen Depot, auf das Eltern zugunsten ihrer Kinder sparen.
Die rechtliche Grundlage liefert das Bürgerliche Gesetzbuch: Eltern oder Erziehungsberechtigte treten als gesetzliche Vertreter auf und treffen Anlageentscheidungen stellvertretend für das Kind. Sie dürfen das Geld jedoch ausdrücklich nicht für eigene Zwecke verwenden – das verbietet § 1641 BGB. Praktisch bedeutet das: Wer das Depot anlegt, verwaltet fremdes Vermögen und ist daran gebunden, im Interesse des Kindes zu handeln.
Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung automatisch. Die Verfügungsgewalt über alle Positionen im Depot geht vollständig und ohne weitere Formalitäten auf das Kind über. Das kann eine überraschende Summe sein, über die das frisch volljährige Kind dann frei entscheiden darf – Grund genug, diesen Übergang in der Familie offen zu besprechen, bevor er eintritt. Gut informierte Jugendliche treffen erfahrungsgemäß bessere finanzielle Entscheidungen als solche, die das Depot als Überraschungspaket erleben.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen in der Regel zustimmen und sich legitimieren (Ausweis + Geburtsurkunde des Kindes | , |
| Für Alleinerziehende: Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich | , |
| Mindestalter des Kindes: je nach Anbieter ab Geburt möglich | , |
| Anbieter: Direktbanken | Onlinebroker, Filialbanken – Vergleich Konditionen (Depotführungsgebühr, Sparplangebühren) selbst recherchieren |
| Depoteröffnung oft vollständig online möglich; Legitimation per VideoIdent oder PostIdent | , |
Wer kann ein Juniordepot eröffnen – und was wird dafür benötigt?
ETF-Sparpläne auf breite Weltindizes gelten als besonders geeignet wegen Diversifikation und niedrigen Kosten – kein konkreter Anbieter empfohlen
In der Regel müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Depoteröffnung zustimmen und sich gegenüber dem Anbieter legitimieren. Typischerweise sind dafür ein gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile sowie die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich. Manche Anbieter akzeptieren den Prozess vollständig digital, andere verlangen eine PostIdent- oder VideoIdent-Verifikation. Es lohnt sich, den konkreten Ablauf beim gewählten Anbieter vorab zu klären.
Für Alleinerziehende gilt: Wer das alleinige Sorgerecht innehat, kann das Depot allein eröffnen, muss dies aber entsprechend nachweisen – etwa durch ein Gerichtsurteil oder eine behördliche Bestätigung. Lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen und teilen diese das Sorgerecht, ist die Zustimmung beider Seiten unumgänglich. Dieses Erfordernis schützt das Kind davor, dass ein Elternteil eigenständig riskante Anlageentscheidungen trifft.
Was das Mindestalter des Kindes betrifft: Viele Direktbanken und Onlinebroker erlauben die Depoteröffnung ab dem ersten Lebenstag, also unmittelbar nach der Geburt. Das ist kein Zufall – je früher das Depot läuft, desto länger arbeitet der Zinseszinseffekt. Direktbanken und Onlinebroker bieten häufig günstigere Konditionen als Filialbanken, unterscheiden sich aber bei Depotführungsgebühren, Sparplangebühren und der Auswahl handelbarer ETFs. Einen eigenen Anbietervergleich anhand konkreter Kriterien – Kosten, Produktauswahl, Benutzerfreundlichkeit – sollten Eltern unbedingt selbst durchführen, bevor sie sich festlegen.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| ETF-Sparpläne auf breite Weltindizes gelten als besonders geeignet wegen Diversifikation und niedrigen Kosten – kein konkreter Anbieter empfohlen | , |
| Aktien einzelner Unternehmen: höheres Einzelrisiko, für Lernzwecke oder Schenkung interessant | , |
| Anleihen und Mischfonds: geringeres Risiko | aber langfristig oft geringere Rendite |
| Zeithorizont entscheidend: Je länger (z. B. bis zum 18. Lebensjahr), desto mehr Schwankungsrisiko verkraftbar | , |
| Kosten beachten: TER (laufende ETF-Kosten) und Ordergebühren direkt vergleichen | , |
| Kein Hedging oder komplexe Derivate für Juniordepots empfehlenswert | , |
Welche Wertpapiere eignen sich für das Juniordepot?
Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag (jährlicher Betrag steuerfrei auf Kapitalerträge
Der Zeithorizont ist beim Juniordepot der wichtigste Faktor für die Anlageentscheidung. Wer für ein Neugeborenes beginnt zu sparen, hat potenziell 18 Jahre vor sich – ein Zeitraum, in dem kurzfristige Kursschwankungen an den Aktienmärkten statistisch kaum ins Gewicht fallen. Breite, kostengünstige ETF-Sparpläne auf globale Aktienindizes gelten unter Finanzfachleuten daher als besonders geeignet: Sie streuen das Kapital über hunderte oder tausende Unternehmen weltweit, haben in der Regel niedrige laufende Kosten (Total Expense Ratio, kurz TER) und erfordern keinen aktiven Verwaltungsaufwand. Einen konkreten Anbieter oder Indexfonds zu empfehlen, liegt außerhalb unserer Redaktionsleitlinien – das muss jede Familie selbst entscheiden.
Einzelne Aktien sind für das Juniordepot ebenfalls möglich, bringen aber ein höheres Konzentrationsrisiko mit sich. Sinnvoll eingesetzt werden sie manchmal als pädagogisches Element: Ein Kind, das weiß, dass ihm drei Aktien eines bekannten Unternehmens gehören, entwickelt oft ein frühes Interesse an Wirtschaft und Finanzen. Für den Kern des Depots empfehlen Finanzratgeber jedoch breite Diversifikation statt Einzeltitelwetten.
Anleihen und Mischfonds versprechen geringere Schwankungen, liefern langfristig aber typischerweise niedrigere Renditen als reine Aktienanlagen – eine Abwägung, die Eltern je nach eigenem Risikoempfinden treffen müssen. Wichtig ist auch, den Anlagehorizont laufend zu überprüfen: Nähert sich das Kind dem 18. Lebensjahr, kann eine schrittweise Umschichtung in stabilere Anlagen sinnvoll sein, um aufgebaute Gewinne abzusichern und nicht kurz vor der Übergabe in eine schlechte Marktphase zu geraten.
AUF EINEN BLICK
- Zusätzlich steht dem Kind ein Grundfreibetrag zu
- Zusammen können Kinder pro Jahr einen erheblichen Betrag steuerfrei erzielen, wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wird
- Freistellungsauftrag muss aktiv beim Depotanbieter gestellt werden – sonst automatischer Steuerabzug
- Günstigerprüfung: Kinder mit geringem Einkommen können Erstattung über Einkommensteuererklärung beantragen
Wie werden Erträge im Juniordepot besteuert – und wie viel bleibt steuerfrei?
Eltern, Großeltern und Dritte können Geld auf das Juniordepot einzahlen – als Schenkung
Da das Juniordepot auf den Namen des Kindes läuft, steht dem Kind auch eine eigene Steueridentität zu. Konkret bedeutet das: Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr, bis zu dem Kapitalerträge – also Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne – vollständig steuerfrei sind. Hinzu kommt der Grundfreibetrag von 12.348 € (Stand 2026), bis zu dem kein zu versteuerndes Einkommen anfällt. Zusammengenommen bedeutet das: Solange die Kapitalerträge des Kindes beide Grenzen nicht übersteigen, fällt keine Einkommensteuer an.
Damit diese Freistellung auch greift, muss ein Freistellungsauftrag aktiv beim Depotanbieter gestellt werden. Das geschieht nicht automatisch – wer diesen Schritt vergisst, zahlt auf Erträge oberhalb des Sparerpauschbetrags sofort 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zuviel einbehaltene Steuer kann zwar über eine Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden, aber das ist aufwendiger als ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag. Der Freistellungsauftrag wird für das minderjährige Kind von den Eltern als gesetzlichen Vertretern gestellt und gilt pro Kalenderjahr.
Liegen die Erträge des Kindes deutlich über dem Sparerpauschbetrag, lohnt sich die Prüfung, ob eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt werden kann. Diese bestätigt, dass das zu versteuernde Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt, und ermöglicht es, Kapitalerträge auch oberhalb des Sparerpauschbetrags ohne Steuerabzug zu erhalten – bis zur Grenze des Grundfreibetrags.
AUF EINEN BLICK
- Schenkungssteuerfreibetrag für Kinder gegenüber jedem Elternteil (10-Jahres-Rhythmus
- Kindergeldempfänger: Kapitaleinkünfte des Kindes können unter Umständen auf den Kindergeldanspruch der Eltern angerechnet werden – aktuell prüfen
- Das Geld gehört rechtlich dem Kind: Eltern dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden (§ 1641 BGB
- Familiengericht: Bei größeren Transaktionen (z. B. Depot auflösen für Immobilienkauf der Eltern) ggf. Genehmigungspflicht
Schenkungen ans Juniordepot – was Eltern und Großeltern wissen müssen
Ab Volljährigkeit kann das Kind eigenständig über das Depot verfügen – ohne Zustimmung der Eltern
Das Juniordepot kann nicht nur von den Eltern befüllt werden. Großeltern, Tanten, Onkel und im Grunde jede andere Person kann Geld als Schenkung auf das Depot einzahlen. Das ist steuerrechtlich relevant: Für Schenkungen von Eltern an ihre Kinder gilt ein Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 € je Elternteil im Zehn-Jahres-Rhythmus. Für Schenkungen von Großeltern an Enkel liegt dieser Freibetrag deutlich niedriger. Da es sich bei typischen Juniordepot-Beiträgen um regelmäßige, überschaubare Beträge handelt, ist die Schenkungsteuer im Alltag meist kein Problem – aber bei größeren Einmalbeträgen sollte man die Freibeträge im Blick behalten.
Rechtlich gehört das eingezahlte Geld dem Kind, sobald es auf dem Depot liegt. Eltern, Großeltern und andere Schenkende können auf diese Mittel danach keinen Anspruch mehr geltend machen. Das klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber manchmal unterschätzt: Wenn sich die Lebenssituation der Eltern ändert – etwa durch Scheidung oder finanzielle Engpässe – darf das Juniordepot nicht als Puffer verwendet werden. § 1641 BGB verbietet es Eltern ausdrücklich, das Vermögen des Kindes für eigene Zwecke einzusetzen. Einzige Ausnahme: Gerichtlich genehmigte Maßnahmen in Ausnahmesituationen.
Ein weiterer Punkt, den Eltern kennen sollten: Ob und inwieweit Kapitaleinkünfte des Kindes den Kindergeldanspruch der Eltern beeinflussen, ist eine Frage, die sich mit dem jeweils geltenden Recht ändert. Aktuell spielt das Einkommen des Kindes grundsätzlich keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch – dieser hängt vom Alter des Kindes und bestimmten anderen Bedingungen ab, nicht vom Kindereinkommen. Dennoch empfiehlt sich eine Prüfung beim Steuerberater oder der Familienkasse, wenn Erträge in nennenswerter Höhe anfallen, denn steuerrechtliche Regelungen können sich ändern.
AUF EINEN BLICK
- Anleger:innen können das Juniordepot als Startkapital für den Vermögensaufbau nutzen
- Wichtig: Kapitalerträge können auf staatliche Leistungen angerechnet werden
- Depot weiterführen oder umschichten? Langfristiger ETF-Sparplan oft sinnvoller als Sofortverkauf
- Erster Schritt ins Investieren: Wer ein Juniordepot geerbt hat, lernt früh den Umgang mit Wertpapieren – Grundlage für eigenständiges Finanzmanagement im späteren Leben
Juniordepot übernommen – was jetzt? Was Anleger:innen wissen müssen
Kein Freistellungsauftrag gestellt → unnötiger Steuerabzug auf Erträge
Der 18. Geburtstag ist ein Wendepunkt: Das Depot gehört nun vollständig der volljährigen Person, die eigenständig entscheiden kann – verkaufen, umschichten oder einfach weiterlaufen lassen. Für viele junge Erwachsene ist das Juniordepot das erste eigene Finanzvermögen in nennenswerter Höhe. Gut informierte Anleger:innen nutzen es als Startkapital für den langfristigen Vermögensaufbau, anstatt es reflexartig aufzulösen.
Wer staatliche Leistungen bezieht oder beantragen möchte, sollte unbedingt den Vermögensfreibetrag im Blick behalten. Nach aktuellem Recht darf eigenes Vermögen einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigen, damit der Anspruch auf Sozialleistungen nicht gemindert oder gestrichen wird. Der genaue Freibetrag ist gesetzlich geregelt und kann sich ändern – eine aktuelle Prüfung beim zuständigen Amt oder einem Beratungsdienst ist daher empfehlenswert, bevor das Depot übernommen oder Erträge realisiert werden. Wer kurz vor einem Antrag auf staatliche Leistungen steht, sollte keine großen Gewinne realisieren, ohne diese steuerliche und förderrechtliche Dimension zu kennen.
Für alle, die das Juniordepot weiterführen möchten, ist die Entscheidung oft einfach: Ein gut aufgestellter ETF-Sparplan muss nicht aufgelöst werden, nur weil man 18 geworden ist. Im Gegenteil – wer den Sparplan fortführt und vielleicht sogar mit einem kleinen monatlichen Betrag aus dem laufenden Einkommen ergänzt, profitiert weiter vom Zinseszinseffekt. Das Depot kann nahtlos in eine eigenständige Anlagestrategie überführt werden, ohne Verkaufskosten und Steuern auf Kursgewinne zu realisieren.
AUF EINEN BLICK
- Zu teures Produkt gewählt (hohe TER, hohe Sparplangebühren) → Kosten über 18 Jahre hochrechnen
- Einmalanlage statt Sparplan → Markttiming-Risiko; Sparplan reduziert durch Cost-Averaging das Einstiegsrisiko
- Depot auf Elternname statt Kindname → steuerliche und rechtliche Nachteile
- Vergessen, das Kind ins Thema einzuführen → mit 18 überfordert von der Verantwortung
Häufige Fehler beim Juniordepot – und wie ihr sie von Anfang an vermeidet
Wer ein Juniordepot übernimmt oder selbst investieren möchte: Finanz-Score und Vermögensaufbau-Rechner als Einstieg nutzen
Der häufigste und leicht vermeidbare Fehler: kein Freistellungsauftrag beim Depotanbieter gestellt. Die Folge ist ein automatischer Steuerabzug auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags – auch dann, wenn das Gesamteinkommen des Kindes weit unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Zuviel gezahlte Steuern können zwar über die Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden, aber das ist unnötig aufwendig. Der Freistellungsauftrag ist schnell gestellt und sollte unmittelbar bei Depoteröffnung eingereicht werden.
Ein weiterer Kostenfaktor, der über 18 Jahre erheblich ins Gewicht fällt: zu teure Produkte. Wer einen Fonds mit hoher jährlicher Verwaltungsgebühr (TER) wählt oder bei einem Anbieter mit hohen Sparplangebühren spart, gibt Jahr für Jahr Rendite ab. Es lohnt sich, die Kosten verschiedener Anbieter und Produkte sorgfältig zu vergleichen und diese über den gesamten Sparzeitraum hochzurechnen. Selbst kleine Unterschiede in der TER addieren sich über 18 Jahre zu signifikanten Beträgen.
Viele Eltern überlegen, ob sie statt eines Sparplans eine große Einmalanlage vornehmen sollen – etwa wenn Großeltern einen nennenswerten Betrag schenken. Das Markttiming-Risiko spricht dagegen: Wer genau zum falschen Zeitpunkt einsteigt, sieht das Depot zunächst im Minus. Regelmäßige Sparplanraten nutzen dagegen den Cost-Averaging-Effekt – bei niedrigen Kursen werden automatisch mehr Anteile gekauft, bei hohen weniger. Über lange Zeiträume mittelt das den Einstiegskurs und reduziert das Timing-Risiko deutlich.
Schließlich ein Fehler, der langfristige Konsequenzen haben kann: das Depot auf den Elternnamen statt auf den Namen des Kindes anlegen. Das klingt zunächst einfacher, hat aber steuerliche und rechtliche Nachteile – das Kind kann seinen eigenen Sparerpauschbetrag nicht nutzen, und das Vermögen wird dem Elternteil zugerechnet, der vielleicht bereits eigene Kapitalerträge hat. Wer ein echtes Juniordepot mit allen Vorteilen möchte, muss es von Anfang an auf den Namen des Kindes eröffnen.
AUF EINEN BLICK
- StudySmarter-Rechner helfen, den eigenen finanziellen Startpunkt zu ermitteln – ohne Produktempfehlung
- Tipp: Schritt-für-Schritt von der Juniordepot-Übernahme zum eigenständigen ETF-Sparplan – Guides im Cluster /s/investieren/ verlinkt
- Vermögensfreibetrag prüfen, bevor Depot aufgelöst oder große Erträge realisiert werden
Juniordepot als Fundament – und was als Nächstes kommt
Ein Juniordepot ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um Kindern einen finanziellen Vorsprung ins Erwachsenenleben mitzugeben. Der Schlüssel liegt in drei Faktoren: früh anfangen, Kosten niedrig halten und die steuerlichen Freibeträge konsequent nutzen. Wer einen Freistellungsauftrag stellt, auf kostengünstige, breit gestreute Wertpapiere setzt und das Depot konsequent auf den Namen des Kindes anlegt, macht die wichtigsten Dinge richtig.
Für alle, die gerade ein Juniordepot übernehmen oder selbst mit dem Investieren beginnen möchten, ist der nächste Schritt: den eigenen finanziellen Ausgangspunkt zu kennen. Wie viel Vermögen ist vorhanden? Welche monatlichen Beträge sind realistisch sparbar? Welche Konsequenzen hat das Depot für das eigene Einkommen oder andere Leistungen? Diese Fragen lassen sich strukturiert angehen – mit den richtigen Tools.
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Häufige Fragen
Ein Juniordepot kann grundsätzlich ab der Geburt des Kindes eröffnet werden, da es keine gesetzliche Altersgrenze nach unten gibt. Die Eröffnung erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern, die das Depot bis zur Volljährigkeit verwalten.
Mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet die elterliche Verwaltung automatisch, und das Kind erhält die alleinige Verfügungsgewalt über das Depot. Es kann dann selbst entscheiden, ob es die Anlagen behält, verkauft oder das Depot auf seinen eigenen Namen umschreibt.
Für Kinder gilt der gleiche Sparerpauschbetrag wie für Erwachsene, der aktuell bei 1.000 Euro pro Jahr liegt. Darüber hinaus können Kinder ihren Grundfreibetrag nutzen, sodass Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Freibetrags in der Regel steuerfrei bleiben, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen.
Ja, ein Juniordepot kann den Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen beeinflussen, da das Vermögen des Kindes auf den Freibetrag für Vermögen angerechnet wird. Liegt das Depotvermögen über diesem Freibetrag, kann es zu einer Kürzung oder einem Wegfall solcher Leistungen führen.
Ja, Großeltern dürfen Geld in ein Juniordepot einzahlen, da es sich um Schenkungen an das Kind handelt. Dabei sollten Sie die schenkungsteuerlichen Freibeträge beachten, die für Enkelkinder gelten, um mögliche Steuerpflichten zu vermeiden.
Für ein Juniordepot eignen sich breit gestreute, kostengünstige ETFs auf weltweite Aktienindizes, da sie langfristig eine solide Rendite erwarten lassen. Wichtig ist, dass die Anlage zur langen Laufzeit bis zur Volljährigkeit passt und das Risiko über die Diversifikation reduziert wird.
Nein, Eltern dürfen das Geld im Juniordepot nicht für sich verwenden, da es rechtlich das Vermögen des Kindes ist. Eine Verwendung für eigene Zwecke wäre eine Verletzung der elterlichen Pflichten und könnte rechtliche Konsequenzen haben.
Ein Juniordepot läuft auf den Namen des Kindes, während ein Depot auf Elternname dem Elternteil gehört und nur informell für das Kind gedacht ist. Steuerlich und rechtlich ist das Juniordepot vorteilhafter, da die Erträge dem Kind zugerechnet werden und dessen Freibeträge genutzt werden können.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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